Zielführende praktische Wettbewerbspolitik bedarf der wissenschaftlichen Reflexion und Begleitung. Gleichzeitig jedoch würde sich die wissenschaftliche Diskussion schnell im modelltheoretischen »Nirvana« verlieren, würde sie nicht beständig durch die Auseinandersetzung mit sich in der praktischen Wettbewerbspolitik stellenden Problemen befruchtet. Deshalb hat es sich die Arbeitsgruppe Wettbewerb im Wirtschaftspolitischen Ausschuß des Vereins für Socialpolitik zum Ziel gesetzt, im Rahmen ihrer Jahrestagungen den Gedankenaustausch zu aktuellen Themen der Wettbewerbspolitik zwischen Wissenschaftlern und Praktikern zu fördern. Um die Ergebnisse dieses Gedanken- und Erfahrungsaustausches einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, werden die Referate der Jahrestagungen jeweils in Form eines Tagungsbandes veröffentlicht.
Die im folgenden aufgeführten Bände geben das gesamte Spektrum der aktuellen wettbewerbspolitischen Kontroversen wieder. So wurden etwa die durch das Internet und die Neuen Kommunikationstechnologien und Medien entstehenden Herausforderungen mehrfach behandelt (Band 292 »Wettbewerb in der Internetökonomie«; Band 266 »Die Dynamik der Telekommunikationsmärkte als Herausforderung an die Wettbewerbspolitik«; Band 252 »Herausforderung Medien: Zwischen Feiheit und Zwang«). Aktuelle Fragen zur Fusionskontrolle bildeten ebenso einen weiteren Schwerpunkt (Band 288 »Megafusionen«; Band 270 »Die Europäische Fusionskontrolle«) wie der »Wettbewerb in der Versorgungswirtschaft« (Band 299).
Die jüngsten beiden Bände beschäftigen sich mit eher grundsätzlichen Fragestellungen. So wurde auf der Jahrestagung 2004 die Bedeutung von Effizienzkriterien für die Wettbewerbspolitik (Band 306 »Effizienz und Wettbewerb«) diskutiert, während sich die Jahrestagung 2005 mit dem Konfliktfeld der Internationalen Wettbewerbspolitik befasste (Band 311 »Internationale Wettbewerbspolitik«).
Zum aktuellen Band - »Internationale Wettbewerbspolitik«:
Internationale Fusionen entwickeln sich zunehmend zu Streitfällen zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden. Einerseits wird deshalb, auch unter dem Aspekt der Rechtssicherheit, der Ruf nach einem Weltkartellamt immer lauter. Andererseits könnte auch auf verstärkte Kooperation und Abstimmung zwischen den nationalen Kartellbehörden gesetzt werden. Welche der beiden Lösungen ist nun aus ökonomischer Sicht angemessener?
Der vorliegende Band umfasst die bei der Tagung 2005 der Arbeitsgruppe Wettbewerb an der Universität Marburg zu diesem Thema gehaltenen Referate. Einen eigenständigen Vorschlag aus ökonomischer Sicht bezüglich Zentralität und Dezentralität im Kartellrecht entwickeln Wolfgang Kerber und Oliver Budzinski in ihrem Beitrag. Komplementär dazu beleuchtet Josef Drexl Gestaltungsansätze aus juristischer Perspektive. Über die unterschiedliche Praxis europäischer und amerikanischer Kartellbehörden und deren ökonomische Konsequenzen referiert Andreas Strohm am Beispiel ausgewählter Eingriffskriterien im Wettbewerbsrecht. Praktische Anwendungsfälle werden in den Beiträgen von Michael Baron anhand der Empagran-Entscheidung des US Supreme Court und von Rainer Bechtold anhand internationaler Fusionskontrollfälle aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b StGB) und geldbußenbewehrte verbotene Preisabsprachen (§ 1 iVm. § 29 KartG) führen regelmäßig zu Parallelermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kartellbehörden, um die verantwortlichen natürlichen und juristischen Personen sowohl mittels kriminalstrafrechtlicher Sanktionen als auch mittels kartell- bzw. verwaltungsstrafrechtlicher Geldbußen zu bestrafen. Einer derartigen doppelten Bestrafung steht jedoch der Grundsatz "ne bis in idem" entgegen, und die Durchführung zweier paralleler Ermittlungsverfahren ist wegen des auf dem Fairnessgrundsatz beruhenden Parallelverfolgungsverbots schon vor der zeitlich ersten Sanktionierung unzulässig. Wegen des erhöhten Unrechts- und Schuldgehalts der Straftat ist der kriminalstrafrechtlichen Sanktion Vorrang vor der verwaltungsstrafrechtlichen Geldbuße einzuräumen. Der Autor plädiert dafür, im Fall von Kriminalstrafverfahren parallel laufende kartellbehördliche Verfahren einzustellen und zunächst allein das Kriminalstrafverfahren durchzuführen.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Zielführende praktische Wettbewerbspolitik bedarf der wissenschaftlichen Reflexion und Begleitung. Gleichzeitig jedoch würde sich die wissenschaftliche Diskussion schnell im modelltheoretischen »Nirvana« verlieren, würde sie nicht beständig durch die Auseinandersetzung mit sich in der praktischen Wettbewerbspolitik stellenden Problemen befruchtet. Deshalb hat es sich die Arbeitsgruppe Wettbewerb im Wirtschaftspolitischen Ausschuß des Vereins für Socialpolitik zum Ziel gesetzt, im Rahmen ihrer Jahrestagungen den Gedankenaustausch zu aktuellen Themen der Wettbewerbspolitik zwischen Wissenschaftlern und Praktikern zu fördern. Um die Ergebnisse dieses Gedanken- und Erfahrungsaustausches einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, werden die Referate der Jahrestagungen jeweils in Form eines Tagungsbandes veröffentlicht.
Die im folgenden aufgeführten Bände geben das gesamte Spektrum der aktuellen wettbewerbspolitischen Kontroversen wieder. So wurden etwa die durch das Internet und die Neuen Kommunikationstechnologien und Medien entstehenden Herausforderungen mehrfach behandelt (Band 292 »Wettbewerb in der Internetökonomie«; Band 266 »Die Dynamik der Telekommunikationsmärkte als Herausforderung an die Wettbewerbspolitik«; Band 252 »Herausforderung Medien: Zwischen Feiheit und Zwang«). Aktuelle Fragen zur Fusionskontrolle bildeten ebenso einen weiteren Schwerpunkt (Band 288 »Megafusionen«; Band 270 »Die Europäische Fusionskontrolle«) wie der »Wettbewerb in der Versorgungswirtschaft« (Band 299).
Die jüngsten beiden Bände beschäftigen sich mit eher grundsätzlichen Fragestellungen. So wurde auf der Jahrestagung 2004 die Bedeutung von Effizienzkriterien für die Wettbewerbspolitik (Band 306 »Effizienz und Wettbewerb«) diskutiert, während sich die Jahrestagung 2005 mit dem Konfliktfeld der Internationalen Wettbewerbspolitik befasste (Band 311 »Internationale Wettbewerbspolitik«).
Zum aktuellen Band - »Internationale Wettbewerbspolitik«:
Internationale Fusionen entwickeln sich zunehmend zu Streitfällen zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden. Einerseits wird deshalb, auch unter dem Aspekt der Rechtssicherheit, der Ruf nach einem Weltkartellamt immer lauter. Andererseits könnte auch auf verstärkte Kooperation und Abstimmung zwischen den nationalen Kartellbehörden gesetzt werden. Welche der beiden Lösungen ist nun aus ökonomischer Sicht angemessener?
Der vorliegende Band umfasst die bei der Tagung 2005 der Arbeitsgruppe Wettbewerb an der Universität Marburg zu diesem Thema gehaltenen Referate. Einen eigenständigen Vorschlag aus ökonomischer Sicht bezüglich Zentralität und Dezentralität im Kartellrecht entwickeln Wolfgang Kerber und Oliver Budzinski in ihrem Beitrag. Komplementär dazu beleuchtet Josef Drexl Gestaltungsansätze aus juristischer Perspektive. Über die unterschiedliche Praxis europäischer und amerikanischer Kartellbehörden und deren ökonomische Konsequenzen referiert Andreas Strohm am Beispiel ausgewählter Eingriffskriterien im Wettbewerbsrecht. Praktische Anwendungsfälle werden in den Beiträgen von Michael Baron anhand der Empagran-Entscheidung des US Supreme Court und von Rainer Bechtold anhand internationaler Fusionskontrollfälle aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB 2023 - Bundesrecht - Bundesrepublik Deutschland
Aktualisiert: 2023-04-06
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Mit der 7. GWB-Novelle hat die Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB in ihrer heutigen Fassung Eingang in das deutsche Recht gefunden. Ausweislich der Tätigkeitsberichte des Bundeskartellamts wurde bis heute kein einziges Abschöpfungsverfahren durchgeführt. Nach den rechtlichen Vorgaben besteht jedoch die generelle Pflicht zur Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde. Zudem besteht vor dem Hintergrund der Beseitigung rechtswidriger Wettbewerbsverfälschungen ein Bedürfnis an einer konsequenten behördlichen Vorteilsabschöpfung. Der Autor befasst sich mit der für die kartellrechtliche Praxis bedeutsamen Frage, ob Marktteilnehmer die Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB mittels eines Anspruchs gegen das Bundeskartellamt durchsetzen können.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Mit der 7. GWB-Novelle hat die Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB ergänzend zur bußgeldrechtlichen Abschöpfung Eingang in das deutsche Recht gefunden. Bis heute wurde keine der beiden Abschöpfungsmethoden vom Bundeskartellamt durchgeführt. Nach den rechtlichen Vorgaben besteht jedoch die generelle Pflicht zur Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde. Zudem besteht vor dem Hintergrund der Beseitigung rechtswidriger Wettbewerbsverfälschungen ein Bedürfnis an einer konsequenten behördlichen Vorteilsabschöpfung. Der Autor befasst sich mit der für die kartellrechtliche Praxis bedeutsamen Frage, ob Marktteilnehmer die Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB mittels eines Anspruchs gegen das Bundeskartellamt durchsetzen können.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b StGB) und geldbußenbewehrte verbotene Preisabsprachen (§ 1 iVm. § 29 KartG) führen regelmäßig zu Parallelermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kartellbehörden, um die verantwortlichen natürlichen und juristischen Personen sowohl mittels kriminalstrafrechtlicher Sanktionen als auch mittels kartell- bzw. verwaltungsstrafrechtlicher Geldbußen zu bestrafen. Einer derartigen doppelten Bestrafung steht jedoch der Grundsatz "ne bis in idem" entgegen, und die Durchführung zweier paralleler Ermittlungsverfahren ist wegen des auf dem Fairnessgrundsatz beruhenden Parallelverfolgungsverbots schon vor der zeitlich ersten Sanktionierung unzulässig. Wegen des erhöhten Unrechts- und Schuldgehalts der Straftat ist der kriminalstrafrechtlichen Sanktion Vorrang vor der verwaltungsstrafrechtlichen Geldbuße einzuräumen. Der Autor plädiert dafür, im Fall von Kriminalstrafverfahren parallel laufende kartellbehördliche Verfahren einzustellen und zunächst allein das Kriminalstrafverfahren durchzuführen.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Der Facebook-Fall des Bundeskartellamts polarisiert. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage, inwieweit Datenschutzrechtsverstöße die Grundlage für einen kartellrechtlichen Konditionenmissbrauch bilden können.
Die Autorin erarbeitet anhand des Schutzzwecks und der rechtlichen Einbettung des Konditionenmissbrauchs einen Kriterienkatalog für die Berücksichtigungsfähigkeit außerkartellrechtlicher Rechtsverstöße in der Konditionenmissbrauchskontrolle. Datenschutzrechtsverstöße dienen dabei als Aufhänger. Außerdem wird die Kompetenzproblematik dargestellt, die sich aus der Bewertung des Datenschutzrechts durch zwei unabhängige Behörden ergibt.
Das Ergebnis ist, dass außerkartellrechtliche Rechtsbrüche unter bestimmten Voraussetzungen, die bei Datenschutzrechtsverstößen vorliegen, den Unangemessenheitsmaßstab für die Konditionenmissbrauchskontrolle bilden können, das Bundeskartellamt einen Datenschutzrechtsverstoß seit Inkrafttreten der DS GVO aber nicht mehr selbst prüfen darf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Facebook-Fall des Bundeskartellamts polarisiert. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Frage, inwieweit Datenschutzrechtsverstöße die Grundlage für einen kartellrechtlichen Konditionenmissbrauch bilden können.
Die Autorin erarbeitet anhand des Schutzzwecks und der rechtlichen Einbettung des Konditionenmissbrauchs einen Kriterienkatalog für die Berücksichtigungsfähigkeit außerkartellrechtlicher Rechtsverstöße in der Konditionenmissbrauchskontrolle. Datenschutzrechtsverstöße dienen dabei als Aufhänger. Außerdem wird die Kompetenzproblematik dargestellt, die sich aus der Bewertung des Datenschutzrechts durch zwei unabhängige Behörden ergibt.
Das Ergebnis ist, dass außerkartellrechtliche Rechtsbrüche unter bestimmten Voraussetzungen, die bei Datenschutzrechtsverstößen vorliegen, den Unangemessenheitsmaßstab für die Konditionenmissbrauchskontrolle bilden können, das Bundeskartellamt einen Datenschutzrechtsverstoß seit Inkrafttreten der DS GVO aber nicht mehr selbst prüfen darf.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Ziel der Arbeit ist es, den Weg der Angleichung der georgischen Wettbewerbsvorschriften an das Recht der EU darzustellen. Die Arbeit analysiert rechtsvergleichend den Prozess der Rechtsangleichung seit 1996 bis 2012. Ein zentraler Punkt ist das neue Gesetz von 2012 über freien Handel und Wettbewerb.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern ist ein kartellrechtlich hoch relevanter Tatbestand. Im Falle eines Verstoßes gegen geltendes Kartellrecht durch horizontalen Informationsaustausch wird dieser von den Kartellbehörden empfindlich bebußt. Die Grenzen eines kartellrechtlich erlaubten Austausches sind jedoch nach deutschem und europäischem Kartellrecht nicht zwingend identisch. Die vorliegende Arbeit untersucht den Informationsaustausch aus unternehmerischer Perspektive. Dabei wird vor dem Hintergrund von Compliance-Überlegungen die Sichtweise angelegt, wie ein Kartellrechtsverstoß durch einen horizontalen Informationsaustausch vermieden werden kann. Im Rahmen der Untersuchung wird eine speziell entwickelte wettbewerbsschützende Auslegung angewandt, mit deren Hilfe die Grenzen aufgezeigt werden, die unternehmensseitig nicht überschritten werden dürfen, wenn ein Kartellrechtsverstoß durch horizontalen Informationsaustausch vermieden werden soll. Die Ergebnisse der Arbeit werden abschließend in einem Prüfungsschema und einer praktischen „Do’s and Don’ts“-Liste zum Informationsaustausch zusammengefasst.
Aktualisiert: 2020-05-11
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Aktualisiert: 2018-03-14
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Das Ziel der Arbeit ist es, den Weg der Angleichung der georgischen Wettbewerbsvorschriften an das Recht der EU darzustellen. Die Arbeit analysiert rechtsvergleichend den Prozess der Rechtsangleichung seit 1996 bis 2012. Ein zentraler Punkt ist das neue Gesetz von 2012 über freien Handel und Wettbewerb.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Zielführende praktische Wettbewerbspolitik bedarf der wissenschaftlichen Reflexion und Begleitung. Gleichzeitig jedoch würde sich die wissenschaftliche Diskussion schnell im modelltheoretischen »Nirvana« verlieren, würde sie nicht beständig durch die Auseinandersetzung mit sich in der praktischen Wettbewerbspolitik stellenden Problemen befruchtet. Deshalb hat es sich die Arbeitsgruppe Wettbewerb im Wirtschaftspolitischen Ausschuß des Vereins für Socialpolitik zum Ziel gesetzt, im Rahmen ihrer Jahrestagungen den Gedankenaustausch zu aktuellen Themen der Wettbewerbspolitik zwischen Wissenschaftlern und Praktikern zu fördern. Um die Ergebnisse dieses Gedanken- und Erfahrungsaustausches einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, werden die Referate der Jahrestagungen jeweils in Form eines Tagungsbandes veröffentlicht.
Die im folgenden aufgeführten Bände geben das gesamte Spektrum der aktuellen wettbewerbspolitischen Kontroversen wieder. So wurden etwa die durch das Internet und die Neuen Kommunikationstechnologien und Medien entstehenden Herausforderungen mehrfach behandelt (Band 292 »Wettbewerb in der Internetökonomie«; Band 266 »Die Dynamik der Telekommunikationsmärkte als Herausforderung an die Wettbewerbspolitik«; Band 252 »Herausforderung Medien: Zwischen Feiheit und Zwang«). Aktuelle Fragen zur Fusionskontrolle bildeten ebenso einen weiteren Schwerpunkt (Band 288 »Megafusionen«; Band 270 »Die Europäische Fusionskontrolle«) wie der »Wettbewerb in der Versorgungswirtschaft« (Band 299).
Die jüngsten beiden Bände beschäftigen sich mit eher grundsätzlichen Fragestellungen. So wurde auf der Jahrestagung 2004 die Bedeutung von Effizienzkriterien für die Wettbewerbspolitik (Band 306 »Effizienz und Wettbewerb«) diskutiert, während sich die Jahrestagung 2005 mit dem Konfliktfeld der Internationalen Wettbewerbspolitik befasste (Band 311 »Internationale Wettbewerbspolitik«).
Zum aktuellen Band - »Internationale Wettbewerbspolitik«:
Internationale Fusionen entwickeln sich zunehmend zu Streitfällen zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden. Einerseits wird deshalb, auch unter dem Aspekt der Rechtssicherheit, der Ruf nach einem Weltkartellamt immer lauter. Andererseits könnte auch auf verstärkte Kooperation und Abstimmung zwischen den nationalen Kartellbehörden gesetzt werden. Welche der beiden Lösungen ist nun aus ökonomischer Sicht angemessener?
Der vorliegende Band umfasst die bei der Tagung 2005 der Arbeitsgruppe Wettbewerb an der Universität Marburg zu diesem Thema gehaltenen Referate. Einen eigenständigen Vorschlag aus ökonomischer Sicht bezüglich Zentralität und Dezentralität im Kartellrecht entwickeln Wolfgang Kerber und Oliver Budzinski in ihrem Beitrag. Komplementär dazu beleuchtet Josef Drexl Gestaltungsansätze aus juristischer Perspektive. Über die unterschiedliche Praxis europäischer und amerikanischer Kartellbehörden und deren ökonomische Konsequenzen referiert Andreas Strohm am Beispiel ausgewählter Eingriffskriterien im Wettbewerbsrecht. Praktische Anwendungsfälle werden in den Beiträgen von Michael Baron anhand der Empagran-Entscheidung des US Supreme Court und von Rainer Bechtold anhand internationaler Fusionskontrollfälle aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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In Deutschland ist der Kabelnetzmarkt im Gegensatz zu anderen entwickelten Kabelnetzmärkten stark separiert. Eine wesentliche Ursache für die Separation ist eine von den deutschen Kartell- und Regulierungsbehörden entwickelte enge sachliche Marktabgrenzung, die im Kabelnetz eine wesentliche Einrichtung („essential facility“) sieht, eine stärkere Integration als wettbewerbspolitisch problematisch betrachtet und größere Zusammenschlüsse bisher verhindert hat.
Die Arbeit geht den Fragen nach, ob diese Position in Anbetracht der dynamischen Technik- und Marktentwicklung im Informations- und Kommunikationssektor sinnvoll erscheint, ob es sich beim Kabelnetz tatsächlich um eine wesentliche Einrichtung handelt, und inwieweit es ökonomisch effizient ist, eine verstärkte vertikale Integration zu ermöglichen.
Aktualisiert: 2019-10-03
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Eine grundlegende Auseinandersetzung mit dem Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Regulierungsrecht ist angesichts der Tatsache, dass nach derzeitigem Stand die sektorspezifische Regulierung kein vorübergehendes Phänomen, sondern eine dauerhafte Einrichtung zu werden scheint, aus dogmatischer und praktischer Sicht dringend erforderlich. Anhand der Erteilung einer telekommunikationsrechtlichen Entgeltgenehmigung werden die Abgrenzungs- und Zuständigkeitsprobleme, die die Aufgabenverteilung zwischen Bundesnetzagentur und allgemeinen Wettbewerbsbehörden mit sich bringt, dargelegt. Neben diesen Zuständigkeitsfragen wird erörtert, welche Wirkungen die Entgeltgenehmigung für die Betroffenen hat und welche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine von der Bundesnetzagentur erteilte Genehmigung bestehen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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