Übergreifende Analysen beleuchten ökonomische Aspekte und klären die Rolle, die staatliche Aufgaben und staatlicher Einfluss für die Abgrenzung spielen. Die Frage wird aber auch bereichsspezifisch beantwortet: Insgesamt zeigt sich Staatlichkeit als variabel und gestaltbar. Statt mit einem einheitlichen System haben wir es mit einer gewachsenen Vielzahl von Staatlichkeiten zu tun, die jeweils auf bestimmte Zwecke – vor allem den Ausgleich von Übermacht, die öffentliche Rechenschaft und die Verträglichkeit mit der Marktwirtschaft – zugeschnitten sind und private Akteure ganz unterschiedlich erfassen.Variable Staatlichkeit (Franz Merli)Staatlichkeit im Unionsrecht (Arno Kahl)Staatlichkeit und Information (Harald Eberhard/Claudia Fuchs)Staatlichkeit und Kontrolle (Andreas W. Wimmer)Staatlichkeit im Strafrecht (Susanne Reindl-Krauskopf)Staatlichkeit und Grundrechte (Lorenz Dopplinger)Staatlichkeit, Ingerenz und Haftung (Magdalena Pöschl)Staatliche Aufgaben, bundesstaatliche Kompetenzverteilung und private Akteure (Ewald Wiederin)Die Abgrenzung von privatem und öffentlichem Sektor aus ökonomischer Sicht (Richard Sturn)Nach „Erscheinungsformen und Effekten“ (2015) und „Konzepten zur Ordnung der Vielfalt“ (2017) widmet sich der abschließende Band des Forschungsprojekts der Abgrenzung zwischen staatlicher und privater Sphäre: Inwieweit gelten für die vielen Personen und Organisationen, die außerhalb des Staates stehen, aber an der Erfüllung staatlicher Aufgaben mitwirken, die Regeln für den Staat oder die Regeln für Private?
Aktualisiert: 2023-06-30
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Übergreifende Analysen beleuchten ökonomische Aspekte und klären die Rolle, die staatliche Aufgaben und staatlicher Einfluss für die Abgrenzung spielen. Die Frage wird aber auch bereichsspezifisch beantwortet: Insgesamt zeigt sich Staatlichkeit als variabel und gestaltbar. Statt mit einem einheitlichen System haben wir es mit einer gewachsenen Vielzahl von Staatlichkeiten zu tun, die jeweils auf bestimmte Zwecke – vor allem den Ausgleich von Übermacht, die öffentliche Rechenschaft und die Verträglichkeit mit der Marktwirtschaft – zugeschnitten sind und private Akteure ganz unterschiedlich erfassen.Variable Staatlichkeit (Franz Merli)Staatlichkeit im Unionsrecht (Arno Kahl)Staatlichkeit und Information (Harald Eberhard/Claudia Fuchs)Staatlichkeit und Kontrolle (Andreas W. Wimmer)Staatlichkeit im Strafrecht (Susanne Reindl-Krauskopf)Staatlichkeit und Grundrechte (Lorenz Dopplinger)Staatlichkeit, Ingerenz und Haftung (Magdalena Pöschl)Staatliche Aufgaben, bundesstaatliche Kompetenzverteilung und private Akteure (Ewald Wiederin)Die Abgrenzung von privatem und öffentlichem Sektor aus ökonomischer Sicht (Richard Sturn)Nach „Erscheinungsformen und Effekten“ (2015) und „Konzepten zur Ordnung der Vielfalt“ (2017) widmet sich der abschließende Band des Forschungsprojekts der Abgrenzung zwischen staatlicher und privater Sphäre: Inwieweit gelten für die vielen Personen und Organisationen, die außerhalb des Staates stehen, aber an der Erfüllung staatlicher Aufgaben mitwirken, die Regeln für den Staat oder die Regeln für Private?
Aktualisiert: 2023-06-30
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Übergreifende Analysen beleuchten ökonomische Aspekte und klären die Rolle, die staatliche Aufgaben und staatlicher Einfluss für die Abgrenzung spielen. Die Frage wird aber auch bereichsspezifisch beantwortet: Insgesamt zeigt sich Staatlichkeit als variabel und gestaltbar. Statt mit einem einheitlichen System haben wir es mit einer gewachsenen Vielzahl von Staatlichkeiten zu tun, die jeweils auf bestimmte Zwecke – vor allem den Ausgleich von Übermacht, die öffentliche Rechenschaft und die Verträglichkeit mit der Marktwirtschaft – zugeschnitten sind und private Akteure ganz unterschiedlich erfassen.Variable Staatlichkeit (Franz Merli)Staatlichkeit im Unionsrecht (Arno Kahl)Staatlichkeit und Information (Harald Eberhard/Claudia Fuchs)Staatlichkeit und Kontrolle (Andreas W. Wimmer)Staatlichkeit im Strafrecht (Susanne Reindl-Krauskopf)Staatlichkeit und Grundrechte (Lorenz Dopplinger)Staatlichkeit, Ingerenz und Haftung (Magdalena Pöschl)Staatliche Aufgaben, bundesstaatliche Kompetenzverteilung und private Akteure (Ewald Wiederin)Die Abgrenzung von privatem und öffentlichem Sektor aus ökonomischer Sicht (Richard Sturn)Nach „Erscheinungsformen und Effekten“ (2015) und „Konzepten zur Ordnung der Vielfalt“ (2017) widmet sich der abschließende Band des Forschungsprojekts der Abgrenzung zwischen staatlicher und privater Sphäre: Inwieweit gelten für die vielen Personen und Organisationen, die außerhalb des Staates stehen, aber an der Erfüllung staatlicher Aufgaben mitwirken, die Regeln für den Staat oder die Regeln für Private?
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Basis Ihres Studienerfolges – Der handelsrechtliche Jahresabschluss
Dieses in Theorie und Praxis anerkannte Lehrbuch liegt nun bereits in 11., überarbeiteter Auflage vor; es vermittelt umfassend die theoretischen und praktischen Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Von einem erweiterten Autorenkreis werden im theoretischen Teil die Anforderungen und Grenzen an handelsrechtliche Jahresabschlüsse verdeutlicht sowie die Problematik der internationalen Entwicklungen aufgezeigt. Mit dem praktischen Teil (insbesondere Aufstellung des Jahresabschlusses, GoB, Maßgeblichkeit, Bilanzansatz, Gliederung, Bewertung, Anhang und Lagebericht) schließen sich die ausführlichen Erläuterungen der handelsrechtlichen Vorschriften auf Basis des Rechtsstands 1.1.2019 (unter Einbeziehung des BilRuG und EntgTransG) an.
Besonderer Wert wurde auf die didaktische Ausgestaltung des Lehrbuches gelegt. Lernziele und Kernaussagen flankieren die einzelnen Abschnitte. Aussagekräftige Abbildungen und Beispiele runden die Ausführungen ab. Zahlreiche Fragen zur Selbstkontrolle erleichtern zudem das Selbststudium und bereiten systematisch auf Prüfungen an Hochschulen und Akademien vor.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Basis Ihres Studienerfolges – Der handelsrechtliche Jahresabschluss
Dieses in Theorie und Praxis anerkannte Lehrbuch liegt nun bereits in 11., überarbeiteter Auflage vor; es vermittelt umfassend die theoretischen und praktischen Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Von einem erweiterten Autorenkreis werden im theoretischen Teil die Anforderungen und Grenzen an handelsrechtliche Jahresabschlüsse verdeutlicht sowie die Problematik der internationalen Entwicklungen aufgezeigt. Mit dem praktischen Teil (insbesondere Aufstellung des Jahresabschlusses, GoB, Maßgeblichkeit, Bilanzansatz, Gliederung, Bewertung, Anhang und Lagebericht) schließen sich die ausführlichen Erläuterungen der handelsrechtlichen Vorschriften auf Basis des Rechtsstands 1.1.2019 (unter Einbeziehung des BilRuG und EntgTransG) an.
Besonderer Wert wurde auf die didaktische Ausgestaltung des Lehrbuches gelegt. Lernziele und Kernaussagen flankieren die einzelnen Abschnitte. Aussagekräftige Abbildungen und Beispiele runden die Ausführungen ab. Zahlreiche Fragen zur Selbstkontrolle erleichtern zudem das Selbststudium und bereiten systematisch auf Prüfungen an Hochschulen und Akademien vor.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-04-12
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Internationale Corporate-Governance-Standards üben einen ungebrochenen Konvergenzdruck auf die aktienrechtliche Kompetenzordnung aus. Im Zuge dessen stellt sich die Frage, inwieweit der Aufsichtsrat sich an den Investor Relations einer Aktiengesellschaft beteiligen kann, ohne hierbei zu weit in den Kompetenzbereich des Vorstands vorzudringen. Die Arbeit zeigt ausgehend von den rechtlichen und ökonomischen Grundpfeilern der Informationsverteilung in Aktiengesellschaften, auf welcher dogmatischen Basis ein solches Engagement zulässig ist. Die Entwicklung des Aufsichtsrats hin zu einem Akteur der Unternehmenskommunikation führt auch dazu, dass die Rolle des Aufsichtsrats und das Aufgabenfeld des Aufsichtsratsvorsitzenden in einem neuen Licht betrachtet werden müssen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Für transnationale Unternehmenszusammenschlüsse von börsennotierten Kapitalgesellschaften wird immer wieder die Gestaltungsvariante des Merger of Equals gewählt.
Das Werk widmet sich umfassend der Abgrenzung der Kompetenzen von Vorstand und Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft im Rahmen des Merger of Equals. Es wird zunächst untersucht, ob der Abschluss des Business Combination Agreements der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf, oder ob dieser allein in die Vertretungskompetenz des Vorstands fällt. Weiterhin wird untersucht, ob der Unternehmenszusammenschluss als solcher in die Kompetenzen der Hauptversammlung fällt, insbesondere ob durch diesen ungeschriebene Hauptversammlungskompetenzen begründet werden.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Internationale Corporate-Governance-Standards üben einen ungebrochenen Konvergenzdruck auf die aktienrechtliche Kompetenzordnung aus. Im Zuge dessen stellt sich die Frage, inwieweit der Aufsichtsrat sich an den Investor Relations einer Aktiengesellschaft beteiligen kann, ohne hierbei zu weit in den Kompetenzbereich des Vorstands vorzudringen. Die Arbeit zeigt ausgehend von den rechtlichen und ökonomischen Grundpfeilern der Informationsverteilung in Aktiengesellschaften, auf welcher dogmatischen Basis ein solches Engagement zulässig ist. Die Entwicklung des Aufsichtsrats hin zu einem Akteur der Unternehmenskommunikation führt auch dazu, dass die Rolle des Aufsichtsrats und das Aufgabenfeld des Aufsichtsratsvorsitzenden in einem neuen Licht betrachtet werden müssen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Für transnationale Unternehmenszusammenschlüsse von börsennotierten Kapitalgesellschaften wird immer wieder die Gestaltungsvariante des Merger of Equals gewählt.
Das Werk widmet sich umfassend der Abgrenzung der Kompetenzen von Vorstand und Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft im Rahmen des Merger of Equals. Es wird zunächst untersucht, ob der Abschluss des Business Combination Agreements der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf, oder ob dieser allein in die Vertretungskompetenz des Vorstands fällt. Weiterhin wird untersucht, ob der Unternehmenszusammenschluss als solcher in die Kompetenzen der Hauptversammlung fällt, insbesondere ob durch diesen ungeschriebene Hauptversammlungskompetenzen begründet werden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Mit der Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) hat der deutsche Gesetzgeber einen umfassenden Regulierungsrahmen für Kapitalverwaltungsgesellschaften und die von ihr verwalteten alternativen Investmentfonds geschaffen. Kapitalverwaltungsgesellschaften sind nach Ansicht der BaFin für die gesamte kollektive Vermögensverwaltung „originär“ zuständig, sodass bei einer extern verwalteten Investmentkommanditgesellschaft auf den ersten Blick kaum Restkompetenzen verbleiben. Im wissenschaftlichen Diskurs wurde sie daher als „leere Hülle“ oder als „unbemannte Drohne“ bezeichnet.
An Bord des Flugobjekts Investmentkommanditgesellschaft befinden sich jedoch die Anlegerkommanditisten. Diese genießen als „Passagiere“ zahlreiche Schutz- und Einflussrechte, auf die sie etwa wegen des Prinzips der Selbstorganschaft und des gesellschaftsrechtlichen Minderheitenschutzes nicht verzichten können. Daneben verfügt eine extern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft über zwei sachkundige und zuverlässige Geschäftsführer, die strenge Tätigkeitsanforderungen zu erfüllen haben. Ihnen verbleiben kraft Gesetzes die Organbefugnisse. Je nach Fondsstruktur kommen diverse Verwaltungsaufgaben investmentrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Natur sowie steuerliche, registerrechtliche und insolvenzrechtliche Pflichten hinzu. Die Geschäftsführung der Investmentkommanditgesellschaft übt insoweit eine Funktion aus, die mit der eines „Co-Piloten“ vergleichbar ist.
Diese grundlegende Arbeit bestimmt die verbleibenden Kompetenzen einer extern verwalteten Investmentkommanditgesellschaft und grenzt diese von den Kompetenzen der Kapitalverwaltungsgesellschaft ab. Hierzu wird der rechtliche Rahmen im Spannungsfeld zwischen Investmentrecht sowie Zivil- und Gesellschaftsrecht aufgearbeitet, analysiert und weiterentwickelt. Die eingehende Berücksichtigung der Verwaltungspraxis der deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden sowie die rechtsvergleichende Berücksichtigung der Rechtslage im Vereinigten Königreich, Luxemburg und der Schweiz erhöhen den wissenschaftlichen sowie praktischen Nutzen dieser Monographie.
Aktualisiert: 2020-08-31
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Übergreifende Analysen beleuchten ökonomische Aspekte und klären die Rolle, die staatliche Aufgaben und staatlicher Einfluss für die Abgrenzung spielen. Die Frage wird aber auch bereichsspezifisch beantwortet: Insgesamt zeigt sich Staatlichkeit als variabel und gestaltbar. Statt mit einem einheitlichen System haben wir es mit einer gewachsenen Vielzahl von Staatlichkeiten zu tun, die jeweils auf bestimmte Zwecke – vor allem den Ausgleich von Übermacht, die öffentliche Rechenschaft und die Verträglichkeit mit der Marktwirtschaft – zugeschnitten sind und private Akteure ganz unterschiedlich erfassen.Variable Staatlichkeit (Franz Merli)Staatlichkeit im Unionsrecht (Arno Kahl)Staatlichkeit und Information (Harald Eberhard/Claudia Fuchs)Staatlichkeit und Kontrolle (Andreas W. Wimmer)Staatlichkeit im Strafrecht (Susanne Reindl-Krauskopf)Staatlichkeit und Grundrechte (Lorenz Dopplinger)Staatlichkeit, Ingerenz und Haftung (Magdalena Pöschl)Staatliche Aufgaben, bundesstaatliche Kompetenzverteilung und private Akteure (Ewald Wiederin)Die Abgrenzung von privatem und öffentlichem Sektor aus ökonomischer Sicht (Richard Sturn)Nach „Erscheinungsformen und Effekten“ (2015) und „Konzepten zur Ordnung der Vielfalt“ (2017) widmet sich der abschließende Band des Forschungsprojekts der Abgrenzung zwischen staatlicher und privater Sphäre: Inwieweit gelten für die vielen Personen und Organisationen, die außerhalb des Staates stehen, aber an der Erfüllung staatlicher Aufgaben mitwirken, die Regeln für den Staat oder die Regeln für Private?
Aktualisiert: 2023-04-01
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Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Gesetzgebungskompetenzen hat bis heute einen eher kasuistischen Charakter. Tobias Herbst unternimmt eine Rekonstruktion dieser Rechtsprechung und eine Systematisierung der Kompetenzabgrenzung: Im Zentrum der Betrachtung stehen dabei nicht die Einzelkompetenzen in ihrer Vielfalt, sondern die methodischen und dogmatischen Gemeinsamkeiten bei deren Abgrenzung im Konfliktfall. Das Spektrum der behandelten Fragen umfasst unter anderem den Stellenwert der historischen Methode bei der Auslegung von Kompetenznormen, die Kompetenzneutralität des materiellen Verfassungsrechts, die Berücksichtigung des Kontextes einer Regelung bei ihrer kompetentiellen Qualifikation, die Auflösung von Kompetenzkonkurrenzen, "ungeschriebene" Kompetenzen, materiellrechtliche Kompetenzausübungsschranken sowie den kompetenzbezogenen Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Basis Ihres Studienerfolges – Der handelsrechtliche Jahresabschluss
Dieses in Theorie und Praxis anerkannte Lehrbuch liegt nun bereits in 11., überarbeiteter Auflage vor; es vermittelt umfassend die theoretischen und praktischen Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Von einem erweiterten Autorenkreis werden im theoretischen Teil die Anforderungen und Grenzen an handelsrechtliche Jahresabschlüsse verdeutlicht sowie die Problematik der internationalen Entwicklungen aufgezeigt. Mit dem praktischen Teil (insbesondere Aufstellung des Jahresabschlusses, GoB, Maßgeblichkeit, Bilanzansatz, Gliederung, Bewertung, Anhang und Lagebericht) schließen sich die ausführlichen Erläuterungen der handelsrechtlichen Vorschriften auf Basis des Rechtsstands 1.1.2019 (unter Einbeziehung des BilRuG und EntgTransG) an.
Besonderer Wert wurde auf die didaktische Ausgestaltung des Lehrbuches gelegt. Lernziele und Kernaussagen flankieren die einzelnen Abschnitte. Aussagekräftige Abbildungen und Beispiele runden die Ausführungen ab. Zahlreiche Fragen zur Selbstkontrolle erleichtern zudem das Selbststudium und bereiten systematisch auf Prüfungen an Hochschulen und Akademien vor.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das Ortsbild gilt gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB als besonderes Schutzgut des Bauplanungsrechts. Gleichwohl führt das in § 34 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BauGB kodifizierte Verbot der Ortsbildbeeinträchtigung in Rechtsprechung und Literatur bislang ein Schattendasein. Vorliegende Veröffentlichung rückt diese zu Unrecht vernachlässigte Vorschrift in das kollektive öffentlich-rechtliche Bewusstsein. Einleitend erörtert der Verfasser die historische Entwicklung des Ortsbildschutzes in Deutschland und zeigt den Weg des Verbots der Ortsbildbeeinträchtigung in das BauGB auf. Anschließend grenzt der Autor das bundesrechtliche Bauplanungsrecht detailliert vom landesrechtlichen Bauordnungsrecht ab. Dabei dekonstruiert er u.a. die sog. Unmittelbarkeitsformel des BVerfG und legt überzeugend dar, dass die Trennung der Kompetenzräume anhand einer Konkretisierung des Begriffs „Bodenrecht“ i.S.v. Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG zu erfolgen hat. Auf Basis einer umfassenden Prüfung der einschlägigen Grundrechtspositionen präzisiert der Verfasser sodann die Begriffe „Ortsbild“ und „Beeinträchtigung“. Ferner weist er u.a. nach, dass die von der herrschenden Meinung zur Beurteilung einer Ortsbildbeeinträchtigung herangezogene Kunstfigur des „gebildeten Durchschnittsmenschen“ als Prüfungsmaßstab versagt. Vorzugswürdig ist stattdessen eine Kombination aus sachverständiger Kompetenz und originärer richterlicher Bewertung. Darüber hinaus grenzt der Autor das planungsrechtliche Beeinträchtigungsverbot – exemplarisch an Art. 8 S. 2 BayBO – von den bauordnungsrechtlichen Verunstaltungsverboten ab. Am Ende des allgemeinen Teils werden weitere gesetzliche Instrumente des Ortsbildschutzes untersucht. Im Zentrum der Ausführungen stehen insoweit die Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB sowie örtliche Bauvorschriften (z.B. nach Art. 81 BayBO). Der besondere Teil der Publikation widmet sich einer ebenso kontemporären wie praxisrelevanten Spezialform der Außenreklame: Baugerüstwerbung. Dabei diskutiert der Verfasser zunächst deren grundrechtlichen Schutz. Anschließend prüft er detailliert, welche planungsrechtlichen Grenzen ihr § 34 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BauGB setzt. Abschließend eruiert der Verfasser weitere gesetzliche Zulässigkeitsschranken der Baugerüstwerbung, insbesondere das planungsrechtliche Einfügungsgebot, das bauordnungsrechtliche Verunstaltungsverbot, das Denkmalschutzrecht, straßen- und verkehrsrechtliche Aspekte sowie naturschutzrechtliche Kriterien.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Vor dem Hintergrund eines gesteigerten Problembewusstseins für vertikale Kompetenzabgrenzungen sowie einer fehlenden EG-rechtlichen Rundfunkkompetenz werden immer wieder Übergriffe der EG in die nationale Rundfunkhoheit beklagt. In diesem Kontext untersucht diese Arbeit die Maßgeblichkeit des EG-Rechts für nationale rundfunkpolitische Ordnungsentscheidungen am Beispiel deutscher gebührenfinanzierter Spartenkanäle. Unter Berücksichtigung der neueren EuGH-Rechtsprechung erweist sich dabei das EG-Beihilferegime für die fragliche Gebührenfinanzierung als nicht einschlägig. Die Anwendung des somit erst zum Zuge kommenden Art. 49 EG beinhaltet jedoch kein, wie zuweilen befürchtet, «Danaergeschenk» für die nationalen Rundfunkordnungen: Art. 151 EG stellt – als Kehrseite einer schmalen Kompetenzübertragung – eine Souveränitätsreserve zugunsten des mitgliedstaatlichen Rundfunksektors dar. Den materiellen Zusatzgehalten des Art. 151 EG ist im Rahmen der Rechtfertigungs- bzw. Verhältnismäßigkeitsprüfung von Eingriffen in die Dienstleistungsfreiheit im Wege der Herstellung vertikaler praktischer Konkordanz Rechnung zu tragen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Gesetzgebungskompetenzen hat bis heute einen eher kasuistischen Charakter. Tobias Herbst unternimmt eine Rekonstruktion dieser Rechtsprechung und eine Systematisierung der Kompetenzabgrenzung: Im Zentrum der Betrachtung stehen dabei nicht die Einzelkompetenzen in ihrer Vielfalt, sondern die methodischen und dogmatischen Gemeinsamkeiten bei deren Abgrenzung im Konfliktfall. Das Spektrum der behandelten Fragen umfasst unter anderem den Stellenwert der historischen Methode bei der Auslegung von Kompetenznormen, die Kompetenzneutralität des materiellen Verfassungsrechts, die Berücksichtigung des Kontextes einer Regelung bei ihrer kompetentiellen Qualifikation, die Auflösung von Kompetenzkonkurrenzen, "ungeschriebene" Kompetenzen, materiellrechtliche Kompetenzausübungsschranken sowie den kompetenzbezogenen Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der Auftrag von Nizza aus dem Jahr 2000 bzw. die Einberufung des EU-Konvents wird zum Anlass genommen, eine Analyse über die tatsächliche Reformbedürftigkeit der Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten vorzunehmen. Zur Untersuchung der Kompetenzordnung im EG-Vertrag wird ein interdisziplinärer Ansatz gewählt: Juristisch festgelegte Normen und Regeln werden anhand von ökonomischen Kriterien der Kompetenzverteilung beurteilt und überprüft. Das Ergebnis ist, dass sich viele der diskutierten Kritikpunkte an der Kompetenzabgrenzung nicht bestätigen lassen. Die identifizierten Defizite können durch ein verbessertes und transparenteres Verfahren der praktischen Anwendung des Subsidiaritätsprinzips als Kompetenzausübungsregel verringert werden.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Arbeit befaßt sich mit der Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips für die Kompetenzabgrenzung zwischen dem Bund und den Ländern. Dabei stehen nach einer Analyse der Verfassungsentwicklung von 1949-1990 vor allem die nach der Wiedervereinigung Deutschlands vollzogenen Grundgesetzänderungen im Zentrum der Untersuchung. Kernpunkt der Arbeit ist die These, daß spätestens nach diesen Verfassungsänderungen das Subsidiaritätsprinzip als ungeschriebenes Strukturprinzip der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung anerkannt werden muß. Dies bedeutet eine Stärkung der Länderkompetenzen, weil dem Bund nun eine erhöhte, voll justitiable Begründungspflicht bei der Inanspruchnahme seiner Kompetenzen aufzuerlegen ist.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Basis Ihres Studienerfolges – Der handelsrechtliche Jahresabschluss
Dieses in Theorie und Praxis anerkannte Lehrbuch liegt nun bereits in 10., überarbeiteter und erweiterter Auflage vor; es vermittelt umfassend die theoretischen und praktischen Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Von einem erweiterten Autorenkreis werden im theoretischen Teil die Anforderungen und Grenzen an handelsrechtliche Jahresabschlüsse verdeutlicht sowie die Problematik der internationalen Entwicklungen aufgezeigt. Mit dem praktischen Teil (insbesondere Aufstellung des Jahresabschlusses, GoB, Maßgeblichkeit, Bilanzansatz, Gliederung, Bewertung, Anhang und Lagebericht) schließen sich die ausführlichen Erläuterungen der handelsrechtlichen Vorschriften auf Basis des Rechtsstands 1.1.2013 (unter Einbeziehung des MicroBilG) an.
Es wurde besonderer Wert auf die didaktische Ausgestaltung des Lehrbuches gelegt. Lernziele und Kernaussagen flankieren die einzelnen Abschnitte. Aussagekräftige Abbildungen und Beispiele runden die Ausführungen ab. Zahlreiche Fragen zur Selbstkontrolle erleichtern zudem das Selbststudium und bereiten Sie systematisch auf Ihre Prüfungen an Hochschulen und Akademien vor.
Aktualisiert: 2020-10-19
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