Das Korrespondenzprinzip im Strafrecht.

Das Korrespondenzprinzip im Strafrecht. von Rudolph,  Tobias
Nach der gängigen Formel von der objektiven Zurechnung muss zunächst eine Gefahr (=ex-ante-Urteil) für ein Rechtsgut geschaffen worden sein, die sich dann im konkreten Erfolg verwirklicht hat (=ex-post-Urteil). Der Autor erkennt hierin einen allgemeinen Grundsatz, den er als Korrespondenzprinzip bezeichnet. Das Korrespondenzprinzip kommt auch zum Tragen, wenn der gefährliche Zustand als solcher einem bestimmten Menschen zugerechnet werden soll. D. h. das Verhältnis von ex-ante- und ex-post-Betrachtungen ist bereits maßgeblich, wenn z. B. beurteilt wird, ob überhaupt eine "Handlung" oder "Vorsatz" vorliegt. Diesen Begriffen liegen nämlich ex-ante-Urteile zugrunde, bei denen es um die "Möglichkeit" oder "Erkennbarkeit" einer zukünftigen Veränderung der Welt durch ein Subjekt geht. Im Ergebnis wird ein Zurechnungssystem entwickelt, bei welchem die zentralen strafrechtlichen Begriffe "Handlung", "Vorsatz" und "Erfolg" inhaltlich neu bestimmt werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Korrespondenzprinzip im Strafrecht.

Das Korrespondenzprinzip im Strafrecht. von Rudolph,  Tobias
Nach der gängigen Formel von der objektiven Zurechnung muss zunächst eine Gefahr (=ex-ante-Urteil) für ein Rechtsgut geschaffen worden sein, die sich dann im konkreten Erfolg verwirklicht hat (=ex-post-Urteil). Der Autor erkennt hierin einen allgemeinen Grundsatz, den er als Korrespondenzprinzip bezeichnet. Das Korrespondenzprinzip kommt auch zum Tragen, wenn der gefährliche Zustand als solcher einem bestimmten Menschen zugerechnet werden soll. D. h. das Verhältnis von ex-ante- und ex-post-Betrachtungen ist bereits maßgeblich, wenn z. B. beurteilt wird, ob überhaupt eine "Handlung" oder "Vorsatz" vorliegt. Diesen Begriffen liegen nämlich ex-ante-Urteile zugrunde, bei denen es um die "Möglichkeit" oder "Erkennbarkeit" einer zukünftigen Veränderung der Welt durch ein Subjekt geht. Im Ergebnis wird ein Zurechnungssystem entwickelt, bei welchem die zentralen strafrechtlichen Begriffe "Handlung", "Vorsatz" und "Erfolg" inhaltlich neu bestimmt werden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das Korrespondenzprinzip im Strafrecht.

Das Korrespondenzprinzip im Strafrecht. von Rudolph,  Tobias
Nach der gängigen Formel von der objektiven Zurechnung muss zunächst eine Gefahr (=ex-ante-Urteil) für ein Rechtsgut geschaffen worden sein, die sich dann im konkreten Erfolg verwirklicht hat (=ex-post-Urteil). Der Autor erkennt hierin einen allgemeinen Grundsatz, den er als Korrespondenzprinzip bezeichnet. Das Korrespondenzprinzip kommt auch zum Tragen, wenn der gefährliche Zustand als solcher einem bestimmten Menschen zugerechnet werden soll. D. h. das Verhältnis von ex-ante- und ex-post-Betrachtungen ist bereits maßgeblich, wenn z. B. beurteilt wird, ob überhaupt eine "Handlung" oder "Vorsatz" vorliegt. Diesen Begriffen liegen nämlich ex-ante-Urteile zugrunde, bei denen es um die "Möglichkeit" oder "Erkennbarkeit" einer zukünftigen Veränderung der Welt durch ein Subjekt geht. Im Ergebnis wird ein Zurechnungssystem entwickelt, bei welchem die zentralen strafrechtlichen Begriffe "Handlung", "Vorsatz" und "Erfolg" inhaltlich neu bestimmt werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Rückabwicklung im Ertragsteuerrecht

Die Rückabwicklung im Ertragsteuerrecht von Schulz,  Patrick
Das Ertragsteuerrecht lässt ausdrückliche Regelungen vermissen, welche steuerlichen Folgen sich ergeben, wenn ein ertragsteuerrelevanter Sachverhalt später wieder rückgängig gemacht wird. Es bleibt deshalb den Rechtsanwendern überlassen, die Fragen über die steuerliche Behandlung von Rückgängigmachungen zu beantworten. Dabei werden die von der Rechtsprechung gefundenen Lösungen in der Literatur immer wieder kritisiert. Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit die Kritik an der Rechtsprechung der Finanzgerichte in Zusammenhang mit Rückabwicklungen, als besondere Form der Rückgängigmachung, berechtigt ist. Dazu wird zunächst dargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Rückabwicklung eines ertragsteuerrelevanten Vorgangs vorliegt und welche steuerlichen Folgen ebenjene auslöst. Die Arbeit schließt mit der Forderung nach einer „korrespondierenden Besteuerung“ von Rückabwicklungen und der damit verbundenen teilweisen Abkehr von der derzeitigen Rechtsprechung der Finanzgerichte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Rückabwicklung im Ertragsteuerrecht

Die Rückabwicklung im Ertragsteuerrecht von Schulz,  Patrick
Das Ertragsteuerrecht lässt ausdrückliche Regelungen vermissen, welche steuerlichen Folgen sich ergeben, wenn ein ertragsteuerrelevanter Sachverhalt später wieder rückgängig gemacht wird. Es bleibt deshalb den Rechtsanwendern überlassen, die Fragen über die steuerliche Behandlung von Rückgängigmachungen zu beantworten. Dabei werden die von der Rechtsprechung gefundenen Lösungen in der Literatur immer wieder kritisiert. Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit die Kritik an der Rechtsprechung der Finanzgerichte in Zusammenhang mit Rückabwicklungen, als besondere Form der Rückgängigmachung, berechtigt ist. Dazu wird zunächst dargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Rückabwicklung eines ertragsteuerrelevanten Vorgangs vorliegt und welche steuerlichen Folgen ebenjene auslöst. Die Arbeit schließt mit der Forderung nach einer „korrespondierenden Besteuerung“ von Rückabwicklungen und der damit verbundenen teilweisen Abkehr von der derzeitigen Rechtsprechung der Finanzgerichte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Anrechnungsverfügung und Abrechnungsbescheid

Anrechnungsverfügung und Abrechnungsbescheid von Herbst,  Armin
Bei den Steuerforderungen des Staates interessiert vor allem die tatsächliche Belastung. Der Steuerbescheid des Finanzamtes gibt hierüber in der Abrechnung Auskunft. Es rechnet dabei bereits gezahlte Steuerbeträge, wie Vorauszahlungen, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Zinsabschlag an. Kommt es zum Disput mit der Finanzbehörde über das Ob und den Umfang von Anrechnungen, sorgt ein späterer Anrechnungsbescheid für weitere Aufklärung. Armin Herbst untersucht die Struktur der unterschiedlichen An- und Abrechnungsformen sowie ihre rechtlichen Auswirkungen, und widmet sich insbesondere dem Spannungsverhältnis zwischen Abrechnungsbescheid und so genannter Anrechnungsverfügung. Dies bietet Anlass zu einer in Teilen kritischen Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung, der juristischen Kommentierung und der steuerrechtlichen Praxis. Seine Lösungsansätze flankieren konkret die Bestrebungen zu einem vereinfachten Steuerrecht, indem sie auch im steuerlichen Erhebungsrecht ein höheres Maß an Verständlichkeit und Übersichtlichkeit einfordern. Sich auf gesetzliche Grundlagen zu besinnen und zu systematischer Kohärenz zurückzukehren, könnte auch in diesem Teilbereich des Steuerrechts und der Steuerpraxis Wunder wirken.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Das Korrespondenzprinzip im Strafrecht.

Das Korrespondenzprinzip im Strafrecht. von Rudolph,  Tobias
Nach der gängigen Formel von der objektiven Zurechnung muss zunächst eine Gefahr (=ex-ante-Urteil) für ein Rechtsgut geschaffen worden sein, die sich dann im konkreten Erfolg verwirklicht hat (=ex-post-Urteil). Der Autor erkennt hierin einen allgemeinen Grundsatz, den er als Korrespondenzprinzip bezeichnet. Das Korrespondenzprinzip kommt auch zum Tragen, wenn der gefährliche Zustand als solcher einem bestimmten Menschen zugerechnet werden soll. D. h. das Verhältnis von ex-ante- und ex-post-Betrachtungen ist bereits maßgeblich, wenn z. B. beurteilt wird, ob überhaupt eine "Handlung" oder "Vorsatz" vorliegt. Diesen Begriffen liegen nämlich ex-ante-Urteile zugrunde, bei denen es um die "Möglichkeit" oder "Erkennbarkeit" einer zukünftigen Veränderung der Welt durch ein Subjekt geht. Im Ergebnis wird ein Zurechnungssystem entwickelt, bei welchem die zentralen strafrechtlichen Begriffe "Handlung", "Vorsatz" und "Erfolg" inhaltlich neu bestimmt werden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen – online

Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen – online von Feldgen,  Rene
Die steuerliche Problematik der „verdeckten Gewinnausschüttungen“ und der „verdeckten Einlagen“ beschäftigt Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerabteilungen von Unternehmen, Finanzverwaltung und Finanzgerichte gleichermaßen. Das vorliegende Werk bringt Übersicht in dieses komplizierte Rechtsfeld.
Aktualisiert: 2023-04-26
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Rückgängigmachung der verdeckten Gewinnausschüttung bei der GmbH

Rückgängigmachung der verdeckten Gewinnausschüttung bei der GmbH von Lay,  Henrik
Verdeckte Gewinnausschüttungen tragen im Körperschaftsteuerrecht das wohl größte Konfliktpotenzial im Verhältnis zu den Finanzbehörden. Dies lässt sich schon an den unzähligen Entscheidungen des Bundesfinanzhofes erkennen, die nur die Spitze der täglichen Praxis widerspiegeln. Das Konfliktpotenzial ließe sich erheblich reduzieren, wenn es gelänge, verdeckte Gewinnausschüttungen "rückgängig" zu machen. Deswegen ist es nicht überraschend, dass das Thema seit langem diskutiert worden ist. Der Gesetzgeber, der eine gesetzliche Regelung des Problems im Entwurf des Jahressteuergesetzes 1996 plante, nahm von der Kodifizierung dann jedoch wieder Abstand. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes hat auf Grundlage der so genannten Einlagelösung bislang den Standpunkt bezogen, dass verdeckte Gewinnausschüttungen i.S.d. § 8 III 2 KStG nicht rückgängig gemacht werden könnten. Die Unternehmenssteuerreform 2001 und der hiermit vollzogene Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren geben Anlass, diese klassische Frage des Körperschaftsteuerrechts neu zu überdenken. Dies hängt damit zusammen, dass der Bundesfinanzhof die von ihm in mittlerweile ständiger Rechtsprechung vertretene Lösung unter Geltung des Anrechnungsverfahrens entwickelte. Insbesondere das System des Herstellens der Ausschüttungsbelastung führte in der Argumentation des Bundesfinanzhofes dazu, die Möglichkeit der Rückgängigmachung der verdeckten Gewinnausschüttung nicht anzuerkennen. Ziel dieser Studie ist es, nach dem Wegfall dieser Argumentationsbasis die so genannte Einlagelösung kritisch zu hinterfragen und neue Ansatzpunkte aufzuzeigen. Hierfür werden unter anderem die aktuellen Entwicklungen in der Dogmatik der verdeckten Gewinnausschüttung herangezogen und aufgearbeitet. Auf dieser Grundlage werden dann Lösungen für verschiedene Fallgruppen dargestellt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Die BFuP ist eine der traditionsreichsten deutschsprachigen wissenschaftlichen Zeitschriften auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre und als solche im Social Sciences Citation Index erfasst. Die Zeitschrift fungiert als Diskussionsforum für Wissenschaft und Praxis und übernimmt in ihren Schwerpunktthemen eine Vorreiterrolle bei der Behandlung neuer wissenschaftlicher oder praktisch bedeutsamer Fragestellungen. Heft 4/2015 beschäftigt sich mit dem Themenschwerpunkt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre. Diese Ausgabe ist im Einzelverkauf und im Rahmen des Abonnements der BFuP erhältlich. Schwerpunktthema Betriebswirtschaftliche Steuerlehre: Mit Beiträgen zum Thema von Stephan Kudert/Paula Wellmann/Marcin Jamrozy: Hybride Rechtsformgestaltungen für Outboundinvestitionen – eine (taxo-)grafische Analyse. Carmen Bachmann/Martin Baumann/Konrad Richter: Langfristige Rückstellungen – Auswirkungen der Diskrepanzen von betriebswirtschaftlichen, handels- und steuerrechtlichen Bewertungen. Inga Hardeck/Patrick Wittenstein/Logini Yoganathan: Legen Unternehmen freiwillig Steuerinformationen offen? Eine deskriptive Analyse am Beispiel des Country-by-Country Reportings in der Rohstoffindustrie. David Eberhardt: Steuersystematische Problembereiche im Zusammenspiel von Korrespondenzprinzip und Hinzurechnungsbesteuerung bei Kapitalgesellschaften. Weitere Themen: Martin Steinrücke/Wolfgang Albrecht: Mehrperiodige Kapazitäts- und Materialflussplanung in dynamischen Supply Chain Netzwerken mit Zulieferer- und Zielmarktauswahl. David Müller: Erweiterung des Instrumentariums des Kooperationscontrollings durch Lösungskonzepte der kooperativen Spieltheorie – eine Analyse
Aktualisiert: 2017-08-02
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