Der vorliegende Sammelband vereinigt die Beiträge einer im Juni 2021 an der Universität Innsbruck abgehaltenen Tagung zu den Ständen der österreichischen Länder. Der zeitliche Fokus liegt auf der gesamten Neuzeit, beginnend mit dem Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit um 1500 bis zur Revolution 1848/49, wobei die Themenstellungen zahlreiche Aspekte der Ständeforschung abdecken wie u. a. deren Bedeutung in Umbruchssituationen und im Zusammenhang mit dem habsburgischen Militärwesen, Selbst- und Fremdwahrnehmungen der Stände, ihr Verhältnis zum Recht und ihre Relevanz für die Rechtsentwicklung sowie gesellschaftlich-didaktische Potenziale der einschlägigen Forschungen für die Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der vorliegende Sammelband vereinigt die Beiträge einer im Juni 2021 an der Universität Innsbruck abgehaltenen Tagung zu den Ständen der österreichischen Länder. Der zeitliche Fokus liegt auf der gesamten Neuzeit, beginnend mit dem Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit um 1500 bis zur Revolution 1848/49, wobei die Themenstellungen zahlreiche Aspekte der Ständeforschung abdecken wie u. a. deren Bedeutung in Umbruchssituationen und im Zusammenhang mit dem habsburgischen Militärwesen, Selbst- und Fremdwahrnehmungen der Stände, ihr Verhältnis zum Recht und ihre Relevanz für die Rechtsentwicklung sowie gesellschaftlich-didaktische Potenziale der einschlägigen Forschungen für die Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Der vorliegende Sammelband vereinigt die Beiträge einer im Juni 2021 an der Universität Innsbruck abgehaltenen Tagung zu den Ständen der österreichischen Länder. Der zeitliche Fokus liegt auf der gesamten Neuzeit, beginnend mit dem Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit um 1500 bis zur Revolution 1848/49, wobei die Themenstellungen zahlreiche Aspekte der Ständeforschung abdecken wie u. a. deren Bedeutung in Umbruchssituationen und im Zusammenhang mit dem habsburgischen Militärwesen, Selbst- und Fremdwahrnehmungen der Stände, ihr Verhältnis zum Recht und ihre Relevanz für die Rechtsentwicklung sowie gesellschaftlich-didaktische Potenziale der einschlägigen Forschungen für die Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Im 15. Jahrhundert waren die Geschicke Bayerns von den innerdynastischen Konflikten der Wittelsbacher geprägt. Wie konnte sich dennoch zeitgleich das Landesbewusstsein in der bayerischen Chronistik entwickeln? Waren die damaligen Chronisten wirklich treue Anhänger ihrer herzoglichen Auftraggeber, wie die Forschung in den letzten Jahren vermutete? Die vorliegende Untersuchung kommt zu einem anderen Ergebnis: Die Chronisten versuchten, die Politik der Herzöge mit guten und schlechten Beispielen zu beeinflussen. Die Geschichte sollte als »magistra vitae« dienen und damit in der Gegenwart wirken. Als Kriterium, um fürstliches Verhalten zu beurteilen, war das »Land« der Katalysator für die Ausprägung des Landesbewusstseins. Während zu Beginn des 15. Jahrhunderts die Herrschaftsrechte der Wittelsbacher in Bayern die Grundlage für das Landesbewusstsein bildeten, ergänzten es später – angeregt durch humanistische Einflüsse – geographische und topographische Elemente.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Landstände waren für Jahrhunderte ein wesentliches Element der deutschen Territorial- und Verfassungsgeschichte. In der Forschung wurde ihre Leistung für die Modernisierung des Staates kontrovers beurteilt, vor allem im Vergleich zu der Rolle der Fürsten. Noch im 15. und 16. Jahrhundert verfügten die Stände über einen nicht unwesentlichen Einfluß auf die Gesetzgebung, der aber seit Mitte des 17. Jahrhunderts mit dem Ausbau der territorialen Souveränität deutlich zurückging. So tagte in Bayern 1669 letztmals ein ordentlicher Landtag, der dann von der landständischen Verordnung ersetzt wurde.Jutta Seitz bestimmt den Standort der landständischen Verordnung im Bayern des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts neu. Handelte es sich nur um eine egoistische Interessenvertretung eines engen Kreises oder um einen Garanten und Verteidiger der staatlichen Einheit und Unversehrtheit Bayerns? Natürlich ging es der landständischen Verordnung nicht um einen »modernen« Staat, sondern um die Garantie von Funktionen und die Anerkennung von lokalen und regionalen Selbstverwaltungskompetenzen. Dennoch handelten die Stände oft – wenn auch unbewußt – im Interesse des ganzen Volkes und nicht nur in ihrem Standesinteresse.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Landstände waren für Jahrhunderte ein wesentliches Element der deutschen Territorial- und Verfassungsgeschichte. In der Forschung wurde ihre Leistung für die Modernisierung des Staates kontrovers beurteilt, vor allem im Vergleich zu der Rolle der Fürsten. Noch im 15. und 16. Jahrhundert verfügten die Stände über einen nicht unwesentlichen Einfluß auf die Gesetzgebung, der aber seit Mitte des 17. Jahrhunderts mit dem Ausbau der territorialen Souveränität deutlich zurückging. So tagte in Bayern 1669 letztmals ein ordentlicher Landtag, der dann von der landständischen Verordnung ersetzt wurde.Jutta Seitz bestimmt den Standort der landständischen Verordnung im Bayern des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts neu. Handelte es sich nur um eine egoistische Interessenvertretung eines engen Kreises oder um einen Garanten und Verteidiger der staatlichen Einheit und Unversehrtheit Bayerns? Natürlich ging es der landständischen Verordnung nicht um einen »modernen« Staat, sondern um die Garantie von Funktionen und die Anerkennung von lokalen und regionalen Selbstverwaltungskompetenzen. Dennoch handelten die Stände oft – wenn auch unbewußt – im Interesse des ganzen Volkes und nicht nur in ihrem Standesinteresse.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Die Verfasserin untersucht das Verhältnis zwischen dem bayerischen Landesfürsten Maximilian I. und den Landständen sowie den Beitrag der Landstände zum Aufbau des frühneuzeitlichen Steuerstaates. Einen Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Frage, inwieweit die Mitbestimmungsrechte der Landstände vor allem in Steuerangelegenheiten von Maximilian I. respektiert wurden. Aufgearbeitet werden hierfür die Landtagsverhandlungen, in denen Maximilian I. sich die Zustimmung der Landstände zu Steuererhebungen holte, sowie die von den Landständen selbständig betriebene Steuereinnahme und -verwaltung.
Maximilian I. war durch seine fähige Finanzpolitik und seine Entscheidungen während des Dreißigjährigen Krieges ein dominanter Landesherr. Dennoch wurden die Landstände unter Maximilian nicht völlig entmachtet. Das Mitbestimmungsrecht in Steuerangelegenheiten, die Privilegien der Steuererhebung und -verwaltung blieben erhalten, sodass die Landstände zur Durchsetzung des Steuerstaates in Bayern einen großen Beitrag leisten konnten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Bistum Hildesheim, das auf eine 1200jährige Geschichte zurückblicken kann, überstand als katholische Enklave die Reformation in Norddeutschland und als erweiterter Jurisdiktionsbezirk die Säkularisation von 1802/03. Dieser Zeitraum ist Gegenstand der vorliegenden Veröffentlichung, die Teil einer auf drei Bände angelegten umfassenden Bistumsgeschichte ist.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Der vorliegende Sammelband vereinigt die Beiträge einer im Juni 2021 an der Universität Innsbruck abgehaltenen Tagung zu den Ständen der österreichischen Länder. Der zeitliche Fokus liegt auf der gesamten Neuzeit, beginnend mit dem Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit um 1500 bis zur Revolution 1848/49, wobei die Themenstellungen zahlreiche Aspekte der Ständeforschung abdecken wie u. a. deren Bedeutung in Umbruchssituationen und im Zusammenhang mit dem habsburgischen Militärwesen, Selbst- und Fremdwahrnehmungen der Stände, ihr Verhältnis zum Recht und ihre Relevanz für die Rechtsentwicklung sowie gesellschaftlich-didaktische Potenziale der einschlägigen Forschungen für die Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Frontmatter -- Zuschrift an die Deutschen -- Inhalt -- Erster Theil. Staatsgrundverfassung -- Erstes Hauptstück. Aelteste bürgerliche Ordnung -- Zweites Hauptstück. Fränkische Umgestaltung des urgesellschaftlichen Zustandes -- Drittes Hauptstück. Veränderung in den gesellschaftlichen Grundverhältnissen -- Zweiter Theil. Ausbildung der Stände -- Erstes Hauptstück. Hohe Geistlichkeit -- Zweites Hauptstück. Hoher Adel -- Drittes Hauptstück. Niederer Adel -- Viertes Hauptstück. Hoher und niederer Adel -- Fünftes Hauptstück. Bauernstand -- Sechstes Hauptstück. Bürgerstand -- Siebentes Hauptstück. Landstände -- I. Vorzüglichste Sammlungen -- II. Werke über einzelne Städte -- Zusätze -- Druckfehler -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis -- I. Familienrecht -- II. Erbrecht -- Sachregister
Aktualisiert: 2023-05-29
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Im 15. Jahrhundert waren die Geschicke Bayerns von den innerdynastischen Konflikten der Wittelsbacher geprägt. Wie konnte sich dennoch zeitgleich das Landesbewusstsein in der bayerischen Chronistik entwickeln? Waren die damaligen Chronisten wirklich treue Anhänger ihrer herzoglichen Auftraggeber, wie die Forschung in den letzten Jahren vermutete? Die vorliegende Untersuchung kommt zu einem anderen Ergebnis: Die Chronisten versuchten, die Politik der Herzöge mit guten und schlechten Beispielen zu beeinflussen. Die Geschichte sollte als »magistra vitae« dienen und damit in der Gegenwart wirken. Als Kriterium, um fürstliches Verhalten zu beurteilen, war das »Land« der Katalysator für die Ausprägung des Landesbewusstseins. Während zu Beginn des 15. Jahrhunderts die Herrschaftsrechte der Wittelsbacher in Bayern die Grundlage für das Landesbewusstsein bildeten, ergänzten es später – angeregt durch humanistische Einflüsse – geographische und topographische Elemente.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Die Landstände waren für Jahrhunderte ein wesentliches Element der deutschen Territorial- und Verfassungsgeschichte. In der Forschung wurde ihre Leistung für die Modernisierung des Staates kontrovers beurteilt, vor allem im Vergleich zu der Rolle der Fürsten. Noch im 15. und 16. Jahrhundert verfügten die Stände über einen nicht unwesentlichen Einfluß auf die Gesetzgebung, der aber seit Mitte des 17. Jahrhunderts mit dem Ausbau der territorialen Souveränität deutlich zurückging. So tagte in Bayern 1669 letztmals ein ordentlicher Landtag, der dann von der landständischen Verordnung ersetzt wurde.Jutta Seitz bestimmt den Standort der landständischen Verordnung im Bayern des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts neu. Handelte es sich nur um eine egoistische Interessenvertretung eines engen Kreises oder um einen Garanten und Verteidiger der staatlichen Einheit und Unversehrtheit Bayerns? Natürlich ging es der landständischen Verordnung nicht um einen »modernen« Staat, sondern um die Garantie von Funktionen und die Anerkennung von lokalen und regionalen Selbstverwaltungskompetenzen. Dennoch handelten die Stände oft – wenn auch unbewußt – im Interesse des ganzen Volkes und nicht nur in ihrem Standesinteresse.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Das Bistum Hildesheim, das auf eine 1200jährige Geschichte zurückblicken kann, überstand als katholische Enklave die Reformation in Norddeutschland und als erweiterter Jurisdiktionsbezirk die Säkularisation von 1802/03. Dieser Zeitraum ist Gegenstand der vorliegenden Veröffentlichung, die Teil einer auf drei Bände angelegten umfassenden Bistumsgeschichte ist.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Die Verfasserin untersucht das Verhältnis zwischen dem bayerischen Landesfürsten Maximilian I. und den Landständen sowie den Beitrag der Landstände zum Aufbau des frühneuzeitlichen Steuerstaates. Einen Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Frage, inwieweit die Mitbestimmungsrechte der Landstände vor allem in Steuerangelegenheiten von Maximilian I. respektiert wurden. Aufgearbeitet werden hierfür die Landtagsverhandlungen, in denen Maximilian I. sich die Zustimmung der Landstände zu Steuererhebungen holte, sowie die von den Landständen selbständig betriebene Steuereinnahme und -verwaltung.
Maximilian I. war durch seine fähige Finanzpolitik und seine Entscheidungen während des Dreißigjährigen Krieges ein dominanter Landesherr. Dennoch wurden die Landstände unter Maximilian nicht völlig entmachtet. Das Mitbestimmungsrecht in Steuerangelegenheiten, die Privilegien der Steuererhebung und -verwaltung blieben erhalten, sodass die Landstände zur Durchsetzung des Steuerstaates in Bayern einen großen Beitrag leisten konnten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Bistum Hildesheim, das auf eine 1200jährige Geschichte zurückblicken kann, überstand als katholische Enklave die Reformation in Norddeutschland und als erweiterter Jurisdiktionsbezirk die Säkularisation von 1802/03. Dieser Zeitraum ist Gegenstand der vorliegenden Veröffentlichung, die Teil einer auf drei Bände angelegten umfassenden Bistumsgeschichte ist.
Aktualisiert: 2023-05-11
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ZUSTANDEKOMMEN UND FORTWIRKEN EINER DER BEKANNTESTEN URKUNDEN DER TIROLER GESCHICHTE IM VERLAUF VON 500 JAHREN
Das Landlibell, eine auf den 23. Juni 1511 datierte, feierliche Kaiserurkunde Maximilians I. für die Tiroler Landstände, galt lange Zeit als eine der zentralen Verfassungsurkunden der Tiroler Geschichte, als einzigartig in Mitteleuropa in Bezug auf die Wehrverfassung und deren lange Geltungsdauer.
Die vorliegende Publikation behandelt nunmehr sowohl das Zustandekommen des Landlibells als auch sein Fortwirken in den folgenden Jahrhunderten im steten Vergleich mit der Entwicklung in anderen Ländern und gelangt dabei zu einer neuen Beurteilung der Urkunde. Wenngleich Entstehungsart und -zeitpunkt, die Art des Zustandekommens unter Mitwirkung der Landstände und selbst die äußere Form eines feierlichen kaiserlichen Privilegs durchaus nicht ohne Parallelen in anderen Territorien waren, so bleibt die Partikularität dieser Urkunde erhalten.
Das Aufkommen des Eigennamens ("elfjähriges Landlibell") um 1550 markiert das Einsetzen der Instrumentalisierung des Landlibells, das von den Tiroler Landständen zunehmend als eine Landesfreiheit angesehen und als Mittel herangezogen wurde, weitreichendere Belastungen der Verteidigungskraft des Landes durch den Landesfürsten nach Möglichkeit zu unterbinden.
Aktualisiert: 2023-05-11
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ZUSTANDEKOMMEN UND FORTWIRKEN EINER DER BEKANNTESTEN URKUNDEN DER TIROLER GESCHICHTE IM VERLAUF VON 500 JAHREN
Das Landlibell, eine auf den 23. Juni 1511 datierte, feierliche Kaiserurkunde Maximilians I. für die Tiroler Landstände, galt lange Zeit als eine der zentralen Verfassungsurkunden der Tiroler Geschichte, als einzigartig in Mitteleuropa in Bezug auf die Wehrverfassung und deren lange Geltungsdauer.
Die vorliegende Publikation behandelt nunmehr sowohl das Zustandekommen des Landlibells als auch sein Fortwirken in den folgenden Jahrhunderten im steten Vergleich mit der Entwicklung in anderen Ländern und gelangt dabei zu einer neuen Beurteilung der Urkunde. Wenngleich Entstehungsart und -zeitpunkt, die Art des Zustandekommens unter Mitwirkung der Landstände und selbst die äußere Form eines feierlichen kaiserlichen Privilegs durchaus nicht ohne Parallelen in anderen Territorien waren, so bleibt die Partikularität dieser Urkunde erhalten.
Das Aufkommen des Eigennamens ("elfjähriges Landlibell") um 1550 markiert das Einsetzen der Instrumentalisierung des Landlibells, das von den Tiroler Landständen zunehmend als eine Landesfreiheit angesehen und als Mittel herangezogen wurde, weitreichendere Belastungen der Verteidigungskraft des Landes durch den Landesfürsten nach Möglichkeit zu unterbinden.
Aktualisiert: 2023-05-11
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ZUSTANDEKOMMEN UND FORTWIRKEN EINER DER BEKANNTESTEN URKUNDEN DER TIROLER GESCHICHTE IM VERLAUF VON 500 JAHREN
Das Landlibell, eine auf den 23. Juni 1511 datierte, feierliche Kaiserurkunde Maximilians I. für die Tiroler Landstände, galt lange Zeit als eine der zentralen Verfassungsurkunden der Tiroler Geschichte, als einzigartig in Mitteleuropa in Bezug auf die Wehrverfassung und deren lange Geltungsdauer.
Die vorliegende Publikation behandelt nunmehr sowohl das Zustandekommen des Landlibells als auch sein Fortwirken in den folgenden Jahrhunderten im steten Vergleich mit der Entwicklung in anderen Ländern und gelangt dabei zu einer neuen Beurteilung der Urkunde. Wenngleich Entstehungsart und -zeitpunkt, die Art des Zustandekommens unter Mitwirkung der Landstände und selbst die äußere Form eines feierlichen kaiserlichen Privilegs durchaus nicht ohne Parallelen in anderen Territorien waren, so bleibt die Partikularität dieser Urkunde erhalten.
Das Aufkommen des Eigennamens ("elfjähriges Landlibell") um 1550 markiert das Einsetzen der Instrumentalisierung des Landlibells, das von den Tiroler Landständen zunehmend als eine Landesfreiheit angesehen und als Mittel herangezogen wurde, weitreichendere Belastungen der Verteidigungskraft des Landes durch den Landesfürsten nach Möglichkeit zu unterbinden.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der vorliegende Sammelband vereinigt die Beiträge einer im Juni 2021 an der Universität Innsbruck abgehaltenen Tagung zu den Ständen der österreichischen Länder. Der zeitliche Fokus liegt auf der gesamten Neuzeit, beginnend mit dem Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit um 1500 bis zur Revolution 1848/49, wobei die Themenstellungen zahlreiche Aspekte der Ständeforschung abdecken wie u. a. deren Bedeutung in Umbruchssituationen und im Zusammenhang mit dem habsburgischen Militärwesen, Selbst- und Fremdwahrnehmungen der Stände, ihr Verhältnis zum Recht und ihre Relevanz für die Rechtsentwicklung sowie gesellschaftlich-didaktische Potenziale der einschlägigen Forschungen für die Gegenwart.
Aktualisiert: 2023-05-02
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