Die Monografie soll über eine Darstellung des Rechts der Ehevoraussetzungen in den Leges des 4.–6. Jh. einen Beitrag zu der Frage leisten, in welcher Gestalt das römische Recht im ehemaligen Westreich fortgalt. Da die Leges verbreitet als wichtige Quellen des sog. Vulgarrechts angesehen werden, wird untersucht, ob sich dort anhand des Bereichs der Ehevoraussetzungen tatsächlich vulgarrechtlicher Einfluss zeigt. Ferner wird die Frage aufgeworfen, ob es Vulgarrecht als solches überhaupt gibt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Dieser Band bietet eine aktuelle Bestandsaufnahme der Forschung zu den frühmittelalterlichen Lebenswelten in der Alamannia. Angesichts erheblicher Fortschritte und gewandelter Perspektiven in Rechtsgeschichte, Archäologie und Geschichtswissenschaft wird damit ein Desiderat erfüllt. Die Beiträge zeichnen anhand von Text- und Sprachzeugnissen sowie archäologischen Befunde ein komplexes Bild frühmittelalterlicher Lebenswelten in der Alamannia, wobei die Frage nach dem Verhältnis von rechtlichen Normen zu sozialen, kulturellen sowie religiösen Praktiken im Mittelpunkt steht. Fünf zentrale Felder strukturieren den Aufbau des Bandes: Archäologie und Geschichte, Recht und Sprache, Habitus und Bestattungen, Siedlung und Wirtschaft sowie Kirche und Glaube. Der interdisziplinäre Ansatz bilanziert methodische Probleme der Quelleninterpretation ebenso wie die Folgen wissenschaftsgeschichtlichen Ballasts und bietet eine komplexe Rekonstruktion frühmittelalterlicher Lebenswelten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Frontmatter -- INHALTSVERZEICHNIS -- EINLEITUNG -- ERSTES BUCH Zwecke und Aufgaben der Gesetzgebung -- ZWEITES BUCH Apollonund Dionysosals Erzieher -- DRITTES BUCH Die natürliche Entwicklungsgeschichte der Staatsverfassungen -- VIERTES BUCH Die Grundlagen der neuen Verfassung -- FÜNFTES BUCH Ethik und Sozialpolitik -- SECHSTES BUCH Die Organisation der Behörden -- SIEBENTES BUCH Die Wege zur körperlichen und geistigen Kultur -- ACHTES BUCH Der wehrhafte Agrarstaat -- NEUNTES BUCH Strafgesetze -- ZEHNTES BUCH Staat und Religion -- ELFTES BUCH Das Privatrecht -- ZWÖLFTES BUCH Der Abschluß des Verfassungswerkes -- Epinomis -- ANMERKUNGEN -- PERSONENREGISTER -- SACHREGISTER -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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Dieser Band bietet eine aktuelle Bestandsaufnahme der Forschung zu den frühmittelalterlichen Lebenswelten in der Alamannia. Angesichts erheblicher Fortschritte und gewandelter Perspektiven in Rechtsgeschichte, Archäologie und Geschichtswissenschaft wird damit ein Desiderat erfüllt. Die Beiträge zeichnen anhand von Text- und Sprachzeugnissen sowie archäologischen Befunde ein komplexes Bild frühmittelalterlicher Lebenswelten in der Alamannia, wobei die Frage nach dem Verhältnis von rechtlichen Normen zu sozialen, kulturellen sowie religiösen Praktiken im Mittelpunkt steht. Fünf zentrale Felder strukturieren den Aufbau des Bandes: Archäologie und Geschichte, Recht und Sprache, Habitus und Bestattungen, Siedlung und Wirtschaft sowie Kirche und Glaube. Der interdisziplinäre Ansatz bilanziert methodische Probleme der Quelleninterpretation ebenso wie die Folgen wissenschaftsgeschichtlichen Ballasts und bietet eine komplexe Rekonstruktion frühmittelalterlicher Lebenswelten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Dieser Band bietet eine aktuelle Bestandsaufnahme der Forschung zu den frühmittelalterlichen Lebenswelten in der Alamannia. Angesichts erheblicher Fortschritte und gewandelter Perspektiven in Rechtsgeschichte, Archäologie und Geschichtswissenschaft wird damit ein Desiderat erfüllt. Die Beiträge zeichnen anhand von Text- und Sprachzeugnissen sowie archäologischen Befunde ein komplexes Bild frühmittelalterlicher Lebenswelten in der Alamannia, wobei die Frage nach dem Verhältnis von rechtlichen Normen zu sozialen, kulturellen sowie religiösen Praktiken im Mittelpunkt steht. Fünf zentrale Felder strukturieren den Aufbau des Bandes: Archäologie und Geschichte, Recht und Sprache, Habitus und Bestattungen, Siedlung und Wirtschaft sowie Kirche und Glaube. Der interdisziplinäre Ansatz bilanziert methodische Probleme der Quelleninterpretation ebenso wie die Folgen wissenschaftsgeschichtlichen Ballasts und bietet eine komplexe Rekonstruktion frühmittelalterlicher Lebenswelten.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Monografie soll über eine Darstellung des Rechts der Ehevoraussetzungen in den Leges des 4.–6. Jh. einen Beitrag zu der Frage leisten, in welcher Gestalt das römische Recht im ehemaligen Westreich fortgalt. Da die Leges verbreitet als wichtige Quellen des sog. Vulgarrechts angesehen werden, wird untersucht, ob sich dort anhand des Bereichs der Ehevoraussetzungen tatsächlich vulgarrechtlicher Einfluss zeigt. Ferner wird die Frage aufgeworfen, ob es Vulgarrecht als solches überhaupt gibt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Monografie soll über eine Darstellung des Rechts der Ehevoraussetzungen in den Leges des 4.–6. Jh. einen Beitrag zu der Frage leisten, in welcher Gestalt das römische Recht im ehemaligen Westreich fortgalt. Da die Leges verbreitet als wichtige Quellen des sog. Vulgarrechts angesehen werden, wird untersucht, ob sich dort anhand des Bereichs der Ehevoraussetzungen tatsächlich vulgarrechtlicher Einfluss zeigt. Ferner wird die Frage aufgeworfen, ob es Vulgarrecht als solches überhaupt gibt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der „alte“ Glaube verschwand mit der Christianisierung Europas nicht sofort. Volksweisheiten fanden ihren Weg ins Christentum, alte Rituale wurden trotz des „neuen“ Glaubens fortgeführt, christlich integriert, geduldet oder auch verboten.
Dieses Buch gibt einen Einblick in die Kontinuität von Volksweisheiten und altem Glauben. Es beschäftigt sich geografisch mit den Siedlungs- und Eroberungsgebieten der Franken. Der Zeitrahmen umfasst das Wirken der ersten irischen Missionare auf dem Kontinent bis zur Missionsta¨tigkeit im bereits christianisierten Sachsen.
Kontinuitäten lassen sich etwa im Hinblick auf Orte, Feste, und Frömmigkeit feststellen. Für alle sichtbar sind bspw. die Wochentage, deren deutsche und englische Namen teilweise auf alte Go¨tternamen zuru¨ck gehen. Im Hinblick auf die Gesellschaft und ihre Ordnung werden ebenfalls Kontinuita¨ten festgestellt. Hier wird näher auf die Fehde und die Blutrache eingegangen. Diese Art der Gerechtigkeitsfindung war zwar von Seiten der Kirche verboten, doch gab es Geistliche, die sich ihrer bedienten.
Mit Hilfe der „Volkssprachlichen Texte“ wird festgestellt, inwieweit sich Wertvorstellungen der vorchristlichen Gesellschaft im Christentum wiederfinden. Besonders die Umwelt der christlichen Texte wird an die gewohnte Umgebung angepasst, um der neu christianisierten Bevo¨lkerung den U¨bergang zum christlichen Glauben zu erleichtern.
Aktualisiert: 2023-03-23
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Die vorliegende Studie fragt nach dem frühmittelalterlichen Verständnis von Armut und untersucht insbesondere die Armenfürsorge der Bischöfe der Merowingerzeit. Durch Herausarbeitung der religiösen und rechtlichen Grundlagen dieser Fürsorge aus dem zeitgenössischen historiographischen, hagiographischen, aber auch epigraphischen Quellenmaterial kommt sie zu dem Schluss, dass der Armutsbegriff erstaunlich breit gehalten ist und zum Teil auch gezielt geöffnet wird. Dies schafft den Bischöfen ein weites Feld, ihre Unterstützungstätigkeiten auch argumentativ zur Legitimierung von Herrschaftsfunktionen heranzuziehen. Die so fassbaren Maßnahmen bischöflicher Armenfürsorge gehen damit weit über traditionelle Vorbilder hinaus und erweisen sich als essentieller Bestandteil frühmittelalterlicher Bischofsherrschaft.
The present study examines the conception of poverty in the early medieval period. It especially focuses on the poor relief by the Merovingian bishops and particularly on the religious and legal foundations of their care. Drawing on contemporaneous historiographical, hagiographical as well as epigraphical source material, this study concludes that the concept of poverty is kept surprisingly open and is in part even deliberately broadened to provide the bishops with numerous argumentative avenues to legitimize their power with recurse to their care activities. The measures of episcopal care for the poor that can thereby be delineated is shown to exceed any of the traditional exempla and are revealed to be an essential component of early medieval episcopal rule.
Aktualisiert: 2022-06-09
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Frontmatter -- INHALTSVERZEICHNIS -- EINLEITUNG -- ERSTES BUCH Zwecke und Aufgaben der Gesetzgebung -- ZWEITES BUCH Apollonund Dionysosals Erzieher -- DRITTES BUCH Die natürliche Entwicklungsgeschichte der Staatsverfassungen -- VIERTES BUCH Die Grundlagen der neuen Verfassung -- FÜNFTES BUCH Ethik und Sozialpolitik -- SECHSTES BUCH Die Organisation der Behörden -- SIEBENTES BUCH Die Wege zur körperlichen und geistigen Kultur -- ACHTES BUCH Der wehrhafte Agrarstaat -- NEUNTES BUCH Strafgesetze -- ZEHNTES BUCH Staat und Religion -- ELFTES BUCH Das Privatrecht -- ZWÖLFTES BUCH Der Abschluß des Verfassungswerkes -- Epinomis -- ANMERKUNGEN -- PERSONENREGISTER -- SACHREGISTER -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-03-27
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Tausch stellte eine häufige Transaktionsart des frühen Mittelalters dar, jedoch wurde ihm in der Forschung bislang keine umfassende Untersuchung zuteil. Die Studie fragt daher nach der Bedeutung des Tausches für ländliche Gesellschaften im fränkischen Reich. Untersucht werden neben den Urkunden der fränkischen Herrscher und deren gesetzgeberischer Tätigkeit insbesondere die reichhaltigen privaturkundlichen Überlieferungen aus Lotharingien, Bayern und Alemannien bis zum Ende des 9. Jahrhunderts. Hierbei wird die Rolle von Tausch in gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht bewertet, wobei der Frage nach den beteiligten Akteuren und Institutionen, dem Rechtsinhalt sowie dem Stellenwert von Tauschgeschäften in Relation zu anderen gebräuchlichen Transaktionsarten wie Schenkung, Kauf und Leihe nachgegangen wird.
Aktualisiert: 2020-12-03
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Dieser Band bietet eine aktuelle Bestandsaufnahme der Forschung zu den frühmittelalterlichen Lebenswelten in der Alamannia. Angesichts erheblicher Fortschritte und gewandelter Perspektiven in Rechtsgeschichte, Archäologie und Geschichtswissenschaft wird damit ein Desiderat erfüllt. Die Beiträge zeichnen anhand von Text- und Sprachzeugnissen sowie archäologischen Befunde ein komplexes Bild frühmittelalterlicher Lebenswelten in der Alamannia, wobei die Frage nach dem Verhältnis von rechtlichen Normen zu sozialen, kulturellen sowie religiösen Praktiken im Mittelpunkt steht. Fünf zentrale Felder strukturieren den Aufbau des Bandes: Archäologie und Geschichte, Recht und Sprache, Habitus und Bestattungen, Siedlung und Wirtschaft sowie Kirche und Glaube. Der interdisziplinäre Ansatz bilanziert methodische Probleme der Quelleninterpretation ebenso wie die Folgen wissenschaftsgeschichtlichen Ballasts und bietet eine komplexe Rekonstruktion frühmittelalterlicher Lebenswelten.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Dieser Band bietet eine aktuelle Bestandsaufnahme der Forschung zu den frühmittelalterlichen Lebenswelten in der Alamannia. Angesichts erheblicher Fortschritte und gewandelter Perspektiven in Rechtsgeschichte, Archäologie und Geschichtswissenschaft wird damit ein Desiderat erfüllt. Die Beiträge zeichnen anhand von Text- und Sprachzeugnissen sowie archäologischen Befunde ein komplexes Bild frühmittelalterlicher Lebenswelten in der Alamannia, wobei die Frage nach dem Verhältnis von rechtlichen Normen zu sozialen, kulturellen sowie religiösen Praktiken im Mittelpunkt steht. Fünf zentrale Felder strukturieren den Aufbau des Bandes: Archäologie und Geschichte, Recht und Sprache, Habitus und Bestattungen, Siedlung und Wirtschaft sowie Kirche und Glaube. Der interdisziplinäre Ansatz bilanziert methodische Probleme der Quelleninterpretation ebenso wie die Folgen wissenschaftsgeschichtlichen Ballasts und bietet eine komplexe Rekonstruktion frühmittelalterlicher Lebenswelten.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Die fränkische Zeit gilt als quellenreichste der gesamten älteren Rechtsgeschichte. Ihren Ruf verdankt sie der Verschriftlichung der germanischen Stammesrechte, der sog. Leges. Diese entstanden vorwiegend in der Zeit vom 5. bis 9. Jahrhundert. Zu ihnen zählen auch die Lex Salica, das Edictum Rothari sowie die Lex Saxonum. Auf Grundlage der drei benannten Rechtsniederschriften betrachtet Katja Bauer, Diplom-Juristin und Absolventin des Masterstudienganges Medizin-Ethik-Recht (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), die frühmittelalterlichen Leges in ihrem Forschungsbeitrag aus einer völlig neuen Perspektive. Zwar war die Legesforschung seit jeher durch eine interdisziplinäre Herangehensweise geprägt. Jedoch beschränkte sich diese bisher auf bestimmte Wissenschaftsbereiche (Germanistik, lateinische Philologie u. ä.). Die nunmehr entstandene Arbeit hebt sich durch die Einbeziehung medizinischer bzw. medizinhistorischer Aspekte von dieser ab und betritt insofern wissenschaftliches Neuland. Ziel der Untersuchung ist es, einer in der Forschung bisher nicht berücksichtigten Frage nachzugehen: Lässt sich den frühmittelalterlichen Bußkatalogen ein bestimmtes „System“ im Hinblick auf den Wert einzelner Körperteile entnehmen? Im Zentrum des Forschungsbeitrags steht dabei die Betrachtung verschiedener wertbestimmender Faktoren (z. B. Geschlecht). Es wird ermittelt, ob und inwieweit diese Einfluss auf die Höhe der einzelnen Bußen genommen haben könnten. Der Anhang enthält sowohl die lateinischen Originaltextstellen als auch deren der Bearbeitung zugrunde gelegten deutschen Übersetzungen. Dies ermöglicht es dem Leser, die Ausführungen zu verfolgen und zugleich zu hinterfragen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Dieses Buch befasst sich mit der Folter im Beweisverfahren der Leges Visigothorum, namentlich der Gesetzgebung des westgotischen Königs Chindasvinth in diesem Bereich. Die Besonderheiten in Chindasvinths umsichtigen Folterregelungen werden auf ihre gesetzgeberischen Motive sowie eventuelle Vorbilder untersucht. Die Untersuchung zeigt vor allem eine weitgehende gesetzgeberische Eigenleistung Chindasvinths, die sich unabhängig von möglichen Vorbildern auf seine eigenen gesetzgeberischen und politischen Intentionen gründet.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Lehrbuch stellt die historische Entwicklung der wesentlichen Institutionen des Privatrechts in Deutschland seit der Rezeption des römischen Rechts bis zur Gegenwart dar. Behandelt werden Problembereiche, die für die individualrechtlichen Beziehungen in einem entwickelten menschlichen Gemeinwesen besonders regelungsbedürftig sind. Dabei werden teils eine bemerkenswerte Kontinuität, teils aber auch verschiedenartige Lösungen für identische Probleme aufgezeigt, die unter sozialen und ökonomischen Verhältnissen praktiziert wurden.
Vorteile auf einen Blick:
Aktualisiert: 2023-04-04
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Leges Saxonum. Capitulatio de partibus Saxoniae. - Lex Saxonum. - Capitulare Saxonicum. Lex Thuringorum (Lex Angliorum et Werinorum, hoc est Thuringorum). Edictum Theoderici regis. Ostrogothorum ex Petri Pithoei editione repetitum. Appendices. Remedii Curiensis episcopi quae dicuntur capitula. Lex Ribuaria. Lex Francorum Chamavorum. Lex Romana Raetica Curiensis. Additamentum codicis S. Galli: Statuta pro episcopatu Curiensi c. a. 800 facta, quae vulgo Capitula Remedii dicuntur.
Aktualisiert: 2021-04-19
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Chlodovechi, Childeberti, Chlothacharii regum capitula pacto legis Salicae addita (c. 500-c. 550)Chilperici regis edictum (561-584). Capitula pacto legis Salicae addita. Pippini regis capitulare Aquitanicum (768). Karoli Magni capitularia (785-813). Chuonradi I. regis constitutiones (916). Heinrici I. regis constitutiones (921-932). Ottonis I. imp. (Magni) constitutiones (948 bis 971). Ottonis II. imp. constitutiones (967-983). Ottonis III. imp. constitutiones (996? bis 998).Heinrici II. imp. constitutiones (1019-1022).Chuonradi II. imp. constitutiones (c. 1031 bis 1038). Heinrici III. imp. constit. (1047 bis 1056). Heinrici IV. imp. constitutiones (1076 bis 1104). Heinrici V. imp. constitutiones (1106 bis 1125). Ordo coronationis Romanae (962-1125). Lotharii III. imp. constitutiones (1125 bis 1136).Chuonradi III. et Heinrici regum constitutiones (1144-1151). Friderici I. imp. constitutiones (1152-1188). Friderici I. imp. et Heinrici Vl. constitutiones (1183-1196).Heinrici Vl. imp. constitutiones (1190 bis 1196)Philippi et Ottonis IV. regum constitutiones (1198-1207).Ottonis IV. imp. constitutiones (208 bis 1218). Friderici II. imp. constitutiones (1212 bis 1250). Friderici II. imp. et Heinrici (Vll.) regis constitutiones (1222-1234). Friderici II. imp. et Conradi IV. regis constitutiones (1235-1254). Heinrici (dicti Raspe) regis constitutiones (1246). Wilhelmi regis constitutiones (1247 bis 1256). Richardi regis constitutiones (1269). Rudolfi I. regis constitutiones (1273 bis 1291). Adolfi regis constitutiones (1292-1297). Alberti I. regis constitutiones (1298 bis 1307). Heinrici Vll. imp. constitutiones (1308 bis 1313). Pars altera: Capitularia spuria. Canones ecclesiastici. Bullae pontificum Karoli Magni constitutio Scahiningensis spuria (784). Karoli Magni constitutio de expeditione Romana spuria (790). Karoli Magni et Hludowici I. impp. capitulare apud Theodonis-villam spurium (813). Hludowici I. imp. privilegium vel pactum ecclesiae Romanae concessum (817), (s. t. Hludowici I. imp. pactum cum Paschali papa). Eugenii II. papae concilium Romanum. Benedicti levitae, qui dicitur, capitularium collectio (s. t. Benedicti diaconi capitularia). Iohannis IX. papae canon de electione papae (898). Synodus Moguntina (950-954). Ottonis I. imp. privilegium vel pactum ecclesiae Romanae concessum (962), (s.t. Ottonis M. pactum cum lohanne Xll. papa). Leonis Vlll. acta duo spuria (963, 964), (s. t. Privilegium de investituris et Cessio donationum Romanae ecclesiae). Synodi Baioaricae saec. X. Gregorii V. papae synodus Papiensis (997). Heinrici II. imp. sententia de coniugio clericorum (1019). Bernwardi Hildesheimensis episcopi constitutio (1020). Heinrici II. imp. privilegium vel pactum ecclesiae Romanae concessum (1019), (s. t. Heinrici imp. pactum cum Benedicto Vlll.). Nicolai II. papae statutum de electione papae (1059). Concilia de investituris praelatorum (1106 bis 1123). Constitutiones feudales (s. t. Fragmenta legum ex libris feudorum). Heinrici Vl. imp. testamentum spurium (1197).
Aktualisiert: 2021-04-19
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Regum Merowingorum capitularia. Karlomanni principis capitularia. Pippini principis, regis capitularia. Karoli Magni capitularia. Pippini regis Italiae, filii Karoli M., capitularia Italica. Hludowici I. imperatoris capitularia (816 bis 1839) Hlotharii I. imp. capitularia Italica (823 bis 835) Ansegisi capitularium libri IV. Regum Francorum, imperatorum diviso imperio capitularia. Hlotharii I. imp. capitularia. - Hludowici I. Germanici regis capitularia. - Karoli II. Calvi regis capitularia. - Karoli II. concilium in Verno palatio habitum (844). - Karoli II. synodus Bellovacensis (845). - Hludowici II. regis Italiae et imperatoris capitularia. - Karoli II. conventus in villa Sparnaco habitus (846). - Hludowici II. imp. conventus (synodus) Ticinensis 1. (850). - Hludowici II. Germ. conventus (synodus) Moguntinus (851). - Karoli II. synodus Suessionensis (853). - Karoli II. synodus apud Vermeriam habita (853). - Karoli II. conventus Silvacensis (853). - Hludowici II. imp. conventus (synodus) Ticinensis II. (855) - Hludowici II. imp. conventus Ticinensis III. (855). - Hlotharii II. iunioris regis capitularia. - Karoli II. et Hlotharii II. synodus Mettensis (859). - Karoli II. et Hlotharii II. conventus (synodus) apud Saponarias habitus (859). - Hlotharii II. synodi Aquenses I. II. (860). - Hludowici II. Germ., Karoli II., Hlotharii II. conventus Confluentinus (860). - Karoli II. synodus Pistensis (862). - Hludowici II. Germ., Karoli II., Hlotharii II. conventus ad Sablonarias (862). - Karoli II. edictum Pistense (864). - Coronatio Hermintrudis reginae (866). - Karoli II. capitulare Carisiacense (873). - Karoli II. conventus (synodus) Ticinensis (876). - Karoli II. synodus Pontigonensis (876). - Karoli II. conventus Carisiacensis (877). - Hludowici II. regis. Franciae occidentalis, Karoli II. filii, coronatio (877). - Hludowici III. iunioris et Hludowici Il., Karoli II. filii, conventus Furonensis (878). - Bosonis regis electio (879). - Karlomanni regis Franciae occidentalis, Hludowici II. filii, capitularia. - Odonis regis Franciae occidentalis electio. - Widonis regis Italiae et imp. electio et leges. - Ludovici I. regis Arelatensis electio (890). - Amulfi regis concilium Triburiense (895). - Arnulfi imperatoris coronatio (896). - Lamberti imperatoris conventus (synodus) Ravennas (898). - Berengarii promissio (898), (s. t. Berengarii pax cam Ageltruda). - Karoli III. regis Franciae occidentalis capitularia. - Capitula legis Gallorum.',)" NeinDoCmd.RunSQL "insert into dbItemText (dbfItem, dbfTextType, dbfTextFormat, dbfLanguage, dbfText) values ('1334','01','06','','Der Band beginnt mit einigen Nachträgen zum 8. bis 11. Jahrhundert. von denen die von Giesebrecht und Öfele rekonstruierten Annales Altahenses maiores von 708-1073 die bedeutendsten sind. Es folgen dann Chroniken der Stauferzeit. Die Kirchengeschichte des Mönches von Saint-Evreux Ordericus Vitalis bietet viel zur Geschichte der Normannen und der Kreuzzüge, aber auch Heinrichs V. der Wahl Lothars und des Reimser Konzils von 1119. Ein Kreis Iegendenartiger Erzählungen spinnt sich in Lüttich um die Person des hl. Lambertus. Eine wichtige Ergänzung der Papstgeschichte bietet die Historia pontificalis Eugens III. geschrieben 1162, vermutlich von Johann von Salisbury. Hier stehen die wertvollsten Nachrichten über französische und englische Angelegenheiten, über die theologischen Streitigkeiten der Zeit, über Arnold von Brescia. den zweiten Kreuzzug, über den hl. Bernhard. Seinen ganz besonderen Wert gewinnt dieser 20. Band durch die Werke des Bischofs Otto von Freising, die er mit den Fortsetzungen enthält. Otto, der Onkel Friedrichs I., 1111 geboren seit 1137 Bischof von Freising, ist der bedeutendste Historiker des Mittelalters, der eigentliche Biograph Konrads III. und Friedrichs II. Er beteiligte sich an der Regierung unter Konrad III., bekam die besten Unterlagen von Friedrich selbst, war außerordentlich gebildet und feinsinnig, voll Religiosität und ein bedeutender Organisator und Reformator. Seine Chronicon, eine Geschichte der Regierung Konrads III. mit wichtigen Nachrichten auch über den Kreuzzug, bis 1209 fortgesetzt von Abt Otto von St. Blasien, ist zugleich auch eine philosophische Darstellung vom Streit des Menschenreichs mit dem Gottesstaat von Anbeginn der Welt bis zum Untergang. - In den Gesta Friderici I., die mit Heinrich IV. beginnen und 1157 enden, bringt er viel zur Profangeschichte und zur Kirchengeschichte der Zeit eines Bernhard von Clairvaux und Peter Abälard. Sie enthalten wertvolle Aktenstücke, viel Material zum Streit zwischen Friedrich und Heinrich dem Löwen, zur Geschichte Bayerns und zur Gründung Österreichs. Sein Schüler Rahewin hat sie bis 1160 fortgesetzt. Der Kampf um die Unabhängigkeit der Kaisergewalt vom Papsttum erfüllt seine Zeit. Wörtlich gibt er den berühmten Brief Hadrians von dem "Benefizium", der Verleihung der Kaiserkrone, schildert genau die Italienzüge, widmet seinem Bischof Otto eine liebevolle Charakteristik. Auch zur Verfassungsgeschichte bringt Rahewin wertvolles Material. Der ronkalische Beschluß über die Reichslehen und die Unteilbarkeit der Territorien ist hier genau wiedergegeben. Die epistola de morte Friderici auf dem Kreuzzug gibt diesem biographischen Band noch eine besondere Note.
Aktualisiert: 2021-04-19
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Magister Gratian schuf mit dem von ihm selbst genannten Werk eine Sammlung, die zum Quellenwerk des kirchlichen Rechts avancierte. Die Beschäftigung mit diesem Quellenwerk brachte schon bald neue Schriften vor, die sich in verschiedene Gattungen einteilen lassen. Eine dieser Gattungen entstand durch Epitomierung, das heißt durch auszugsweise Darbietung der Rechtsquellen. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind Auswahl, Verkürzung oder Umstellung von Quellentexten. Beschränkt sich ein Verfasser auf diese Verfahren unter Wahrung der systematischen Ordnung seiner Vorlage (hier des gratianischen Dekrets), spricht man von einer . Die Arbeit versucht, durch Analyse und Vergleich dreier Dekretabbreviationen ein Bild der Beschäftigung mit diesem neuen Quellenwerk und der frühen lokalen Aneignung des Dekrets zu vermitteln.
Aktualisiert: 2019-12-19
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