Der Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze hat auch die hohe Dynamik des Telekommunikationsrechts weiter beschleunigt: etwa bei den Änderungen zur Mitnutzung vorhandener und alternativer Infrastrukturen durch das DigiNetzG bzw. das 5. TKGÄndG. Doch sorgen auch weitere Entwicklungen derzeit für viel Bewegung im TKG: von Neuregelungen zu Endgeräten über Einflüsse wichtiger europäischer Verordnungen bis hin zu den neuesten Änderungen durch das 6. TKGÄndG. Der Berliner Kommentar TKG behält das Geschehen für Sie konsequent im Blick: Neben einer konkurrenzlos aktuellen Kommentierung des TKG zum Erscheinen des Werks finden Sie auch die Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur und der Gerichte detailliert berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Janet Butler,
Johannes Döveling,
Thomas Fetzer,
Kristian Fischer,
Ulrich Geers,
Kurt Graulich,
Andreas Hartl,
Caroline Heinickel,
Judith Herchenbach-Canarius,
Emanuel Kollmann,
Nicolas Kredel,
Holger Lutz,
Nicole Niggemann,
Mirko Paschke,
Malte Petersen,
Jan-Hendrik Pieper,
Jens Rubart,
Josef Ruthig,
Joachim Scherer,
Karsten Schierloh,
Matthias Scholz,
Peter Schütz
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Der Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze hat auch die hohe Dynamik des Telekommunikationsrechts weiter beschleunigt: etwa bei den Änderungen zur Mitnutzung vorhandener und alternativer Infrastrukturen durch das DigiNetzG bzw. das 5. TKGÄndG. Doch sorgen auch weitere Entwicklungen derzeit für viel Bewegung im TKG: von Neuregelungen zu Endgeräten über Einflüsse wichtiger europäischer Verordnungen bis hin zu den neuesten Änderungen durch das 6. TKGÄndG. Der Berliner Kommentar TKG behält das Geschehen für Sie konsequent im Blick: Neben einer konkurrenzlos aktuellen Kommentierung des TKG zum Erscheinen des Werks finden Sie auch die Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur und der Gerichte detailliert berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
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Johannes Döveling,
Thomas Fetzer,
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Ulrich Geers,
Kurt Graulich,
Andreas Hartl,
Caroline Heinickel,
Judith Herchenbach-Canarius,
Emanuel Kollmann,
Nicolas Kredel,
Holger Lutz,
Nicole Niggemann,
Mirko Paschke,
Malte Petersen,
Jan-Hendrik Pieper,
Jens Rubart,
Josef Ruthig,
Joachim Scherer,
Karsten Schierloh,
Matthias Scholz,
Peter Schütz
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Der Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze hat auch die hohe Dynamik des Telekommunikationsrechts weiter beschleunigt: etwa bei den Änderungen zur Mitnutzung vorhandener und alternativer Infrastrukturen durch das DigiNetzG bzw. das 5. TKGÄndG. Doch sorgen auch weitere Entwicklungen derzeit für viel Bewegung im TKG: von Neuregelungen zu Endgeräten über Einflüsse wichtiger europäischer Verordnungen bis hin zu den neuesten Änderungen durch das 6. TKGÄndG. Der Berliner Kommentar TKG behält das Geschehen für Sie konsequent im Blick: Neben einer konkurrenzlos aktuellen Kommentierung des TKG zum Erscheinen des Werks finden Sie auch die Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur und der Gerichte detailliert berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Janet Butler,
Johannes Döveling,
Thomas Fetzer,
Kristian Fischer,
Ulrich Geers,
Kurt Graulich,
Andreas Hartl,
Caroline Heinickel,
Judith Herchenbach-Canarius,
Emanuel Kollmann,
Nicolas Kredel,
Holger Lutz,
Nicole Niggemann,
Mirko Paschke,
Malte Petersen,
Jan-Hendrik Pieper,
Jens Rubart,
Josef Ruthig,
Joachim Scherer,
Karsten Schierloh,
Matthias Scholz,
Peter Schütz
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Die Autoren zeigen systematisch auf, wie sich die Rahmenbedingungen durch die Energiewende gewandelt haben, welchen Einfluss die veränderte Marktregulierung auf das Geschäftsumfeld hat, wie sich innerhalb des neuen Rahmens die Wirtschaftlichkeit der großen Energieversorger verändert hat, wie sie sich strategisch an die neue Lage anpassen und welche Schwierigkeiten sie haben werden, verlorenes Terrain zurückzuerobern.
Aktualisiert: 2023-06-15
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An vielen Börsen weltweit kann der Handel bei hoher Volatilität und drohenden Kursstürzen durch die Auslösung von so genannten Circuit Breakern temporär unterbrochen oder beschränkt werden. Diese Regeln modifizieren während ihrer Aktivierung vorübergehend den regulatorischen Rahmen des Börsenhandels und sollen einen unkontrollierten Marktzusammenbruch verhindern. Gestützt auf die Aussagen einer Vielzahl mikrostrukturtheoretischer Modelle präsentiert der Autor ein umfassendes, empirisch belegtes Bild zur Wirkungsweise von Circuit Breakern. Insgesamt lässt sich ihre Effizienz weder theoretisch noch empirisch nachweisen. Die Untersuchung der Auslösung der Circuit Breaker an der NYSE im Oktober 1997 zeigt, dass die Handelseinschränkungen im Vorfeld von volatilitätssteigernden Magneteffekten begleitet wurden und die Unsicherheit der Marktakteure nachhaltig erhöht haben. Statt die Marktbedingungen zu verbessern, hat ihre Aktivierung zur Entstehung bzw. Verstärkung von Ineffizienzen beigetragen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Ausgestaltung des Diskriminierungsverbotes, des wichtigsten Ordnungsprinzips des Binnenmarktes, ist bisher nur Stückwerk. Aus einer von der Verfasserin vorgenommenen kritischen Sichtung von Lehre und Rechtsprechung folgert sie in systematischer Weiterführung, daß das Diskriminierungsverbot kein Selbstzweck, sondern ein Mittel zur Verwirklichung des Binnenmarktes ist, und daß ein Verständnis des Verbotes, das sich mit Lücken und Widersprüchen zufriedengibt, zu kurz greift, um die ordnungspolitische Funktion des Prinzips zu realisieren.
Die Auffassung, das Diskriminierungsverbot binde nur Staaten, ist unzutreffend. Der Mitgliedstaat ist zwar der erste, weil faktisch bedeutendste Adressat des Diskriminierungsverbotes, doch kann sich dasselbe auch an Privatrechtssubjekte richten. Eine solche Drittwirkung des Diskriminierungsverbotes ist auch schon bisher in einem sehr beschränkten Ausmaß, und zwar in Zusammenhang mit der quasi-legislativen Tätigkeit privater Vereinigungen, anerkannt; tatsächlich kann es aber nicht auf die Form des Tätigwerdens Privater ankommen, sondern nur auf die unerwünschte diskriminierende Wirkung.
Neben die Unwirksamkeit von privaten Rechtsakten tritt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen gegen das diskriminierende faktische Verhalten Dritter. Bei den damit verbundenen Eingriffen in die Privatautonomie ist jeweils zwischen der gemeinschaftsrechtlich geschützten Freiheit des Grundrechtsträgers und dem gemeinschaftsrechtlich zu verwirklichenden Gemeinwohl unter Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und der Wahl der gelindesten Mittel abzuwägen.
Der Freiraum der Marktbürger wäre wesentlich beeinträchtigt, würde ein Privater berechtigt sein, durch sein Agieren die Freiheit eines anderen Privaten in einer ebensolchen unerwünschten Weise einzuschränken, wie dies dem Staat durch das Diskriminierungsverbot verwehrt ist. Die Drittwirkung des Diskriminierungsverbotes ist daher nur dessen logische Ergänzung, ihre umfassende Anerkennung und Durchsetzung für den Binnenmarkt unentbehrlich.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Autoren zeigen systematisch auf, wie sich die Rahmenbedingungen durch die Energiewende gewandelt haben, welchen Einfluss die veränderte Marktregulierung auf das Geschäftsumfeld hat, wie sich innerhalb des neuen Rahmens die Wirtschaftlichkeit der großen Energieversorger verändert hat, wie sie sich strategisch an die neue Lage anpassen und welche Schwierigkeiten sie haben werden, verlorenes Terrain zurückzuerobern.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Der Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze hat auch die hohe Dynamik des Telekommunikationsrechts weiter beschleunigt: etwa bei den Änderungen zur Mitnutzung vorhandener und alternativer Infrastrukturen durch das DigiNetzG bzw. das 5. TKGÄndG. Doch sorgen auch weitere Entwicklungen derzeit für viel Bewegung im TKG: von Neuregelungen zu Endgeräten über Einflüsse wichtiger europäischer Verordnungen bis hin zu den neuesten Änderungen durch das 6. TKGÄndG. Der Berliner Kommentar TKG behält das Geschehen für Sie konsequent im Blick: Neben einer konkurrenzlos aktuellen Kommentierung des TKG zum Erscheinen des Werks finden Sie auch die Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur und der Gerichte detailliert berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-24
Autor:
Janet Butler,
Johannes Döveling,
Thomas Fetzer,
Kristian Fischer,
Ulrich Geers,
Kurt Graulich,
Andreas Hartl,
Caroline Heinickel,
Judith Herchenbach-Canarius,
Emanuel Kollmann,
Nicolas Kredel,
Holger Lutz,
Nicole Niggemann,
Mirko Paschke,
Malte Petersen,
Jan-Hendrik Pieper,
Jens Rubart,
Josef Ruthig,
Joachim Scherer,
Karsten Schierloh,
Matthias Scholz,
Peter Schütz
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Der Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze hat auch die hohe Dynamik des Telekommunikationsrechts weiter beschleunigt: etwa bei den Änderungen zur Mitnutzung vorhandener und alternativer Infrastrukturen durch das DigiNetzG bzw. das 5. TKGÄndG. Doch sorgen auch weitere Entwicklungen derzeit für viel Bewegung im TKG: von Neuregelungen zu Endgeräten über Einflüsse wichtiger europäischer Verordnungen bis hin zu den neuesten Änderungen durch das 6. TKGÄndG. Der Berliner Kommentar TKG behält das Geschehen für Sie konsequent im Blick: Neben einer konkurrenzlos aktuellen Kommentierung des TKG zum Erscheinen des Werks finden Sie auch die Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur und der Gerichte detailliert berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-24
Autor:
Janet Butler,
Johannes Döveling,
Thomas Fetzer,
Kristian Fischer,
Ulrich Geers,
Kurt Graulich,
Andreas Hartl,
Caroline Heinickel,
Judith Herchenbach-Canarius,
Emanuel Kollmann,
Nicolas Kredel,
Holger Lutz,
Nicole Niggemann,
Mirko Paschke,
Malte Petersen,
Jan-Hendrik Pieper,
Jens Rubart,
Josef Ruthig,
Joachim Scherer,
Karsten Schierloh,
Matthias Scholz,
Peter Schütz
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An vielen Börsen weltweit kann der Handel bei hoher Volatilität und drohenden Kursstürzen durch die Auslösung von so genannten Circuit Breakern temporär unterbrochen oder beschränkt werden. Diese Regeln modifizieren während ihrer Aktivierung vorübergehend den regulatorischen Rahmen des Börsenhandels und sollen einen unkontrollierten Marktzusammenbruch verhindern. Gestützt auf die Aussagen einer Vielzahl mikrostrukturtheoretischer Modelle präsentiert der Autor ein umfassendes, empirisch belegtes Bild zur Wirkungsweise von Circuit Breakern. Insgesamt lässt sich ihre Effizienz weder theoretisch noch empirisch nachweisen. Die Untersuchung der Auslösung der Circuit Breaker an der NYSE im Oktober 1997 zeigt, dass die Handelseinschränkungen im Vorfeld von volatilitätssteigernden Magneteffekten begleitet wurden und die Unsicherheit der Marktakteure nachhaltig erhöht haben. Statt die Marktbedingungen zu verbessern, hat ihre Aktivierung zur Entstehung bzw. Verstärkung von Ineffizienzen beigetragen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das Werk bietet einen kompakten Überblick über drei zentrale Bereiche des Telekommunikationsrechts: Marktregulierung, Frequenzverwaltung und Netzausbaurecht.
Es richtet sich damit sowohl an Studierende entsprechender Schwerpunktfächer als auch an Praktiker in Unternehmen, Kommunen, Behörden und Gerichten, die sich einen schnellen, aber zuverlässigen Überblick über die Materie verschaffen wollen. Dabei wird die aktuelle Novelle, die zu einer vollständigen Umgestaltung und einem erheblichen Ausbau des TKG geführt hat, genauso umfassend berücksichtigt wie Rechtsprechung und Anwendungspraxis zur bisherigen Rechtslage.
Der Titel in Kürze:
- Marktregulierung
- Frequenzverwaltung
- Netzausbaurecht
- Inklusive der TKG-Novelle 2021
- Kompakter und zuverlässiger Überblick über Marktregulierung, Frequenzverwaltung, Netzausbaurecht nach der Reform 2021
- Für Studierende und auch für Praktiker in Unternehmen, Kommunen, Behörden und an Gerichten
- Topaktuell: Inklusive der TKG-Novelle 2021
Aktualisiert: 2023-05-17
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Das Werk bietet einen kompakten Überblick über drei zentrale Bereiche des Telekommunikationsrechts: Marktregulierung, Frequenzverwaltung und Netzausbaurecht.
Es richtet sich damit sowohl an Studierende entsprechender Schwerpunktfächer als auch an Praktiker in Unternehmen, Kommunen, Behörden und Gerichten, die sich einen schnellen, aber zuverlässigen Überblick über die Materie verschaffen wollen. Dabei wird die aktuelle Novelle, die zu einer vollständigen Umgestaltung und einem erheblichen Ausbau des TKG geführt hat, genauso umfassend berücksichtigt wie Rechtsprechung und Anwendungspraxis zur bisherigen Rechtslage.
Der Titel in Kürze:
- Marktregulierung
- Frequenzverwaltung
- Netzausbaurecht
- Inklusive der TKG-Novelle 2021
- Kompakter und zuverlässiger Überblick über Marktregulierung, Frequenzverwaltung, Netzausbaurecht nach der Reform 2021
- Für Studierende und auch für Praktiker in Unternehmen, Kommunen, Behörden und an Gerichten
- Topaktuell: Inklusive der TKG-Novelle 2021
Aktualisiert: 2023-05-16
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Die Ausgestaltung des Diskriminierungsverbotes, des wichtigsten Ordnungsprinzips des Binnenmarktes, ist bisher nur Stückwerk. Aus einer von der Verfasserin vorgenommenen kritischen Sichtung von Lehre und Rechtsprechung folgert sie in systematischer Weiterführung, daß das Diskriminierungsverbot kein Selbstzweck, sondern ein Mittel zur Verwirklichung des Binnenmarktes ist, und daß ein Verständnis des Verbotes, das sich mit Lücken und Widersprüchen zufriedengibt, zu kurz greift, um die ordnungspolitische Funktion des Prinzips zu realisieren.
Die Auffassung, das Diskriminierungsverbot binde nur Staaten, ist unzutreffend. Der Mitgliedstaat ist zwar der erste, weil faktisch bedeutendste Adressat des Diskriminierungsverbotes, doch kann sich dasselbe auch an Privatrechtssubjekte richten. Eine solche Drittwirkung des Diskriminierungsverbotes ist auch schon bisher in einem sehr beschränkten Ausmaß, und zwar in Zusammenhang mit der quasi-legislativen Tätigkeit privater Vereinigungen, anerkannt; tatsächlich kann es aber nicht auf die Form des Tätigwerdens Privater ankommen, sondern nur auf die unerwünschte diskriminierende Wirkung.
Neben die Unwirksamkeit von privaten Rechtsakten tritt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen gegen das diskriminierende faktische Verhalten Dritter. Bei den damit verbundenen Eingriffen in die Privatautonomie ist jeweils zwischen der gemeinschaftsrechtlich geschützten Freiheit des Grundrechtsträgers und dem gemeinschaftsrechtlich zu verwirklichenden Gemeinwohl unter Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und der Wahl der gelindesten Mittel abzuwägen.
Der Freiraum der Marktbürger wäre wesentlich beeinträchtigt, würde ein Privater berechtigt sein, durch sein Agieren die Freiheit eines anderen Privaten in einer ebensolchen unerwünschten Weise einzuschränken, wie dies dem Staat durch das Diskriminierungsverbot verwehrt ist. Die Drittwirkung des Diskriminierungsverbotes ist daher nur dessen logische Ergänzung, ihre umfassende Anerkennung und Durchsetzung für den Binnenmarkt unentbehrlich.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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An vielen Börsen weltweit kann der Handel bei hoher Volatilität und drohenden Kursstürzen durch die Auslösung von so genannten Circuit Breakern temporär unterbrochen oder beschränkt werden. Diese Regeln modifizieren während ihrer Aktivierung vorübergehend den regulatorischen Rahmen des Börsenhandels und sollen einen unkontrollierten Marktzusammenbruch verhindern. Gestützt auf die Aussagen einer Vielzahl mikrostrukturtheoretischer Modelle präsentiert der Autor ein umfassendes, empirisch belegtes Bild zur Wirkungsweise von Circuit Breakern. Insgesamt lässt sich ihre Effizienz weder theoretisch noch empirisch nachweisen. Die Untersuchung der Auslösung der Circuit Breaker an der NYSE im Oktober 1997 zeigt, dass die Handelseinschränkungen im Vorfeld von volatilitätssteigernden Magneteffekten begleitet wurden und die Unsicherheit der Marktakteure nachhaltig erhöht haben. Statt die Marktbedingungen zu verbessern, hat ihre Aktivierung zur Entstehung bzw. Verstärkung von Ineffizienzen beigetragen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Autoren zeigen systematisch auf, wie sich die Rahmenbedingungen durch die Energiewende gewandelt haben, welchen Einfluss die veränderte Marktregulierung auf das Geschäftsumfeld hat, wie sich innerhalb des neuen Rahmens die Wirtschaftlichkeit der großen Energieversorger verändert hat, wie sie sich strategisch an die neue Lage anpassen und welche Schwierigkeiten sie haben werden, verlorenes Terrain zurückzuerobern.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Die Ideologie grenzenlosen Wachstums durch deregulierte Märkte ist gescheitert. Schon vor 40 Jahren war erkennbar: Die Grenzen des Wachstums sind erreicht, nachhaltige Wirtschaftsformen schonen unsere Lebensgrundlagen, Ungleichheit und ein schwacher Staat fördern Armut, Krankheit und Kriminalität. Aber erst heute sind wir bereit, über die Konsequenzen nachzudenken. Erhard Eppler legt dar, warum diese Einsichten lange Zeit überspielt, geleugnet und verdängt wurden. Er unterscheidet zwischen 'Leistung' und 'Erfolg'. Er will eine solidarische Leistungsgesellschaft, in der das Leitbild nicht der mit den kräftigsten Ellbogen ist, sondern der Mensch mit Verantwortungsgefühl und mit dem feinsten Gespür für die Bedürfnisse anderer. Auch in der Europäischen Union und in unserem Verhältnis zu Afrika sollten Leistung und Solidarität wieder verbunden werden.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Während der erste Band "Telekommunikationsrecht kompakt" das klassische Regulierungsrecht der Telekommunikation abdeckt, befasst sich dieser zweite Band mit den Aspekten des Telekommunikationsrechts, die letzten Endes für jeden Nutzer und jede Nutzerin relevant werden können. Das gilt insbesondere für den Kundenschutz, der mittlerweile zu einem eigenständigen und umfangreichen Teilgebiet des Telekommunikationsrechts geworden ist. Es gilt aber auch für das 2021 neu geschaffene Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, das erstmals einen ausdrücklichen Anspruch auf einen schnellen Internetanschluss gibt.
Das Werk richtet sich an alle mit dem Telekommunikationsrecht befassten Rechtsanwält*innen und an alle, die als Fachanwält*innen für Informationstechnologierecht (IT-Recht) eine praktische Arbeitshilfe suchen. Praktiker*innen in Telekommunikationsunternehmen, Verbraucherschutzorganisationen, Behörden und Gerichten finden zu den beiden Themenkomplexen hier ebenfalls einen komprimierten, aber fundierten Überblick. Dabei wird die große TKG-Novelle von 2021 genauso berücksichtigt wie die zur bisherigen Rechtslage ergangene Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-01-27
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