Frontmatter -- VORWORT -- INHALTSÜBERSICHT -- Anhang zu § 13 GKG -- Anhang zu § 41 a GKG -- Anhang zu § 88 GKG -- Anhang -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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Jan Ole Flindt befasst sich mit Fallkonstellationen, in denen ein rechtlich unzutreffender Name tatsächlich geführt oder eine unwirksame Ehe oder ein rechtlich nicht bestehendes Eltern-Kind-Verhältnis wirklich gelebt wird. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage nach Bestand und Reichweite von Vertrauensschutz im deutschen statusorientierten Recht. Statusrecht und Vertrauensschutzgedanke werden zunächst grundlegend beleuchtet, bevor der Autor das einschlägige Fallmaterial systematisch aufbereitet und punktuell bestehende Lösungsansätze des geltenden Rechts zusammenträgt. Letztere reichen von einer statusrechtlichen Heilung über einen (partiellen) schuldrechtlichen Ausgleich bis hin zu einer Versagung jeglichen Vertrauensschutzes. Die Dekonstruktion der Lösungsansätze offenbart statusübergreifende Gemeinsamkeiten, aber auch methodische Schwächen und unbillige Ergebnisse im Einzelfall. Dies nimmt Jan Ole Flindt zum Anlass, einen statusübergreifenden Heilungsansatz im Sinne einer allgemeinen Statusersitzung zur Diskussion zu stellen.
Aktualisiert: 2022-12-07
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Jan Ole Flindt befasst sich mit Fallkonstellationen, in denen ein rechtlich unzutreffender Name tatsächlich geführt oder eine unwirksame Ehe oder ein rechtlich nicht bestehendes Eltern-Kind-Verhältnis wirklich gelebt wird. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage nach Bestand und Reichweite von Vertrauensschutz im deutschen statusorientierten Recht. Statusrecht und Vertrauensschutzgedanke werden zunächst grundlegend beleuchtet, bevor der Autor das einschlägige Fallmaterial systematisch aufbereitet und punktuell bestehende Lösungsansätze des geltenden Rechts zusammenträgt. Letztere reichen von einer statusrechtlichen Heilung über einen (partiellen) schuldrechtlichen Ausgleich bis hin zu einer Versagung jeglichen Vertrauensschutzes. Die Dekonstruktion der Lösungsansätze offenbart statusübergreifende Gemeinsamkeiten, aber auch methodische Schwächen und unbillige Ergebnisse im Einzelfall. Dies nimmt Jan Ole Flindt zum Anlass, einen statusübergreifenden Heilungsansatz im Sinne einer allgemeinen Statusersitzung zur Diskussion zu stellen.
Aktualisiert: 2022-12-07
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Das Familienrecht des BGB gliedert sich in drei Bereiche: das Eherecht, das Verwandschaftsrecht, insbesondere das Kindschafts- und Elternrecht, und das Recht der Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft. Zu den praktisch wichtigen Rechtsthemen zählen das Güterrecht, die Regeln zur Trennung, Scheidung und zum Unterhalt, Adoption und Vaterschaftsanfechtung sowie zur Begründung und Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Das vorliegende Werk führt den Leser mit hoher fachlicher und didaktischer Kompetenz durch diese breitgefächterte Materie. Viele aktuelle Beispiele und Übersichten tragen zur Anschaulichkeit und zum praktischen Wert des Buches bei. Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und einem besonderen praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2021-01-01
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Im Zuge der zunehmenden Zuwanderung nach Deutschland ist die Thematik von Minderjährigenehen neu in den Fokus gerückt. Der Gesetzgeber hat auf das scheinbar zunehmende Phänomen „Minderjährigenehe“ mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen reagiert. Der BGH hält den neu eingeführten Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Kernfrage der vorliegenden Analyse lautet demnach: Ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mit den Vorgaben der Verfassung, des Europa- und Völkerrechts vereinbar? Durch Überprüfung und Vergleich zwischen alter und geltender Rechtslage zum Umgang mit Minderjährigenehen in Deutschland werden Empfehlungen zur Rechtslage de lege ferenda vorgelegt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Im Zuge der zunehmenden Zuwanderung nach Deutschland ist die Thematik von Minderjährigenehen neu in den Fokus gerückt. Der Gesetzgeber hat auf das scheinbar zunehmende Phänomen „Minderjährigenehe“ mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen reagiert. Der BGH hält den neu eingeführten Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Kernfrage der vorliegenden Analyse lautet demnach: Ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mit den Vorgaben der Verfassung, des Europa- und Völkerrechts vereinbar? Durch Überprüfung und Vergleich zwischen alter und geltender Rechtslage zum Umgang mit Minderjährigenehen in Deutschland werden Empfehlungen zur Rechtslage de lege ferenda vorgelegt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Dieser Band ist Teil einer Reihe, die die Hagen Law School in ihren Lehrgängen für Fachanwälte einsetzt. Alle Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und werden unter wissenschaftlicher Begleitung von renommierten Rechtspraktikern verfasst. Die Publikationen der Hagen Law School eignen sich für Fachleute wie für Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse.
Aktualisiert: 2020-11-12
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Im Rahmen der Anwendung der Strafprozessordnung wird Internationales Privatrecht von Bedeutung, sobald eine Vorschrift der StPO einen privatrechtlichen Begriff enthält oder ein Adhäsionsantrag gestellt wird und der zugrundeliegende Sachverhalt einen Auslandsbezug aufweist. Neben dem Adhäsionsverfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen erläutert die Autorin die familienrechtlichen Begriffe in den exemplarisch ausgewählten Vorschriften § 52 zum Zeugnisverweigerungsrecht und § 395 zur Nebenklagebefugnis. Basierend auf einer umfassenden Darstellung der strafprozessualen und international-privatrechtlichen Grundlagen arbeitet sie zahlreiche beispielhafte Fälle heraus, die aufgrund der Besonderheiten internationaler Sachverhalte erwartungsgemäß entstehen können, und entwickelt hierfür interessengerechte Lösungen. Dass derartige Fragen die Strafgerichte bereits beschäftigt haben, verdeutlicht die praktische Relevanz des Themas. Aufgrund der zunehmenden Globalisierung ist zu erwarten, dass Probleme des Internationalen Privatrechts künftig häufiger von den Gerichten zu bewältigen sein werden. Für die bislang wenig beleuchtete Schnittstelle mit der StPO bietet dieser Band einen guten Überblick.
Aktualisiert: 2020-01-06
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Die Arbeit untersucht die rechtsgeschichtliche Entwicklung des Unterhaltsanspruches nichtehelicher Kinder gegenüber ihrem Erzeuger. Dabei wird der Zeitraum von der germanischen Antike bis 1949 beleuchtet. Die jeweilige unterhaltsrechtliche Stellung des Kindes indiziert auch die allgemeine gesellschaftliche Haltung gegenüber außerehelichem Geschlechtsverkehr und nichtehelicher Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Die Grundlagen eines Unterhaltsanspruchs – so das kanonische Recht und das Augsburger Stadtrecht im 13. Jh. – werden herausgearbeitet. Der Autor veranschaulicht, wie zahlreiche Rechtsquellen im deutschen Recht einen Ausgleich der gegenläufigen Interessen von nichtehelichem Kind und außerehelichem Beischläfer versuchten, dabei allerdings bis hin zum BGB den sozialen Makel und die drängenden wirtschaftlichen Probleme der außerehelichen Geburt nicht ausräumen konnten. Auch die unterschiedliche dogmatische Einordnung des Unterhaltsanspruches des nichtehelichen Kindes gegen seinen Erzeuger im 19. Jh. wird vertieft dargestellt.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Durch das Gesetz zur Neuregelung des Eheschliessungsrechts (EheschlRG) vom 4.5.1998 (BGBl I S. 833) hat der Gesetzgeber das gesamte Eherecht neu gefasst und wieder in das BGB zurückgeführt. Anstelle der Ehenichtigkeit und der Eheaufhebung des Ehegesetzes gibt es jetzt nur noch das einheitliche Rechtsinstitut der Aufhebung der Ehe (§§ 1313 ff BGB). Unter besonderer Berücksichtigung der historischen Entwicklung dieses Rechtsgebiets seit der Kodifizierung des Bürgerlichen Gesetzbuches werden die Rechtsfolgen einer Eheaufhebung dargestellt. Im Vordergrund steht zunächst die - bisher zu wenig beachtete - Systematik des § 1318 BGB, die ohne historisches Vorbild ist. Im Rahmen der Darstellung möglicher Unterhaltsansprüche wird die besondere Bedeutung der "Kenntnis" als Tatbestandsmerkmal mit Prämienfunktion herausgearbeitet, sowie die Frage nach der Reichweite der Verweisung auf das Unterhaltsrecht ("zugunsten") behandelt. Ein weiterer Abschnitt ist dem Verständnis des Betreuungsunterhalts gemäss § 1318 Abs. 2 Satz 2 BGB gewidmet. Weiterhin wird untersucht, wie sich die Verweisung des § 1318 Abs. 3 BGB auf das eheliche Güterrecht auswirkt, wobei Reichweite und Verständnis der Verweisung auf das Recht des Zugewinnausgleichs dargestellt werden. Ebenfalls wird untersucht, welche Bedeutung die Aufhebbarkeit einer Ehe für das Ehegattenerbrecht (§ 1318 Abs. 5 BGB) hat. Auch der Frage des im Gesetzgebungsverfahren zwar erörterten, im Gesetz jedoch nicht erwähnten Namensrechts nach Aufhebung der Ehe wird nachgegangen. Bei alledem wird kritisch das Ziel des Gesetzgebers überprüft, Regelungen aufzustellen, die der - situationsbedingt verschiedenen - Schutzbedürftigkeit der Beteiligten gerecht werden sollen. Die Darstellung der verschiedenen Fallgruppen zeigt, dass - und in welchem Mass - dem Gesetzgeber dies nicht gelungen ist, wobei unter anderem die Vernachlässigung des Minderjährigenschutzes besonders überrascht.
Aktualisiert: 2019-12-20
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