Massenbetrugsverfahren mit bis zu hunderttausenden Geschädigten stellen den Strafprozess vor Herausforderungen: Wie kann der Irrtumsnachweis gelingen, wenn eine Vernehmung aller Getäuschten schlicht unmöglich ist? Können die Beschränkung des Verfahrensstoffes nach §§ 154, 154a StPO, die Bestrafung wegen Versuchs statt Vollendung, das uneigentliche Organisationsdelikt oder das normativ geprägte Vorstellungsbild Lösungen bieten, die im Einklang mit strafprozessualen Verfahrensprinzipien stehen?
Aktualisiert: 2023-06-15
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Massenbetrugsverfahren mit bis zu hunderttausenden Geschädigten stellen den Strafprozess vor Herausforderungen: Wie kann der Irrtumsnachweis gelingen, wenn eine Vernehmung aller Getäuschten schlicht unmöglich ist? Können die Beschränkung des Verfahrensstoffes nach §§ 154, 154a StPO, die Bestrafung wegen Versuchs statt Vollendung, das uneigentliche Organisationsdelikt oder das normativ geprägte Vorstellungsbild Lösungen bieten, die im Einklang mit strafprozessualen Verfahrensprinzipien stehen?
Aktualisiert: 2023-05-20
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Massenbetrugsverfahren mit bis zu hunderttausenden Geschädigten stellen den Strafprozess vor Herausforderungen: Wie kann der Irrtumsnachweis gelingen, wenn eine Vernehmung aller Getäuschten schlicht unmöglich ist? Können die Beschränkung des Verfahrensstoffes nach §§ 154, 154a StPO, die Bestrafung wegen Versuchs statt Vollendung, das uneigentliche Organisationsdelikt oder das normativ geprägte Vorstellungsbild Lösungen bieten, die im Einklang mit strafprozessualen Verfahrensprinzipien stehen?
Aktualisiert: 2023-05-15
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Nach wie vor sind wir weit entfernt davon, psychische Phänomene wirklich zu verstehen. Vielfach gerät bei der Behandlung der Patient als »ganzer Mensch« aus dem Blickfeld, und psychische Störungen werden auf hirnphysiologische Phänomene reduziert. In einer kritischen Zusammenschau verbinden die Beiträger des Bands erstmals theoretische, historische, klinische und ethische Fragen, die sich in der Psychiatrie und der Psychotherapie stellen. Hinterfragt werden die normativen Vorannahmen im Umgang mit psychischen Abweichungen mit dem Ziel, eine »Ethik der Psyche« zu entwickeln, die der Besonderheit der geistigen Erlebnisse der Betroffenen gerecht wird.
Aktualisiert: 2023-05-14
Autor:
Ruth Albrecht,
Gisela Badura-Lotter,
Kirsten Brukamp,
Guido De Wert,
Klaus Dörner,
Hildegard Emmermann,
Günter Feuerstein,
Jakov Gater,
Martina Hafner,
Elisabeth Händel,
Ulrich A. Hermann,
Hans D. Hesse,
Dorothee Horstkötter,
Ralf J. Jox,
Hannes Knüppel,
Steffi Koch-Stoecker,
Felix Krause,
Reto W. Kressig,
Silvia Krumm,
Katja Kühlmeyer,
Class-Hinrich Lammers,
Marcel Mertz,
Barbara Meyer-Zender,
Franklin G. Miller,
Fabian Mosbach,
Juergen Mueller,
Gerald Neitzke,
Angelika Pillen,
Igor J. Polianski,
Katrin Radenbach,
Stella Reiter-Theil,
Thomas Reuster,
Elsa Romfeld,
Kai Sammet,
Martina Schmidhuber,
Thomas Schramme,
Mirjam Schwermacher,
Alfred Simon,
Johann F Spittler,
Daniel Strech,
Björn Sydow,
Johannes Thome,
Jochen Vollmann,
Gwendolin Wanderer,
Alan Wertheimer,
Claudia Wiesemann,
Michael Wunder
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Das Ziel der Arbeit ist es, alle erhaltenen normativen liturgischen Bücher der römisch-katholischen Liturgietradition zusammenzustellen und in ihrem jeweiligen liturgie- und zeitgeschichtlichen Kontext zu beschreiben. Als Methode für die Untersuchung der Inhalte und Quellen boten sich die Vergleichsstudien an: Durch synchrone Vergleiche mit den Traditionen benachbarter Bistümer (Köln, Minden und Münster) und durch diachrone Vergleiche der Entwicklung innerhalb des Bistums werden die liturgischen Parallelen bzw. Eigenheiten der jeweiligen Dokumente herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Nach wie vor sind wir weit entfernt davon, psychische Phänomene wirklich zu verstehen. Vielfach gerät bei der Behandlung der Patient als »ganzer Mensch« aus dem Blickfeld, und psychische Störungen werden auf hirnphysiologische Phänomene reduziert. In einer kritischen Zusammenschau verbinden die Beiträger des Bands erstmals theoretische, historische, klinische und ethische Fragen, die sich in der Psychiatrie und der Psychotherapie stellen. Hinterfragt werden die normativen Vorannahmen im Umgang mit psychischen Abweichungen mit dem Ziel, eine »Ethik der Psyche« zu entwickeln, die der Besonderheit der geistigen Erlebnisse der Betroffenen gerecht wird.
Aktualisiert: 2023-05-11
Autor:
Ruth Albrecht,
Gisela Badura-Lotter,
Kirsten Brukamp,
Guido De Wert,
Klaus Dörner,
Hildegard Emmermann,
Günter Feuerstein,
Jakov Gater,
Martina Hafner,
Elisabeth Händel,
Ulrich A. Hermann,
Hans D. Hesse,
Dorothee Horstkötter,
Ralf J. Jox,
Hannes Knüppel,
Steffi Koch-Stoecker,
Felix Krause,
Reto W. Kressig,
Silvia Krumm,
Katja Kühlmeyer,
Class-Hinrich Lammers,
Marcel Mertz,
Barbara Meyer-Zender,
Franklin G. Miller,
Fabian Mosbach,
Juergen Mueller,
Gerald Neitzke,
Angelika Pillen,
Igor J. Polianski,
Katrin Radenbach,
Stella Reiter-Theil,
Thomas Reuster,
Elsa Romfeld,
Kai Sammet,
Martina Schmidhuber,
Thomas Schramme,
Mirjam Schwermacher,
Alfred Simon,
Johann F Spittler,
Daniel Strech,
Björn Sydow,
Johannes Thome,
Jochen Vollmann,
Gwendolin Wanderer,
Alan Wertheimer,
Claudia Wiesemann,
Michael Wunder
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Vor dem Hintergrund hoher Abbruchquoten in MINT-Studiengängen (u.a. Gensch&Kliegl, 2012; Heublein&Schmelcher, 2018) und Schulreformen ist eine Übersicht der kognitiven Anforderungen des Themengebiets Messen und Berechnen in der Geometrie am Ende der Sekundarstufe I entwickelt worden. Diese Anforderungen in Form von gegenstandsbezogenen Tätigkeitsformulierungen bilden die Basis für Operationalisierungen in Form von Aufgaben.
Das Modell folgt einer a priori gesetzten Rahmenstruktur zur Darstellung des sinnstiftenden Umgangs mit den Elementen des Themenbereichs, wie sie auf der Cerme10 von Pinkernell et al. (2017) vorgelegt wurde. Es versteht sich als summative Zusammenfassung möglichst aller zentralen Aspekte des Themengebiets aus normativer Sicht. Basierend auf einem Systematical Literature Review und einer inhaltlichen Validierung durch ExpertInneninterviews entstand theoriegeleitetes, literaturbasiertes Modell zu grundlegendem Wissen und Können, welches als theoretischer Bezugsrahmen in der Schnittstellendiskussion Schule–Hochschule angedacht ist.
Aktualisiert: 2023-01-01
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Das Ziel der Arbeit ist es, alle erhaltenen normativen liturgischen Bücher der römisch-katholischen Liturgietradition zusammenzustellen und in ihrem jeweiligen liturgie- und zeitgeschichtlichen Kontext zu beschreiben. Als Methode für die Untersuchung der Inhalte und Quellen boten sich die Vergleichsstudien an: Durch synchrone Vergleiche mit den Traditionen benachbarter Bistümer (Köln, Minden und Münster) und durch diachrone Vergleiche der Entwicklung innerhalb des Bistums werden die liturgischen Parallelen bzw. Eigenheiten der jeweiligen Dokumente herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Massenbetrugsverfahren mit bis zu hunderttausenden Geschädigten stellen den Strafprozess vor Herausforderungen: Wie kann der Irrtumsnachweis gelingen, wenn eine Vernehmung aller Getäuschten schlicht unmöglich ist? Können die Beschränkung des Verfahrensstoffes nach §§ 154, 154a StPO, die Bestrafung wegen Versuchs statt Vollendung, das uneigentliche Organisationsdelikt oder das normativ geprägte Vorstellungsbild Lösungen bieten, die im Einklang mit strafprozessualen Verfahrensprinzipien stehen?
Aktualisiert: 2023-04-15
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Nach wie vor sind wir weit entfernt davon, psychische Phänomene wirklich zu verstehen. Vielfach gerät bei der Behandlung der Patient als »ganzer Mensch« aus dem Blickfeld, und psychische Störungen werden auf hirnphysiologische Phänomene reduziert. In einer kritischen Zusammenschau verbinden die Beiträger des Bands erstmals theoretische, historische, klinische und ethische Fragen, die sich in der Psychiatrie und der Psychotherapie stellen. Hinterfragt werden die normativen Vorannahmen im Umgang mit psychischen Abweichungen mit dem Ziel, eine »Ethik der Psyche« zu entwickeln, die der Besonderheit der geistigen Erlebnisse der Betroffenen gerecht wird.
Aktualisiert: 2023-04-09
Autor:
Ruth Albrecht,
Gisela Badura-Lotter,
Kirsten Brukamp,
Guido De Wert,
Klaus Dörner,
Hildegard Emmermann,
Günter Feuerstein,
Jakov Gater,
Martina Hafner,
Elisabeth Händel,
Ulrich A. Hermann,
Hans D. Hesse,
Dorothee Horstkötter,
Ralf J. Jox,
Hannes Knüppel,
Steffi Koch-Stoecker,
Felix Krause,
Reto W. Kressig,
Silvia Krumm,
Katja Kühlmeyer,
Class-Hinrich Lammers,
Marcel Mertz,
Barbara Meyer-Zender,
Franklin G. Miller,
Fabian Mosbach,
Juergen Mueller,
Gerald Neitzke,
Angelika Pillen,
Igor J. Polianski,
Katrin Radenbach,
Stella Reiter-Theil,
Thomas Reuster,
Elsa Romfeld,
Kai Sammet,
Martina Schmidhuber,
Thomas Schramme,
Mirjam Schwermacher,
Alfred Simon,
Johann F Spittler,
Daniel Strech,
Björn Sydow,
Johannes Thome,
Jochen Vollmann,
Gwendolin Wanderer,
Alan Wertheimer,
Claudia Wiesemann,
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Pädagogisches Handeln und pädagogische Situationen werden heute zunehmend unter dem Gesichtspunkt ihrer Optimierung und Evaluation gesehen. Dabei sollte auch der Eigensinn pädagogischer Praktiken Berücksichtigung finden. Zur Beobachtung und Verbesserung von pädagogischen Prozessen und Praktiken bedarf es insbesondere der Kenntnisse darüber, in welcher Weise diese von den Praktiker(inne)n selbst intendiert, verantwortet und korrigiert werden. Mit dem Ziel, aus erziehungswissenschaftlicher Sicht Impulse für die Qualitätsdebatte zu geben, wird der übliche Blickwinkel einer Reflexion und Evaluation pädagogischer Kontexte verschoben. Es geht nicht mehr um ihre Bewertung im Hinblick auf gesetzte normative Maßstäbe, sondern um die handlungstheoretischen Voraussetzungen einer praktischen Umsetzung pädagogischer Intentionen. Das besondere Augenmerk liegt auf den sich ergebenden Maßgaben für die Modellierung der Lehrer(innen)bildung.
Aktualisiert: 2018-08-14
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Die Untersuchung zeigt eine tatsächliche Bestandsaufnahme der Spruchpraxis des BGH in Strafsachen in Hinblick auf eigene Sachentscheidungen. Die Rechtswirklichkeit wird dabei am gesetzlich festgelegten Rahmen gemessen. Es wurden drei Jahrgänge (1995-1997) BGH-Rechtsprechung ausgewertet. Dabei zeigte sich, daß durch die analoge Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO in vielen Fällen der gesetzlich vorgegebene Rahmen zugunsten einer im voraus kaum zu konkretisierenden Einflußnahme auf die Verfahrensbeendigung verlassen wird.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das Ziel des "Normalfall-Modelles" ist es, mit Hilfe eines "Normalfalles" eine gleichmäßigere und rationalere Strafzumessung zu erreichen. Sowohl im Hinblick auf ihre Notwendigkeit und ihren sanktionsrechtlichen Nutzen als auch hinsichtlich ihrer inhaltlichen Ausgestaltung ist die Figur des "Normalfalles" heftig umstritten. Rechtsprechung und Rechtslehre diskutieren den "Normalfall" vornehmlich in drei Bereichen der Strafzumessung: Des weiteren soll der "Normalfall" zum einen als Bezugspunkt für eine der Gesamtabwägung vorausgehende isolierte Bewertung und Gewichtung der einzelnen Strafzumessungstatsache dienen und zum anderen abschließend einen Vergleichswert als Orientierungshilfe bei der Festlegung des konkreten Strafmaßes bieten. Anders als bei der Frage nach der Reichweit des Doppelverwertungsverbotes hat sich für diese beiden Bereich insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit die Notwendigkeit eines "Normalfalles" gezeigt. Mit Hilfe des normativen Normalfalles als Vergleichswert kann zunächst eine isolierte Bewertung des in Frage stehenden Strafzumessungsfaktors als interne Gewichtung erfolgen. Anschließend ermöglicht er die Einordnung der konkreten Tat in den entsprechenden Strafrahmen im Wege einer abschließenden Gesamtabwägung. Somit bleibt Platz für das individuell-wertende Element des gesetzlichen Richters, der die Schuld des Straftäters zu bemessen hat. Nach der Methode des normativen Normalfalles tut er dies allerdings nicht aus eigenem Recht in der Machtvollkommenheit eines "Richterkönigs", sondern er nutzt die Wertmaßstäbe der Verfassung und der unter ihr stehenden Gesetze und macht damit seine individuelle Entscheidung über die Erkennbarkeit bloßer Eckpunkte hinaus nachvollziehbar und gerecht.
Aktualisiert: 2020-12-04
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