Die Frage nach der Legitimation des neuen Rechts der Gesellschafterdarlehen ist noch immer ungeklärt. Wie sich jedoch zeigt, lässt sich das neue Recht mit dem bisher maßgeblichen Konzept der Finanzierungsfolgenverantwortung nicht mehr erklären. Stattdessen ist die Begründung der neuen Rechtslage nun in dem Prinzip der Haftungsbeschränkung zu suchen. Nur dieser Begründungsansatz vermag, in den bisher umstrittenen Zweifelsfällen des persönlichen Anwendungsbereichs zu überzeugenden Ergebnissen zu führen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Frage nach der Legitimation des neuen Rechts der Gesellschafterdarlehen ist noch immer ungeklärt. Wie sich jedoch zeigt, lässt sich das neue Recht mit dem bisher maßgeblichen Konzept der Finanzierungsfolgenverantwortung nicht mehr erklären. Stattdessen ist die Begründung der neuen Rechtslage nun in dem Prinzip der Haftungsbeschränkung zu suchen. Nur dieser Begründungsansatz vermag, in den bisher umstrittenen Zweifelsfällen des persönlichen Anwendungsbereichs zu überzeugenden Ergebnissen zu führen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Publikation beschäftigt sich mit der gesamtschuldnerischen Haftung der Ehegatten nach § 1357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Vordergrund der Untersuchung steht die Frage, ob die Regelung eher den Ehegatten oder dem Gläubigerschutz dient. Davon hängt die Frage ihrer Verfassungsmäßigkeit ab. Die Autorin zeichnet den Normzweck des Gesetzgebers vor dem Hintergrund der Entwicklungsgeschichte der Norm seit Entstehung des BGB über familienrechtliche Reformversuche in der Weimarer Republik, der Änderung von 1958 bis zu der großen Familienrechtsreform Mitte der 1970er Jahre nach. Sie behandelt den Einfluss des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes auf die Änderungen der Norm ebenso wie Aspekte des ehelichen Unterhalts- und Güterrechts. Abschließend präsentiert die Autorin einen Reformvorschlag zur Gestaltung einer zweckrationalen Regelung.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Der Kondiktionsausschluss bei Gesetzes- oder Sittenverstoß des Leistenden ist eine im Rechtsalltag äußerst relevante Vorschrift des Bereicherungsrechtes. Bei Urteilen des Bundesgerichtshofs zur Schwarzarbeit oder sittenwidrigen Schenkkreisen spielte sie in jüngerer Vergangenheit eine Rolle. Die interpretationsbedürftige Vorschrift des § 817 Satz 2 BGB hat zudem bereits zahlreiche Wissenschaftler beschäftigt. Dabei liegt ihr ein römischer Rechtsgrundsatz zugrunde, der seit 1900 unverändert im BGB enthalten ist. Claudia Sykora sucht für mehr Rechtssicherheit auf der Basis publizierter Lehrmeinungen sowie anhand konkreter Rechtsfälle nach allgemeingültigen Kriterien zur Anwendung der strittigen Rechtsvorschrift. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Analyse der neueren Rechtsprechung. Ein internationaler Rechtsvergleich zur Handhabung der Rückforderungssperre in der Schweiz, in Österreich sowie in England rundet die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Das Lernbuch führt in die Wissenschaft des Rechts ein. Es beleuchtet knapp und verständlich die systematischen Zusammenhänge und Gegenstände der Rechtswissenschaft, die von jedem Juristen beherrscht werden müssen, um das Recht in Ausbildung und Praxis anwenden zu können. Dabei wird auch immer wieder auf anschauliche Beispiele zurückgegriffen. Schwerpunkte der Darstellung sind u.a.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.
Aktualisiert: 2022-11-02
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Gegenstand der Untersuchung ist die Methode zur Auslegung des Tatbestandes von Strafrechtsnormen. Anders als in der traditionellen Auslegungslehre gilt das Hauptaugenmerk dabei nicht der Auslegung des isolierten Tatbestandes. Jeder Tatbestand einer Strafrechtsnorm enthält nämlich eine Handlung, die wegen ihrer beobachteten negativen Auswirkungen auf ein Rechtsgut unter Strafe gestellt ist. Entscheidend für die Anwendung einer Strafrechtsform auf eine Handlung muss deshalb sein, dass diese Handlung das Rechtsgut auch tatsächlich verletzt bzw. verletzen kann. Im Zentrum der Auslegung des Tatbestandes einer Strafrechtsnorm steht daher auch die Ermittlung der Kausalzusammenhänge zwischen verbotener Handlung und Rechtsgut. Zur Vermeidung vor allem einer willkürlichen Rechtsanwendung dürfen bei der Suche nach den zutreffenden Kausalgesetzen aber nicht die Grenzen überschritten werden, die von der Bedeutung der Tatbestandsbegriffe gesetzt werden. Mit den in dieser Untersuchung im Rahmen des Bedeutungs- und Zweckarguments erarbeiteten Vorschlägen zum methodischen Vorgehen wird man beidem gerecht.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der Kondiktionsausschluss bei Gesetzes- oder Sittenverstoß des Leistenden ist eine im Rechtsalltag äußerst relevante Vorschrift des Bereicherungsrechtes. Bei Urteilen des Bundesgerichtshofs zur Schwarzarbeit oder sittenwidrigen Schenkkreisen spielte sie in jüngerer Vergangenheit eine Rolle. Die interpretationsbedürftige Vorschrift des § 817 Satz 2 BGB hat zudem bereits zahlreiche Wissenschaftler beschäftigt. Dabei liegt ihr ein römischer Rechtsgrundsatz zugrunde, der seit 1900 unverändert im BGB enthalten ist. Claudia Sykora sucht für mehr Rechtssicherheit auf der Basis publizierter Lehrmeinungen sowie anhand konkreter Rechtsfälle nach allgemeingültigen Kriterien zur Anwendung der strittigen Rechtsvorschrift. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Analyse der neueren Rechtsprechung. Ein internationaler Rechtsvergleich zur Handhabung der Rückforderungssperre in der Schweiz, in Österreich sowie in England rundet die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Die Neuerscheinung stellt eine Einführung in die Wissenschaft "vom Recht" dar, die erlaubt, mit guten Gründen entscheiden zu können, was recht und was unrecht ist. Dabei beleuchtet das Buch die grundsätzlichen Zusammenhänge und Themen der Rechtswissenschaft, die von jedem Juristen, der juristisch zu denken hat, beherrscht werden müssen.
Vorteile auf einen Blick
- knappe, verständliche Einführung in die juristische Methodenlehre
- Erläuterung der unterschiedlichen Rechtsbegriffe
- Bestimmung der maßgeblichen Erscheinungsformen des Rechts in der Rechtsordnung
- zahlreiche Beispiele und Schaubilder
Inhalt
- Was ist Wissenschaft?
- Recht als Gegenstand einer Wissenschaft
- Rechtswissenschaft als Beruf
- Was ist "juristisches Denken"?
- Die Rechtsnorm
- Anwendung von Rechtsnormen auf den Sachverhalt
- Auslegung
- Rechtsfortbildung
- Rechtssetzung und Rechtsgestaltung
- Rechtsbegriffe
- Rechtsphilosophisches Denken in Schlaglichtern
- Theorie und Wirklichkeit des Rechts
- Die Rechtsordnung
- Kurze Geschichte des Rechts
- Recht im Vergleich
Zielgruppe
Für Studierende der Rechtswissenschaften und des Rechts im Nebenfach, Referendare.
Aktualisiert: 2019-05-08
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Das deutsche Zivilrecht geht davon aus, dass eine erwachsene, gesunde Person ihren Willen grundsätzlich fehlerfrei bilden und äußern kann. Eine Ausnahme gilt dann, wenn sie aufgrund besonderer geistiger oder körperlicher Umstände nicht die Fähigkeit zur freien Willensbildung besitzt. Willenserklärungen von Personen, die nicht dauerhaft, sondern nur für einen vorübergehenden Moment nicht fähig sind, ihren Willen so zu äußern wie sie es unter normalen Umständen tun würden, sind nach § 105 Absatz 2 BGB nichtig. Grund dafür ist entweder eine „Bewusstlosigkeit“ oder eine „vorübergehende Störung der Geistestätigkeit“. Die sorgfältige Auslegung des Tatbestands ist wichtig für die tägliche Entscheidungspraxis der Gerichte. Die Arbeit untersucht deshalb die Vorschrift des § 105 Absatz 2 BGB im historischen, juristischen und medizinischen Kontext, berücksichtigt dabei insbesondere die Abgrenzung zur Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB und geht der Anwendung der Vorschrift auf konkrete medizinische Störungen (alkoholbedingte Störungen, Abhängigkeit von illegalen Drogen, Epilepsien, Demenzen, Schizophrenien, neurotische Störungen, u.a.) nach.
Aktualisiert: 2019-06-18
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Ökonomisches Verhalten wird in vielen Lebensbereichen als erstrebenswert und nützlich empfunden. Es überrascht daher nicht, dass auch das gerichtliche Verfahren keine Ausnahme von den allseits verbreiteten Rationalisierungsbestrebungen darstellt und Richter sich in Urteilen und Beschlüssen in einer beachtlichen Häufigkeit auf eine ökonomische Argumentation stützen. Gleichwohl wird die Prozessökonomie im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Die behauptete Bedeutung dieses Wertungskriteriums für die Rechtsanwendung - welche sich gemäß Artikel 20 Abs. 3 GG allein an Gesetz und Recht zu orientieren hat - ist daher nicht ohne weiteres ersichtlich.
Im Rahmen dieser Arbeit werden prozessökonomische Erwägungen in der juristischen Methodik exakt verortet. Hierdurch kann zukünftig dem argumentativen Fehlgebrauch in der Praxis - welcher unberechtigte Bedenken hervorrief, wonach sich mit der Prozessökonomie alles begründen ließe, was dem Gericht Arbeit erspart - wirksam begegnet werden.
Aktualisiert: 2022-08-31
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Die Frage nach der Legitimation des neuen Rechts der Gesellschafterdarlehen ist noch immer ungeklärt. Wie sich jedoch zeigt, lässt sich das neue Recht mit dem bisher maßgeblichen Konzept der Finanzierungsfolgenverantwortung nicht mehr erklären. Stattdessen ist die Begründung der neuen Rechtslage nun in dem Prinzip der Haftungsbeschränkung zu suchen. Nur dieser Begründungsansatz vermag, in den bisher umstrittenen Zweifelsfällen des persönlichen Anwendungsbereichs zu überzeugenden Ergebnissen zu führen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2022-11-02
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