Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung.

Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung. von Gräwe,  Lara F.
Die Arbeit befasst sich mit dem 48-köpfigen Gemeinsamen Ausschuss, der im Verteidigungsfall an die Stelle von Bundestag und Bundesrat tritt, und mit der Frage, ob dieser den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Gewaltenteilung genügt. Dabei entwickelt die Arbeit einen Maßstab der Gewaltenteilung und schafft ein Verständnis für die Spannungsfelder von Gewaltentrennung und -verschränkung sowie von Kontrolle und Effektivität, in denen sich der Gemeinsame Ausschuss als Kompromisslösung bewegt.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung.

Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung. von Gräwe,  Lara F.
Die Arbeit befasst sich mit dem 48-köpfigen Gemeinsamen Ausschuss, der im Verteidigungsfall an die Stelle von Bundestag und Bundesrat tritt, und mit der Frage, ob dieser den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Gewaltenteilung genügt. Dabei entwickelt die Arbeit einen Maßstab der Gewaltenteilung und schafft ein Verständnis für die Spannungsfelder von Gewaltentrennung und -verschränkung sowie von Kontrolle und Effektivität, in denen sich der Gemeinsame Ausschuss als Kompromisslösung bewegt.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung.

Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung. von Gräwe,  Lara F.
Die Arbeit befasst sich mit dem 48-köpfigen Gemeinsamen Ausschuss, der im Verteidigungsfall an die Stelle von Bundestag und Bundesrat tritt, und mit der Frage, ob dieser den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Gewaltenteilung genügt. Dabei entwickelt die Arbeit einen Maßstab der Gewaltenteilung und schafft ein Verständnis für die Spannungsfelder von Gewaltentrennung und -verschränkung sowie von Kontrolle und Effektivität, in denen sich der Gemeinsame Ausschuss als Kompromisslösung bewegt.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung.

Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung. von Gräwe,  Lara F.
Die Arbeit befasst sich mit dem 48-köpfigen Gemeinsamen Ausschuss, der im Verteidigungsfall an die Stelle von Bundestag und Bundesrat tritt, und mit der Frage, ob dieser den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Gewaltenteilung genügt. Dabei entwickelt die Arbeit einen Maßstab der Gewaltenteilung und schafft ein Verständnis für die Spannungsfelder von Gewaltentrennung und verschränkung sowie von Kontrolle und Effektivität, in denen sich der Gemeinsame Ausschuss als Kompromisslösung bewegt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung.

Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung. von Gräwe,  Lara F.
Die Arbeit befasst sich mit dem 48-köpfigen Gemeinsamen Ausschuss, der im Verteidigungsfall an die Stelle von Bundestag und Bundesrat tritt, und mit der Frage, ob dieser den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Gewaltenteilung genügt. Dabei entwickelt die Arbeit einen Maßstab der Gewaltenteilung und schafft ein Verständnis für die Spannungsfelder von Gewaltentrennung und verschränkung sowie von Kontrolle und Effektivität, in denen sich der Gemeinsame Ausschuss als Kompromisslösung bewegt
Aktualisiert: 2023-05-23
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Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung.

Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung. von Gräwe,  Lara F.
Die Arbeit befasst sich mit dem 48-köpfigen Gemeinsamen Ausschuss, der im Verteidigungsfall an die Stelle von Bundestag und Bundesrat tritt, und mit der Frage, ob dieser den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Gewaltenteilung genügt. Dabei entwickelt die Arbeit einen Maßstab der Gewaltenteilung und schafft ein Verständnis für die Spannungsfelder von Gewaltentrennung und verschränkung sowie von Kontrolle und Effektivität, in denen sich der Gemeinsame Ausschuss als Kompromisslösung bewegt
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung.

Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung. von Gräwe,  Lara F.
Die Arbeit befasst sich mit dem 48-köpfigen Gemeinsamen Ausschuss, der im Verteidigungsfall an die Stelle von Bundestag und Bundesrat tritt, und mit der Frage, ob dieser den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Gewaltenteilung genügt. Dabei entwickelt die Arbeit einen Maßstab der Gewaltenteilung und schafft ein Verständnis für die Spannungsfelder von Gewaltentrennung und verschränkung sowie von Kontrolle und Effektivität, in denen sich der Gemeinsame Ausschuss als Kompromisslösung bewegt
Aktualisiert: 2023-05-15
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„Der Staat ist von Verfassungs wegen nicht gehindert…“

„Der Staat ist von Verfassungs wegen nicht gehindert…“ von Möllers,  Martin H.W., van Ooyen,  Robert Chr.
Beim Bundesverfassungsgericht lässt sich eine problematische „deutsche Konstante“ beobachten: Es ist der „Staat“ als souveräne politische Einheit. Und es ist das „Volk“ als homogene Gemeinschaft. Sein „Staatsverständnis“ – so die These – „oszilliert“ regelrecht zwischen einer liberal-pluralistischen Konzeption von BürgerIn, Verfassung und Gesellschaft und einem national-identitären Etatismus. Dies wird exemplarisch gezeigt anhand: der vertretenen Staats- und Demokratietheorien; der Grundrechte in der Inneren Sicherheit; der europäischen Integration; der „auswärtigen Gewalt“ und des Notstandsverfassungsrechts bei 9/11 sowie der Corona-Pandemie
Aktualisiert: 2023-05-11
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Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung.

Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung. von Gräwe,  Lara F.
Die Arbeit befasst sich mit dem 48-köpfigen Gemeinsamen Ausschuss, der im Verteidigungsfall an die Stelle von Bundestag und Bundesrat tritt, und mit der Frage, ob dieser den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Gewaltenteilung genügt. Dabei entwickelt die Arbeit einen Maßstab der Gewaltenteilung und schafft ein Verständnis für die Spannungsfelder von Gewaltentrennung und verschränkung sowie von Kontrolle und Effektivität, in denen sich der Gemeinsame Ausschuss als Kompromisslösung bewegt
Aktualisiert: 2023-05-10
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Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung.

Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung. von Gräwe,  Lara F.
Die Arbeit befasst sich mit dem 48-köpfigen Gemeinsamen Ausschuss, der im Verteidigungsfall an die Stelle von Bundestag und Bundesrat tritt, und mit der Frage, ob dieser den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Gewaltenteilung genügt. Dabei entwickelt die Arbeit einen Maßstab der Gewaltenteilung und schafft ein Verständnis für die Spannungsfelder von Gewaltentrennung und verschränkung sowie von Kontrolle und Effektivität, in denen sich der Gemeinsame Ausschuss als Kompromisslösung bewegt
Aktualisiert: 2023-05-06
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Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung.

Der Gemeinsame Ausschuss im verfassungsrechtlichen System der Gewaltenteilung. von Gräwe,  Lara F.
Die Arbeit befasst sich mit dem 48-köpfigen Gemeinsamen Ausschuss, der im Verteidigungsfall an die Stelle von Bundestag und Bundesrat tritt, und mit der Frage, ob dieser den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Gewaltenteilung genügt. Dabei entwickelt die Arbeit einen Maßstab der Gewaltenteilung und schafft ein Verständnis für die Spannungsfelder von Gewaltentrennung und verschränkung sowie von Kontrolle und Effektivität, in denen sich der Gemeinsame Ausschuss als Kompromisslösung bewegt
Aktualisiert: 2023-04-29
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„Der Staat ist von Verfassungs wegen nicht gehindert…“

„Der Staat ist von Verfassungs wegen nicht gehindert…“ von Möllers,  Martin H.W., Ooyen,  Robert Chr. van
Beim Bundesverfassungsgericht lässt sich eine problematische "deutsche Konstante" beobachten: Es ist der "Staat" als souveräne politische Einheit. Und es ist das "Volk" als homogene Gemeinschaft. Sein "Staatsverständnis" – so die These – "oszilliert" regelrecht zwischen einer liberal-pluralistischen Konzeption von BürgerIn, Verfassung und Gesellschaft und einem national-identitären Etatismus. Dies wird exemplarisch gezeigt anhand: der vertretenen Staats- und Demokratietheorien; der Grundrechte in der Inneren Sicherheit; der europäischen Integration; der "auswärtigen Gewalt" und des Notstandsverfassungsrechts bei 9/11 sowie der Corona-Pandemie
Aktualisiert: 2023-02-14
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„Der Staat ist von Verfassungs wegen nicht gehindert…“

„Der Staat ist von Verfassungs wegen nicht gehindert…“ von Möllers,  Martin H.W., van Ooyen,  Robert Chr.
Beim Bundesverfassungsgericht lässt sich eine problematische „deutsche Konstante“ beobachten: Es ist der „Staat“ als souveräne politische Einheit. Und es ist das „Volk“ als homogene Gemeinschaft. Sein „Staatsverständnis“ – so die These – „oszilliert“ regelrecht zwischen einer liberal-pluralistischen Konzeption von BürgerIn, Verfassung und Gesellschaft und einem national-identitären Etatismus. Dies wird exemplarisch gezeigt anhand: der vertretenen Staats- und Demokratietheorien; der Grundrechte in der Inneren Sicherheit; der europäischen Integration; der „auswärtigen Gewalt“ und des Notstandsverfassungsrechts bei 9/11 sowie der Corona-Pandemie
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Notstandsgesetze

Die Notstandsgesetze von Schäfer,  Friedrich
Es gehört zum Wesen einer unter dem Titel "Demokratische Existenz heute" erscheinenden Schriftenreihe, daß in ihr verschiedene Meinungen vertreten werden. Die Demokratie erfordert die Diskussion, und wenn die Diskussion zu verantwortlichem Handeln führen soll, so muß sie von politischen Parteien aufgegriffen und in Richtung parlamentarischer Ent scheidungen kanalisiert werden. In diesem Sinne vertritt die vorliegende Arbeit von Friedrich Schäfer den Standpunkt einer Partei, der SPD. Es gibt andere Standpunkte und andere Parteien; es sei nur an das Bänd chen von Ernst Benda über "Die Notstandsverfassung" erinnert, das den Standpunkt der CDU wiedergibt. Beide Arbeiten sind von einem Willen zur Versachlichung getragen, der in der Diskussion um die Notstands gesetzgebung nicht immer zu finden ist. Friedrich Schäfer hat besonderen Wert darauf gelegt, auch Auffassungen anderer ausführlich zu Wort kommen zu lassen, was es dem Leser erleichtert, sich seine eigene Mei nung zu bilden. Es kennzeichnet seine Laufbahn, daß er die Bereitschaft zum politischen Engagement - ohne daß es, wie bereits Perikles betonte, nun einmal nicht geht - mit dem Streben verbindet, die objektiven Grundlagen der politischen Entscheidung herauszuarbeiten. Er hat das seit mehreren Jahren mit beachtlichem Erfolg auch als Lehrbeauftragter an den Universitäten Köln und Tübingen getan. Eine ausführliche Studie aus seiner Feder erscheint Anfang kommenden Jahres im Rahmen der Schriftenreihe "Demokratie und Frieden" (Westdeutscher Verlag, Köln und Opladen) unter dem Titel: "Der Bundestag - eine Darstellung sei ner Aufgaben und seiner Arbeitsweise, verbunden mit Vorschlägen zur Parlamen tsreform" . Köln, den 23. August 1966 Ferdinand A. Hermens Inhaltsverzeichnis Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Aktualisiert: 2023-04-01
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Das Weisungsrecht der Bundesregierung im Verteidigungsfall nach Artikel 115f Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz

Das Weisungsrecht der Bundesregierung im Verteidigungsfall nach Artikel 115f Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz von Woditschka,  Andy
Durch Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes wird die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat insbesondere dem Föderalismus verpflichtet. Er ist neben der Demokratie eine der Säulen unseres Staatswesens. Im Bewusstsein dieser Grundentscheidung unserer Verfassung fällt mit Art. 115f Abs. 1 Nr. 2 GG eine Vorschrift auf, die hiervon im Verteidigungsfall eine weitreichende Ausnahme zu ermöglichen scheint. Die Bundesregierung soll dann unter bestimmten Voraussetzungen außer der Bundesverwaltung auch den Landesregierungen und Landesbehörden Weisungen erteilen können. Es stellt sich in Anbetracht eines solchen Ausnahmerechts die Frage, wie sich dieses Weisungsrecht der Bundesregierung in unser Rechtssystem einfügt. Der Autor nähert sich dieser Frage zunächst über die geschichtlichen Hintergründe, die zur Einfügung der Vorschrift geführt haben. Er geht detailliert auf die Voraussetzungen dieses Weisungsrechts der Bundesregierung ein und stellt es in seinen systematischen Zusammenhang. Neben einer Darstellung des Weisungsbegriffs als Möglichkeit der Einflussnahme auf die Bundesverwaltung und die Länder, werden auch die damit umschriebenen Weisungsadressaten näher untersucht. Auch den Fragen, welchen Gegenstand Weisungen nach dieser Vorschrift haben können, wie sie zu erlassen sind und welche Wirkungen sich aus ihnen ergeben, wird in der Untersuchung detailreich nachgegangen. Daneben behandelt der Autor die sich daraus ergebenden Anschlussfragen, welcher Rechtsschutz gegen derartige Weisungen besteht, wer damit verbundene Aufgaben zu finanzieren hat und wer für eventuelle Schäden zu haften hat. Das Werk schließt mit einer Erörterung, ob es sich bei dieser Vorschrift um eine verfassungswidrige Verfassungsnorm handelt, und einem Blick auf internationale Vorschriften, die Einfluss auf das Weisungsrecht nehmen könnten.
Aktualisiert: 2023-04-06
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