Steuerliche Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte und deren Auswirkung auf die Gewinnabgrenzung

Steuerliche Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte und deren Auswirkung auf die Gewinnabgrenzung von Froitzheim,  Aurelia
Die Betriebsstätte stellt im internationalen Steuerrecht einen besonderen Anknüpfungspunkt für das Besteuerungsrecht dar. Trotz fehlender Rechtspersönlichkeit rechtfertigt die Erfüllung des Betriebsstättentatbestandes ein Besteuerungsrecht für den jeweiligen Betriebsstättenstaat. In welcher Höhe das Besteuerungsrecht besteht, wird durch die anzuwendende Gewinnabgrenzungsmethode bestimmt. Erst durch Überarbeitung des OECD-Musterabkommens 2010 besteht der Fokus auf Anwendung einer einzigen Gewinnabgrenzungsmethode. Das deutsche Steuerrecht hat sich diesem OECD-Ansatz (sog. AOA) angeschlossen. Ausgehend von dieser Neuausrichtung in der Betriebsstättengewinnabgrenzung untersucht Aurelia Froitzheim die Umsetzung des neuen Gewinnabgrenzungskonzeptes. Dafür betrachtet sie die Regelungen der OECD und des nationalen Gesetzgebers jeweils getrennt voneinander, um abschließend das Zusammenwirken beider Regelungsbereiche würdigen zu können.Das vorliegende Werk richtet sich an Dozenten und Studenten der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaft mit Schwerpunkten Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung, aber auch an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Mitarbeiter von Steuer- und Finanzabteilungen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Steuerliche Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte und deren Auswirkung auf die Gewinnabgrenzung

Steuerliche Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte und deren Auswirkung auf die Gewinnabgrenzung von Froitzheim,  Aurelia
Die Betriebsstätte stellt im internationalen Steuerrecht einen besonderen Anknüpfungspunkt für das Besteuerungsrecht dar. Trotz fehlender Rechtspersönlichkeit rechtfertigt die Erfüllung des Betriebsstättentatbestandes ein Besteuerungsrecht für den jeweiligen Betriebsstättenstaat. In welcher Höhe das Besteuerungsrecht besteht, wird durch die anzuwendende Gewinnabgrenzungsmethode bestimmt. Erst durch Überarbeitung des OECD-Musterabkommens 2010 besteht der Fokus auf Anwendung einer einzigen Gewinnabgrenzungsmethode. Das deutsche Steuerrecht hat sich diesem OECD-Ansatz (sog. AOA) angeschlossen. Ausgehend von dieser Neuausrichtung in der Betriebsstättengewinnabgrenzung untersucht Aurelia Froitzheim die Umsetzung des neuen Gewinnabgrenzungskonzeptes. Dafür betrachtet sie die Regelungen der OECD und des nationalen Gesetzgebers jeweils getrennt voneinander, um abschließend das Zusammenwirken beider Regelungsbereiche würdigen zu können.Das vorliegende Werk richtet sich an Dozenten und Studenten der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaft mit Schwerpunkten Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung, aber auch an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Mitarbeiter von Steuer- und Finanzabteilungen.
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Steuerliche Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte und deren Auswirkung auf die Gewinnabgrenzung

Steuerliche Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte und deren Auswirkung auf die Gewinnabgrenzung von Froitzheim,  Aurelia
Die Betriebsstätte stellt im internationalen Steuerrecht einen besonderen Anknüpfungspunkt für das Besteuerungsrecht dar. Trotz fehlender Rechtspersönlichkeit rechtfertigt die Erfüllung des Betriebsstättentatbestandes ein Besteuerungsrecht für den jeweiligen Betriebsstättenstaat. In welcher Höhe das Besteuerungsrecht besteht, wird durch die anzuwendende Gewinnabgrenzungsmethode bestimmt. Erst durch Überarbeitung des OECD-Musterabkommens 2010 besteht der Fokus auf Anwendung einer einzigen Gewinnabgrenzungsmethode. Das deutsche Steuerrecht hat sich diesem OECD-Ansatz (sog. AOA) angeschlossen. Ausgehend von dieser Neuausrichtung in der Betriebsstättengewinnabgrenzung untersucht Aurelia Froitzheim die Umsetzung des neuen Gewinnabgrenzungskonzeptes. Dafür betrachtet sie die Regelungen der OECD und des nationalen Gesetzgebers jeweils getrennt voneinander, um abschließend das Zusammenwirken beider Regelungsbereiche würdigen zu können.Das vorliegende Werk richtet sich an Dozenten und Studenten der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaft mit Schwerpunkten Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung, aber auch an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Mitarbeiter von Steuer- und Finanzabteilungen.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung in Europa

Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung in Europa von Scholz,  Stephan
Stephan Scholz untersucht theoretisch und anhand praktischer Anwendungsbeispiele für verschiedene Staaten der Europäischen Union die Ursachen für die Entstehung intertemporaler Doppel- und Minderbesteuerungen. Aus der Untersuchung des OECD-Musterabkommens und der verschiedenen Vorschläge der Europäischen Kommission leitet er Reformempfehlungen für eine systematische Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung ab.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung in Europa

Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung in Europa von Scholz,  Stephan
Stephan Scholz untersucht theoretisch und anhand praktischer Anwendungsbeispiele für verschiedene Staaten der Europäischen Union die Ursachen für die Entstehung intertemporaler Doppel- und Minderbesteuerungen. Aus der Untersuchung des OECD-Musterabkommens und der verschiedenen Vorschläge der Europäischen Kommission leitet er Reformempfehlungen für eine systematische Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung ab.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung in Europa

Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung in Europa von Scholz,  Stephan
Stephan Scholz untersucht theoretisch und anhand praktischer Anwendungsbeispiele für verschiedene Staaten der Europäischen Union die Ursachen für die Entstehung intertemporaler Doppel- und Minderbesteuerungen. Aus der Untersuchung des OECD-Musterabkommens und der verschiedenen Vorschläge der Europäischen Kommission leitet er Reformempfehlungen für eine systematische Besteuerung der betrieblichen Altersversorgung ab.
Aktualisiert: 2023-07-02
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IWB-Textsammlung – Internationales Steuerrecht ohne Fortsetzungsbezug

IWB-Textsammlung – Internationales Steuerrecht ohne Fortsetzungsbezug
Internationales Steuerrecht. Die sichere Grundlage für Ihre Arbeit: Die IWB-Textsammlung liefert Ihnen die wichtigsten Texte für eine grenzüberschreitende Beratungstätigkeit. Das OECD-Musterabkommen mit einer kurzen Einführung von Prof. Dr. Siegfried Grotherr ist hierin ebenso enthalten wie die Texte sämtlicher von Deutschland abgeschlossenen DBA. Zahlreiche wichtige BMF-Schreiben sind den jeweiligen Vorschriften des OECD-MA zugeordnet. Abgerundet wird der Band durch den Abdruck des Erbschaftsteuer-MA der OECD und der deutschen Erbschaftsteuer-DBA, des AStG samt umfangreichem Anwendungsschreiben des BMF, ausgewählter Vorschriften der AO und des Anwendungserlasses sowie dem Text des UN-MA. Mit 52. Ergänzungslieferung Stand November 2022. In 3 Ordnern. Sie erhalten einmalig das Grundwerk ohne Ergänzungslieferungen. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Doppelbesteuerung: A. OECD-Musterabkommen: I. Einführung. II. Text des OECD-MA 2003. III. Allgemeine Verwaltungsregelungen. B. Doppelbesteuerungsabkommen. Erbschaftsteuer: A. OECD-Musterabkommen. I. Einführung. II. Text des OECD-MA/ErbSt. B. Erschaftsteuerabkommen. Außensteuerrecht: I. Außensteuerrecht. II. Abgabenordnung (AO). Sonstige Texte
Aktualisiert: 2023-06-26
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IWB-Textsammlung – Internationales Steuerrecht ohne Fortsetzungsbezug

IWB-Textsammlung – Internationales Steuerrecht ohne Fortsetzungsbezug
Internationales Steuerrecht. Die sichere Grundlage für Ihre Arbeit: Die IWB-Textsammlung liefert Ihnen die wichtigsten Texte für eine grenzüberschreitende Beratungstätigkeit. Das OECD-Musterabkommen mit einer kurzen Einführung von Prof. Dr. Siegfried Grotherr ist hierin ebenso enthalten wie die Texte sämtlicher von Deutschland abgeschlossenen DBA. Zahlreiche wichtige BMF-Schreiben sind den jeweiligen Vorschriften des OECD-MA zugeordnet. Abgerundet wird der Band durch den Abdruck des Erbschaftsteuer-MA der OECD und der deutschen Erbschaftsteuer-DBA, des AStG samt umfangreichem Anwendungsschreiben des BMF, ausgewählter Vorschriften der AO und des Anwendungserlasses sowie dem Text des UN-MA. Mit 52. Ergänzungslieferung Stand November 2022. In 3 Ordnern. Sie erhalten einmalig das Grundwerk ohne Ergänzungslieferungen. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Doppelbesteuerung: A. OECD-Musterabkommen: I. Einführung. II. Text des OECD-MA 2003. III. Allgemeine Verwaltungsregelungen. B. Doppelbesteuerungsabkommen. Erbschaftsteuer: A. OECD-Musterabkommen. I. Einführung. II. Text des OECD-MA/ErbSt. B. Erschaftsteuerabkommen. Außensteuerrecht: I. Außensteuerrecht. II. Abgabenordnung (AO). Sonstige Texte
Aktualisiert: 2023-06-26
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IWB-Textsammlung – Internationales Steuerrecht ohne Fortsetzungsbezug
Internationales Steuerrecht. Die sichere Grundlage für Ihre Arbeit: Die IWB-Textsammlung liefert Ihnen die wichtigsten Texte für eine grenzüberschreitende Beratungstätigkeit. Das OECD-Musterabkommen mit einer kurzen Einführung von Prof. Dr. Siegfried Grotherr ist hierin ebenso enthalten wie die Texte sämtlicher von Deutschland abgeschlossenen DBA. Zahlreiche wichtige BMF-Schreiben sind den jeweiligen Vorschriften des OECD-MA zugeordnet. Abgerundet wird der Band durch den Abdruck des Erbschaftsteuer-MA der OECD und der deutschen Erbschaftsteuer-DBA, des AStG samt umfangreichem Anwendungsschreiben des BMF, ausgewählter Vorschriften der AO und des Anwendungserlasses sowie dem Text des UN-MA. Mit 52. Ergänzungslieferung Stand November 2022. In 3 Ordnern. Sie erhalten einmalig das Grundwerk ohne Ergänzungslieferungen. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Doppelbesteuerung: A. OECD-Musterabkommen: I. Einführung. II. Text des OECD-MA 2003. III. Allgemeine Verwaltungsregelungen. B. Doppelbesteuerungsabkommen. Erbschaftsteuer: A. OECD-Musterabkommen. I. Einführung. II. Text des OECD-MA/ErbSt. B. Erschaftsteuerabkommen. Außensteuerrecht: I. Außensteuerrecht. II. Abgabenordnung (AO). Sonstige Texte
Aktualisiert: 2023-06-26
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IWB-Textsammlung – Internationales Steuerrecht ohne Fortsetzungsbezug

IWB-Textsammlung – Internationales Steuerrecht ohne Fortsetzungsbezug
Internationales Steuerrecht. Die sichere Grundlage für Ihre Arbeit: Die IWB-Textsammlung liefert Ihnen die wichtigsten Texte für eine grenzüberschreitende Beratungstätigkeit. Das OECD-Musterabkommen mit einer kurzen Einführung von Prof. Dr. Siegfried Grotherr ist hierin ebenso enthalten wie die Texte sämtlicher von Deutschland abgeschlossenen DBA. Zahlreiche wichtige BMF-Schreiben sind den jeweiligen Vorschriften des OECD-MA zugeordnet. Abgerundet wird der Band durch den Abdruck des Erbschaftsteuer-MA der OECD und der deutschen Erbschaftsteuer-DBA, des AStG samt umfangreichem Anwendungsschreiben des BMF, ausgewählter Vorschriften der AO und des Anwendungserlasses sowie dem Text des UN-MA. Mit 52. Ergänzungslieferung Stand November 2022. In 3 Ordnern. Sie erhalten einmalig das Grundwerk ohne Ergänzungslieferungen. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Doppelbesteuerung: A. OECD-Musterabkommen: I. Einführung. II. Text des OECD-MA 2003. III. Allgemeine Verwaltungsregelungen. B. Doppelbesteuerungsabkommen. Erbschaftsteuer: A. OECD-Musterabkommen. I. Einführung. II. Text des OECD-MA/ErbSt. B. Erschaftsteuerabkommen. Außensteuerrecht: I. Außensteuerrecht. II. Abgabenordnung (AO). Sonstige Texte
Aktualisiert: 2023-06-26
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-26
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
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DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug

DBA-Kommentar mit 12 Monaten Mindestbezug von Angelini,  Daniela, Bödecker,  Carsten, Dorfmüller,  Pia, Dziurdz,  Kasper, Fischer,  Hardy, Franke,  Lukas, Gebhardt,  Ronald, Geringer,  Stefanie, Goebel,  Alain, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Helm,  Sven, Hentschel,  Sven, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kirchmayr-Schliesselberger,  Sabine, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Kubik,  Katharina, Langner,  Stella, Marchgraber,  Christopher, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman, Spilker,  Bettina, Staats,  Wendelin, Staccioli,  Guido, Stoeber,  Michael, Tumpel,  Julia, Valta,  Matthias
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 51. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Online-Nutzung inklusive. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-26
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IWB-Textsammlung – Internationales Steuerrecht mit 12 Monaten Mindestbezug

IWB-Textsammlung – Internationales Steuerrecht mit 12 Monaten Mindestbezug
Internationales Steuerrecht. Die sichere Grundlage für Ihre Arbeit: Die IWB-Textsammlung liefert Ihnen die wichtigsten Texte für eine grenzüberschreitende Beratungstätigkeit. Das OECD-Musterabkommen mit einer kurzen Einführung von Prof. Dr. Siegfried Grotherr ist hierin ebenso enthalten wie die Texte sämtlicher von Deutschland abgeschlossenen DBA. Zahlreiche wichtige BMF-Schreiben sind den jeweiligen Vorschriften des OECD-MA zugeordnet. Abgerundet wird der Band durch den Abdruck des Erbschaftsteuer-MA der OECD und der deutschen Erbschaftsteuer-DBA, des AStG samt umfangreichem Anwendungsschreiben des BMF, ausgewählter Vorschriften der AO und des Anwendungserlasses sowie dem Text des UN-MA. Mit 52. Ergänzungslieferung Stand November 2022. In 3 Ordnern. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Doppelbesteuerung: A. OECD-Musterabkommen: I. Einführung. II. Text des OECD-MA 2003. III. Allgemeine Verwaltungsregelungen. B. Doppelbesteuerungsabkommen. Erbschaftsteuer: A. OECD-Musterabkommen. I. Einführung. II. Text des OECD-MA/ErbSt. B. Erschaftsteuerabkommen. Außensteuerrecht: I. Außensteuerrecht. II. Abgabenordnung (AO). Sonstige Texte
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IWB-Textsammlung – Internationales Steuerrecht mit 12 Monaten Mindestbezug
Internationales Steuerrecht. Die sichere Grundlage für Ihre Arbeit: Die IWB-Textsammlung liefert Ihnen die wichtigsten Texte für eine grenzüberschreitende Beratungstätigkeit. Das OECD-Musterabkommen mit einer kurzen Einführung von Prof. Dr. Siegfried Grotherr ist hierin ebenso enthalten wie die Texte sämtlicher von Deutschland abgeschlossenen DBA. Zahlreiche wichtige BMF-Schreiben sind den jeweiligen Vorschriften des OECD-MA zugeordnet. Abgerundet wird der Band durch den Abdruck des Erbschaftsteuer-MA der OECD und der deutschen Erbschaftsteuer-DBA, des AStG samt umfangreichem Anwendungsschreiben des BMF, ausgewählter Vorschriften der AO und des Anwendungserlasses sowie dem Text des UN-MA. Mit 52. Ergänzungslieferung Stand November 2022. In 3 Ordnern. Ergänzungen erscheinen nach Bedarf. Der Mindestbezugszeitraum beträgt 12 Monate. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Doppelbesteuerung: A. OECD-Musterabkommen: I. Einführung. II. Text des OECD-MA 2003. III. Allgemeine Verwaltungsregelungen. B. Doppelbesteuerungsabkommen. Erbschaftsteuer: A. OECD-Musterabkommen. I. Einführung. II. Text des OECD-MA/ErbSt. B. Erschaftsteuerabkommen. Außensteuerrecht: I. Außensteuerrecht. II. Abgabenordnung (AO). Sonstige Texte
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DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug

DBA-Kommentar ohne Fortsetzungsbezug von Dorfmüller,  Pia, Fischer,  Hardy, Gosch,  Dietmar, Grotherr,  Siegfried, Hagemann,  Tobias, Höppner,  LL.M.,  Horst-Dieter, Kahlenberg,  Christian, Kraft,  Cornelia, Kraft,  Gerhard, Kroppen,  Heinz-Klaus, Martini,  Ruben, Oellerich,  Ingo, Rasch,  Stephan, Rehfeld,  Lars, Rolf,  Thomas, Seer,  Roman
Mit dem DBA-Kommentar vermeiden Sie die nachteiligen Folgen einer Doppelbesteuerung für den Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Technologieverkehr und Personenverkehr. Der Kommentar bietet Ihnen einen Überblick über das nationale Steuerrecht zahlreicher Vertragsstaaten. Anhand einer Kommentierung des OECD-Musterabkommens werden Ihnen die grundlegenden Probleme erläutert. Abweichungen davon werden in den einzelnen Länder-DBA aufgezeigt. Dadurch wird eine unnötige Wiederholung zahlreicher Kommentierungen vermieden. Der Kommentar bleibt praktikabel, übersichtlich und frei von störendem Ballast. Ein weiteres Plus: Besteuerungsprobleme Selbständiger und die Problematik der Besteuerung internationaler Sozietäten werden ebenso behandelt wie die Kommentierung zum Verständigungsverfahren und zum besonderen Verfahren nach der EG-Schiedsstellenübereinkunft. Mit 52. Ergänzungslieferung Stand März 2023. 7.030 Seiten Kommentierung in 4 Ordnern. Loseblattausgabe. Sie erhalten einmalig das Grundwerk (inkl. 90-Tage-Zugang zur Online-Version) ohne Ergänzungslieferungen. Um das Werk auf aktuellem Stand an Sie ausliefern zu können, produzieren wir es individuell. Aus dem Inhalt: Das Konzept des Kommentars in der Gesamtübersicht. Teil 1: Allgemeiner Teil – Grundlagen: Doppelbesteuerung. Ziele, Aufbau und Bedeutung der DBA. Doppelbesteuerungsabkommen, Völkerrecht und nationales Recht. Auslegung der DBA. Missbrauch von DBA. Qualifikationskonflikte. Besteuerung von Stock Options. Teil 2: OECD-Musterabkommen: Abkommenstext. Abdruck der einzelnen Artikel mit dem OECD-Musterkommentar und den umfangreichen Erläuterungen der Bearbeiter. Teil 3: Länder-DBA: Im Kommentar sind folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter enthalten: Ägypten; Argentinien; Australien; Belgien; Brasilien; Bulgarien; China; Dänemark 1995; Estland; Finnland; Frankreich; Griechenland; Großbritannien; Indien; Indonesien; Iran; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Jugoslawien; Kanada 2001; Kuwait; Lettland; Litauen; Luxemburg; Malaysia; Malta 2001; Marokko; Mexiko; Namibia; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich 2000; Pakistan; Polen; Portugal; Rumänien; Russische Föderation; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Sri Lanka; Südafrika; Thailand; Tschechien; Tunesien; Türkei; Ukraine; Ungarn; USA; Zypern. Teil 4: Erbschaftsteuer-DBA: OECD-Musterabkommen und Bericht des OECD-Fiskalausschusses. Folgende Länder-DBA mit Erläuterungen der Bearbeiter sind enthalten: Österreich, Schweiz, USA. Teil 5: Anhang: Besonderheiten bei im Inland dem Steuerabzug unterliegenden Einkünften – Steuererstattung, Steuerfreistellung. Besteuerung internationaler Organisationen und deren Mitarbeiter. Teil 6: Glossary: Lexikon der wichtigsten Begriffe im Bereich der Doppelbesteuerung Deutsch/Englisch. Englisch/Deutsch.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung von Bahns,  Jochen, Becker,  Ralph, Behrenz,  Frank, Blum,  Daniel W., Brandis,  Peter, Burmeister,  Frank, Dendorfer,  Will, Dörrfuß,  Peter C., Dreher,  Timo, Drüen,  Klaus-Dieter, Eicke,  Rolf, Eimermann,  Dieter, Engers,  Torsten, Faber,  Stephan, Fürnsinn,  Katharina, Galavazi,  Hans, Greil,  Stefan, Hackemann,  Tim, Hamminger,  Alexander, Hardt,  Christoph, Heijenga,  Xiaolun, Hendricks,  Michael, Hirscher,  Birgit, Hummel,  Lars, Hummel,  Roland, Hüttler,  Rupert, Jülicher,  Marc, Kaeser,  Christian, Kammeter,  Roland, Kotzenberg,  Jochen, Kreutziger,  Stefan, Lang,  Michael, Ležovič,  Jana, Linn,  Alexander, Lobis,  Eduard, Lüdicke,  Jürgen, Martini,  Ruben, Moreno,  Fernando, Müller,  Klaus-Dieter, Nuener,  Erek, Nürnberg,  Philip, Obenhaus,  Nils, Oellerich,  Ingo, Oppel,  Florian, Pfaar,  Michael, Pflugbeil,  Antje, Puscher,  Reinhard, Raber,  Hans Georg, Reith,  Thomas, Rieß,  Jürgen, Safarik,  Frantisek J., Schmid,  Barbara, Schmidtke,  Richard, Schuch,  Josef, Schuck,  Stephan, Schwenke,  Michael, Sennewald,  Daniel, Siegers,  Dirk, Sistermann,  Christian, Sousa da Câmara,  Francisco de, Spinedi,  Maximo Enrique, Stefaner,  Markus, Steichen,  Alain, Stevens,  Ton, Strauß,  Jürgen, Stuffer,  Werner, Viegener,  Johannes, Wald,  Rebecca, Wassermeyer,  Franz, Wassermeyer,  Wolf, Weggenmann,  Hans, Wellmann,  Richard, Weynand,  Herbert, Wunderlich,  Caroline, Zehetner,  Ulf, Züger,  Mario
Zur ErgänzungslieferungMA: Art. 28DBA: Island, Kamerun (L), SchweizÜberblick über das Steuerrecht: Schweiz Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung von Bahns,  Jochen, Becker,  Ralph, Behrenz,  Frank, Blum,  Daniel W., Brandis,  Peter, Burmeister,  Frank, Dendorfer,  Will, Dörrfuß,  Peter C., Dreher,  Timo, Drüen,  Klaus-Dieter, Eicke,  Rolf, Eimermann,  Dieter, Engers,  Torsten, Faber,  Stephan, Fürnsinn,  Katharina, Galavazi,  Hans, Greil,  Stefan, Hackemann,  Tim, Hamminger,  Alexander, Hardt,  Christoph, Heijenga,  Xiaolun, Hendricks,  Michael, Hirscher,  Birgit, Hummel,  Lars, Hummel,  Roland, Hüttler,  Rupert, Jülicher,  Marc, Kaeser,  Christian, Kammeter,  Roland, Kotzenberg,  Jochen, Kreutziger,  Stefan, Lang,  Michael, Ležovič,  Jana, Linn,  Alexander, Lobis,  Eduard, Lüdicke,  Jürgen, Martini,  Ruben, Moreno,  Fernando, Müller,  Klaus-Dieter, Nuener,  Erek, Nürnberg,  Philip, Obenhaus,  Nils, Oellerich,  Ingo, Oppel,  Florian, Pfaar,  Michael, Pflugbeil,  Antje, Puscher,  Reinhard, Raber,  Hans Georg, Reith,  Thomas, Rieß,  Jürgen, Safarik,  Frantisek J., Schmid,  Barbara, Schmidtke,  Richard, Schuch,  Josef, Schuck,  Stephan, Schwenke,  Michael, Sennewald,  Daniel, Siegers,  Dirk, Sistermann,  Christian, Sousa da Câmara,  Francisco de, Spinedi,  Maximo Enrique, Stefaner,  Markus, Steichen,  Alain, Stevens,  Ton, Strauß,  Jürgen, Stuffer,  Werner, Viegener,  Johannes, Wald,  Rebecca, Wassermeyer,  Franz, Wassermeyer,  Wolf, Weggenmann,  Hans, Wellmann,  Richard, Weynand,  Herbert, Wunderlich,  Caroline, Zehetner,  Ulf, Züger,  Mario
Zur ErgänzungslieferungMA: Art. 28DBA: Island, Kamerun (L), SchweizÜberblick über das Steuerrecht: Schweiz Zielgruppe Für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwaltschaft, Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Optische Steuerlehre – Internationale Besteuerung

Optische Steuerlehre – Internationale Besteuerung von Breithecker,  Volker, Klapdor,  Ralf
Bei der Lösung internationaler Steuerfragen ist eine kaum überschaubare Vielfalt von Normen zu beachten. Wie gelingt der Durchblick? Volker Breithecker und Ralf Klapdor bieten eine ideale Lernhilfe: 45 Schaubilder mit prägnanten Erläuterungen, unter anderem zu Doppelbesteuerung, Anrechnung und Freistellung, OECD-Musterabkommen und Auslandsverlusten. Komplexe Zusammenhänge der internationalen Besteuerung auf einen Blick: anschaulich – systematisch – zuverlässig.
Aktualisiert: 2023-06-24
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