Die Werke der Reihe "Recht und Neue Medien" zeichnen sich durch kompetente Autoren aus Wissenschaft und Praxis, große Aktualität und eine leicht verständliche Darstellung aus. Jeder Band enthält zahlreiche Beiträge zu ausgewählten Teilbereichen des Informationsrechts. Durch die interdisziplinäre Verknüpfung vermittelt die Reihe das Hintergrundwissen, das erforderlich ist, um die rechtlichen Probleme der neuen Medien praxisgerecht unter juristischen und technischen Gesichtspunkten zu lösen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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In der heutigen Zeit ist die Berichterstattung über den Verdacht der Begehung einer Straftat nahezu täglich in den Medien zu finden. Grund dafür ist, dass in der Öffentlichkeit ein großes Interesse an strafrechtlichen Verdächtigungen besteht. Grundsätzlich haben die Medien das Recht über den Verdacht der Begehung einer Straftat zu berichten, sofern sie die für eine solche Berichterstattung vorgesehenen Voraussetzungen einhalten. Denn nur bei Einhaltung der Voraussetzungen ist eine solche (identifizierende) Verdachtsberichterstattung rechtmäßig. Doch was passiert, wenn sich der Verdacht, über den berichtet wurde, nicht bestätigt? Was also, wenn die Staatsanwaltschaft ein zuvor eingeleitetes Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einstellt, weil es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt? Die Verdachtsberichterstattung ist dann noch immer in ihrer ursprünglichen Fassung auffindbar, weil sie in den Online-Archiven der Medienunternehmen weiterhin zum Abruf bereitgehalten wird, spiegelt allerdings nicht mehr die aktuelle Sachlage wider. Eine solche zunächst rechtmäßige Verdachtsberichterstattung wird jedoch aufgrund der Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO nicht rechtswidrig. Vielmehr kommt es zu einer Überholung. Auch die Bereithaltung einer solchen überholten Verdachtsberichterstattung kann für den Betroffenen erhebliche Auswirkungen haben, die wiederum durch die Auffindbarkeit über Suchmaschinen verstärkt werden. Es handelt sich hierbei um Prangerwirkungen, Stigmatisierungen und Vorverurteilungen, die persönlicher, sozialer und wirtschaftlicher Natur sein können. Ein Vergessenwerden ist für den Betroffenen nahezu aussichtslos. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, wie die sich im Rahmen der Bereithaltung einer überholten identifizierenden Verdachtsberichterstattung gegenüberstehenden Interessen in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden können. In Betracht kommt hierfür die Ausweitung der Verantwortlichkeit der Online-Archivbetreiber durch Organisationspflichten. Es wird daher geprüft, ob die Pflichten aus § 3 NetzDG, Art. 28b AVMD-RL n.F. sowie Art. 25 DSGVO und die Voraussetzungen für eine Gegendarstellung sich auf die Online-Archivbetreiber übertragen lassen. Gleichzeitig wird auch ein Blick auf die bereits bestehende Verantwortlichkeit geworfen.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Die staatsanwaltschaftliche Öffentlichkeitsarbeit im Ermittlungsverfahren und die Interessen der hiervon Betroffenen stehen in einem Spannungsverhältnis. Diese Publikation befasst sich zunächst mit den rechtlichen Rahmenbedingungen staatsanwaltschaftlicher Öffentlichkeitsarbeit im Stadium des Ermittlungsverfahrens. Anschließend werden die (rechtlichen) Handlungsmöglichkeiten dargestellt, die dem Beschuldigten hiergegen zur Verfügung stehen. Schließlich setze ich mich mit der neuzeitlichen Problematik dauerhafter Online-Abrufbarkeit längst zurückliegender staatsanwaltschaftlicher Stellungnahmen auseinander, die (personenbezogene) Informationen aus laufenden Ermittlungsverfahren betreffen.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Jens Milker analysiert die Leitlinien der aktuellen zivilgerichtlichen Rechtsprechung zur Haftung für Treffer in Ergebnislisten einer Suchmaschine. Dies geschieht im Lichte der neueren Entwicklungen nach der Google-Spain-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Mai 2014 (Rs. C‑131/12) – das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ – und Geltung der DS-GVO ab dem 25. Mai 2018. Der Autor arbeitet die in der Rechtsprechung entwickelten Lösungsansätze sowie deren Reibungspunkte mit unionsrechtlichen Vorgaben heraus und präsentiert einen eigenen Lösungsvorschlag.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Jens Milker analysiert die Leitlinien der aktuellen zivilgerichtlichen Rechtsprechung zur Haftung für Treffer in Ergebnislisten einer Suchmaschine. Dies geschieht im Lichte der neueren Entwicklungen nach der Google-Spain-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Mai 2014 (Rs. C‑131/12) – das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ – und Geltung der DS-GVO ab dem 25. Mai 2018. Der Autor arbeitet die in der Rechtsprechung entwickelten Lösungsansätze sowie deren Reibungspunkte mit unionsrechtlichen Vorgaben heraus und präsentiert einen eigenen Lösungsvorschlag.
Aktualisiert: 2023-04-03
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Die Werke der Reihe "Recht und Neue Medien" zeichnen sich durch kompetente Autoren aus Wissenschaft und Praxis, große Aktualität und eine leicht verständliche Darstellung aus. Jeder Band enthält zahlreiche Beiträge zu ausgewählten Teilbereichen des Informationsrechts. Durch die interdisziplinäre Verknüpfung vermittelt die Reihe das Hintergrundwissen, das erforderlich ist, um die rechtlichen Probleme der neuen Medien praxisgerecht unter juristischen und technischen Gesichtspunkten zu lösen.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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«Das Internet vergisst nicht.» – Mit diesem Satz warnen Datenschutzrechtler vor der Permanenz online veröffentlichter persönlicher Informationen. Den Wunsch, das Internet das «Vergessen» zu lehren haben viele Personen im Laufe ihres Lebens. Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die Datenschutz-Grundverordnung, die in ihrem Artikel 17 das «Recht auf Löschung» normiert.
Die vorliegende Arbeit, die im privaten Datenschutzrecht mit internetrechtlicher Prägung angesiedelt ist, diskutiert das «Recht auf Vergessen» nach alter und neuer Rechtslage insbesondere im Falle selbst online gestellter Daten, im Falle identifizierender Berichte in journalistischen Online-Archiven sowie bei Direktansprüchen auf Löschung gegenüber Internetsuchmaschinen wie Google.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Dieses Buch untersucht Aspekte der Bildberichterstattung des 21. Jahrhunderts im deutschen und amerikanischen Recht aus einer vergleichenden Perspektive. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Recht am eigenen Bild in der Kriminalberichterstattung. Die Autorin stellt fest, welche Lösungen verschiedene Rechtssysteme für die Zulässigkeit von Kriminalberichterstattungen unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Grundrechte gefunden haben. Dazu führt sie konkrete Analysen von Fällen medialer Berichterstattung über Tatverdächtige und Straftäter durch. Der Rechtsvergleich kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland Persönlichkeitsrecht mit Art. 5 Absatz 1 GG gleichwertig nebeneinanderstehen. Im US-amerikanischen Recht nimmt jedoch der First Amendment gegenüber dem Right of Privacy eine überragende Stellung ein.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Aktualisiert: 2021-11-20
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Für den äußerst sensiblen Bereich des Persönlichkeitsschutzes von Straftätern sind durch die kommunikativen Möglichkeiten des Internets neue Gefahren entstanden. Beispielsweise können täteridentifizierende Presseartikel, die bei ihrer Veröffentlichung rechtmäßig waren, noch Jahre später in Online-Archiven recherchiert und gelesen werden, obwohl eine erneute Veröffentlichung zu diesem Zeitpunkt meist ein rechtswidriger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Täter wäre. Diese und andere Formen moderner „Prangerwirkung“ untersucht der Autor anhand einer exemplarischen Auswahl an Themen. Hierbei unterscheidet er zwischen Anprangerungen durch den Staat auf der einen und durch Publikationsorgane und Privatpersonen auf der anderen Seite. Dabei analysiert der Autor, wie gegenläufige Interessen im Licht neuer Möglichkeiten und Gefahren im Internet in Einklang gebracht werden können, und weist auf Anpassungsbedarf für die Rechtsprechung und Gesetzgebung hin.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die vorliegende Arbeit beleuchtet aus verfassungsrechtlicher Sicht und unter Einbindung informationstechnischer sowie sozial- und medienwissenschaftlicher Hintergründe die Problematik der Online-Archive der Publikationsunternehmen mit Blick auf die Berichterstattung über Straftaten und Straftäter. Dabei werden die verschiedenen Grundrechtspositionen berücksichtigt und es wird ausführlich auf die verfassungsrechtliche und zivilgerichtliche Rechtsprechung sowie diese begleitende Literaturstimmen eingegangen. Die Strafberichterstattung bewegt sich im grundrechtlichen Spannungsfeld zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des durch die Berichterstattung betroffenen Straftäters auf der einen Seite und den Informations- und Kommunikationsfreiheiten der Allgemeinheit sowie der Publikationsunternehmen auf der anderen Seite. Können die Internetnutzer über eine Suchmaschinensuche das Internet und somit auch die ins Netz gestellten Altmeldungen über Straftaten der Online-Archive in ihrer ganzen Breite und Tiefe über einfache Schlagworte ohne viel Aufwand jederzeit auch von mobilen Endgeräten aus durchsuchen, stellt sich die Frage ob dadurch nicht das Interesse der Betroffenen und der Gesellschaft an deren Resozialisierung konterkariert werden kann, wenn die durchsuchten Inhalte insbesondere deren Klarnamen enthalten. Muss der Betroffene unter diesen Umständen nicht mit der permanenten Befürchtung leben, dass sein näheres soziales Umfeld - wie zum Beispiel neue Bekanntschaften, der Arbeitgeber oder Vermieter - über eine Eingabe seines Namens in eine Suchmaschine auf die ihn als Straftäter identifizierenden Altmeldungen stoßen? Zudem wird der Frage nachgegangen, ob der Betroffene wegen der Eigenheiten des Social Web befürchten muss, dass Login-geschützte und ihn als Straftäter identifizierende Inhalte von Online-Archiven, die nicht durch Suchmaschinen erfassbar sind, durch die Internetnutzer weiter im Netz verbreitet werden, welches die Gnade des Vergessens nicht kennt.
Aktualisiert: 2023-04-06
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