Die EG-kartellrechtliche Selbsteinschätzung bezüglich Patentlizenzvereinbarungen

Die EG-kartellrechtliche Selbsteinschätzung bezüglich Patentlizenzvereinbarungen von Lorenz,  Moritz
Seit der Reform des EG-Kartellrechts zum 1. Mai 2004 sind Patentlizenzvereinbarungen von den Unternehmen im Rahmen einer so genannten «Selbsteinschätzung» in Hinblick auf Art. 81 EG zu prüfen. Dabei ist die Gruppenfreistellungsverordnung Technologietransfer (VO 772/2004) der Europäischen Kommission zu beachten. Weitere Anhaltspunkte bieten die Leitlinien für Technologietransfer-Vereinbarungen sowie die bisherige Entscheidungspraxis der Gemeinschaftsgerichte und der Europäischen Kommission. Der Autor analysiert zunächst die für die Selbsteinschätzung zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen und entwickelt schließlich einen eigenen Analyserahmen für die EG-kartellrechtliche Beurteilung von Patentlizenzvereinbarungen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die EG-kartellrechtliche Selbsteinschätzung bezüglich Patentlizenzvereinbarungen

Die EG-kartellrechtliche Selbsteinschätzung bezüglich Patentlizenzvereinbarungen von Lorenz,  Moritz
Seit der Reform des EG-Kartellrechts zum 1. Mai 2004 sind Patentlizenzvereinbarungen von den Unternehmen im Rahmen einer so genannten «Selbsteinschätzung» in Hinblick auf Art. 81 EG zu prüfen. Dabei ist die Gruppenfreistellungsverordnung Technologietransfer (VO 772/2004) der Europäischen Kommission zu beachten. Weitere Anhaltspunkte bieten die Leitlinien für Technologietransfer-Vereinbarungen sowie die bisherige Entscheidungspraxis der Gemeinschaftsgerichte und der Europäischen Kommission. Der Autor analysiert zunächst die für die Selbsteinschätzung zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen und entwickelt schließlich einen eigenen Analyserahmen für die EG-kartellrechtliche Beurteilung von Patentlizenzvereinbarungen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die EG-kartellrechtliche Selbsteinschätzung bezüglich Patentlizenzvereinbarungen

Die EG-kartellrechtliche Selbsteinschätzung bezüglich Patentlizenzvereinbarungen von Lorenz,  Moritz
Seit der Reform des EG-Kartellrechts zum 1. Mai 2004 sind Patentlizenzvereinbarungen von den Unternehmen im Rahmen einer so genannten «Selbsteinschätzung» in Hinblick auf Art. 81 EG zu prüfen. Dabei ist die Gruppenfreistellungsverordnung Technologietransfer (VO 772/2004) der Europäischen Kommission zu beachten. Weitere Anhaltspunkte bieten die Leitlinien für Technologietransfer-Vereinbarungen sowie die bisherige Entscheidungspraxis der Gemeinschaftsgerichte und der Europäischen Kommission. Der Autor analysiert zunächst die für die Selbsteinschätzung zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen und entwickelt schließlich einen eigenen Analyserahmen für die EG-kartellrechtliche Beurteilung von Patentlizenzvereinbarungen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Software und Know-how als immaterielles Vermögen

Software und Know-how als immaterielles Vermögen von Webert,  Tobias
Die Arbeit befasst sich mit dem Schutz sowie der Verwertung von Software und Know-how. Dabei verfolgt sie den Ansatz Software und Know-how von der Wiege bis zur Bahre zu begleiten. Zu Beginn wird der Begriff Computersoftware terminologisch eingeordnet und deren rechtlicher Schutz im deutschen Immaterialgüterrecht aufgezeigt. Dem schließt sich eine Untersuchung über die Sachqualität von Software an. Die hierbei gefundenen Ergebnisse werden auf die vertragliche Verwertung von Software übertragen und Softwareüberlassungsverträge je nach ihrer konkreten Ausgestaltung einem Vertragsinstitut des BGB zugeordnet. Parallel zu den softwarerechtlichen Überlegungen erfolgt die Herausarbeitung eines vertraglichen Know-how-Begriffs, der sich von der kartell- bzw. lauterkeitsrechtlichen Definition abgrenzt. Auch für Know-how-Überlassungen werden im Folgenden unterschiedliche Vertragstypen untersucht, wobei eine einfache Übertragung der für Software gefundenen Ergebnisse aufgrund der Unterschiedlichkeit des Vertragsgegenstandes ausscheidet. Im Weiteren stellt die Arbeit verschiedene Ansätze zur Insolvenzfestigkeit von Softwarelizenzen sowie Know-how-Verträgen vor und diskutiert die bisherigen Gesetzesentwürfe zu diesem Thema. Zum Abschluss erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der geplanten Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/770.
Aktualisiert: 2023-01-01
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Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz

Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz von Mes,  Peter
Zum Werk Das Patentgesetz und das Gebrauchsmustergesetz stehen im Mittelpunkt des Gewerblichen Rechtsschutzes und sind von großer Bedeutung für alle Patentanwälte, mit Patentstreitigkeiten befassten Rechtsanwälte sowie Unternehmen, die ihre Erfindungen schützen wollen oder gegen Schutzanmaßungen Dritter vorgehen müssen. Der Praxiskommentar verbindet das Patentrecht mit dem eng verwandten Gebrauchsmusterrecht. Vorrangiger Bezugspunkt der Erläuterungen ist die Rechtsprechung sowohl der Instanzgerichte, des BPatG und des BGH als auch der Beschwerdekammern des Deutschen Patent- und Markenamtes und des Europäischen Patentamts. Eine Stärke des Kommentars ist, dass auch das Marken- und Geschmacksmusterrecht, das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das Urheberrecht in die Erläuterungen einbezogen sind. Vorteile auf einen Blick - prägnant und praxisorientiert - rechtsprechungsorientiert - wichtige Nebenvorschriften im Textanhang Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt u.a. - das Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes vom 4.4.2016 - das Gesetz zur Umsetzung der BerufsanerkennungsRL und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 12.5.2017 - das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7.2017 - das eIDAS-Durchführungsgesetz vom 18.7.2017 - das Urheberrechts-Wissengesellschaftsgesetz vom 1.9.2017 mMv 1.3.2018, das §29a PatG neueingeführt hat - das Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren v. 8.10.2017, das mit Wirkung zum 18.4.2018 die Regeln über die Anhörung im Einspruchsverfahren und deren Öffentlichkeit verändert hat - die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 24.11.2017 - die Verordnung zur Änderung der DPMA-VO und der VO über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 10.12.2018 - das Markenrechtsmodernisierungsgesetz vom 11.12.2018 - Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes vom 12.12.2018 Wie in den Vorauflagen ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und sind die Entscheidungen des Bundespatentgerichts und der Instanzgerichte umfassend berücksichtigt. Das gilt insbesondere für den Bereich der sog. Äquivalenz, nämlich der Beurteilung von Patentverletzungen, die nicht wortlautwortsinngemäß, sondern mit technisch gleichwertigen Mitteln erfolgen. Zielgruppe Für Rechts- und Patentanwälte, Unternehmen, Gerichte, Referendare, Assessoren und sonstige Auszubildende in Rechts- und Patentanwaltskanzleien sowie in Behörden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Ausschließliche Patentlizenzen im Europäischen Insolvenzrecht

Ausschließliche Patentlizenzen im Europäischen Insolvenzrecht von Kern,  Kerstin
Ein Rechtsvergleich stellt die Behandlung der Patentlizenz in der nationalen Insolvenz Deutschlands und Frankreichs dar. Auf dieser Basis werden die Auswirkungen der Insolvenz eines Vertragspartners auf eine grenzüberschreitende Lizenz an nationalem Patent, Europäischem Patent und Einheitspatent unter Anwendung von Art. 5 EuInsVO erarbeitet.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Ausschließliche Patentlizenzen im Europäischen Insolvenzrecht

Ausschließliche Patentlizenzen im Europäischen Insolvenzrecht von Kern,  Kerstin
Ein Rechtsvergleich stellt die Behandlung der Patentlizenz in der nationalen Insolvenz Deutschlands und Frankreichs dar. Auf dieser Basis werden die Auswirkungen der Insolvenz eines Vertragspartners auf eine grenzüberschreitende Lizenz an nationalem Patent, Europäischem Patent und Einheitspatent unter Anwendung von Art. 5 EuInsVO erarbeitet.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Ausschließliche Patentlizenzen im Europäischen Insolvenzrecht

Ausschließliche Patentlizenzen im Europäischen Insolvenzrecht von Kern,  Kerstin
Ein Rechtsvergleich stellt die Behandlung der Patentlizenz in der nationalen Insolvenz Deutschlands und Frankreichs dar. Auf dieser Basis werden die Auswirkungen der Insolvenz eines Vertragspartners auf eine grenzüberschreitende Lizenz an nationalem Patent, Europäischem Patent und Einheitspatent unter Anwendung von Art. 5 EuInsVO erarbeitet.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Patentlizenzverträge

Patentlizenzverträge von Groß,  Michael
Dieser bewährte Mustervertrag basiert in der Neuauflage auf der seit 2014 gültigen Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen (TT-GVO). Das Vertragsmuster erfüllt die Kriterien einer Checkliste: klare Gliederung, Übersichtlichkeit und damit die Möglichkeit, sich schnell und punktgenau zu informieren. Das Muster kann als Orientierungshilfe und als Grundlage für Vertragsverhandlungen dienen, sollte aber für die individuelle Sachlage fachkundig abgewandelt werden. An den Vertragsmustertext schließen kurze Erläuterungen an, die für die Praxis relevanten Fragen beantworten. Abgerundet wird der Band durch den Text der TT-GVO. Nach Erwerb der Printfassung kann der Vertragstext ebenso wie die Kommentierung heruntergeladen werden und steht für die individuelle Ausgestaltung zur Verfügung.
Aktualisiert: 2020-07-31
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Die EG-kartellrechtliche Selbsteinschätzung bezüglich Patentlizenzvereinbarungen

Die EG-kartellrechtliche Selbsteinschätzung bezüglich Patentlizenzvereinbarungen von Lorenz,  Moritz
Seit der Reform des EG-Kartellrechts zum 1. Mai 2004 sind Patentlizenzvereinbarungen von den Unternehmen im Rahmen einer so genannten «Selbsteinschätzung» in Hinblick auf Art. 81 EG zu prüfen. Dabei ist die Gruppenfreistellungsverordnung Technologietransfer (VO 772/2004) der Europäischen Kommission zu beachten. Weitere Anhaltspunkte bieten die Leitlinien für Technologietransfer-Vereinbarungen sowie die bisherige Entscheidungspraxis der Gemeinschaftsgerichte und der Europäischen Kommission. Der Autor analysiert zunächst die für die Selbsteinschätzung zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen und entwickelt schließlich einen eigenen Analyserahmen für die EG-kartellrechtliche Beurteilung von Patentlizenzvereinbarungen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Ausschließliche Patentlizenzen im Europäischen Insolvenzrecht

Ausschließliche Patentlizenzen im Europäischen Insolvenzrecht von Kern,  Kerstin
Ein Rechtsvergleich stellt die Behandlung der Patentlizenz in der nationalen Insolvenz Deutschlands und Frankreichs dar. Auf dieser Basis werden die Auswirkungen der Insolvenz eines Vertragspartners auf eine grenzüberschreitende Lizenz an nationalem Patent, Europäischem Patent und Einheitspatent unter Anwendung von Art. 5 EuInsVO erarbeitet.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz

Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz von Mes,  Peter
Zum Werk Das Patentgesetz und das Gebrauchsmustergesetz stehen im Mittelpunkt des Gewerblichen Rechtsschutzes und sind von großer Bedeutung für alle Patentanwälte, mit Patentstreitigkeiten befassten Rechtsanwälte sowie Unternehmen, die ihre Erfindungen schützen wollen oder gegen Schutzanmaßungen Dritter vorgehen müssen. Der Praxiskommentar verbindet das Patentrecht mit dem eng verwandten Gebrauchsmusterrecht. Vorrangiger Bezugspunkt der Erläuterungen ist die Rechtsprechung sowohl der Instanzgerichte, des BPatG und des BGH als auch der Beschwerdekammern des Deutschen Patent- und Markenamtes und des Europäischen Patentamts. Eine Stärke des Kommentars ist, dass auch das Marken- und Geschmacksmusterrecht, das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das Urheberrecht in die Erläuterungen einbezogen sind. Vorteile auf einen Blick - prägnant und praxisorientiert - rechtsprechungsorientiert - wichtige Nebenvorschriften im Textanhang Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt u.a. - das Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes vom 19. Oktober 2013 (PatNovG) - das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vom 13. August 2013 - das Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachung zum Ausstellungsschutz vom 10. Oktober 2013 - die VO (EU) 316/2014 der Kommission vom 21. März 2014 über die Anwendung von Art. 101 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen - die VO (EU) 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 12. Dezember 2012 - Ausführungen zum Gemeinschaftspatent und zur Gemeinschaftspatentgerichtsbarkeit - Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, des Bundespatentgerichts und der Patentverletzungsinstanzgerichte, des DPMA und des EPA sowie des BVerfG, des EuGH und des EuG auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes Zielgruppe Für Rechts- und Patentanwälte, Unternehmen, Gerichte, Referendare, Assessoren und sonstige Auszubildende in Rechts- und Patentanwaltskanzleien sowie in Behörden.
Aktualisiert: 2019-07-02
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Ausschließliche Patentlizenz- und Know-how-Verträge nach deutschem, amerikanischem und europäischem Kartellrecht

Ausschließliche Patentlizenz- und Know-how-Verträge nach deutschem, amerikanischem und europäischem Kartellrecht von Singer,  Stefan
In ausschließlichen Patentlizenz- und Know-how-Verträgen verpflichtet sich der Lizenzgeber gegenüber dem Lizenznehmer, keine weitere Lizenz hinsichtlich der überlassenen Technologie für dieses Gebiet zu vergeben (Alleinlizenzklausel). Häufig verpflichtet er sich darüber hinaus, diese Technologie selbst nicht mehr zu nutzen (Alleinbenutzungsklausel). Diese vertraglich vereinbarte rechtliche Monopolstellung kann aus kartellrechtlicher Sicht bedenklich sein. Ein Verbot dieser Verträge kann jedoch andererseits zu einer Verringerung des Interesses der Unternehmen an Lizenzen führen, was die Verbreitung von Kenntnissen und Techniken in unerwünschter Weise beeinträchtigen würde. Wie die deutsche, die amerikanische und die europäische Rechtsordnung diese Antinomie bei der kartellrechtlichen Beurteilung der Verträge jeweils lösen, wird aufgezeigt. Die 1995 verabschiedeten US-Guidelines sowie die 1996 neu gefaßte entsprechende GruppenfreistellungsVO der Europäischen Union finden Berücksichtigung.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die nicht-exklusive Patentlizenz in der Insolvenz des Lizenzgebers

Die nicht-exklusive Patentlizenz in der Insolvenz des Lizenzgebers von Pieger,  Marie-Madeleine
Im Bereich der Insolvenzfestigkeit von nicht-exklusiven Patentlizenzen besteht nicht nur erheblicher Klärungs-, sondern ebenso Regelungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers. Historisch war jegliche Art von Lizenz in der Insolvenz des Lizenzgebers durch die analoge Anwendung des § 21 KO geschützt. Nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999 wurde dieser Schutz durch die Neufassung der Vorschrift in § 108 InsO abgeschafft. Gleichwohl war seit Einführung der Insolvenzordnung klar, dass es nicht der Intention des Gesetzgebers entsprach, Lizenznehmern den Schutz in der Insolvenz des Lizenzgebers zu entziehen. Die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nimmt an, dass auch nicht-exklusive Lizenzen dingliche Wirkung haben können. Dadurch würden sie grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 47 S. 1 Alt. 1 InsO fallen und dem Lizenznehmer in der Insolvenz des Lizenzgebers ein Aussonderungsrecht gewähren. Die gegen diese Charakterisierung vorgebrachten Einwände und Argumente greifen aus mannigfaltigen Gründen nicht. Abgesehen von der nicht-exklusiven Lizenz mit dinglicher Wirkung muss auch die nicht-exklusive Lizenz mit lediglich schuldrechtlicher Wirkung einen Schutz in der Insolvenz des Lizenzgebers erfahren. Der Gesetzgeber hat zu diesem Zweck den Gesetzesentwurf § 108a InsO-E entwickelt. Unglücklicherweise sind sowohl der Anwendungsbereich der Norm, als auch deren Durchführung undurchsichtig und überaus komplex geraten. Um gleichwohl einen verlässlichen und gleichzeitig einfachen Schutz in der Insolvenz zu erlangen, wird vorgeschlagen eine Regelung zu schaffen, welche die Lizenz in der Insolvenz des Lizenzgebers fortbestehen lässt und trotzdem gleichzeitig die Masse von jeglicher aktiver Verpflichtung zur Erfüllung entbindet. Nur so kann ein kohärenter Schutz in der Insolvenz für alle Arten von Lizenzen - gleich ob exklusiv oder nicht-exklusiv, positiv oder negativ, dinglich oder schuldrechtlich - geschaffen werden.
Aktualisiert: 2019-12-20
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