Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird auf dem Gebiet des Strafprozessrechts immer wichtiger und entwickelt sich wegen der beschuldigtenfreundlichen Auslegung der Konventionsrechte als wahre Fundgrube für Strafverteidiger. Die Arbeit untersucht die Rezeption der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch den Bundesgerichtshof. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Klärung der Frage, wie Verfahrensverstöße gegen das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK bei Lockspitzeleinsätzen gegen nicht tatgeneigte Personen, bei konventionswidrigen Verfahrensverzögerungen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK und bei Nichtgewährung des Fragerechts gemäß Art. 6 Abs. 3d EMRK im nationalen Strafprozessrecht zu kompensieren sind. Hierbei wird insbesondere die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kritisch beleuchtet. Schließlich wird untersucht, mit welcher Rüge die Verstöße gegen Art. 6 EMRK vom Angeklagten im Revisionsverfahren geltend gemacht werden müssen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird auf dem Gebiet des Strafprozessrechts immer wichtiger und entwickelt sich wegen der beschuldigtenfreundlichen Auslegung der Konventionsrechte als wahre Fundgrube für Strafverteidiger. Die Arbeit untersucht die Rezeption der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch den Bundesgerichtshof. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Klärung der Frage, wie Verfahrensverstöße gegen das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK bei Lockspitzeleinsätzen gegen nicht tatgeneigte Personen, bei konventionswidrigen Verfahrensverzögerungen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK und bei Nichtgewährung des Fragerechts gemäß Art. 6 Abs. 3d EMRK im nationalen Strafprozessrecht zu kompensieren sind. Hierbei wird insbesondere die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kritisch beleuchtet. Schließlich wird untersucht, mit welcher Rüge die Verstöße gegen Art. 6 EMRK vom Angeklagten im Revisionsverfahren geltend gemacht werden müssen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird auf dem Gebiet des Strafprozessrechts immer wichtiger und entwickelt sich wegen der beschuldigtenfreundlichen Auslegung der Konventionsrechte als wahre Fundgrube für Strafverteidiger. Die Arbeit untersucht die Rezeption der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch den Bundesgerichtshof. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Klärung der Frage, wie Verfahrensverstöße gegen das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK bei Lockspitzeleinsätzen gegen nicht tatgeneigte Personen, bei konventionswidrigen Verfahrensverzögerungen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK und bei Nichtgewährung des Fragerechts gemäß Art. 6 Abs. 3d EMRK im nationalen Strafprozessrecht zu kompensieren sind. Hierbei wird insbesondere die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kritisch beleuchtet. Schließlich wird untersucht, mit welcher Rüge die Verstöße gegen Art. 6 EMRK vom Angeklagten im Revisionsverfahren geltend gemacht werden müssen.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Das strafrechtliche Revisionsrecht zählt für viele Referendare zu den ungeliebten Rechtsmaterien. Während es im Studium allenfalls eine untergeordnete Rolle spielt, gewinnt das Revisionsrecht im Assessorexamen wegen seiner Klausurrelevanz an Bedeutung.
Illustriert mit zahlreichen Beispielen und Übungsfällen vermitteln die Autoren (ein erfahrener Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften und ein Prüfer im Juristischen Staatsexamen) die examensrelevanten Strukturen und Probleme des Revisionsrechts und geben wertvolle Tipps für die Klausur sowie Formulierungshilfen. Anhänge mit Definitionen und Checklisten ermöglichen eine schnelle und zielgerichtete Wiederholung vor der Prüfung.
Für die 4. Auflage ist das Lehrbuch durchgehend aktualisiert und überarbeitet worden.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Zur Ergänzungslieferung (vwgo)
Die Lieferung enthält folgende Aktualisierungen:§§ 7,8, 48 (Panzer)§ 43 (Marsch)§§ 49 bis 51, 131, 136, 145, 174 bis 182, 185, 191, 192 (Bier)§§ 68 bis 71 (Porsch)§§ 141, 142 (Buchheister)
Zielgruppe
Für Anwaltschaft, Rechtsabteilungen von Unternehmen, Verbände, Richterschaft, Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, für das Referendariat sowie für Studium und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Zur Ergänzungslieferung (vwgo)
Die Lieferung enthält folgende Aktualisierungen:§§ 7,8, 48 (Panzer)§ 43 (Marsch)§§ 49 bis 51, 131, 136, 145, 174 bis 182, 185, 191, 192 (Bier)§§ 68 bis 71 (Porsch)§§ 141, 142 (Buchheister)
Zielgruppe
Für Anwaltschaft, Rechtsabteilungen von Unternehmen, Verbände, Richterschaft, Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, für das Referendariat sowie für Studium und Wissenschaft.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Am 9. Mai 2023 vollendete Stephan Barton sein 70. Lebensjahr. Mit der vorliegenden Festschrift
würdigen Autorinnen und Autoren aus allen Bereichen der Strafrechtswissenschaft und -praxis den Jubilar. Kennzeichnend für sein Wirken an der Universität Bielefeld war und ist die Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis. Das Revisionsrecht und Verfassungsbeschwerdeverfahren bilden die Schwerpunkte seiner praktischen Tätigkeit als Rechtsanwalt, die er auch als Hochschullehrer fortsetzte.Der sein Wirken prägende Blick über den Tellerrand des rein Juristischen hinaus spiegelt sich auch in den Beiträgen zu dieser Festschrift wider: ein Soziologe und eine Psychologin wirken mit, und die beteiligten Juristinnen und Juristen loten immer wieder interdisziplinäre Bezüge der von ihnen ausgewählten Themen aus. Eine besondere Herzensangelegenheit ist Stephan Barton von Anfang an der Praxisbezug und insbesondere die Anwaltsorientierung in der Juristenausbildung gewesen. Bild und Selbstverständnis der Strafverteidigung hat der Jubilar in besonderer Weise geprägt und durch markante Arbeiten u.a. zu Mindeststandards der Strafverteidigung dem Beruf des Verteidigers sein rechtliches, methodisches und ethisches Fundament gelegt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Am 9. Mai 2023 vollendete Stephan Barton sein 70. Lebensjahr. Mit der vorliegenden Festschrift
würdigen Autorinnen und Autoren aus allen Bereichen der Strafrechtswissenschaft und -praxis den Jubilar. Kennzeichnend für sein Wirken an der Universität Bielefeld war und ist die Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis. Das Revisionsrecht und Verfassungsbeschwerdeverfahren bilden die Schwerpunkte seiner praktischen Tätigkeit als Rechtsanwalt, die er auch als Hochschullehrer fortsetzte.Der sein Wirken prägende Blick über den Tellerrand des rein Juristischen hinaus spiegelt sich auch in den Beiträgen zu dieser Festschrift wider: ein Soziologe und eine Psychologin wirken mit, und die beteiligten Juristinnen und Juristen loten immer wieder interdisziplinäre Bezüge der von ihnen ausgewählten Themen aus. Eine besondere Herzensangelegenheit ist Stephan Barton von Anfang an der Praxisbezug und insbesondere die Anwaltsorientierung in der Juristenausbildung gewesen. Bild und Selbstverständnis der Strafverteidigung hat der Jubilar in besonderer Weise geprägt und durch markante Arbeiten u.a. zu Mindeststandards der Strafverteidigung dem Beruf des Verteidigers sein rechtliches, methodisches und ethisches Fundament gelegt.
Aktualisiert: 2023-05-16
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Am 9. Mai 2023 vollendete Stephan Barton sein 70. Lebensjahr. Mit der vorliegenden Festschrift
würdigen Autorinnen und Autoren aus allen Bereichen der Strafrechtswissenschaft und -praxis den Jubilar. Kennzeichnend für sein Wirken an der Universität Bielefeld war und ist die Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis. Das Revisionsrecht und Verfassungsbeschwerdeverfahren bilden die Schwerpunkte seiner praktischen Tätigkeit als Rechtsanwalt, die er auch als Hochschullehrer fortsetzte.Der sein Wirken prägende Blick über den Tellerrand des rein Juristischen hinaus spiegelt sich auch in den Beiträgen zu dieser Festschrift wider: ein Soziologe und eine Psychologin wirken mit, und die beteiligten Juristinnen und Juristen loten immer wieder interdisziplinäre Bezüge der von ihnen ausgewählten Themen aus. Eine besondere Herzensangelegenheit ist Stephan Barton von Anfang an der Praxisbezug und insbesondere die Anwaltsorientierung in der Juristenausbildung gewesen. Bild und Selbstverständnis der Strafverteidigung hat der Jubilar in besonderer Weise geprägt und durch markante Arbeiten u.a. zu Mindeststandards der Strafverteidigung dem Beruf des Verteidigers sein rechtliches, methodisches und ethisches Fundament gelegt.
Aktualisiert: 2023-05-16
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-05-02
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Nach der Lehre von der objektiven Zurechnung ist ein strafrechtlicher Erfolg nur dann als Werk des Handelnden anzusehen, wenn neben den herkömmlichen Tatbestandsmerkmalen - Handlung, Erfolg und Kausalität - zusätzliche, wertende Kriterien erfüllt sind: Der Erfolg sei nur dann objektiv zurechenbar, wenn der Täter ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen habe, das sich im tatbestandlichen Erfolg realisiere. Diese Voraussetzungen sollen gleichermaßen für Fahrlässigkeits- wie für Vorsatzdelikte gelten. Ingke Goeckenjan unterzieht diese mittlerweile herrschende Auffassung im strafrechtlichen Schrifttum einer kritischen Analyse. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob und inwiefern die drei gängigen zurechnungsausschließenden Topoi (fehlende Risikoschaffung, Handeln innerhalb des erlaubten Risikos, Risikoverringerung) auch für das Vorsatzdelikt Berechtigung beanspruchen können.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Revisionsrecht unterliegt seit Jahrzehnten einem erheblichen Wandel; seine Formenstrenge scheint in Auflösung begriffen. Von diesen tiefgreifenden Veränderungen ist das von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs entwickelte Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung weithin unberührt geblieben. Den Revisionsgerichten ist es danach versagt, zur Nachprüfung von Verfahrensrügen mündlichen Prozessstoff der tatrichterlichen Hauptverhandlung im Wege des revisionsgerichtlichen Freibeweises zu rekonstruieren. Diese Rechtsprechung begegnet von jeher Kritik, zumal es an einer tragfähigen Begründung für das Rekonstruktionsverbot fehlt. Nach einer Bestandsaufnahme und Analyse der Rechtsprechung sowie der im Schrifttum vertretenen Auffassungen zum Rekonstruktionsverbot unterzieht Louisa Bartel die bisherigen Begründungsansätze einer kritischen Überprüfung. Vor dem Hintergrund des Kontrollprogramms der Verfahrensrüge und mit Blick auf das verfassungsrechtlich verbürgte Prinzip effektiven Rechtsschutzes zeigt sie Tragfähigkeit und Grenzen des Rekonstruktionsverbots auf.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das strafrechtliche Revisionsrecht zählt für viele Referendare zu den ungeliebten Rechtsmaterien. Während es im Studium allenfalls eine untergeordnete Rolle spielt, gewinnt das Revisionsrecht im Assessorexamen wegen seiner Klausurrelevanz an Bedeutung.
Illustriert mit zahlreichen Beispielen und Übungsfällen vermitteln die Autoren (ein erfahrener Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften und ein Prüfer im Juristischen Staatsexamen) die examensrelevanten Strukturen und Probleme des Revisionsrechts und geben wertvolle Tipps für die Klausur sowie Formulierungshilfen. Anhänge mit Definitionen und Checklisten ermöglichen eine schnelle und zielgerichtete Wiederholung vor der Prüfung.
Für die 4. Auflage ist das Lehrbuch durchgehend aktualisiert und überarbeitet worden.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die Wirksamkeit von Strafverteidigung stellt ein verfassungsrechtliches Gebot in Deutschland und den USA dar und wird auch von der Europäischen Menschenrechtskonvention gefordert. Wird sie im Strafverfahren nicht gewährt, besteht die Gefahr, dass Rechte des Beschuldigten unbeachtet bleiben. Dadurch kann der Beschuldigte allein aufgrund der Verletzung eines rechtsstaatlichen Erfordernisses durch den Staat zu einer schwereren Strafe oder – im schlimmsten Fall – gänzlich zu Unrecht verurteilt werden. In den USA ist deshalb seit langer Zeit anerkannt, dass unzureichende Beistandsleistung des formellen Verteidigers die Aufhebung eines Strafurteils erfordern kann.
Der Verfasser widmet sich deshalb den Fragen, wie Tatgerichte in beiden Rechtsordnungen mit den Mitteln des Prozessrechts unwirksame Verteidigung verhindern können, wie sie diese Möglichkeiten praktisch nutzen und unter welchen Umständen ein Urteil infolge unwirksamer Verteidigung aufgehoben werden kann.
Die praktische Relevanz dieser Fragen liegt dabei auf der Hand: Der Beschuldigte ist zumeist juristischer Laie und hat das gegen ihn gerichtete Strafverfahren zu erdulden. Diese Pflicht rechtfertigt sich aber auch maßgeblich durch die formelle Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Da der Verteidigung in den letzten Jahrzehnten durch die deutsche Rechtsprechung beständig mehr Verantwortung für die formelle Ordnung des Prozesses auferlegt wurde, erlangt die tatsächliche Gewähr wirksamer Verteidigung umso größere Bedeutung. Auch enthält das Strafurteil einen sozialethischen Tadel, der gerade im Falle langjähriger Freiheitsstrafe durch Geld kaum zu kompensieren ist. Das macht es dringend notwendig, die praktische Gewährleistung wirksamer Verteidigung einer Untersuchung zu unterziehen. Die rechtsvergleichende Perspektive ermöglicht dabei den Gewinn wertvoller Erkenntnisse insbesondere hinsichtlich der normativen Überprüfung der Verteidigungswirksamkeit.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Das strafrechtliche Revisionsrecht zählt für viele Referendare zu den ungeliebten Rechtsmaterien. Während es im Studium allenfalls eine untergeordnete Rolle spielt, gewinnt das Revisionsrecht im Assessorexamen wegen seiner Klausurrelevanz an Bedeutung.
Illustriert mit zahlreichen Beispielen und Übungsfällen vermitteln die Autoren (ein erfahrener Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften und ein Prüfer im Juristischen Staatsexamen) die examensrelevanten Strukturen und Probleme des Revisionsrechts und geben wertvolle Tipps für die Klausur sowie Formulierungshilfen. Anhänge mit Definitionen und Checklisten ermöglichen eine schnelle und zielgerichtete Wiederholung vor der Prüfung.
Für die 4. Auflage ist das Lehrbuch durchgehend aktualisiert und überarbeitet worden.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Mit seiner Arbeit untersucht der Autor die Sachgerechtigkeit der sogenannten erweiterten Revision im Strafprozess. Dafür wird vor allem die Gesamtentwicklung des strafprozessualen Revisionsrechts seit Inkrafttreten der RStPO 1877 nachvollzogen. Dem hiermit verbundenen Aufstieg der Sachrüge wird der Niedergang der Verfahrensrüge gegenüber- und in einen Zusammenhang gestellt. Ergänzend werden relevante Bezüge hergestellt, z.B. zur Berufung oder zur allgemeinen Rechtsmittellehre. Den möglichen Ursachen dieser Entwicklung wird nachgegangen und als entscheidende Ursache wird die Prozessökonomie identifiziert. Besonderen Wert legt der Autor auf die praktischen Auswirkungen dieser Entwicklung. Zu diesem Zweck werden die Ergebnisse einer Umfrage unter Richtern ausgewertet. Auf dieser Grundlage fällt der Autor ein differenziertes, mitunter kritisches Urteil über die erweiterte Revision und ihre Effektivität. Es erfolgen Vorschläge für eine Reform des Revisionsrechts.
Aktualisiert: 2023-04-04
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