Die richterliche Unabhängigkeit ist ein grundlegendes Prinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Nur eine unabhängige justizielle Kontrolle ermöglicht wirksamen Freiheitsschutz vor öffentlichem und privatem Machtmissbrauch und eine wirksame Kontrolle der anderen Staatsgewalten. Als Grundbedingung jedes modernen Rechtsstaats beinhaltet sie auch die Aufforderung an die Justizverwaltung, Strukturen zu schaffen, in denen ein Richter dieser Verpflichtung auf eine starke und wirksame justizielle Kontrolle der anderen Gewalten Folge leisten kann.°°°°Die vorliegende Arbeit möchte die in diesem Zusammenhang geführte Debatte um eine Selbstverwaltung der Justiz um eine europäische Dimension erweitern. Im Anschluss an die Arbeit der Bund-Länder-Kommission „Judicial System“ werden Erfahrungen europäischer Justizverwaltungen mit Selbstverwaltungsstrukturen im Gerichtsalltag ausgewertet. Diese Ergründung von Umsetzungsbedingungen für Selbstverwaltungsstrukturen kann als Informationsgrundlage der deutschen Richterschaft, der Justizministerien, der Landesparlamente und der Gesellschaft genutzt werden, um ihnen durch eine fundierte Erkenntnisbasis eine Entscheidung für oder gegen strukturelle organisatorische Veränderungen der Länderjustizsysteme zu ermöglichen.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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In diesem Buch wird das rechtsstaatliche Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit aus der systemtheoretischen Sicht der Ausdifferenzierung des Rechts rekonstruiert und auf dieser Basis auf gesellschaftliche Bedingungen der richterlichen Unabhängigkeit eingegangen. Die Funktion der richterlichen Unabhängigkeit wird in der Sicherung und Förderung der Ausdifferenzierung des Rechtssystems gesehen. Die richterliche Unabhängigkeit wird als Entscheidungsautonomie des Richters gegenüber der gesellschaftlichen Umwelt des Rechtssystems aufgefasst. Bei der Beschäftigung mit den gesellschaftlichen Bedingungen der richterlichen Unabhängigkeit werden die deutsche und die chinesische Rechts-, Sozial-, Politik- und Geistesgeschichte behandelt und vergleicht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Autorin untersucht, welche konkreten Voraussetzungen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention erfüllt sein müssen, um eine unabhängige und unparteiische Justiz als wesentliche Anforderung an Rechtsstaaten zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund der völkerrechtlichen Vorgaben sowie rechtsvergleichender Beobachtungen wendet sie sich darüber hinaus Schlüsselproblemen richterlicher Unabhängigkeit in Russland, der Ukraine, Moldawien und Georgien zu und macht konkrete Reformvorschläge.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Berliner Cajewitz-Stiftung lud 2017 im Rahmen einer öffentlichen Trilogie „Unser Nachbar Russland“ zur Begegnung von jungen Russen und Ukrainern mit Berliner Senioren ein – im Anspruch und der Hoffnung, zu friedlicher und wirtschaftlich ausgeglichener Nähe zu den osteuropäischen Gesellschaften beizutragen. Die Teilnehmer waren aufgerufen, gemeinsam über die friedensstiftende Funktion von Literatur und Recht zu debattieren. Die Ergebnisse des im Alltag aller Länder höchst selten stattfindenden Erfahrungsaustauschs zwischen Jung und Alt hält dieser Band in Texten und fotografischer Fixierung fest.°°Die Gespräche zeigen deutlich: Erst wenn persönlicher Austausch im Wege gegenseitigen Sprechens und Zuhörens stattfindet, ist eine Basis für emotionale Nähe und für die Bereitschaft gegeben, Argumente der Vernunft und der Erfahrung zu konstruktivem Wissen zu fügen. °°Der Jugend muss das letzte Wort bleiben: Ihr allein gehört die Zukunft. Hierfür müssen die Zivilgesellschaften den Rahmen organisatorisch gewähren und Ressourcen verfügbar machen. Nur dann kann Frieden dauerhaft sein.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Berliner Cajewitz-Stiftung lud 2017 im Rahmen einer öffentlichen Trilogie „Unser Nachbar Russland“ zur Begegnung von jungen Russen und Ukrainern mit Berliner Senioren ein – im Anspruch und der Hoffnung, zu friedlicher und wirtschaftlich ausgeglichener Nähe zu den osteuropäischen Gesellschaften beizutragen. Die Teilnehmer waren aufgerufen, gemeinsam über die friedensstiftende Funktion von Literatur und Recht zu debattieren. Die Ergebnisse des im Alltag aller Länder höchst selten stattfindenden Erfahrungsaustauschs zwischen Jung und Alt hält dieser Band in Texten und fotografischer Fixierung fest.°°Die Gespräche zeigen deutlich: Erst wenn persönlicher Austausch im Wege gegenseitigen Sprechens und Zuhörens stattfindet, ist eine Basis für emotionale Nähe und für die Bereitschaft gegeben, Argumente der Vernunft und der Erfahrung zu konstruktivem Wissen zu fügen. °°Der Jugend muss das letzte Wort bleiben: Ihr allein gehört die Zukunft. Hierfür müssen die Zivilgesellschaften den Rahmen organisatorisch gewähren und Ressourcen verfügbar machen. Nur dann kann Frieden dauerhaft sein.°°
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Berliner Cajewitz-Stiftung lud 2017 im Rahmen einer öffentlichen Trilogie „Unser Nachbar Russland“ zur Begegnung von jungen Russen und Ukrainern mit Berliner Senioren ein – im Anspruch und der Hoffnung, zu friedlicher und wirtschaftlich ausgeglichener Nähe zu den osteuropäischen Gesellschaften beizutragen. Die Teilnehmer waren aufgerufen, gemeinsam über die friedensstiftende Funktion von Literatur und Recht zu debattieren. Die Ergebnisse des im Alltag aller Länder höchst selten stattfindenden Erfahrungsaustauschs zwischen Jung und Alt hält dieser Band in Texten und fotografischer Fixierung fest.°°Die Gespräche zeigen deutlich: Erst wenn persönlicher Austausch im Wege gegenseitigen Sprechens und Zuhörens stattfindet, ist eine Basis für emotionale Nähe und für die Bereitschaft gegeben, Argumente der Vernunft und der Erfahrung zu konstruktivem Wissen zu fügen. °°Der Jugend muss das letzte Wort bleiben: Ihr allein gehört die Zukunft. Hierfür müssen die Zivilgesellschaften den Rahmen organisatorisch gewähren und Ressourcen verfügbar machen. Nur dann kann Frieden dauerhaft sein.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Berliner Cajewitz-Stiftung lud 2017 im Rahmen einer öffentlichen Trilogie „Unser Nachbar Russland“ zur Begegnung von jungen Russen und Ukrainern mit Berliner Senioren ein – im Anspruch und der Hoffnung, zu friedlicher und wirtschaftlich ausgeglichener Nähe zu den osteuropäischen Gesellschaften beizutragen. Die Teilnehmer waren aufgerufen, gemeinsam über die friedensstiftende Funktion von Literatur und Recht zu debattieren. Die Ergebnisse des im Alltag aller Länder höchst selten stattfindenden Erfahrungsaustauschs zwischen Jung und Alt hält dieser Band in Texten und fotografischer Fixierung fest.°°Die Gespräche zeigen deutlich: Erst wenn persönlicher Austausch im Wege gegenseitigen Sprechens und Zuhörens stattfindet, ist eine Basis für emotionale Nähe und für die Bereitschaft gegeben, Argumente der Vernunft und der Erfahrung zu konstruktivem Wissen zu fügen. °°Der Jugend muss das letzte Wort bleiben: Ihr allein gehört die Zukunft. Hierfür müssen die Zivilgesellschaften den Rahmen organisatorisch gewähren und Ressourcen verfügbar machen. Nur dann kann Frieden dauerhaft sein.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die richterliche Unabhängigkeit ist ein grundlegendes Prinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Nur eine unabhängige justizielle Kontrolle ermöglicht wirksamen Freiheitsschutz vor öffentlichem und privatem Machtmissbrauch und eine wirksame Kontrolle der anderen Staatsgewalten. Als Grundbedingung jedes modernen Rechtsstaats beinhaltet sie auch die Aufforderung an die Justizverwaltung, Strukturen zu schaffen, in denen ein Richter dieser Verpflichtung auf eine starke und wirksame justizielle Kontrolle der anderen Gewalten Folge leisten kann.°°°°Die vorliegende Arbeit möchte die in diesem Zusammenhang geführte Debatte um eine Selbstverwaltung der Justiz um eine europäische Dimension erweitern. Im Anschluss an die Arbeit der Bund-Länder-Kommission „Judicial System“ werden Erfahrungen europäischer Justizverwaltungen mit Selbstverwaltungsstrukturen im Gerichtsalltag ausgewertet. Diese Ergründung von Umsetzungsbedingungen für Selbstverwaltungsstrukturen kann als Informationsgrundlage der deutschen Richterschaft, der Justizministerien, der Landesparlamente und der Gesellschaft genutzt werden, um ihnen durch eine fundierte Erkenntnisbasis eine Entscheidung für oder gegen strukturelle organisatorische Veränderungen der Länderjustizsysteme zu ermöglichen.°°
Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-02
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Aktualisiert: 2023-06-02
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Die richterliche Unabhängigkeit ist ein grundlegendes Prinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Nur eine unabhängige justizielle Kontrolle ermöglicht wirksamen Freiheitsschutz vor öffentlichem und privatem Machtmissbrauch und eine wirksame Kontrolle der anderen Staatsgewalten. Als Grundbedingung jedes modernen Rechtsstaats beinhaltet sie auch die Aufforderung an die Justizverwaltung, Strukturen zu schaffen, in denen ein Richter dieser Verpflichtung auf eine starke und wirksame justizielle Kontrolle der anderen Gewalten Folge leisten kann.°°°°Die vorliegende Arbeit möchte die in diesem Zusammenhang geführte Debatte um eine Selbstverwaltung der Justiz um eine europäische Dimension erweitern. Im Anschluss an die Arbeit der Bund-Länder-Kommission „Judicial System“ werden Erfahrungen europäischer Justizverwaltungen mit Selbstverwaltungsstrukturen im Gerichtsalltag ausgewertet. Diese Ergründung von Umsetzungsbedingungen für Selbstverwaltungsstrukturen kann als Informationsgrundlage der deutschen Richterschaft, der Justizministerien, der Landesparlamente und der Gesellschaft genutzt werden, um ihnen durch eine fundierte Erkenntnisbasis eine Entscheidung für oder gegen strukturelle organisatorische Veränderungen der Länderjustizsysteme zu ermöglichen.°°
Aktualisiert: 2023-05-22
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In diesem Buch wird das rechtsstaatliche Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit aus der systemtheoretischen Sicht der Ausdifferenzierung des Rechts rekonstruiert und auf dieser Basis auf gesellschaftliche Bedingungen der richterlichen Unabhängigkeit eingegangen. Die Funktion der richterlichen Unabhängigkeit wird in der Sicherung und Förderung der Ausdifferenzierung des Rechtssystems gesehen. Die richterliche Unabhängigkeit wird als Entscheidungsautonomie des Richters gegenüber der gesellschaftlichen Umwelt des Rechtssystems aufgefasst. Bei der Beschäftigung mit den gesellschaftlichen Bedingungen der richterlichen Unabhängigkeit werden die deutsche und die chinesische Rechts-, Sozial-, Politik- und Geistesgeschichte behandelt und vergleicht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Autorin untersucht, welche konkreten Voraussetzungen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention erfüllt sein müssen, um eine unabhängige und unparteiische Justiz als wesentliche Anforderung an Rechtsstaaten zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund der völkerrechtlichen Vorgaben sowie rechtsvergleichender Beobachtungen wendet sie sich darüber hinaus Schlüsselproblemen richterlicher Unabhängigkeit in Russland, der Ukraine, Moldawien und Georgien zu und macht konkrete Reformvorschläge.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Lea C. Faissner widmet sich der Gerichtsverwaltung der ordentlichen Gerichte in Frankreich. In den Mittelpunkt rückt sie dabei den französischen Conseil Supérieur de la Magistrature, auf den die Befürworter einer Selbstverwaltung der deutschen Gerichtsbarkeit bewundernd als gelungenes Beispiel verweisen. Der Conseil Supérieur de la Magistrature hat in der französischen Verfassungsgeschichte eine wechselhafte Rolle gespielt und war in den letzten Jahren Gegenstand profunder Modifikationen. Die Autorin befasst sich mit diesen Entwicklungslinien und setzt sich kritisch mit Verselbständigungstendenzen in der französischen Richterschaft auseinander. Schließlich unternimmt sie einen feingliedrigen Vergleich mit der bayerischen klassischen Ministerialverwaltung und dem Ausschussverfahren der Richterbestellung in Hamburg sowie auf der Ebene des Bundes.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Am 3.12.2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Kraft getreten. Normiert wurde in § 198 GVG ein verschuldensunabhängiger Entschädigungsanspruch für den Fall einer unangemessenen Verfahrensdauer. Ricarda-Charlotte Lorenz beleuchtet die dogmatischen Grundlagen dieses Entschädigungsanspruches unter Einbeziehung der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung. Insbesondere untersucht sie das neuralgische Verhältnis zwischen dem Recht auf angemessene Verfahrensdauer sowie dem Gebot der richterlichen Unabhängigkeit und setzt dies in Kontext zum Amtshaftungsanspruch aus §839 BGB i.V.m. Art. 34 GG sowie dem Entschädigungsanspruch aus §198 GVG. Als Grundlage dient die Untersuchung über Vorgaben der EMRK und des Grundgesetzes an ein effektives Rechtsschutzmodell im Hinblick auf überlange zivilgerichtliche Verfahren. Die Arbeit wurde vom Alumniverein der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg mit dem Juratisbona-Preis für hervorragende Doktorarbeiten 2017 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Aktualisiert: 2023-05-02
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Dieser Band dokumentiert die Arbeitsergebnisse einer von der Alexander von Humboldt-Stiftung geförderten Institutspartnerschaft zwischen dem Institut für Öffentliches Recht, Abteilung Verwaltungsrecht, der Universität Göttingen und seinem Pendant an der Taras Tschewtschenko- Universität Kiew. Sachlicher Gegenstand dieser Institutspartnerschaft war die Frage, ob und auf welche Weise die rechtsprechende Gewalt in der Ukraine, die noch immer unter einem großen Vertrauensdefizit in der Bevölkerung leidet, durch eine stärkere Orientierung an westeuropäischen Standards an Rechtsstaatlichkeit gewinnen kann. Zu diesem Zweck haben fünf vorwiegend aus NachwuchswissenschaftlerInnen zusammengesetzte gemischtnationale Arbeitsgruppen untersucht, welche rechtsstaatlichen Funktionsbedingungen der Dritten Gewalt zugrunde liegen sollten. Konkret ging es in den Arbeitsgruppen um die rechtstaatlichen Anforderungen und Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit, die demokratische Kontrolle der rechtsprechenden Gewalt, die Relevanz der Rechtswissenschaft für die Urteilsfindung, die Bedeutung der richterlichen Auslegungskompetenz für die Qualität der Urteilsfindung und Urteilsbegründung sowie um die Notwendigkeit einer stärker auf den Richterberuf zugeschnittenen universitären Juristenausbildung.
Aktualisiert: 2021-12-31
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Aktualisiert: 2023-05-02
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Der Einsatz von Legal Technology ist bei der Arbeit von Anwälten längst etabliert. Bei Gerichten hingegen ist die Hürde für die Verwendung von neuen Technologien deutlich höher. Unser Grundgesetz stellt unter anderem Anforderungen an die Rechtsstaatlichkeit, die Gewaltenteilung, die Effektivität des Rechtsschutzes, die richterliche Unabhängigkeit und den gesetzlichen Richter. Trotz der hohen Hürden birgt der Einsatz von Automatisierungstechnologie für das Gerichtswesen viele Vorteile. Zu einer funktionsfähigen Justiz gehören nicht nur gerechte Urteile, sondern auch Gerichte, die effektiv arbeiten und zeitnah Entscheidungen treffen. Die Herausforderung besteht darin, den Einsatz neuer technischer Methoden mit den jahrzehntealten, nach wie vor aktuellen Verfassungsgrundsätzen ein Einklang zu bringen. Während Estland den ersten Roboterrichter einsetzt, findet man in Deutschland noch immer Richter, die ihre Protokolle mit einem Kassettenrecorder aufnehmen, damit die Aufnahmen dann anschließend händisch von Geschäftsstellenmitarbeitern abgetippt werden. Das hat in der Vergangenheit den Stand der Technik widergespiegelt, heute hingegen eröffnen gänzlich neue technische Entwicklungen neue Möglichkeiten. Diese Möglichkeiten können nicht nur die Effektivität der Arbeitsweise in Gerichten steigern und dafür sorgen, dass der stetig wachsenden Zahl an Gesetzen und Präzedenzfällen Rechnung getragen werden kann, sondern können auch die Justiz als Arbeitgeberin attraktiver werden lassen. Zentrales Thema dieses Buches ist die Frage, welche der Arbeiten, die momentan von Menschen erledigt werden, auch in Zukunft durch Menschenhand erfolgen müssen. Auch in den Bereichen, in denen eine vollständige Delegation an die Technik nicht möglich ist, muss gefragt werden, ob zumindest eine technische Unterstützung in Frage kommt. Kann etwa der Ausgang eines Gerichtsprozesses algorithmisch prognostiziert werden? Und falls ja, in welcher Weise darf diese Prognose verwendet werden? Es sind aber auch Fragen abseits der Urteilsfindung eine Erörterung wert, etwa ob die klassische Grundbuchführung durch eine Blockchain ersetzt werden kann.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Unter welchen Bedingungen dürfen Gerichte in Deutschland digitale Anwendungen zur Entscheidungsfindung einsetzen? Das Werk zeigt die engen Grenzen und einen Lösungsweg hierfür auf. Neben rechtstheoretischen und durch die computerspezifische Arbeitsweise gesetzten Grenzen ist der durch das Grundgesetz und das Europarecht abgesteckte Rechtsrahmen zu beachten. Im Zentrum der Bearbeitung steht die Garantie der richterlichen Unabhängigkeit, die durch den Technikeinsatz nicht infrage gestellt werden darf. Zur Auflösung des daraus resultierenden Konflikts wird ein Zertifizierungsverfahren für determinierte Programme vorgeschlagen. Schließlich werden konkrete Anwendungsbeispiele beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-02-14
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