Die gewerbliche Verfolgung ökonomischer Interessen geht in der Regel einher mit ökologischen Belastungen. Das System des Emissionshandels bezweckt die Gleichschaltung wirtschaftlicher und ökologischer Interessen, indem es Großemittenten die Möglichkeit bietet, durch entsprechende CO2-Reduktionsmaßnahmen über mehr Emissionszertifikate zu verfügen, als es zur Erfüllung ihrer Rückgabepflicht erforderlich ist. Die überschüssigen Emissionszertifikate lassen sich gewinnbringend veräußern.
Im Mittelpunkt der Dissertation von Jens Nawrath steht die Untersuchung der Vereinbarkeit zweier Abgaben mit dem Grundgesetz, die im Zusammenhang mit der Ausgabe bzw. der Rückgabe von Emissionszertifikaten von Bedeutung sind. Zum einen wird die Frage erörtert, ob und in welcher Form die staatliche Erhebung eines Zertifikatsentgelts verfassungskonform ist. Zum anderen untersucht der Autor die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe nach § 18 Abs. 1 S. 1 TEHG, der eine Zahlungspflicht desjenigen normiert, der seiner Verpflichtung nicht nachkommt, ausreichend viele Emissionszertifikate zum Fälligkeitszeitpunkt an die öffentliche Hand abzugeben.
Beide Fragen erfordern schließlich eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Sonderabgabendogmatik. Der Verfasser erörtert die Voraussetzungen, unter denen das Zertifikatsentgelt als Sonderabgabe im engeren Sinne verfassungskonform zu normieren ist. Er sieht es als unerlässlich an, das Aufkommen, das der Staat über das Zertifikatsentgelt erzielen wird, zumindest mittelbar im Interesse der Gruppe der Abgabeschuldner zu verwenden. Um die besondere Finanzierungsverantwortung der Großemittenten für Klimaschutzmaßnahmen sicherzustellen, fordert er außerdem die Implementierung eines Verbots der Überwälzung der Zertifikatskosten auf Dritte. Nawrath kommt zu dem Ergebnis, dass die Sanktionsabgabe nach § 18 Abs. 1 S. 1 TEHG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine sonstige Sonderabgabe erfüllt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die gewerbliche Verfolgung ökonomischer Interessen geht in der Regel einher mit ökologischen Belastungen. Das System des Emissionshandels bezweckt die Gleichschaltung wirtschaftlicher und ökologischer Interessen, indem es Großemittenten die Möglichkeit bietet, durch entsprechende CO2-Reduktionsmaßnahmen über mehr Emissionszertifikate zu verfügen, als es zur Erfüllung ihrer Rückgabepflicht erforderlich ist. Die überschüssigen Emissionszertifikate lassen sich gewinnbringend veräußern.
Im Mittelpunkt der Dissertation von Jens Nawrath steht die Untersuchung der Vereinbarkeit zweier Abgaben mit dem Grundgesetz, die im Zusammenhang mit der Ausgabe bzw. der Rückgabe von Emissionszertifikaten von Bedeutung sind. Zum einen wird die Frage erörtert, ob und in welcher Form die staatliche Erhebung eines Zertifikatsentgelts verfassungskonform ist. Zum anderen untersucht der Autor die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe nach § 18 Abs. 1 S. 1 TEHG, der eine Zahlungspflicht desjenigen normiert, der seiner Verpflichtung nicht nachkommt, ausreichend viele Emissionszertifikate zum Fälligkeitszeitpunkt an die öffentliche Hand abzugeben.
Beide Fragen erfordern schließlich eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Sonderabgabendogmatik. Der Verfasser erörtert die Voraussetzungen, unter denen das Zertifikatsentgelt als Sonderabgabe im engeren Sinne verfassungskonform zu normieren ist. Er sieht es als unerlässlich an, das Aufkommen, das der Staat über das Zertifikatsentgelt erzielen wird, zumindest mittelbar im Interesse der Gruppe der Abgabeschuldner zu verwenden. Um die besondere Finanzierungsverantwortung der Großemittenten für Klimaschutzmaßnahmen sicherzustellen, fordert er außerdem die Implementierung eines Verbots der Überwälzung der Zertifikatskosten auf Dritte. Nawrath kommt zu dem Ergebnis, dass die Sanktionsabgabe nach § 18 Abs. 1 S. 1 TEHG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine sonstige Sonderabgabe erfüllt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die gewerbliche Verfolgung ökonomischer Interessen geht in der Regel einher mit ökologischen Belastungen. Das System des Emissionshandels bezweckt die Gleichschaltung wirtschaftlicher und ökologischer Interessen, indem es Großemittenten die Möglichkeit bietet, durch entsprechende CO2-Reduktionsmaßnahmen über mehr Emissionszertifikate zu verfügen, als es zur Erfüllung ihrer Rückgabepflicht erforderlich ist. Die überschüssigen Emissionszertifikate lassen sich gewinnbringend veräußern.
Im Mittelpunkt der Dissertation von Jens Nawrath steht die Untersuchung der Vereinbarkeit zweier Abgaben mit dem Grundgesetz, die im Zusammenhang mit der Ausgabe bzw. der Rückgabe von Emissionszertifikaten von Bedeutung sind. Zum einen wird die Frage erörtert, ob und in welcher Form die staatliche Erhebung eines Zertifikatsentgelts verfassungskonform ist. Zum anderen untersucht der Autor die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe nach § 18 Abs. 1 S. 1 TEHG, der eine Zahlungspflicht desjenigen normiert, der seiner Verpflichtung nicht nachkommt, ausreichend viele Emissionszertifikate zum Fälligkeitszeitpunkt an die öffentliche Hand abzugeben.
Beide Fragen erfordern schließlich eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Sonderabgabendogmatik. Der Verfasser erörtert die Voraussetzungen, unter denen das Zertifikatsentgelt als Sonderabgabe im engeren Sinne verfassungskonform zu normieren ist. Er sieht es als unerlässlich an, das Aufkommen, das der Staat über das Zertifikatsentgelt erzielen wird, zumindest mittelbar im Interesse der Gruppe der Abgabeschuldner zu verwenden. Um die besondere Finanzierungsverantwortung der Großemittenten für Klimaschutzmaßnahmen sicherzustellen, fordert er außerdem die Implementierung eines Verbots der Überwälzung der Zertifikatskosten auf Dritte. Nawrath kommt zu dem Ergebnis, dass die Sanktionsabgabe nach § 18 Abs. 1 S. 1 TEHG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine sonstige Sonderabgabe erfüllt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Energiewende und Digitalisierung erfordern massive Investitionen in die Strom- und Telekommunikationsnetze. Dabei ist der notwendige Netzausbau einerseits eine staatliche Gemeinwohlaufgabe. Andererseits befinden sich die betreffenden Infrastrukturen zu einem erheblichen Teil in den Händen privater und gewinnorientierter Unternehmen. Welche Folgen hat nun diese "gewährleistungsstaatliche" Aufgabenteilung für die Finanzierung des Netzausbaus? Mittels welcher Instrumente kann die Finanzierung des Netzausbaus regulatorisch sichergestellt werden? Und dürfen private Marktteilnehmer zu einer Finanzierung gezwungen und so für die Erreichung sozialer und umweltpolitischer Regulierungsziele verantwortlich gemacht werden? Johannes Franke untersucht diese Fragen aus ökonomischer, verfassungsrechtlicher und regulierungsrechtlicher Perspektive.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Energiewende und Digitalisierung erfordern massive Investitionen in die Strom- und Telekommunikationsnetze. Dabei ist der notwendige Netzausbau einerseits eine staatliche Gemeinwohlaufgabe. Andererseits befinden sich die betreffenden Infrastrukturen zu einem erheblichen Teil in den Händen privater und gewinnorientierter Unternehmen. Welche Folgen hat nun diese "gewährleistungsstaatliche" Aufgabenteilung für die Finanzierung des Netzausbaus? Mittels welcher Instrumente kann die Finanzierung des Netzausbaus regulatorisch sichergestellt werden? Und dürfen private Marktteilnehmer zu einer Finanzierung gezwungen und so für die Erreichung sozialer und umweltpolitischer Regulierungsziele verantwortlich gemacht werden? Johannes Franke untersucht diese Fragen aus ökonomischer, verfassungsrechtlicher und regulierungsrechtlicher Perspektive.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die EEG-Umlage bildet zusammen mit dem zugehörigen Ausgleichsmechanismus das Regelungssystem zur Deckung der durch die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern entstehenden Kosten. Diese Förderung und somit auch die EEG-Umlage sind wesentlicher Bestandteil zur Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Das Werk untersucht den Rechtscharakter der EEG-Umlage, wobei es sich auf die zentrale Frage konzentriert, ob eine Einordnung als Preisregelung oder als Sonderabgabe in Betracht kommt. Entscheidende Bedeutung kommt im Rahmen der Abgrenzung dieser beiden Möglichkeiten der Würdigung des enormen staatlichen Einflusses zu, der hinsichtlich der Ermittlung, Erhebung und Verwaltung der EEG-Umlage besteht. Anhand der vorgenommenen Einordnung werden schließlich die Anforderungen bestimmt, die an die Rechtmäßigkeit der EEG-Umlage zu stellen sind, und deren Einhaltung überprüft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Reent Ricklef Reents beschäftigt sich mit dem Ausbau der Internetversorgung über eine breitbandige Netzinfrastruktur. Diese Themenstellung ist für den ländlichen Raum, speziell für die Bevölkerung, die Unternehmen und auch für die Kommunen von besonderem Interesse, da vielerorts eine schwache Versorgung besteht. Welche rechtlichen Probleme können bei einem flächendeckenden Ausbau einer Breitbandversorgung, insbesondere im Hinblick auf Art. 87f GG, auftreten? Der Autor behandelt die Finanzierung des Netzausbaus, da der Netzinfrastrukturausbau eine nicht unwesentliche Investition darstellt. Zudem erörtert er die Fragestellungen zum Ausbau und zur Finanzierung der Breitbandversorgung nach europarechtlichen, verfassungsrechtlichen und landesrechtlichen Gesichtspunkten.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die gewerbliche Verfolgung ökonomischer Interessen geht in der Regel einher mit ökologischen Belastungen. Das System des Emissionshandels bezweckt die Gleichschaltung wirtschaftlicher und ökologischer Interessen, indem es Großemittenten die Möglichkeit bietet, durch entsprechende CO2-Reduktionsmaßnahmen über mehr Emissionszertifikate zu verfügen, als es zur Erfüllung ihrer Rückgabepflicht erforderlich ist. Die überschüssigen Emissionszertifikate lassen sich gewinnbringend veräußern.
Im Mittelpunkt der Dissertation von Jens Nawrath steht die Untersuchung der Vereinbarkeit zweier Abgaben mit dem Grundgesetz, die im Zusammenhang mit der Ausgabe bzw. der Rückgabe von Emissionszertifikaten von Bedeutung sind. Zum einen wird die Frage erörtert, ob und in welcher Form die staatliche Erhebung eines Zertifikatsentgelts verfassungskonform ist. Zum anderen untersucht der Autor die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe nach § 18 Abs. 1 S. 1 TEHG, der eine Zahlungspflicht desjenigen normiert, der seiner Verpflichtung nicht nachkommt, ausreichend viele Emissionszertifikate zum Fälligkeitszeitpunkt an die öffentliche Hand abzugeben.
Beide Fragen erfordern schließlich eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Sonderabgabendogmatik. Der Verfasser erörtert die Voraussetzungen, unter denen das Zertifikatsentgelt als Sonderabgabe im engeren Sinne verfassungskonform zu normieren ist. Er sieht es als unerlässlich an, das Aufkommen, das der Staat über das Zertifikatsentgelt erzielen wird, zumindest mittelbar im Interesse der Gruppe der Abgabeschuldner zu verwenden. Um die besondere Finanzierungsverantwortung der Großemittenten für Klimaschutzmaßnahmen sicherzustellen, fordert er außerdem die Implementierung eines Verbots der Überwälzung der Zertifikatskosten auf Dritte. Nawrath kommt zu dem Ergebnis, dass die Sanktionsabgabe nach § 18 Abs. 1 S. 1 TEHG die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine sonstige Sonderabgabe erfüllt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Dass die Arbeitgeber wesentlich an der sozialen Sicherung des Großteils der Bevölkerung beteiligt werden, hat eine lange Tradition und gilt nach wie vor als unabdingbar für die finanzielle Stabilität des Systems. Wohl aus diesen Gründen haben die Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen bislang verfassungsrechtlich einen bemerkenswerten Sonderstatus genossen. Während der überwiegende Teil der Literatur deren Rechtfertigungsbedürftigkeit gegenüber den Arbeitgebern am Maßstab des Grundgesetzes gänzlich negiert, hat die Rechtsprechung für diese Art von Abgabe eigene Voraussetzungen entwickelt. Die Verfasserin hingegen wirft die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung der Arbeitgeber bei der Finanzierung des sozialen Sicherungssystems grundlegend und in aller Ergebnisoffenheit auf. Nach der Darstellung der historischen Entwicklung der Sozialversicherung seit der Antike mit dem Fokus auf den unterschiedlichen Formen der - teils freiwilligen - Leistungen von Arbeitgebern im Falle sozialer Notlagen ihrer Arbeitnehmer belegt die Autorin mit zahlreichen intra- und interdisziplinären Argumenten, dass die Abgaben nach § 249 Abs. 1 S. 1 SGB V für die Krankenversicherung, § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI für die Rentenversicherung, § 346 Abs. 1 Nr. 1 SGB III für die Arbeitslosenversicherung und § 58 Abs. 1 S. 1 SGB XI für die Pflegeversicherung durchaus den hiermit belasteten Arbeitgebern gegenüber zu rechtfertigen sind und ihnen auch hinsichtlich der Qualifikation als Sonderabgabe keine Sonderrolle zukommt. Daher nimmt die Verfasserin im Folgenden unter Zugrundelegung der für diese Abgabenart vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Dogmatik die gängigen Rechtfertigungsmuster für jeden Versicherungszweig in den Blick und zeichnet am Ende ein differenziertes Bild von der Verfassungsmäßigkeit der Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Etwa zehn Millionen Menschen in Deutschland haben Alkoholprobleme. Das hieraus resultierende Gefahrenpotential hat quer durch die Rechtsordnung eine Vielzahl von Regelungen generiert. Gleichwohl werden weitergehende gesetzliche Maßnahmen nach dem Beispiel des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots in Baden-Württemberg oder der Ermächtigung zum Erlass von Alkoholkonsumverboten im sächsischen Polizeigesetz diskutiert. Der Autor untersucht zunächst, ob und ggf. auf welcher Grundlage der Staat verpflichtet ist, seine Bürger vor Gefahren und Risiken übermäßigen Alkoholkonsums zu schützen. Im Ergebnis gelangt er zu der Auffassung, dass sich derartige Schutzpflichten allein aus den Grundrechten ergeben können. Die Schutzpflichterfüllung sei auch nur im Sinne einer Evidenzkontrolle überprüfbar. Regelmäßig bestehe kein Anspruch auf bestimmte staatliche Schutzmaßnahmen. Maßnahmen zum Schutz vor individueller oder kollektiver Selbstgefährdung seien verfassungsrechtlich nicht geboten. Den zweiten Teil der Untersuchung bildet ein umfassender Überblick über eine immense Palette gesetzlicher Regelungen des Straf-, Verkehrs-, Gefahrenabwehr-, Zivil-, Sozial- und Steuerrechts, die sich mit alkoholbedingten Gefahren befassen. Eine Analyse dieser Bestimmungen ergibt, dass quasi jedes dieser Rechtsgebiete unmittelbar oder mittelbar dazu beträgt, die staatliche Schutzpflicht im Hinblick auf alkoholbedingte Gefahren zu erfüllen. Der Staat hat somit nach Auffassung des Autors seine Schutzpflicht nicht verletzt, die grundrechtlich geschützten Rechtsgüter der Bürger vor den aus (übermäßigem) Konsum alkoholischer Getränke resultierenden Gefahren wirksam zu schützen. Damit ist allerdings die Frage nicht beantwortet, ob und inwieweit die geltenden Normen durch landesrechtliche Regelungen zur Eindämmung übermäßigen Konsums alkoholischer Getränke ergänzt oder ersetzt werden dürfen. Hierzu untersucht der Autor beispielhaft einige kürzlich eingeführte oder derzeit diskutierte Maßnahmen auf ihre Verfassungsmäßigkeit: Dürfen die Länder den Verkauf und den Konsum alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum sowie die Werbung und das Sponsoring für alkoholische Getränke beschränken? Ist die Einführung einer Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen bei alkoholischen Getränken sowie die Erhöhung der Alkoholsteuern durch die Länder zulässig? Dürfen diese eine der Alkoholprävention dienende zweckgebundene Abgabe erheben? Ist der verbreitete Einsatz minderjähriger Testkäufer zur Überwachung des Abgabeverbots nach § 9 JuSchG nach geltendem Recht zulässig? Der Autor leistet mit seiner Untersuchung einen wichtigen Beitrag zu der aktuellen Diskussion, wie alkoholbedingten Gefahren durch Maßnahmen des Landesgesetzgebers wirksam begegnet werden kann.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Kernbrennstoffsteuer als "Verbrauchsteuer"?
Aktualisiert: 2021-03-02
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Der Standort Innenstadt und die ihn ursprünglich prägende Handelsfunktion haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Insbesondere durch Motorisierung breiter Bevölkerungsschichten und einem einsetzenden Suburbanisierungsprozess ist neben dem primären Einzelhandelsstandort in der Innenstadt ein sekundärer Standort im Außenbereich entstanden. Aufwendig umgebe oder neu gestaltete Einkaufzentren entstehen auf der "grünen Wiese" und bilden die Konkurrenz des innerstädtischen Einzelhandels. Mit Zunahme des sekundären Standorts und des damit verbundenen Abzugs der Kaufkraft aus den Innenstädten reduzieren sich die Umsätze und Besucherzahlen in den zentralen Stadtbereichen von Jahr zu Jahr. Angesichts abnehmender Ertragserwartungen verwundert es kaum, dass Neu- und Ersatzinvestitionen in den Innenstädten oftmals zurückgestellt oder auf das Nötigste beschränkt werden. Werden dabei gleichzeitig Gestaltungs-, Sicherheits- und Werbemaßnahmen vernachlässigt, erfahren die Innenstädte einen immer stärkeren Abwärtstrend. Diesem Abwärtstrend können die Kommunen mangels finanzieller Leistungsfähigkeit nicht alleine entgegentreten. Entsprechend wird nach Lösungsmöglichkeiten gesucht und dabei nicht an der Landesgrenze Halt gemacht. Als eine aussichtsreiche Alternative wird das nordamerikanische Modell der "Business Improvement Districts" ausgemacht, das bereits durch einige Bundesländer gesetzlich verankert wurde. Das Modell gründet sich auf den Einsatz und die Finanzierung der in einem bestimmten Bereich ansässigen Grundeigentümer in einer dem nationalen Recht bisher fremden Kooperation mit der betreffenden Kommune. Gerade die Neuartigkeit des Modells führt zu rechtlicher Unsicherheit. Kann das Modell der Business Improvement Districts in der Bundesrepublik ohne Verstoß gegen geltendes Recht überhaupt eingeführt werden? Welchen rechtlichen Anforderungen muss das Modell genügen? Entsprechend diesen Fragestellungen erörtert der Verfasser Problemfelder, die bei einer Implementierung eines aus einem anderen Rechtsregime stammenden Modells auftreten, um darauf aufbauend die rechtlichen Grenzen und Ausgestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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