Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland haben außer Hamburg alle Länder Sparkassengesetze erlassen und sie seither in unterschiedlichem Umfang geändert. Entsprechend der Kompetenzordnung des Grundgesetzes enthalten die Gesetze kaum Regelungen zum Geschäftsrecht der Sparkassen, sondern in erster Linie das Organisationsrecht der Sparkassen.
Der Autor stellt im vorliegenden Werk die aktuellen und ehemaligen Fassungen der Landessparkassengesetze vergleichend gegenüber. Er untersucht die Gesetze auf Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede und geht den Gründen für die jeweilige Entwicklung nach.
Die Arbeit führt den Leser zunächst in die Thematik ein und grenzt die Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern hinsichtlich der Sparkassen gegeneinander ab. Anschließend wird der Einfluss anderer Rechtsgebiete auf das Sparkassenrecht dargestellt. Danach folgt ein Überblick über die Geschichte der Sparkassen und die Änderungshistorie der Sparkassengesetze ab 1949. Sodann vergleicht der Autor die einzelnen Regelungsbereiche der aktuellen und vergangenen Gesetzesfassungen miteinander.
Im Anhang der Arbeit finden sich tabellarische Übersichten über die Fundstellen sämtlicher Änderungsgesetze seit 1949.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland haben außer Hamburg alle Länder Sparkassengesetze erlassen und sie seither in unterschiedlichem Umfang geändert. Entsprechend der Kompetenzordnung des Grundgesetzes enthalten die Gesetze kaum Regelungen zum Geschäftsrecht der Sparkassen, sondern in erster Linie das Organisationsrecht der Sparkassen.
Der Autor stellt im vorliegenden Werk die aktuellen und ehemaligen Fassungen der Landessparkassengesetze vergleichend gegenüber. Er untersucht die Gesetze auf Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede und geht den Gründen für die jeweilige Entwicklung nach.
Die Arbeit führt den Leser zunächst in die Thematik ein und grenzt die Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern hinsichtlich der Sparkassen gegeneinander ab. Anschließend wird der Einfluss anderer Rechtsgebiete auf das Sparkassenrecht dargestellt. Danach folgt ein Überblick über die Geschichte der Sparkassen und die Änderungshistorie der Sparkassengesetze ab 1949. Sodann vergleicht der Autor die einzelnen Regelungsbereiche der aktuellen und vergangenen Gesetzesfassungen miteinander.
Im Anhang der Arbeit finden sich tabellarische Übersichten über die Fundstellen sämtlicher Änderungsgesetze seit 1949.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland haben außer Hamburg alle Länder Sparkassengesetze erlassen und sie seither in unterschiedlichem Umfang geändert. Entsprechend der Kompetenzordnung des Grundgesetzes enthalten die Gesetze kaum Regelungen zum Geschäftsrecht der Sparkassen, sondern in erster Linie das Organisationsrecht der Sparkassen.
Der Autor stellt im vorliegenden Werk die aktuellen und ehemaligen Fassungen der Landessparkassengesetze vergleichend gegenüber. Er untersucht die Gesetze auf Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede und geht den Gründen für die jeweilige Entwicklung nach.
Die Arbeit führt den Leser zunächst in die Thematik ein und grenzt die Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern hinsichtlich der Sparkassen gegeneinander ab. Anschließend wird der Einfluss anderer Rechtsgebiete auf das Sparkassenrecht dargestellt. Danach folgt ein Überblick über die Geschichte der Sparkassen und die Änderungshistorie der Sparkassengesetze ab 1949. Sodann vergleicht der Autor die einzelnen Regelungsbereiche der aktuellen und vergangenen Gesetzesfassungen miteinander.
Im Anhang der Arbeit finden sich tabellarische Übersichten über die Fundstellen sämtlicher Änderungsgesetze seit 1949.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die 8. Lieferung enthält die Kommentierung der §§ 20 bis 22 sowie des § 25 SpkG und behandelt umfassend die Fragen, welche in engem Zusammenhang mit den erläuterten Vorschriften stehen.
Die 3. Auflage dieses Loseblattkommentars erschien bislang unter den Namen Heinevetter/Engau/Menking. Sein Begründer Klaus Heinevetter ist bereits 1992 verstorben, Rainer Menking nach Erscheinen der 3. Lieferung 2012 aus dem Kreis der Bearbeiter ausgeschieden. Stattdessen gehört seit der 6. Lieferung Johannes Dietlein dem Autorenteam an. Ab der 8. Lieferung trat als weiterer Autor Ralf Josten, Chefjustitiar der Kreissparkasse Köln, hinzu. Die Autorenbezeichnung dieses Kommentars wurde daher in Engau/Dietlein/Josten geändert.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die 8. Lieferung enthält die Kommentierung der §§ 20 bis 22 sowie des § 25 SpkG und behandelt umfassend die Fragen, welche in engem Zusammenhang mit den erläuterten Vorschriften stehen.
Die 3. Auflage dieses Loseblattkommentars erschien bislang unter den Namen Heinevetter/Engau/Menking. Sein Begründer Klaus Heinevetter ist bereits 1992 verstorben, Rainer Menking nach Erscheinen der 3. Lieferung 2012 aus dem Kreis der Bearbeiter ausgeschieden. Stattdessen gehört seit der 6. Lieferung Johannes Dietlein dem Autorenteam an. Ab der 8. Lieferung trat als weiterer Autor Ralf Josten, Chefjustitiar der Kreissparkasse Köln, hinzu. Die Autorenbezeichnung dieses Kommentars wurde daher in Engau/Dietlein/Josten geändert.
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Die 8. Lieferung enthält die Kommentierung der §§ 20 bis 22 sowie des § 25 SpkG und behandelt umfassend die Fragen, welche in engem Zusammenhang mit den erläuterten Vorschriften stehen.
Die 3. Auflage dieses Loseblattkommentars erschien bislang unter den Namen Heinevetter/Engau/Menking. Sein Begründer Klaus Heinevetter ist bereits 1992 verstorben, Rainer Menking nach Erscheinen der 3. Lieferung 2012 aus dem Kreis der Bearbeiter ausgeschieden. Stattdessen gehört seit der 6. Lieferung Johannes Dietlein dem Autorenteam an. Ab der 8. Lieferung trat als weiterer Autor Ralf Josten, Chefjustitiar der Kreissparkasse Köln, hinzu. Die Autorenbezeichnung dieses Kommentars wurde daher in Engau/Dietlein/Josten geändert.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die 8. Lieferung enthält die Kommentierung der §§ 20 bis 22 sowie des § 25 SpkG und behandelt umfassend die Fragen, welche in engem Zusammenhang mit den erläuterten Vorschriften stehen.
Die 3. Auflage dieses Loseblattkommentars erschien bislang unter den Namen Heinevetter/Engau/Menking. Sein Begründer Klaus Heinevetter ist bereits 1992 verstorben, Rainer Menking nach Erscheinen der 3. Lieferung 2012 aus dem Kreis der Bearbeiter ausgeschieden. Stattdessen gehört seit der 6. Lieferung Johannes Dietlein dem Autorenteam an. Ab der 8. Lieferung trat als weiterer Autor Ralf Josten, Chefjustitiar der Kreissparkasse Köln, hinzu. Die Autorenbezeichnung dieses Kommentars wurde daher in Engau/Dietlein/Josten geändert.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Die 8. Lieferung enthält die Kommentierung der §§ 20 bis 22 sowie des § 25 SpkG und behandelt umfassend die Fragen, welche in engem Zusammenhang mit den erläuterten Vorschriften stehen.
Die 3. Auflage dieses Loseblattkommentars erschien bislang unter den Namen Heinevetter/Engau/Menking. Sein Begründer Klaus Heinevetter ist bereits 1992 verstorben, Rainer Menking nach Erscheinen der 3. Lieferung 2012 aus dem Kreis der Bearbeiter ausgeschieden. Stattdessen gehört seit der 6. Lieferung Johannes Dietlein dem Autorenteam an. Ab der 8. Lieferung trat als weiterer Autor Ralf Josten, Chefjustitiar der Kreissparkasse Köln, hinzu. Die Autorenbezeichnung dieses Kommentars wurde daher in Engau/Dietlein/Josten geändert.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Die 8. Lieferung enthält die Kommentierung der §§ 20 bis 22 sowie des § 25 SpkG und behandelt umfassend die Fragen, welche in engem Zusammenhang mit den erläuterten Vorschriften stehen.
Die 3. Auflage dieses Loseblattkommentars erschien bislang unter den Namen Heinevetter/Engau/Menking. Sein Begründer Klaus Heinevetter ist bereits 1992 verstorben, Rainer Menking nach Erscheinen der 3. Lieferung 2012 aus dem Kreis der Bearbeiter ausgeschieden. Stattdessen gehört seit der 6. Lieferung Johannes Dietlein dem Autorenteam an. Ab der 8. Lieferung trat als weiterer Autor Ralf Josten, Chefjustitiar der Kreissparkasse Köln, hinzu. Die Autorenbezeichnung dieses Kommentars wurde daher in Engau/Dietlein/Josten geändert.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Zur Ergänzungslieferung
Die 73. Ergänzungslieferung enthält u.a. Änderungendes Saarländischen BesoldungsGdes AbgeordnetenG,des GebührenG,des KommunalselbstverwaltungsG,des KommunalfinanzausgleichsGdes Saarländischen Brand- und KatastrophenschutzGdes JuristenausbildungsG,des Saarländischen HochschulG,des Saarländischen HochschulgebührenG,der StudienplatzvergabeVO,der MehrarbeitsvergütungsVOder ErschwerniszulagenVO,der Schiedsordnung.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Studierende, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Behörden, Betriebe, Verbände.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Zur Ergänzungslieferung
Die 73. Ergänzungslieferung enthält u.a. Änderungendes Saarländischen BesoldungsGdes AbgeordnetenG,des GebührenG,des KommunalselbstverwaltungsG,des KommunalfinanzausgleichsGdes Saarländischen Brand- und KatastrophenschutzGdes JuristenausbildungsG,des Saarländischen HochschulG,des Saarländischen HochschulgebührenG,der StudienplatzvergabeVO,der MehrarbeitsvergütungsVOder ErschwerniszulagenVO,der Schiedsordnung.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Studierende, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Behörden, Betriebe, Verbände.
Aktualisiert: 2023-06-20
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Das Sparkassenrecht der Länder
wird von bundesgesetzlichen Vorgaben, in Umsetzung europäischer Vorgaben, überlagert. In einigen Bereichen, wie z.B. in den Qualifikationsanforderungen an die Mitglieder der Organe der Sparkassen, haben Regelungen des KWG das traditionelle Sparkassenrecht verdrängt.
Das neue Handbuch Sparkassenrecht
ermöglicht eine umfassende Orientierung. Es berücksichtigt die gesamte Governance der Sparkassen und alle Bereiche, in denen die Sparkassengesetze der Länder oder die Grundrechtsbindung der Sparkassen deren Tätigkeit bestimmen. Entstanden ist so das grundlegende Werk zu allen rechtlichen Fragen der Praxis.
Schwerpunkte
Verhältnis zu kommunalen Trägern, Rechtsprobleme der Satzung, Gemeinnützigkeit
Aufgaben, Zuständigkeiten und Haftung des Vorstandes und des Verwaltungsrates
Bestellung, Abberufung, Berichtspflichten und Überwachung des Vorstandes
Qualifikation der Organmitglieder und Bildung von Ausschüssen (§§ 25c und 25d KWG einschließlich Merkblätter BaFin, EZB und EBA)
Jahresabschluss und Ausschüttungen
Einlagen- und Institutssicherung
Eigenmittelausstattung (Basel III) und Namensschutz
Aufsicht über die Sparkassen (Sparkassenaufsicht, BaFin bzw. EZB)
Stellung der Beschäftigten
Aktualisiert: 2023-04-16
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Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland haben außer Hamburg alle Länder Sparkassengesetze erlassen und sie seither in unterschiedlichem Umfang geändert. Entsprechend der Kompetenzordnung des Grundgesetzes enthalten die Gesetze kaum Regelungen zum Geschäftsrecht der Sparkassen, sondern in erster Linie das Organisationsrecht der Sparkassen.
Der Autor stellt im vorliegenden Werk die aktuellen und ehemaligen Fassungen der Landessparkassengesetze vergleichend gegenüber. Er untersucht die Gesetze auf Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede und geht den Gründen für die jeweilige Entwicklung nach.
Die Arbeit führt den Leser zunächst in die Thematik ein und grenzt die Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern hinsichtlich der Sparkassen gegeneinander ab. Anschließend wird der Einfluss anderer Rechtsgebiete auf das Sparkassenrecht dargestellt. Danach folgt ein Überblick über die Geschichte der Sparkassen und die Änderungshistorie der Sparkassengesetze ab 1949. Sodann vergleicht der Autor die einzelnen Regelungsbereiche der aktuellen und vergangenen Gesetzesfassungen miteinander.
Im Anhang der Arbeit finden sich tabellarische Übersichten über die Fundstellen sämtlicher Änderungsgesetze seit 1949.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Rolle der Sparkassen in der deutschen und europäischen Bankenlandschaft ist seit längerer Zeit Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen. Die Befürworter einer eher marktliberalen Position sehen in der Existenz von Sparkassen einen Eingriff in den freien Wettbewerb, während auf der anderen Seite die Gemeinwohlaufgaben der Sparkassen herausgestellt werden. Dieser Streit eskalierte im Zuge des Vorhabens der Hansestadt Stralsund, die kommunale Sparkasse im Jahr 2003 zu verkaufen. Im Zuge der Änderung des mecklenburg-vorpommerischen Sparkassengesetzes stellte sich als - vermeintliche - Lehre dieser Kontroverse heraus, dass sich ohne landespolitischen Willen ein Sparkassenverkauf in Deutschland nicht realisieren lässt. Es fehlt nicht an Untersuchungen, inwieweit es allgemein möglich ist, öffentliche Unternehmen bzw. kommunale Sparkassen zu privatisieren. Mit dem Buch soll vielmehr der Frage nachgegangen werden, ob es dem kommunalen Träger einer Sparkasse untersagt werden kann, "seine" Sparkasse zu verkaufen, und es tatsächlich entscheidend auf den politischen Willen des beteiligten Landes ankommt. Die Untersuchung "Sparkassenprivatisierungsverbot durch den Landessparkassengesetzgeber" geht hierbei auf die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Rahmenbedingungen sowie auf die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung aus Art. 28 Abs. 2 GG bzw. Art. 72 Verf MV ein und leitet - letztlich - über das kommunale Bankverbot des § 68 Abs. 4 KV MV her, dass es einer Kommune möglich ist, sich gegenüber einem landessparkassengesetzlichen Verkaufsverbot durchzusetzen.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Sparkassengesetze der Länder Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt werden für Prktiker in den Sparkassen kommentiert und erläutert.
Aktualisiert: 2021-12-01
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Die 8. Lieferung enthält die Kommentierung der §§ 20 bis 22 sowie des § 25 SpkG und behandelt umfassend die Fragen, welche in engem Zusammenhang mit den erläuterten Vorschriften stehen.
Die 3. Auflage dieses Loseblattkommentars erschien bislang unter den Namen Heinevetter/Engau/Menking. Sein Begründer Klaus Heinevetter ist bereits 1992 verstorben, Rainer Menking nach Erscheinen der 3. Lieferung 2012 aus dem Kreis der Bearbeiter ausgeschieden. Stattdessen gehört seit der 6. Lieferung Johannes Dietlein dem Autorenteam an. Ab der 8. Lieferung trat als weiterer Autor Ralf Josten, Chefjustitiar der Kreissparkasse Köln, hinzu. Die Autorenbezeichnung dieses Kommentars wurde daher in Engau/Dietlein/Josten geändert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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