Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, in die außerordentlich kontrovers geführte Diskussion um das Beweisantragsrecht in der Hauptverhandlung einzugreifen. Zu diesem Zweck wird die Reformproblematik in rechtshistorischer, rechtsdogmatischer und rechtspolitischer Hinsicht analysiert.
Dabei zeigt die historische Entwicklung, daß der Streit in erheblichem Ausmaße vom Verfahrens(vor-)verständnis beeinflußt wird, vor allem von der Anerkennung der Subjektstellung des Beschuldigten und seiner Gestaltungsmacht im Prozeß. Das Beweisantragsrecht sollte aber, wie der dogmatische Hauptteil belegt, keine rechtspolitische Manövriermasse sein, da es eigenständige, unverzichtbare Aufgaben im Strafprozeß erfüllt: Durch die Zuweisung einer autonomen Prognosekompetenz dient es vor allem der Wahrheitsfindung und ist zugleich Ausdruck prozeduraler Gerechtigkeit. Vor diesem Hintergrund werden die bisherigen Reformmodelle untersucht - und letztlich verworfen. Schatz entwickelt einen eigenen, behutsamen Vorschlag, eine Verwirkungslösung, die sich als "gelb-gelb-rote-Karte" bezeichnen läßt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, in die außerordentlich kontrovers geführte Diskussion um das Beweisantragsrecht in der Hauptverhandlung einzugreifen. Zu diesem Zweck wird die Reformproblematik in rechtshistorischer, rechtsdogmatischer und rechtspolitischer Hinsicht analysiert.
Dabei zeigt die historische Entwicklung, daß der Streit in erheblichem Ausmaße vom Verfahrens(vor-)verständnis beeinflußt wird, vor allem von der Anerkennung der Subjektstellung des Beschuldigten und seiner Gestaltungsmacht im Prozeß. Das Beweisantragsrecht sollte aber, wie der dogmatische Hauptteil belegt, keine rechtspolitische Manövriermasse sein, da es eigenständige, unverzichtbare Aufgaben im Strafprozeß erfüllt: Durch die Zuweisung einer autonomen Prognosekompetenz dient es vor allem der Wahrheitsfindung und ist zugleich Ausdruck prozeduraler Gerechtigkeit. Vor diesem Hintergrund werden die bisherigen Reformmodelle untersucht - und letztlich verworfen. Schatz entwickelt einen eigenen, behutsamen Vorschlag, eine Verwirkungslösung, die sich als "gelb-gelb-rote-Karte" bezeichnen läßt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, in die außerordentlich kontrovers geführte Diskussion um das Beweisantragsrecht in der Hauptverhandlung einzugreifen. Zu diesem Zweck wird die Reformproblematik in rechtshistorischer, rechtsdogmatischer und rechtspolitischer Hinsicht analysiert.
Dabei zeigt die historische Entwicklung, daß der Streit in erheblichem Ausmaße vom Verfahrens(vor-)verständnis beeinflußt wird, vor allem von der Anerkennung der Subjektstellung des Beschuldigten und seiner Gestaltungsmacht im Prozeß. Das Beweisantragsrecht sollte aber, wie der dogmatische Hauptteil belegt, keine rechtspolitische Manövriermasse sein, da es eigenständige, unverzichtbare Aufgaben im Strafprozeß erfüllt: Durch die Zuweisung einer autonomen Prognosekompetenz dient es vor allem der Wahrheitsfindung und ist zugleich Ausdruck prozeduraler Gerechtigkeit. Vor diesem Hintergrund werden die bisherigen Reformmodelle untersucht - und letztlich verworfen. Schatz entwickelt einen eigenen, behutsamen Vorschlag, eine Verwirkungslösung, die sich als "gelb-gelb-rote-Karte" bezeichnen läßt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, in die außerordentlich kontrovers geführte Diskussion um das Beweisantragsrecht in der Hauptverhandlung einzugreifen. Zu diesem Zweck wird die Reformproblematik in rechtshistorischer, rechtsdogmatischer und rechtspolitischer Hinsicht analysiert.
Dabei zeigt die historische Entwicklung, daß der Streit in erheblichem Ausmaße vom Verfahrens(vor-)verständnis beeinflußt wird, vor allem von der Anerkennung der Subjektstellung des Beschuldigten und seiner Gestaltungsmacht im Prozeß. Das Beweisantragsrecht sollte aber, wie der dogmatische Hauptteil belegt, keine rechtspolitische Manövriermasse sein, da es eigenständige, unverzichtbare Aufgaben im Strafprozeß erfüllt: Durch die Zuweisung einer autonomen Prognosekompetenz dient es vor allem der Wahrheitsfindung und ist zugleich Ausdruck prozeduraler Gerechtigkeit. Vor diesem Hintergrund werden die bisherigen Reformmodelle untersucht - und letztlich verworfen. Schatz entwickelt einen eigenen, behutsamen Vorschlag, eine Verwirkungslösung, die sich als "gelb-gelb-rote-Karte" bezeichnen läßt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Autor behandelt die Anwendung des strafprozessualen Verschlechterungsverbots auf die strafrechtlichen Maßregeln der Besserung und Sicherung, die im System der Zweispurigkeit neben der Strafe die zweite Spur im Sanktionenrecht bilden. Zuerst werden die allgemeinen Grundlagen gelegt, wenn zum einen das System der Zweispurigkeit in seiner Bedeutung und zum anderen das Verbot der reformatio in peius in seinem Inhalt und insbesondere seiner rechtsstaatlichen Herleitung dargestellt wird. Einen wichtigen Abschnitt bildet der Komplex, in dem der Begriff "Nachteil" untersucht wird. Im Ergebnis zeigt sich der Vorzug einer generell-objektiven Betrachtungsweise. Eine erste Verzahnung der beiden Begrifflichkeiten "Verschlechterungsverbot" und "Maßregeln" erfolgt in dem Teil der Arbeit, der sich mit dem Verbot in den verschiedenen Verfahrenskonstellationen beschäftigt, in denen Maßregeln angeordnet werden können. Hier zeigt sich ein überaus weiter Anwendungsbereich des strafprozessualen Verschlechterungsverbots.
Im zweiten Teil der Arbeit verknüpft Joachim Kretschmer die beiden Rechtsinstitute im einzelnen. Das Verbot der reformatio in peius wird - bezogen auf jede einzelne der sechs strafrechtlichen Maßregeln des § 61 StGB - umfassend dargestellt. Hierbei behandelt der Autor beispielsweise folgende Rechtsprobleme: Das Verhältnis der Maßregeln der Besserung und Sicherung und ihre Austauschbarkeit untereinander, das Verhältnis der Maßregeln zu den Strafen, die Ausnahmeregelung in den §§ 331 Abs. 2, 358 Abs. 2 Satz 2 und 373 Abs. 2 Satz 2 StPO und ihre Unvereinbarkeit mit dem rechtsstaatlichen Verbot, den Einfluß einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Festsetzung der Sperrfrist.
Nach einer ausführlichen Untersuchung ergibt sich als wesentliches Ergebnis, daß die Maßregeln im Rahmen des Verschlechterungsverbots unvergleichbar und daher auch unaustauschbar sind. Die Maßregeln dürfen in einem Rechtsmittelverfahren unter der Geltung des Verbots weder nachträglich angeordnet noch miteinander ausgewechselt werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, in die außerordentlich kontrovers geführte Diskussion um das Beweisantragsrecht in der Hauptverhandlung einzugreifen. Zu diesem Zweck wird die Reformproblematik in rechtshistorischer, rechtsdogmatischer und rechtspolitischer Hinsicht analysiert.
Dabei zeigt die historische Entwicklung, daß der Streit in erheblichem Ausmaße vom Verfahrens(vor-)verständnis beeinflußt wird, vor allem von der Anerkennung der Subjektstellung des Beschuldigten und seiner Gestaltungsmacht im Prozeß. Das Beweisantragsrecht sollte aber, wie der dogmatische Hauptteil belegt, keine rechtspolitische Manövriermasse sein, da es eigenständige, unverzichtbare Aufgaben im Strafprozeß erfüllt: Durch die Zuweisung einer autonomen Prognosekompetenz dient es vor allem der Wahrheitsfindung und ist zugleich Ausdruck prozeduraler Gerechtigkeit. Vor diesem Hintergrund werden die bisherigen Reformmodelle untersucht - und letztlich verworfen. Schatz entwickelt einen eigenen, behutsamen Vorschlag, eine Verwirkungslösung, die sich als "gelb-gelb-rote-Karte" bezeichnen läßt.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Verzeichnis der Abbildungen -- Einleitung -- I. Die geographischen Grundlagen von Wirtschaft und Verkehr -- A. Der Einfluß physischgeographischer Faktoren auf Wirtschaft und Verkehr -- B. Der Einfluß anthropogeographischer Faktoren auf Wirtschaß und Verkehr -- II. Geographie der Weltwirtschaft (Produktion und Außenhandel) -- A. Emahrungswirtschaft — Die Versorgung des Weltmarktes mit Nahrungs- und Genußmitteln -- B. Industriewirtschaft — Industrielle Rohstoffe und Produkte der Verarbeitungswirtschaft -- C. Energiewirtschaft -- III. Wirtschaftsräume und ihr Verkehr -- A. Methodische Grundsätze -- B. Wirtschaftsgaue, Wirtschaftsländer, Wirtschaftsreiche -- C. Die Bahnen des Weltverkehrs -- Schrifttum -- Sach- und Ortsregister -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Autor behandelt die Anwendung des strafprozessualen Verschlechterungsverbots auf die strafrechtlichen Maßregeln der Besserung und Sicherung, die im System der Zweispurigkeit neben der Strafe die zweite Spur im Sanktionenrecht bilden. Zuerst werden die allgemeinen Grundlagen gelegt, wenn zum einen das System der Zweispurigkeit in seiner Bedeutung und zum anderen das Verbot der reformatio in peius in seinem Inhalt und insbesondere seiner rechtsstaatlichen Herleitung dargestellt wird. Einen wichtigen Abschnitt bildet der Komplex, in dem der Begriff "Nachteil" untersucht wird. Im Ergebnis zeigt sich der Vorzug einer generell-objektiven Betrachtungsweise. Eine erste Verzahnung der beiden Begrifflichkeiten "Verschlechterungsverbot" und "Maßregeln" erfolgt in dem Teil der Arbeit, der sich mit dem Verbot in den verschiedenen Verfahrenskonstellationen beschäftigt, in denen Maßregeln angeordnet werden können. Hier zeigt sich ein überaus weiter Anwendungsbereich des strafprozessualen Verschlechterungsverbots.
Im zweiten Teil der Arbeit verknüpft Joachim Kretschmer die beiden Rechtsinstitute im einzelnen. Das Verbot der reformatio in peius wird - bezogen auf jede einzelne der sechs strafrechtlichen Maßregeln des § 61 StGB - umfassend dargestellt. Hierbei behandelt der Autor beispielsweise folgende Rechtsprobleme: Das Verhältnis der Maßregeln der Besserung und Sicherung und ihre Austauschbarkeit untereinander, das Verhältnis der Maßregeln zu den Strafen, die Ausnahmeregelung in den §§ 331 Abs. 2, 358 Abs. 2 Satz 2 und 373 Abs. 2 Satz 2 StPO und ihre Unvereinbarkeit mit dem rechtsstaatlichen Verbot, den Einfluß einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Festsetzung der Sperrfrist.
Nach einer ausführlichen Untersuchung ergibt sich als wesentliches Ergebnis, daß die Maßregeln im Rahmen des Verschlechterungsverbots unvergleichbar und daher auch unaustauschbar sind. Die Maßregeln dürfen in einem Rechtsmittelverfahren unter der Geltung des Verbots weder nachträglich angeordnet noch miteinander ausgewechselt werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, in die außerordentlich kontrovers geführte Diskussion um das Beweisantragsrecht in der Hauptverhandlung einzugreifen. Zu diesem Zweck wird die Reformproblematik in rechtshistorischer, rechtsdogmatischer und rechtspolitischer Hinsicht analysiert.
Dabei zeigt die historische Entwicklung, daß der Streit in erheblichem Ausmaße vom Verfahrens(vor-)verständnis beeinflußt wird, vor allem von der Anerkennung der Subjektstellung des Beschuldigten und seiner Gestaltungsmacht im Prozeß. Das Beweisantragsrecht sollte aber, wie der dogmatische Hauptteil belegt, keine rechtspolitische Manövriermasse sein, da es eigenständige, unverzichtbare Aufgaben im Strafprozeß erfüllt: Durch die Zuweisung einer autonomen Prognosekompetenz dient es vor allem der Wahrheitsfindung und ist zugleich Ausdruck prozeduraler Gerechtigkeit. Vor diesem Hintergrund werden die bisherigen Reformmodelle untersucht - und letztlich verworfen. Schatz entwickelt einen eigenen, behutsamen Vorschlag, eine Verwirkungslösung, die sich als "gelb-gelb-rote-Karte" bezeichnen läßt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Autor behandelt die Anwendung des strafprozessualen Verschlechterungsverbots auf die strafrechtlichen Maßregeln der Besserung und Sicherung, die im System der Zweispurigkeit neben der Strafe die zweite Spur im Sanktionenrecht bilden. Zuerst werden die allgemeinen Grundlagen gelegt, wenn zum einen das System der Zweispurigkeit in seiner Bedeutung und zum anderen das Verbot der reformatio in peius in seinem Inhalt und insbesondere seiner rechtsstaatlichen Herleitung dargestellt wird. Einen wichtigen Abschnitt bildet der Komplex, in dem der Begriff "Nachteil" untersucht wird. Im Ergebnis zeigt sich der Vorzug einer generell-objektiven Betrachtungsweise. Eine erste Verzahnung der beiden Begrifflichkeiten "Verschlechterungsverbot" und "Maßregeln" erfolgt in dem Teil der Arbeit, der sich mit dem Verbot in den verschiedenen Verfahrenskonstellationen beschäftigt, in denen Maßregeln angeordnet werden können. Hier zeigt sich ein überaus weiter Anwendungsbereich des strafprozessualen Verschlechterungsverbots.
Im zweiten Teil der Arbeit verknüpft Joachim Kretschmer die beiden Rechtsinstitute im einzelnen. Das Verbot der reformatio in peius wird - bezogen auf jede einzelne der sechs strafrechtlichen Maßregeln des § 61 StGB - umfassend dargestellt. Hierbei behandelt der Autor beispielsweise folgende Rechtsprobleme: Das Verhältnis der Maßregeln der Besserung und Sicherung und ihre Austauschbarkeit untereinander, das Verhältnis der Maßregeln zu den Strafen, die Ausnahmeregelung in den §§ 331 Abs. 2, 358 Abs. 2 Satz 2 und 373 Abs. 2 Satz 2 StPO und ihre Unvereinbarkeit mit dem rechtsstaatlichen Verbot, den Einfluß einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Festsetzung der Sperrfrist.
Nach einer ausführlichen Untersuchung ergibt sich als wesentliches Ergebnis, daß die Maßregeln im Rahmen des Verschlechterungsverbots unvergleichbar und daher auch unaustauschbar sind. Die Maßregeln dürfen in einem Rechtsmittelverfahren unter der Geltung des Verbots weder nachträglich angeordnet noch miteinander ausgewechselt werden.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-04-01
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Auf der Grundlage eines eigenen Definitionsvorschlages zum Fehlurteilsbegriff untersucht der Autor das Phänomen Fehlurteil aus dogmatischer und empirischer Perspektive. Neben der Frage der Häufigkeit von Fehlurteilen und einem Überblick über die Möglichkeiten der Fehlerkorrektur im Strafverfahren bildet die empirische Untersuchung der Ursachen und Vermeidungsmöglichkeiten von Fehlurteilen das Herz der Arbeit. In diesem Rahmen hat der Autor zunächst zentrale, allerdings schon ältere Studien zu Fehlurteilen ausgewertet und die gefundenen Ergebnisse kategorisiert und systematisiert. Zur Überprüfung der Aktualität dieser Ergebnisse und zu ihrer Vertiefung hat der Autor Experteninterviews mit Strafrichtern an Rechtsmittelgerichten durchgeführt. Die gewonnenen Erkenntnisse dienten als Grundlage für die Diskussion der Frage, wie Fehlurteile künftig besser vermieden werden können, etwa durch den verstärkten Einsatz videotechnischer Dokumentationsmöglichkeiten im Strafverfahren.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Verzeichnis der Abbildungen -- Einleitung -- I. Die geographischen Grundlagen von Wirtschaft und Verkehr -- A. Der Einfluß physischgeographischer Faktoren auf Wirtschaft und Verkehr -- B. Der Einfluß anthropogeographischer Faktoren auf Wirtschaß und Verkehr -- II. Geographie der Weltwirtschaft (Produktion und Außenhandel) -- A. Emahrungswirtschaft — Die Versorgung des Weltmarktes mit Nahrungs- und Genußmitteln -- B. Industriewirtschaft — Industrielle Rohstoffe und Produkte der Verarbeitungswirtschaft -- C. Energiewirtschaft -- III. Wirtschaftsräume und ihr Verkehr -- A. Methodische Grundsätze -- B. Wirtschaftsgaue, Wirtschaftsländer, Wirtschaftsreiche -- C. Die Bahnen des Weltverkehrs -- Schrifttum -- Sach- und Ortsregister -- Backmatter
Aktualisiert: 2023-03-27
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Auf der Grundlage eines eigenen Definitionsvorschlages zum Fehlurteilsbegriff untersucht der Autor das Phänomen Fehlurteil aus dogmatischer und empirischer Perspektive. Neben der Frage der Häufigkeit von Fehlurteilen und einem Überblick über die Möglichkeiten der Fehlerkorrektur im Strafverfahren bildet die empirische Untersuchung der Ursachen und Vermeidungsmöglichkeiten von Fehlurteilen das Herz der Arbeit. In diesem Rahmen hat der Autor zunächst zentrale, allerdings schon ältere Studien zu Fehlurteilen ausgewertet und die gefundenen Ergebnisse kategorisiert und systematisiert. Zur Überprüfung der Aktualität dieser Ergebnisse und zu ihrer Vertiefung hat der Autor Experteninterviews mit Strafrichtern an Rechtsmittelgerichten durchgeführt. Die gewonnenen Erkenntnisse dienten als Grundlage für die Diskussion der Frage, wie Fehlurteile künftig besser vermieden werden können, etwa durch den verstärkten Einsatz videotechnischer Dokumentationsmöglichkeiten im Strafverfahren.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Aus dem Inhalt:
Karl Korinek, Statement des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes
Ludwig Adamovich, Nach dem Österreich-Konvent; Bereinigung oder grundlegende Änderung der Verfassung?
Heinz Schäffer, Recht und Sicherheit in Europa
Theo Öhlinger, Die Zukunft der Demokratie und des sozialen Rechtsstaats in Europa
Georg Lienbacher, Neue Rechtsschutzformen im Bereich der Sicherheitsverwaltung
Roland Miklau, Strafprozessreform und Rechtsschutz I
Helmut Fuchs, Strafprozessreform und Rechtsschutz II
Franz Matscher, Rechtsschutztag 2005
Karlheinz Probst, Die rechtlichen Positionen der Rechtsschutzbeauftragten; gesetzliche Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Weitere Beiträge: Helmut Fuchs, Heinz Schäffer, Theo Öhlinger, Johann Rzeszut, Gottfried Strasser, Erwin Felzmann
Aktualisiert: 2019-04-09
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Der Autor behandelt die Anwendung des strafprozessualen Verschlechterungsverbots auf die strafrechtlichen Maßregeln der Besserung und Sicherung, die im System der Zweispurigkeit neben der Strafe die zweite Spur im Sanktionenrecht bilden. Zuerst werden die allgemeinen Grundlagen gelegt, wenn zum einen das System der Zweispurigkeit in seiner Bedeutung und zum anderen das Verbot der reformatio in peius in seinem Inhalt und insbesondere seiner rechtsstaatlichen Herleitung dargestellt wird. Einen wichtigen Abschnitt bildet der Komplex, in dem der Begriff "Nachteil" untersucht wird. Im Ergebnis zeigt sich der Vorzug einer generell-objektiven Betrachtungsweise. Eine erste Verzahnung der beiden Begrifflichkeiten "Verschlechterungsverbot" und "Maßregeln" erfolgt in dem Teil der Arbeit, der sich mit dem Verbot in den verschiedenen Verfahrenskonstellationen beschäftigt, in denen Maßregeln angeordnet werden können. Hier zeigt sich ein überaus weiter Anwendungsbereich des strafprozessualen Verschlechterungsverbots.
Im zweiten Teil der Arbeit verknüpft Joachim Kretschmer die beiden Rechtsinstitute im einzelnen. Das Verbot der reformatio in peius wird - bezogen auf jede einzelne der sechs strafrechtlichen Maßregeln des § 61 StGB - umfassend dargestellt. Hierbei behandelt der Autor beispielsweise folgende Rechtsprobleme: Das Verhältnis der Maßregeln der Besserung und Sicherung und ihre Austauschbarkeit untereinander, das Verhältnis der Maßregeln zu den Strafen, die Ausnahmeregelung in den §§ 331 Abs. 2, 358 Abs. 2 Satz 2 und 373 Abs. 2 Satz 2 StPO und ihre Unvereinbarkeit mit dem rechtsstaatlichen Verbot, den Einfluß einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf die Festsetzung der Sperrfrist.
Nach einer ausführlichen Untersuchung ergibt sich als wesentliches Ergebnis, daß die Maßregeln im Rahmen des Verschlechterungsverbots unvergleichbar und daher auch unaustauschbar sind. Die Maßregeln dürfen in einem Rechtsmittelverfahren unter der Geltung des Verbots weder nachträglich angeordnet noch miteinander ausgewechselt werden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Mit Beiträgen von:
Helmut Fuchs: Die Strafprozessreform in rechtsdogmatischer Sicht
Hubert Hinterhofer: Der Beweisantrag im neuen Strafverfahren
Susanne Reindl-Krauskopf: Erweiterter Grundrechtsschutz im neuen Strafverfahren?
Wolfgang Bogensberger: Neuerungen im Sanktionenrecht: Anspruch und erste Erfahrungen
Strafprozessreform: Erste praktische Erfahrungen, Probleme und Kritikpunkte
Impulsreferate zur Podiumsdiskussion: Walter Dillinger, Johann Fuchs, Richard Soyer, Patrick Aulebauer, Eva Brandstetter
Wolfgang Brandstetter: Bilanzdelikte
Thomas Keppert: Bilanzdelikte aus der Sicht des Buchsachverständigen
Aktualisiert: 2022-03-18
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Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, in die außerordentlich kontrovers geführte Diskussion um das Beweisantragsrecht in der Hauptverhandlung einzugreifen. Zu diesem Zweck wird die Reformproblematik in rechtshistorischer, rechtsdogmatischer und rechtspolitischer Hinsicht analysiert.
Dabei zeigt die historische Entwicklung, daß der Streit in erheblichem Ausmaße vom Verfahrens(vor-)verständnis beeinflußt wird, vor allem von der Anerkennung der Subjektstellung des Beschuldigten und seiner Gestaltungsmacht im Prozeß. Das Beweisantragsrecht sollte aber, wie der dogmatische Hauptteil belegt, keine rechtspolitische Manövriermasse sein, da es eigenständige, unverzichtbare Aufgaben im Strafprozeß erfüllt: Durch die Zuweisung einer autonomen Prognosekompetenz dient es vor allem der Wahrheitsfindung und ist zugleich Ausdruck prozeduraler Gerechtigkeit. Vor diesem Hintergrund werden die bisherigen Reformmodelle untersucht - und letztlich verworfen. Schatz entwickelt einen eigenen, behutsamen Vorschlag, eine Verwirkungslösung, die sich als "gelb-gelb-rote-Karte" bezeichnen läßt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die weitreichenden Änderungen im Vergabegesetz sind das Thema dieser Tagung, die Beiträge stammen von Sachs und Holoubek. Weiters enthält dieser Band anlässlich des 75. Geburtstages von Rudolf Machacek einen Beitrag von Holzinger mit dem Titel "Die ÖJK und die Strafprozessreform - Rudolf Machacek 75 Jahre".
Mit Beiträgen von Sachs und Holoubek und einer Laudation zu Ehren von Rudolf Machacek von Holzinger mit dem Titel „Die ÖJK und die Strafprozessreform – Rudolf Machacek 75 Jahre“.
Aktualisiert: 2019-04-09
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