Die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit im Betrieb durch das Bundesarbeitsgericht hat zu einer Vielzahl rechtlicher Folgefragen geführt. Die Autorin widmet sich einer der in Rechtsprechung und Literatur bisher am wenigsten aufgearbeiteten Fragestellungen.
Betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Tarifnormen i.S.v. § 3 Abs. 2 TVG sind kraft gesetzlicher Geltungserstreckung auf eine betriebsweite Regelungseinheit angelegt, die in einem vermeintlichen Spannungsverhältnis zu der heute akzeptierten Tarifpluralität steht.
Die Autorin zeigt auf, dass die undifferenzierte Annahme einer stets auflösungsbedürftigen (betriebsweiten) Tarifkonkurrenz im Bereich dieser Normengruppe zu einer Verdrängung von geltenden Tarifnormen führt, die mit Blick auf die in Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistete Koalitionsfreiheit unverhältnismäßig ist, wenn sich die tariflichen Regelungsgegenstände inhaltlich nicht widersprechen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit Urteil vom 7.7.2010 hat der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts seine bisherige Rechtsprechung zur Auflösung von Tarifpluralitäten nach dem Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben. Die Arbeit ist den Folgefragen dieser Rechtsprechungsänderung gewidmet. Sie zeigt die wichtigsten Problemstellungen im Arbeitsvertrags-, Tarif-, Betriebsverfassungs- und Arbeitskampfrecht auf und untersucht, welche Anpassungen und Neubewertungen möglich, praktikabel und rechtlich begründbar sind, um die Tarifpluralität in das System der Arbeitsrechtsordnung zu integrieren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit Urteil vom 7.7.2010 hat der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts seine bisherige Rechtsprechung zur Auflösung von Tarifpluralitäten nach dem Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben. Die Arbeit ist den Folgefragen dieser Rechtsprechungsänderung gewidmet. Sie zeigt die wichtigsten Problemstellungen im Arbeitsvertrags-, Tarif-, Betriebsverfassungs- und Arbeitskampfrecht auf und untersucht, welche Anpassungen und Neubewertungen möglich, praktikabel und rechtlich begründbar sind, um die Tarifpluralität in das System der Arbeitsrechtsordnung zu integrieren.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit im Betrieb durch das Bundesarbeitsgericht hat zu einer Vielzahl rechtlicher Folgefragen geführt. Die Autorin widmet sich einer der in Rechtsprechung und Literatur bisher am wenigsten aufgearbeiteten Fragestellungen.
Betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Tarifnormen i.S.v. § 3 Abs. 2 TVG sind kraft gesetzlicher Geltungserstreckung auf eine betriebsweite Regelungseinheit angelegt, die in einem vermeintlichen Spannungsverhältnis zu der heute akzeptierten Tarifpluralität steht.
Die Autorin zeigt auf, dass die undifferenzierte Annahme einer stets auflösungsbedürftigen (betriebsweiten) Tarifkonkurrenz im Bereich dieser Normengruppe zu einer Verdrängung von geltenden Tarifnormen führt, die mit Blick auf die in Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistete Koalitionsfreiheit unverhältnismäßig ist, wenn sich die tariflichen Regelungsgegenstände inhaltlich nicht widersprechen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Mit Urteil vom 7.7.2010 hat der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts seine bisherige Rechtsprechung zur Auflösung von Tarifpluralitäten nach dem Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben. Die Arbeit ist den Folgefragen dieser Rechtsprechungsänderung gewidmet. Sie zeigt die wichtigsten Problemstellungen im Arbeitsvertrags-, Tarif-, Betriebsverfassungs- und Arbeitskampfrecht auf und untersucht, welche Anpassungen und Neubewertungen möglich, praktikabel und rechtlich begründbar sind, um die Tarifpluralität in das System der Arbeitsrechtsordnung zu integrieren.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit im Betrieb durch das Bundesarbeitsgericht hat zu einer Vielzahl rechtlicher Folgefragen geführt. Die Autorin widmet sich einer der in Rechtsprechung und Literatur bisher am wenigsten aufgearbeiteten Fragestellungen.
Betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Tarifnormen i.S.v. § 3 Abs. 2 TVG sind kraft gesetzlicher Geltungserstreckung auf eine betriebsweite Regelungseinheit angelegt, die in einem vermeintlichen Spannungsverhältnis zu der heute akzeptierten Tarifpluralität steht.
Die Autorin zeigt auf, dass die undifferenzierte Annahme einer stets auflösungsbedürftigen (betriebsweiten) Tarifkonkurrenz im Bereich dieser Normengruppe zu einer Verdrängung von geltenden Tarifnormen führt, die mit Blick auf die in Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistete Koalitionsfreiheit unverhältnismäßig ist, wenn sich die tariflichen Regelungsgegenstände inhaltlich nicht widersprechen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Unter der Überschrift "Auf dem Weg zu einem sozialen und inklusiven Rechtsstaat – Covid-19 als Herausforderung" haben sich über 60 Autorinnen und Autoren aus dem In- und Ausland zusammengefunden, um Franz Josef Düwell anlässlich seines 75. Geburtstags mit einem Liber Amoricum zu ehren. Die Beiträge befassen sich mit aktuellen Themen – der Corona-Pandemie, der sich wandelnden Gesellschaft, der Digitalisierung der Arbeitswelt, der Gleichbehandlung und dem Diskriminierungsschutz, der Schwerbehinderung und Rehabilitation, der Arbeitszeit und Vergütung sowie der Arbeitnehmerüberlassung. Weiter werden kollektivrechtliche Fragestellungen, Gerichte und ihre Akteure, Politik und Gesetzgebung, Deutschland und Europa sowie die Zeit der Weimarer Republik behandelt.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Unter der Überschrift „Auf dem Weg zu einem sozialen und inklusiven Rechtsstaat – Covid-19 als Herausforderung“ haben sich über 60 Autorinnen und Autoren aus dem In- und Ausland zusammengefunden, um Franz Josef Düwell anlässlich seines 75. Geburtstags mit einem Liber Amoricum zu ehren. Die Beiträge befassen sich mit aktuellen Themen – der Corona-Pandemie, der sich wandelnden Gesellschaft, der Digitalisierung der Arbeitswelt, der Gleichbehandlung und dem Diskriminierungsschutz, der Schwerbehinderung und Rehabilitation, der Arbeitszeit und Vergütung sowie der Arbeitnehmerüberlassung. Weiter werden kollektivrechtliche Fragestellungen, Gerichte und ihre Akteure, Politik und Gesetzgebung, Deutschland und Europa sowie die Zeit der Weimarer Republik behandelt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In 40 Kapiteln präsentiert die Neuauflage praktisch erprobte Lösungen für alle rechtlichen und personalwirtschaftlichen Probleme der Entgeltgestaltung im Unternehmen. Grundlage ist das Konzept der „Total Compensation“, nach dem die Leistung des Mitarbeiters durch eine Gesamtvergütung mit zahlreichen Einzelbausteinen honoriert wird.
Nach einleitenden Beiträgen zur Entgeltgestaltung aus Sicht der Personalwirtschaft und der Motivationsforschung werden Grundfragen der tariflichen und gesetzlichen Vergütung geklärt, die Vergütungsprobleme von AT-Angestellten, GmbH-Geschäftsführern und Vorständen diskutiert, um sodann die verschiedenen Komponenten der Gesamtvergütung zu beleuchten. Boni, Prämien und Provisionen kommen dabei ebenso zur Sprache wie Aktienoptionen, Dienstwagen und Incentivemaßnahmen, wie zB kostenintensive Fortbildungen, die vom Arbeitgeber bezahlt werden. Abgerundet wird die Darstellung durch Kapitel zur Gleichbehandlung und Mitbestimmung sowie zu Fragen der Lohnsteuer und Beitragspflicht der diversen Entgeltkomponenten.
Die Neuauflage enthält zusätzliche Kapitel zu besonders praxisrelevanten Themen: Entgelttransparenzgesetz, Schutz personenbezogener Entgeltdaten nach DSGVO und neuem BDSG, Eingruppierung und Eingruppierungsstreit, Vergütungsordnungen beim Betriebsübergang sowie Provisionen.
Aktualisiert: 2020-04-07
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In 40 Kapiteln präsentiert die Neuauflage praktisch erprobte Lösungen für alle rechtlichen und personalwirtschaftlichen Probleme der Entgeltgestaltung im Unternehmen. Grundlage ist das Konzept der „Total Compensation“, nach dem die Leistung des Mitarbeiters durch eine Gesamtvergütung mit zahlreichen Einzelbausteinen honoriert wird.
Nach einleitenden Beiträgen zur Entgeltgestaltung aus Sicht der Personalwirtschaft und der Motivationsforschung werden Grundfragen der tariflichen und gesetzlichen Vergütung geklärt, die Vergütungsprobleme von AT-Angestellten, GmbH-Geschäftsführern und Vorständen diskutiert, um sodann die verschiedenen Komponenten der Gesamtvergütung zu beleuchten. Boni, Prämien und Provisionen kommen dabei ebenso zur Sprache wie Aktienoptionen, Dienstwagen und Incentivemaßnahmen, wie zB kostenintensive Fortbildungen, die vom Arbeitgeber bezahlt werden. Abgerundet wird die Darstellung durch Kapitel zur Gleichbehandlung und Mitbestimmung sowie zu Fragen der Lohnsteuer und Beitragspflicht der diversen Entgeltkomponenten.
Die Neuauflage enthält zusätzliche Kapitel zu besonders praxisrelevanten Themen: Entgelttransparenzgesetz, Schutz personenbezogener Entgeltdaten nach DSGVO und neuem BDSG, Eingruppierung und Eingruppierungsstreit, Vergütungsordnungen beim Betriebsübergang sowie Provisionen.
Aktualisiert: 2020-04-07
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In 40 Kapiteln präsentiert die Neuauflage praktisch erprobte Lösungen für alle rechtlichen und personalwirtschaftlichen Probleme der Entgeltgestaltung im Unternehmen. Grundlage ist das Konzept der „Total Compensation“, nach dem die Leistung des Mitarbeiters durch eine Gesamtvergütung mit zahlreichen Einzelbausteinen honoriert wird.
Nach einleitenden Beiträgen zur Entgeltgestaltung aus Sicht der Personalwirtschaft und der Motivationsforschung werden Grundfragen der tariflichen und gesetzlichen Vergütung geklärt, die Vergütungsprobleme von AT-Angestellten, GmbH-Geschäftsführern und Vorständen diskutiert, um sodann die verschiedenen Komponenten der Gesamtvergütung zu beleuchten. Boni, Prämien und Provisionen kommen dabei ebenso zur Sprache wie Aktienoptionen, Dienstwagen und Incentivemaßnahmen, wie zB kostenintensive Fortbildungen, die vom Arbeitgeber bezahlt werden. Abgerundet wird die Darstellung durch Kapitel zur Gleichbehandlung und Mitbestimmung sowie zu Fragen der Lohnsteuer und Beitragspflicht der diversen Entgeltkomponenten.
Die Neuauflage enthält zusätzliche Kapitel zu besonders praxisrelevanten Themen: Entgelttransparenzgesetz, Schutz personenbezogener Entgeltdaten nach DSGVO und neuem BDSG, Eingruppierung und Eingruppierungsstreit, Vergütungsordnungen beim Betriebsübergang sowie Provisionen.
Aktualisiert: 2020-04-07
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„Kein Arbeitskampf wird aufgrund des Tarifeinheitsgesetzes – weder rechtlich noch faktisch – verhindert.“ Diese Kernthese der vorliegenden Untersuchung ist das genaue Gegenstück zur Erwartung des Gesetzgebers, dass über die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen im Sinne der Tarifeinheit zu entscheiden sein wird (BT-Drs. 18/4062, S. 12). Sie basiert auf einer umfassenden, eng an den praktischen Problemen der Tarifeinheit orientierten Analyse des Zusammenspiels von Tarifeinheitsgesetz und Arbeitskampfrecht in den Bereichen der Verhältnismäßigkeit des Arbeitskampfs, der tarifvertraglichen Friedenspflicht und der arbeitskampfrechtlichen Belegschaftseinheit. Nach einigen Arbeiten zur Verfassungsmäßigkeit der Tarifeinheit stellt die Untersuchung damit erstmals die praktischen Auswirkungen der Tarifeinheit in der gebotenen Tiefe dar.
Aktualisiert: 2023-04-04
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„Kein Arbeitskampf wird aufgrund des Tarifeinheitsgesetzes – weder rechtlich noch faktisch – verhindert.“ Diese Kernthese der vorliegenden Untersuchung ist das genaue Gegenstück zur Erwartung des Gesetzgebers, dass über die Verhältnismäßigkeit von Arbeitskämpfen im Sinne der Tarifeinheit zu entscheiden sein wird (BT-Drs. 18/4062, S. 12). Sie basiert auf einer umfassenden, eng an den praktischen Problemen der Tarifeinheit orientierten Analyse des Zusammenspiels von Tarifeinheitsgesetz und Arbeitskampfrecht in den Bereichen der Verhältnismäßigkeit des Arbeitskampfs, der tarifvertraglichen Friedenspflicht und der arbeitskampfrechtlichen Belegschaftseinheit. Nach einigen Arbeiten zur Verfassungsmäßigkeit der Tarifeinheit stellt die Untersuchung damit erstmals die praktischen Auswirkungen der Tarifeinheit in der gebotenen Tiefe dar.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zunächst die dichte Abfolge von Streikmaßnahmen im Jahr 2015, sodann die in das gleiche Jahr fallende Verabschiedung des "Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit" boten Anlass, die Frage der deutschen Streikkultur interdisziplinär zu beleuchten. Da das Tarifeinheitsgesetz vor allem bei Berufsgruppen- und Branchengewerkschaften den Verdacht hervorgerufen hat, der deutsche Gesetzgeber wolle ihr Streikverhalten disziplinieren, rückte dieses Regelwerk schließlich in den Mittelpunkt der Tagung "Streik als Mittel des Arbeitskampfes". Weder Tarifeinheit noch Tarifpluralität, weder Branchen- noch Spartenbezug von Tarifverträgen sind als solche verfassungsrechtlich vorgegeben. Die Beiträge verdeutlichen die Auseinandersetzung um die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit, zu der der Bundesgesetzgeber sich 2015 entschlossen hat, nachdem das Bundesarbeitsgericht im Juli 2010 seine Rechtsprechung im Sinne der Tarifeinheit aufgegeben hatte.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Zunächst die dichte Abfolge von Streikmaßnahmen im Jahr 2015, sodann die in das gleiche Jahr fallende Verabschiedung des "Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit" boten Anlass, die Frage der deutschen Streikkultur interdisziplinär zu beleuchten. Da das Tarifeinheitsgesetz vor allem bei Berufsgruppen- und Branchengewerkschaften den Verdacht hervorgerufen hat, der deutsche Gesetzgeber wolle ihr Streikverhalten disziplinieren, rückte dieses Regelwerk schließlich in den Mittelpunkt der Tagung "Streik als Mittel des Arbeitskampfes". Weder Tarifeinheit noch Tarifpluralität, weder Branchen- noch Spartenbezug von Tarifverträgen sind als solche verfassungsrechtlich vorgegeben. Die Beiträge verdeutlichen die Auseinandersetzung um die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit, zu der der Bundesgesetzgeber sich 2015 entschlossen hat, nachdem das Bundesarbeitsgericht im Juli 2010 seine Rechtsprechung im Sinne der Tarifeinheit aufgegeben hatte.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Angemessen, motivierend und flexibel soll die Vergütung sein, dem Arbeitnehmer eine sichere Existenzgrundlage bieten und ihn so lang wie möglich an das Unternehmen binden. „Total Compensation“ bedeutet, dass die Leistung des Mitarbeiters durch eine Gesamtvergütung mit zahlreichen Einzelbausteinen honoriert wird. Allerdings zwingt das immer dichter werdende Regelwerk des Arbeitsrechts die formal freie Entgeltgestaltung in ein enges Korsett. Selbst für Experten sind rechtssichere Regelungen in diesem Felde ein schwieriges Unterfangen. In knapp 40 Kapiteln zeigt das Werk, wie man die rechtlichen und personalwirtschaftlichen Probleme in den Griff bekommen kann.
Nach einleitenden Kapiteln, die die Entgeltgestaltung aus motivationstheoretischer und betriebswirtschaftlicher Sicht beleuchten, werden Grundfragen der tariflichen und gesetzlichen Grundvergütung geklärt, die Vergütungsprobleme von AT-Angestellten und GmbH-Geschäftsführern diskutiert, um sodann die klassischen und modernen Formen von Leistungslohn, von A wie Akkord bis Z wie Zielvereinbarung zu präsentieren. Weitere Entgeltbausteine kommen hinzu: Aktienoptionen, Sachbezüge, Privatnutzung des Dienstwagens, Fortbildung auf Kosten des Arbeitgebers, betriebliche Altersversorgung. Neue Probleme ergeben sich bei der Vergütung von Arbeit im Homeoffice, beim Crowdworking und für die Erstellung von Werken, an denen der Arbeitnehmer ein Urheberrecht besitzt.
Komplizierte Fragen stellen sich bei der Gestaltung und Umgestaltung ganzer Vergütungsordnungen, insbesondere beim Betriebsübergang und in tarifpluralen Betrieben, sowie bei der Flexibilisierung von Entgeltregelungen, Entgeltkürzung bei Low Performance und Änderungskündigung zur Entgeltsenkung sind weitere Aspekte.
Neuerdings spielt auch das Thema „Compliance“ für die Vergütungsgestaltung eine Rolle, insbesondere die Bezahlung von Betriebsräten. Und mit der Institutsvergütungsverordnung besteht die Herausforderung, Entgelte im Bankenwesen so zu gestalten, dass Mitarbeiter das Unternehmen nicht durch Eingehung risikanter Geschäfte bedrohen.
Abgerundet wird die Darstellung durch Kapitel zur Gleichbehandlung und Mitbestimmung sowie zur Lohnsteuer und Beitragspflicht des Arbeitsentgelts. Unter Mitarbeit zahlreicher weiterer Autoren.
Aktualisiert: 2019-04-30
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Angemessen, motivierend und flexibel soll die Vergütung sein, dem Arbeitnehmer eine sichere Existenzgrundlage bieten und ihn so lang wie möglich an das Unternehmen binden. „Total Compensation“ bedeutet, dass die Leistung des Mitarbeiters durch eine Gesamtvergütung mit zahlreichen Einzelbausteinen honoriert wird. Allerdings zwingt das immer dichter werdende Regelwerk des Arbeitsrechts die formal freie Entgeltgestaltung in ein enges Korsett. Selbst für Experten sind rechtssichere Regelungen in diesem Felde ein schwieriges Unterfangen. In knapp 40 Kapiteln zeigt das Werk, wie man die rechtlichen und personalwirtschaftlichen Probleme in den Griff bekommen kann.
Nach einleitenden Kapiteln, die die Entgeltgestaltung aus motivationstheoretischer und betriebswirtschaftlicher Sicht beleuchten, werden Grundfragen der tariflichen und gesetzlichen Grundvergütung geklärt, die Vergütungsprobleme von AT-Angestellten und GmbH-Geschäftsführern diskutiert, um sodann die klassischen und modernen Formen von Leistungslohn, von A wie Akkord bis Z wie Zielvereinbarung zu präsentieren. Weitere Entgeltbausteine kommen hinzu: Aktienoptionen, Sachbezüge, Privatnutzung des Dienstwagens, Fortbildung auf Kosten des Arbeitgebers, betriebliche Altersversorgung. Neue Probleme ergeben sich bei der Vergütung von Arbeit im Homeoffice, beim Crowdworking und für die Erstellung von Werken, an denen der Arbeitnehmer ein Urheberrecht besitzt.
Komplizierte Fragen stellen sich bei der Gestaltung und Umgestaltung ganzer Vergütungsordnungen, insbesondere beim Betriebsübergang und in tarifpluralen Betrieben, sowie bei der Flexibilisierung von Entgeltregelungen, Entgeltkürzung bei Low Performance und Änderungskündigung zur Entgeltsenkung sind weitere Aspekte.
Neuerdings spielt auch das Thema „Compliance“ für die Vergütungsgestaltung eine Rolle, insbesondere die Bezahlung von Betriebsräten. Und mit der Institutsvergütungsverordnung besteht die Herausforderung, Entgelte im Bankenwesen so zu gestalten, dass Mitarbeiter das Unternehmen nicht durch Eingehung risikanter Geschäfte bedrohen.
Abgerundet wird die Darstellung durch Kapitel zur Gleichbehandlung und Mitbestimmung sowie zur Lohnsteuer und Beitragspflicht des Arbeitsentgelts. Unter Mitarbeit zahlreicher weiterer Autoren.
Aktualisiert: 2019-04-30
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Angemessen, motivierend und flexibel soll die Vergütung sein, dem Arbeitnehmer eine sichere Existenzgrundlage bieten und ihn so lang wie möglich an das Unternehmen binden. „Total Compensation“ bedeutet, dass die Leistung des Mitarbeiters durch eine Gesamtvergütung mit zahlreichen Einzelbausteinen honoriert wird. Allerdings zwingt das immer dichter werdende Regelwerk des Arbeitsrechts die formal freie Entgeltgestaltung in ein enges Korsett. Selbst für Experten sind rechtssichere Regelungen in diesem Felde ein schwieriges Unterfangen. In knapp 40 Kapiteln zeigt das Werk, wie man die rechtlichen und personalwirtschaftlichen Probleme in den Griff bekommen kann.
Nach einleitenden Kapiteln, die die Entgeltgestaltung aus motivationstheoretischer und betriebswirtschaftlicher Sicht beleuchten, werden Grundfragen der tariflichen und gesetzlichen Grundvergütung geklärt, die Vergütungsprobleme von AT-Angestellten und GmbH-Geschäftsführern diskutiert, um sodann die klassischen und modernen Formen von Leistungslohn, von A wie Akkord bis Z wie Zielvereinbarung zu präsentieren. Weitere Entgeltbausteine kommen hinzu: Aktienoptionen, Sachbezüge, Privatnutzung des Dienstwagens, Fortbildung auf Kosten des Arbeitgebers, betriebliche Altersversorgung. Neue Probleme ergeben sich bei der Vergütung von Arbeit im Homeoffice, beim Crowdworking und für die Erstellung von Werken, an denen der Arbeitnehmer ein Urheberrecht besitzt.
Komplizierte Fragen stellen sich bei der Gestaltung und Umgestaltung ganzer Vergütungsordnungen, insbesondere beim Betriebsübergang und in tarifpluralen Betrieben, sowie bei der Flexibilisierung von Entgeltregelungen, Entgeltkürzung bei Low Performance und Änderungskündigung zur Entgeltsenkung sind weitere Aspekte.
Neuerdings spielt auch das Thema „Compliance“ für die Vergütungsgestaltung eine Rolle, insbesondere die Bezahlung von Betriebsräten. Und mit der Institutsvergütungsverordnung besteht die Herausforderung, Entgelte im Bankenwesen so zu gestalten, dass Mitarbeiter das Unternehmen nicht durch Eingehung risikanter Geschäfte bedrohen.
Abgerundet wird die Darstellung durch Kapitel zur Gleichbehandlung und Mitbestimmung sowie zur Lohnsteuer und Beitragspflicht des Arbeitsentgelts. Unter Mitarbeit zahlreicher weiterer Autoren.
Aktualisiert: 2019-04-30
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Katrin Neurath stellt nicht die Verfassungsmäßigkeit des umstrittenen Tarifeinheitsgesetzes in den Mittelpunkt ihrer Untersuchung, sondern die Umsetzung der gesetzlichen Tarifeinheit bei der Anwendung von Tarifverträgen in der Praxis. Sie betrachtet ausführlich die Auswirkungen der Regelungen des § 4a TVG für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie für die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie. Sie stellt fest, dass das Tarifeinheitsgesetz in nur wenigen Fällen zu einer betrieblichen Tarifeinheit führt. Stattdessen ruft das Gesetz praktische Probleme für die Anwender hervor und stellt nicht die gewünschte Lösung für die Tarifautonomie dar.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Nach über 50 Jahren hat das BAG 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit bei Tarifpluralität aufgegeben. Eine wesentliche Rolle spielten dabei sog. Spezialistengewerkschaften wie die GDL oder die Pilotenvereinigung Cockpit. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den praktischen Auswirkungen der Rechtsprechungsänderung, insb. auf das Betriebsverfassungsrecht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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