Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz
führt die bisher im TKG enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im TMG enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammen. Das TTDSG ordnet die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung, E-Privacy-Richtlinie und den nationalen Datenschutzgesetzen. Es erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Voice-over-IP-Telefonie, Messenger, Videokonferenzsysteme).
Der neue Handkommentar erläutert
das TTDSG, inkl. TTDSG-Berichtigungsgesetz
das Zusammenspiel von DS-GVO, ePrivacy-RL und TTDSG
den Rechtsrahmen für PIMS (Personal Information Management Systems – Einwilligungsmanager)
die neuen Vorschriften zur staatlichen Überwachung auf Telemediendiensten
die Rechtslage für Cookies nach deutschem und europäischem Recht
die Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung des Gesetzes auf die neu als TK-Dienste regulierten OTT-Dienste ergeben (zB Messenger-Apps und Videokonferenzdienste)
Lösungsorientiert
Der Kommentar bietet konkrete Hilfestellungen, etwa: Wann ist der Zugriff auf das Gerät des Nutzers „unbedingt erforderlich“ – auch zur bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischen Analyse? Unter welchen Voraussetzungen sind nunmehr noch Werbecookies möglich, wie muss ein Cookie-Banner gestaltet sein?
Hohe Expertise:
Christian Aretz | RA Dr. Simon Assion | RA Dr. Eren Basar, FAStrafR | RAin Dr. Vera Eickhoff, LL.M., Maître en Droit | SyndikusRAin Martina Emrich | RiVG Dr. Malte Engeler, zurzeit BMUV | RAin Danielle Herrmann | Prof. Dr. Osman Isfen | Maximilian Leicht, LL.M. | RAin Nina Santagatti-Bergmann, LL.M. | RA Adrian Schneider | SyndikusRA Marc Schramm | RAin Dr. Kristina Schreiber, FAinVerwR | Iryna Shvets, LL.M. | RA Philipp Sümmermann, LL.M., Maître en Droit | SyndikusRA Christian Weber
Aktualisiert: 2023-06-28
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Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz
führt die bisher im TKG enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im TMG enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammen. Das TTDSG ordnet die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung, E-Privacy-Richtlinie und den nationalen Datenschutzgesetzen. Es erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Voice-over-IP-Telefonie, Messenger, Videokonferenzsysteme).
Der neue Handkommentar erläutert
das TTDSG, inkl. TTDSG-Berichtigungsgesetz
das Zusammenspiel von DS-GVO, ePrivacy-RL und TTDSG
den Rechtsrahmen für PIMS (Personal Information Management Systems – Einwilligungsmanager)
die neuen Vorschriften zur staatlichen Überwachung auf Telemediendiensten
die Rechtslage für Cookies nach deutschem und europäischem Recht
die Rechtsfragen, die sich aus der Anwendung des Gesetzes auf die neu als TK-Dienste regulierten OTT-Dienste ergeben (zB Messenger-Apps und Videokonferenzdienste)
Lösungsorientiert
Der Kommentar bietet konkrete Hilfestellungen, etwa: Wann ist der Zugriff auf das Gerät des Nutzers „unbedingt erforderlich“ – auch zur bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischen Analyse? Unter welchen Voraussetzungen sind nunmehr noch Werbecookies möglich, wie muss ein Cookie-Banner gestaltet sein?
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Mit Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) wurden Fakten rund um die digitale Kommunikation präzisiert. Das Gesetz enthält einige Neuerungen und Klarstellungen für Unternehmen, Websitebetreiber und Agenturen. Das Gesetz gilt auch für Messenger und Apps. Ergänzend dazu ist eine Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden erschienen.
Das TTDSG regelt alles rund um die digitale Kommunikation; bestehende Regelungen wurden klargestellt oder „verschärft“.
Dies betrifft zum Beispiel:
- die Vertraulichkeit der Kommunikation sowie Verkehrsdaten und Standortdaten
- Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
- Endnutzerverzeichnisse und Bereitstellen von Endnutzerdaten; Endeinrichtungen
- technische und organisatorische Vorkehrungen, die Verarbeitung von Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung
Die wichtigste Änderung bezieht sich auf Cookies und Banner, und betrifft somit alle, die eine Website oder einen Webshop betreiben.
Was sich für Unternehmen ändert und was konkret zu tun ist, wird in diesem Fachbuch detailliert erklärt.
Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Mit Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) wurden Fakten rund um die digitale Kommunikation präzisiert. Das Gesetz enthält einige Neuerungen und Klarstellungen für Unternehmen, Websitebetreiber und Agenturen. Das Gesetz gilt auch für Messenger und Apps. Ergänzend dazu ist eine Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden erschienen.
Das TTDSG regelt alles rund um die digitale Kommunikation; bestehende Regelungen wurden klargestellt oder „verschärft“.
Dies betrifft zum Beispiel:
- die Vertraulichkeit der Kommunikation sowie Verkehrsdaten und Standortdaten
- Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
- Endnutzerverzeichnisse und Bereitstellen von Endnutzerdaten; Endeinrichtungen
- technische und organisatorische Vorkehrungen, die Verarbeitung von Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung
Die wichtigste Änderung bezieht sich auf Cookies und Banner, und betrifft somit alle, die eine Website oder einen Webshop betreiben.
Was sich für Unternehmen ändert und was konkret zu tun ist, wird in diesem Fachbuch detailliert erklärt.
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Aktualisiert: 2023-06-16
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Dies betrifft zum Beispiel:
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führt die bisher im TKG enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im TMG enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammen. Das TTDSG ordnet die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung, E-Privacy-Richtlinie und den nationalen Datenschutzgesetzen. Es erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Voice-over-IP-Telefonie, Messenger, Videokonferenzsysteme).
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die neuen Vorschriften zur staatlichen Überwachung auf Telemediendiensten
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Christian Aretz | RA Dr. Simon Assion | RA Dr. Eren Basar, FAStrafR | RAin Dr. Vera Eickhoff, LL.M., Maître en Droit | SyndikusRAin Martina Emrich | RiVG Dr. Malte Engeler, zurzeit BMUV | RAin Danielle Herrmann | Prof. Dr. Osman Isfen | Maximilian Leicht, LL.M. | RAin Nina Santagatti-Bergmann, LL.M. | RA Adrian Schneider | SyndikusRA Marc Schramm | RAin Dr. Kristina Schreiber, FAinVerwR | Iryna Shvets, LL.M. | RA Philipp Sümmermann, LL.M., Maître en Droit | SyndikusRA Christian Weber
Aktualisiert: 2023-05-17
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Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz
führt die bisher im TKG enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im TMG enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammen. Das TTDSG ordnet die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung, E-Privacy-Richtlinie und den nationalen Datenschutzgesetzen. Es erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Voice-over-IP-Telefonie, Messenger, Videokonferenzsysteme).
Der neue Handkommentar erläutert
das TTDSG, inkl. TTDSG-Berichtigungsgesetz
das Zusammenspiel von DS-GVO, ePrivacy-RL und TTDSG
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Christian Aretz | RA Dr. Simon Assion | RA Dr. Eren Basar, FAStrafR | RAin Dr. Vera Eickhoff, LL.M., Maître en Droit | SyndikusRAin Martina Emrich | RiVG Dr. Malte Engeler, zurzeit BMUV | RAin Danielle Herrmann | Prof. Dr. Osman Isfen | Maximilian Leicht, LL.M. | RAin Nina Santagatti-Bergmann, LL.M. | RA Adrian Schneider | SyndikusRA Marc Schramm | RAin Dr. Kristina Schreiber, FAinVerwR | Iryna Shvets, LL.M. | RA Philipp Sümmermann, LL.M., Maître en Droit | SyndikusRA Christian Weber
Aktualisiert: 2023-05-16
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Der Tagungsband enthält die Vorträge der 23. Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) in Hannover aus dem Jahr 2022.
Das Oberthema der Tagung „Daten, Plattformen und KI als Dreiklang unserer Zeit“ ist durch die europäischen Gesetzgebungsinitiativen inspiriert, trifft aber durchaus auch den status quo der IT-rechtlichen Diskussion. Wie in den Vorjahren sind Fragen rum um den Datenschutz zentral: Neben dem Plenum widmen sich drei Panels allein diesem Thema. Immer stärker erkennbar wird auch das Datenwirtschaftsrecht, das mit einem eigenen Panel und einem Panel zu
Dateneigentum und Datenzugang vertreten ist. Zwischen Datenschutz und Datenwirtschaft steht das neue TTDSG, dem ebenfalls ein eigenes Panel gewidmet ist. Wie in den letzten Jahren bedeutsam bleibt das Thema Künstliche Intelligenz mit zwei Panels. Außerdem werden Fragen der Open Source Software, von Blockchain und Litigation, Plattformen und Legal
Tech, IT-Sicherheit und TK-Recht, Marketing und Elektronischer Geschäftsverkehr sowie des Immaterialgüter-, Straf- und Steuerrechts in den Panels vertieft.
Aktualisiert: 2023-05-06
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Der Tagungsband enthält die Vorträge der 23. Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) in Hannover aus dem Jahr 2022.
Das Oberthema der Tagung „Daten, Plattformen und KI als Dreiklang unserer Zeit“ ist durch die europäischen Gesetzgebungsinitiativen inspiriert, trifft aber durchaus auch den status quo der IT-rechtlichen Diskussion. Wie in den Vorjahren sind Fragen rum um den Datenschutz zentral: Neben dem Plenum widmen sich drei Panels allein diesem Thema. Immer stärker erkennbar wird auch das Datenwirtschaftsrecht, das mit einem eigenen Panel und einem Panel zu
Dateneigentum und Datenzugang vertreten ist. Zwischen Datenschutz und Datenwirtschaft steht das neue TTDSG, dem ebenfalls ein eigenes Panel gewidmet ist. Wie in den letzten Jahren bedeutsam bleibt das Thema Künstliche Intelligenz mit zwei Panels. Außerdem werden Fragen der Open Source Software, von Blockchain und Litigation, Plattformen und Legal
Tech, IT-Sicherheit und TK-Recht, Marketing und Elektronischer Geschäftsverkehr sowie des Immaterialgüter-, Straf- und Steuerrechts in den Panels vertieft.
Aktualisiert: 2022-11-03
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Mit Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) wurden Fakten rund um die digitale Kommunikation präzisiert. Das Gesetz enthält einige Neuerungen und Klarstellungen für Unternehmen, Websitebetreiber und Agenturen. Das Gesetz gilt auch für Messenger und Apps. Ergänzend dazu ist eine Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden erschienen.
Das TTDSG regelt alles rund um die digitale Kommunikation; bestehende Regelungen wurden klargestellt oder „verschärft“.
Dies betrifft zum Beispiel:
- die Vertraulichkeit der Kommunikation sowie Verkehrsdaten und Standortdaten
- Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
- Endnutzerverzeichnisse und Bereitstellen von Endnutzerdaten; Endeinrichtungen
- technische und organisatorische Vorkehrungen, die Verarbeitung von Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung
Die wichtigste Änderung bezieht sich auf Cookies und Banner, und betrifft somit alle, die eine Website oder einen Webshop betreiben.
Was sich für Unternehmen ändert und was konkret zu tun ist, wird in diesem Fachbuch detailliert erklärt.
Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.
Aktualisiert: 2023-04-30
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Mit Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) wurden Fakten rund um die digitale Kommunikation präzisiert. Das Gesetz enthält einige Neuerungen und Klarstellungen für Unternehmen, Websitebetreiber und Agenturen. Das Gesetz gilt auch für Messenger und Apps. Ergänzend dazu ist eine Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden erschienen.
Das TTDSG regelt alles rund um die digitale Kommunikation; bestehende Regelungen wurden klargestellt oder „verschärft“.
Dies betrifft zum Beispiel:
- die Vertraulichkeit der Kommunikation sowie Verkehrsdaten und Standortdaten
- Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
- Endnutzerverzeichnisse und Bereitstellen von Endnutzerdaten; Endeinrichtungen
- technische und organisatorische Vorkehrungen, die Verarbeitung von Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung
Die wichtigste Änderung bezieht sich auf Cookies und Banner, und betrifft somit alle, die eine Website oder einen Webshop betreiben.
Was sich für Unternehmen ändert und was konkret zu tun ist, wird in diesem Fachbuch detailliert erklärt.
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Aktualisiert: 2023-04-30
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Die umfassende Verarbeitung von nutzergenerierten Daten stellt ein zentrales Merkmal von Waren mit digitalen Elementen dar. Dementsprechend spielt die datenschutzrechtliche Regulierung derartiger Produkte eine enorme Rolle, womit zugleich ein breites Einfallstor für Datenschutzverstöße entsteht. Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen wirft das vorliegende Werk einen Blick auf das Verbrauchsgüterkaufrecht. Dabei wird zunächst nach altem sowie nach neuem Recht erörtert, in welchem Umfang der Verkäufer überhaupt für eine Ware mit digitalen Elementen einzustehen hat. In Anknüpfung an die herausgearbeiteten Haftungsgrenzen wird sodann ein vermittelnder Lösungsweg für die Behandlung von Datenschutzverstößen im Gewährleistungsrecht aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Die umfassende Verarbeitung von nutzergenerierten Daten stellt ein zentrales Merkmal von Waren mit digitalen Elementen dar. Dementsprechend spielt die datenschutzrechtliche Regulierung derartiger Produkte eine enorme Rolle, womit zugleich ein breites Einfallstor für Datenschutzverstöße entsteht. Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen wirft das vorliegende Werk einen Blick auf das Verbrauchsgüterkaufrecht. Dabei wird zunächst nach altem sowie nach neuem Recht erörtert, in welchem Umfang der Verkäufer überhaupt für eine Ware mit digitalen Elementen einzustehen hat. In Anknüpfung an die herausgearbeiteten Haftungsgrenzen wird sodann ein vermittelnder Lösungsweg für die Behandlung von Datenschutzverstößen im Gewährleistungsrecht aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Mehr als Cookies - Ein neuer Rechtsrahmen für den Onlinewirtschaft. Die tägliche Praxis der Anbieter von TK- und Telemediendienste ist durch die Anforderungen des neuen TTDSG nicht einfacher geworden, da nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen. Es soll bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemedien die rechtlichen Anforderungen zwischen DS-GVO und ePrivacy-Richtlinie und den nationalen Datenschutzgesetzen justieren. Dazu werden alle datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Bereich in einem Gesetz zusammengefasst. Zugleich wird der Kodex zur elektronischen Kommunikation umgesetzt. Pflichtaufgabe des neuen Gesetzes ist es, den Schutz des Fernmeldegeheimnisses zu erweitern. Dieses schützt neben dem Inhalt einer Nachricht auch die näheren Umstände der Kommunikation, sog. Meta-Daten über Kommunikationspartner, Standortdaten oder Gerätedaten. Das TTDSG erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten (Telefonie, SMS) auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Messenger, Voice-Over-IP-Telefonie, Videokonferenzsysteme). Der für die Praxis relevante Kern im Onlinedatenschutz bleibt aber die Frage, wann Anbieter von Telemedien wie z.B. von Websites und Apps eine Einwilligung vom Nutzer einholen müssen. Das ist grundsätzlich erforderlich, um Informationen auf Endgeräten zu speichern oder darauf zuzugreifen. Eine Einwilligung ist dann nicht nötig, wenn der Zugriff auf das Gerät des Nutzers unbedingt erforderlich ist, um den Online-Dienst zu erbringen. Doch diese Formulierung lässt zu viel Spielraum für Interpretationen. Was bedeuten dies im Einzelfall bspw. für einen Websitebetreiber, der Cookies setzen oder auf seinen Websites eine Reichweitenmessung durchführen möchte? Auf diese und ähnliche Fragen müssen Anbieter von Telemediendiensten rechtssichere Antworten finden, um evtl. Bußgeldzahlungen zu vermeiden. Der Heidelberger Kommentar zum TTDSG bietet für die Lösung eines konkreten Falls das notwendige Rüstzeug. Ein ausgewiesenes Expertenteam stellt der Praxis eine kompakte und praxisorientierte Kommentierung des TTDSG zur Verfügung. Ein klarer Aufbau der Kommentierung verschafft einen raschen Zugang zu der Materie. Die möglichen Fallstricke, die sich bei der Anwendung der neuen Vorschriften im Einzelfall ergeben können, werden klar herausgearbeitet und konkrete Lösungen hierzu angeboten. Ein wichtiger Bestandteil der Kommentierungen sind ferner Hinweise zu Best Practice und möglichen Sanktionen. Das Autorenteam ist ein Garant für eine ausgewogene Kommentierung, die alle Aspekte berücksichtigt.
Aktualisiert: 2022-07-14
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Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde ein neues Kapitel im Datenschutzrecht aufgeschlagen, das datenverarbeitende Stellen mit Herausforderungen konfrontiert, deren Nichtbeachtung zu erheblichen Bußgeldzahlungen führen kann. Transparenz- und Dokumentationspflichten sowie die Pflicht zur Rechenschaft über getroffene Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, die vorzunehmende Datenschutzfolgenabschätzung, die verschärften Meldepflichten bei Datenpannen, die erweiterte Verantwortlichkeit der Auftragsverarbeiter, die Interessenabwägungen im Rahmen des risikobasierten Ansatzes der DSGVO sowie die Anforderungen an den internationalen Datentransfer sind Themen, mit denen sich jeder Verantwortliche intensiv auseinandersetzen muss.
Die DSGVO enthält zahlreiche Öffnungsklauseln, die der Gesetzgeber mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schließen musste und dazu nutzte, bereichsspezifische Regelungen einzuführen, etwa zum Scoring, zur Videoüberwachung und zum Beschäftigtendatenschutz.
Das Werk kommentiert leicht verständlich, aktuell und praxisnah die DSGVO sowie das BDSG und - neu - auch das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz). Verantwortliche erhalten damit eine umfassende Darstellung mit Handlungsempfehlungen zum gesamten neuen Datenschutzrecht. Betriebliche Datenschutzbeauftragte können sich an den fundierten Kommentierungen orientieren, in denen Literatur und Rechtsprechung aktuell berücksichtigt wurden.
Aktualisiert: 2022-01-28
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Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde ein neues Kapitel im Datenschutzrecht aufgeschlagen, das datenverarbeitende Stellen mit Herausforderungen konfrontiert, deren Nichtbeachtung zu erheblichen Bußgeldzahlungen führen kann. Transparenz- und Dokumentationspflichten sowie die Pflicht zur Rechenschaft über getroffene Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, die vorzunehmende Datenschutzfolgenabschätzung, die verschärften Meldepflichten bei Datenpannen, die erweiterte Verantwortlichkeit der Auftragsverarbeiter, die Interessenabwägungen im Rahmen des risikobasierten Ansatzes der DSGVO sowie die Anforderungen an den internationalen Datentransfer sind Themen, mit denen sich jeder Verantwortliche intensiv auseinandersetzen muss.
Die DSGVO enthält zahlreiche Öffnungsklauseln, die der Gesetzgeber mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schließen musste und dazu nutzte, bereichsspezifische Regelungen einzuführen, etwa zum Scoring, zur Videoüberwachung und zum Beschäftigtendatenschutz.
Das Werk kommentiert leicht verständlich, aktuell und praxisnah die DSGVO sowie das BDSG und - neu - auch das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz). Verantwortliche erhalten damit eine umfassende Darstellung mit Handlungsempfehlungen zum gesamten neuen Datenschutzrecht. Betriebliche Datenschutzbeauftragte können sich an den fundierten Kommentierungen orientieren, in denen Literatur und Rechtsprechung aktuell berücksichtigt wurden.
Aktualisiert: 2022-01-28
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Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde ein neues Kapitel im Datenschutzrecht aufgeschlagen, das datenverarbeitende Stellen mit Herausforderungen konfrontiert, deren Nichtbeachtung zu erheblichen Bußgeldzahlungen führen kann. Transparenz- und Dokumentationspflichten sowie die Pflicht zur Rechenschaft über getroffene Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, die vorzunehmende Datenschutzfolgenabschätzung, die verschärften Meldepflichten bei Datenpannen, die erweiterte Verantwortlichkeit der Auftragsverarbeiter, die Interessenabwägungen im Rahmen des risikobasierten Ansatzes der DSGVO sowie die Anforderungen an den internationalen Datentransfer sind Themen, mit denen sich jeder Verantwortliche intensiv auseinandersetzen muss.
Die DSGVO enthält zahlreiche Öffnungsklauseln, die der Gesetzgeber mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schließen musste und dazu nutzte, bereichsspezifische Regelungen einzuführen, etwa zum Scoring, zur Videoüberwachung und zum Beschäftigtendatenschutz.
Das Werk kommentiert leicht verständlich, aktuell und praxisnah die DSGVO sowie das BDSG und - neu - auch das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz). Verantwortliche erhalten damit eine umfassende Darstellung mit Handlungsempfehlungen zum gesamten neuen Datenschutzrecht. Betriebliche Datenschutzbeauftragte können sich an den fundierten Kommentierungen orientieren, in denen Literatur und Rechtsprechung aktuell berücksichtigt wurden.
Aktualisiert: 2022-01-28
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Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien - Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz - TTDSG - Datenschutzrecht
Aktualisiert: 2023-03-14
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