Die unternehmerische Freiheit im Unionsrecht.

Die unternehmerische Freiheit im Unionsrecht. von Schmidt,  Frederik
Die in Artikel 16 der Grundrechtecharta der Europäischen Union kodifizierte unternehmerische Freiheit scheint eine grundrechtliche Neuschöpfung darzustellen. Im Rahmen der Arbeit werden Schutzbereich und Schranken des Grundrechts eingehend untersucht. Hierfür wertet Frederik Schmidt die Grundrechtsrechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie die mitgliedstaatlichen Grundrechtsgewährleistungen hinsichtlich der zahlreichen Teilgewährleistungen unternehmerischer Freiheit aus. Die so ermittelte Grundrechtspraxis in der Europäischen Union vergleicht er mit der erstmaligen Kodifizierung des Grundrechts der unternehmerischen Freiheit in Art. 16 GRCh. Die unklare Abgrenzungsmöglichkeit zu den beiden angrenzenden Wirtschaftsgrundrechten stellt dabei die erste Hürde im Chartatext dar. Auch der verwendete Grundrechtswortlaut in Art. 16 GRCh sowie die Schrankensystematik - insbesondere der Vorbehalt bezüglich einzelstaatlicher Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten - führen den Autor zu dem Ergebnis, die Grundrechtskodifizierung in Artikel 16 GRCh als misslungen einzustufen. Derzeit scheint die unternehmerische Freiheit unter Beachtung des Chartawortlautes nur hinsichtlich des Wesensgehaltes geschützt, vielleicht sogar nur in der objektiven Dimension als Institutsgarantie. Eine Neufassung des Wortlautes ist daher dringend zu empfehlen, auch wenn dies schwer erreichbar scheint. Im Ergebnis resümiert der Autor, dass trotz der Rechtsverbindlichkeit der Charta als Primärrecht die Entwicklung des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union noch lange nicht abgeschlossen ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vom Domänenamt Schöneck zur Domäne Pogutken 1772 bis 1920.

Vom Domänenamt Schöneck zur Domäne Pogutken 1772 bis 1920. von Borchers,  Gisela
Landwirtschaftliche Domänen als Mittel der Finanzwirtschaft – unter diesem Leitspruch führte Preußen seinen großen Königlichen Landbesitz, weshalb der Fiskus die Pachtverträge prägte. Die Verlaufsgeschichte eines Domänenamts in Westpreußen, das nach 1850 mit der Ablösung der Erbpachtrenten als Domäne verpachtet wurde, zeigt die Disparität zwischen Beamten und Domänenpächtern, wobei Letztere auch Mittel und Wege fanden, ihren landwirtschaftlichen Fachverstand durchzusetzen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die unternehmerische Freiheit im Unionsrecht.

Die unternehmerische Freiheit im Unionsrecht. von Schmidt,  Frederik
Die in Artikel 16 der Grundrechtecharta der Europäischen Union kodifizierte unternehmerische Freiheit scheint eine grundrechtliche Neuschöpfung darzustellen. Im Rahmen der Arbeit werden Schutzbereich und Schranken des Grundrechts eingehend untersucht. Hierfür wertet Frederik Schmidt die Grundrechtsrechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie die mitgliedstaatlichen Grundrechtsgewährleistungen hinsichtlich der zahlreichen Teilgewährleistungen unternehmerischer Freiheit aus. Die so ermittelte Grundrechtspraxis in der Europäischen Union vergleicht er mit der erstmaligen Kodifizierung des Grundrechts der unternehmerischen Freiheit in Art. 16 GRCh. Die unklare Abgrenzungsmöglichkeit zu den beiden angrenzenden Wirtschaftsgrundrechten stellt dabei die erste Hürde im Chartatext dar. Auch der verwendete Grundrechtswortlaut in Art. 16 GRCh sowie die Schrankensystematik - insbesondere der Vorbehalt bezüglich einzelstaatlicher Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten - führen den Autor zu dem Ergebnis, die Grundrechtskodifizierung in Artikel 16 GRCh als misslungen einzustufen. Derzeit scheint die unternehmerische Freiheit unter Beachtung des Chartawortlautes nur hinsichtlich des Wesensgehaltes geschützt, vielleicht sogar nur in der objektiven Dimension als Institutsgarantie. Eine Neufassung des Wortlautes ist daher dringend zu empfehlen, auch wenn dies schwer erreichbar scheint. Im Ergebnis resümiert der Autor, dass trotz der Rechtsverbindlichkeit der Charta als Primärrecht die Entwicklung des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union noch lange nicht abgeschlossen ist.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die unternehmerische Freiheit im Unionsrecht.

Die unternehmerische Freiheit im Unionsrecht. von Schmidt,  Frederik
Die in Artikel 16 der Grundrechtecharta der Europäischen Union kodifizierte unternehmerische Freiheit scheint eine grundrechtliche Neuschöpfung darzustellen. Im Rahmen der Arbeit werden Schutzbereich und Schranken des Grundrechts eingehend untersucht. Hierfür wertet Frederik Schmidt die Grundrechtsrechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie die mitgliedstaatlichen Grundrechtsgewährleistungen hinsichtlich der zahlreichen Teilgewährleistungen unternehmerischer Freiheit aus. Die so ermittelte Grundrechtspraxis in der Europäischen Union vergleicht er mit der erstmaligen Kodifizierung des Grundrechts der unternehmerischen Freiheit in Art. 16 GRCh. Die unklare Abgrenzungsmöglichkeit zu den beiden angrenzenden Wirtschaftsgrundrechten stellt dabei die erste Hürde im Chartatext dar. Auch der verwendete Grundrechtswortlaut in Art. 16 GRCh sowie die Schrankensystematik - insbesondere der Vorbehalt bezüglich einzelstaatlicher Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten - führen den Autor zu dem Ergebnis, die Grundrechtskodifizierung in Artikel 16 GRCh als misslungen einzustufen. Derzeit scheint die unternehmerische Freiheit unter Beachtung des Chartawortlautes nur hinsichtlich des Wesensgehaltes geschützt, vielleicht sogar nur in der objektiven Dimension als Institutsgarantie. Eine Neufassung des Wortlautes ist daher dringend zu empfehlen, auch wenn dies schwer erreichbar scheint. Im Ergebnis resümiert der Autor, dass trotz der Rechtsverbindlichkeit der Charta als Primärrecht die Entwicklung des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union noch lange nicht abgeschlossen ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Vom Domänenamt Schöneck zur Domäne Pogutken 1772 bis 1920.

Vom Domänenamt Schöneck zur Domäne Pogutken 1772 bis 1920. von Borchers,  Gisela
Landwirtschaftliche Domänen als Mittel der Finanzwirtschaft – unter diesem Leitspruch führte Preußen seinen großen Königlichen Landbesitz, weshalb der Fiskus die Pachtverträge prägte. Die Verlaufsgeschichte eines Domänenamts in Westpreußen, das nach 1850 mit der Ablösung der Erbpachtrenten als Domäne verpachtet wurde, zeigt die Disparität zwischen Beamten und Domänenpächtern, wobei Letztere auch Mittel und Wege fanden, ihren landwirtschaftlichen Fachverstand durchzusetzen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Vom Domänenamt Schöneck zur Domäne Pogutken 1772 bis 1920.

Vom Domänenamt Schöneck zur Domäne Pogutken 1772 bis 1920. von Borchers,  Gisela
Landwirtschaftliche Domänen als Mittel der Finanzwirtschaft – unter diesem Leitspruch führte Preußen seinen großen Königlichen Landbesitz, weshalb der Fiskus die Pachtverträge prägte. Die Verlaufsgeschichte eines Domänenamts in Westpreußen, das nach 1850 mit der Ablösung der Erbpachtrenten als Domäne verpachtet wurde, zeigt die Disparität zwischen Beamten und Domänenpächtern, wobei Letztere auch Mittel und Wege fanden, ihren landwirtschaftlichen Fachverstand durchzusetzen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Österreichische Schule der Nationalökonomie

Die Österreichische Schule der Nationalökonomie von Huerta de Soto,  Jésus
Huerta de Sotos Buch greift ein Thema auf, das in das Zentrum unseres Verständnisses von Wirtschaft führt. Anders als die gängigen Lehrbücher der Nationalökonomie, die sich durchwegs des neoklassischen Ansatzes befleißigen, nimmt es Gedanken auf, die erstmals von der “österreichischen Schule” der Nationalökonomie vor hundert Jahren entwickelt wurden. Diese Gedankenwelt hat sich in Folge der erzwungenen Auswanderung ihrer führenden Köpfe in den dreißiger Jahren in den angelsächsischen Sprachraum mittlerweile unter dem Namen “Austrian Economics” zum Konkurrenten der Neoklassik entwickelt und gedeiht dort kräftig.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Erwerbsgrundrechte im Unionsrecht

Erwerbsgrundrechte im Unionsrecht von Cloppenburg,  Christian
Die Geschichte der Europäischen Union ist eine Geschichte ökonomischer Integration. Es verwundert daher nicht, dass auch die europäische Grundrechtsentwicklung durch Wirtschaftsgrundrechte geprägt wurde. Der Freiheit des Erwerbs widmet die Charta nunmehr gleich zwei Artikel, deren Verhältnis zueinander bis heute ungelöst ist: die Berufsfreiheit und die unternehmerische Freiheit. Der Weg zur Auflösung ihres Konkurrenzverhältnisses führt zunächst in die Verfassungsordnungen der Mitgliedstaaten. Besonders die Grundrechtskataloge Portugals und Spaniens kennen einen vergleichbaren erwerbsgrundrechtlichen Dualismus. Derweil hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine verwirrende Vielzahl vermeintlich unterschiedlicher Erwerbsgrundrechte aus den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts hergeleitet, die mit denen der Charta schwerlich in Einklang zu bringen sind. Auf Grundlage einer allgemeinen unionsrechtlichen Dogmatik der Grundrechtskonkurrenz gelingt Christian Cloppenburg die dogmatisch kohärente Auflösung des Konkurrenzverhältnisses von Berufsfreiheit und unternehmerischer Freiheit.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Erwerbsgrundrechte im Unionsrecht

Erwerbsgrundrechte im Unionsrecht von Cloppenburg,  Christian
Die Geschichte der Europäischen Union ist eine Geschichte ökonomischer Integration. Es verwundert daher nicht, dass auch die europäische Grundrechtsentwicklung durch Wirtschaftsgrundrechte geprägt wurde. Der Freiheit des Erwerbs widmet die Charta nunmehr gleich zwei Artikel, deren Verhältnis zueinander bis heute ungelöst ist: die Berufsfreiheit und die unternehmerische Freiheit. Der Weg zur Auflösung ihres Konkurrenzverhältnisses führt zunächst in die Verfassungsordnungen der Mitgliedstaaten. Besonders die Grundrechtskataloge Portugals und Spaniens kennen einen vergleichbaren erwerbsgrundrechtlichen Dualismus. Derweil hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine verwirrende Vielzahl vermeintlich unterschiedlicher Erwerbsgrundrechte aus den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts hergeleitet, die mit denen der Charta schwerlich in Einklang zu bringen sind. Auf Grundlage einer allgemeinen unionsrechtlichen Dogmatik der Grundrechtskonkurrenz gelingt Christian Cloppenburg die dogmatisch kohärente Auflösung des Konkurrenzverhältnisses von Berufsfreiheit und unternehmerischer Freiheit.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung einer Corporate Identity

Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung einer Corporate Identity von Haupt,  Felix J.
Das Werk führt das betriebswirtschaftliche Thema der Corporate Identity in das Arbeitsrecht und insbesondere das Betriebsverfassungsrecht ein. Es wird die Bedeutung einer durch die Corporate Identity motivierten arbeitsrechtlichen Regelung für die Beteiligung des Betriebsrates herausgearbeitet. Die Arbeit analysiert das Spannungsverhältnis zwischen der unternehmerischen Freiheit und der Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung einer Corporate Identity im Rahmen der von Rechtsprechung und Literatur geprägten Dogmatik. Es werden für die beispielhaft behandelten Corporate-Identity-Elemente - Dienstkleidung, Betriebssprache, Umgangsformen im Unternehmen und Rauchverbote - betriebsverfassungsrechtliche Lösungen aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung einer Corporate Identity

Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung einer Corporate Identity von Haupt,  Felix J.
Das Werk führt das betriebswirtschaftliche Thema der Corporate Identity in das Arbeitsrecht und insbesondere das Betriebsverfassungsrecht ein. Es wird die Bedeutung einer durch die Corporate Identity motivierten arbeitsrechtlichen Regelung für die Beteiligung des Betriebsrates herausgearbeitet. Die Arbeit analysiert das Spannungsverhältnis zwischen der unternehmerischen Freiheit und der Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung einer Corporate Identity im Rahmen der von Rechtsprechung und Literatur geprägten Dogmatik. Es werden für die beispielhaft behandelten Corporate-Identity-Elemente - Dienstkleidung, Betriebssprache, Umgangsformen im Unternehmen und Rauchverbote - betriebsverfassungsrechtliche Lösungen aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Wohlgeordnetes Agrarwettbewerbsrecht mit Blick auf Erzeugerorganisationen und unlautere Handelspraktiken

Wohlgeordnetes Agrarwettbewerbsrecht mit Blick auf Erzeugerorganisationen und unlautere Handelspraktiken von Ackermann,  Jan
Die Wertschöpfungskette für Lebensmittel ist geprägt durch eine stetig voranschreitende Konzentration von Ernährungsindustrie und Lebensmitteleinzelhandel. Hierdurch zutage tretende wirtschaftliche Ungleichgewichte in der Verhandlungsposition der an ihr partizipierenden Akteure gehen oftmals zu Lasten ihres schwächsten Gliedes - den Landwirten. Vor diesem Hintergrund geht die Arbeit der Frage nach, ob und inwieweit das Unionsrecht mit dem Instrument der Erzeugerorganisation sowie der Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette einen Beitrag zur Verbesserung der Marktstellung der Landwirte zu leisten vermag.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Unionsgrundrechte unter dem Einfluss des Prozessrechts

Die Unionsgrundrechte unter dem Einfluss des Prozessrechts von Drechsler,  Stefan
Das Werk geht am Beispiel der wirtschaftsbezogenen EU-Grundrechte (Art. 15 und 16 Grundrechtecharta) der Frage auf den Grund, wie das Prozessrecht der EU-Gerichte deren Grundrechtsdogmatik beeinflusst. Ausgehend von der Entscheidungspraxis der letzten zehn Jahre werden die Abgrenzung einzelner Grundrechtsgewährleistungen, die Kontrolldichte gegenüber dem Unionsgesetzgeber und die Gewichtung der Wirtschaftsgrundrechte gegenüber anderen Grundrechtspositionen untersucht. Dabei offenbart sich die enorme – und bislang deutlich unterschätzte – Bedeutung prozessualer Grundsätze, der Strategien der Beteiligten und bloßer Zufälligkeiten für die Grundrechtsdogmatik des Europäischen Gerichtshofes. Das Werk zeigt hier Perspektiven für eine Reform der Unionsgerichte auf, damit diese den berechtigten Erwartungen an eine informierte und kohärente Rechtsprechung zu den Grundrechten gerecht werden können, und formuliert Impulse für eine Dogmatik der EU-Wirtschaftsgrundrechte im Europäischen Verbund.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Unionsgrundrechte unter dem Einfluss des Prozessrechts

Die Unionsgrundrechte unter dem Einfluss des Prozessrechts von Drechsler,  Stefan
Das Werk geht am Beispiel der wirtschaftsbezogenen EU-Grundrechte (Art. 15 und 16 Grundrechtecharta) der Frage auf den Grund, wie das Prozessrecht der EU-Gerichte deren Grundrechtsdogmatik beeinflusst. Ausgehend von der Entscheidungspraxis der letzten zehn Jahre werden die Abgrenzung einzelner Grundrechtsgewährleistungen, die Kontrolldichte gegenüber dem Unionsgesetzgeber und die Gewichtung der Wirtschaftsgrundrechte gegenüber anderen Grundrechtspositionen untersucht. Dabei offenbart sich die enorme – und bislang deutlich unterschätzte – Bedeutung prozessualer Grundsätze, der Strategien der Beteiligten und bloßer Zufälligkeiten für die Grundrechtsdogmatik des Europäischen Gerichtshofes. Das Werk zeigt hier Perspektiven für eine Reform der Unionsgerichte auf, damit diese den berechtigten Erwartungen an eine informierte und kohärente Rechtsprechung zu den Grundrechten gerecht werden können, und formuliert Impulse für eine Dogmatik der EU-Wirtschaftsgrundrechte im Europäischen Verbund.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die unternehmerische Freiheit des Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union als Grenze des europäischen Arbeitnehmerschutzes

Die unternehmerische Freiheit des Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union als Grenze des europäischen Arbeitnehmerschutzes von Schneider,  Elika
Anstoß zu dieser Unstersuchung gab das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18.7.2013 in der Rechtssache C-426/11 (Alemo-Herron). Der EuGH führte aus, dass die unternehmerische Freiheit des Art. 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Rahmen arbeitsrechtlicher Vorgänge berücksichtigt werden muss. Die grundlegende Überlegung lautet, dass zwischen Unternehmer- und Arbeitnehmerinteressen ein gerechter Ausgleich herzustellen ist. Zwischen dem Unternehmer und seinen Arbeitnehmern besteht ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis. Ohne seine Arbeitnehmer, die den Faktor Arbeit anbieten, wäre ein Unternehmer nicht in der Lage seine Unternehmensziele zu ermöglichen, gleichzeitig muss der einzelne Arbeitnehmer als strukturell schwächere Partei besonderen Schutz vor willkürlichen Entscheidungen finden. Im Bewusstsein dessen wird in dieser Abhnadlung untersucht, ob die erforderlichen Arbeitnehmerschutzmechanismen in den aufgeführten arbeitsrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union angemessen ausgestaltet, mithin verhältnismäßig sind und ob sie den Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers in seiner Unternehmerrolle ausreichend achten. Ziel ist es, die Notwendigkeit eines gerechten Ausgleichs zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen auf Grundlage des Systemgefüges der Europäischen Union und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu begründen. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union dient daher als Grundlage der Betrachtung. Als zweiter Schritt werden die unternehmerische Freiheit und ihre Gewährleistungsinhalte im Rahmen des Art. 16 GRCh auf europäischer Ebene aufgearbeitet. Der dritte Teil dieser Studie behandelt die Zusammenführung von unternehmerischer Freiheit und der Arbeitnehmerinteressen im Sinne einer Grenzziehung und Abwägung der Rechte. Hierzu werden ausgewählte, arbeitsrechtliche Richtlinien der Europäischen Union in Augenschein genommen und im Sinne der Verhältnismäßigkeit und im Lichte des Art. 16 GRCh bewertet. Einen besonderen Schwerpunkt dieser Arbeit stellt die Untersuchung der Betriebsübergangs-Richtlinie 2001/23/EG dar, unter Anwendung und Untersuchung der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Alemo-Herron.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die unternehmerische Freiheit im Unionsrecht.

Die unternehmerische Freiheit im Unionsrecht. von Schmidt,  Frederik
Die in Artikel 16 der Grundrechtecharta der Europäischen Union kodifizierte unternehmerische Freiheit scheint eine grundrechtliche Neuschöpfung darzustellen. Im Rahmen der Arbeit werden Schutzbereich und Schranken des Grundrechts eingehend untersucht. Hierfür wertet Frederik Schmidt die Grundrechtsrechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie die mitgliedstaatlichen Grundrechtsgewährleistungen hinsichtlich der zahlreichen Teilgewährleistungen unternehmerischer Freiheit aus. Die so ermittelte Grundrechtspraxis in der Europäischen Union vergleicht er mit der erstmaligen Kodifizierung des Grundrechts der unternehmerischen Freiheit in Art. 16 GRCh. Die unklare Abgrenzungsmöglichkeit zu den beiden angrenzenden Wirtschaftsgrundrechten stellt dabei die erste Hürde im Chartatext dar. Auch der verwendete Grundrechtswortlaut in Art. 16 GRCh sowie die Schrankensystematik - insbesondere der Vorbehalt bezüglich einzelstaatlicher Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten - führen den Autor zu dem Ergebnis, die Grundrechtskodifizierung in Artikel 16 GRCh als misslungen einzustufen. Derzeit scheint die unternehmerische Freiheit unter Beachtung des Chartawortlautes nur hinsichtlich des Wesensgehaltes geschützt, vielleicht sogar nur in der objektiven Dimension als Institutsgarantie. Eine Neufassung des Wortlautes ist daher dringend zu empfehlen, auch wenn dies schwer erreichbar scheint. Im Ergebnis resümiert der Autor, dass trotz der Rechtsverbindlichkeit der Charta als Primärrecht die Entwicklung des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union noch lange nicht abgeschlossen ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die personelle Dimension der unternehmerischen Freiheit

Die personelle Dimension der unternehmerischen Freiheit von Hölzel,  Florian
Mitte der neunziger Jahre entstand eine untergerichtliche Rechtsprechungslinie, der sich im Jahre 1997 auch das Bundesarbeitsgericht anschloß. In ihr wurde eine eigenständige personelle Dimension der unternehmerischen Freiheit pointiert herausgearbeitet. Aus dieser Dimension resultiert die Anerkennung der Unternehmerentscheidung zur Personalreduzierung. Dies hat im rechtswissenschaftlichen Schrifttum aber auch in der Rechtsprechung teils erheblichen Widerspruch hervorgerufen. Bedeutet diese Erkenntnis doch, daß die Anerkennung einer solchen Unternehmerentscheidung mit einer erheblichen Reduktion der gerichtlichen Kontrolle verbunden ist. Kann ein personelles Konzept als Bestandteil der unternehmerischen Freiheit akzeptiert werden? Ist die Entscheidung des Arbeitgebers, mit welcher Zahl an Arbeitskräften er sein Unternehmen führen möchte als nur beschränkt überprüfbar hinzunehmen? Oder gehört es nicht vielmehr zur Aufgabe deutscher Arbeitsgerichte, einen Personalabbau, der aus ihrer Sicht lediglich zur Steigerung eines ohnehin guten Gewinns dient, nach Kräften zu verhindern und die Unternehmensplanung auf ihre Sozialverträglichkeit zu überprüfen? Wie ist die Tendenz des Staates zu beurteilen, beschäftigungspolitische Aufgaben auf die betriebliche Ebene abzuwälzen? In welchem Umfang können Beschäftigungssicherung und - förderung zu Maximen unternehmerischen Handelns erhoben werden? Können aus einer gesetzlichen Verpflichtung zur Beschäftigungssicherung Konsequenzen für den Kündigungsschutz abgeleitet werden? Welchen Einfluß darf der Staat auf die Arbeitsnachfrage des Arbeitgebers nehmen und wie ist in diesem Zusammenhang die Einfühung eines allgemeinen Teilzeitanspruchs zu beurteilen? Diese Detailfragen lassen sich jedoch auf eine grundlegende Frage reduzieren. Welchen Umfang hat die unternehmerische Freiheit und wie weit ist die Unternehmerentscheidung justiziabel?
Aktualisiert: 2020-12-04
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Wie frei ist unser Wille?

Wie frei ist unser Wille? von Tröger,  Jochen
Der Begriff 'Freier Wille' bezieht sich, wie auch 'Willensfreiheit' und 'freiwillig', auf das Wollen eines Menschen, welches dieser selbst, und vor allem frei bestimmt. Je nachdem von welcher Seite jedoch der Begriff beleuchtet wird, ergeben sich ganz unterschiedliche Fragestellungen, wo der freie menschliche Wille beginnt und unter welchen Umständen überhaupt von einem freien Willen bzw. von Willensfreiheit gesprochen werden kann. Die Vorträge im Studium Generale der Universität Heidelberg im Sommersemester 2005 haben diese Fragestellung aufgegriffen, indem sie die Willensfreiheit aus unterschiedlicher Sicht, zum Beispiel der rechtlichen, psychiatrischen, theologischen, naturwissenschaftlichen und unternehmerischen behandelten. Auch die Problematik der Vereinbarkeit von Willensfreiheit und Determinismus wurde auf anschauliche Weise beleuchtet.
Aktualisiert: 2020-12-07
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