Das Buch gibt einen Überblick über die Geschichte der Europäischen Integration. Es zeigt, dass die Integration ihren Ursprung bereits im frühen 19. Jahrhundert hat, und beleuchtet den Integrationsprozess aus politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Perspektive. Dabei führt es in die Arbeitsweisen, die Methodik und die Denkweisen der Geschichtswissenschaft ein und gibt einen Überblick über die relevante Forschungsliteratur.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Buch gibt einen Überblick über die Geschichte der Europäischen Integration. Es zeigt, dass die Integration ihren Ursprung bereits im frühen 19. Jahrhundert hat, und beleuchtet den Integrationsprozess aus politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Perspektive. Dabei führt es in die Arbeitsweisen, die Methodik und die Denkweisen der Geschichtswissenschaft ein und gibt einen Überblick über die relevante Forschungsliteratur.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Buch gibt einen Überblick über die Geschichte der Europäischen Integration. Es zeigt, dass die Integration ihren Ursprung bereits im frühen 19. Jahrhundert hat, und beleuchtet den Integrationsprozess aus politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Perspektive. Dabei führt es in die Arbeitsweisen, die Methodik und die Denkweisen der Geschichtswissenschaft ein und gibt einen Überblick über die relevante Forschungsliteratur.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Das Buch gibt einen Überblick über die Geschichte der Europäischen Integration. Es zeigt, dass die Integration ihren Ursprung bereits im frühen 19. Jahrhundert hat, und beleuchtet den Integrationsprozess aus politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Perspektive. Dabei führt es in die Arbeitsweisen, die Methodik und die Denkweisen der Geschichtswissenschaft ein und gibt einen Überblick über die relevante Forschungsliteratur.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Das Buch gibt einen Überblick über die Geschichte der Europäischen Integration. Es zeigt, dass die Integration ihren Ursprung bereits im frühen 19. Jahrhundert hat, und beleuchtet den Integrationsprozess aus politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Perspektive. Dabei führt es in die Arbeitsweisen, die Methodik und die Denkweisen der Geschichtswissenschaft ein und gibt einen Überblick über die relevante Forschungsliteratur.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Das Buch gibt einen Überblick über die Geschichte der Europäischen Integration. Es zeigt, dass die Integration ihren Ursprung bereits im frühen 19. Jahrhundert hat, und beleuchtet den Integrationsprozess aus politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und kultureller Perspektive. Dabei führt es in die Arbeitsweisen, die Methodik und die Denkweisen der Geschichtswissenschaft ein und gibt einen Überblick über die relevante Forschungsliteratur.
Aktualisiert: 2023-06-27
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Dass die westliche Verfassungstradition und die Weimarer Reichsverfassung einen Einfluss auf die Entstehung der Grundrechte des Grundgesetzes hatten, ist ein Allgemeinplatz, der stets im Ungefähren blieb. Das vorliegende Werk geht über diesen Allgemeinplatz hinaus. Die maßgeblichen Persönlichkeiten werden herausgearbeitet und die unterschiedlichen Verfassungstexte und Urkunden mithilfe einer methodischen Betrachtung gegenübergestellt und miteinander verglichen. Aus dem Zusammenspiel von personeller Kontinuität und materiell rechtlichen Übereinstimmungen können eine Vielzahl von Vorbildwirkungen nachgewiesen werden, wobei insbesondere die – oftmals verkannten – vorgrundgesetzlichen Landesverfassungen eine wesentliche Rolle spielen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Dass die westliche Verfassungstradition und die Weimarer Reichsverfassung einen Einfluss auf die Entstehung der Grundrechte des Grundgesetzes hatten, ist ein Allgemeinplatz, der stets im Ungefähren blieb. Das vorliegende Werk geht über diesen Allgemeinplatz hinaus. Die maßgeblichen Persönlichkeiten werden herausgearbeitet und die unterschiedlichen Verfassungstexte und Urkunden mithilfe einer methodischen Betrachtung gegenübergestellt und miteinander verglichen. Aus dem Zusammenspiel von personeller Kontinuität und materiell rechtlichen Übereinstimmungen können eine Vielzahl von Vorbildwirkungen nachgewiesen werden, wobei insbesondere die – oftmals verkannten – vorgrundgesetzlichen Landesverfassungen eine wesentliche Rolle spielen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Band 16 dokumentiert die Entstehung der Artikel 62 bis 69 im VI. Abschnitt des Grundgesetzes über „Die Bundesregierung“. Er musste wegen seines Umfangs und der Vielzahl der Dokumente in zwei Teilbänden veröffentlicht werden. Mit dem Kapitel „Vor Artikel 62“ in Teilband I werden wie bei anderen Abschnitten des Grundgesetzes übergreifende Dokumente gleichsam „vor die Klammer“ gezogen, in diesem Fall die Debatten über das parlamentarische Regierungssystem und dazu erörterte Alternativen (z.B. Regierung auf Zeit, Präsidialsystem). Es folgt Art. 62, der die Zusammensetzung der Bundesregierung festlegt. Danach ist in Art. 63 die Wahl des Bundeskanzlers geregelt. Teilband I schließt mit Art. 64, der sich in Abs. 1 mit der Ernennung und Entlassung der Bundesminister beschäftigt und in Abs. 2 die Eidesleistung der Regierungsmitglieder vor dem Bundestag anordnet.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Band 16 dokumentiert die Entstehung der Artikel 62 bis 69 im VI. Abschnitt des Grundgesetzes über „Die Bundesregierung“. Er musste wegen seines Umfangs und der Vielzahl der Dokumente in zwei Teilbänden veröffentlicht werden. Teilband II beginnt mit Art. 65, der die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung ordnet (Richtlinienkompetenz, Ressortverantwortung, Kabinettsprinzip), gefolgt von Art. 66 über das Gewerbeverbot der Regierungsmitglieder, von Art. 67 mit dem konstruktiven Misstrauensvotum, von Art. 68 zur Vertrauensfrage des Bundeskanzlers, und schließt mit Art. 69, der in Abs. 1 die Stellvertretung des Bundeskanzlers regelt, in Abs. 2 die Erledigung der Ämter der Regierungsmitglieder vorsieht und in Abs. 3 deren vorübergehende Geschäftsführung ermöglicht. Hinzu kommt noch der gestrichene Art. 96, der den Ländern ermöglichte, bei der Bundesregierung
Vertretungen zu errichten.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Evolution der Politik- und Gesellschaftsordnung durch Initiierung eines Verfassungskonventes auf der Grundlage von Artikel 146 des Grundgesetzes
Aktualisiert: 2020-02-16
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Evolution der Politik- und Gesellschaftsordnung durch Initiierung eines Verfassungskonventes auf der Grundlage von Artikel 146 des Grundgesetzes
Aktualisiert: 2020-02-16
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Dieses Buch gibt auf knappem Raum einen Überblick zur Arbeit des "Konvents zur Zukunft der Europäischen Union", zu Anlass und Organisation des Konvents, zu seinen wichtigsten Themen und Ergebnissen. Ebenso werden die wichtigen Konferenzen und Entscheidungen nach Abschluss des Konvents in die Darstellung einbezogen.
Aktualisiert: 2023-03-15
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Band 12 dokumentiert Artikel 38 Absatz 3 („Das Nähere bestimmt ein Bundeswahlgesetz“) in zwei Teilbänden. Er ist auf die Dokumentation eines einzigen Absatzes des Art. 38 beschränkt und gehört gleichwohl zu den umfangreichsten Bänden der gesamten Reihe. Denn Art. 38 Abs. 3 verweist einerseits mit nur einem kurzen Satz auf das Bundeswahlgesetz, dessen Entstehung schon wegen seiner Bedeutung für die Kontroversen auf Herrenchiemsee und im Parlamentarischen Rat über das Wahlsystem nachvollzogen werden muss. Andererseits nimmt die Dokumentation des Absatzes 3 infolge des für die Vorbereitung des (ersten) Bundeswahlgesetzes eigens geschaffenen, sach- und fachspezifischen „Ausschusses für Wahlrechtsfragen“, dessen Protokolle, Kurzprotokolle und Materialien zusätzlich einbezogen wurden, sehr viel Raum ein. Daher besteht Band 12 aus zwei Teilbänden. Art. 38 Abs. 3 hat eine Doppelfunktion: er weist dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Wahlrecht des Bundestages zu und enthält zugleich den Auftrag zur Ausarbeitung eines Wahlgesetzes für die neuen Bundesorgane (Bundestag, Bundespräsident) der 1. Wahlperiode. Mit beiden Aufgaben wurden die Mütter und Väter des Grundgesetzes betraut, wobei sich die Debatten in den verfassunggebenden Gremien nicht nur unterscheiden, sondern meist auch überschneiden.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Band 11 dokumentiert die Entstehung des Artikels 38 Absätze 1 und 2 zu Beginn des III. Abschnitts des Grundgesetzes über den „Bundestag“. Darin enthalten sind die maßgeblichen Bestimmungen über das Wahlrecht (in Abs. 1 Satz 1 die Wahlrechtsgrundsätze, in Abs. 2 das Wahlalter) sowie über die Stellung der Abgeordneten (in Abs. 1 Satz 2 das „freie Mandat“). Außerdem wurde der später gestrichene Art. 18 („Wahlfreiheit“) aufgenommen. Die Dokumentation des Absatzes 3 („Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz“) nimmt wegen des für die Vorbereitung des (ersten) Bundeswahlgesetzes eigens geschaffenen, sach- und fachspezifischen „Ausschusses für Wahlrechtsfragen“, dessen Protokolle, Kurzprotokolle und Materialien zusätzlich einbezogen werden mussten, sehr viel Raum ein; daher wurde sie in Band 12 (bestehend aus zwei Teilbänden) gleichsam „nachgeholt“. Weil im Parlamentarischen Rat auch übergreifende Fragen (Namengebung der Volksvertretung, Entscheidungen über die Verteilung des Stoffes auf das Grundgesetz und das Bundeswahlgesetz, Unvereinbarkeit eines Mandats mit anderen Ämtern, Größe des Parlaments bzw. Zahl der Abgeordneten, Einwirkungen des Wahlrechts auf das Parteiensystem) zu debattieren und zu klären waren, wurden diese Themen zur Entlastung der nachfolgenden Artikel und zur Vermeidung von Wiederholungen wie bei allen übrigen Verfassungsorganen in einem gesonderten Kapitel „Vor Artikel 38“ dokumentiert, also gleichsam vor die Klammer gezogen.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Band 13 dokumentiert die Entstehung der Artikel 39 bis 49 im III. Abschnitt des Grundgesetzes über den „Bundestag“. Darin enthalten sind die maßgeblichen Bestimmungen über den Bundestag selbst (Art. 39 bis 45) sowie die grundlegenden Rechte der Abgeordneten (Art. 46 bis 49). Der Band beginnt mit der Dauer der Wahlperiode, dem Zusammentritt des Bundestages und seiner Einberufung (Art. 39). Es folgt die Vorschrift über die Selbstorganisation und die Leitungsorgane des Bundestages (Art. 40), fortgesetzt durch die Regelungen über die Wahlprüfung (Art. 41), die Öffentlichkeit der Sitzungen, das Mehrheitsprinzip und das Prinzip der wahrheitsgetreuen Berichterstattung (Art. 42). Durch Zitierungs- und Zutrittsrechte wird das Zusammenwirken des Bundestages mit der Bundesregierung und dem Bundesrat geregelt (Art. 43). Danach ist das parlamentarische Untersuchungsrecht vorgesehen (Art. 44). Wegen der vierjährigen Wahlperiode muss zur Überbrückung der Zeit bis zum Zusammentritt des neuen Bundestages ein ständiger Ausschuss gebildet werden, der die Rechte des Parlaments gegenüber der Bundesregierung während des Intervalls vertritt (Art. 45). Anschließend werden die Rechte der Abgeordneten normiert, beginnend mit den Bestimmungen über Indemnität und Immunität (Art. 46), gefolgt vom Zeugnisverweigerungsrecht (Art. 47), dem Urlaubsanspruch und dem Behinderungsverbot für Mandatsbewerber (Art. 48 Abs. 1 und 2) sowie von der Entschädigungsregelung (Art. 48 Abs.3). Der Abschnitt endet mit einer (inzwischen entfallenen) Vorschrift über die Fortgeltung von Organrechten während der parlamentslosen Zeit (Art. 49).
Aktualisiert: 2021-01-28
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Band 12 dokumentiert Artikel 38 Absatz 3 („Das Nähere bestimmt ein Bundeswahlgesetz“) in zwei Teilbänden. Er ist auf die Dokumentation eines einzigen Absatzes des Art. 38 beschränkt und gehört gleichwohl zu den umfangreichsten Bänden der gesamten Reihe. Denn Art. 38 Abs. 3 verweist einerseits mit nur einem kurzen Satz auf das Bundeswahlgesetz, dessen Entstehung schon wegen seiner Bedeutung für die Kontroversen auf Herrenchiemsee und im Parlamentarischen Rat über das Wahlsystem nachvollzogen werden muss. Andererseits nimmt die Dokumentation des Absatzes 3 infolge des für die Vorbereitung des (ersten) Bundeswahlgesetzes eigens geschaffenen, sach- und fachspezifischen „Ausschusses für Wahlrechtsfragen“, dessen Protokolle, Kurzprotokolle und Materialien zusätzlich einbezogen wurden, sehr viel Raum ein. Daher besteht Band 12 aus zwei Teilbänden. Art. 38 Abs. 3 hat eine Doppelfunktion: er weist dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Wahlrecht des Bundestages zu und enthält zugleich den Auftrag zur Ausarbeitung eines Wahlgesetzes für die neuen Bundesorgane (Bundestag, Bundespräsident) der 1. Wahlperiode. Mit beiden Aufgaben wurden die Mütter und Väter des Grundgesetzes betraut, wobei sich die Debatten in den verfassunggebenden Gremien nicht nur unterscheiden, sondern meist auch überschneiden.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Die britische Europapolitik ist seit Beginn der europäischen Integrationsgeschichte nach dem zweiten Weltkrieg geprägt von der Wahrnehmung als unbequemer Partner (awkward partner). Aufgrund seiner Geschichte und exponierten außenpolitischen Stellung beansprucht das Vereinigte Königreich für sich eine besondere Rolle in der europäischen Integration. Doch wie genau sieht diese Rolle aus? Welche Überzeugungen und Interessen liegen ihr zugrunde? Tony Blair verkündete nach seiner Wahl zum Premierminister 1997 eine umfassende Neuorientierung der britischen Europapolitik. Die Vorzeichen unter der konservativ-liberaldemokratischen Koalitionsregierung ab 2010 ließen hingegen wieder einen europaskeptischen Kurs vermuten. Welche Merkmale prägten die Europapolitik der New-Labour-Regierung von 1997 bis 2010 sowie der nachfolgenden Koalition bis 2013? Michael Melcher rekonstruiert und analysiert die Europapolitik des Vereinigten Königreichs von 1997 bis 2013 aus einer rollentheoretischen Perspektive und setzt deren Entwicklungen in den Zusammenhang überdauernder britischer Außen- und Europapolitikkonzeptionen. Damit liefert er einen aktuellen Beitrag zum Verständnis britischer Europapolitik und rückt Fragen zur Kontinuität und Veränderung innerhalb des Forschungsfeldes in den Fokus.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Der Band 14 dokumentiert die Entstehung der Artikel 50 bis 53 im IV. Abschnitt des Grundgesetzes über den „Bundesrat“. Darin enthalten sind die maßgeblichen Bestimmungen zu den Aufgaben (Art. 50), zur Zusammensetzung (Art. 51), zur inneren Ordnung (Art. 52) und zur Teilnahme der Bundesregierung an den Sitzungen (Art. 53) der „Länderkammer“. Hinzu kommen nach der Entscheidung des Parlamentarischen Rates für einen Bundesrat die im Verlauf der Verhandlungen gestrichenen Regelungen über die Anwendbarkeit von Vorschriften für Bundestagsabgeordnete auf die Mitglieder eines Senats (Art. 74) und über die Informationsbeziehungen zwischen den Mitgliedern des Senats und den Landesregierungen (Art. 74 a). Die Debatten über die sowohl im Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee als auch später im Parlamentarischen Rat meist diskutierten und lange Zeit ungeklärten Fragen nach dem Charakter und der Struktur der Ländervertretung als „Bundesrat“ oder als „Senat“, die der Verfassungskonvent ohne eigenen Vorschlag offengelassen und gleichrangig nebeneinander gestellt hatte, wurden zur Entlastung der nachfolgenden Artikel und zur Vermeidung von Wiederholungen in einem gesonderten Kapitel „Vor Artikel 50" dokumentiert.
Volume 14 documents the emergence of Articles 50 to 53 in Section IV of the Grundgesetz on the "Federal Council" (Bundesrat). This includes the relevant provisions regarding the tasks (Art. 50), the composition (Art. 51), the internal order (Art. 52) and the participation of the Federal Government in the meetings (Art. 53) of the "Länderkammer". In addition, according to the decision of the Parliamentary Council to establish a Federal Council, the volume documents the regulations on the applicability of provisions concerning members of parliament to members of a senate (Article 74) and information relations between the members of the senate and the state governments (Art. 74 a), which were eventually deleted in the course of the negotiations.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Band 22 dokumentiert die Entstehung der Artikel 86 bis 91 aus dem VIII. Abschnitt des Grundgesetzes über "Die Ausführungen der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung". Diese enthält die maßgeblichen Bestimmungen zur Ausführung der Bundesgesetze in bundeseigener Verwaltung (mit und ohne Verwaltungsunterbau) oder durch bundesunmittelbare Selbstverwaltungskörperschaften (Art. 86 und 87), die Bundesbank (Art. 88) sowie die Verwaltung der Bundeswasserstraßen (Art. 89) und der Autobahnen bzw. Fernverkehrsstraßen (Art. 90). Die Verwaltung als eigene Angelegenheit der Länder oder im Auftrage des Bundes sind in Artikel 83 bis 85 in Band 21 dokumentiert. Der Parlamentarische Rat wich mit der Zusammenfassung nahezu aller Zuständigkeiten über den Vollzug der Bundesgesetze in diesem Abschnitt von der vom Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee vorgeschlagenen Systematik ab. Dieser hatte Bestimmungen über den Vollzug des Bundesrechts im Abschnitt "Bund und Länder" verankert, die Mitwirkung der Länder im Bundesrat im Abschnitt "Gesetzgebung" und weitere Detailregelungen im Abschnitt "Ausführung der Bundesgesetze und Bundesverwaltung" zusammengefasst. Die hier dokumentierten Beratungen über Art und Ausmaß der Vollzugskompetenzen spiegeln das Ringen der Föderalisten auf der einen Seite und der Zentralisten auf der anderen Seite um eine ausgewogene Machtverteilung zwischen Bund und Ländern wider.
Volume 22 documents the development of Articles 86 to 91 of Section VIII of the Basic Law on "The Implementation of Federal Laws and the Federal Administration". This contains the relevant provisions for the implementation of the federal laws in federal administration (with and without administrative basis) or by federal self-governing bodies (Articles 86 and 87), the Bundesbank (Article 88) and the administration of the federal waterways (Article 89) and the motorways or highways (Art. 90). The administration as a separate matter of the federal countries or on behalf of the Federation are documented in Articles 83 to 85 in Volume 21. By embracing almost all responsibilities for the implementation of the federal laws in this section, The Parliamentary Council deviated from the system proposed by the Constitutional Convention on Herrenchiemsee. The convention had anchored provisions on the enforcement of federal law in the section "Federation and Federal Countries", with the participation of the federal countries in the Federal Council and further detailed regulations summarized in the sections "Legislation" and "Execution of federal laws and federal administration", respectively. The discussions on the nature and extent of enforcement powers documented here reflect the struggle of the federalists on the one hand and the centralists on the other hand for a balanced distribution of power between the federal government and the countries.
Aktualisiert: 2021-01-28
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