Schenkungen können auf den Tod des Schenkers hinausgeschoben werden. Wann eine solche Schenkung dem Schenkungsrecht unterstellt bleibt und wann sie dem Erbrecht unterfällt, wird je nach rechtlicher Ausgestaltung der Zuwendung unterschiedlich beantwortet. Die Autorin befasst sich zunächst mit § 2301 BGB und stellt sodann umfassend dar, dass auf den Tod des Schenkers hinausgeschobene Schenkungen unter Anwendung des § 2301 BGB widersprüchlich behandelt werden. Im Anschluss an die Klärung der grundsätzlichen Frage, in welchem Verhältnis Schenkungen und Verfügungen von Todes wegen zueinanderstehen, erarbeitet sie einen Lösungsvorschlag, der künftig die Abgrenzung von Schenkungen und erbrechtlichen Verfügungen ermöglichen soll.
Aktualisiert: 2023-01-13
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Schenkungen können auf den Tod des Schenkers hinausgeschoben werden. Wann eine solche Schenkung dem Schenkungsrecht unterstellt bleibt und wann sie dem Erbrecht unterfällt, wird je nach rechtlicher Ausgestaltung der Zuwendung unterschiedlich beantwortet. Die Autorin befasst sich zunächst mit § 2301 BGB und stellt sodann umfassend dar, dass auf den Tod des Schenkers hinausgeschobene Schenkungen unter Anwendung des § 2301 BGB widersprüchlich behandelt werden. Im Anschluss an die Klärung der grundsätzlichen Frage, in welchem Verhältnis Schenkungen und Verfügungen von Todes wegen zueinanderstehen, erarbeitet sie einen Lösungsvorschlag, der künftig die Abgrenzung von Schenkungen und erbrechtlichen Verfügungen ermöglichen soll.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Viele europäische Rechtsordnungen kennen lebzeitige Vereinbarungen, die auf eine postmortale Vermögensverteilung abzielen und daher zu den sogenannten Will Substitutes gehören. Auch Schenkungen auf den Todesfall und Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall sind solche Rechtsgeschäfte. Beide Gestaltungen liegen zwischen dem Erb- und Schuldvertragsrecht, sodass für das Kollisionsrecht sowohl eine erbrechtliche als auch eine schuldvertragliche Qualifikation und dementsprechend eine Anknüpfung nach den Regelungen der Rom I Verordnung oder der Europäischen Erbrechtsverordnung in Frage käme. Welche Qualifikation lebzeitiger Zuwendungen auf den Todesfall führt zu sachgerechten und rechtssicheren Ergebnissen? Charlotte Wendland untersucht dies auf rechtsvergleichender Basis und unter Berücksichtigung des Internationalen Verfahrensrechts sowie der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Aktualisiert: 2022-11-09
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Viele europäische Rechtsordnungen kennen lebzeitige Vereinbarungen, die auf eine postmortale Vermögensverteilung abzielen und daher zu den sogenannten Will Substitutes gehören. Auch Schenkungen auf den Todesfall und Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall sind solche Rechtsgeschäfte. Beide Gestaltungen liegen zwischen dem Erb- und Schuldvertragsrecht, sodass für das Kollisionsrecht sowohl eine erbrechtliche als auch eine schuldvertragliche Qualifikation und dementsprechend eine Anknüpfung nach den Regelungen der Rom I Verordnung oder der Europäischen Erbrechtsverordnung in Frage käme. Welche Qualifikation lebzeitiger Zuwendungen auf den Todesfall führt zu sachgerechten und rechtssicheren Ergebnissen? Charlotte Wendland untersucht dies auf rechtsvergleichender Basis und unter Berücksichtigung des Internationalen Verfahrensrechts sowie der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Aktualisiert: 2022-11-09
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Dieser Band wendet sich an Studierende, die die Grundzüge des Rechtsgebietes bereits gehört haben und dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste juristische Prüfung. Das Erbrecht zählt zum zivilrechtlichen Pflichtstoff der staatlichen Pflichtfachprüfung, darüber hinaus ist es als Bestandteil des Themengebiets Familien- und Erbrecht Gegenstand einschlägiger Schwerpunktbereichsausbildung. Im Vordergrund der Stoffauswahl stehen gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, die rechtliche Stellung des Erben, Testament und Erbvertrag sowie das Pflichtteilsrecht. Anliegen des Buches ist es auch, immer wieder die Verbindungen zwischen dem Erbrecht und den anderen Teilen des BGB, insbesondere auch dem Familienrecht zu verdeutlichen. Mit der Neuauflage wird das Werk auf den aktuellsten Stand der Lehre und höchstrichterlichen Rechtsprechung gebracht.
Der Konzeption der Reihe Unirep Jura entsprechend sind allgemeine ("lehrbuchartige") Ausführungen und der Veranschaulichung dienende, auf das jeweilige Problem zugeschnittene Fälle miteinander verzahnt. Diese sind vielfach den einschlägigen höchstrichterlichen Entscheidungen entnommen und verschaffen dem Leser somit zugleich einen Überblick über die Entscheidungspraxis des BGH. Gleichwohl handelt es sich nicht um eine Fallsammlung. Dem Leser werden zwar Hinweise zu Aufbau und Falllösung an die Hand gegeben, doch dienen die Fälle lediglich der Verdeutlichung und Umsetzung des jeweiligen Sachproblems. Der Lernende soll erfahren, dass sich zahlreiche Einzelfragen, die die erbrechtlichen Vorschriften und Institute aufwerfen, in aller Regel auf allgemeine Prinzipien und Grundlagen zurückführen lassen. Anregung zu geben, sich diese in einer sach- und problembezogenen Auseinandersetzung selbst zu erarbeiten, ist das Anliegen dieses Buches.
Das vom gleichen Verfasser stammende Examens-Repetitorium Familienrecht und dieser Band sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich wechselseitig.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Seit 1930 ordnet die Rechtsprechung das Valutaverhältnis des Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall als lebzeitige Schenkung ein. Diese stets umstrittene Rechtsprechung basiert maßgeblich auf einer Konstruktion, die den Dritten vor dem Zugriff von Nachlassgläubigern schützen sollte. Dieser Zweck entsprach zwar dem Willen des Gesetzgebers von 1900, ist aber durch neuere Entwicklungen im Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht - zu nennen sind die Entscheidung BGH, Urt. v. 23. Oktober 2003, IX ZR 252/01, BGHZ 156, 350 ff. und das "Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge" vom 26. März 2007 - obsolet geworden. Fabian Wall zeigt, dass diese Entwicklungen es ermöglichen und gebieten, das Valutaverhältnis in Zukunft als Forderungsvermächtnis einzuordnen, das - mit Ausnahme der aufgrund einer teleologischen Reduktion nicht anwendbaren Formvorschriften - dem Erbrecht unterliegt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Neuauflage:
Für diese 5. Auflage wurde das Examinatorium gründlich überarbeitet. Die z.T. einschneidenden Reformen der letzten Zeit sind umfassend eingearbeitet. So insbesondere:
- die Neuregelung des Familiengerichtsverfahrens nach dem FamFG
- die Reform des Zugewinnausgleichs und des Vormundschaftsrechts
- das neue Versorgungsausgleichsgesetz
- das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
- die Änderung der Vaterschaftsanfechtung.
- das am 1.1.2010 in Kraft tretende Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts.
Die Konzeption:
Das Examinatorium wendet sich an fortgeschrittene Studierende, die bereits über Grundkenntnisse im Familien- und Erbrecht verfügen, wobei der Schwierigkeitsgrad der Fälle an den Anforderungen des Staatsexamens bzw. der Prüfung im Schwerpunktfach ausgerichtet ist. Auch zur Vorbereitung auf das mündliche Prüfungsgespräch ist der Band bestens geeignet. Neben der am Klausuraufbau orientierten Lösung von 28 Fällen aus höchstrichterlicher Rechtsprechung und klassischem Fallfundus sind Abschnitte eingefügt, die das systematische Verständnis schulen und weiterführende Anmerkungen enthalten. Verfahrensfragen des neuen FamFG sind im Zusammenhang mit den familien- und erbrechtlichen Problemen und in vier schematischen Übersichten behandelt. Häufig in bestimmten familien- und erbrechtlichen Konstellationen vorkommende schuld- und sachenrechtliche Probleme sind an geeigneter Stelle in die Falllösungen einbezogen.
Aktualisiert: 2021-04-14
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Die rechtliche Einordnung der Zuwendungen unter Lebenden auf den Todesfall in das Schuld- oder Erbrecht ist seit jeher umstritten. Dem Wortl nach könnte es sich dabei - wie der Untertitel bereits verdeutlicht - um eine lebzeitige Schenkung und damit ein schuldrechtliches Rechtsgeschäft, eine Verfügung von Todes wegen und damit ein erbrechtliches Instrument oder gar eine Mischform aus beiden handeln. Je nach Zuordnung zum Schuld- bzw. Erbrecht bestehen unterschiedliche Formerfordernisse sowie Heilungsmöglichkeiten. Im Ergebnis entscheidet die Einordnung über die Wirksamkeit der Zuwendung und damit darüber, ob der Bedachte den jeweiligen Zuwendungsgegenstand behalten darf oder nicht. Die Besonderheit dieser Zuwendungsform besteht dabei nicht nur in ihrer Verbreitung und wirtschaftlichen Bedeutung, sondern auch in der zum ganz überwiegenden Teil fehlenden gesetzlichen Regelung. Zusätzliche Schwierigkeiten treten auf, sobald der Sachverhalt eine Auslandsberührung aufweist. Dies gründet zum einen in dem im Internationalen Zivilverfahrensrecht und im Internationalen Privatrecht vorherrschenden Quellenpluralismus, zum anderen in der fehlenden konkreten Regelung. Die Zuordnung der Zuwendungen unter Lebenden auf den Todesfall zu den vertraglichen Schuldverhältnissen bzw. zum Gebiet des Erbrechts entscheidet über den Geltungsbereich der in Betracht kommenden staatsvertraglichen, europäischen und nationalen Rechtsakte sowie im Folgenden über den internationalen Gerichtsstand und in einem weiteren Schritt über das jeweils anwendbare Recht. Die Verfasserin beschäftigt sich mit diesem Zuordnungsproblem und bietet einen konkreten Lösungsvorschlag. Dabei untersucht sie die insoweit maßgeblichen Regelungen des BGB, speziell § 2301 BGB und §§ 331, 330 BGB, und den derzeitigen Streitstand. Darüber hinaus bilden die Zuständigkeitsregelungen der ZPO und der EuGVO (Brüssel I-Verordnung) sowie die Kollisionsnormen des EGBGB und der Rom I-Verordnung den weiteren Schwerpunkt des Werkes. Schließlich gibt die Verfasserin einen Überblick über die geplante EU-Verordnung zum Erb- und Testamentsrecht.
Aktualisiert: 2019-12-20
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