Compliance im Wertpapierdienstleistungskonzern
Thomas Lösler
Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute trifft nach § 33 Abs. 1 WpHG die kapitalmarktrechtliche Verpflichtung, durch präventive Maßnahmen sicherzustellen, dass die Gesetze, Regeln und Usancen im Wertpapiergeschäft eingehalten, insbesondere Interessenkonflikte vermieden und Insiderinformationen nicht unlauter verwendet werden – zusammengefaßt unter dem Begriff Compliance. Die kapitalmarktrechtlichen Vorgaben werden durch Richtlinien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht konkretisiert und von Regeln anderer Rechtsgebiete, insbesondere aus dem Gesellschafts- und Konzernrecht, ergänzt und überlagert. Das Zusammenwirken der unterschiedlichen Regelungsbereiche und die nur fragmentarische Regelung der Compliance-Pflichten im WpHG werfen für die Unternehmenspraxis zahlreiche komplexe Fragen auf. Besteht eine Pflicht zu konkreten Präventivmaßnahmen? Ist die Verantwortung für Compliance delegierbar? Wie ändert sich die Pflichten- und Verantwortungsverteilung in Konzernverhältnissen? Welche Rechtswirkungen entfalten die Elemente einer Compliance-Organisation? Schützen Chinese Walls zivilrechtlich vor umfassender Wissenszurechnung und strafrechtlich vor dem Vorwurf verbotenen Insiderhandels? Unter welchen Voraussetzungen ist Outsourcing von Compliance-Funktionen auf andere Unternehmen zulässig? Auf diese und weitere Fragen entwickelt der Autor dogmatisch begründete Antworten und unterbreitet grundlegende Vorschläge für die aktuelle Compliance-Praxis. Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) hat die Arbeit mit dem 2. Preis des DAI-Hoschschulpreises 2002 ausgezeichnet.