Mehr als Cookies – ein neuer Rechtsrahmen für die Onlinewirtschaft
Die tägliche Praxis der Anbieter von TK- und Telemediendiensten ist durch die Anforderungen des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) vom 23.6.2021 nicht einfacher geworden, da nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen.
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) gilt seit Dezember 2021. Es soll bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemedien die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung und ePrivacy-Richtlinie einerseits und den nationalen Datenschutzgesetzen andererseits justieren. Dazu werden alle datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Bereich in einem Gesetz zusammengefasst. Zugleich wird der Kodex zur elektronischen Kommunikation umgesetzt.
Pflichtaufgabe des neuen Gesetzes ist es, den Schutz des Fernmeldegeheimnisses zu erweitern. Dieses schützt neben dem Inhalt einer Nachricht auch die näheren Umstände der Kommunikation, sog. Meta-Daten über Kommunikationspartner, Standortdaten oder Gerätedaten. Das TTDSG erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten (Telefonie, SMS) auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Messenger, Voice-Over-IP-Telefonie, Videokonferenzsysteme).
Der für die Praxis relevante Kern im Onlinedatenschutz bleibt aber die Frage, wann Anbieter von Telemedien wie z.B. von Websites und Apps eine Einwilligung vom Nutzer einholen müssen. Das ist grundsätzlich erforderlich, um Informationen auf Endgeräten zu speichern oder darauf zuzugreifen. Eine Einwilligung ist dann nicht nötig, wenn der Zugriff auf das Gerät des Nutzers unbedingt erforderlich ist, um den Online-Dienst zu erbringen. Doch diese Formulierung lässt zu viel Spielraum für Interpretation. Unklar bleibt, ob Anbieter auch zur Betrugsprävention, bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischer Analyse eine Einwilligung vom Nutzer abfragen müssen. Werbecookies und die lästigen Banner zu deren Abwehr wird auch das TTDSG nicht abschaffen. Mit dieser Technik greifen Anbieter auch künftig auf Informationen zu, die im Browser des Nutzers gespeichert werden, um anschließend personalisierte Online-Werbung auszuspielen. Das TTDSG ist aber auch ein Gesetz gegen "Cookies". In der Perspektive will es den "Terror der Cookiebanner" über sog. Dienste zur Einwilligungsverwaltung, sprich Personal Information Management Systems (PIMS) entbehrlich machen.
Was bedeuten diese Regelungen im Einzelfall bspw. für einen Websitebetreiber, der Cookies setzen oder auf seinen Websites eine Reichweitenmessung durchführen möchte?
Auf diese und ähnliche Fragen müssen Anbieter von Telemediendiensten rechtssichere Antworten finden, um evtl. Bußgeldzahlungen zu vermeiden.
Mit dem von Schwartmann/Eckhardt/Jaspers herausgegebenen Werk liegt eine umfassende Kommentierung des TTDSG vor, die für die Lösung eines konkreten Falls das notwendige Rüstzeug bietet.
Ein ausgewiesenes Expertenteam aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Aufsichtsbehörden stellt der Praxis eine kompakte und praxisorientierte Kommentierung des TTDSG zur Verfügung. Ein klarer Aufbau der Kommentierung verschafft einen raschen Zugang zu der Materie. Die möglichen Fallstricke, die sich bei der Anwendung der neuen Vorschriften im Einzelfall ergeben können, werden klar herausgearbeitet und konkrete Lösungen hierzu angeboten.
Ein wichtiger Bestandteil der Kommentierungen sind ferner Hinweise zu Best Practice und möglichen Sanktionen.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Rolf Bender,
Kristin Benedikt,
Marc Brauer,
Lucia Burkhardt,
Peter Büttgen,
Jens Eckhardt,
Stefan Hanloser,
Maximilian Hermann,
Sven Hermerschmidt,
Viktor Janik,
Andreas Jaspers,
Lutz Martin Keppeler,
Sebastian Kocks,
Niels Lepperhoff,
Konrad Menz,
Robin Lucien Mühlenbeck,
Yvette Reif,
Steve Ritter,
Rolf Schwartmann,
Clemens Steinbach,
Rebekka Weiß,
Steffen Weiß,
Christoph Zippel
> findR *
Mehr als Cookies – ein neuer Rechtsrahmen für die Onlinewirtschaft
Die tägliche Praxis der Anbieter von TK- und Telemediendiensten ist durch die Anforderungen des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) vom 23.6.2021 nicht einfacher geworden, da nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten bestehen.
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) gilt seit Dezember 2021. Es soll bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Telemedien die rechtlichen Anforderungen zwischen Datenschutz-Grundverordnung und ePrivacy-Richtlinie einerseits und den nationalen Datenschutzgesetzen andererseits justieren. Dazu werden alle datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Bereich in einem Gesetz zusammengefasst. Zugleich wird der Kodex zur elektronischen Kommunikation umgesetzt.
Pflichtaufgabe des neuen Gesetzes ist es, den Schutz des Fernmeldegeheimnisses zu erweitern. Dieses schützt neben dem Inhalt einer Nachricht auch die näheren Umstände der Kommunikation, sog. Meta-Daten über Kommunikationspartner, Standortdaten oder Gerätedaten. Das TTDSG erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten (Telefonie, SMS) auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Messenger, Voice-Over-IP-Telefonie, Videokonferenzsysteme).
Der für die Praxis relevante Kern im Onlinedatenschutz bleibt aber die Frage, wann Anbieter von Telemedien wie z.B. von Websites und Apps eine Einwilligung vom Nutzer einholen müssen. Das ist grundsätzlich erforderlich, um Informationen auf Endgeräten zu speichern oder darauf zuzugreifen. Eine Einwilligung ist dann nicht nötig, wenn der Zugriff auf das Gerät des Nutzers unbedingt erforderlich ist, um den Online-Dienst zu erbringen. Doch diese Formulierung lässt zu viel Spielraum für Interpretation. Unklar bleibt, ob Anbieter auch zur Betrugsprävention, bedarfsgerechten Gestaltung oder statistischer Analyse eine Einwilligung vom Nutzer abfragen müssen. Werbecookies und die lästigen Banner zu deren Abwehr wird auch das TTDSG nicht abschaffen. Mit dieser Technik greifen Anbieter auch künftig auf Informationen zu, die im Browser des Nutzers gespeichert werden, um anschließend personalisierte Online-Werbung auszuspielen. Das TTDSG ist aber auch ein Gesetz gegen "Cookies". In der Perspektive will es den "Terror der Cookiebanner" über sog. Dienste zur Einwilligungsverwaltung, sprich Personal Information Management Systems (PIMS) entbehrlich machen.
Was bedeuten diese Regelungen im Einzelfall bspw. für einen Websitebetreiber, der Cookies setzen oder auf seinen Websites eine Reichweitenmessung durchführen möchte?
Auf diese und ähnliche Fragen müssen Anbieter von Telemediendiensten rechtssichere Antworten finden, um evtl. Bußgeldzahlungen zu vermeiden.
Mit dem von Schwartmann/Eckhardt/Jaspers herausgegebenen Werk liegt eine umfassende Kommentierung des TTDSG vor, die für die Lösung eines konkreten Falls das notwendige Rüstzeug bietet.
Ein ausgewiesenes Expertenteam aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Aufsichtsbehörden stellt der Praxis eine kompakte und praxisorientierte Kommentierung des TTDSG zur Verfügung. Ein klarer Aufbau der Kommentierung verschafft einen raschen Zugang zu der Materie. Die möglichen Fallstricke, die sich bei der Anwendung der neuen Vorschriften im Einzelfall ergeben können, werden klar herausgearbeitet und konkrete Lösungen hierzu angeboten.
Ein wichtiger Bestandteil der Kommentierungen sind ferner Hinweise zu Best Practice und möglichen Sanktionen.
Aktualisiert: 2023-02-27
Autor:
Rolf Bender,
Kristin Benedikt,
Marc Brauer,
Lucia Burkhardt,
Peter Büttgen,
Jens Eckhardt,
Stefan Hanloser,
Maximilian Hermann,
Sven Hermerschmidt,
Viktor Janik,
Andreas Jaspers,
Lutz Martin Keppeler,
Sebastian Kocks,
Niels Lepperhoff,
Konrad Menz,
Robin Lucien Mühlenbeck,
Yvette Reif,
Steve Ritter,
Rolf Schwartmann,
Clemens Steinbach,
Rebekka Weiß,
Steffen Weiß,
Christoph Zippel
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Zum Werk
Junge Richter und Rechtsanwälte lernen meist nur die Rechtsanwendung. In der Praxis dagegen hat die Tatsachenfeststellung eindeutig den Vorrang, und nur selten geht es dabei um Rechtsfragen. Mit am wichtigsten ist hierbei die richtige Würdigung von Aussagen vor Gericht.
Dieses Werk hilft allen, die Zeugenaussagen auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu beurteilen haben. Unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse werden u.a. folgende Themen behandelt:Glaubwürdigkeitslehre (u.a. Irrtum: Wahrnehmungsfehler, Erinnerungs- und Wiedergabefehler; Lüge: Aussage, Motivation, Aussageanalyse)Beweislehre (u.a. Tatrichterliche Überzeugung und gefordertes Beweismaß, Indizienbeweis, DNA-Analyse, Beweiswürdigung, Wahrscheinlichkeitstheorie)Vernehmungslehre (u.a. Fragetechnik und -typen, Arten des Verhörs, Vernehmungsmethoden, Personenidentifizierung)Zeugen (insbesondere Polizeibeamte, anonyme Zeugen, "Aussage gegen Aussage", Vernehmungsprotokoll in Strafsachen).
Vorteile auf einen Blickmit praktischen Fällen, Formulierungsbeispielen und Grafikenaußerordentlich übersichtlich und auf die Praxis abgestimmt
Zur Neuauflage
Die Neuauflage wurde intensiv überarbeitet und neuere wissenschaftliche (medizinische und juristische) Erkenntnisse ausführlich eingearbeitet.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Richter, Sachverständige, Studierende, Referendare.
Aktualisiert: 2023-05-03
> findR *
Aktualisiert: 2017-01-09
> findR *
Tagungsband des Verkehrswissenschaftlichen Seminars der DVWG
Ziele, Formen und Wirkungen des intermodalen und intramodalen Wettbewerbs im Schienenverkehr
Eisenkopf
Situationsbeurteilung und geplante wettbewerbsrelevante Rechtsrahmenveränderungen für den deutschen Schienenverkehrsmarkt
Kohl
Wettbewerb auf der Schiene ist selbstverständlich
Hedderich
Chancen, Probleme und Risiken des Wettbewerbs im Schienenverkehr – Position der Akteure
Rochlitz
Chancen, Probleme und Risiken des Wettbewerbs im Schienenverkehr – Position der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK)
Bender
Wie sichert das EBA den Wettbewerb im Schienenverkehr
Heinrichs
Sicherung des Wettbewerbs im Schienenverkehr
Ruppelt
Wer sichert mit welchen Instrumenten den Wettbewerb im Schienenverkehr?
Henke
Auf den Rahmen kommt es an!
Lindemann
Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
Aberle
Aktualisiert: 2020-06-16
> findR *
Inhalt der CD
Sie finden die folgenden Inhalte auf der CD in unterschiedlichen Versionen: Präsentationen, Kurzfassungen und Langfassungen. Alle Beiträge liegen im Adobe Portable Document Format vor und benötigen die kostenlose Version des Adobe Acrobat Reader (pdf-Format, siehe Instruktionen auf der CD).
Häfen als intermodale Schnittstelle
Dr. Rolf Bender
Einführung
Dr. Georg-Dietrich Jansen
Operative und kapazitive Reaktionen in den Seehäfen
Iven Krämer
PORT FEEDER BARGE - intermodaler Anschluss für die Binnenschifffahrt?
Dr. Ulrich Malchow
Telematik als Grundlage für die Zusammenarbeit von Häfen und
Operateuren
Claudia Oberheim
Operative Zusammenarbeit zwischen See- und Binnenhäfen
Rainer Schäfer
Barrieren für die Binnenschifffahrt im Containertransport aus den Seehäfen
Dr. Kurt Schrömgens
Landesspezifische Hafenkonzepte Niedersachsen
Wolfgang Weber
Prognosen zum Containerumschlag in den Seehäfen
Schritt für Schritt zu einem Bundeshafenkonzept?
Achim Wehrmann
Aktualisiert: 2020-06-16
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Tagungsband des Verkehrswissenschaftlichen Seminars der DVWG
Ziele, Formen und Wirkungen des intermodalen und intramodalen Wettbewerbs im Schienenverkehr
Eisenkopf
Situationsbeurteilung und geplante wettbewerbsrelevante Rechtsrahmenveränderungen für den deutschen Schienenverkehrsmarkt
Kohl
Wettbewerb auf der Schiene ist selbstverständlich
Hedderich
Chancen, Probleme und Risiken des Wettbewerbs im Schienenverkehr – Position der Akteure
Rochlitz
Chancen, Probleme und Risiken des Wettbewerbs im Schienenverkehr – Position der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK)
Bender
Wie sichert das EBA den Wettbewerb im Schienenverkehr
Heinrichs
Sicherung des Wettbewerbs im Schienenverkehr
Ruppelt
Wer sichert mit welchen Instrumenten den Wettbewerb im Schienenverkehr?
Henke
Auf den Rahmen kommt es an!
Lindemann
Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
Aberle
Aktualisiert: 2020-01-28
> findR *
Zum Werk
Junge Richter und Rechtsanwälte lernen meist nur die Rechtsanwendung. In der Praxis dagegen hat die Tatsachenfeststellung eindeutig den Vorrang, und nur selten geht es ausschließlich oder überwiegend um Rechtsfragen. Mit am wichtigsten ist hierbei die richtige Würdigung von Aussagen vor Gericht.
Dieses Werk hilft allen, die Zeugenaussagen auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu beurteilen haben. Unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse werden u.a. folgende Themen behandelt:
- Glaubwürdigkeitslehre (u.a. Irrtum: Wahrnehmungsfehler, Erinnerungs- und Wiedergabefehler; Lüge: Aussage, Motivation, Aussageanalyse)
- Beweislehre (u.a. Tatrichterliche Überzeugung und gefordertes Beweismaß, Indizienbeweis, DNA-Analyse, Beweiswürdigung, Wahrscheinlichkeitstheorie)
- Vernehmungslehre (u.a. Fragetechnik und -typen, Arten des Verhörs, Vernehmungsmethoden, Personenidentifizierung)
- Zeugen (insbesondere Polizeibeamte, anonyme Zeugen, "Aussage gegen Aussage", Vernehmungsprotokoll in Strafsachen).
Vorteile auf einen Blick
- mit praktischen Fällen, Formulierungsbeispielen und Grafiken
- außerordentlich übersichtlich und auf die Praxis abgestimmt
Zur Neuauflage
Die Neuauflage wurde intensiv überarbeitet und neuere wissenschaftliche (medizinische und juristische) Erkenntnisse ausführlich eingearbeitet.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Richter, Sachverständige, Studierende, Referendare.
Aktualisiert: 2020-10-27
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Aktualisiert: 2019-01-23
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