Kurzkommentar ZPO

Kurzkommentar ZPO von Baumgartner,  Samuel, Brunner,  Alexander, Brunner,  Katrin, Dasser,  Felix, Domej,  Tanja, Droese,  Lorenz, Fraefel,  Christian, Gloor,  Urs, Haas,  Ulrich, Hoffmann-Nowotny,  Urs H., Jent-Sørensen,  Ingrid, Kiener,  Regina, Kofmel Ehrenzeller,  Sabine, Kölz,  Christian, Naegeli,  Georg, Oberhammer,  Paul, Richers,  Roman, Schlumpf,  Michael, Schott,  Markus, Sogo,  Miguel, Stalder,  Christian, Strub,  Yael, Tanner,  Martin, Umbricht Lukas,  Barbara, Vischer,  Moritz, Weber,  Philipp, Weber,  Roger
Der Kurzkommentar zur ZPO erlaubt in handlicher Form einen schnellen Zugriff auf das schweizerische Zivilverfahrensrecht. In knapper und übersichtlicher Darstellung werden die wesentlichen Fragestellungen analysiert und die wichtigsten Argumente und Gegenargumente zu umstrittenen Punkten für die Praxis verfügbar gemacht. Zur Neuauflage Für die 2. Auflage wurde der Kommentar umfassend aktualisiert und überarbeitet. Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten damit ein kompaktes Arbeitsmittel auf dem Stand Frühjahr 2013. Berücksichtigt werden insbesondere: −− das neue Erwachsenenschutzrecht −− die am 1.5.2013 in Kraft getretenen neuen Protokollierungsvorschriften für die Zeugeneinvernahme −− die inzwischen schon zahlreichen Weichenstellungen in der Rechtsprechung zur schweizerischen Zivilprozessordnung −− die seit 2011 erschienene praxisrelevante neue Literatur (inkl. Neuauflage des BSK ZPO)
Aktualisiert: 2021-06-25
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Die Betreibung einer Nichtschuld

Die Betreibung einer Nichtschuld von Fraefel,  Christian
Stellt sich nach vollzogener Betreibung heraus, dass der privatrechtliche Anspruch nicht bestanden hatte, ergeben sich für den Schuldner sowohl schadenersatzrechtliche als auch bereicherungsrechtliche Fragen. Der Fokus der vorliegenden Arbeit liegt in der Auseinandersetzung mit dem Anspruch des Schuldners aus ungerechtfertigter Bereicherung. Hier interessiert insbesondere die von Lehre und Rechtsprechung bislang nur oberflächlich geklärte Beziehung der besonderen betreibungsrechtlichen Rückforderungsklage nach Art. 86 SchKG zum allgemeinen bereicherungsrechtlichen Anspruch gem. Art. 62 ff. OR. Die Untersuchung gelangt zum Schluss, dass die Bestimmung von Art. 86 SchKG sowohl im Falle der Leistung unter Vollstreckungsdruck als auch bei der zwangsweisen Befriedigung des Gläubigers keine eigenständige Anspruchsgrundlage zu begründen vermag.
Aktualisiert: 2019-01-04
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Kurzkommentar ZPO

Kurzkommentar ZPO von Berti (†),  Stephen V., Brunner,  Alexander, Dasser,  Felix, Domej,  Tanja, Fraefel,  Christian, Gloor,  Urs, Haas,  Ulrich, Hoffmann-Nowotny,  Urs H., Jent-Sørensen,  Ingrid, Kiener,  Regina, Kofmel Ehrenzeller,  Sabine, Mayhall,  Nadine, Naegeli,  Georg, Oberhammer,  Paul, Richers,  Roman, Schlumpf,  Michael, Schmid-Hüppi,  Hans, Schott,  Markus, Strub,  Yael, Umbricht Lukas,  Barbara, van de Graaf,  Beatrice, Weber,  Philipp, Weber,  Roger
Der Kurzkommentar zur ZPO erlaubt in handlicher Form einen schnellen Zugriff auf das schweizerische Zivilverfahrensrecht. In knapper und übersichtlicher Darstellung werden die wesentlichen Fragestellungen analysiert und die wichtigsten Argumente und Gegenargumente zu umstrittenen Punkten für die Praxis verfügbar gemacht. Zur Neuauflage Für die 2. Auflage wurde der Kommentar umfassend aktualisiert und überarbeitet. Die Nutzerinnen und Nutzer erhalten damit ein kompaktes Arbeitsmittel auf dem Stand Frühjahr 2013. Berücksichtigt werden insbesondere: -- das neue Erwachsenenschutzrecht -- die am 1.5.2013 in Kraft getretenen neuen Protokollierungsvorschriften für die Zeugeneinvernahme -- die inzwischen schon zahlreichen Weichenstellungen in der Rechtsprechung zur schweizerischen Zivilprozessordnung -- die seit 2011 erschienene praxisrelevante neue Literatur (inkl. Neuauflage des BSK ZPO)
Aktualisiert: 2021-05-21
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Kurzkommentar OR

Kurzkommentar OR von Bauer,  Christoph, Benz,  Christian E., Bernardoni,  Nicola, Blumer,  Maja, Bösch,  René, Brunner-Dobler,  Sarah, Burkhalter,  Thomas, Carbonara,  Antonio, Däppen,  Robert K., Domeniconi,  Alex, Eichner,  Mark, Ernst,  Wolfgang, Fraefel,  Christian, Furter,  Robert, Graham-Siegenthaler,  Barbara, Gross,  Balz, Herzog,  Nicolas, Heuberger-Götsch,  Olivier, Hilty,  Reto M., Hofstetter,  Magdalena, Honsell,  Heinrich, Hurni,  Christoph, Jaag,  Tobias, Jegher,  Gion, Jermini,  Davide, Jung,  Peter, Keller,  Alwin, Kessler,  Christina, Kessler,  Martin A, Kikinis,  Michael, Kirchschläger,  Caroline, Koller,  Alfred, Kuhn,  Hans, Kuprecht,  Karolina, Kut,  Ahmet, Lardelli,  Flavio, Lardi,  Daniele, Lazopoulos,  Michael, Lehmann,  Peter, Leisinger,  Benjamin, Lienhard,  Bettina, Liniger,  Stefan, Lüchinger,  Niklaus, Maurenbrecher,  Benedikt, Moskric,  Elisabeth, Oberhammer,  Paul, Pietruszak,  Thomas, Ruggle,  Peter, Schaller,  Jean-Marc, Schönenberger,  Beat, Schott,  Ansgar, Schwaibold,  Matthias, Seiler,  Moritz, Sethe,  Rolf, Stark Bürki,  Milena, Stauber,  Demian, Sunaric,  Predrag, Thier,  Andreas, Trezzini,  Francesco, Triebold,  Claudius, Trüeb,  Hans Rudolf, Tschäni,  Rudolf, Vanotti,  Massimo, Varela López,  Aníbal, Vasella,  David, Vlcek,  Michael, Vogt,  Nedim Peter, Vogt,  Thomas, Walter,  Hans Peter, Weber,  Rolf H., Widmer Lüchinger,  Corinne, Wiegand,  Wolfgang, Wildeisen,  Reto, Wirth,  Annina, Zelger,  Ulrich
Die Erstauflage des Kurzkommentars enthält in zwei Bänden nunmehr das gesamte Obligationenrecht in einem jeweils handlichen Format, das in jede Aktentasche passt. Der Kommentar erlaubt einen schnellen Zugriff auf die Fragen des Obligationenrechts. In knapper und übersichtlicher Darstellung werden die wesentlichen Probleme analysiert und die wichtigsten Argumente und Gegenargumente zu zahlreichen Streitfragen verfügbar gemacht. So dient der Kommentar nicht nur der Orientierung in Rechtsfragen, sondern auch als Argumentationshilfe für den jeweiligen Standpunkt. Der Schwerpunkt liegt auf einer sorgfältigen Auswahl der Rechtsprechung. Zitiert werden nicht alle Entscheide zu einem Thema, sondern nur die grundlegenden und die neuere Judikatur. Das Schrifttum wird zurückhaltend nur dort herangezogen, wo es zur Vervollständigung der Argumentation notwendig ist, oder wo die Judikatur noch nicht gefestigt erscheint. Der Kommentar ist auf dem Stand vom 1. Januar 2014. Dies schliesst die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) ein, deren Vorschriften zum Aktienrecht am 1. Januar 2014 in Kraft getreten sind.
Aktualisiert: 2020-01-31
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