Neue Finanzmarktarchitektur – Das Wichtigste aus FIDLEG und FINIG

Neue Finanzmarktarchitektur – Das Wichtigste aus FIDLEG und FINIG von Baker & McKenzie, Courvoisier,  Matthias, Dalla Corte,  Philippine, Frick,  Joachim, Giger,  Marcel, Kurth,  Christoph, Mauchle,  Yves, Monnier,  Philippe, Müller,  Marianne, Nacht,  Corinne, Projer,  Kaspar, Rioult,  Christian, Röthlisberger,  Jan, Schott,  Ansgar, Spoerlé,  Philip, Winkler,  Markus
Am 1. Januar 2020 traten das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) sowie die dazugehörenden Verordnungen über die Finanzdienstleistungen (FIDLEV) und die Finanzinstitute (FINIV) in Kraft. Diese beiden Gesetze bilden den Kern einer umfassenden Revision des schweizerischen Finanzmarktrechts. Das FIDLEG legt die Anforderungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen fest, unter anderem durch aufsichtsrechtliche Verhaltensregeln und organisatorische Vorschriften. Unter gewissen Voraussetzungen müssen sich Kundenberaterinnen und Kundenberater im neu zu schaffenden Beraterregister registrieren lassen. Zudem führt das FIDLEG für Effekten, die öffentlich angeboten oder an einem Handelsplatz gehandelt werden, vereinheitlichte Prospektanforderungen ein. Damit verbunden ist auch die erstmalig eingeführte Prüfung des Prospektes durch eine Prüfstelle. Bei Angeboten von Finanzinstrumenten an Privatkundinnen und Privatkunden ist unter Umständen ein Basisinformationsblatt zu erstellen. Ausserdem wird von Finanzdienstleistern neu verlangt, dass sie sich einer Ombudsstelle anschliessen müssen. Im FINIG werden neu die Bewilligungen für Finanzinstitute zusammengefasst. Als grösste Neuerung fallen mit dem FINIG neu Vermögensverwalter sowie Trustees unter die Bewilligungspflicht. Das vorliegende Buch bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des FIDLEG und des FINIG, unter Berücksichtigung der im November 2019 veröffentlichten definitiven Verordnungstexte. Es wurde von Anwältinnen und Anwälten geschrieben, die im Finanzmarkrecht tätig sind, und richtet sich an Praktiker und all diejenigen, die einen raschen Einblick in das FIDLEG und das FINIG erhalten wollen.
Aktualisiert: 2023-01-16
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Kommentar zum Finanzinstitutsgesetz FINIG

Kommentar zum Finanzinstitutsgesetz FINIG von Bösch,  René, Favre,  Olivier, Schott,  Ansgar, Sethe,  Rolf
Das vorliegende Werk enthält die erste umfassende Kommentierung zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG), das am 1. Januar 2020 in Kraft trat. Das FINIG regelt die prudenzielle Aufsicht über Wertpapierhäuser (bisher Effektenhändler), Fondsleitungen, Verwalter von Kollektivvermögen und neu über Vermögensverwalter und Trustees. Es bündelt und vereinheitlicht die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, die zuvor sektoriell im BEHG und im KAG zu finden waren, und vermeidet durch Einführung der Bewilligungskaskade früher anzutreffende Doppelspurigkeiten. Eine ausgewiesene Autorenschaft aus Praxis und Lehre befasst sich kritisch und eingehend mit dem Gesetz, den dazugehörenden Verordnungen und Branchenregeln. Das Erstlingswerk stellt die zahlreichen Neuerungen facettenreich und anschaulich dar. Die Kommentatoren zeigen insbesondere auf, wie sich die bisherige Lehre und Rechtsprechung zum Aufsichtsrecht auf das neue Gesetz übertragen lässt.
Aktualisiert: 2021-12-04
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Kommentar zum Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG

Kommentar zum Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG von Bösch,  René, Favre,  Olivier, Krämer,  Stefan, Schott,  Ansgar, Sethe,  Rolf
Das schweizerische Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Beim vorliegenden Werk handelt es sich um die erste umfassende Kommentierung zu diesem neuen Gesetz. Das FIDLEG enthält zahlreiche aufsichtsrechtliche Neuerungen, wie die Kundensegmentierung, die umfassende Regelung der Verhaltenspflichten am Point of Sale, detaillierte Organisationspflichten sowie die Registrierungspflicht für Kundenberater. Mit dem FIDLEG wurde auch das Prospektrecht völlig überarbeitet, an heutige Standards angepasst und mit der Einführung des Basisinformationsblatts ergänzt. Auch wird Finanzdienstleistern der Anschluss an eine Ombudsstelle vorgeschrieben. Eine ausgewiesene Autorenschaft aus Praxis und Lehre befasst sich kritisch und eingehend mit dem Gesetz, den dazugehörenden Verordnungen und Branchenregeln sowie den Bezügen zum relevanten Vertrags- und Haftungsrecht. Die Kommentierungen enthalten jeweils rechtsvergleichende Hinweise. Das Erstlingswerk stellt die zahlreichen Neuerungen detailliert und klar dar. Die Kommentatoren zeigen den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Lehre auf und liefern praktische Lösungsansätze. Die Kommentierung erscheint in der gleichen Reihe wie diejenigen zum FINIG (2021) und zum FinfraG (2017).
Aktualisiert: 2021-12-04
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Neue Finanzmarktarchitektur – Das Wichtigste aus FIDLEG und FINIG

Neue Finanzmarktarchitektur – Das Wichtigste aus FIDLEG und FINIG von Baker & McKenzie, Courvoisier,  Matthias, Dalla Corte,  Philipinne, Frick,  Joachim G., Giger,  Marcel, Kurth,  Christoph, Mauchle,  Yves, Monnier,  Philippe, Müller,  Marianne, Nacht,  Corinne, Projer,  Kaspar, Rioult,  Christian, Roethlisberger,  Jan M., Schott,  Ansgar, Spoerlé,  Philip, Winkler,  Markus
Am 1. Januar 2020 traten das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) sowie die dazugehörenden Verordnungen über die Finanzdienstleistungen (FIDLEV) und die Finanzinstitute (FINIV) in Kraft. Diese beiden Gesetze bilden den Kern einer umfassenden Revision des schweizerischen Finanzmarktrechts. Das FIDLEG legt die Anforderungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen fest, unter anderem durch aufsichtsrechtliche Verhaltensregeln und organisatorische Vorschriften. Unter gewissen Voraussetzungen müssen sich Kundenberaterinnen und Kundenberater im neu zu schaffenden Beraterregister registrieren lassen. Zudem führt das FIDLEG für Effekten, die öffentlich angeboten oder an einem Handelsplatz gehandelt werden, vereinheitlichte Prospektanforderungen ein. Damit verbunden ist auch die erstmalig eingeführte Prüfung des Prospektes durch eine Prüfstelle. Bei Angeboten von Finanzinstrumenten an Privatkundinnen und Privatkunden ist unter Umständen ein Basisinformationsblatt zu erstellen. Ausserdem wird von Finanzdienstleistern neu verlangt, dass sie sich einer Ombudsstelle anschliessen müssen. Im FINIG werden neu die Bewilligungen für Finanzinstitute zusammengefasst. Als grösste Neuerung fallen mit dem FINIG neu Vermögensverwalter sowie Trustees unter die Bewilligungspflicht. Das vorliegende Buch bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des FIDLEG und des FINIG, unter Berücksichtigung der im November 2019 veröffentlichten definitiven Verordnungstexte. Es wurde von Anwältinnen und Anwälten geschrieben, die im Finanzmarkrecht tätig sind, und richtet sich an Praktiker und all diejenigen, die einen raschen Einblick in das FIDLEG und das FINIG erhalten wollen.
Aktualisiert: 2021-03-30
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Neue Finanzmarktarchitektur – Das Wichtigste aus FIDLEG und FINIG

Neue Finanzmarktarchitektur – Das Wichtigste aus FIDLEG und FINIG von Baker & McKenzie, Courvoisier,  Matthias, della Corte,  Philipinne, Frick,  Joachim, Giger,  Marcel, Kurth,  Christoph, Mauchle,  Yves, Monnier,  Philippe, Müller,  Marianne, Nacht,  Corinne, Projer,  Kaspar, Rioult,  Christian, Roethlisberger,  Jan M., Schott,  Ansgar, Spoerlé,  Philip, Winkler,  Markus
Am 1. Januar 2020 traten das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) sowie die dazugehörenden Verordnungen über die Finanzdienstleistungen (FIDLEV) und die Finanzinstitute (FINIV) in Kraft. Diese beiden Gesetze bilden den Kern einer umfassenden Revision des schweizerischen Finanzmarktrechts. Das FIDLEG legt die Anforderungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen fest, unter anderem durch aufsichtsrechtliche Verhaltensregeln und organisatorische Vorschriften. Unter gewissen Voraussetzungen müssen sich Kundenberaterinnen und Kundenberater im neu zu schaffenden Beraterregister registrieren lassen. Zudem führt das FIDLEG für Effekten, die öffentlich angeboten oder an einem Handelsplatz gehandelt werden, vereinheitlichte Prospektanforderungen ein. Damit verbunden ist auch die erstmalig eingeführte Prüfung des Prospektes durch eine Prüfstelle. Bei Angeboten von Finanzinstrumenten an Privatkundinnen und Privatkunden ist unter Umständen ein Basisinformationsblatt zu erstellen. Ausserdem wird von Finanzdienstleistern neu verlangt, dass sie sich einer Ombudsstelle anschliessen müssen. Im FINIG werden neu die Bewilligungen für Finanzinstitute zusammengefasst. Als grösste Neuerung fallen mit dem FINIG neu Vermögensverwalter sowie Trustees unter die Bewilligungspflicht. Das vorliegende Buch bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des FIDLEG und des FINIG, unter Berücksichtigung der im November 2019 veröffentlichten definitiven Verordnungstexte. Es wurde von Anwältinnen und Anwälten geschrieben, die im Finanzmarkrecht tätig sind, und richtet sich an Praktiker und all diejenigen, die einen raschen Einblick in das FIDLEG und das FINIG erhalten wollen.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Neue Finanzmarktarchitektur – Das Wichtigste aus FIDLEG und FINIG

Neue Finanzmarktarchitektur – Das Wichtigste aus FIDLEG und FINIG von Baker & McKenzie, Courvoisier,  Matthias, Dalla Corte,  Philipinne, Frick,  Joachim, Giger,  Marcel, Kurth,  Christoph, Mauchle,  Yves, Monnier,  Philippe, Müller,  Marianne, Nacht,  Corinne, Projer,  Kaspar, Rioult,  Christian, Roethlisberger,  Jan M., Schott,  Ansgar, Spoerlé,  Philip, Winkler,  Markus
Am 1. Januar 2020 traten das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) sowie die dazugehörenden Verordnungen über die Finanzdienstleistungen (FIDLEV) und die Finanzinstitute (FINIV) in Kraft. Diese beiden Gesetze bilden den Kern einer umfassenden Revision des schweizerischen Finanzmarktrechts. Das FIDLEG legt die Anforderungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen fest, unter anderem durch aufsichtsrechtliche Verhaltensregeln und organisatorische Vorschriften. Unter gewissen Voraussetzungen müssen sich Kundenberaterinnen und Kundenberater im neu zu schaffenden Beraterregister registrieren lassen. Zudem führt das FIDLEG für Effekten, die öffentlich angeboten oder an einem Handelsplatz gehandelt werden, vereinheitlichte Prospektanforderungen ein. Damit verbunden ist auch die erstmalig eingeführte Prüfung des Prospektes durch eine Prüfstelle. Bei Angeboten von Finanzinstrumenten an Privatkundinnen und Privatkunden ist unter Umständen ein Basisinformationsblatt zu erstellen. Ausserdem wird von Finanzdienstleistern neu verlangt, dass sie sich einer Ombudsstelle anschliessen müssen. Im FINIG werden neu die Bewilligungen für Finanzinstitute zusammengefasst. Als grösste Neuerung fallen mit dem FINIG neu Vermögensverwalter sowie Trustees unter die Bewilligungspflicht. Das vorliegende Buch bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des FIDLEG und des FINIG, unter Berücksichtigung der im November 2019 veröffentlichten definitiven Verordnungstexte. Es wurde von Anwältinnen und Anwälten geschrieben, die im Finanzmarkrecht tätig sind, und richtet sich an Praktiker und all diejenigen, die einen raschen Einblick in das FIDLEG und das FINIG erhalten wollen.
Aktualisiert: 2021-01-28
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Geldwäschereigesetz (GwG)

Geldwäschereigesetz (GwG) von Basse,  Detlev Michael, Beuret,  Arnaud, Brunnhofer,  Michaela, Conod,  Lionel, Derungs,  Corsin, Dobrauz-Saldapenna,  Günther, Gmünder,  Eliane, Hagi,  Andreas Lukas, Hawkins,  Fiona, Hilf,  Marianne Johanna, Jutzi,  Thomas, Kaufmann,  Albert, Kessler,  Martina A., Kunz,  Peter V, Leimgruber,  Dominik, Liebi,  Martin, Luchsinger,  Roland, Mueller,  Thomas, Ramelet,  Nicolas, Rosenauer,  Philipp, Schären,  Simon, Schott,  Ansgar, Tschabold,  Stephan, Waygood-Weiner,  Anette, Zysset,  Pascal
Die Schweizer Geldwäschereiregulierung, insbesondere das Geldwäschereigesetz (GwG), wird in der Praxis immer bedeutender und dynamischer. Als Querschnittserlass ist es für alle Finanzintermediäre gleichermassen relevant. Darüber hinaus erfasst das GwG zunehmend Bereiche des Wirtschaftslebens, die nur noch am Rand dem traditionellen Finanzsektor zuzuordnen sind. Treiber dieser Entwicklungen sind einerseits immer strenger werdende internationale Standards, andererseits aber auch Innovationen in der Finanzindustrie, die den Gesetzgeber gelegentlich dazu zwingen, die Spielregeln der Geldwäschereiprävention an die neuesten Entwicklungen anzupassen. Das vorliegende Werk, verfasst von ausgewiesenen Experten aus Wissenschaft und Praxis, soll einen Beitrag dazu leisten, die in jeder Hinsicht komplexe Materie der Geldwäschereiregulierung in praxisnaher Weise zugänglich zu machen.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Geldwäschereigesetz (GwG)

Geldwäschereigesetz (GwG) von Basse,  Detlev Michael, Beuret,  Arnaud, Brunnhofer,  Michaela, Conod,  Lionel, Derungs,  Corsin, Dobrauz-Saldapenna,  Günther, Gmünder,  Eliane, Hagi,  Andreas Lukas, Hawkins,  Fiona, Hilf,  Marianne Johanna, Jutzi,  Thomas, Kaufmann,  Albert, Kessler,  Martina A., Kunz,  Peter V, Leimgruber,  Dominik, Liebi,  Martin, Luchsinger,  Roland, Mueller,  Thomas, Ramelet,  Nicolas, Rosenauer,  Philipp, Schären,  Simon, Schott,  Ansgar, Tschabold,  Stephan, Waygood-Weiner,  Anette, Zysset,  Pascal
Die Schweizer Geldwäschereiregulierung, insbesondere das Geldwäschereigesetz (GwG), wird in der Praxis immer bedeutender und dynamischer. Als Querschnittserlass ist es für alle Finanzintermediäre gleichermassen relevant. Darüber hinaus erfasst das GwG zunehmend Bereiche des Wirtschaftslebens, die nur noch am Rand dem traditionellen Finanzsektor zuzuordnen sind. Treiber dieser Entwicklungen sind einerseits immer strenger werdende internationale Standards, andererseits aber auch Innovationen in der Finanzindustrie, die den Gesetzgeber gelegentlich dazu zwingen, die Spielregeln der Geldwäschereiprävention an die neuesten Entwicklungen anzupassen. Das vorliegende Werk, verfasst von ausgewiesenen Experten aus Wissenschaft und Praxis, soll einen Beitrag dazu leisten, die in jeder Hinsicht komplexe Materie der Geldwäschereiregulierung in praxisnaher Weise zugänglich zu machen.
Aktualisiert: 2018-07-19
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Kommentar zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)

Kommentar zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) von Favre,  Olivier, Hess,  Martin, Krämer,  Stefan, Schott,  Ansgar, Sethe,  Rolf
Das schweizerische Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Beim vorliegenden Werk handelt es sich um die erste umfassende Kommentierung zu diesem neuen Gesetz, das insbesondere Handelssysteme, zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer, Transaktionsregister, Derivatehandel, Offenlegung von Beteiligungen, öffentliche Kaufangebote sowie Insiderhandel und Marktmanipulation neuen Regeln unterstellt. Eine ausgewiesene Autorenschaft aus Praxis und Lehre befasst sich kritisch und eingehend mit dem Gesetz, den dazugehörenden Verordnungen und Branchenregeln. Relevante ausländische Rechtsordnungen werden ebenfalls umrissen. Das Erstlingswerk stellt die technische Materie des FinfraG mit seinem grenzüberschreitenden Bezug facettenreich und klar dar. Die Kommentatoren zeigen den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Lehre auf und liefern praktische Lösungsansätze.
Aktualisiert: 2020-01-17
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Kommentar zum Bucheffektengesetz (BEG)

Kommentar zum Bucheffektengesetz (BEG) von Hess,  Martin, Schott,  Ansgar, Zobl,  Dieter
Wertpapiere gehören zum Alltagsgeschäft eines Finanzplatzes. Entsprechend kommt dem Bucheffektengesetz (BEG), mit welchem die Entmaterialisierung der Wertpapiere einen gesetzlichen Rahmen fand, hohe praktische Relevanz zu. Der Umstand, dass die Bucheffekte als Anknüpfungspunkt für die Verwahrung intermediär verwahrter Effekten und die Verfügung darüber ins Zentrum gestellt wird, untermauert die Pflicht eines jeden Praktikers, sich intensiv mit den Neuerungen auseinanderzusetzen. Anstoss für die Gesetzgebung gaben die Arbeiten zum Haager Wertpapierübereinkommen (HWpÜ) und die parallel zur Schweizer Gesetzgebung erfolgenden Arbeiten der UNIDROIT zum Genfer Wertpapierübereinkommen. Entsprechend bezweckt das BEG neben dem Schutz der Anleger und der Gewährleistung von Effizienz und Stabilität des Finanzsystems die Förderung der Rechtssicherheit im internationalen Verhältnis. Dieser Kommentar erörtert neben dem BEG und dem HWpÜ auch die im OR und IPRG verankerten relevanten Regelungen mit wissenschaftlicher Tiefe und kritischem Blick. Zahlreiche dogmatische und praktische Problemstellungen werden analysiert und Lösungen zugeführt. Dem Praktiker wird ein probates Arbeitsinstrument an die Hand gegeben, das für das Verständnis der neuen Rechtslage unverzichtbar ist. Die Gesetzestexte sind nicht nur auf Deutsch, Französisch und Italienisch, sondern auch auf Englisch abgedruckt. Herausgeber: Prof. Dr. iur. Dieter Zobl, Rechtsanwalt und Inhaber Notar-Patent (Zürich) Em. Ordinarius für Privat-, Handels- und Bankrecht, Universität Zürich Dr. iur. Martin Hess, Rechtsanwalt Praktizierender Rechtsanwalt; Mitglied beider Arbeitsgruppen, welche die Grundlagen und Entwürfe zum Bucheffektengesetz erarbeiteten Dr. iur. Ansgar Schott, LL.M., Rechtsanwalt Praktizierender Rechtsanwalt Autoren Bauer Christoph Dr. iur., Rechtsanwalt in Zürich Art. 4–5, 31–32 BEG Bösch René Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt in Zürich Art. 973a–973c OR Costantini Renato Dr. iur., Rechtsanwalt in Zürich Lehrbeauftragter an der Universität Luzern Art. 33–36 BEG Daeniker Daniel Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt in Zürich Lehrbeauftragter an der Universität Zürich Art. 29–30 BEG Dalla Torre Luca Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt in Zürich Art. 3, 6–8 BEG Essebier Jana Dr. iur., Rechtsanwältin in Zürich Art. 17–20 BEG Favre Olivier Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt in Zürich Art. 1–2 BEG, Art. 108a–108d IPRG, Art. 1–24 HWpÜ Gericke Dieter Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt in Zürich Syst. Teil BEG Guggenbühl Markus Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt in Zürich Art. 17–20 BEG Haeberli Daniel lic. iur., LL.M., Rechtsanwalt in Zürich Art. 21–23 BEG Hess Martin Dr. iur., Rechtsanwalt in Zürich Art. 9–12, 15 BEG Lambert Claude Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt in Zürich Art. 6–8 BEG Leisinger Benjamin Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt in Zürich Art. 29–30 BEG Maizar Karim Dr. iur., Rechtsanwalt in Zürich Art. 4–5 BEG Maurenbrecher Benedikt Dr. iur., MBA, Rechtsanwalt in Zürich Art. 31–32 BEG Pfenninger Markus Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt in Zürich Art. 13–14, 16 BEG Schott Ansgar Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt in Zürich Art. 3, 24–26 BEG Weber Rolf H. Prof. Dr. iur., Ordinarius der Universität Zürich, Visiting Professor an der Universität Hong Kong, Rechtsanwalt in Zürich Art. 27–28 BEG Zbinden Andrea Dr. iur., Rechtsanwältin in Zürich Art. 9–12, 15 BEG Zobl Dieter Prof. Dr. iur., em. Ordinarius der Universität Zürich, Rechtsanwalt in Zürich Syst. Teil BEG
Aktualisiert: 2020-01-17
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Kurzkommentar OR

Kurzkommentar OR von Bauer,  Christoph, Benz,  Christian E., Bernardoni,  Nicola, Blumer,  Maja, Bösch,  René, Brunner-Dobler,  Sarah, Burkhalter,  Thomas, Carbonara,  Antonio, Däppen,  Robert K., Domeniconi,  Alex, Eichner,  Mark, Ernst,  Wolfgang, Fraefel,  Christian, Furter,  Robert, Graham-Siegenthaler,  Barbara, Gross,  Balz, Herzog,  Nicolas, Heuberger-Götsch,  Olivier, Hilty,  Reto M., Hofstetter,  Magdalena, Honsell,  Heinrich, Hurni,  Christoph, Jaag,  Tobias, Jegher,  Gion, Jermini,  Davide, Jung,  Peter, Keller,  Alwin, Kessler,  Christina, Kessler,  Martin A, Kikinis,  Michael, Kirchschläger,  Caroline, Koller,  Alfred, Kuhn,  Hans, Kuprecht,  Karolina, Kut,  Ahmet, Lardelli,  Flavio, Lardi,  Daniele, Lazopoulos,  Michael, Lehmann,  Peter, Leisinger,  Benjamin, Lienhard,  Bettina, Liniger,  Stefan, Lüchinger,  Niklaus, Maurenbrecher,  Benedikt, Moskric,  Elisabeth, Oberhammer,  Paul, Pietruszak,  Thomas, Ruggle,  Peter, Schaller,  Jean-Marc, Schönenberger,  Beat, Schott,  Ansgar, Schwaibold,  Matthias, Seiler,  Moritz, Sethe,  Rolf, Stark Bürki,  Milena, Stauber,  Demian, Sunaric,  Predrag, Thier,  Andreas, Trezzini,  Francesco, Triebold,  Claudius, Trüeb,  Hans Rudolf, Tschäni,  Rudolf, Vanotti,  Massimo, Varela López,  Aníbal, Vasella,  David, Vlcek,  Michael, Vogt,  Nedim Peter, Vogt,  Thomas, Walter,  Hans Peter, Weber,  Rolf H., Widmer Lüchinger,  Corinne, Wiegand,  Wolfgang, Wildeisen,  Reto, Wirth,  Annina, Zelger,  Ulrich
Die Erstauflage des Kurzkommentars enthält in zwei Bänden nunmehr das gesamte Obligationenrecht in einem jeweils handlichen Format, das in jede Aktentasche passt. Der Kommentar erlaubt einen schnellen Zugriff auf die Fragen des Obligationenrechts. In knapper und übersichtlicher Darstellung werden die wesentlichen Probleme analysiert und die wichtigsten Argumente und Gegenargumente zu zahlreichen Streitfragen verfügbar gemacht. So dient der Kommentar nicht nur der Orientierung in Rechtsfragen, sondern auch als Argumentationshilfe für den jeweiligen Standpunkt. Der Schwerpunkt liegt auf einer sorgfältigen Auswahl der Rechtsprechung. Zitiert werden nicht alle Entscheide zu einem Thema, sondern nur die grundlegenden und die neuere Judikatur. Das Schrifttum wird zurückhaltend nur dort herangezogen, wo es zur Vervollständigung der Argumentation notwendig ist, oder wo die Judikatur noch nicht gefestigt erscheint. Der Kommentar ist auf dem Stand vom 1. Januar 2014. Dies schliesst die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) ein, deren Vorschriften zum Aktienrecht am 1. Januar 2014 in Kraft getreten sind.
Aktualisiert: 2020-01-31
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