Dem Europarecht kommt in der juristischen Ausbildung und Prüfung eine hohe und weiter steigende Bedeutung zu. Die Fallsammlung ermöglicht Studierenden sowohl im Pflichtfachbereich als auch im Schwerpunkt Europarecht die klausurmäßige Übung, Wiederholung und Vertiefung wichtiger europarechtlicher Fragestellungen einschließlich ihrer Verbindungen zum nationalen Recht und zum Völkerrecht. Für die Neuauflage wurden die Fälle umfassend überarbeitet und aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Dem Europarecht kommt in der juristischen Ausbildung und Prüfung eine hohe und weiter steigende Bedeutung zu. Die Fallsammlung ermöglicht Studierenden sowohl im Pflichtfachbereich als auch im Schwerpunkt Europarecht die klausurmäßige Übung, Wiederholung und Vertiefung wichtiger europarechtlicher Fragestellungen einschließlich ihrer Verbindungen zum nationalen Recht und zum Völkerrecht. Für die Neuauflage wurden die Fälle umfassend überarbeitet und aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Als Decreta Tassilonis werden bislang die bairischen Synoden des 8. Jhs. in Aschheim, Dingolfing und Neuching bezeichnet, die 45 Kanones kirchlichen und weltlichen Inhalts umfassen, denen jedoch bislang keine besondere Aufmerksamkeit in der Forschung zu Teil wurde. Diese Lücke will Thomas Holzner mit der vorliegenden Arbeit schließen. Unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzestechnik untersucht er deren Regelungsgehalt, Wechselwirkungen mit dem bairischen Stammesrecht, der Lex Baiuvariorum, sowie deren politische Implikationen.
Der Verfasser erschließt zunächst themengebietsbezogen den Regelungsinhalt der Synoden. In einem zweiten Schritt untersucht er Zusammenhänge der Konzilien mit der L.Bai., wobei die Regelungen auch mit anderen Rechtstexten der Zeit abgeglichen werden, um bairische Besonderheiten aufzeigen zu können. Dabei werden auch die sich in den Rechtsquellen manifestierenden sozialen und gesellschaftlichen Umbrüche des 8. Jhs. in Baiern sowie die politischen Bestrebungen Tassilos III., sich gegen das immer mächtigere Frankenreich zu behaupten, herausgearbeitet. Dem schließt sich eine Betrachtung der Regelungen unter dem Aspekt des Normstils sowie der Regelungsanordnung an.
Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass das Konzil zu Aschheim aufgrund seiner Unterschiede zu den anderen Konzilien kein Decretum Tassilonis darstellt. Allerdings werden die meisten Forderungen in den D.T. und durch Einfügungen in die L.Bai. umgesetzt. Weiterhin sind die in assoziativer Regelungstechnik abgefassten D.T. als Novellengesetzgebung zur L.Bai., deren Kenntnis auf den Synoden vorausgesetzt werden kann, anzusehen, bei denen Tassilo III. um die Stabilisierung des Herzogtums im Inneren und Äußeren ringt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ziel der Arbeit ist es, Entstehung und Entwicklung der Vertrauensfrage zu untersuchen und dabei der Frage nachzugehen, ob diesbezüglich durch die Staatspraxis ein Verfassungswandel stattgefunden hat. Hierzu konturiert Thomas Holzner zu Beginn im epistemologischen Anschluss an Georg Jellinek und Paul Laband die staatsrechtliche Kategorie des Verfassungswandels.
Im Anschluss zeichnet der Autor die Entwicklung der Vertrauensfrage nach und spannt dabei einen historischen und zeitgeschichtlichen Bogen von der politischen und verfassungsrechtlichen Analyse der Vertrauensfrage in der WRV über die Diskussionen im Parlamentarischen Rat bis hin zur Staatspraxis in der Bundesrepublik. Dabei werden die einzelnen Vertrauensfragen von deren politischer Vorgeschichte bis zu den abschließenden Entscheidungen des BVerfG und der Debatte in der juristischen Publizistik entsprechend der normativen Voraussetzungen und Folgen diskutiert. Somit wird ein unmittelbarer Vergleich, eingebettet in den historischen, politischen und juristischen Gesamtkontext, gewährleistet. Hieran schließt sich eine Untersuchung der Folgen auf Art. 68 GG, die beteiligten Bundesorgane sowie auf deren Kräfteverhältnis im Grundgesetz an.
Der Autor, der den interdisziplinären Brückenschlag zwischen zeitgeschichtlichen, politikwissenschaftlichen und staatsrechtlichen Aspekten versucht, kommt zu dem Ergebnis, dass Art. 68 GG durch die Staatspraxis sowie die hiervon getriebene Rechtsprechung des BVerfG einem Verfassungswandel unterlag, der, von der ursprünglichen Zielsetzung des Art. 68 GG abweichend, nun eine Auflösungsmöglichkeit des Bundeskanzlers im Zusammenwirken mit der Mehrheit des Bundestags beinhaltet. Die Aussage Jellineks von der "Normativität des Faktischen" wird dadurch bestätigt und kann somit auch heute noch Aktualität und Geltung beanspruchen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Ziel der Arbeit ist es, Entstehung und Entwicklung der Vertrauensfrage zu untersuchen und dabei der Frage nachzugehen, ob diesbezüglich durch die Staatspraxis ein Verfassungswandel stattgefunden hat. Hierzu konturiert Thomas Holzner zu Beginn im epistemologischen Anschluss an Georg Jellinek und Paul Laband die staatsrechtliche Kategorie des Verfassungswandels.
Im Anschluss zeichnet der Autor die Entwicklung der Vertrauensfrage nach und spannt dabei einen historischen und zeitgeschichtlichen Bogen von der politischen und verfassungsrechtlichen Analyse der Vertrauensfrage in der WRV über die Diskussionen im Parlamentarischen Rat bis hin zur Staatspraxis in der Bundesrepublik. Dabei werden die einzelnen Vertrauensfragen von deren politischer Vorgeschichte bis zu den abschließenden Entscheidungen des BVerfG und der Debatte in der juristischen Publizistik entsprechend der normativen Voraussetzungen und Folgen diskutiert. Somit wird ein unmittelbarer Vergleich, eingebettet in den historischen, politischen und juristischen Gesamtkontext, gewährleistet. Hieran schließt sich eine Untersuchung der Folgen auf Art. 68 GG, die beteiligten Bundesorgane sowie auf deren Kräfteverhältnis im Grundgesetz an.
Der Autor, der den interdisziplinären Brückenschlag zwischen zeitgeschichtlichen, politikwissenschaftlichen und staatsrechtlichen Aspekten versucht, kommt zu dem Ergebnis, dass Art. 68 GG durch die Staatspraxis sowie die hiervon getriebene Rechtsprechung des BVerfG einem Verfassungswandel unterlag, der, von der ursprünglichen Zielsetzung des Art. 68 GG abweichend, nun eine Auflösungsmöglichkeit des Bundeskanzlers im Zusammenwirken mit der Mehrheit des Bundestags beinhaltet. Die Aussage Jellineks von der "Normativität des Faktischen" wird dadurch bestätigt und kann somit auch heute noch Aktualität und Geltung beanspruchen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Ziel der Arbeit ist es, Entstehung und Entwicklung der Vertrauensfrage zu untersuchen und dabei der Frage nachzugehen, ob diesbezüglich durch die Staatspraxis ein Verfassungswandel stattgefunden hat. Hierzu konturiert Thomas Holzner zu Beginn im epistemologischen Anschluss an Georg Jellinek und Paul Laband die staatsrechtliche Kategorie des Verfassungswandels.
Im Anschluss zeichnet der Autor die Entwicklung der Vertrauensfrage nach und spannt dabei einen historischen und zeitgeschichtlichen Bogen von der politischen und verfassungsrechtlichen Analyse der Vertrauensfrage in der WRV über die Diskussionen im Parlamentarischen Rat bis hin zur Staatspraxis in der Bundesrepublik. Dabei werden die einzelnen Vertrauensfragen von deren politischer Vorgeschichte bis zu den abschließenden Entscheidungen des BVerfG und der Debatte in der juristischen Publizistik entsprechend der normativen Voraussetzungen und Folgen diskutiert. Somit wird ein unmittelbarer Vergleich, eingebettet in den historischen, politischen und juristischen Gesamtkontext, gewährleistet. Hieran schließt sich eine Untersuchung der Folgen auf Art. 68 GG, die beteiligten Bundesorgane sowie auf deren Kräfteverhältnis im Grundgesetz an.
Der Autor, der den interdisziplinären Brückenschlag zwischen zeitgeschichtlichen, politikwissenschaftlichen und staatsrechtlichen Aspekten versucht, kommt zu dem Ergebnis, dass Art. 68 GG durch die Staatspraxis sowie die hiervon getriebene Rechtsprechung des BVerfG einem Verfassungswandel unterlag, der, von der ursprünglichen Zielsetzung des Art. 68 GG abweichend, nun eine Auflösungsmöglichkeit des Bundeskanzlers im Zusammenwirken mit der Mehrheit des Bundestags beinhaltet. Die Aussage Jellineks von der "Normativität des Faktischen" wird dadurch bestätigt und kann somit auch heute noch Aktualität und Geltung beanspruchen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Als Decreta Tassilonis werden bislang die bairischen Synoden des 8. Jhs. in Aschheim, Dingolfing und Neuching bezeichnet, die 45 Kanones kirchlichen und weltlichen Inhalts umfassen, denen jedoch bislang keine besondere Aufmerksamkeit in der Forschung zu Teil wurde. Diese Lücke will Thomas Holzner mit der vorliegenden Arbeit schließen. Unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzestechnik untersucht er deren Regelungsgehalt, Wechselwirkungen mit dem bairischen Stammesrecht, der Lex Baiuvariorum, sowie deren politische Implikationen.
Der Verfasser erschließt zunächst themengebietsbezogen den Regelungsinhalt der Synoden. In einem zweiten Schritt untersucht er Zusammenhänge der Konzilien mit der L.Bai., wobei die Regelungen auch mit anderen Rechtstexten der Zeit abgeglichen werden, um bairische Besonderheiten aufzeigen zu können. Dabei werden auch die sich in den Rechtsquellen manifestierenden sozialen und gesellschaftlichen Umbrüche des 8. Jhs. in Baiern sowie die politischen Bestrebungen Tassilos III., sich gegen das immer mächtigere Frankenreich zu behaupten, herausgearbeitet. Dem schließt sich eine Betrachtung der Regelungen unter dem Aspekt des Normstils sowie der Regelungsanordnung an.
Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass das Konzil zu Aschheim aufgrund seiner Unterschiede zu den anderen Konzilien kein Decretum Tassilonis darstellt. Allerdings werden die meisten Forderungen in den D.T. und durch Einfügungen in die L.Bai. umgesetzt. Weiterhin sind die in assoziativer Regelungstechnik abgefassten D.T. als Novellengesetzgebung zur L.Bai., deren Kenntnis auf den Synoden vorausgesetzt werden kann, anzusehen, bei denen Tassilo III. um die Stabilisierung des Herzogtums im Inneren und Äußeren ringt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Als Decreta Tassilonis werden bislang die bairischen Synoden des 8. Jhs. in Aschheim, Dingolfing und Neuching bezeichnet, die 45 Kanones kirchlichen und weltlichen Inhalts umfassen, denen jedoch bislang keine besondere Aufmerksamkeit in der Forschung zu Teil wurde. Diese Lücke will Thomas Holzner mit der vorliegenden Arbeit schließen. Unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzestechnik untersucht er deren Regelungsgehalt, Wechselwirkungen mit dem bairischen Stammesrecht, der Lex Baiuvariorum, sowie deren politische Implikationen.
Der Verfasser erschließt zunächst themengebietsbezogen den Regelungsinhalt der Synoden. In einem zweiten Schritt untersucht er Zusammenhänge der Konzilien mit der L.Bai., wobei die Regelungen auch mit anderen Rechtstexten der Zeit abgeglichen werden, um bairische Besonderheiten aufzeigen zu können. Dabei werden auch die sich in den Rechtsquellen manifestierenden sozialen und gesellschaftlichen Umbrüche des 8. Jhs. in Baiern sowie die politischen Bestrebungen Tassilos III., sich gegen das immer mächtigere Frankenreich zu behaupten, herausgearbeitet. Dem schließt sich eine Betrachtung der Regelungen unter dem Aspekt des Normstils sowie der Regelungsanordnung an.
Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass das Konzil zu Aschheim aufgrund seiner Unterschiede zu den anderen Konzilien kein Decretum Tassilonis darstellt. Allerdings werden die meisten Forderungen in den D.T. und durch Einfügungen in die L.Bai. umgesetzt. Weiterhin sind die in assoziativer Regelungstechnik abgefassten D.T. als Novellengesetzgebung zur L.Bai., deren Kenntnis auf den Synoden vorausgesetzt werden kann, anzusehen, bei denen Tassilo III. um die Stabilisierung des Herzogtums im Inneren und Äußeren ringt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Als Decreta Tassilonis werden bislang die bairischen Synoden des 8. Jhs. in Aschheim, Dingolfing und Neuching bezeichnet, die 45 Kanones kirchlichen und weltlichen Inhalts umfassen, denen jedoch bislang keine besondere Aufmerksamkeit in der Forschung zu Teil wurde. Diese Lücke will Thomas Holzner mit der vorliegenden Arbeit schließen. Unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzestechnik untersucht er deren Regelungsgehalt, Wechselwirkungen mit dem bairischen Stammesrecht, der Lex Baiuvariorum, sowie deren politische Implikationen.
Der Verfasser erschließt zunächst themengebietsbezogen den Regelungsinhalt der Synoden. In einem zweiten Schritt untersucht er Zusammenhänge der Konzilien mit der L.Bai., wobei die Regelungen auch mit anderen Rechtstexten der Zeit abgeglichen werden, um bairische Besonderheiten aufzeigen zu können. Dabei werden auch die sich in den Rechtsquellen manifestierenden sozialen und gesellschaftlichen Umbrüche des 8. Jhs. in Baiern sowie die politischen Bestrebungen Tassilos III., sich gegen das immer mächtigere Frankenreich zu behaupten, herausgearbeitet. Dem schließt sich eine Betrachtung der Regelungen unter dem Aspekt des Normstils sowie der Regelungsanordnung an.
Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass das Konzil zu Aschheim aufgrund seiner Unterschiede zu den anderen Konzilien kein Decretum Tassilonis darstellt. Allerdings werden die meisten Forderungen in den D.T. und durch Einfügungen in die L.Bai. umgesetzt. Weiterhin sind die in assoziativer Regelungstechnik abgefassten D.T. als Novellengesetzgebung zur L.Bai., deren Kenntnis auf den Synoden vorausgesetzt werden kann, anzusehen, bei denen Tassilo III. um die Stabilisierung des Herzogtums im Inneren und Äußeren ringt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Thomas Holzner untersucht konsensuale Handlungs- und Organisationsformen sowie den Einbezug Privater in diese auf ihre Gemeinsamkeiten. Dabei werden nicht nur das Sozialrecht, sondern auch andere Rechtsgebiete, wie z.B. das Hochschul-, Wirtschafts-, Lebensmittel- und Medienrecht als Referenzgebiete herangezogen. Der Autor versucht, diese mit der Kategorisierung als gruppenplurale Konsensverwaltung dogmatisch zu erfassen und in das System des Allgemeinen Verwaltungsrechts zu integrieren. Gleichzeitig stellt er eine Theorie zur demokratischen Legitimation dieser Phänomene vor, die es unter Fortbildung des klassischen Legitimationsmodells ermöglicht, die demokratische Legitimation von Organisationsformen wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss, aber auch z.B. den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, der Filmförderungsanstalt oder der Lebensmittelbuch- und der Gendiagnostik-Kommission zu begründen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Aktualität des Staatskirchen- und Religionsverfassungsrechts ist ungebrochen, was interdisziplinäre Diskussionen über Kruzifixe in Klassenzimmern und Gottesbezüge in Verfassungen zeigen. Das Werk versammelt daher Beiträge von Juristen, Theologen und Historikern. Der Schwerpunkt liegt auf aktuellen Themen wie dem Staatskirchen- und Religionsverfassungsrechts im Föderalismus und auf europäischer Ebene. Zudem werden Fragen des 19. und 20. Jahrhunderts behandelt. Abgerundet wird das Werk durch biographische Bei-träge zu namhaften Staatskirchenrechtlern.
Aktualisiert: 2023-04-24
Autor:
Ino Augsberg,
Katrin Bayerle,
Lukas Bormann,
Rauf Ceylan,
Joachim E. Christoph,
Bernd Dennemarck,
Joachim Gaertner,
Michael Gaul,
Markus Graulich,
Felix Grollmann,
Elmar Güthoff,
Peter Häberle,
Heribert Hallermann,
Clemens Haseloff,
Davis Heuer,
Alexander Hollerbach,
Thomas Holzner,
Hannes Ludyga,
Christian Lutz,
Thomas Meckel,
Martin Otto,
Sabrina Pfannkuche,
Matthias Pulte,
Stephan Rixen,
Jochen Rozek,
Christian Waldhoff,
Hinnerk Wißmann
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Zum Werk
Der Kommentar erläutert in einem Band präzise und umfassend das PAG, das POG, das LStVG, das BayVSG und das BayVersG. Die PAG-Novelle 2021 ist bereits berücksichtigt. Für eine einfache Orientierung sorgen neben der stringenten Strukturierung der Kommentierungen auch die drei systematischen Einführungen.
Vorteile auf einen Blickpraxisnahe, zugleich aber wissenschaftlich fundierte ErörterungenAuswertung der maßgeblichen Rechtsprechung und Literaturmit der Materie bestens vertrautes Autorenteam
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von (Polizei-)Behörden und Ministerien, Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Josef Aulehner,
Wolfgang Bär,
Julius Buckler,
Walter Buggisch,
Christine Dieterle,
Kai Engelbrecht,
Katrin Fischl,
Alexander Gliwitzky,
Michael Goldhammer,
Christof Gregor,
Andrea Greifenstein,
Benedikt Grünewald,
Alexander Heinold,
Korbinian Heinzeller,
Thomas Holzner,
Dominik Klauck,
Josef Franz Lindner,
Markus Löffelmann,
Bettina Meermagen,
Markus Möstl,
Michael W. Müller,
Mirjam Müller,
Gerrit Müller-Eiselt,
Laura Münkler,
Sabrina Pechtold,
Thomas Petri,
Philipp Rosch,
Josef Schmid,
Meinhard Schröder,
Thomas Schwabenbauer,
Kyrill-Alexander Schwarz,
Reinhard Senftl,
Frank Unkroth,
Johannes Unterreitmeier
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Zum Werk
Das Werk bietet angesichts der prägnanten und wissenschaftlich fundierten Kommentierung rasche Orientierung im Grundgesetz.
Die dem Wortlaut folgende Kommentierung und Hervorhebungen führen schnell zur gesuchten Information.
Der zunehmende Einfluss durch Europäisierung und Internationalisierung auf die Verfassung wird ab der 7. Auflage noch stärker berücksichtigt. In den einzelnen Kommentierungen ist jeweils ein gesonderter Abschnitt den überstaatlichen Bezügen gewidmet, in welchem Parallelnormen zum GG, insbesondere die Grundrechte der EMRK und der Grundrechte-Charta behandelt werden.
Vorteile auf einen Blickzusammenhängende und übersichtliche Darstellung des Verfassungsrechtsklar gegliederte, prägnante und wissenschaftlich fundierte Kommentierungumfassende Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt alle seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen, insbesondere das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 23. Dezember 2014 (Art. 91 b GG) und die durch die Verfassungsreform 2017 erfolgte Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern (Art. 91 c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143f, 143g GG), Verbesserung der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern (Art. 90, 143e GG) und Ergänzung des Art. 21 GG (Ausschluss verfassungswidriger Parteien von staatlicher Finanzierung und steuerlicher Entlastung).
Berücksichtigt ist auch die Grundgesetzänderung zur Gewährung von Finanzhilfen insbesondere im Bildungsbereich, sog. "Digitalpakt" (Art. 104 b, 104 c, 104 d, 125 c, 143 e GG) sowie das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 15. November 2019 (Art. 72, 105 und 125 b).
Zielgruppe
Für Hochschullehrer, Rechtsanwälte, Richter, Studierende, Referendare, Politiker, Journalisten.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Andreas von Arnauld,
Helmut Philipp Aust,
Ariane Berger,
Christian Bickenbach,
Sigrid Boysen,
Roland Broemel,
Siegfried Broß,
Brun-Otto Bryde,
Andrea Edenharter,
Christian Ernst,
Michael Lysander Fremuth,
Michael Goldhammer,
Kathrin Groh,
Elke Gurlit,
Dirk Hanschel,
Daniel Heck,
Bettina Heiderhoff,
Markus Heintzen,
Thomas Holzner,
Jörn Axel Kämmerer,
Andreas Kerkemeyer,
Sebastian Graf von Kielmansegg,
Anika Klafki,
Markus Kotzur,
Philip Kunig,
Ute Mager,
Mario Martini,
Stefan Martini,
Karl-Georg Mayer,
Wolfgang Meyer,
Ingo von Münch,
Markus Riemenschneider,
Frank Saliger,
Angela Schwerdtfeger,
Karl-Peter Sommermann,
Paulina Starski,
Jörg Peter Strasburger,
Hans-Heinrich Trute,
Robert Uerpmann-Wittzack,
Johann Justus Vasel,
Astrid Wallrabenstein,
Mattias Wendel,
Rudolf Wendt,
Daniela Winkler,
Marc Zeccola
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Dem Europarecht kommt in der juristischen Ausbildung und Prüfung eine hohe und weiter steigende Bedeutung zu. Die Fallsammlung ermöglicht Studierenden sowohl im Pflichtfachbereich als auch im Schwerpunkt Europarecht die klausurmäßige Übung, Wiederholung und Vertiefung wichtiger europarechtlicher Fragestellungen einschließlich ihrer Verbindungen zum nationalen Recht und zum Völkerrecht. Für die Neuauflage wurden die Fälle umfassend überarbeitet und aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Dem Europarecht kommt in der juristischen Ausbildung und Prüfung eine hohe und weiter steigende Bedeutung zu. Die Fallsammlung ermöglicht Studierenden sowohl im Pflichtfachbereich als auch im Schwerpunkt Europarecht die klausurmäßige Übung, Wiederholung und Vertiefung wichtiger europarechtlicher Fragestellungen einschließlich ihrer Verbindungen zum nationalen Recht und zum Völkerrecht. Für die Neuauflage wurden die Fälle umfassend überarbeitet und aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Dem Europarecht kommt in der juristischen Ausbildung und Prüfung eine hohe und weiter steigende Bedeutung zu. Die Fallsammlung ermöglicht Studierenden sowohl im Pflichtfachbereich als auch im Schwerpunkt Europarecht die klausurmäßige Übung, Wiederholung und Vertiefung wichtiger europarechtlicher Fragestellungen einschließlich ihrer Verbindungen zum nationalen Recht und zum Völkerrecht. Für die Neuauflage wurden die Fälle umfassend überarbeitet und aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Dem Europarecht kommt in der juristischen Ausbildung und Prüfung eine hohe und weiter steigende Bedeutung zu. Die Fallsammlung ermöglicht Studierenden sowohl im Pflichtfachbereich als auch im Schwerpunkt Europarecht die klausurmäßige Übung, Wiederholung und Vertiefung wichtiger europarechtlicher Fragestellungen einschließlich ihrer Verbindungen zum nationalen Recht und zum Völkerrecht. Für die Neuauflage wurden die Fälle umfassend überarbeitet und aktualisiert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Thomas Holzner untersucht konsensuale Handlungs- und Organisationsformen sowie den Einbezug Privater in diese auf ihre Gemeinsamkeiten. Dabei werden nicht nur das Sozialrecht, sondern auch andere Rechtsgebiete, wie z.B. das Hochschul-, Wirtschafts-, Lebensmittel- und Medienrecht als Referenzgebiete herangezogen. Der Autor versucht, diese mit der Kategorisierung als gruppenplurale Konsensverwaltung dogmatisch zu erfassen und in das System des Allgemeinen Verwaltungsrechts zu integrieren. Gleichzeitig stellt er eine Theorie zur demokratischen Legitimation dieser Phänomene vor, die es unter Fortbildung des klassischen Legitimationsmodells ermöglicht, die demokratische Legitimation von Organisationsformen wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss, aber auch z.B. den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, der Filmförderungsanstalt oder der Lebensmittelbuch- und der Gendiagnostik-Kommission zu begründen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Ziel der Arbeit ist es, Entstehung und Entwicklung der Vertrauensfrage zu untersuchen und dabei der Frage nachzugehen, ob diesbezüglich durch die Staatspraxis ein Verfassungswandel stattgefunden hat. Hierzu konturiert Thomas Holzner zu Beginn im epistemologischen Anschluss an Georg Jellinek und Paul Laband die staatsrechtliche Kategorie des Verfassungswandels.
Im Anschluss zeichnet der Autor die Entwicklung der Vertrauensfrage nach und spannt dabei einen historischen und zeitgeschichtlichen Bogen von der politischen und verfassungsrechtlichen Analyse der Vertrauensfrage in der WRV über die Diskussionen im Parlamentarischen Rat bis hin zur Staatspraxis in der Bundesrepublik. Dabei werden die einzelnen Vertrauensfragen von deren politischer Vorgeschichte bis zu den abschließenden Entscheidungen des BVerfG und der Debatte in der juristischen Publizistik entsprechend der normativen Voraussetzungen und Folgen diskutiert. Somit wird ein unmittelbarer Vergleich, eingebettet in den historischen, politischen und juristischen Gesamtkontext, gewährleistet. Hieran schließt sich eine Untersuchung der Folgen auf Art. 68 GG, die beteiligten Bundesorgane sowie auf deren Kräfteverhältnis im Grundgesetz an.
Der Autor, der den interdisziplinären Brückenschlag zwischen zeitgeschichtlichen, politikwissenschaftlichen und staatsrechtlichen Aspekten versucht, kommt zu dem Ergebnis, dass Art. 68 GG durch die Staatspraxis sowie die hiervon getriebene Rechtsprechung des BVerfG einem Verfassungswandel unterlag, der, von der ursprünglichen Zielsetzung des Art. 68 GG abweichend, nun eine Auflösungsmöglichkeit des Bundeskanzlers im Zusammenwirken mit der Mehrheit des Bundestags beinhaltet. Die Aussage Jellineks von der "Normativität des Faktischen" wird dadurch bestätigt und kann somit auch heute noch Aktualität und Geltung beanspruchen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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