Inhalt:
Peer Zumbansen: Spiegelungen von Staat und Gesellschaft: Governance-Erfahrungen in der Globalisierungsdebatte — Christoph Moellers: Globalisierte Jurisprudenz: Einflüsse relativierter Nationalstaatlichkeit auf das Konzept des Rechts und die Funktion seiner Theorie — Gralf-Peter Calliess: Globale Kommunikation – staatenloses Recht — Christoph Brömmelmeyer: Internet Governance: Recht als Steuerungsinstrument für ein globales Kommunikationsforum — Thomas Schramme: Humanitäre Intervention: eine contradictio in adjecto? — Regina Kreide: Soziale Menschenrechte und Verpflichtungen — Gabriele Dördelmann: Dürfen Völker sezedieren? — Günther Kreuzbauer: Rechtstheoretisches Konzept zur Evaluierung des Internationalen Gerichtshofs
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Das rechtsphilosophische Fragen der Sophisten ist so vielseitig, daß es kaum auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden kann. Im Zentrum ihrer Kontroversen stehen aber die Gegensätze von Gleichheit und Ungleichheit, von Recht als einem Resultat der Vereinigung von Schwachen oder als dem tyrannischen Willen eines Einzelnen, von der Gerechtigkeit als Eigennutz oder als dem Nutzen des anderen und vor allem von Naturrecht und positivem Recht. Diese Spannungen treiben das menschliche Denken und Entscheiden, aber auch die Rhetorik als Kunst, dieses zu beeinflussen, aus sich hervor.
Die Autoren des vorliegenden Bandes haben bei einer Tagung des „Arbeitskreises Ideengeschichte der Rechtsphilosophie“ diese Herausforderung angenommen und ihre andauernde Relevanz für die Begründung des Rechts unter Beweis gestellt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zum Werk
Der vorliegende Band stellt die Frage nach Stand und Perspektiven rechtlicher Dogmatik in diversen Bereichen des Privatrechts und öffentlichen Rechts, in interdisziplinären Zusammenhängen sowie in der Rechtspraxis, wie z.B.:ArbeitsrechtGrundrechteLaw and EconomicsSteuerrechtStrafrechtVerfahrensrechtDie umfangreichen Beiträge betrachten aus verschiedenen Perspektiven die rechtsdogmatische Entwicklung, die sie hervorgebracht hat, nach den Voraussetzungen, auf denen sie ruht, nach den Ansprüchen, denen sie zu genügen hat, nach der Leistungsfähigkeit, die sie beanspruchen kann, nach der Anschlussfähigkeit, die ihr innewohnt und überhaupt nach dem Charakter einer Befassung mit dem positiven Recht, die so vielen so vieles sagt.
Vorteile auf einen Blicküber 25 unterschiedliche PerspektivenBeträge von renommierten Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Zielgruppe
Für Interessentinnen und Interessenten der Rechtsdogmatik.
Aktualisiert: 2023-06-15
Autor:
Anne van Aaken,
Carsten Bäcker,
Christoph Bezemek,
Elisabeth Brameshuber,
Peter Bydlinski,
Walter Doralt,
Harald Eberhard,
Tina Ehrke-Rabel,
Iris Eisenberger,
Mathis Fister,
Nikolaus Forgó,
Claudia Fuch,
Andreas Glaser,
Maye Hertig Randall,
Michael Holoubek,
Elisabeth Holzleithner,
Anna-Bettina Kaiser,
Stephan Kirste,
Georg Kodek,
Brigitta Lurger,
Michael Mayrhofer,
Andreas Mueller,
Matthias Neumayr,
Bettina Nunner-Krautgasser,
Katharina Pabel,
Stefan Perner,
Klaus Poier,
Michael Potacs,
Erich Pürgy,
Susanne Rendl-Krauskopf,
Friedrich Rüffler,
Alexander Somek,
Martin Spitzer,
Emanuel Towfigh,
Christiane Wendehorst,
Erika de Wet,
Ewald Wiederin
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Philosophische und wissenschaftliche Erkenntnisse besagen in aller Regel noch nichts über ihre lebensweltliche Brauchbarkeit. Nur demjenigen, der bei allem Denken die den alltäglichen Dingen dieser Lebenswelt eigene Natur im Auge behält, wie sie sich etwa im Moment einer Entscheidung zeigt, kann es gelingen, rechte Antworten zu finden. Dies ist eine wesentliche Erkenntnis Werner Maihofers. Es wird sein unüberholbares Verdienst bleiben, unter Absage an ein unglaubwürdig gewordenes Deutungsschema traditioneller Wesensphilosophie den existenzphilosophischen Ansatz für das Recht erschlossen zu haben, indem er die bis dahin zu wenig beachtete Rolle des Einzelnen im zwischenmenschlichen Handeln hervorgehoben hat: das in seiner jeweiligen Situation ihm Aufgegebene, das allem Vorgegebenen, etwa in Form des geltenden Rechts oder des Sittengesetzes, an Bedeutung nicht nachstehen dürfe. Der Mensch in seinem Alltag war ihm wichtig, und zwar nicht nur in anthropologischer oder soziologischer Vermessung, sondern mit dem Ziel, das Wesen des Menschlichen allein aus seinem Da-sein zu erschließen. In all dem zeichnet sich eine grundsätzliche Bereitschaft zum Gespräch mit dem oder den Anderen ab, die Werner Maihofers Denken und Handeln von Beginn an geprägt hat: als Wissenschaftler, als Strafrechtsreformer, als Politiker und Bundesinnenminister in schwieriger Zeit. Seine bedeutenden Arbeiten zu Existenz und Ordnung, zu einem neuen Strafrecht, zur menschlichen Würde bis hin zu den Prinzipien freiheitlicher Demokratie und den kulturellen Aufgaben des modernen Staates legen davon Zeugnis ab. Darüber wurde, zusammen mit Werner Maihofer, bei einem aus Anlass seines 90. Geburtstages veranstalteten Kolloquium in Bad Homburg diskutiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Hegels »Grundlinien der Philosophie des Rechts« gehören zu den einflussreichsten philosophischen Werken. Vor 200 Jahren entstanden, bereichern sie noch immer systematische Debatten auf den Gebieten der Handlungstheorie, der Politischen Philosophie, der Sozialphilosophie, der Rechtsphilosophie und der Rechtstheorie. Der vorliegende Band, zu dem prominente Philosophen und Rechtswissenschaftler beigetragen haben, beleuchtet sowohl die Rezeptionsgeschichte der Grundlinien als auch die Aktualität von Hegels Überlegungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Recht läßt sich nicht einfach in einer als absolut vorgestellten Zeit verorten. Es strukturiert vielmehr den rechtlich relevanten Zusammenhang von Gegenwart, Zukunft und Vergangenheit, die temporale Dramatik der rechtlichen Prozesse sowie die Bezüge zu anderen sozialen und natürlichen Zeiten nach Wertungskriterien in einer eigenen rechtlichen Zeitordnung. Zeitgerechtigkeit, verstanden als Berücksichtigung und Zusammenordnung verschiedener Eigenzeitlichkeiten, wird so zur Leistung des positiven Rechts. Die Realisierung dieser normativen Zeitordnung hängt davon ab, daß das handelnde Bewußtsein diese Ordnung, die sich ihm als Vergangenheitsbindung darstellt, geschichtlich übernimmt und mit der eigenen Gegenwart und Zukunft vermittelt.
Eine skizzenhafte Rekonstruktion der Ideengeschichte zeigt, daß der Antike die Vorstellung einer gerechten Naturordnung als einheitliche Grundlage von äußeren Bewegungen und damit Zeit und auch Recht selbstverständlich war. Ihr weiterer Gang bringt dann zum einen eine Verinnerlichung des Zeit- und Rechtsbewußtseins und zum anderen eine Ablösung einer objektiven Zeit von den sie konstituierenden Prozessen sowie die Verabstrahierung von Ewigkeit, die nicht mehr als Einheit der Zeitdimensionen, sondern als Negation der Zeit gesehen wird. Auch Recht fällt als positives in diese Zeitordnung oder hat als Naturrecht Teil an der Ewigkeit. Erst der deutsche Idealismus unternimmt dann wiederum den Versuch, in von der Vernunft geforderten zeitlichen Freiräumen (Kant) zu einer konkreten Zeitordnung zu kommen, die auch die Möglichkeit einer durch den Geist bestimmten rechtlichen Zeit eröffnet (Hegel). Dieser Ansatz wird dann etwa in Husserls Ausklammerung der objektiven Zeit oder auch Heideggers Zeitlichkeit des geschichtlichen Daseins massiv in Frage gestellt.
Löst sich in diesen Auffassungen auch eine Eigenzeitlichkeit des Rechts in die Zeitlichkeit des Daseins auf, so geht in der Systemtheorie das Zeit- und Rechtsbewußtsein in der Selbstreflexion des autopoietischen Rechtssystems unter. Eine Theorie der rechtlichen Zeit wird demgegenüber sowohl die Möglichkeit einer Eigenzeitlichkeit des positiven Rechts als auch die Bedeutung von Rechts- und Zeitbewußtsein zu berücksichtigen haben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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»Integration, Kommunikation und Konfrontation in Recht und Staat« enthält Untersuchungen zu zentralen Fragen des liberal-kommunitaristischen Rechtsstaats und legt zugleich Zeugnis ab vom Facettenreichtum der Arbeiten des 2010 verstorbenen Heidelberger Rechtsphilosophen und Staatsrechtlers Winfried Brugger. Menschenwürde, Menschenrechte, Gemeinwohl als Grundorientierung des Staates, Freiheit für die Kommunikation und kontroverse Fragen wie diejenige von Freiheit und Sicherheit sowie Staat und Religion werden diskutiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zum Werk
Der vorliegende Band stellt die Frage nach Stand und Perspektiven rechtlicher Dogmatik in diversen Bereichen des Privatrechts und öffentlichen Rechts, in interdisziplinären Zusammenhängen sowie in der Rechtspraxis, wie z.B.:ArbeitsrechtGrundrechteLaw and EconomicsSteuerrechtStrafrechtVerfahrensrechtDie umfangreichen Beiträge betrachten aus verschiedenen Perspektiven die rechtsdogmatische Entwicklung, die sie hervorgebracht hat, nach den Voraussetzungen, auf denen sie ruht, nach den Ansprüchen, denen sie zu genügen hat, nach der Leistungsfähigkeit, die sie beanspruchen kann, nach der Anschlussfähigkeit, die ihr innewohnt und überhaupt nach dem Charakter einer Befassung mit dem positiven Recht, die so vielen so vieles sagt.
Vorteile auf einen Blicküber 25 unterschiedliche PerspektivenBeträge von renommierten Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Zielgruppe
Für Interessentinnen und Interessenten der Rechtsdogmatik.
Aktualisiert: 2023-06-13
Autor:
Anne van Aaken,
Carsten Bäcker,
Christoph Bezemek,
Elisabeth Brameshuber,
Peter Bydlinski,
Walter Doralt,
Harald Eberhard,
Tina Ehrke-Rabel,
Iris Eisenberger,
Mathis Fister,
Nikolaus Forgó,
Claudia Fuch,
Andreas Glaser,
Maye Hertig Randall,
Michael Holoubek,
Elisabeth Holzleithner,
Anna-Bettina Kaiser,
Stephan Kirste,
Georg Kodek,
Brigitta Lurger,
Michael Mayrhofer,
Andreas Mueller,
Matthias Neumayr,
Bettina Nunner-Krautgasser,
Katharina Pabel,
Stefan Perner,
Klaus Poier,
Michael Potacs,
Erich Pürgy,
Susanne Rendl-Krauskopf,
Friedrich Rüffler,
Alexander Somek,
Martin Spitzer,
Emanuel Towfigh,
Christiane Wendehorst,
Erika de Wet,
Ewald Wiederin
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Philosophische und wissenschaftliche Erkenntnisse besagen in aller Regel noch nichts über ihre lebensweltliche Brauchbarkeit. Nur demjenigen, der bei allem Denken die den alltäglichen Dingen dieser Lebenswelt eigene Natur im Auge behält, wie sie sich etwa im Moment einer Entscheidung zeigt, kann es gelingen, rechte Antworten zu finden. Dies ist eine wesentliche Erkenntnis Werner Maihofers. Es wird sein unüberholbares Verdienst bleiben, unter Absage an ein unglaubwürdig gewordenes Deutungsschema traditioneller Wesensphilosophie den existenzphilosophischen Ansatz für das Recht erschlossen zu haben, indem er die bis dahin zu wenig beachtete Rolle des Einzelnen im zwischenmenschlichen Handeln hervorgehoben hat: das in seiner jeweiligen Situation ihm Aufgegebene, das allem Vorgegebenen, etwa in Form des geltenden Rechts oder des Sittengesetzes, an Bedeutung nicht nachstehen dürfe. Der Mensch in seinem Alltag war ihm wichtig, und zwar nicht nur in anthropologischer oder soziologischer Vermessung, sondern mit dem Ziel, das Wesen des Menschlichen allein aus seinem Da-sein zu erschließen. In all dem zeichnet sich eine grundsätzliche Bereitschaft zum Gespräch mit dem oder den Anderen ab, die Werner Maihofers Denken und Handeln von Beginn an geprägt hat: als Wissenschaftler, als Strafrechtsreformer, als Politiker und Bundesinnenminister in schwieriger Zeit. Seine bedeutenden Arbeiten zu Existenz und Ordnung, zu einem neuen Strafrecht, zur menschlichen Würde bis hin zu den Prinzipien freiheitlicher Demokratie und den kulturellen Aufgaben des modernen Staates legen davon Zeugnis ab. Darüber wurde, zusammen mit Werner Maihofer, bei einem aus Anlass seines 90. Geburtstages veranstalteten Kolloquium in Bad Homburg diskutiert.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-07
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Das rechtsphilosophische Fragen der Sophisten ist so vielseitig, daß es kaum auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden kann. Im Zentrum ihrer Kontroversen stehen aber die Gegensätze von Gleichheit und Ungleichheit, von Recht als einem Resultat der Vereinigung von Schwachen oder als dem tyrannischen Willen eines Einzelnen, von der Gerechtigkeit als Eigennutz oder als dem Nutzen des anderen und vor allem von Naturrecht und positivem Recht. Diese Spannungen treiben das menschliche Denken und Entscheiden, aber auch die Rhetorik als Kunst, dieses zu beeinflussen, aus sich hervor.
Die Autoren des vorliegenden Bandes haben bei einer Tagung des „Arbeitskreises Ideengeschichte der Rechtsphilosophie“ diese Herausforderung angenommen und ihre andauernde Relevanz für die Begründung des Rechts unter Beweis gestellt.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Inhalt:
Peer Zumbansen: Spiegelungen von Staat und Gesellschaft: Governance-Erfahrungen in der Globalisierungsdebatte — Christoph Moellers: Globalisierte Jurisprudenz: Einflüsse relativierter Nationalstaatlichkeit auf das Konzept des Rechts und die Funktion seiner Theorie — Gralf-Peter Calliess: Globale Kommunikation – staatenloses Recht — Christoph Brömmelmeyer: Internet Governance: Recht als Steuerungsinstrument für ein globales Kommunikationsforum — Thomas Schramme: Humanitäre Intervention: eine contradictio in adjecto? — Regina Kreide: Soziale Menschenrechte und Verpflichtungen — Gabriele Dördelmann: Dürfen Völker sezedieren? — Günther Kreuzbauer: Rechtstheoretisches Konzept zur Evaluierung des Internationalen Gerichtshofs
Aktualisiert: 2023-06-07
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Aktualisiert: 2023-06-01
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Inhalt:
Peer Zumbansen: Spiegelungen von Staat und Gesellschaft: Governance-Erfahrungen in der Globalisierungsdebatte — Christoph Moellers: Globalisierte Jurisprudenz: Einflüsse relativierter Nationalstaatlichkeit auf das Konzept des Rechts und die Funktion seiner Theorie — Gralf-Peter Calliess: Globale Kommunikation – staatenloses Recht — Christoph Brömmelmeyer: Internet Governance: Recht als Steuerungsinstrument für ein globales Kommunikationsforum — Thomas Schramme: Humanitäre Intervention: eine contradictio in adjecto? — Regina Kreide: Soziale Menschenrechte und Verpflichtungen — Gabriele Dördelmann: Dürfen Völker sezedieren? — Günther Kreuzbauer: Rechtstheoretisches Konzept zur Evaluierung des Internationalen Gerichtshofs
Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-06-01
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Das rechtsphilosophische Fragen der Sophisten ist so vielseitig, daß es kaum auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden kann. Im Zentrum ihrer Kontroversen stehen aber die Gegensätze von Gleichheit und Ungleichheit, von Recht als einem Resultat der Vereinigung von Schwachen oder als dem tyrannischen Willen eines Einzelnen, von der Gerechtigkeit als Eigennutz oder als dem Nutzen des anderen und vor allem von Naturrecht und positivem Recht. Diese Spannungen treiben das menschliche Denken und Entscheiden, aber auch die Rhetorik als Kunst, dieses zu beeinflussen, aus sich hervor.
Die Autoren des vorliegenden Bandes haben bei einer Tagung des „Arbeitskreises Ideengeschichte der Rechtsphilosophie“ diese Herausforderung angenommen und ihre andauernde Relevanz für die Begründung des Rechts unter Beweis gestellt.
Aktualisiert: 2023-06-01
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