Nach dem Studium der Rechtswissenschaft wurde Joseph Georg Wolf bei Franz Wieacker in Göttingen mit einer Arbeit über den »Error im Römischen Privatrecht« promoviert und mit »Causa stipulationis« habilitiert; beide Werke haben die Forschung über die Dogmatik des römischen Privatrechts entscheidend beeinflußt. Von 1964 bis zu seiner Emeritierung 1998 lehrte er als Ordinarius der Romanistischen Abteilung des Institutes für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i. Br.
In seinen wissenschaftlichen Arbeiten hat er immer wieder die Frage nach den Ursprüngen des römischen Privatrechts behandelt; Untersuchungen über die archaischen Rituale der Diebstahlsverfolgung und der Herausgabeklage des Eigentümers, über die Streitbefestigung und über die Freilassung von Sklaven haben Grundsätzliches geklärt. Bald nach der Erstpublikation des neuen pompejanischen Urkundenfundes von 1959 erkannte J. G. Wolf als erster, daß unzureichende Lesungen der Urkunden unser Bild von der römischen Rechtswirklichkeit zu verfälschen drohten; seinen Arbeiten ist es zu verdanken, daß die Forschung über diese Urkunden zu einer eigenen Disziplin in der Wissenschaft vom römischen Recht geworden ist und erstaunliche Ergebnisse hervorgebracht hat. Daneben stehen Untersuchungen über die Rechtspolitik der römischen Kaiser, über den klassischen Zivilprozeß und über vieles andere.
Seine Schüler leitete er vor allem an, die Werke der klassischen Jurisprudenz zu analysieren und ihre juristisch-literarische Individualität festzustellen. Die Gesamtheit der Arbeiten über Juristen von Labeo bis Paulus - die meisten sind in der von J. G. Wolf wieder ins Leben gerufenen Reihe der »Freiburger Rechtsgeschichtlichen Abhandlungen« erschienen - hat J. G. Wolf den internationalen Ruf des Begründers der »Freiburger Schule« der rechtshistorischen Forschung eingetragen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-01
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Nach dem Studium der Rechtswissenschaft wurde Joseph Georg Wolf bei Franz Wieacker in Göttingen mit einer Arbeit über den »Error im Römischen Privatrecht« promoviert und mit »Causa stipulationis« habilitiert; beide Werke haben die Forschung über die Dogmatik des römischen Privatrechts entscheidend beeinflußt. Von 1964 bis zu seiner Emeritierung 1998 lehrte er als Ordinarius der Romanistischen Abteilung des Institutes für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i. Br.
In seinen wissenschaftlichen Arbeiten hat er immer wieder die Frage nach den Ursprüngen des römischen Privatrechts behandelt; Untersuchungen über die archaischen Rituale der Diebstahlsverfolgung und der Herausgabeklage des Eigentümers, über die Streitbefestigung und über die Freilassung von Sklaven haben Grundsätzliches geklärt. Bald nach der Erstpublikation des neuen pompejanischen Urkundenfundes von 1959 erkannte J. G. Wolf als erster, daß unzureichende Lesungen der Urkunden unser Bild von der römischen Rechtswirklichkeit zu verfälschen drohten; seinen Arbeiten ist es zu verdanken, daß die Forschung über diese Urkunden zu einer eigenen Disziplin in der Wissenschaft vom römischen Recht geworden ist und erstaunliche Ergebnisse hervorgebracht hat. Daneben stehen Untersuchungen über die Rechtspolitik der römischen Kaiser, über den klassischen Zivilprozeß und über vieles andere.
Seine Schüler leitete er vor allem an, die Werke der klassischen Jurisprudenz zu analysieren und ihre juristisch-literarische Individualität festzustellen. Die Gesamtheit der Arbeiten über Juristen von Labeo bis Paulus - die meisten sind in der von J. G. Wolf wieder ins Leben gerufenen Reihe der »Freiburger Rechtsgeschichtlichen Abhandlungen« erschienen - hat J. G. Wolf den internationalen Ruf des Begründers der »Freiburger Schule« der rechtshistorischen Forschung eingetragen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Nach dem Studium der Rechtswissenschaft wurde Joseph Georg Wolf bei Franz Wieacker in Göttingen mit einer Arbeit über den »Error im Römischen Privatrecht« promoviert und mit »Causa stipulationis« habilitiert; beide Werke haben die Forschung über die Dogmatik des römischen Privatrechts entscheidend beeinflußt. Von 1964 bis zu seiner Emeritierung 1998 lehrte er als Ordinarius der Romanistischen Abteilung des Institutes für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i. Br.
In seinen wissenschaftlichen Arbeiten hat er immer wieder die Frage nach den Ursprüngen des römischen Privatrechts behandelt; Untersuchungen über die archaischen Rituale der Diebstahlsverfolgung und der Herausgabeklage des Eigentümers, über die Streitbefestigung und über die Freilassung von Sklaven haben Grundsätzliches geklärt. Bald nach der Erstpublikation des neuen pompejanischen Urkundenfundes von 1959 erkannte J. G. Wolf als erster, daß unzureichende Lesungen der Urkunden unser Bild von der römischen Rechtswirklichkeit zu verfälschen drohten; seinen Arbeiten ist es zu verdanken, daß die Forschung über diese Urkunden zu einer eigenen Disziplin in der Wissenschaft vom römischen Recht geworden ist und erstaunliche Ergebnisse hervorgebracht hat. Daneben stehen Untersuchungen über die Rechtspolitik der römischen Kaiser, über den klassischen Zivilprozeß und über vieles andere.
Seine Schüler leitete er vor allem an, die Werke der klassischen Jurisprudenz zu analysieren und ihre juristisch-literarische Individualität festzustellen. Die Gesamtheit der Arbeiten über Juristen von Labeo bis Paulus - die meisten sind in der von J. G. Wolf wieder ins Leben gerufenen Reihe der »Freiburger Rechtsgeschichtlichen Abhandlungen« erschienen - hat J. G. Wolf den internationalen Ruf des Begründers der »Freiburger Schule« der rechtshistorischen Forschung eingetragen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Über Jahrtausende gehörte der Seeraub zu den prägenden Faktoren der Geschichte des Mittelmeerraums. Die Akteure wurden als Bedrohung wahrgenommen, bewirkten aber auch vielfältige Verbindungen über das Mittelmeer hinweg. Die Bekämpfung maritimer Gewalt diente antiken Imperien und mittelalterlichen Seerepubliken als Legitimationsgrundlage. Überfälle auf Küsten, Sklaverei und Freikaufgeschäfte spielten eine wichtige Rolle in den Konfrontationen zwischen islamischer und christlicher Welt. Der Band vereinigt Studien zu diesem Themenfeld erstmals in epochenübergreifender Perspektive.
Aktualisiert: 2023-04-24
Autor:
Alfonso Álvarez-Ossorio Rivas,
Michel Balard,
Enrico Basso,
Salvatore Bono,
Mohamed Chérif,
Georg Christ,
Vassilios Christides,
Mihran Dabag,
Marie-Luise Favreau-Lilie,
Albrecht Fuess,
Vincent Gabrielsen,
Ruthy Gertwagen,
Amir Gilan,
Dieter Haller,
Nikolas Jaspert,
Michael Kempe,
Sebastian Kolditz,
Christoph Krampe,
Marco Lenci,
Achim Lichtenberger,
Bernhard Linke,
Paulette Panzac,
Magnus Ressel,
Manfred Schneider,
Cornel Zwierlein
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Praktiken des Beutemachens wecken Faszination wie Abscheu, sei es in europäischen und arabischen Bürgerkriegen oder den »kleinen Kriegen« in Afrika.Goten, Schweizer Söldner, Landsknechte, Kosaken, Hajduken und die RugaRugaGemeinschaften Mirambos in Ostafrika verbinden vergleichbare Beutepraktiken und Beuteökonomien. Spezialisten für die jeweiligen Gemeinschaften untersuchen in historischer Perspektive die Bedeutung von Beute für den Zusammenhalt dieser Gewaltgemeinschaften. Welche Rolle spielte Gewaltanwendung, wie wurde Beute verteilt und genutzt, welche symbolische Qualität wurde ihr zugesprochen?
Aktualisiert: 2023-04-26
Autor:
Guido M Berndt,
Hans-Jürgen Bömelburg,
Horst Carl,
Cora Dietl,
Stig Förster,
Andreas Helmedach,
Michael Jucker,
Christoph Krampe,
Bernhard R. Kroener,
Mischa Meier,
Daria Starcenko M. A.,
Bernd Wegner,
Michael Werner,
Stefan Xenakis,
Stephanie Zehnle
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Widmung
Ich widme diese Fallsammlung meinem Lehrer Joseph Georg Wolf (*1930 in Düsseldorf - †2017 in Freiburg i. Br.).
Joseph Georg Wolf war Schüler von Franz Wieacker (1908-1994) in Göttingen. Dieser wiederum war Schüler von Fritz Pringsheim, der den Lehrstuhl für Römisches Recht und Bürgerliches Recht in Freiburg innehatte.
Joseph Georg Wolf wurde 1964 aus Göttingen nach Freiburg als Nachfolger von Fritz Pringsheim (1882-1967) auf dessen Lehrstuhl berufen.
Einleitung
Grundlagen des antiken römischen Rechts für Studierende zeigen sich im praktischen Einzelfall. Die Sammlung ist nicht nur für Studierende der Rechtswissenschaft geeignet, sondern für alle, die Näheres zur antiken römischen Rechtspraxis wissen möchten
Aktualisiert: 2020-06-30
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Römisches Recht
Zahlreiche Rechtsordnungen hat das Römische Recht maßgeblich beeinflusst. Mit seinen grundlegenden Prinzipien wirkt es so auf vielfältige Weise auch in der Gegenwart fort, ist Gegenstand der Forschung, verbindet Rechtskulturen, Länder und Kontinente. Deutlich wird dies auch in der Person eines seiner hervorragenden Vertreter: 81 Autoren aus nahezu allen Teilen Europas, aus Nord- und Südamerika und aus Südostasien sind in dieser Festschrift zusammengekommen, um ihre Verbundenheit mit Rolf Knütel zu bekräftigen.
Die Themen der Beiträge sind weit gespannt, es finden sich quellengeschichtliche, sozialgeschichtliche, dogmengeschichtliche und historisch-vergleichende Arbeiten nebeneinander. Alle Beiträge aber haben ihren Ausgangspunkt im klassischen römischen Recht, dem Recht also, dem auch der Jubilar seine weit überwiegende Arbeitskraft widmet. Nicht nur das Fach selbst aber verbindet die vielen Gratulanten, sondern auch Rolf Knütel in seiner Person. Ihm ist es in den letzten Jahrzehnten wie kaum einem anderen gelungen, einen internationalen Kreis von Kollegen zu versammeln, die in Forschung und Lehre des Römischen Rechts zusammenarbeiten.
Aktualisiert: 2019-02-13
Autor:
Jorge Adame Goddard,
Holger Altmeppen,
Hans Ankum,
Peter Apathy,
Ralph Backhaus,
Okko Behrends,
Hans-Peter Benöhr,
Alfons Bürge,
Luigi Capogrossi-Colognesi,
Riccardo Cardilli,
Cosimo Cascione,
Amelia Castresana Herrero,
Emmanuelle Chevreau,
Tiziana Chiusi,
Byoung Jo Choe,
Sandro Corbino,
Nunzia Donadio,
Wolfgang Ernst,
Giuseppe Falcone,
Iole Fargnoli,
Thomas Finkenauer,
Jean-François Gerkens,
Teresa Giménez-Candela,
Peter Gröschler,
Alejandro Guzmán Brito,
Jan Dirk Harke,
Éva Jakab,
Horst Heinrich Jakobs,
Nils Jansen,
Wolfgang Kaiser,
Georg Klingenberg,
Christoph Krampe,
Janez Kranjc,
Berthold Kupisch,
Luigi Labruna,
Detlef Liebs,
Sebastian Lohsse,
Klaus Luig,
Ulrike Malmendier,
Ulrich Manthe,
Carla Masi Doria,
Dorothea Mayer-Maly,
Jens Peter Meincke,
Felice Mercogliano,
Jian Mi,
Shigeo Nishimura,
Dieter Nörr,
Javier Paricio,
Martin Pennitz,
Attila Pókecz Kovács,
Johannes Michael Rainer,
Ingo Reichard,
Tilman Repgen,
Alan Rodger,
Robert Röhle,
Thomas Rüfner,
Dietmar Schanbacher,
Martin Schermaier,
Gottfried Schiemann,
Sandro Schipani,
Bruno Schmidlin,
Eltjo J. H. Schrage,
Werner Schubert,
Boudewijn Sirks,
Tullio Spagnuolo Vigorita,
Jop Spruit,
Jakob Stagl,
Fritz Sturm,
Sebastiano Tafaro,
Gerhard Thür,
Shiyong Tian,
Hans Erich Troje,
Andreas Wacke,
Wolfgang Waldstein,
Tammo Wallinga,
Gunter Wesener,
Hans Wieling,
Laurens C. Winkel,
Joseph Georg Wolf,
Reinhard Zimmermann,
Otto Zwierlein
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Nach dem Studium der Rechtswissenschaft wurde Joseph Georg Wolf bei Franz Wieacker in Göttingen mit einer Arbeit über den »Error im Römischen Privatrecht« promoviert und mit »Causa stipulationis« habilitiert; beide Werke haben die Forschung über die Dogmatik des römischen Privatrechts entscheidend beeinflußt. Von 1964 bis zu seiner Emeritierung 1998 lehrte er als Ordinarius der Romanistischen Abteilung des Institutes für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i. Br.
In seinen wissenschaftlichen Arbeiten hat er immer wieder die Frage nach den Ursprüngen des römischen Privatrechts behandelt; Untersuchungen über die archaischen Rituale der Diebstahlsverfolgung und der Herausgabeklage des Eigentümers, über die Streitbefestigung und über die Freilassung von Sklaven haben Grundsätzliches geklärt. Bald nach der Erstpublikation des neuen pompejanischen Urkundenfundes von 1959 erkannte J. G. Wolf als erster, daß unzureichende Lesungen der Urkunden unser Bild von der römischen Rechtswirklichkeit zu verfälschen drohten; seinen Arbeiten ist es zu verdanken, daß die Forschung über diese Urkunden zu einer eigenen Disziplin in der Wissenschaft vom römischen Recht geworden ist und erstaunliche Ergebnisse hervorgebracht hat. Daneben stehen Untersuchungen über die Rechtspolitik der römischen Kaiser, über den klassischen Zivilprozeß und über vieles andere.
Seine Schüler leitete er vor allem an, die Werke der klassischen Jurisprudenz zu analysieren und ihre juristisch-literarische Individualität festzustellen. Die Gesamtheit der Arbeiten über Juristen von Labeo bis Paulus - die meisten sind in der von J. G. Wolf wieder ins Leben gerufenen Reihe der »Freiburger Rechtsgeschichtlichen Abhandlungen« erschienen - hat J. G. Wolf den internationalen Ruf des Begründers der »Freiburger Schule« der rechtshistorischen Forschung eingetragen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Praktiken des Beutemachens wecken Faszination wie Abscheu, sei es in europäischen und arabischen Bürgerkriegen oder den »kleinen Kriegen« in Afrika.Goten, Schweizer Söldner, Landsknechte, Kosaken, Hajduken und die RugaRugaGemeinschaften Mirambos in Ostafrika verbinden vergleichbare Beutepraktiken und Beuteökonomien. Spezialisten für die jeweiligen Gemeinschaften untersuchen in historischer Perspektive die Bedeutung von Beute für den Zusammenhalt dieser Gewaltgemeinschaften. Welche Rolle spielte Gewaltanwendung, wie wurde Beute verteilt und genutzt, welche symbolische Qualität wurde ihr zugesprochen?
Aktualisiert: 2023-04-26
Autor:
Guido M Berndt,
Hans-Jürgen Bömelburg,
Horst Carl,
Cora Dietl,
Stig Förster,
Andreas Helmedach,
Michael Jucker,
Christoph Krampe,
Bernhard R. Kroener,
Mischa Meier,
Daria Starcenko M. A.,
Bernd Wegner,
Michael Werner,
Stefan Xenakis,
Stephanie Zehnle
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Mit der Vereinheitlichung des bürgerlichen Rechts durch das Bürgerliche Gesetzbuch wurde eine Neufassung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs von 1861 notwendig. Trotz der Bedeutung des am 1. Januar 1900 in Kraft getretenen neuen Handelsgesetzbuchs als der wichtigsten privatrechtlichen Kodifikation neben dem BGB sind die Quellen zur Neukodifizierung des Handelsrechts bislang ganz überwiegend unveröffentlicht geblieben.
Diesem Mangel hilft die Edition der "Quellen zum Handelsgesetzbuch von 1897" ab. Mit ihr werden alle amtlichen Materialien zum HGB vom Vorentwurf von 1895 an bis hin zu den Beratungen in der Reichstagskommission zugänglich, zudem auch die überaus aufschlußreichen Verhandlungen des 23. Deutschen Handelstages von 1896. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, den Werdegang des HGB in allen Phasen seiner Entstehung zu verfolgen und die Einflüsse aufzudecken, die zu seiner endgültigen Fassung geführt haben. Das Werk wendet sich in gleicher Weise an den Rechtshistoriker und an den Dogmatiker des geltenden Handelsrechts.
Aktualisiert: 2020-12-08
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Aktualisiert: 2020-10-12
Autor:
Peter Apathy,
Okko Behrends,
Elmar Bund,
Manfred Harder,
Franz Horak,
Bruno Huwiler,
Rolf Knütel,
Christoph Krampe,
Berthold Kupisch,
Fritz Raber,
Gottfried Schiemann,
Hans Hermann Seiler,
Hans Wieling,
Christian Wollschläger
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- Krampen, Ingo
- Krampen, Martin
- Krampen, Regine
- Krampen-Lietzke, Sabine
- Kramper, Andrea
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