Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-08
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Aktualisiert: 2023-06-08
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Mehrspuriger Schadenausgleich – ein anspruchsvolles Vorgehen, das im schweizerischen Haftpflicht- und Versicherungsrecht gesetzlich vorgegeben ist. Sozialversicherungsrecht, Privatversicherungsrecht und Haftpflichtrecht sind eng miteinander verbunden. Begriffe werden analog – oder eben nicht analog – verwendet. Kausalitäten müssen je bestimmt werden. Überentschädigungsberechnungen sind in allen drei Bereichen notwendig.
Oft fehlt die Gesamtschau – sowohl in der Rechtsetzung als auch in der Rechtsanwendung. Der vorliegende Sammelband greift die relevanten Fragen auf, und zwar in grundsätzlicher Form und mit Bezug auf die tägliche Praxis. Die Autorinnen und Autoren stellen Fragen und gehen ihnen auf den Grund. Die Herausgeberschaft verbindet die Beiträge mit eigenen Überlegungen. Damit liegt ein grosser, wichtiger Band vor, der die bisherige Entwicklung zusammenfasst und sie für die Zukunft anwendet.
Aktualisiert: 2021-11-30
Autor:
Ghislaine Frésard-Fellay,
Stephan Fuhrer,
Kaspar Gehring,
Thomas Geiser,
Pascal Grolimund,
Shirin Grünig,
Alexandre Guyaz,
Helmut Heiss,
Matthias Henn,
Lars Hochstein,
Christian Huber,
Bettina Hummer,
Atilay Ileri,
Christian Imhof,
Jörg Jeger,
Alexandra Jungo,
Ueli Kieser,
Barbara Klett,
Helmut Koziol,
Frédéric Krauskopf,
Hardy Landolt,
Peter Lang,
Miriam Lendfers,
Leander D. Loacker,
Thierry Luterbacher,
Riccardo Maisano,
David Mösch,
Hans-Jakob Mosimann,
Dominique Müller,
Jürg Nef,
Kurt Pärli,
Massimo Pergolis,
Stéphanie Perrenoud,
Andrea Pfleiderer,
Volker Pribnow,
Prof. Dr. Marc Hürzeler GmbH,
Sebastian Reichle,
Marco Reichmuth,
Vito Roberto,
Adrian Rothenberger,
Adrian Rufener,
Markus Schmid,
Paul Schultess,
Hans-Peter Schwintowski,
Eva Slavik,
Hans-Ulrich Stauffer,
Bernhard Stehle,
Hubert Stöckli ,
Philip Stolkin,
Daniel Summermatter,
Ursula Uttinger,
Stephan Weber,
Franz Werro,
Corinne Widmer Lüchinger,
Pierre Widmer,
Isabelle Wildhaber,
Oliver William,
Noémie Zürcher
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(SGHVR) legt ihr achtes Jahrbuch vor. Da die Jahrestagung aufgrund der COVID-Gesundheitskrise 2020 nicht abgehalten werden konnte, decken der Jahresbericht, die von der Gesellschaft prämierten Dissertationen und die Stellungnahmen der SGHVR zu Vernehmlassungen des Bundes die Jahre 2020 und 2021 ab. Dies betrifft den Jahresbericht, die von der Gesellschaft prämierten Dissertationen und die Stellungnahmen der SGHVR zu Vernehmlassungen des Bundes.
Der Band enthält ausserdem die schriftliche Fassung der an der Jahrestagung in Bern gehaltenen Vorträge. Der wissenschaftliche Teil war dem Thema «Wertewandel im Laufe der Zeit» gewidmet. Walter Fellmann, Anne-Sylvie Dupont und Stephan Fuhrer behandeln dieses Thema jeweils aus dem Blickwinkel von Haftpflichtrecht, Sozialversicherungsrecht und Privatversicherungsrecht.
Die Entwicklungen in der gedeckten Zeitperiode stellen Christine Chappuis (Haftpflichtrecht), Vincent Brulhart (Privatversicherungsrecht) und Marc Hürzeler (Berufliche Vorsorge) vor.
Aktualisiert: 2021-09-30
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Dieses bewährte Lehrbuch stellt die im OR BT geregelten Vertragstypen und das Wiener Kaufrecht (CISG) übersichtlich und gründlich dar. Erörtert werden weiter das Zusammenspiel zwischen dem Besonderen und dem Allgemeinen Teil des OR sowie die Grundzüge des Konsumentenschutzrechts. Dazu kommen Ausführungen zu den Innominatverträgen, also den gesetzlich nicht speziell geregelten Verträgen, von denen der Leasing-, der Alleinvertriebs- und der Franchisevertrag eingehender beschrieben werden. Nicht fehlen darf der Versicherungsvertrag, der in der Ausbildung ungeachtet seiner praktischen Bedeutung nicht selten vernachlässigt wird.
Zusammen mit dem Gauch/Schluep/Schmid/Emmenegger, OR Allgemeiner Teil, bietet dieses Lehrbuch eine homogene Gesamtdarstellung des schweizerischen Vertragsrechts, die für Studium und Praxis gleichermassen geeignet ist.
PrintPlu§: Profitieren Sie zusätzlich zum Buch von den uneingeschränkten Möglichkeiten eines E-Books auf Ihrem PC, Mac oder Tablet!
Aktualisiert: 2021-08-30
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Prof. Dr. Walter Fellmann, Ordinarius für Schweizerisches und Europäisches Privatrecht an der Universität Luzern und Rechtsanwalt bei der SwissLegal Fellmann Rechtsanwälte AG, hat im Dezember 2020 seinen 65. Geburtstag gefeiert. Aus diesem Anlass haben zwei langjährige Weggefährten von Walter Fellmann, Prof. Dr. Karin Müller und Prof. Dr. Jörg Schwarz, eine Festschrift herausgegeben.
In «Auf zu neuen Ufern!» haben 44 namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis 35 Beiträge zu Ehren von Walter Fellmann verfasst. Die Themen der Beiträge sind – entsprechend dem weiten Spektrum der Forschungsgebiete und dem grossen Wirkungsbereich von Walter Fellmann – breit angelegt. Neben Beiträgen zum Haftpflicht- und Versicherungsrecht sowie zum Vertragsrecht, finden sich Beiträge zum Erb- und Sachenrecht, zum Gesellschaftsrecht, zum Verfahrensrecht und auch zum Anwaltsrecht sowie Arzt- und Medizinrecht. In diesem Sinn ist die Festschrift eine Fundgrube spannender Beiträge rund um das Wirken von Walter Fellmann.
Aktualisiert: 2021-05-18
Autor:
Jürg-Beat Ackermann,
Regina E Aebi-Müller,
François Bohnet,
Anna Coninx,
Arnaud Constantin,
Lorenz Droese,
David Dürr,
Philipp Egli,
Paul Eitel,
Susan Emmenegger,
Andreas Furrer,
Thomas Gächter,
Peter Gauch,
Daniel Girsberger,
Barbara Graham-Siegenthaler,
Stephan Hartmann,
Sebastian Heselhaus,
Elias Hörhager,
Vagias Karavas,
Martin Kayser,
Andreas Kellerhals,
Alfred Koller,
Thomas Koller,
Frédéric Krauskopf,
Simon Leu,
Michele Luminati,
Stefan Maeder,
Josianne Magnin,
Raphael Märki,
Karin Mueller,
Roland Norer,
Thomas Poledna,
Martina Reber,
Paul Richli,
Markus Schmid,
Antoine Schnegg,
Jörg Schwarz,
Hubert Stöckli ,
Kerstin Noëlle Vokinger,
Jeremias Wartmann,
Rolf H. Weber,
Stephan Weber,
Amédéo Wermelinger,
Franz Werro
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Prof. Dr. Walter Fellmann, Ordinarius für Schweizerisches und Europäisches Privatrecht an der Universität Luzern und Rechtsanwalt bei der SwissLegal Fellmann Rechtsanwälte AG, hat im Dezember 2020 seinen 65. Geburtstag gefeiert. Aus diesem Anlass haben zwei langjährige Weggefährten von Walter Fellmann, Prof. Dr. Karin Müller und Prof. Dr. Jörg Schwarz, eine Festschrift herausgegeben.
In «Auf zu neuen Ufern!» haben 44 namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis 35 Beiträge zu Ehren von Walter Fellmann verfasst. Die Themen der Beiträge sind – entsprechend dem weiten Spektrum der Forschungsgebiete und dem grossen Wirkungsbereich von Walter Fellmann – breit angelegt. Neben Beiträgen zum Haftpflicht- und Versicherungsrecht sowie zum Vertragsrecht, finden sich Beiträge zum Erb- und Sachenrecht, zum Gesellschaftsrecht, zum Verfahrensrecht und auch zum Anwaltsrecht sowie Arzt- und Medizinrecht. In diesem Sinn ist die Festschrift eine Fundgrube spannender Beiträge rund um das Wirken von Walter Fellmann.
Aktualisiert: 2023-01-17
Autor:
Jürg-Beat Ackermann,
Regina E Aebi-Müller,
François Bohnet,
Anna Coninx,
Arnaud Constantin,
Lorenz Droese,
David Dürr,
Philipp Egli,
Paul Eitel,
Susan Emmenegger,
Andreas Furrer,
Thomas Gächter,
Peter Gauch,
Daniel Girsberger,
Barbara Graham-Siegenthaler,
Stephan Hartmann,
Sebastian Heselhaus,
Elias Hörhager,
Vagias Karavas,
Martin Kayser,
Andreas Kellerhals,
Alfred Koller,
Thomas Koller,
Frédéric Krauskopf,
Simon Leu,
Michele Luminati,
Stefan Maeder,
Josianne Magnin,
Raphael Märki,
Karin Mueller,
Roland Norer,
Thomas Poledna,
Martina Reber,
Paul Richli,
Markus Schmid,
Antoine Schnegg,
Jörg Schwarz,
Hubert Stöckli ,
Kerstin Noëlle Vokinger,
Jeremias Wartmann,
Rolf H. Weber,
Stephan Weber,
Amédéo Wermelinger,
Franz Werro
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Professor Dr. Lukas Handschin, langjähriger Ordinarius für Privatrecht an der Universität Basel und Rechtsanwalt in Zürich, hat das schweizerische Handels- und Gesellschaftsrecht in Forschung, Lehre und Praxis über Jahrzehnte sehr bereichert und mitgeprägt. Aus Anlass seiner Emeritierung widmen ihm Freunde, Kollegen und Schüler eine Festschrift mit Beiträgen zu Themen, die auch die Forschungsschwerpunkte des Geehrten widerspiegeln:
- Gesellschaftsrecht
- Rechnungslegungsrecht
- Handelsrecht
- Sportrecht
Aktualisiert: 2021-01-07
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Am 29. August 2014 fand in Bern die 5. Schweizer Tagung für Zivilverfahrensrecht statt. Sie wagte sich dabei an die Schnittstellen des Zivilverfahrensrechts zum Strafprozessrecht.
Die Beiträge befassen sich mit den prozessualen Besonderheiten und beweisrechtlichen Strategien im Adhäsionsverfahren sowie die Einziehungs- und Sicherungsmittel des Straf- und des Zivilprozessrechts und deren Verhältnis zueinander, sowohl im nationalen wie im internationalen Kontext. Die Praxisrelevanz der behandelten Themen stand bislang im Widerspruch zur Lehre, die sich dazu nur vereinzelt geäussert hat. Das Werk leistet einen Beitrag, um diese Lücke zu schliessen.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Das Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG) vom 19. Dezember 1958 ist seit dem 1. Oktober 1959 in Kraft. Es ersetzte das Bundesgesetz über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr vom 15. März 1932, das die Gefährdungshaftung des Motorfahrzeughalters begründet hatte. Keine Gefährdungshaftung hat in der Praxis eine grössere Bedeutung als Art. 58 SVG: Nach den Zahlen des Bundesamts für Statistik kam es 2011 auf Schweizer Strassen zu insgesamt 18’990 Unfällen mit Personenschaden. Dabei wurden 320 Menschen getötet sowie 4437 schwer und 18’805 leicht verletzt. Es erstaunt daher, dass bei der Haftung des Motorfahrzeughalters nach wie vor viele Rechtsfragen ungeklärt sind.
Die Tagung von Weiterbildung Recht und der vorliegende Tagungsband setzen sich zum Ziel, diese Fragen wieder einmal in einen Gesamtzusammenhang zu stellen, um Praktikerinnen und Praktikern den Zugang zu möglichen Lösungen zu erleichtern.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Im Rahmen einer am 3. Juli 2014 unter der Leitung von Walter Fellmann und Bernhard Rüt-sche durchgeführten Tagung an der Universität Luzern wurden grundlegende Fragen des Staatshaftungsrechts beleuchtet. Der entsprechende Tagungsband enthält folgende Beiträge: Haftung für Verfahrensfehler, Haftung für polizeiliches Handeln, Haftung für 'mangelhafte' Aufsicht am Beispiel der Finanzmarktaufsicht, Haftung für falsche behördliche Auskunft, Haftung der mit öffentlichen Aufgaben betrauten Privaten, Haftung von Spitälern, Probleme bei mehreren Ersatzpflichtigen, Geltendmachung von Staatshaftungsansprüchen sowie Ver-jährung im Staatshaftungsrecht.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Das revidierte Verjährungsrecht tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft. Es führt im Deliktsrecht neue Verjährungsfristen ein. Zentral sind die Verlängerung der kurzen relativen Verjährungsfrist, die Einführung einer zwanzigjährigen absoluten Verjährungsfrist bei Tötung oder bei Körperverletzung sowie die Überarbeitung der ausserordentlichen Verjährungsfristen für Forderungen aus strafbaren Handlungen. Im Vertragsrecht bleiben die Verjährungsfristen grundsätzlich unangetastet. Art. 128a OR führt jedoch für Forderungen auf Schadenersatz oder Genugtuung aus vertragswidriger Körperverletzung oder Tötung eines Menschen neue Fristen ein: eine dreijährige relative und eine zwanzigjährige absolute Verjährungsfrist. Daneben finden sich im neuen Verjährungsrecht weitere punktuelle Änderungen.
Beim Gang durch das neue Recht bleibt auf Schritt und Tritt spürbar, dass es das Ergebnis eines harten politischen Tauziehens ist. Und auf den Anwalt lauern eigentlich Tretminen! Dieser Tagungsband stellt das neue Recht vor und dient als Wegweiser für die Zeit nach dem Inkrafttreten.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Das revidierte Verjährungsrecht tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft. Es führt im Deliktsrecht neue Verjährungsfristen ein. Zentral sind die Verlängerung der kurzen relativen Verjährungsfrist, die Einführung einer zwanzigjährigen absoluten Verjährungsfrist bei Tötung oder bei Körperverletzung sowie die Überarbeitung der ausserordentlichen Verjährungsfristen für Forderungen aus strafbaren Handlungen. Im Vertragsrecht bleiben die Verjährungsfristen grundsätzlich unangetastet. Art. 128a OR führt jedoch für Forderungen auf Schadenersatz oder Genugtuung aus vertragswidriger Körperverletzung oder Tötung eines Menschen neue Fristen ein: eine dreijährige relative und eine zwanzigjährige absolute Verjährungsfrist. Daneben finden sich im neuen Verjährungsrecht weitere punktuelle Änderungen.
Beim Gang durch das neue Recht bleibt auf Schritt und Tritt spürbar, dass es das Ergebnis eines harten politischen Tauziehens ist. Und auf den Anwalt lauern eigentlich Tretminen! Dieser Tagungsband stellt das neue Recht vor und dient als Wegweiser für die Zeit nach dem Inkrafttreten.
Aktualisiert: 2020-01-17
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Die Rechtsschutzversicherung schützt die Versicherten vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten. Bei der Zusammenarbeit mit freien Anwältinnen und Anwälten stellen sich viele Fragen. Es ist zu prüfen, welche Leistungen dem Versicherten überhaupt zustehen, namentlich ob er Anspruch auf Unterstützung durch einen unabhängigen Anwalt hat. Weiter stellen sich Fragen zu Inhalt und Tragweite von Kostengutsprachen und allfälligen Rahmenvereinbarungen zwischen Vertrauensanwälten und Versicherern. Dabei sind auch die berufsrechtlichen Schranken solcher Absprachen zu beachten. Ferner fragt sich, welches die rechtlichen Grundlagen der juristischen Dienstleistungen des Rechtsschutzversicherers sind und wie sie dafür haften. Der Tagungsband beleuchtet schliesslich ganz allgemein den Umgang mit Rechtsschutzversicherern aus Sicht der Anwaltschaft, aber auch aus dem Blickwinkel der Rechtsschutzversicherer.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Das Werk ist dem Thema «Aktuelles zum Stockwerkeigentum – insbesondere aus der Sicht des Notariats» gewidmet. Die Begründung von Stockwerkeigentum und damit in Zusammenhang weiter auch von Miteigentum an gemeinsamen Anlagen wie Einstellhallen sowie Kaufverträge über fertig gestellte oder erst noch zu erstellende Stockwerkeinheiten gehören zu den eigentlichen Kerngebieten der notariellen Tätigkeit. Der Beitrag von Prof. Dr. Stephan Wolf und Dr. Alexander Kernen, Rechtsanwalt und Notar, gilt der Begründung von Stockwerkeigentum und nachträglichen Änderungen, insbesondere aus der Sicht des Notars. Prof. Dr. Frédéric Krauskopf und MLaw Raphael Märki, Rechtsanwalt, befassen sich mit dem Kauf einer Stockwerkeinheit ab Plan und gehen auf die verschiedenen damit verbundenen Probleme ein. Weiter wird die durch die Musterurkundensammlungskommission des Verbandes bernischer Notare erstellte neue Musterurkunde «Das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft» durch Dr. Beat Bräm, Fürsprecher und Notar, vorgestellt. Prof. Dr. Amédéo Wermelinger, Rechtsanwalt, behandelt in einer Übersicht aktuelle Fragen und Probleme aus dem Stockwerkeigentum.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Die vom CIVPRO Bern in Zusammenarbeit mit der schweizerischen SchKG-Vereinigung organisierte neunte Schweizer Tagung für Zivilprozessrecht nahm sich dieses Jahr die «Rechtshängigkeit – national und international» zum Thema. Die zivilprozessuale Rechtshängigkeit zieht eine ganze Palette prozessualer und materieller Rechtsfolgen nach sich. An der Tagung in Bern vom September 2018 hielten renommierte Referenten aus Akademie und Praxis Vorträge. Dabei setzten sie sich vertieft mit den Grundlagen und Wirkungen der nationalen Rechtshängigkeit (Jürgen Brönnimann), ausgewählten besonderen Fragen im Zusammenhang mit dem Schlichtungsverfahren und der Neueinreichung der Klage nach einem Unzuständigkeitsentscheid (Miguel Sogo), den materiell-rechtlichen Rechtsfolgen der Rechtshängigkeit (Frédéric Krauskopf) sowie der internationalen Rechtshängigkeit (Felix Dasser) auseinander. Der vorliegende Tagungsband enthält die Beiträge in vollständiger und überarbeiteter Form.
Aktualisiert: 2019-01-23
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