Der Jahresband 2018-2020 versammelt eine repräsentative Auswahl von über 40 Gutachten spezialisierter Universitätsinstitute und des Max-Planck-Instituts Hamburg zu 27 Rechtsordnungen. Ein thematischer Schwerpunkt liegt auf dem besonders praxisrelevanten Verkehrsunfallrecht. Hierzu sind Gutachten zu einigen Nachbarrechtsordnungen Deutschlands sowie zu den Rechtsordnungen typischer Reise- und Urlaubsländer abgedruckt. Daneben bildet das Familien- und Erbrecht einen weiteren Schwerpunkt des Bandes. Darüber hinaus haben Gutachten zu Fragen u.a. des Vertragsrechts, des Sachenrechts, des Insolvenzrechts und des Verfahrensrechts Aufnahme gefunden. Aus dem Inhalt:
• Allgemeine Lehren des Zivilrechts: Vertretung, Vollmacht (Niederlande) – Verjährung (England)
• Schuldrecht: Kauf (Schweiz) – Darlehen (Italien, Schweiz) – Ungerechtfertigte Bereicherung (Polen) – Unerlaubte Handlung (Belgien, Italien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Schweiz, Spanien)
• Sachenrecht: Bewegliche Sachen (Brasilien, China, Italien) – Unbewegliche Sachen (Dominikanische Republik)
• Familienrecht: Heirat (Angola, Gambia) – Ehegattenunterhalt (Griechenland) – Ehegüterrecht (Argentinien, Frankreich) – Elterliche Sorge (Guinea) – Adoption (Indien, Italien, Österreich, USA [Tennessee]) – Betreuung (Spanien)
• Erbrecht: Gesetzliches Erbrecht (Tunesien) – Testament (Griechenland, Österreich, USA [Michigan], Vereinigte Arabische Emirate) – Pflichtteil (Italien) – Nachlassverfahren (Schweden) – Erbausschlagung (Guernsey)
• Gesellschaftsrecht: GmbH-Recht (Portugal)
• Insolvenzrecht (Niederlande)
• Verfahrensrecht: Deutsches internationales Verfahrensrecht (Frankreich) – Internationale Zuständigkeit (Niederlande)
• Arbeitsrecht (Indien)
Ein systematisches Gesamtregister der Jahrgänge 1985–2020 schließt den Band ab.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Der Jahresband 2018-2020 versammelt eine repräsentative Auswahl von über 40 Gutachten spezialisierter Universitätsinstitute und des Max-Planck-Instituts Hamburg zu 27 Rechtsordnungen. Ein thematischer Schwerpunkt liegt auf dem besonders praxisrelevanten Verkehrsunfallrecht. Hierzu sind Gutachten zu einigen Nachbarrechtsordnungen Deutschlands sowie zu den Rechtsordnungen typischer Reise- und Urlaubsländer abgedruckt. Daneben bildet das Familien- und Erbrecht einen weiteren Schwerpunkt des Bandes. Darüber hinaus haben Gutachten zu Fragen u.a. des Vertragsrechts, des Sachenrechts, des Insolvenzrechts und des Verfahrensrechts Aufnahme gefunden. Aus dem Inhalt:
• Allgemeine Lehren des Zivilrechts: Vertretung, Vollmacht (Niederlande) – Verjährung (England)
• Schuldrecht: Kauf (Schweiz) – Darlehen (Italien, Schweiz) – Ungerechtfertigte Bereicherung (Polen) – Unerlaubte Handlung (Belgien, Italien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Schweiz, Spanien)
• Sachenrecht: Bewegliche Sachen (Brasilien, China, Italien) – Unbewegliche Sachen (Dominikanische Republik)
• Familienrecht: Heirat (Angola, Gambia) – Ehegattenunterhalt (Griechenland) – Ehegüterrecht (Argentinien, Frankreich) – Elterliche Sorge (Guinea) – Adoption (Indien, Italien, Österreich, USA [Tennessee]) – Betreuung (Spanien)
• Erbrecht: Gesetzliches Erbrecht (Tunesien) – Testament (Griechenland, Österreich, USA [Michigan], Vereinigte Arabische Emirate) – Pflichtteil (Italien) – Nachlassverfahren (Schweden) – Erbausschlagung (Guernsey)
• Gesellschaftsrecht: GmbH-Recht (Portugal)
• Insolvenzrecht (Niederlande)
• Verfahrensrecht: Deutsches internationales Verfahrensrecht (Frankreich) – Internationale Zuständigkeit (Niederlande)
• Arbeitsrecht (Indien)
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Aktualisiert: 2023-07-01
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Der Jahresband 2018-2020 versammelt eine repräsentative Auswahl von über 40 Gutachten spezialisierter Universitätsinstitute und des Max-Planck-Instituts Hamburg zu 27 Rechtsordnungen. Ein thematischer Schwerpunkt liegt auf dem besonders praxisrelevanten Verkehrsunfallrecht. Hierzu sind Gutachten zu einigen Nachbarrechtsordnungen Deutschlands sowie zu den Rechtsordnungen typischer Reise- und Urlaubsländer abgedruckt. Daneben bildet das Familien- und Erbrecht einen weiteren Schwerpunkt des Bandes. Darüber hinaus haben Gutachten zu Fragen u.a. des Vertragsrechts, des Sachenrechts, des Insolvenzrechts und des Verfahrensrechts Aufnahme gefunden. Aus dem Inhalt:
• Allgemeine Lehren des Zivilrechts: Vertretung, Vollmacht (Niederlande) – Verjährung (England)
• Schuldrecht: Kauf (Schweiz) – Darlehen (Italien, Schweiz) – Ungerechtfertigte Bereicherung (Polen) – Unerlaubte Handlung (Belgien, Italien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Schweiz, Spanien)
• Sachenrecht: Bewegliche Sachen (Brasilien, China, Italien) – Unbewegliche Sachen (Dominikanische Republik)
• Familienrecht: Heirat (Angola, Gambia) – Ehegattenunterhalt (Griechenland) – Ehegüterrecht (Argentinien, Frankreich) – Elterliche Sorge (Guinea) – Adoption (Indien, Italien, Österreich, USA [Tennessee]) – Betreuung (Spanien)
• Erbrecht: Gesetzliches Erbrecht (Tunesien) – Testament (Griechenland, Österreich, USA [Michigan], Vereinigte Arabische Emirate) – Pflichtteil (Italien) – Nachlassverfahren (Schweden) – Erbausschlagung (Guernsey)
• Gesellschaftsrecht: GmbH-Recht (Portugal)
• Insolvenzrecht (Niederlande)
• Verfahrensrecht: Deutsches internationales Verfahrensrecht (Frankreich) – Internationale Zuständigkeit (Niederlande)
• Arbeitsrecht (Indien)
Ein systematisches Gesamtregister der Jahrgänge 1985–2020 schließt den Band ab.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Soll beim Kauf das Eigentum bereits durch den Kaufvertrag übergehen (Konsensprinzip), oder soll dazu noch ein zusätzlicher Akt, etwa Übergabe oder Registereintragung, erforderlich sein (Traditionsprinzip)? Zur Überwindung dieses klassischen Streits geht der Autor von einer historischen, heute allgemein abgelehnten Rechtsfigur aus: dem ius ad rem. Unter Heranziehung von Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Rechtsdogmatik, Interessenbewertung und ökonomischer Analyse zeigt er, dass dem Streit die historisch begründete strenge Trennung in absolut-dingliche und relativ-persönliche Rechte zugrunde liegt, die es nötig macht, das Recht des Käufers entweder als relatives Schuld- oder absolutes Sachenrecht einzuordnen. Indes hat die Trennung ihre Notwendigkeit verloren. Der Autor weist vielmehr die Möglichkeit eines relativ-dinglichen Rechts nach und zeigt, dass im in natura durchsetzbaren Übereignungsanspruch des Käufers ein solches, eine relative Sachzuordnung, liegt. Damit lässt sich eine einfache interessengerechte und schlüssige Lösung auf die Ausgangsfrage formulieren: Zwischen den Vertragsparteien gilt ein Konsensprinzip, im Verhältnis zu Dritten ein Traditionsprinzip. Ein bösgläubiger Dritter muss jedoch die durch den Vertrag erfolgte relative Sachzuordnung gegen sich gelten lassen.
Die Brauchbarkeit dieser Prinzipien erweist sich daran, dass sich ihre faktische Geltung auch im BGB nachweisen lässt, obwohl sie dem Gesetzgeber nicht vorgeschwebt haben. Mit ihnen lassen sich zudem Zweifelsfragen schlüssig lösen, in denen man bislang einen Widerspruch zwischen herkömmlicher Dogmatik und als gerecht empfundener Lösung sah. Damit eignen sich die Prinzipien auch für die Rechtserneuerung auf nationaler und europäischer Ebene. Das ius ad rem selbst ist dafür nicht mehr nötig.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Soll beim Kauf das Eigentum bereits durch den Kaufvertrag übergehen (Konsensprinzip), oder soll dazu noch ein zusätzlicher Akt, etwa Übergabe oder Registereintragung, erforderlich sein (Traditionsprinzip)? Zur Überwindung dieses klassischen Streits geht der Autor von einer historischen, heute allgemein abgelehnten Rechtsfigur aus: dem ius ad rem. Unter Heranziehung von Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Rechtsdogmatik, Interessenbewertung und ökonomischer Analyse zeigt er, dass dem Streit die historisch begründete strenge Trennung in absolut-dingliche und relativ-persönliche Rechte zugrunde liegt, die es nötig macht, das Recht des Käufers entweder als relatives Schuld- oder absolutes Sachenrecht einzuordnen. Indes hat die Trennung ihre Notwendigkeit verloren. Der Autor weist vielmehr die Möglichkeit eines relativ-dinglichen Rechts nach und zeigt, dass im in natura durchsetzbaren Übereignungsanspruch des Käufers ein solches, eine relative Sachzuordnung, liegt. Damit lässt sich eine einfache interessengerechte und schlüssige Lösung auf die Ausgangsfrage formulieren: Zwischen den Vertragsparteien gilt ein Konsensprinzip, im Verhältnis zu Dritten ein Traditionsprinzip. Ein bösgläubiger Dritter muss jedoch die durch den Vertrag erfolgte relative Sachzuordnung gegen sich gelten lassen.
Die Brauchbarkeit dieser Prinzipien erweist sich daran, dass sich ihre faktische Geltung auch im BGB nachweisen lässt, obwohl sie dem Gesetzgeber nicht vorgeschwebt haben. Mit ihnen lassen sich zudem Zweifelsfragen schlüssig lösen, in denen man bislang einen Widerspruch zwischen herkömmlicher Dogmatik und als gerecht empfundener Lösung sah. Damit eignen sich die Prinzipien auch für die Rechtserneuerung auf nationaler und europäischer Ebene. Das ius ad rem selbst ist dafür nicht mehr nötig.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Soll beim Kauf das Eigentum bereits durch den Kaufvertrag übergehen (Konsensprinzip), oder soll dazu noch ein zusätzlicher Akt, etwa Übergabe oder Registereintragung, erforderlich sein (Traditionsprinzip)? Zur Überwindung dieses klassischen Streits geht der Autor von einer historischen, heute allgemein abgelehnten Rechtsfigur aus: dem ius ad rem. Unter Heranziehung von Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Rechtsdogmatik, Interessenbewertung und ökonomischer Analyse zeigt er, dass dem Streit die historisch begründete strenge Trennung in absolut-dingliche und relativ-persönliche Rechte zugrunde liegt, die es nötig macht, das Recht des Käufers entweder als relatives Schuld- oder absolutes Sachenrecht einzuordnen. Indes hat die Trennung ihre Notwendigkeit verloren. Der Autor weist vielmehr die Möglichkeit eines relativ-dinglichen Rechts nach und zeigt, dass im in natura durchsetzbaren Übereignungsanspruch des Käufers ein solches, eine relative Sachzuordnung, liegt. Damit lässt sich eine einfache interessengerechte und schlüssige Lösung auf die Ausgangsfrage formulieren: Zwischen den Vertragsparteien gilt ein Konsensprinzip, im Verhältnis zu Dritten ein Traditionsprinzip. Ein bösgläubiger Dritter muss jedoch die durch den Vertrag erfolgte relative Sachzuordnung gegen sich gelten lassen.
Die Brauchbarkeit dieser Prinzipien erweist sich daran, dass sich ihre faktische Geltung auch im BGB nachweisen lässt, obwohl sie dem Gesetzgeber nicht vorgeschwebt haben. Mit ihnen lassen sich zudem Zweifelsfragen schlüssig lösen, in denen man bislang einen Widerspruch zwischen herkömmlicher Dogmatik und als gerecht empfundener Lösung sah. Damit eignen sich die Prinzipien auch für die Rechtserneuerung auf nationaler und europäischer Ebene. Das ius ad rem selbst ist dafür nicht mehr nötig.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Jahresband 2018-2020 versammelt eine repräsentative Auswahl von über 40 Gutachten spezialisierter Universitätsinstitute und des Max-Planck-Instituts Hamburg zu 27 Rechtsordnungen. Ein thematischer Schwerpunkt liegt auf dem besonders praxisrelevanten Verkehrsunfallrecht. Hierzu sind Gutachten zu einigen Nachbarrechtsordnungen Deutschlands sowie zu den Rechtsordnungen typischer Reise- und Urlaubsländer abgedruckt. Daneben bildet das Familien- und Erbrecht einen weiteren Schwerpunkt des Bandes. Darüber hinaus haben Gutachten zu Fragen u.a. des Vertragsrechts, des Sachenrechts, des Insolvenzrechts und des Verfahrensrechts Aufnahme gefunden. Aus dem Inhalt:
• Allgemeine Lehren des Zivilrechts: Vertretung, Vollmacht (Niederlande) – Verjährung (England)
• Schuldrecht: Kauf (Schweiz) – Darlehen (Italien, Schweiz) – Ungerechtfertigte Bereicherung (Polen) – Unerlaubte Handlung (Belgien, Italien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, Schweiz, Spanien)
• Sachenrecht: Bewegliche Sachen (Brasilien, China, Italien) – Unbewegliche Sachen (Dominikanische Republik)
• Familienrecht: Heirat (Angola, Gambia) – Ehegattenunterhalt (Griechenland) – Ehegüterrecht (Argentinien, Frankreich) – Elterliche Sorge (Guinea) – Adoption (Indien, Italien, Österreich, USA [Tennessee]) – Betreuung (Spanien)
• Erbrecht: Gesetzliches Erbrecht (Tunesien) – Testament (Griechenland, Österreich, USA [Michigan], Vereinigte Arabische Emirate) – Pflichtteil (Italien) – Nachlassverfahren (Schweden) – Erbausschlagung (Guernsey)
• Gesellschaftsrecht: GmbH-Recht (Portugal)
• Insolvenzrecht (Niederlande)
• Verfahrensrecht: Deutsches internationales Verfahrensrecht (Frankreich) – Internationale Zuständigkeit (Niederlande)
• Arbeitsrecht (Indien)
Ein systematisches Gesamtregister der Jahrgänge 1985–2020 schließt den Band ab.
Aktualisiert: 2023-04-16
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Die Frühehe, ein globales und altes Phänomen, ist seit einigen Jahren nicht nur in den Blickwinkel menschenrechtlicher und rechtspolitischer Diskussionen geraten, sondern auch Objekt nationaler Rechtsreformen geworden. Mehrere europäische Staaten, darunter 2017 Deutschland, reformierten ihr Recht dahingehend, nicht nur die inländische Frühehe ausnahmslos zu verbieten, sondern zudem der im Ausland geschlossenen Frühehe die Anerkennung zu verweigern. Der Sammelband stellt vergleichend Praxis und soziale Hintergründe der Frühehe sowie ihre rechtliche Behandlung in ausgewählten Rechtsordnungen Europas, Nord- und Lateinamerikas, des Nahen Ostens und Asiens dar. Darauf aufbauend untersucht er, ob die Reform des deutschen internationalen Privatrechts zielführend ist und ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Frühehe, ein globales und altes Phänomen, ist seit einigen Jahren nicht nur in den Blickwinkel menschenrechtlicher und rechtspolitischer Diskussionen geraten, sondern auch Objekt nationaler Rechtsreformen geworden. Mehrere europäische Staaten, darunter 2017 Deutschland, reformierten ihr Recht dahingehend, nicht nur die inländische Frühehe ausnahmslos zu verbieten, sondern zudem der im Ausland geschlossenen Frühehe die Anerkennung zu verweigern. Der Sammelband stellt vergleichend Praxis und soziale Hintergründe der Frühehe sowie ihre rechtliche Behandlung in ausgewählten Rechtsordnungen Europas, Nord- und Lateinamerikas, des Nahen Ostens und Asiens dar. Darauf aufbauend untersucht er, ob die Reform des deutschen internationalen Privatrechts zielführend ist und ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Am 1. Mai 2012 feiert mit Klaus Schurig ein ungewöhnlicher Rechtswissenschaftler und -lehrer seinen siebzigsten Geburtstag. Freunde und Kollegen haben aus diesem Anlass zu einem liber amicorum beigetragen, das eine Zusammenstellung wirklich lesenswerter Beiträge enthält. Der Band umfasst neben Beiträgen zu wichtigen und aktuellen Themen des deutschen und europäischen Rechts insbesondere vielfältige Aufsätze zum Internationalen Privatrecht.
Eine Liste aller Beiträge finden Sie unter www.sellier.de.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Soll beim Kauf das Eigentum bereits durch den Kaufvertrag übergehen (Konsensprinzip), oder soll dazu noch ein zusätzlicher Akt, etwa Übergabe oder Registereintragung, erforderlich sein (Traditionsprinzip)? Zur Überwindung dieses klassischen Streits geht der Autor von einer historischen, heute allgemein abgelehnten Rechtsfigur aus: dem ius ad rem. Unter Heranziehung von Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Rechtsdogmatik, Interessenbewertung und ökonomischer Analyse zeigt er, dass dem Streit die historisch begründete strenge Trennung in absolut-dingliche und relativ-persönliche Rechte zugrunde liegt, die es nötig macht, das Recht des Käufers entweder als relatives Schuld- oder absolutes Sachenrecht einzuordnen. Indes hat die Trennung ihre Notwendigkeit verloren. Der Autor weist vielmehr die Möglichkeit eines relativ-dinglichen Rechts nach und zeigt, dass im in natura durchsetzbaren Übereignungsanspruch des Käufers ein solches, eine relative Sachzuordnung, liegt. Damit lässt sich eine einfache interessengerechte und schlüssige Lösung auf die Ausgangsfrage formulieren: Zwischen den Vertragsparteien gilt ein Konsensprinzip, im Verhältnis zu Dritten ein Traditionsprinzip. Ein bösgläubiger Dritter muss jedoch die durch den Vertrag erfolgte relative Sachzuordnung gegen sich gelten lassen.
Die Brauchbarkeit dieser Prinzipien erweist sich daran, dass sich ihre faktische Geltung auch im BGB nachweisen lässt, obwohl sie dem Gesetzgeber nicht vorgeschwebt haben. Mit ihnen lassen sich zudem Zweifelsfragen schlüssig lösen, in denen man bislang einen Widerspruch zwischen herkömmlicher Dogmatik und als gerecht empfundener Lösung sah. Damit eignen sich die Prinzipien auch für die Rechtserneuerung auf nationaler und europäischer Ebene. Das ius ad rem selbst ist dafür nicht mehr nötig.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das heute praktizierte Zivilrecht hat sich vom Text des BGB bisweilen weit entfernt. Es wurde auf der Grundlage und im Rahmen des BGB entwickelt, steht gleichzeitig aber auch in einem darüber hinausreichenden Traditionszusammenhang. Es ist ein zentrales Anliegen des hier vorgelegten Kommentars, diesen Zusammenhang sichtbar zu machen. Das erscheint besonders wichtig in einer Zeit, in der sich die Konturen einer europäischen Privatrechtsordnung abzuzeichnen beginnen. Auch diese neue europäische Privatrechtsordnung kann und muss auf historischen Grundlagen aufbauen. Zu diesen Grundlagen gehören die nationalen Kodifikationen und die sich darum herumrankende Rechtsprechung und Rechtswissenschaft. Doch müssen diese nationalen Rechtsstrukturen ihrerseits kritisch auf ihre Voraussetzungen hin befragt werden. Der vorliegende Doppelband des Historisch-kritischen Kommentars widmet sich dieser Aufgabe für den Allgemeinen Teil des Schuldrechts.
Aktualisiert: 2020-01-24
Autor:
Franz Dorn,
Thomas Duve,
Peter Gröschler,
Hans-Peter Haferkamp,
Jan Dirk Harke,
Christian Hattenhauer,
Phillip Hellwege,
Hans-Georg Hermann,
Sibylle Hofer,
Nils Jansen,
Jens Kleinschmidt,
Sebastian Lohsse,
Sonja Meier,
Rudolf Meyer-Pritzl,
Ralf Michaels,
Martin Pennitz,
Tilman Repgen,
Joachim Rückert,
Martin Josef Schermaier,
Mathias Schmoeckel,
Andreas Thier,
Stefan Vogenauer,
Reinhard Zimmermann
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Die Neuerscheinung
"Paradigmen im internationalen Recht" und "Implikationen der
Weltfinanzkrise für das internationale Recht" waren die Oberthemen
der 32. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht, die vom 30.
März bis 2. April in Köln stattgefunden hat.
Unter dem Oberthema "Paradigmen im internationalen Recht" werden
"Denkschulen" und "Rollenverständnisse von Denkern und Praktikern"
(jeweils im Völkerrecht und im Internationalen Privatrecht) sowie
"Paradigmen in der internationalen Praxis" verhandelt. Das Oberthema
"Implikationen der Weltfinanzkrise" wird vielschichtig aus
materiell-rechtlicher, institutionell-prozeduraler, rechtspolitischer und
sowohl öffentlich-rechtlich wie privatrechtlicher Sicht erörtert.
Dieser Band vereinigt die Referate und Diskussionsbeiträge der
versammelten deutschsprachigen Vertreterinnen und Vertreter des
Völkerrechts und des Internationalen Privatrechts.
Aktualisiert: 2021-10-07
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