Die Zwangsvollstreckung wird allgemein nicht als Enteignung aufgefasst. Gleichwohl erfüllt sie bei unbefangener Betrachtung alle Kriterien des Enteignungsbegriffs des BVerfG. Was sind die Ursachen dieses Widerspruchs? Vordergründig betrifft diese Frage nur ein Detailproblem - die verfassungsrechtliche Einordnung des vollstreckungsrechtlichen Eigentumsentzugs. Bei ihrer Beantwortung geraten jedoch zentrale Thesen der Auslegung des Art. 14 GG durch das BVerfG auf den Prüfstand: Inwieweit ergeben sich Gegenstand / Umfang des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes aus dem einfachen Recht? Ist der Schutz der Handlungsfreiheit des Eigentümers von einer einfachrechtlichen Zuweisung von Handlungsbefugnissen abhängig? Ist zwischen Inhalts- und Schrankenbestimmungen zu trennen? Kann "Enteignung" rein formal, d. h. ohne materielle Kriterien, definiert werden? Welche Rolle spielt der Enteignungszweck - für den Begriff wie für die Rechtfertigung der Enteignung?
Diese Fragen sind nicht neu. Neu aber ist der Blickwinkel. Frank Raue nähert sich der verfassungsgerichtlichen Interpretation des Art. 14 GG nicht wie sonst üblich aus der "Vogelperspektive", sondern rollt sie "von innen" heraus auf. Dabei zeigt sich, dass das BVerfG grundsätzlich von zutreffenden Prämissen ausgeht, die hierauf gestützten Folgerungen jedoch zum Teil überzogen sind.
Frank Raue liefert mit der vorliegendenen Publikation ein dogmatisches Schmuckstück. Die Arbeit besticht durch die Breite und Tiefe des Ansatzes, ihre systematische Kraft, die souveräne Materialbeherrschung sowie die Originalität der Gedankenführung. Es gelingt dem Verfasser, Verfassungs- und Zivilprozessrecht nahtlos zusammenzuführen. Ein bemerkenswerter Wurf.
Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung Tuttlingen 2005 für hervorragende wissenschaftliche Leistungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Zwangsvollstreckung wird allgemein nicht als Enteignung aufgefasst. Gleichwohl erfüllt sie bei unbefangener Betrachtung alle Kriterien des Enteignungsbegriffs des BVerfG. Was sind die Ursachen dieses Widerspruchs? Vordergründig betrifft diese Frage nur ein Detailproblem - die verfassungsrechtliche Einordnung des vollstreckungsrechtlichen Eigentumsentzugs. Bei ihrer Beantwortung geraten jedoch zentrale Thesen der Auslegung des Art. 14 GG durch das BVerfG auf den Prüfstand: Inwieweit ergeben sich Gegenstand / Umfang des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes aus dem einfachen Recht? Ist der Schutz der Handlungsfreiheit des Eigentümers von einer einfachrechtlichen Zuweisung von Handlungsbefugnissen abhängig? Ist zwischen Inhalts- und Schrankenbestimmungen zu trennen? Kann "Enteignung" rein formal, d. h. ohne materielle Kriterien, definiert werden? Welche Rolle spielt der Enteignungszweck - für den Begriff wie für die Rechtfertigung der Enteignung?
Diese Fragen sind nicht neu. Neu aber ist der Blickwinkel. Frank Raue nähert sich der verfassungsgerichtlichen Interpretation des Art. 14 GG nicht wie sonst üblich aus der "Vogelperspektive", sondern rollt sie "von innen" heraus auf. Dabei zeigt sich, dass das BVerfG grundsätzlich von zutreffenden Prämissen ausgeht, die hierauf gestützten Folgerungen jedoch zum Teil überzogen sind.
Frank Raue liefert mit der vorliegendenen Publikation ein dogmatisches Schmuckstück. Die Arbeit besticht durch die Breite und Tiefe des Ansatzes, ihre systematische Kraft, die souveräne Materialbeherrschung sowie die Originalität der Gedankenführung. Es gelingt dem Verfasser, Verfassungs- und Zivilprozessrecht nahtlos zusammenzuführen. Ein bemerkenswerter Wurf.
Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung Tuttlingen 2005 für hervorragende wissenschaftliche Leistungen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Zwangsvollstreckung wird allgemein nicht als Enteignung aufgefasst. Gleichwohl erfüllt sie bei unbefangener Betrachtung alle Kriterien des Enteignungsbegriffs des BVerfG. Was sind die Ursachen dieses Widerspruchs? Vordergründig betrifft diese Frage nur ein Detailproblem - die verfassungsrechtliche Einordnung des vollstreckungsrechtlichen Eigentumsentzugs. Bei ihrer Beantwortung geraten jedoch zentrale Thesen der Auslegung des Art. 14 GG durch das BVerfG auf den Prüfstand: Inwieweit ergeben sich Gegenstand / Umfang des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes aus dem einfachen Recht? Ist der Schutz der Handlungsfreiheit des Eigentümers von einer einfachrechtlichen Zuweisung von Handlungsbefugnissen abhängig? Ist zwischen Inhalts- und Schrankenbestimmungen zu trennen? Kann "Enteignung" rein formal, d. h. ohne materielle Kriterien, definiert werden? Welche Rolle spielt der Enteignungszweck - für den Begriff wie für die Rechtfertigung der Enteignung?
Diese Fragen sind nicht neu. Neu aber ist der Blickwinkel. Frank Raue nähert sich der verfassungsgerichtlichen Interpretation des Art. 14 GG nicht wie sonst üblich aus der "Vogelperspektive", sondern rollt sie "von innen" heraus auf. Dabei zeigt sich, dass das BVerfG grundsätzlich von zutreffenden Prämissen ausgeht, die hierauf gestützten Folgerungen jedoch zum Teil überzogen sind.
Frank Raue liefert mit der vorliegendenen Publikation ein dogmatisches Schmuckstück. Die Arbeit besticht durch die Breite und Tiefe des Ansatzes, ihre systematische Kraft, die souveräne Materialbeherrschung sowie die Originalität der Gedankenführung. Es gelingt dem Verfasser, Verfassungs- und Zivilprozessrecht nahtlos zusammenzuführen. Ein bemerkenswerter Wurf.
Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung Tuttlingen 2005 für hervorragende wissenschaftliche Leistungen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Handbuch behandelt das Thema Antikorruptions-Compliance umfassend und abschließend. Nach einer Einführung und einem Überblick über die internationalen Vorgaben werden die deutschen Korruptionsstraftatbestände für Taten im Inland wie im Ausland vertiefend erläutert. Es folgt ein Überblick über wichtige Antikorruptions-Compliance-Erfordernisse von bedeutenden Nachbarländern und wichtigen Handelspartnern (A, CH, F, I, E, England und Wales, USA, Russland, Argentinien, Brasilien), teilweise in englischer Sprache. Ausführlich werden im Anschluss die Pflichten und Maßnahmen von Unternehmen in der Krise erläutert. Dabei werden auch Verhaltensempfehlungen gegeben. Abschließend werden die präventiven Maßnahmen eines Unternehmens für die Antikorruptions-Compliance von der Errichtung eines Compliance Management Systems bis hin zur Schulung der Mitarbeiter ausführlich dargestellt.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Alexander Baur M.A. B.Sc.,
Emanuel Ballo,
Katharina Beckemper,
Monika Becker,
Rainer Birke,
Johannes Blassl,
Frank Böhme,
Ingo Bott,
Hans Brunhart,
Marc Engelhart,
Michael Faske,
Richard Findl,
Christian Gehling,
Alexander Geschonneck,
Elisa Hoven,
Albert Janet,
Guillermo Jorge,
Robert Jung,
Julia Kahlenberg,
Maximilian Kohlhof,
Pilar Koukol,
Felix Kraushaar,
Alaor Leite LL.M.,
Anne Schneider LL.M.,
David Pasewaldt LL.M.,
Heiner Hugger LL.M.,
Jan F. Orth LL.M.,
Markus Busch LL.M.,
Cäcilie Lüneborg,
Markus Rübenstahl Mag.iur.,
Pedro Montoya,
David Mühlemann,
Michael Nunner,
Jörg Oesterle,
Tom Phillips,
Mark Pieth,
Gerson Raiser,
Philip Montague Raphael,
Frank Raue,
Thomas Richter,
Frauke Rostalski,
Simon Schäfer,
Barbara Scheben,
Anita Schieffer,
Christoph Skoupil,
Benedikt Sütter,
Christoph Tute,
Till Zimmermann
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Zum Werk
Staatsschutzrechtliche Bezüge finden sich zunehmend nicht nur in den durch die Spezialkammern und Senate der Strafgerichtsbarkeit und den entsprechenden Schwerpunktdezernaten der Staatsanwaltschaften. Weiterhin spielen sie eine zunehmende Rolle in vielen ordnungsrechtlichen Verwaltungsverfahren, nicht nur im Ausländer-, sondern etwa auch im Waffen- oder Gewerberecht.
Dieses Handbuch stellt das Recht des strafrechtlichen, gefahrenabwehrrechtlichen, nachrichtendienstlichen und militärischen Staatsschutzes umfassend und strukturiert dar. Rechtsgebietsüberschneidende Themen werden dabei sowohl aus strafrechtlicher als auch aus öffentlich-rechtlicher Sicht von namhaften Autoren beleuchtet.
InhaltGrundlagen des Sicherheits- und StaatsschutzrechtsSicherheitsgewährleistung durch Sicherung, Abschirmung und GeheimschutzSicherheitsgewährleistung durch nachrichtendienstliche, präventivpolizeiliche und strafrechtliche AufklärungSicherheitsgewährleistung durch Sanktionierung und AbwehrSicherheitsgewährleistung durch Grenzschutz sowie Landes- und Bündnisverteidigung
Vorteile auf einen BlickBehandlung der relevanten Themen sowohl aus strafrechtlicher als auch aus öffentlich-rechtlicher Sichtgut strukturierte DarstellungAutorenteam aus Wissenschaft und Praxis
Zielgruppe
Für Praktikerinnen und Praktiker, insbesondere Angehörige der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie der Verwaltungsbehörden, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, aber auch alle politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger und sämtliche im wissenschaftlichen und rechtspolitischen Bereich in dieser Materie Interessierte.
Aktualisiert: 2023-05-04
Autor:
Werner Ader,
Anna Helena Albrecht,
David Albrecht,
Matthias Bäcker,
Tristan Barczak,
Wolfgang Barrot,
Thomas Beck,
Ottmar Breidling,
Ralf Brinktrine,
Roland Broemel,
Thomas Darnstädt,
Jan-Hendrik Dietrich,
Johannes Dimroth,
Marc Engelhart,
Tobias Engelstätter,
Matthias Fahrner,
Klaus Ferdinand Gärditz,
Nikolaos Gazeas,
Sebastian Golla,
Michael Greßmann,
Bernd Heinrich,
Bernd von Heintschel-Heinegg,
Tilman Hoppe,
Jan van Lessen,
Markus Löffelmann,
Carlo Masala,
Heiko Meiertöns,
Gerwin Moldenhauer,
Thomas Petri,
Arne Pilniok,
Jens Puschke,
Frank Raue,
Horst Risse,
Felix Ruppert,
Alessandro Scheffler Corvaja,
Björn Schiffbauer,
Stefanie Schmahl,
Oskar Schumacher,
Patrick Ernst Sensburg,
Markus Thiel,
Sebastian Unger,
Gunter Warg,
Dieter Weingärtner,
Michaela Welnhofer-Zeitler,
Thomas Wischmeyer,
Till Zimmermann,
Herbert O. Zinell
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Das Handbuch behandelt das Thema Antikorruptions-Compliance umfassend und abschließend. Nach einer Einführung und einem Überblick über die internationalen Vorgaben werden die deutschen Korruptionsstraftatbestände für Taten im Inland wie im Ausland vertiefend erläutert. Es folgt ein Überblick über wichtige Antikorruptions-Compliance-Erfordernisse von bedeutenden Nachbarländern und wichtigen Handelspartnern (A, CH, F, I, E, England und Wales, USA, Russland, Argentinien, Brasilien), teilweise in englischer Sprache. Ausführlich werden im Anschluss die Pflichten und Maßnahmen von Unternehmen in der Krise erläutert. Dabei werden auch Verhaltensempfehlungen gegeben. Abschließend werden die präventiven Maßnahmen eines Unternehmens für die Antikorruptions-Compliance von der Errichtung eines Compliance Management Systems bis hin zur Schulung der Mitarbeiter ausführlich dargestellt.
Aktualisiert: 2023-02-14
Autor:
Alexander Baur M.A. B.Sc.,
Emanuel Ballo,
Katharina Beckemper,
Monika Becker,
Rainer Birke,
Johannes Blassl,
Frank Böhme,
Ingo Bott,
Hans Brunhart,
Marc Engelhart,
Michael Faske,
Richard Findl,
Christian Gehling,
Alexander Geschonneck,
Elisa Hoven,
Albert Janet,
Guillermo Jorge,
Robert Jung,
Julia Kahlenberg,
Maximilian Kohlhof,
Pilar Koukol,
Felix Kraushaar,
Alaor Leite LL.M.,
Anne Schneider LL.M.,
David Pasewaldt LL.M.,
Heiner Hugger LL.M.,
Jan F. Orth LL.M.,
Markus Busch LL.M.,
Cäcilie Lüneborg,
Markus Rübenstahl Mag.iur.,
Pedro Montoya,
David Mühlemann,
Michael Nunner,
Jörg Oesterle,
Tom Phillips,
Mark Pieth,
Gerson Raiser,
Philip Montague Raphael,
Frank Raue,
Thomas Richter,
Frauke Rostalski,
Simon Schäfer,
Barbara Scheben,
Anita Schieffer,
Christoph Skoupil,
Benedikt Sütter,
Christoph Tute,
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Das Handbuch behandelt das Thema Antikorruptions-Compliance umfassend und abschließend. Nach einer Einführung und einem Überblick über die internationalen Vorgaben werden die deutschen Korruptionsstraftatbestände für Taten im Inland wie im Ausland vertiefend erläutert. Es folgt ein Überblick über wichtige Antikorruptions-Compliance-Erfordernisse von bedeutenden Nachbarländern und wichtigen Handelspartnern (A, CH, F, I, E, England und Wales, USA, Russland, Argentinien, Brasilien), teilweise in englischer Sprache. Ausführlich werden im Anschluss die Pflichten und Maßnahmen von Unternehmen in der Krise erläutert. Dabei werden auch Verhaltensempfehlungen gegeben. Abschließend werden die präventiven Maßnahmen eines Unternehmens für die Antikorruptions-Compliance von der Errichtung eines Compliance Management Systems bis hin zur Schulung der Mitarbeiter ausführlich dargestellt.
Aktualisiert: 2023-02-08
Autor:
Emanuel Ballo,
Alexander M.A./B.Sc. Baur,
Katharina Beckemper,
Monika Becker,
Rainer Birke,
Johannes Blassl,
Frank Böhme,
Ingo Bott,
Hans Brunhart,
Markus Busch. LL.M.,
Matthias LL.M. Dann,
Marc Engelhart,
Michael Faske,
Richard Findl,
Christian Gehling,
Alexander Geschonneck,
Elisa Hoven,
Heiner LL.M: Hugger,
Albert Janet,
Guillermo Jorge,
Robert Jung,
Julia Kahlenberg,
Maximilian Kohlhof,
Pilar Koukol,
Felix Kraushaar,
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Cäcilie Lüneborg,
Pedro Montoya,
David Mühlemann,
Michael Nunner,
Jörg Oesterle,
Jan F. LL.M. Orth,
David LL.M. Pasewaldt,
Tom Phillips,
Mark Pieth,
Gerson Raiser,
Philip Montague Raphael,
Frank Raue,
Thomas Richter,
Frauke Rostalski,
Markus Mag.iur. Rübenstahl,
Simon Schäfer,
Barbara Scheben,
Anita Schieffer,
Anne LL.M. Schneider,
Christoph Skoupil,
Benedikt Sütter,
Christoph Tute,
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Die Zwangsvollstreckung wird allgemein nicht als Enteignung aufgefasst. Gleichwohl erfüllt sie bei unbefangener Betrachtung alle Kriterien des Enteignungsbegriffs des BVerfG. Was sind die Ursachen dieses Widerspruchs? Vordergründig betrifft diese Frage nur ein Detailproblem - die verfassungsrechtliche Einordnung des vollstreckungsrechtlichen Eigentumsentzugs. Bei ihrer Beantwortung geraten jedoch zentrale Thesen der Auslegung des Art. 14 GG durch das BVerfG auf den Prüfstand: Inwieweit ergeben sich Gegenstand / Umfang des verfassungsrechtlichen Bestandsschutzes aus dem einfachen Recht? Ist der Schutz der Handlungsfreiheit des Eigentümers von einer einfachrechtlichen Zuweisung von Handlungsbefugnissen abhängig? Ist zwischen Inhalts- und Schrankenbestimmungen zu trennen? Kann "Enteignung" rein formal, d. h. ohne materielle Kriterien, definiert werden? Welche Rolle spielt der Enteignungszweck - für den Begriff wie für die Rechtfertigung der Enteignung?
Diese Fragen sind nicht neu. Neu aber ist der Blickwinkel. Frank Raue nähert sich der verfassungsgerichtlichen Interpretation des Art. 14 GG nicht wie sonst üblich aus der "Vogelperspektive", sondern rollt sie "von innen" heraus auf. Dabei zeigt sich, dass das BVerfG grundsätzlich von zutreffenden Prämissen ausgeht, die hierauf gestützten Folgerungen jedoch zum Teil überzogen sind.
Frank Raue liefert mit der vorliegendenen Publikation ein dogmatisches Schmuckstück. Die Arbeit besticht durch die Breite und Tiefe des Ansatzes, ihre systematische Kraft, die souveräne Materialbeherrschung sowie die Originalität der Gedankenführung. Es gelingt dem Verfasser, Verfassungs- und Zivilprozessrecht nahtlos zusammenzuführen. Ein bemerkenswerter Wurf.
Ausgezeichnet mit dem Förderpreis der Reinhold-und-Maria-Teufel-Stiftung Tuttlingen 2005 für hervorragende wissenschaftliche Leistungen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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