50 Jahre Seelsorgevereinbarung in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei

50 Jahre Seelsorgevereinbarung in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei von Anselm,  Reiner, Beck,  Volker, Blanke,  Helmut, Gysi,  Gregor, Hartmann,  Richard, Heintzen,  Markus, Hense,  Ansgar, Jaschke,  Hans-Jochen, Jung,  Franz Josef, Manzke,  Karl-Hinrich, Oppermann,  Thomas, Osterroth,  Thomas, Papenfuß,  Klaus, Pulte,  Matthias, Rahner,  Johanna, Röger,  Ralf, Schütte-Bestek,  Patricia M., von Sachsen Brand,  Jordanus, Waldhoff,  Christian, Wißmann,  Hinnerk
Stimmen aus Wissenschaft und Politik zur Seelsorge in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei
Aktualisiert: 2023-06-28
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50 Jahre Seelsorgevereinbarung in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei

50 Jahre Seelsorgevereinbarung in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei von Anselm,  Reiner, Beck,  Volker, Blanke,  Helmut, Gysi,  Gregor, Hartmann,  Richard, Heintzen,  Markus, Hense,  Ansgar, Jaschke,  Hans-Jochen, Jung,  Franz Josef, Manzke,  Karl-Hinrich, Oppermann,  Thomas, Osterroth,  Thomas, Papenfuß,  Klaus, Pulte,  Matthias, Rahner,  Johanna, Röger,  Ralf, Schütte-Bestek,  Patricia M., von Sachsen Brand,  Jordanus, Waldhoff,  Christian, Wißmann,  Hinnerk
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Aktualisiert: 2023-06-28
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50 Jahre Seelsorgevereinbarung in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei

50 Jahre Seelsorgevereinbarung in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei von Anselm,  Reiner, Beck,  Volker, Blanke,  Helmut, Gysi,  Gregor, Hartmann,  Richard, Heintzen,  Markus, Hense,  Ansgar, Jaschke,  Hans-Jochen, Jung,  Franz Josef, Manzke,  Karl-Hinrich, Oppermann,  Thomas, Osterroth,  Thomas, Papenfuß,  Klaus, Pulte,  Matthias, Rahner,  Johanna, Röger,  Ralf, Schütte-Bestek,  Patricia M., von Sachsen Brand,  Jordanus, Waldhoff,  Christian, Wißmann,  Hinnerk
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Aktualisiert: 2023-06-28
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Demonstrationsfreiheit für Neonazis?

Demonstrationsfreiheit für Neonazis? von Röger,  Ralf
Die Frage, ob und mit welcher Begründung rechtsradikale Demonstrationen versammlungsrechtlich untersagt werden können, hat in den letzten Jahren zu einem einzigartigen Streit zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht NRW geführt. Ralf Röger, Hochschullehrer an der Universität Köln, stellt zuerst die strittigen Sachverhalte vor und erläutert, wieso sich das OVG NRW in zulässiger Weise immer wieder über die abweichenden Entscheidungen des BVerfG hinwegsetzen konnte. Danach analysiert er umfassend die von beiden Gerichten vorgetragenen Argumente pro und contra Versammlungsverbot und zeigt deren Schwachstellen und Widersprüche auf. Abschließend wird ein eigener Lösungsansatz entwickelt: Die Aktivierung von § 15 Versammlungsgesetz nicht als allgemeines Gesetz, sondern als spezifisch ehrenschützende Norm, die auch unterhalb der Grenze des Meinungsstrafrechts ein Verbot neonazistischer Versammlungen erlaubt, wenn diese an besonders sensiblen Tagen oder Orten stattfinden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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50 Jahre Seelsorgevereinbarung in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei

50 Jahre Seelsorgevereinbarung in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei von Anselm,  Reiner, Beck,  Volker, Blanke,  Helmut, Gysi,  Gregor, Hartmann,  Richard, Heintzen,  Markus, Hense,  Ansgar, Jaschke,  Hans-Jochen, Jung,  Franz Josef, Manzke,  Karl-Hinrich, Oppermann,  Thomas, Osterroth,  Thomas, Papenfuß,  Klaus, Pulte,  Matthias, Rahner,  Johanna, Röger,  Ralf, Schütte-Bestek,  Patricia M., von Sachsen Brand,  Jordanus, Waldhoff,  Christian, Wißmann,  Hinnerk
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Aktualisiert: 2023-05-28
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Demonstrationsfreiheit für Neonazis?

Demonstrationsfreiheit für Neonazis? von Röger,  Ralf
Die Frage, ob und mit welcher Begründung rechtsradikale Demonstrationen versammlungsrechtlich untersagt werden können, hat in den letzten Jahren zu einem einzigartigen Streit zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht NRW geführt. Ralf Röger, Hochschullehrer an der Universität Köln, stellt zuerst die strittigen Sachverhalte vor und erläutert, wieso sich das OVG NRW in zulässiger Weise immer wieder über die abweichenden Entscheidungen des BVerfG hinwegsetzen konnte. Danach analysiert er umfassend die von beiden Gerichten vorgetragenen Argumente pro und contra Versammlungsverbot und zeigt deren Schwachstellen und Widersprüche auf. Abschließend wird ein eigener Lösungsansatz entwickelt: Die Aktivierung von § 15 Versammlungsgesetz nicht als allgemeines Gesetz, sondern als spezifisch ehrenschützende Norm, die auch unterhalb der Grenze des Meinungsstrafrechts ein Verbot neonazistischer Versammlungen erlaubt, wenn diese an besonders sensiblen Tagen oder Orten stattfinden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Demonstrationsfreiheit für Neonazis?

Demonstrationsfreiheit für Neonazis? von Röger,  Ralf
Die Frage, ob und mit welcher Begründung rechtsradikale Demonstrationen versammlungsrechtlich untersagt werden können, hat in den letzten Jahren zu einem einzigartigen Streit zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht NRW geführt. Ralf Röger, Hochschullehrer an der Universität Köln, stellt zuerst die strittigen Sachverhalte vor und erläutert, wieso sich das OVG NRW in zulässiger Weise immer wieder über die abweichenden Entscheidungen des BVerfG hinwegsetzen konnte. Danach analysiert er umfassend die von beiden Gerichten vorgetragenen Argumente pro und contra Versammlungsverbot und zeigt deren Schwachstellen und Widersprüche auf. Abschließend wird ein eigener Lösungsansatz entwickelt: Die Aktivierung von § 15 Versammlungsgesetz nicht als allgemeines Gesetz, sondern als spezifisch ehrenschützende Norm, die auch unterhalb der Grenze des Meinungsstrafrechts ein Verbot neonazistischer Versammlungen erlaubt, wenn diese an besonders sensiblen Tagen oder Orten stattfinden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Demonstrationsfreiheit für Neonazis?

Demonstrationsfreiheit für Neonazis? von Röger,  Ralf
Die Frage, ob und mit welcher Begründung rechtsradikale Demonstrationen versammlungsrechtlich untersagt werden können, hat in den letzten Jahren zu einem einzigartigen Streit zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht NRW geführt. Ralf Röger, Hochschullehrer an der Universität Köln, stellt zuerst die strittigen Sachverhalte vor und erläutert, wieso sich das OVG NRW in zulässiger Weise immer wieder über die abweichenden Entscheidungen des BVerfG hinwegsetzen konnte. Danach analysiert er umfassend die von beiden Gerichten vorgetragenen Argumente pro und contra Versammlungsverbot und zeigt deren Schwachstellen und Widersprüche auf. Abschließend wird ein eigener Lösungsansatz entwickelt: Die Aktivierung von § 15 Versammlungsgesetz nicht als allgemeines Gesetz, sondern als spezifisch ehrenschützende Norm, die auch unterhalb der Grenze des Meinungsstrafrechts ein Verbot neonazistischer Versammlungen erlaubt, wenn diese an besonders sensiblen Tagen oder Orten stattfinden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das behördliche Disziplinarverfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz

Das behördliche Disziplinarverfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz von Röger,  Ralf
Steht ein Beamter im Verdacht, ein Dienstvergehen begangen zu haben, so gehört die Einleitung und Durchführung eines behördlichen Disziplinarverfahrens zu den Dienstpflichten des Dienstvorgesetzten. Durchführung der disziplinaren Ermittlungen eines Ermittlungsführers bedienen. Vor diesem Hintergrund sind solide Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen des Bundesdisziplinargesetzes (BDG) über den Ablauf des behördlichen Disziplinarverfahrens für Beamte des höheren sowie des gehobenen Dienstes unverzichtbar. Das Lehrbuch bringt daher zum einen den in der Ausbildung befindlichen Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen und höheren Dienstes die einzelnen Verfahrensschritte des behördlichen Disziplinarverfahrens und die ihnen zugrunde liegenden rechtlichen Grundlagen nahe und ermöglicht ihnen den Zugang zu dieser durchaus anspruchsvollen und prüfungsrelevanten Materie. Zum anderen gibt es den in der Praxis disziplinar verantwortlichen Beamten die Möglichkeit, im Bedarfsfalle zu allen wesentlichen Aspekten des Verfahrens vertiefende Hinweise und Problemerörterungen zu finden. Dementsprechend erläutert das Werk in der Reihenfolge der typischen Verfahrensschritte die jeweils zu beachtenden rechtlichen Vorgaben inklusive etwaiger flankierender Maßnahmen und Konsequenzen – also z.B. auch die verfahrensbegleitende Möglichkeit einer Suspendierung, die einleitungsspezifische Folge einer Beförderungssperre oder den Einfluss eines sachgleichen Strafverfahrens auf das Disziplinarverfahren. Aufgrund der Tätigkeit des Verfassers als Hochschullehrer am Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, seiner Dozententätigkeit in Fortbildungsveranstaltungen der Bundespolizeiakademie sowie seiner disziplinarrechtlichen Beratungen von Praxisdienststellen der Bundespolizei werden Detailaspekte des Verfahrensrechtes (beispielsweise bei den disziplinaren Zuständigkeiten) aus dem Blickwinkel der Bundespolizei beleuchtet. Gleichwohl ist das Lehrbuch auch für andere dem Bundesdisziplinargesetz unterfallende Bundesbehörden und von seiner Grundstruktur her auch für landesbehördliche Disziplinarverfahren brauchbar und hilfreich, da die wesentlichen Verfahrensabläufe und Grundprobleme identisch oder vergleichbar sind. Prof. Dr. Ralf Röger, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundespolizei, Lübeck.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Das behördliche Disziplinarverfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz

Das behördliche Disziplinarverfahren nach dem Bundesdisziplinargesetz von Röger,  Ralf
Steht ein Beamter im Verdacht, ein Dienstvergehen begangen zu haben, so gehört die Einleitung und Durchführung eines behördlichen Disziplinarverfahrens zu den Dienstpflichten des Dienstvorgesetzten. Regelmäßig wird sich der Dienstvorgesetzte dann für die Durchführung der disziplinaren Ermittlungen eines Ermittlungsführers bedienen. Vor diesem Hintergrund sind solide Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen des Bundesdisziplinargesetzes (BDG) über den Ablauf des behördlichen Disziplinarverfahrens für Beamte des höheren sowie des gehobenen Dienstes unverzichtbar. Das vorliegende Lehrbuch möchte daher zum einen den in der Ausbildung befindlichen Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen und höheren Dienstes die einzelnen Verfahrens-schritte des behördlichen Disziplinarverfahrens und die ihnen zugrunde liegenden rechtlichen Grundlagen nahe bringen und ihnen den Zugang zu dieser durchaus anspruchsvollen und prüfungsrelevanten Materie ermöglichen. Zum anderen soll es den in der Praxis disziplinar verantwortlichen Beamten die Möglichkeit geben, im Bedarfsfalle zu allen wesentlichen Aspekten des Verfahrens vertiefende Hinweise und Problemerörterungen zu finden. Dementsprechend erläutert das Werk in der Reihenfolge der typischen Verfahrensschritte die jeweils zu beachtenden rechtlichen Vorgaben inklusive etwaiger flankierender Maßnahmen und Konsequenzen - also z.B. auch der verfahrensbegleitenden Möglichkeit einer Suspendierung, der einleitungsspezifischen Folge einer Beförderungssperre oder des Einflusses eines sachgleichen Strafverfahrens auf das Disziplinarverfahren. Aufgrund der Tätigkeit des Verfassers als Hochschullehrer am Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, seiner Dozententätigkeit in Fortbildungsveranstaltungen der Bundespolizeiakademie sowie seiner disziplinarrechtlichen Beratungen von Praxisdienststellen der Bundespolizei werden Detailaspekte des Verfahrensrechtes (beispielsweise bei den disziplinaren Zuständigkeiten) aus dem Blickwinkel der Bundespolizei beleuchtet. Gleichwohl ist das Lehrbuch auch für andere dem Bundesdisziplinargesetz unterfallende Bundesbehörden und von seiner Grundstruktur her auch für landesbehördliche Disziplinarverfahren brauchbar und hilfreich, da die wesentlichen Verfahrensabläufe und Grundprobleme identisch oder vergleichbar sind.
Aktualisiert: 2019-09-16
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50 Jahre Seelsorgevereinbarung in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei

50 Jahre Seelsorgevereinbarung in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei von Anselm,  Reiner, Beck,  Volker, Blanke,  Helmut, Gysi,  Gregor, Hartmann,  Richard, Heintzen,  Markus, Hense,  Ansgar, Jaschke,  Hans-Jochen, Jung,  Franz Josef, Manzke,  Karl-Hinrich, Oppermann,  Thomas, Osterroth,  Thomas, Papenfuß,  Klaus, Pulte,  Matthias, Rahner,  Johanna, Röger,  Ralf, Schütte-Bestek,  Patricia M., von Sachsen Brand,  Jordanus, Waldhoff,  Christian, Wißmann,  Hinnerk
Stimmen aus Wissenschaft und Politik zur Seelsorge in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei
Aktualisiert: 2023-04-28
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Rechtsfragen der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten in Kammern

Rechtsfragen der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten in Kammern von Röger,  Ralf
Die Frage, welche Aufwandsentschädigungen an die in den wirtschaftlichen und berufsständischen Kammern tätigen Organwalter geleistet werden dürfen, hat gerade in den letzten Jahren verstärkte öffentliche, aber auch kammerinterne Aufmerksamkeit erlangt. Das Werk untersucht unter Einbeziehung historischer und rechtsvergleichender Aspekte am Beispiel der Industrie- und Handelskammern die spezifisch gesetzlichen Grundlagen der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie die Folgefrage, inwieweit dieser Bereich einer Regelung durch Kammersatzung oder durch Vollversammlungsbeschluss zugänglich ist. Anschließend erörtert der Verfasser die sachlich-inhaltlichen Grenzen möglicher Aufwandsentschädigungen, die sich aus dem die Satzungshoheit der Kammern einschränkenden Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes, dem Begriff der „Ehrenamtlichkeit“ sowie dem Grundsatz der Wirtschaft und Sparsamkeit ergeben. U.a. wird dabei untersucht, inwieweit auch pauschalierte Auslagenerstattungen zulässig sind oder ob Verdienstausfall kompensierbar ist. Der Autor, habilitierter Hochschullehrer mit der venia legendi für Staats- und Verwaltungsrecht, beschäftigt sich seit mehr als zehn Jahren mit Fragen des Kammerrechts und hat schon mehrfach im Jahrbuch des Kammer- und Berufsrechts publiziert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Verwertbarkeit des Beweismittels nach 81 a StPO bei rechtswidriger Beweisgewinnung

Die Verwertbarkeit des Beweismittels nach 81 a StPO bei rechtswidriger Beweisgewinnung von Röger,  Ralf
81 a StPO erlaubt den Strafverfolgungsbehörden, körperliche Untersuchungen oder Eingriffe (z.B. die Entnahme einer Blutprobe beim Verdacht der Trunkenheitsfahrt) bei einem Beschuldigten anzuordnen. Im ersten Teil der Arbeit werden die einzelnen Voraussetzungen untersucht, die von Gesetzes wegen eingehalten werden müssen, damit eine solche Anordnung rechtmäßig ist. Im zweiten Teil der Arbeit geht der Autor der Frage nach, welche Auswirkungen ein Verstoß gegen eine der Voraussetzungen des 81 a StPO jeweils auf die prozessuale Verwertbarkeit des gewonnenen Beweismittels hat.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Demonstrationsfreiheit für Neonazis?

Demonstrationsfreiheit für Neonazis? von Röger,  Ralf
Die Frage, ob und mit welcher Begründung rechtsradikale Demonstrationen versammlungsrechtlich untersagt werden können, hat in den letzten Jahren zu einem einzigartigen Streit zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht NRW geführt. Ralf Röger, Hochschullehrer an der Universität Köln, stellt zuerst die strittigen Sachverhalte vor und erläutert, wieso sich das OVG NRW in zulässiger Weise immer wieder über die abweichenden Entscheidungen des BVerfG hinwegsetzen konnte. Danach analysiert er umfassend die von beiden Gerichten vorgetragenen Argumente pro und contra Versammlungsverbot und zeigt deren Schwachstellen und Widersprüche auf. Abschließend wird ein eigener Lösungsansatz entwickelt: Die Aktivierung von § 15 Versammlungsgesetz nicht als allgemeines Gesetz, sondern als spezifisch ehrenschützende Norm, die auch unterhalb der Grenze des Meinungsstrafrechts ein Verbot neonazistischer Versammlungen erlaubt, wenn diese an besonders sensiblen Tagen oder Orten stattfinden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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