Handbuch des Fachplanungsrechts

Handbuch des Fachplanungsrechts von Arps,  Henning, Beckedahl,  Hartmut, Böschen,  Heiko, Durner,  Wolfgang, Ewen,  Christoph, Fischer,  Hartmut, Frenz,  Walter, Geiger,  Andreas, Guckelberger,  Annette, Günther,  Ulrich, Hippler,  Jennifer, Isermann,  Ullrich, Krappel,  Thomas, Lattermann,  Eberhard, Linke,  Emil Hermann, Michler,  Hans-Peter, Sauthoff,  Michael, Schütz,  Peter, Schütze,  Christoph, Seegmüller,  Thomas, Siefer,  Thomas, Siegel,  Thorsten, Wysk,  Peter, Ziekow,  Jan
Zum Werk Das Werk gibt einen Überblick über die verbindenden Strukturen des Fachplanungsrechts einschließlich der gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten. Die Spezifika der wichtigsten Fachmaterien, wie die Planung vonStraßen- und Schienenwegen,Flugplätzen,Wasserstraßen,Gewässerausbauten,Abfalldeponien,Bergbauanlagen oderLeitungsanlagen##werden in eigenen Kapiteln herausgearbeitet. Dabei wird auf die bei der Planung von Großvorhaben besonders relevanten Fragen des Immissionsschutzes (insbesondere des Lärmschutzes) besonderes Augenmerk gelegt. Vorteile auf einen Blickverfasst von einem hochkarätigen Team aus Wissenschaft und Praxissystematische Darstellung der verbindenden Strukturen des FachplanungsrechtsVerknüpfung der rechtlichen Vorgaben des Planfeststellungsverfahrens mit den für die einzelne Fachplanung geltenden technischen Anforderungen Zur Neuauflage Die Neuauflage befasst sich u.a. mit aktuellen Entwicklungen im Bereichdes Planfeststellungsverfahrens und Planfeststellungsbeschlusses,naturschutzrechtlichen Anforderungen,dem Rechtsschutz im Fachplanungsrecht,der Fachplanung im Bereich der Straßen- und Schienenwege,dem Verkehrslärmschutz,planerischen und technischen Fragen im Bereich des Luftverkehrs,Fragen zur Abfallentsorgung, etwa nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz,dem Plan über gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen nach dem Flurbereinigungsgesetz,mit der Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle sowieBetriebsplänen und Betriebsplanverfahren im Bergrecht und Regelungen zu Hochspannungsanlagen und sonstigen Leitungsanlagen. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verwaltungsfachleute in Kommunen sowie in Planungs- und Baubehörden, Landschafts- und Umweltplanerinnen und -planer, Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten, Bauunternehmen, Notariate, Hochschulen, Referendarinnen und Referendare und Studierende.
Aktualisiert: 2023-06-27
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TKG

TKG von Butler,  Janet, Döveling,  Johannes, Fetzer,  Thomas, Fischer,  Kristian, Geers,  Ulrich, Graulich,  Kurt, Hartl,  Andreas, Heinickel,  Caroline, Herchenbach-Canarius,  Judith, Kollmann,  Emanuel, Kredel,  Nicolas, Lutz,  Holger, Niggemann,  Nicole, Paschke,  Mirko, Petersen,  Malte, Pieper,  Jan-Hendrik, Rubart,  Jens, Ruthig,  Josef, Scherer,  Joachim, Schierloh,  Karsten, Scholz,  Matthias, Schütz,  Peter
Der Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze hat auch die hohe Dynamik des Telekommunikationsrechts weiter beschleunigt: etwa bei den Änderungen zur Mitnutzung vorhandener und alternativer Infrastrukturen durch das DigiNetzG bzw. das 5. TKGÄndG. Doch sorgen auch weitere Entwicklungen derzeit für viel Bewegung im TKG: von Neuregelungen zu Endgeräten über Einflüsse wichtiger europäischer Verordnungen bis hin zu den neuesten Änderungen durch das 6. TKGÄndG. Der Berliner Kommentar TKG behält das Geschehen für Sie konsequent im Blick: Neben einer konkurrenzlos aktuellen Kommentierung des TKG zum Erscheinen des Werks finden Sie auch die Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur und der Gerichte detailliert berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-24
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TKG

TKG von Butler,  Janet, Döveling,  Johannes, Fetzer,  Thomas, Fischer,  Kristian, Geers,  Ulrich, Graulich,  Kurt, Hartl,  Andreas, Heinickel,  Caroline, Herchenbach-Canarius,  Judith, Kollmann,  Emanuel, Kredel,  Nicolas, Lutz,  Holger, Niggemann,  Nicole, Paschke,  Mirko, Petersen,  Malte, Pieper,  Jan-Hendrik, Rubart,  Jens, Ruthig,  Josef, Scherer,  Joachim, Schierloh,  Karsten, Scholz,  Matthias, Schütz,  Peter
Der Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze hat auch die hohe Dynamik des Telekommunikationsrechts weiter beschleunigt: etwa bei den Änderungen zur Mitnutzung vorhandener und alternativer Infrastrukturen durch das DigiNetzG bzw. das 5. TKGÄndG. Doch sorgen auch weitere Entwicklungen derzeit für viel Bewegung im TKG: von Neuregelungen zu Endgeräten über Einflüsse wichtiger europäischer Verordnungen bis hin zu den neuesten Änderungen durch das 6. TKGÄndG. Der Berliner Kommentar TKG behält das Geschehen für Sie konsequent im Blick: Neben einer konkurrenzlos aktuellen Kommentierung des TKG zum Erscheinen des Werks finden Sie auch die Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur und der Gerichte detailliert berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-24
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TKG von Butler,  Janet, Döveling,  Johannes, Fetzer,  Thomas, Fischer,  Kristian, Geers,  Ulrich, Graulich,  Kurt, Hartl,  Andreas, Heinickel,  Caroline, Herchenbach-Canarius,  Judith, Kollmann,  Emanuel, Kredel,  Nicolas, Lutz,  Holger, Niggemann,  Nicole, Paschke,  Mirko, Petersen,  Malte, Pieper,  Jan-Hendrik, Rubart,  Jens, Ruthig,  Josef, Scherer,  Joachim, Schierloh,  Karsten, Scholz,  Matthias, Schütz,  Peter
Der Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze hat auch die hohe Dynamik des Telekommunikationsrechts weiter beschleunigt: etwa bei den Änderungen zur Mitnutzung vorhandener und alternativer Infrastrukturen durch das DigiNetzG bzw. das 5. TKGÄndG. Doch sorgen auch weitere Entwicklungen derzeit für viel Bewegung im TKG: von Neuregelungen zu Endgeräten über Einflüsse wichtiger europäischer Verordnungen bis hin zu den neuesten Änderungen durch das 6. TKGÄndG. Der Berliner Kommentar TKG behält das Geschehen für Sie konsequent im Blick: Neben einer konkurrenzlos aktuellen Kommentierung des TKG zum Erscheinen des Werks finden Sie auch die Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur und der Gerichte detailliert berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Die Vorläufer der Bundeswehr-Feldjäger – Ein Beitrag zur preußisch-deutschen Wehrrechtsgeschichte.

Die Vorläufer der Bundeswehr-Feldjäger – Ein Beitrag zur preußisch-deutschen Wehrrechtsgeschichte. von Schütz,  Peter
Peter Schütz zeichnet die rechtsgeschichtliche Entwicklung von den historischen Wurzeln bis zur Feldjägertruppe als Militärpolizei der Bundeswehr nach. Die eingehende Betrachtung führt zu dem Ergebnis, daß die Namens- und Aufgabenvorläufer der Bundeswehr-Feldjäger unterschiedlicher Herkunft sind. Die Untersuchung der Truppengattungen, die in der preußisch-deutschen Militärgeschichte als Feldjäger bezeichnet wurden, erbringt den Nachweis, daß das historische Vorbild des preußischen Reitenden Feldjägerkorps lediglich bei der Namensgebung von großem Einfluß war. Was die Aufgaben der Feldjägertruppe angeht, gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß hier die Feldgendarmerie als Vorläufer angesehen werden muß.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach dem 6. VwGoÄndG.

Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach dem 6. VwGoÄndG. von Schütz,  Peter
Nach § 47 Abs. 2 VwGO n.F. hängt nunmehr auch die Antragsbefugnis für das Normenkontrollverfahren von der Geltendmachung einer Rechtsverletzung ab. Der Gesetzgeber wollte hierdurch gerade bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen die Zulässigkeitsvoraussetzungen verschärfen. Die herrschende Meinung "unterläuft" jedoch diese Absicht, indem sie § 1 Abs. 6 BauGB ein Recht auf gerechte Abwägung der abwägungserheblichen Belange entnimmt. Peter Schütz tritt dieser Auffassung, nach der alles beim alten bleibt, entgegen. Er setzt sich mit der Rechtsfigur eines Rechts auf gerechte Abwägung auseinander und lehnt sie im Ergebnis ab. Das Recht, auf das ein Normenkontrollantrag gestützt werden kann, wird danach nicht durch die Abwägung begründet, sondern muß bereits in die Abwägung mitgebracht werden. Dies wird anhand praxisrelevanter Fallgruppen exemplifiziert. Abschließend nimmt er zu der Frage Stellung, ob das prinzipale Normenkontrollverfahren als subjektives Rechtsschutzverfahren fortzuentwickeln oder als objektives Beanstandungsverfahren zu (re)konstruieren ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Vorläufer der Bundeswehr-Feldjäger – Ein Beitrag zur preußisch-deutschen Wehrrechtsgeschichte.

Die Vorläufer der Bundeswehr-Feldjäger – Ein Beitrag zur preußisch-deutschen Wehrrechtsgeschichte. von Schütz,  Peter
Peter Schütz zeichnet die rechtsgeschichtliche Entwicklung von den historischen Wurzeln bis zur Feldjägertruppe als Militärpolizei der Bundeswehr nach. Die eingehende Betrachtung führt zu dem Ergebnis, daß die Namens- und Aufgabenvorläufer der Bundeswehr-Feldjäger unterschiedlicher Herkunft sind. Die Untersuchung der Truppengattungen, die in der preußisch-deutschen Militärgeschichte als Feldjäger bezeichnet wurden, erbringt den Nachweis, daß das historische Vorbild des preußischen Reitenden Feldjägerkorps lediglich bei der Namensgebung von großem Einfluß war. Was die Aufgaben der Feldjägertruppe angeht, gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß hier die Feldgendarmerie als Vorläufer angesehen werden muß.
Aktualisiert: 2023-05-25
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TKG von Butler,  Janet, Döveling,  Johannes, Fetzer,  Thomas, Fischer,  Kristian, Geers,  Ulrich, Graulich,  Kurt, Hartl,  Andreas, Heinickel,  Caroline, Herchenbach-Canarius,  Judith, Kollmann,  Emanuel, Kredel,  Nicolas, Lutz,  Holger, Niggemann,  Nicole, Paschke,  Mirko, Petersen,  Malte, Pieper,  Jan-Hendrik, Rubart,  Jens, Ruthig,  Josef, Scherer,  Joachim, Schierloh,  Karsten, Scholz,  Matthias, Schütz,  Peter
Der Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze hat auch die hohe Dynamik des Telekommunikationsrechts weiter beschleunigt: etwa bei den Änderungen zur Mitnutzung vorhandener und alternativer Infrastrukturen durch das DigiNetzG bzw. das 5. TKGÄndG. Doch sorgen auch weitere Entwicklungen derzeit für viel Bewegung im TKG: von Neuregelungen zu Endgeräten über Einflüsse wichtiger europäischer Verordnungen bis hin zu den neuesten Änderungen durch das 6. TKGÄndG. Der Berliner Kommentar TKG behält das Geschehen für Sie konsequent im Blick: Neben einer konkurrenzlos aktuellen Kommentierung des TKG zum Erscheinen des Werks finden Sie auch die Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur und der Gerichte detailliert berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-24
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TKG von Butler,  Janet, Döveling,  Johannes, Fetzer,  Thomas, Fischer,  Kristian, Geers,  Ulrich, Graulich,  Kurt, Hartl,  Andreas, Heinickel,  Caroline, Herchenbach-Canarius,  Judith, Kollmann,  Emanuel, Kredel,  Nicolas, Lutz,  Holger, Niggemann,  Nicole, Paschke,  Mirko, Petersen,  Malte, Pieper,  Jan-Hendrik, Rubart,  Jens, Ruthig,  Josef, Scherer,  Joachim, Schierloh,  Karsten, Scholz,  Matthias, Schütz,  Peter
Der Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze hat auch die hohe Dynamik des Telekommunikationsrechts weiter beschleunigt: etwa bei den Änderungen zur Mitnutzung vorhandener und alternativer Infrastrukturen durch das DigiNetzG bzw. das 5. TKGÄndG. Doch sorgen auch weitere Entwicklungen derzeit für viel Bewegung im TKG: von Neuregelungen zu Endgeräten über Einflüsse wichtiger europäischer Verordnungen bis hin zu den neuesten Änderungen durch das 6. TKGÄndG. Der Berliner Kommentar TKG behält das Geschehen für Sie konsequent im Blick: Neben einer konkurrenzlos aktuellen Kommentierung des TKG zum Erscheinen des Werks finden Sie auch die Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur und der Gerichte detailliert berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Handbuch des Fachplanungsrechts

Handbuch des Fachplanungsrechts von Arps,  Henning, Beckedahl,  Hartmut, Böschen,  Heiko, Durner,  Wolfgang, Ewen,  Christoph, Fischer,  Hartmut, Frenz,  Walter, Geiger,  Andreas, Guckelberger,  Annette, Günther,  Ulrich, Hippler,  Jennifer, Isermann,  Ullrich, Krappel,  Thomas, Lattermann,  Eberhard, Linke,  Emil Hermann, Michler,  Hans-Peter, Sauthoff,  Michael, Schütz,  Peter, Schütze,  Christoph, Seegmüller,  Thomas, Siefer,  Thomas, Siegel,  Thorsten, Wysk,  Peter, Ziekow,  Jan
Zum Werk Das Werk gibt einen Überblick über die verbindenden Strukturen des Fachplanungsrechts einschließlich der gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten. Die Spezifika der wichtigsten Fachmaterien, wie die Planung vonStraßen- und Schienenwegen,Flugplätzen,Wasserstraßen,Gewässerausbauten,Abfalldeponien,Bergbauanlagen oderLeitungsanlagen##werden in eigenen Kapiteln herausgearbeitet. Dabei wird auf die bei der Planung von Großvorhaben besonders relevanten Fragen des Immissionsschutzes (insbesondere des Lärmschutzes) besonderes Augenmerk gelegt. Vorteile auf einen Blickverfasst von einem hochkarätigen Team aus Wissenschaft und Praxissystematische Darstellung der verbindenden Strukturen des FachplanungsrechtsVerknüpfung der rechtlichen Vorgaben des Planfeststellungsverfahrens mit den für die einzelne Fachplanung geltenden technischen Anforderungen Zur Neuauflage Die Neuauflage befasst sich u.a. mit aktuellen Entwicklungen im Bereichdes Planfeststellungsverfahrens und Planfeststellungsbeschlusses,naturschutzrechtlichen Anforderungen,dem Rechtsschutz im Fachplanungsrecht,der Fachplanung im Bereich der Straßen- und Schienenwege,dem Verkehrslärmschutz,planerischen und technischen Fragen im Bereich des Luftverkehrs,Fragen zur Abfallentsorgung, etwa nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz,dem Plan über gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen nach dem Flurbereinigungsgesetz,mit der Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle sowieBetriebsplänen und Betriebsplanverfahren im Bergrecht und Regelungen zu Hochspannungsanlagen und sonstigen Leitungsanlagen. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verwaltungsfachleute in Kommunen sowie in Planungs- und Baubehörden, Landschafts- und Umweltplanerinnen und -planer, Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten, Bauunternehmen, Notariate, Hochschulen, Referendarinnen und Referendare und Studierende.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach dem 6. VwGoÄndG.

Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach dem 6. VwGoÄndG. von Schütz,  Peter
Nach § 47 Abs. 2 VwGO n.F. hängt nunmehr auch die Antragsbefugnis für das Normenkontrollverfahren von der Geltendmachung einer Rechtsverletzung ab. Der Gesetzgeber wollte hierdurch gerade bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen die Zulässigkeitsvoraussetzungen verschärfen. Die herrschende Meinung "unterläuft" jedoch diese Absicht, indem sie § 1 Abs. 6 BauGB ein Recht auf gerechte Abwägung der abwägungserheblichen Belange entnimmt. Peter Schütz tritt dieser Auffassung, nach der alles beim alten bleibt, entgegen. Er setzt sich mit der Rechtsfigur eines Rechts auf gerechte Abwägung auseinander und lehnt sie im Ergebnis ab. Das Recht, auf das ein Normenkontrollantrag gestützt werden kann, wird danach nicht durch die Abwägung begründet, sondern muß bereits in die Abwägung mitgebracht werden. Dies wird anhand praxisrelevanter Fallgruppen exemplifiziert. Abschließend nimmt er zu der Frage Stellung, ob das prinzipale Normenkontrollverfahren als subjektives Rechtsschutzverfahren fortzuentwickeln oder als objektives Beanstandungsverfahren zu (re)konstruieren ist.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach dem 6. VwGoÄndG.

Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen nach dem 6. VwGoÄndG. von Schütz,  Peter
Nach § 47 Abs. 2 VwGO n.F. hängt nunmehr auch die Antragsbefugnis für das Normenkontrollverfahren von der Geltendmachung einer Rechtsverletzung ab. Der Gesetzgeber wollte hierdurch gerade bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen die Zulässigkeitsvoraussetzungen verschärfen. Die herrschende Meinung "unterläuft" jedoch diese Absicht, indem sie § 1 Abs. 6 BauGB ein Recht auf gerechte Abwägung der abwägungserheblichen Belange entnimmt. Peter Schütz tritt dieser Auffassung, nach der alles beim alten bleibt, entgegen. Er setzt sich mit der Rechtsfigur eines Rechts auf gerechte Abwägung auseinander und lehnt sie im Ergebnis ab. Das Recht, auf das ein Normenkontrollantrag gestützt werden kann, wird danach nicht durch die Abwägung begründet, sondern muß bereits in die Abwägung mitgebracht werden. Dies wird anhand praxisrelevanter Fallgruppen exemplifiziert. Abschließend nimmt er zu der Frage Stellung, ob das prinzipale Normenkontrollverfahren als subjektives Rechtsschutzverfahren fortzuentwickeln oder als objektives Beanstandungsverfahren zu (re)konstruieren ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Vorläufer der Bundeswehr-Feldjäger – Ein Beitrag zur preußisch-deutschen Wehrrechtsgeschichte.

Die Vorläufer der Bundeswehr-Feldjäger – Ein Beitrag zur preußisch-deutschen Wehrrechtsgeschichte. von Schütz,  Peter
Peter Schütz zeichnet die rechtsgeschichtliche Entwicklung von den historischen Wurzeln bis zur Feldjägertruppe als Militärpolizei der Bundeswehr nach. Die eingehende Betrachtung führt zu dem Ergebnis, daß die Namens- und Aufgabenvorläufer der Bundeswehr-Feldjäger unterschiedlicher Herkunft sind. Die Untersuchung der Truppengattungen, die in der preußisch-deutschen Militärgeschichte als Feldjäger bezeichnet wurden, erbringt den Nachweis, daß das historische Vorbild des preußischen Reitenden Feldjägerkorps lediglich bei der Namensgebung von großem Einfluß war. Was die Aufgaben der Feldjägertruppe angeht, gelangt der Autor zu dem Ergebnis, daß hier die Feldgendarmerie als Vorläufer angesehen werden muß.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Handbuch des Fachplanungsrechts

Handbuch des Fachplanungsrechts von Arps,  Henning, Beckedahl,  Hartmut, Böschen,  Heiko, Durner,  Wolfgang, Ewen,  Christoph, Fischer,  Hartmut, Frenz,  Walter, Geiger,  Andreas, Guckelberger,  Annette, Günther,  Ulrich, Hippler,  Jennifer, Isermann,  Ullrich, Krappel,  Thomas, Lattermann,  Eberhard, Linke,  Emil Hermann, Michler,  Hans-Peter, Sauthoff,  Michael, Schütz,  Peter, Schütze,  Christoph, Seegmüller,  Thomas, Siefer,  Thomas, Siegel,  Thorsten, Wysk,  Peter, Ziekow,  Jan
Zum Werk Das Werk gibt einen Überblick über die verbindenden Strukturen des Fachplanungsrechts einschließlich der gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten. Die Spezifika der wichtigsten Fachmaterien, wie die Planung vonStraßen- und Schienenwegen,Flugplätzen,Wasserstraßen,Gewässerausbauten,Abfalldeponien,Bergbauanlagen oderLeitungsanlagen##werden in eigenen Kapiteln herausgearbeitet. Dabei wird auf die bei der Planung von Großvorhaben besonders relevanten Fragen des Immissionsschutzes (insbesondere des Lärmschutzes) besonderes Augenmerk gelegt. Vorteile auf einen Blickverfasst von einem hochkarätigen Team aus Wissenschaft und Praxissystematische Darstellung der verbindenden Strukturen des FachplanungsrechtsVerknüpfung der rechtlichen Vorgaben des Planfeststellungsverfahrens mit den für die einzelne Fachplanung geltenden technischen Anforderungen Zur Neuauflage Die Neuauflage befasst sich u.a. mit aktuellen Entwicklungen im Bereichdes Planfeststellungsverfahrens und Planfeststellungsbeschlusses,naturschutzrechtlichen Anforderungen,dem Rechtsschutz im Fachplanungsrecht,der Fachplanung im Bereich der Straßen- und Schienenwege,dem Verkehrslärmschutz,planerischen und technischen Fragen im Bereich des Luftverkehrs,Fragen zur Abfallentsorgung, etwa nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz,dem Plan über gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen nach dem Flurbereinigungsgesetz,mit der Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle sowieBetriebsplänen und Betriebsplanverfahren im Bergrecht und Regelungen zu Hochspannungsanlagen und sonstigen Leitungsanlagen. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verwaltungsfachleute in Kommunen sowie in Planungs- und Baubehörden, Landschafts- und Umweltplanerinnen und -planer, Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten, Bauunternehmen, Notariate, Hochschulen, Referendarinnen und Referendare und Studierende.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Münchener Prozessformularbuch Bd. 2: Privates Bau- und Architektenrecht

Münchener Prozessformularbuch Bd. 2: Privates Bau- und Architektenrecht von Hüttinger,  Stefan, Kandel,  Roland, Koeble,  Wolfgang, Locher,  Ulrich, Noch,  Rainer, Oppler,  Peter, Pause,  Hans-Egon, Saerbeck,  Klaus, Schütz,  Peter, Zahn,  Alexander
Zum Werk Das Münchener Prozessformularbuch Privates Bau- und Architektenrecht enthält alle relevanten Formulare für den forensisch tätigen Anwalt. Das Werk umfasst zahl- und umfangreiche Muster, die nahezu alle praxisrelevanten Fallgestaltungen prägnant darstellen. Der systematische Aufbau erleichtert den schnellen Zugriff auf das einschlägige Formular. Das Werk gliedert sich wie folgt:Architekten- und IngenieurrechtBauvertragsrechtAnspruchssicherungBaumodelle einschließlich Bauträgererwerb und ProspekthaftungFertighausBausatzhaus-VertragBaustoffhändler und BaustofflieferantSelbständiges BeweisverfahrenVergleichProzessualesSchiedsgerichtsverfahrenZwangsvollstreckungVergaberechtSämtliche Mustertexte (ohne Anmerkungen) stehen zur schnellen Erstellung aller wichtigen Schriftsätze zum Download zur Verfügung. Vorteile auf einen BlickBuch mit Mustern zum Downloadfür alle Verfahren geeignetBerücksichtigung der WEG-Reform 2020Berücksichtigung der HOAI 2021 Zur Neuauflage Die nun schon 6. Auflage bringt das Werk auf den Rechtsstand August 2021. Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und bietet eine umfassende Aktualisierung der einzelnen Formulare. Insbesondere wurden die WEG-Reform 2020 und die zum 1.1.2021 in Kraft getretene HOAI 2021 an den betroffenen Stellen vollumfänglich eingearbeitet. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Syndikusanwaltschaft und Justiziariate von mit Bausachen befassten Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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TKG

TKG von Butler,  Janet, Döveling,  Johannes, Fetzer,  Thomas, Fischer,  Kristian, Geers,  Ulrich, Graulich,  Kurt, Hartl,  Andreas, Heinickel,  Caroline, Herchenbach-Canarius,  Judith, Kollmann,  Emanuel, Kredel,  Nicolas, Lutz,  Holger, Niggemann,  Nicole, Paschke,  Mirko, Petersen,  Malte, Pieper,  Jan-Hendrik, Rubart,  Jens, Ruthig,  Josef, Scherer,  Joachim, Schierloh,  Karsten, Scholz,  Matthias, Schütz,  Peter
Der Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze hat auch die hohe Dynamik des Telekommunikationsrechts weiter beschleunigt: etwa bei den Änderungen zur Mitnutzung vorhandener und alternativer Infrastrukturen durch das DigiNetzG bzw. das 5. TKGÄndG. Doch sorgen auch weitere Entwicklungen derzeit für viel Bewegung im TKG: von Neuregelungen zu Endgeräten über Einflüsse wichtiger europäischer Verordnungen bis hin zu den neuesten Änderungen durch das 6. TKGÄndG. Der Berliner Kommentar TKG behält das Geschehen für Sie konsequent im Blick: Neben einer konkurrenzlos aktuellen Kommentierung des TKG zum Erscheinen des Werks finden Sie auch die Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur und der Gerichte detailliert berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-04-24
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TKG

TKG von Butler,  Janet, Döveling,  Johannes, Fetzer,  Thomas, Fischer,  Kristian, Geers,  Ulrich, Graulich,  Kurt, Hartl,  Andreas, Heinickel,  Caroline, Herchenbach-Canarius,  Judith, Kollmann,  Emanuel, Kredel,  Nicolas, Lutz,  Holger, Niggemann,  Nicole, Paschke,  Mirko, Petersen,  Malte, Pieper,  Jan-Hendrik, Rubart,  Jens, Ruthig,  Josef, Scherer,  Joachim, Schierloh,  Karsten, Scholz,  Matthias, Schütz,  Peter
Der Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze hat auch die hohe Dynamik des Telekommunikationsrechts weiter beschleunigt: etwa bei den Änderungen zur Mitnutzung vorhandener und alternativer Infrastrukturen durch das DigiNetzG bzw. das 5. TKGÄndG. Doch sorgen auch weitere Entwicklungen derzeit für viel Bewegung im TKG: von Neuregelungen zu Endgeräten über Einflüsse wichtiger europäischer Verordnungen bis hin zu den neuesten Änderungen durch das 6. TKGÄndG. Der Berliner Kommentar TKG behält das Geschehen für Sie konsequent im Blick: Neben einer konkurrenzlos aktuellen Kommentierung des TKG zum Erscheinen des Werks finden Sie auch die Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur und der Gerichte detailliert berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-04-24
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TKG

TKG von Arndt,  Hans-Wolfgang, Fademrecht,  Thomas, Fetzer,  Thomas, Fischer,  Kristian, Geers,  Ulrich, Graulich,  Kurt, Hamm,  Axel, Hartl,  Andreas, Heinickel,  Caroline, Hellwig,  Martin, Herchenbach-Canarius,  Judith, Höffler,  Felix, Kredel,  Nicolas, Lutz,  Holger, Marwinski,  Klaus-Udo, Michalczyk,  Roman, Niggemann,  Nicole, Paschke,  Mirko, Ruthig,  Josef, Sassmann,  Juliane, Scherer,  Joachim, Schierloh,  Karsten, Scholz,  Matthias, Schütz,  Peter
Mit der grundlegenden Novellierung des TKG hat der Gesetzgeber den auf europäischer Ebene erfolgten TKG-Review in nationales Recht umgesetzt. Der Berliner Kommentar TKG berücksichtigt alle einschlägigen Rechtsentwicklungen und bereitet sie auf Grundlage der aktuellen Entscheidungspraxis der Bundesnetzagentur und der Gerichte kompetent und anschaulich auf.
Aktualisiert: 2021-01-20
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Münchener Prozessformularbuch Bd. 2: Privates Bau- und Architektenrecht

Münchener Prozessformularbuch Bd. 2: Privates Bau- und Architektenrecht von Hüttinger,  Stefan, Knacke,  Jürgen, Koeble,  Wolfgang, Locher,  Ulrich, Noch,  Rainer, Oppler,  Peter, Pause,  Hans-Egon, Roeder,  Hermann, Saerbeck,  Klaus, Schütz,  Peter, Zahn,  Alexander
Zum Werk Das Werk fasst die in der Praxis des privaten Bauprozesses wichtigsten Antrags- und Klageformen zusammen. Die Downloadmöglichkeit aller Muster (ohne Anmerkungen) vereinfacht die tägliche Arbeit und spart Zeit. Das Werk gliedert sich wie folgt: - Architekten- und Ingenieurrecht - Bauvertragsrecht - Anspruchssicherung - Baumodelle einschließlich Bauträgererwerb und Prospekthaftung - Fertighaus - Bausatzhaus-Vertrag - Baustoffhändler und Baustofflieferant - Selbständiges Beweisverfahren - Vergleich - Prozessuales - Schiedsgerichtsverfahren - Zwangsvollstreckung - Vergaberecht Vorteile auf einen Blick - Buch mit Mustern zum Download - von ausgewiesenen Experten im Baurecht - neues Baurecht Zur Neuauflage Die Neuauflage steht ganz im Zeichen der Reform des Bauvertragsrechts, die zum 1. Januar 2018 in Kraft trat. Alle geplanten Facetten des neuen Rechts, Bauvertrags-, Kauf-, Werkvertrags-, Architekten- und Bauträgerrecht haben Auswirkungen auf die Gestaltung von Klagemustern und Schriftsätzen. Neue Antragserfordernisse sind ebenso berücksichtigt wie die Erläuterungen des neuen materiellen Rechts. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Richter, Syndikusanwälte im Baubereich.
Aktualisiert: 2021-08-02
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Beck’scher AEG-Kommentar

Beck’scher AEG-Kommentar von Fehling,  Michael, Fellenberg,  Frank, Gerstner,  Stephan, Hermes,  Georg, Schütz,  Peter, Schweinsberg,  Ralf, Sellner,  Dieter, Vallendar,  Willi, Wachinger,  Lorenz, Wagner,  Korbinian, Wurster,  Hansjörg
Zum Werk Das Allgemeine Eisenbahngesetz gilt für den Betrieb von Eisenbahnen im Personennah- und Fernverkehr sowie im Güterverkehr. Es regelt die wesentlichen für den Betrieb von Eisenbahnen zu berücksichtigenden Rechtsmaterien. Dazu zählen die Eisenbahnaufsicht einschließlich der Genehmigung des Eisenbahnbetriebs, die Schaffung einer wettbewerbsgerechten Aufgabenteilung der einzelnen Dienstleister, insbesondere aber die Regulierung von Schienenwegen sowie das Planfeststellungsverfahren für den Bau neuer Schienenwege. Dabei sind die Regulierungsbestimmungen auch für andere regulierte Wirtschaftszweige von besonderer Bedeutung. Das eisenbahnrechtliche Planfeststellungsverfahren hat dagegen Modellcharakter für das straßen- und das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren. Der Kommentar enthält eine umfassende sowie rechtspraktisch und wissenschaftlich fundierte Kommentierung der Regelungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Dabei wird besonderer Wert auf die Verwertung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Gerichte gelegt. Der breite und vertiefte Ansatz der Kommentierung sowie die jeweils entwickelten Perspektiven machen das Werk auch für andere regulierte Wirtschaftszweige sowie für die Bereiche des Straßen- und Binnenschifffahrtsverkehrs zu einem wichtigen Nachschlagewerk. Vorteile auf einen Blick - besonderer Blick auf die aktuelle Rechtsprechung - vertiefte , wissenschaftlich fundierte und detailreiche Kommentierung - Autorenteam aus Praktikern Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt bei den Kommentierungen insbesondere die Gesetzesänderungen des VwVfG durch das Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) sowie des AEG durch das Siebte und Achte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften. Zielgruppe Für Eisenbahnunternehmen, Eisenbahnaufsichtsämter, Planfeststellungsbehörden in den Bereichen des Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehrs, Planungs- und Vermessungsbüros, im Verwaltungsrecht tätige Rechtsanwälte, Verwaltungsgerichte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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