Ius bello durante et bello confecto.

Ius bello durante et bello confecto. von Schwager,  Elke
In der Vergangenheit wurden Schäden von zivilen Opfern, die durch einen bewaffneten Konflikt entstanden sind, in der Regel als Ergebnis unglücklicher Zeitumstände betrachtet. Ein Anspruch auf Schadenersatz wurde in den überwiegenden Fällen abgewiesen. Angeführt wurde mitunter, Gerichte könnten nicht über politische Angelegenheiten wie bewaffnete Konflikte urteilen, das Militär benötige einen Handlungsfreiraum, Massenschäden würden die finanziellen Mittel des Schuldners übersteigen. Elke Schwager zeigt am Beispiel ziviler Opfer von Antipersonenminen auf, dass die vorgebrachten Argumente nicht stichhaltig sind. Während eines bewaffneten Konfliktes besteht kein rechtsfreier Raum. Das Recht der bewaffneten Konflikte berücksichtigt militärische Notwendigkeiten und gibt den Handlungsspielraum vor, den die Konfliktparteien zu beachten haben. Den Verletzten eines Rechtsverstoßes steht ein Anspruch auf Entschädigung zu, der sich aus Völkerrecht oder einer nationalen Rechtsordnung ergeben kann. Bei einer Völkerrechtsverletzung findet sich ein völkerrechtliches Individualrecht auf Entschädigung normiert in den Vorschriften des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechte. Zudem kann ein Individualrecht auf Entschädigung aus den Prinzipien der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit abgeleitet werden. Nationale Entschädigungsansprüche sind z. B. die Staatshaftung oder deliktische Ansprüche, für Minenopfer kommen zudem Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht gegen den Minenhersteller in Betracht. Allerdings kann sich durch den Einfluss des Rechts der bewaffneten Konflikte der Prüfungsmaßstab verändern.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Ius bello durante et bello confecto.

Ius bello durante et bello confecto. von Schwager,  Elke
In der Vergangenheit wurden Schäden von zivilen Opfern, die durch einen bewaffneten Konflikt entstanden sind, in der Regel als Ergebnis unglücklicher Zeitumstände betrachtet. Ein Anspruch auf Schadenersatz wurde in den überwiegenden Fällen abgewiesen. Angeführt wurde mitunter, Gerichte könnten nicht über politische Angelegenheiten wie bewaffnete Konflikte urteilen, das Militär benötige einen Handlungsfreiraum, Massenschäden würden die finanziellen Mittel des Schuldners übersteigen. Elke Schwager zeigt am Beispiel ziviler Opfer von Antipersonenminen auf, dass die vorgebrachten Argumente nicht stichhaltig sind. Während eines bewaffneten Konfliktes besteht kein rechtsfreier Raum. Das Recht der bewaffneten Konflikte berücksichtigt militärische Notwendigkeiten und gibt den Handlungsspielraum vor, den die Konfliktparteien zu beachten haben. Den Verletzten eines Rechtsverstoßes steht ein Anspruch auf Entschädigung zu, der sich aus Völkerrecht oder einer nationalen Rechtsordnung ergeben kann. Bei einer Völkerrechtsverletzung findet sich ein völkerrechtliches Individualrecht auf Entschädigung normiert in den Vorschriften des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechte. Zudem kann ein Individualrecht auf Entschädigung aus den Prinzipien der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit abgeleitet werden. Nationale Entschädigungsansprüche sind z. B. die Staatshaftung oder deliktische Ansprüche, für Minenopfer kommen zudem Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht gegen den Minenhersteller in Betracht. Allerdings kann sich durch den Einfluss des Rechts der bewaffneten Konflikte der Prüfungsmaßstab verändern.
Aktualisiert: 2023-05-20
> findR *

Ius bello durante et bello confecto.

Ius bello durante et bello confecto. von Schwager,  Elke
In der Vergangenheit wurden Schäden von zivilen Opfern, die durch einen bewaffneten Konflikt entstanden sind, in der Regel als Ergebnis unglücklicher Zeitumstände betrachtet. Ein Anspruch auf Schadenersatz wurde in den überwiegenden Fällen abgewiesen. Angeführt wurde mitunter, Gerichte könnten nicht über politische Angelegenheiten wie bewaffnete Konflikte urteilen, das Militär benötige einen Handlungsfreiraum, Massenschäden würden die finanziellen Mittel des Schuldners übersteigen. Elke Schwager zeigt am Beispiel ziviler Opfer von Antipersonenminen auf, dass die vorgebrachten Argumente nicht stichhaltig sind. Während eines bewaffneten Konfliktes besteht kein rechtsfreier Raum. Das Recht der bewaffneten Konflikte berücksichtigt militärische Notwendigkeiten und gibt den Handlungsspielraum vor, den die Konfliktparteien zu beachten haben. Den Verletzten eines Rechtsverstoßes steht ein Anspruch auf Entschädigung zu, der sich aus Völkerrecht oder einer nationalen Rechtsordnung ergeben kann. Bei einer Völkerrechtsverletzung findet sich ein völkerrechtliches Individualrecht auf Entschädigung normiert in den Vorschriften des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechte. Zudem kann ein Individualrecht auf Entschädigung aus den Prinzipien der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit abgeleitet werden. Nationale Entschädigungsansprüche sind z. B. die Staatshaftung oder deliktische Ansprüche, für Minenopfer kommen zudem Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht gegen den Minenhersteller in Betracht. Allerdings kann sich durch den Einfluss des Rechts der bewaffneten Konflikte der Prüfungsmaßstab verändern.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *

IT-Recht

IT-Recht von Altweger,  Ernst, Baum,  Lothar, Baur,  Johannes, Beck,  Florian, Becker,  Martin, Berjasevic,  Nefail, Braun,  Jens-Daniel, Brügmann,  Jonas, Bussche,  Axel Freiherr von dem, Cornelius,  Kai, Domeier,  Danja, Eichfeld,  Matthias, Eul,  Anika, Glossner,  Silke, Gronau,  Norbert, Guggenberger,  Nikolas, Hagen,  Robert, Hartung,  Jürgen, Haselhorst,  Arno, Heimann (geb. Hoffmann-Remy),  Till, Heintzeler,  Nina, Heller,  Maximilian, Helmschrot,  Céline, Hermann,  Maximilian, Hilgert,  Felix, Hofert,  Eduard, Hofmann,  Thorsten, Huber,  Walter, Huppertz,  Peter, James,  Vincent, Kaulartz,  Markus, Kettner,  Sara Elisa, Kirchner,  Frank, Koehler,  Christian, Korte,  Stefan, Kühne,  Stefan, Leupold,  Andreas, Meyer,  Kyrill, Morich,  Friederike, Mueller,  Thomas, Ovtcharova,  Jivka, Peters,  Stephan, Pille,  Jens-Ullrich, Reibach,  Boris, Reichert,  Florian, Rojahn,  Marcel, Scheja,  Gregor, Schelinski,  Tobias, Scheufen,  Marc, Schur,  Nico, Schwager,  Elke, Schwartmann,  Rolf, Sedlmeir,  Johannes, Stiemerling,  Oliver, Stögmüller,  Thomas, Thorun,  Christian, Urbach,  Nils, Weber,  Dirk, Wegner,  Susan, Weinreich,  Piet, Wiebe,  Andreas, Wieddekind,  Kristina, Wiesner,  Marc, Winklbauer,  Stephan
Zum Werk Die Neuauflage des bisher in der Münchener Anwaltshandbuchreihe erschienenen Werks vermittelt seinen Lesern nicht nur solides rechtliches Grundlagenwissen, sondern auch das technische und wirtschaftliche Verständnis für aktuelle Schlüsseltechnologien und weist den Weg zur Lösung der damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen. Die Neuauflage wurde grundlegend überarbeitet und erweitert. Sie eignet sich nicht nur zur Vorbereitung auf die Fachanwaltsprüfung, sondern ebenso als Arbeitshilfe für den Inhouse-Counsel und Unternehmensjuristen, der sich mit überschaubarem Zeitaufwand über die aktuellen "Brennpunkte" der digitalen Transformation in der Industrie informieren will und einen kompakten Werkzeugkasten mit Praxisbeispielen und Formulierungshilfen benötigt. Dem Online-Handel mit besonderen Produkten und den Rechtsfragen der zunehmend angebotenen e-Health-Dienste sind eigene Teile zugewiesen. InhaltTeil 1. HardwareTeil 2. SoftwareTeil 3. Schutz von Datenbanken, Computerspielen und WebangebotenTeil 4. Öffentliche Vergabe von IT-LeistungenTeil 5. E-CommerceTeil 6. Daten - u.a. Big DataTeil 7. InformationssicherheitTeil 8. Kommunikationsnetze und DiensteTeil 9. Künstliche IntelligenzTeil 10. Das (industrial) Internet of thingsTeil 11. Cloud ComputingTeil 12. Digital EscrowTeil 13. e-healthTeil 14. Digitale Transformation in der IndustrieTeil 15. Social MediaTeil 16. KryptowährungenTeil 17. Augmented RealityTeil 18. Verfahrens- und Prozessführung, alternative StreitbeilegungTeil 19. Straf- und Strafprozessrecht Vorteile auf einen Blickschnelle Vermittlung der Grundzüge des IT-Rechtsbei gleichzeitig vertiefter Darstellung wichtiger Detailfragenpraxisgerechte Darstellung aktueller Entwicklungen und ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Bedeutungleicht verständliche Aufbereitung technischer Hintergründe - kein technisches Sonderwissen notwendigPraktikertipps, Beispiele und Formulierungsvorschläge zu allen Teilbereichen des IT-RechtsHintergrundinformationenBerücksichtigung bevorstehender Gesetzesnovellen Zielgruppe CEOs, CIOs und Justiziare von Unternehmen, IT-Verantwortliche in Behörden und Organisationen, Berater, Rechtsanwälte, Richter und Verbände.
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *

3D Printing

3D Printing von Ansari,  Fazel, Bleckmann,  Matthias, Brickwede,  Stefanie, Bruch,  Michael, Cuntz,  Alexander, Dauchert,  Helge, Eirich,  Arvid, Gassner,  Ulrich M., Gebhardt,  Andreas, Glossner,  Silke, Griggel,  Karin, Grosskopf,  Lambert, Holtmannspötter,  Jens, Jahnke,  Ulrich, Kammler,  Friedemann, Klemp,  Eric, Kreutz,  Peter, Leupold,  Andreas, Lingl,  Markus, Melullis,  Klaus J, Momsen,  Carsten, Rebhan,  Markus, Ritter,  Guido, Sander,  Peter, Savic,  Laura Iva, Schwager,  Elke, Seidel,  Christian, Seidenberg,  Ulrich, Thomas,  Oliver, Varwig,  Andreas, Weber,  Ricarda, Weichert,  Jürgen, Wenzel-Schinzer,  Heiko, Wiebe,  Andreas, Wohlers,  Terry
Aktualisiert: 2023-04-04
> findR *

Ius bello durante et bello confecto.

Ius bello durante et bello confecto. von Schwager,  Elke
In der Vergangenheit wurden Schäden von zivilen Opfern, die durch einen bewaffneten Konflikt entstanden sind, in der Regel als Ergebnis unglücklicher Zeitumstände betrachtet. Ein Anspruch auf Schadenersatz wurde in den überwiegenden Fällen abgewiesen. Angeführt wurde mitunter, Gerichte könnten nicht über politische Angelegenheiten wie bewaffnete Konflikte urteilen, das Militär benötige einen Handlungsfreiraum, Massenschäden würden die finanziellen Mittel des Schuldners übersteigen. Elke Schwager zeigt am Beispiel ziviler Opfer von Antipersonenminen auf, dass die vorgebrachten Argumente nicht stichhaltig sind. Während eines bewaffneten Konfliktes besteht kein rechtsfreier Raum. Das Recht der bewaffneten Konflikte berücksichtigt militärische Notwendigkeiten und gibt den Handlungsspielraum vor, den die Konfliktparteien zu beachten haben. Den Verletzten eines Rechtsverstoßes steht ein Anspruch auf Entschädigung zu, der sich aus Völkerrecht oder einer nationalen Rechtsordnung ergeben kann. Bei einer Völkerrechtsverletzung findet sich ein völkerrechtliches Individualrecht auf Entschädigung normiert in den Vorschriften des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechte. Zudem kann ein Individualrecht auf Entschädigung aus den Prinzipien der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit abgeleitet werden. Nationale Entschädigungsansprüche sind z. B. die Staatshaftung oder deliktische Ansprüche, für Minenopfer kommen zudem Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht gegen den Minenhersteller in Betracht. Allerdings kann sich durch den Einfluss des Rechts der bewaffneten Konflikte der Prüfungsmaßstab verändern.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
MEHR ANZEIGEN

Bücher von Schwager, Elke

Sie suchen ein Buch oder Publikation vonSchwager, Elke ? Bei Buch findr finden Sie alle Bücher Schwager, Elke. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher von Schwager, Elke im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch oder die Publiketion für Ihr Lesevergnügen oder Ihr Interessensgebiet. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zu Ihrem Thema einfach online und lassen Sie es sich bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch von Schwager, Elke .

Schwager, Elke - Große Auswahl an Publikationen bei Buch findr

Bei uns finden Sie Bücher aller beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher von Schwager, Elke die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Schlagworte Genre bei Buchfindr:

Unser Repertoire umfasst Bücher von

Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien zu finden. Neben Büchern von Schwager, Elke und Büchern aus verschiedenen Kategorien finden Sie schnell und einfach auch eine Auflistung thematisch passender Publikationen. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.