Die Prozesstätigkeit von Reichskammergericht und Reichshofrat steht im Mittelpunkt dieses Bandes. Die Frage nach den normativen Grundlagen und der Praxis richterlicher Rechtsanwendung ist aber nur ein Aspekt, den es bei der Beschäftigung mit der frühneuzeitlichen Gerichtsbarkeit zu berücksichtigen gilt. So reicht die Spannweite der Beiträge von normengerichtlichen Annäherungen bis zur Analyse bestimmter Streitgegenstände, von der minutiösen Rekonstruktion des Einzelfalls bis zur statistischen Auswertung abertausender Prozesse. Rechtshistorische und historische Forschungsansätze und -methoden werden ge- bündelt und zeigen ein eindrucksvolles interdisziplinäres Spektrum der aktuellen Forschungen zur Gerichtspraxis der Höchsten Gerichte im Alten Reich.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Das Alte Reich kann bei aller Heterogenität auch als ein einheitlicher konstruierter Rechtsraum betrachtet werden, in welchem die beiden Obersten Reichsgerichte, Reichshofrat und Reichskammergericht, auf juristischer Ebene entschieden. Dies ist die Grundthese des vorliegenden Bandes. Das Zusammenspiel der Höchsten Reichsgerichte mit den territorialen Gremien und Gerichten steht dabei im Mittelpunkt der Beiträge. Sie gehen der Frage nach, in wie weit die höchsten Gerichte im Alten Reich als Klammer und damit als reichsweit friedensstiftendes Element dienen konnten.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Anja Amend-Traut,
Anette Baumann,
Volker Friedrich Drecktrah,
Edgar Liebmann,
Eva Ortlieb,
Matthias Schnettger,
Markus Senn,
Stephan Wendehorst,
Siegrid Westphal,
Christian Wieland,
Steffen Wunderlich
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Das Alte Reich kann bei aller Heterogenität auch als ein einheitlicher konstruierter Rechtsraum betrachtet werden, in welchem die beiden Obersten Reichsgerichte, Reichshofrat und Reichskammergericht, auf juristischer Ebene entschieden. Dies ist die Grundthese des vorliegenden Bandes. Das Zusammenspiel der Höchsten Reichsgerichte mit den territorialen Gremien und Gerichten steht dabei im Mittelpunkt der Beiträge. Sie gehen der Frage nach, in wie weit die höchsten Gerichte im Alten Reich als Klammer und damit als reichsweit friedensstiftendes Element dienen konnten.
Aktualisiert: 2023-06-28
Autor:
Anja Amend-Traut,
Anette Baumann,
Volker Friedrich Drecktrah,
Edgar Liebmann,
Eva Ortlieb,
Matthias Schnettger,
Markus Senn,
Stephan Wendehorst,
Siegrid Westphal,
Christian Wieland,
Steffen Wunderlich
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Eine Analyse des politischen Umgangs mit der knappen und gleichzeitig nicht ersetzbaren Ressource Wasser in Antike, Neuzeit und Moderne.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Der Adel spielte für die Entstehung und das Funktionieren der vormodernen Staaten eine Schlüsselrolle und beanspruchte zugleich eine Ausnahmestellung hinsichtlich der staatlichen Institutionen, die in zunehmendem Maße in die Lebenswirklichkeit der Untertanen eingriffen und deren Alltag regulierten.
Diese ambivalente Haltung gegenüber den zentralen Instrumenten der fürstlichen Macht, die zwischen Kooperation und Distanz changierte, wird besonders manifest angesichts des Verhältnisses von Adel und Justiz.
Die Gerichte und ihre Tätigkeit bieten nicht lediglich einen anschaulichen Einblick in den Zustand und die Entwicklung von Staatlichkeit sowie den Grad der Kommunikation zwischen der Bevölkerung und der Staatsgewalt, Gerichte sind vielmehr selbst ganz maßgebliche Medien der Verstaatlichung. Adlige formulierten bereits im späten Mittelalter und während der gesamten Neuzeit eine grundsätzliche Distanz zu den Prinzipien der »neuen« Justiz, und sie propagierten erfolgreich die Vorstellung, wahre Adeligkeit und intensive Justiznutzung seien unvereinbar. Vor dem Hintergrund dieser zeitgenössischen Selbstbeschreibungen und historischen Einschätzungen wird in dieser Studie am Beispiel des Herzogtums Bayern im 16. Jahrhundert die Praxis des Umgangs einer regionalen Aristokratie des frühneuzeitlichen Europa mit den verschiedenen Instanzen der weltlichen Justiz - den Hofgerichten ebenso wie der Reichsgerichtsbarkeit - untersucht, und zwar in einer vielschichtigen Herangehensweise von quantitativen, beschreibenden und analytischen Methoden.
Dabei entsteht das Bild einer Aristokratie, die tatsächlich überaus intensiv und virtuos die Gerichte für ihre Interessen zu nutzen verstand und sich im Kontext der kulturellen, sozialen und politischen Selbstbehauptung gegenüber Untertanen, Standesgenossen und dem sich entwickelnden Fürstenstaat in hohem Maße auf die Macht des gelehrten Rechts stützte. Die Justiz stellte damit ein wesentliches Instrument für die Schaffung und Wahrung adliger Freiräume dar. Zugleich integrierten Adlige jedoch die Idee einer grundsätzlichen Gerichtsferne in den Umgang mit den Gerichten; sie waren so einerseits zentrale Agenten der immer weiter frotschreitenden Verrechtlichung - und damit auch Verstaatlichung - in der Frühen Neuzeit und andererseits die größten Kritiker dieses Prozesses.
Die vorliegende Untersuchung stellt mit Blick auf die internen Stratifizierungen innerhalb des Adels, seine Selbstbeschreibungen, seinen Umgang mit untertänigen Bauern, aristokratischen Nachbarn, uneinigen Familienangehörigen oder gewaltbereiten Fürsten und schließlich der Justiz einen fundamentalen Beitrag zur Neubewertung frühneuzeitlicher Adelskultur dar.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Der Adel spielte für die Entstehung und das Funktionieren der vormodernen Staaten eine Schlüsselrolle und beanspruchte zugleich eine Ausnahmestellung hinsichtlich der staatlichen Institutionen, die in zunehmendem Maße in die Lebenswirklichkeit der Untertanen eingriffen und deren Alltag regulierten.
Diese ambivalente Haltung gegenüber den zentralen Instrumenten der fürstlichen Macht, die zwischen Kooperation und Distanz changierte, wird besonders manifest angesichts des Verhältnisses von Adel und Justiz.
Die Gerichte und ihre Tätigkeit bieten nicht lediglich einen anschaulichen Einblick in den Zustand und die Entwicklung von Staatlichkeit sowie den Grad der Kommunikation zwischen der Bevölkerung und der Staatsgewalt, Gerichte sind vielmehr selbst ganz maßgebliche Medien der Verstaatlichung. Adlige formulierten bereits im späten Mittelalter und während der gesamten Neuzeit eine grundsätzliche Distanz zu den Prinzipien der »neuen« Justiz, und sie propagierten erfolgreich die Vorstellung, wahre Adeligkeit und intensive Justiznutzung seien unvereinbar. Vor dem Hintergrund dieser zeitgenössischen Selbstbeschreibungen und historischen Einschätzungen wird in dieser Studie am Beispiel des Herzogtums Bayern im 16. Jahrhundert die Praxis des Umgangs einer regionalen Aristokratie des frühneuzeitlichen Europa mit den verschiedenen Instanzen der weltlichen Justiz - den Hofgerichten ebenso wie der Reichsgerichtsbarkeit - untersucht, und zwar in einer vielschichtigen Herangehensweise von quantitativen, beschreibenden und analytischen Methoden.
Dabei entsteht das Bild einer Aristokratie, die tatsächlich überaus intensiv und virtuos die Gerichte für ihre Interessen zu nutzen verstand und sich im Kontext der kulturellen, sozialen und politischen Selbstbehauptung gegenüber Untertanen, Standesgenossen und dem sich entwickelnden Fürstenstaat in hohem Maße auf die Macht des gelehrten Rechts stützte. Die Justiz stellte damit ein wesentliches Instrument für die Schaffung und Wahrung adliger Freiräume dar. Zugleich integrierten Adlige jedoch die Idee einer grundsätzlichen Gerichtsferne in den Umgang mit den Gerichten; sie waren so einerseits zentrale Agenten der immer weiter frotschreitenden Verrechtlichung - und damit auch Verstaatlichung - in der Frühen Neuzeit und andererseits die größten Kritiker dieses Prozesses.
Die vorliegende Untersuchung stellt mit Blick auf die internen Stratifizierungen innerhalb des Adels, seine Selbstbeschreibungen, seinen Umgang mit untertänigen Bauern, aristokratischen Nachbarn, uneinigen Familienangehörigen oder gewaltbereiten Fürsten und schließlich der Justiz einen fundamentalen Beitrag zur Neubewertung frühneuzeitlicher Adelskultur dar.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Der Adel spielte für die Entstehung und das Funktionieren der vormodernen Staaten eine Schlüsselrolle und beanspruchte zugleich eine Ausnahmestellung hinsichtlich der staatlichen Institutionen, die in zunehmendem Maße in die Lebenswirklichkeit der Untertanen eingriffen und deren Alltag regulierten.
Diese ambivalente Haltung gegenüber den zentralen Instrumenten der fürstlichen Macht, die zwischen Kooperation und Distanz changierte, wird besonders manifest angesichts des Verhältnisses von Adel und Justiz.
Die Gerichte und ihre Tätigkeit bieten nicht lediglich einen anschaulichen Einblick in den Zustand und die Entwicklung von Staatlichkeit sowie den Grad der Kommunikation zwischen der Bevölkerung und der Staatsgewalt, Gerichte sind vielmehr selbst ganz maßgebliche Medien der Verstaatlichung. Adlige formulierten bereits im späten Mittelalter und während der gesamten Neuzeit eine grundsätzliche Distanz zu den Prinzipien der »neuen« Justiz, und sie propagierten erfolgreich die Vorstellung, wahre Adeligkeit und intensive Justiznutzung seien unvereinbar. Vor dem Hintergrund dieser zeitgenössischen Selbstbeschreibungen und historischen Einschätzungen wird in dieser Studie am Beispiel des Herzogtums Bayern im 16. Jahrhundert die Praxis des Umgangs einer regionalen Aristokratie des frühneuzeitlichen Europa mit den verschiedenen Instanzen der weltlichen Justiz - den Hofgerichten ebenso wie der Reichsgerichtsbarkeit - untersucht, und zwar in einer vielschichtigen Herangehensweise von quantitativen, beschreibenden und analytischen Methoden.
Dabei entsteht das Bild einer Aristokratie, die tatsächlich überaus intensiv und virtuos die Gerichte für ihre Interessen zu nutzen verstand und sich im Kontext der kulturellen, sozialen und politischen Selbstbehauptung gegenüber Untertanen, Standesgenossen und dem sich entwickelnden Fürstenstaat in hohem Maße auf die Macht des gelehrten Rechts stützte. Die Justiz stellte damit ein wesentliches Instrument für die Schaffung und Wahrung adliger Freiräume dar. Zugleich integrierten Adlige jedoch die Idee einer grundsätzlichen Gerichtsferne in den Umgang mit den Gerichten; sie waren so einerseits zentrale Agenten der immer weiter frotschreitenden Verrechtlichung - und damit auch Verstaatlichung - in der Frühen Neuzeit und andererseits die größten Kritiker dieses Prozesses.
Die vorliegende Untersuchung stellt mit Blick auf die internen Stratifizierungen innerhalb des Adels, seine Selbstbeschreibungen, seinen Umgang mit untertänigen Bauern, aristokratischen Nachbarn, uneinigen Familienangehörigen oder gewaltbereiten Fürsten und schließlich der Justiz einen fundamentalen Beitrag zur Neubewertung frühneuzeitlicher Adelskultur dar.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Das Papsttum der Frühen Neuzeit stellt ein einzigartiges Anschauungsobjekt für die Verbindung von theologischer Legitimation, sozialer Mobilität, einer klientelär geprägten politischen Kultur und der Herrscherrepräsentation im Medium der Kunst dar. Die Vielfalt dieser Bezüge entschlüsselt der Band mit kulturwissenschaftlichen Methoden. Dabei zeigen sich grundlegende Formen der Konstruktion von Sinn und Realität, die Geltung für die europäische Geschichte der Frühen Neuzeit insgesamt beanspruchen können.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Eine Analyse des politischen Umgangs mit der knappen und gleichzeitig nicht ersetzbaren Ressource Wasser in Antike, Neuzeit und Moderne.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Das Alte Reich kann bei aller Heterogenität auch als ein einheitlicher konstruierter Rechtsraum betrachtet werden, in welchem die beiden Obersten Reichsgerichte, Reichshofrat und Reichskammergericht, auf juristischer Ebene entschieden. Dies ist die Grundthese des vorliegenden Bandes. Das Zusammenspiel der Höchsten Reichsgerichte mit den territorialen Gremien und Gerichten steht dabei im Mittelpunkt der Beiträge. Sie gehen der Frage nach, in wie weit die höchsten Gerichte im Alten Reich als Klammer und damit als reichsweit friedensstiftendes Element dienen konnten.
Aktualisiert: 2023-05-28
Autor:
Anja Amend-Traut,
Anette Baumann,
Volker Friedrich Drecktrah,
Edgar Liebmann,
Eva Ortlieb,
Matthias Schnettger,
Markus Senn,
Stephan Wendehorst,
Siegrid Westphal,
Christian Wieland,
Steffen Wunderlich
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Die Prozesstätigkeit von Reichskammergericht und Reichshofrat steht im Mittelpunkt dieses Bandes. Die Frage nach den normativen Grundlagen und der Praxis richterlicher Rechtsanwendung ist aber nur ein Aspekt, den es bei der Beschäftigung mit der frühneuzeitlichen Gerichtsbarkeit zu berücksichtigen gilt. So reicht die Spannweite der Beiträge von normengerichtlichen Annäherungen bis zur Analyse bestimmter Streitgegenstände, von der minutiösen Rekonstruktion des Einzelfalls bis zur statistischen Auswertung abertausender Prozesse. Rechtshistorische und historische Forschungsansätze und -methoden werden ge- bündelt und zeigen ein eindrucksvolles interdisziplinäres Spektrum der aktuellen Forschungen zur Gerichtspraxis der Höchsten Gerichte im Alten Reich.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Das Papsttum der Frühen Neuzeit stellt ein einzigartiges Anschauungsobjekt für die Verbindung von theologischer Legitimation, sozialer Mobilität, einer klientelär geprägten politischen Kultur und der Herrscherrepräsentation im Medium der Kunst dar. Die Vielfalt dieser Bezüge entschlüsselt der Band mit kulturwissenschaftlichen Methoden. Dabei zeigen sich grundlegende Formen der Konstruktion von Sinn und Realität, die Geltung für die europäische Geschichte der Frühen Neuzeit insgesamt beanspruchen können.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das Papsttum der Frühen Neuzeit stellt ein einzigartiges Anschauungsobjekt für die Verbindung von theologischer Legitimation, sozialer Mobilität, einer klientelär geprägten politischen Kultur und der Herrscherrepräsentation im Medium der Kunst dar. Die Vielfalt dieser Bezüge entschlüsselt der Band mit kulturwissenschaftlichen Methoden. Dabei zeigen sich grundlegende Formen der Konstruktion von Sinn und Realität, die Geltung für die europäische Geschichte der Frühen Neuzeit insgesamt beanspruchen können.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Adel spielte für die Entstehung und das Funktionieren der vormodernen Staaten eine Schlüsselrolle und beanspruchte zugleich eine Ausnahmestellung hinsichtlich der staatlichen Institutionen, die in zunehmendem Maße in die Lebenswirklichkeit der Untertanen eingriffen und deren Alltag regulierten.
Diese ambivalente Haltung gegenüber den zentralen Instrumenten der fürstlichen Macht, die zwischen Kooperation und Distanz changierte, wird besonders manifest angesichts des Verhältnisses von Adel und Justiz.
Die Gerichte und ihre Tätigkeit bieten nicht lediglich einen anschaulichen Einblick in den Zustand und die Entwicklung von Staatlichkeit sowie den Grad der Kommunikation zwischen der Bevölkerung und der Staatsgewalt, Gerichte sind vielmehr selbst ganz maßgebliche Medien der Verstaatlichung. Adlige formulierten bereits im späten Mittelalter und während der gesamten Neuzeit eine grundsätzliche Distanz zu den Prinzipien der »neuen« Justiz, und sie propagierten erfolgreich die Vorstellung, wahre Adeligkeit und intensive Justiznutzung seien unvereinbar. Vor dem Hintergrund dieser zeitgenössischen Selbstbeschreibungen und historischen Einschätzungen wird in dieser Studie am Beispiel des Herzogtums Bayern im 16. Jahrhundert die Praxis des Umgangs einer regionalen Aristokratie des frühneuzeitlichen Europa mit den verschiedenen Instanzen der weltlichen Justiz - den Hofgerichten ebenso wie der Reichsgerichtsbarkeit - untersucht, und zwar in einer vielschichtigen Herangehensweise von quantitativen, beschreibenden und analytischen Methoden.
Dabei entsteht das Bild einer Aristokratie, die tatsächlich überaus intensiv und virtuos die Gerichte für ihre Interessen zu nutzen verstand und sich im Kontext der kulturellen, sozialen und politischen Selbstbehauptung gegenüber Untertanen, Standesgenossen und dem sich entwickelnden Fürstenstaat in hohem Maße auf die Macht des gelehrten Rechts stützte. Die Justiz stellte damit ein wesentliches Instrument für die Schaffung und Wahrung adliger Freiräume dar. Zugleich integrierten Adlige jedoch die Idee einer grundsätzlichen Gerichtsferne in den Umgang mit den Gerichten; sie waren so einerseits zentrale Agenten der immer weiter frotschreitenden Verrechtlichung - und damit auch Verstaatlichung - in der Frühen Neuzeit und andererseits die größten Kritiker dieses Prozesses.
Die vorliegende Untersuchung stellt mit Blick auf die internen Stratifizierungen innerhalb des Adels, seine Selbstbeschreibungen, seinen Umgang mit untertänigen Bauern, aristokratischen Nachbarn, uneinigen Familienangehörigen oder gewaltbereiten Fürsten und schließlich der Justiz einen fundamentalen Beitrag zur Neubewertung frühneuzeitlicher Adelskultur dar.
Aktualisiert: 2022-11-17
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Eine Analyse des politischen Umgangs mit der knappen und gleichzeitig nicht ersetzbaren Ressource Wasser in Antike, Neuzeit und Moderne.
Aktualisiert: 2019-04-18
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Zwischen Schwarzwald und Odenwald gelegen, war der Kraichgau zur Zeit des Alten Reiches herrschaftlich stark zersplittert und ist infolgedessen noch heute geprägt von einem großen kulturlandschaftlichen Reichtum. Indes bildete er eine "Landschaft" nur in eingeschränktem Sinn, denn sowohl in administrativer als auch in wirtschaftlicher und geistlich-religiöser Hinsicht war er fragmentiert und von verschiedenen anderen "Landschaften" überlagert. Daß er gleichwohl eine bis auf den heutigen Tag lebendige regionale Identität gewann, ist vor allem auf den ritterschaftlichen Adel zurückzuführen. Dieser fand im 16. Jahrhundert in dem den ganzen Raum umfassenden Kanton Kraichgau der schwäbischen Reichsritterschaft zusammen und gewann mit seinem daraus resultierenden Selbstverständnis nicht zuletzt Einfluß auf Literatur und Historiographie.
Am Anfang des Buches stehen eine kulturgeographische Betrachtung und eine Analyse der literarischen Verherrlichung des Kraichgaus durch einen humanistischen Gelehrten, gefolgt vom Blick auf wirtschaftliche Strukturen und Praktiken, Untersuchungen zu den sozialen und soziopolitischen Beziehungen des Adels sowie Betrachtungen zu den kultischen respektive religiösen Dimensionen der Landschaft. Dabei wird deutlich, in welch hohem Maß eine Landschaftsbezeichnung im historischen Wandel, aber auch während eines gegebenen Zeitraums unbestimmt sein kann.
Aktualisiert: 2019-10-24
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Aktualisiert: 2020-08-05
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Das Papsttum der Frühen Neuzeit stellt ein einzigartiges Anschauungsobjekt für die Verbindung von theologischer Legitimation, sozialer Mobilität, einer klientelär geprägten politischen Kultur und der Herrscherrepräsentation im Medium der Kunst dar. Die Vielfalt dieser Bezüge entschlüsselt der Band mit kulturwissenschaftlichen Methoden. Dabei zeigen sich grundlegende Formen der Konstruktion von Sinn und Realität, die Geltung für die europäische Geschichte der Frühen Neuzeit insgesamt beanspruchen können.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
Das Alte Reich kann bei aller Heterogenität auch als ein einheitlicher konstruierter Rechtsraum betrachtet werden, in welchem die beiden Obersten Reichsgerichte, Reichshofrat und Reichskammergericht, auf juristischer Ebene entschieden. Dies ist die Grundthese des vorliegenden Bandes. Das Zusammenspiel der Höchsten Reichsgerichte mit den territorialen Gremien und Gerichten steht dabei im Mittelpunkt der Beiträge. Sie gehen der Frage nach, in wie weit die höchsten Gerichte im Alten Reich als Klammer und damit als reichsweit friedensstiftendes Element dienen konnten.
Aktualisiert: 2023-04-28
Autor:
Anja Amend-Traut,
Anette Baumann,
Volker Friedrich Drecktrah,
Edgar Liebmann,
Eva Ortlieb,
Matthias Schnettger,
Markus Senn,
Stephan Wendehorst,
Siegrid Westphal,
Christian Wieland,
Steffen Wunderlich
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Aktualisiert: 2023-04-28
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