Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht
Katja Langenbucher
„Privatrecht“ ist in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sehr häufig zugleich „Europarecht“. Dem Studenten wie dem Praktiker erschließt sich das nicht selten erst auf den zweiten Blick, insbesondere wenn es sich um umgesetztes Richtlinienrecht handelt. Für die Rechtsanwendung ist aber zentral, ob eine Rechtsnorm einen rein nationalen oder einen europarechtlichen Entstehungsprozess hat. Die Auslegung folgt anderen Grundsätzen, und es tritt die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs hinzu.
Das Werk widmet sich deshalb in zehn Kapiteln der Art und Weise, in der Europarecht auf nationales Recht einwirkt. Einem einführenden Kapitel zur europäischen Methodenlehre folgen neun Abschnitte zu zentralen Gebieten des Privat- und Wirtschaftsrechts: Vertragsrecht, gesetzliche Schuldverhältnisse, Handels-, Gesellschafts-, Kapitalmarkt-, Arbeits-, Zivilprozess-, Wettbewerbs- und internationales Privatrecht.
Durchgängig sind Fallbeispiele enthalten, die häufig auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs basieren. Die enge Verzahnung von studentischer Ausbildung und praktischer Anwendung ist dadurch sichergestellt.