Alexander Teubel befasst sich mit dem Thema der anonymen Kindsabgabe in Deutschland. Seit 1999 werden vermehrt Kinder in sogenannten Babyklappen abgegeben oder anonym im Krankenhaus zur Welt gebracht. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen agieren die Angebote der anonymen Kindsabgabe bisher in einer rechtlichen Grauzone. Ziel der Arbeit war es daher, die anonyme Kindsabgabe umfassend rechtlich zu beleuchten und anschließend Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Inhaltlich erfolgt zunächst die Betrachtung der geltenden materiell-rechtlichen Vorschriften. Der Autor analysiert das Personenstands- und Staatsangehörigkeitsrecht, das Strafrecht, das Zivilrecht sowie das Sozialrecht. Daran anschließend bestimmt er die Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich eine gesetzliche Regelung der anonymen Kindsabgabe bewegen müsste. Es folgt eine Darstellung des Internationalen Rechts mit dem Haager Übereinkommen zum Schutz der Kinder und der Kinderkonvention der Vereinten Nationen sowie des Europarechts mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Schließlich werden die Grundrechte der Beteiligten umfassend analysiert, gegenübergestellt und abgewogen. Alexander Teubel diskutiert sodann die bisherigen Gesetzesinitiativen zur Regelung der anonymen Kindsabgabe in Deutschland und schließt mit einem eigenen ausformulierten Gesetzesentwurf nebst umfassender Begründung.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die anonyme Kindsabgabe derzeit contra legem ist. Die Beteiligten sehen sich dem Anfangsverdacht der verschiedensten Straftatbestände ausgesetzt. Zivilrechtliche Vorschriften werden konterkariert, die Grundrechte der Beteiligten, insbesondere die der abgegebenen Kinder, nicht ausreichend beachtet. Abhilfe kann hier nur eine gesetzliche Regelung schaffen. Rechtskonform dürfte dabei eine Regelung sein, die künftig nur noch die geheime und in Ausnahmefällen die anonyme Geburt gestattet. Die Praxis der Babyklappen ist einzustellen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Alexander Teubel befasst sich mit dem Thema der anonymen Kindsabgabe in Deutschland. Seit 1999 werden vermehrt Kinder in sogenannten Babyklappen abgegeben oder anonym im Krankenhaus zur Welt gebracht. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen agieren die Angebote der anonymen Kindsabgabe bisher in einer rechtlichen Grauzone. Ziel der Arbeit war es daher, die anonyme Kindsabgabe umfassend rechtlich zu beleuchten und anschließend Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Inhaltlich erfolgt zunächst die Betrachtung der geltenden materiell-rechtlichen Vorschriften. Der Autor analysiert das Personenstands- und Staatsangehörigkeitsrecht, das Strafrecht, das Zivilrecht sowie das Sozialrecht. Daran anschließend bestimmt er die Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich eine gesetzliche Regelung der anonymen Kindsabgabe bewegen müsste. Es folgt eine Darstellung des Internationalen Rechts mit dem Haager Übereinkommen zum Schutz der Kinder und der Kinderkonvention der Vereinten Nationen sowie des Europarechts mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Schließlich werden die Grundrechte der Beteiligten umfassend analysiert, gegenübergestellt und abgewogen. Alexander Teubel diskutiert sodann die bisherigen Gesetzesinitiativen zur Regelung der anonymen Kindsabgabe in Deutschland und schließt mit einem eigenen ausformulierten Gesetzesentwurf nebst umfassender Begründung.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die anonyme Kindsabgabe derzeit contra legem ist. Die Beteiligten sehen sich dem Anfangsverdacht der verschiedensten Straftatbestände ausgesetzt. Zivilrechtliche Vorschriften werden konterkariert, die Grundrechte der Beteiligten, insbesondere die der abgegebenen Kinder, nicht ausreichend beachtet. Abhilfe kann hier nur eine gesetzliche Regelung schaffen. Rechtskonform dürfte dabei eine Regelung sein, die künftig nur noch die geheime und in Ausnahmefällen die anonyme Geburt gestattet. Die Praxis der Babyklappen ist einzustellen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Alexander Teubel befasst sich mit dem Thema der anonymen Kindsabgabe in Deutschland. Seit 1999 werden vermehrt Kinder in sogenannten Babyklappen abgegeben oder anonym im Krankenhaus zur Welt gebracht. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen agieren die Angebote der anonymen Kindsabgabe bisher in einer rechtlichen Grauzone. Ziel der Arbeit war es daher, die anonyme Kindsabgabe umfassend rechtlich zu beleuchten und anschließend Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Inhaltlich erfolgt zunächst die Betrachtung der geltenden materiell-rechtlichen Vorschriften. Der Autor analysiert das Personenstands- und Staatsangehörigkeitsrecht, das Strafrecht, das Zivilrecht sowie das Sozialrecht. Daran anschließend bestimmt er die Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich eine gesetzliche Regelung der anonymen Kindsabgabe bewegen müsste. Es folgt eine Darstellung des Internationalen Rechts mit dem Haager Übereinkommen zum Schutz der Kinder und der Kinderkonvention der Vereinten Nationen sowie des Europarechts mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Schließlich werden die Grundrechte der Beteiligten umfassend analysiert, gegenübergestellt und abgewogen. Alexander Teubel diskutiert sodann die bisherigen Gesetzesinitiativen zur Regelung der anonymen Kindsabgabe in Deutschland und schließt mit einem eigenen ausformulierten Gesetzesentwurf nebst umfassender Begründung.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die anonyme Kindsabgabe derzeit contra legem ist. Die Beteiligten sehen sich dem Anfangsverdacht der verschiedensten Straftatbestände ausgesetzt. Zivilrechtliche Vorschriften werden konterkariert, die Grundrechte der Beteiligten, insbesondere die der abgegebenen Kinder, nicht ausreichend beachtet. Abhilfe kann hier nur eine gesetzliche Regelung schaffen. Rechtskonform dürfte dabei eine Regelung sein, die künftig nur noch die geheime und in Ausnahmefällen die anonyme Geburt gestattet. Die Praxis der Babyklappen ist einzustellen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Alexander Teubel befasst sich mit dem Thema der anonymen Kindsabgabe in Deutschland. Seit 1999 werden vermehrt Kinder in sogenannten Babyklappen abgegeben oder anonym im Krankenhaus zur Welt gebracht. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen agieren die Angebote der anonymen Kindsabgabe bisher in einer rechtlichen Grauzone. Ziel der Arbeit war es daher, die anonyme Kindsabgabe umfassend rechtlich zu beleuchten und anschließend Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Inhaltlich erfolgt zunächst die Betrachtung der geltenden materiell-rechtlichen Vorschriften. Der Autor analysiert das Personenstands- und Staatsangehörigkeitsrecht, das Strafrecht, das Zivilrecht sowie das Sozialrecht. Daran anschließend bestimmt er die Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich eine gesetzliche Regelung der anonymen Kindsabgabe bewegen müsste. Es folgt eine Darstellung des Internationalen Rechts mit dem Haager Übereinkommen zum Schutz der Kinder und der Kinderkonvention der Vereinten Nationen sowie des Europarechts mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Schließlich werden die Grundrechte der Beteiligten umfassend analysiert, gegenübergestellt und abgewogen. Alexander Teubel diskutiert sodann die bisherigen Gesetzesinitiativen zur Regelung der anonymen Kindsabgabe in Deutschland und schließt mit einem eigenen ausformulierten Gesetzesentwurf nebst umfassender Begründung.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die anonyme Kindsabgabe derzeit contra legem ist. Die Beteiligten sehen sich dem Anfangsverdacht der verschiedensten Straftatbestände ausgesetzt. Zivilrechtliche Vorschriften werden konterkariert, die Grundrechte der Beteiligten, insbesondere die der abgegebenen Kinder, nicht ausreichend beachtet. Abhilfe kann hier nur eine gesetzliche Regelung schaffen. Rechtskonform dürfte dabei eine Regelung sein, die künftig nur noch die geheime und in Ausnahmefällen die anonyme Geburt gestattet. Die Praxis der Babyklappen ist einzustellen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Geburtsgeheimnis – die unbekannte und dunkle Seite der Familienforschung.
Etwa 290.000 inkognito adoptierte Menschen zwischen 1950 und 1990 haben häufig erst in ihrer Jugend, manche erst im höheren Erwachsenenalter, erfahren, dass ihre Herkunftsgeschichte eine andere ist als die, mit der sie aufwuchsen. Die Herkunftsfragen „Wer bin ich?“ und „Wo gehöre ich hin?“ beschäftigten auch Petra Welkers, Jahrgang 1965, die im Buch ihren Weg zwischen Familienforschung, Psychotherapie, Biographie- und Märchenarbeit beschreibt. Sie räumt mit Familiengeheimnissen auf und findet dabei überraschende und verstörende Antworten. Über allem schwebt nebelhaft ein jahrzehntelanges Tabu: die Inkognito-Adoption.
Welkers’ Buch berührt nicht nur durch die tragische Familiengeschichte und die Suche nach Wahrheit und Bestand. Sie ist auch eine Auseinandersetzung mit der Praxis der Inkognito-Adoption im Deutschland der 50er bis 90er Jahre. Eine autobiographisch reflektierte Reise in die Kindheit, angetrieben von einer lebenslang verborgenen Wut und Not, Verletzungen der Vergangenheit aufzuarbeiten, damit Frieden zu schließen und frei davon zu werden. Abseits von Sachbuchlogik verbindet Petra Welkers wissenschaftliche und zeitgeschichtliche Erkenntnisse, die sie lebensgeschichtlich deutet, dafür auch literarische Bezüge findet und in eine Märchenerzählung verwandelt. Sie versucht, damit auch anderen Adoptierten Werkzeuge zur Klärung der eigenen Herkunftsgeschichte an die Hand zu geben und Mut zu machen, sich radikal ehrlich der eigenen Wahrheit zu stellen.
Aktualisiert: 2023-03-16
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Aktualisiert: 2022-03-31
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Aktualisiert: 2015-09-07
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Von Aachen bis Wuppertal sollen über 80 Babyklappen ungewollte Kinder vor Misshandlung und Tod bewahren. Allein in Hamburg wurden in den ersten fünf Jahren 22 Kinder darin abgelegt. Viele Kliniken erlauben Müttern auch eine unerkannte Entbindung, bei der Mutter und Säugling zumindest medizinisch und psychologisch in guter Obhut sind. Medien und Politik feiern in aller Regel die Rettung jedes Neugeborenen. Meist verschweigen sie dagegen die Hintergründe oder hinterfragen sie nicht. Rund zehn Jahre nach Einführung der ersten modernen Babyklappen in Deutschland zeigen sich deren Schattenseiten. Jede dritte Mutter, die ihr Kind abgibt, verfällt in Depression, viele werden dadurch steril. Kritiker bezweifeln, dass junge Eltern in Panik das Angebot überhaupt nutzen, da es rationales Handeln voraussetzt. Die tatsächliche Klientel ließe sich womöglich zumindest für ein reguläres Adoptionsverfahren gewinnen. Und niemand weiß, wie die Kinder reagieren werden, denen lebenslang das Wissen über ihre wahre Abstammung verwehrt wird. Kai-Ulrich Harnisch gibt einen umfassenden Überblick über die Konflikte der Institutionen zur anonymen Kindesabgabe mit geltendem deutschem Familienrecht.
Aktualisiert: 2020-02-21
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Die Neugeborenentötung wurde ab dem Jahr 2000 zu einem Thema, das weit über die Rechtsmedizin hinausging. Auslöser waren die bundesweiten Installierungen von Babyklappen und die Angebote an Frauen, ihre Kinder anonym zu gebären und namenlos in den Krankenhäusern zu hinterlassen. Die Initiatoren versprachen sich von diesen Maßnahmen die Verhinderung von Neugeborenentötungen. Die Erwartungen erfüllten sich nicht. Inzwischen geht die Zahl der anonymisierten Kinder in den vierstelligen Bereich, während die Zahl der tot aufgefundenen Neugeborenen konstant geblieben ist. Die vorliegende Arbeit basiert auf rund 400 »Fällen« tot aufgefundener Neugeborener aus einem Zeitraum von 15 Jahren. Besondere Berücksichtigung findet die Mehrfachtötung. Die Studie verfolgt die Abläufe vom Auffinden der Kinder bis zur Sanktionierung der Mütter. Ein Schwerpunkt liegt in der Frage nach der Motivation zur Tötung (cui bono?) und dem Verhalten des sozialen Umfeldes. Ausführlich werden die Methoden der Tötung dargelegt sowie die Sanktionie- rungspraxis im Wandel. Die gesamte Thematik wird durch »Fallbeispiele« und Tabellen anschaulich dargelegt.
Aktualisiert: 2023-03-30
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Die Tötung von Neugeborenen fand zu allen Zeiten statt. Aber was bewegte und bewegt Mütter zu einer solchen Tat?
Der vorliegende Band verfolgt die Diskussion um das Kindsmorddelikt von der Frühen Neuzeit über die aufklärerischen Bestrebungen des 18. und frühen 19. Jahrhunderts bis zum gegenwärtigen öffentlichen Diskurs zum Thema Neonatizid. Neben der sozialhistorischen und rechtlichen Perspektive werden auch die alltagsweltlichen, mentalitäts- und geschlechtergeschichtlichen Zusammenhänge aufgezeigt. Das Buch erörtert darüber hinaus Maßnahmen wie die Einrichtung von Gebär- und Findelhäusern, Babyklappen oder die anonyme Geburt, die zur Verhütung der Tat durch die Jahrhunderte getroffen wurden.
Aktualisiert: 2022-03-15
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Aktualisiert: 2018-07-12
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Aktualisiert: 2021-02-23
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Aktualisiert: 2021-02-23
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Seit rund 13 Jahren besteht in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, Babys anonym in einer Babyklappe abzulegen oder in einem Krankenhaus unter Wahrung der eigenen Anonymität auf die Welt zu bringen. Diese Angebote zur anonymen Kindesabgabe, zu denen neben den bereits genannten auch die anonyme Übergabe zählt, wurden ursprünglich als ultima ratio für Frauen in Notsituationen eingerichtet. Grundgedanke war hierbei die Hoffnung, auf diesem Weg die Tötung und Aussetzung von neugeborenen Kindern durch ihre Mütter zu verhindern.
Schon die Einführung der Angebote zur anonymen Kindesabgabe wurde von heftigen Diskussionen zwischen BefürworterInnen und GegnerInnen begleitet, die neben sachlicher Argumentation vielfach auf emotionaler Ebene geführt wurden. Diese Debatte, die sich unter anderem auf den Lebensschutz, das Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft, die generelle Notwendigkeit sowie eine mögliche missbräuchliche Nutzung der Angebote bezieht, hat nichts an Schärfe und Aktualität verloren. Eine bis heute fehlende politische Positionierung – in Form von entsprechenden gesetzlichen Regelungen bzw. der Durchsetzung geltenden Rechts – trägt ihren Teil zu dieser Situation bei.
Auch auf internationaler Ebene werden die Angebote zur anonymen Kindesabgabe thematisiert: Jüngst äußerten sich die Vereinten Nationen besorgt über die europaweite Zunahme von Babyklappen (Ramesh, 2012). Speziell hervorgehoben wurde die Situation in Deutschland, da hier mit Abstand die meisten Angebote zur anonymen Kindesabgabe existieren.
Um eine umfassende empirische Grundlage über vorhandene Angebote im Bundesgebiet, deren Nutzung sowie dem Vorgehen in der Praxis zu schaffen und dadurch zu einer Versachlichung der Auseinandersetzung beizutragen, führte das Deutsche Jugendinstitut im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zwischen 2009 und 2011 eine bundesweite Studie zum Thema anonyme Kindesabgabe durch. Im Rahmen dieses wissenschaftlichen Projektes „Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland – Angebote, Fallzahlen, Kontexte" konnte unter anderem festgestellt werden, dass mehr als 40% der anonym geborenen oder abgegebenen Kinder zur Adoption freigegeben wurden, ohne dass die Identität der leiblichen Mutter bzw. der leiblichen Eltern bekannt war (Coutinho & Krell, 2011, S. 190ff.). Zudem zeigte sich, dass Adoptionsabläufe durch eine vorangegangene anonyme Kindesabgabe modifiziert werden und sich hieraus, abseits jeglicher theoretischer Diskussion um Rechtmäßigkeit und Sinnhaftigkeit der Angebote, einschneidende Konsequenzen für alle (in)direkt am Adoptionsprozess beteiligte Personen ergeben.
Adoptionsverfahren unterliegen seit der Reform von 1976, in deren Zuge das Adoptionsrecht geändert und das Adoptionsvermittlungsgesetz verabschiedet wurde, umfassenden gesetzlichen Vorgaben. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter formulierte ergänzend fachliche Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung, die kontinuierlich überarbeitet werden und in der Praxis als Standards anerkannt sind. Hierin wurden beispielsweise Richtlinien formuliert, die psychosoziale Aspekte im Adoptionsgeschehen berücksichtigen. Anders als noch vor wenigen Jahrzehnten, als Adoption von Geheimhaltung und Negierung geprägt war, besteht unter ExpertInnen aus Wissenschaft und Praxis heute Konsens darüber, dass eine Adoption, abgesehen von den notwendigen formalen Vorgängen, die einem zeitlich definierbaren Rahmen unterliegen, kein in sich geschlossener Akt ist. Vielmehr wird sie als lebenslanger Prozess anerkannt, dem individuelle Situationen, Motive und Bedürfnisse vorausgehen und der die Biografien von Adoptivkindern, leiblichen Eltern und Adoptiveltern maßgeblich und nachhaltig beeinflusst (Hoksbergen & Textor, 1993). Eine möglichst positive Integration des Adoptionsgeschehens in die Lebensläufe der beteiligten Personen, die z.B. durch umfassende Beratung und einen offenen Umgang begünstigt werden kann, sollte somit oberste Priorität sein.
Ausgehend von den bereits angesprochenen Studienergebnissen wird im Rahmen der vorliegenden Arbeit überprüft, ob und in welchem Maße unterschiedliche Faktoren, die ein Adoptionsgeschehen positiv beeinflussen können, im Adoptionsprozess nach einer anonymen Kindesabgabe zum Tragen kommen. Bedeutsam wurde diese Frage aufgrund der aktuell zur Verfügung stehenden Daten, die erstmals einen Überblick darüber bieten, wie viele Kinder nach einer anonymen Kindesabgabe adoptiert werden und welche Veränderungen sich im Verfahrensablauf aus diesem Umstand ergeben.
Aktualisiert: 2022-12-31
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Schlagzeilen wie: "Neugeborenes vor Supermarkt - Polizei sucht nach Mutter", "Kurz nach der Geburt getötet. Säugling auf Rastplatz gefunden", "Mutter tötet Baby Vier Jahre Haft beantragt", "Baby aus dem 5. Stock geworfen", "Mutter soll drei Neugeborene getötet haben", "Baby vor Plattenbau ausgesetzt Suche nach Mutter", "Baby in NRW ausgesetzt. Polizei fahndet nach der Mutter" finden sich in Deutschland immer wieder in sämtlichen Tageszeitungen und stellen Staat, Gesellschaft und Kirche vor grosse Herausforderungen. Es keimen Fragen auf wie: Wer sind die Frauen, die ihre Kinder aussetzen, töten oder abtreiben? Welche Notlagen führen dazu, dass sie keinen anderen Ausweg sehen als die Entsorgung ihres Neugeborenen? Frauen sehen sich heutzutage mit den unterschiedlichsten Lebenskonzepten konfrontiert. Zum einen wird verlangt, dass sie möglichst eine abgeschlossene Berufsausbildung mit darauf folgender Berufstätigkeit absolvieren, zum anderen sollen sie aber auch liebevolle Hausfrauen und Mütter sein und das auch noch perfekt und alles minutiös geplant, denn "'Das perfekte Kind', das bedeutet heute eben auch: das Kind zum perfekten Zeitpunkt, perfekt in die Berufslaufbahn eingepasst und unter perfekten Lebensumständen." Dass dies schlichtweg in den meisten Fällen nicht praktikabel ist, führt dazu, dass durch eine Schwangerschaft Frauen dazu gezwungen sind, ihr Leben grundsätzlichen Änderungen zu unterwerfen. Das ist es, was in Deutschland meist von Frauen und Müttern, seltener jedoch von den Männern und Vätern, nach wie vor bewusst oder unbewusst, erwartet wird. Doch was ist mit Frauen, die zu diesem Zeitpunkt und vielleicht von einem bestimmten Mann kein Kind bekommen möchten? Durch eine Schwangerschaft können Konflikte verschiedener Art und im Besonderen Beziehungskonflikte aufbrechen oder verstärkt werden. In manchen Fällen sehen die Frauen für sich keinen anderen Ausweg, als sich durch Aussetzung, Tötung oder Schwangerschaftsabbruch von ihrem Kind zu befreien, um so eine Lösung des Konflikts zu erreichen. Der deutsche Staat hat immer wieder Versuche unternommen, Kindesaussetzungen, Neonatiziden und Schwangerschaftsabbrüchen entgegen zu wirken. Für letztere kam es 1995 zu einer Kombination aus Beratungs- und Indikationslösung. Um Kindesaussetzungen, Kindestötungen und Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern bzw. zu verringern kam es im Jahr 2000 zur Einrichtung der ersten Babyklappe im Deutschen Bundesgebiet durch den Verein SterniPark e.V. In Deutschland haben Schwangere und Mütter seit nunmehr zwölf Jahren die Möglichkeit, ihr Kind anonym in einer der rund 80 Babyklappen abzugeben bzw. ihr Baby in einer von etwa 130 Kliniken, welche die anonyme Geburt anbieten, anonym zur Welt zu bringen und dort zurückzulassen. Nach wie vor gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung für eine solche anonyme Abgabe. Sie ist illegal, sagen die einen, der Grossteil der Juristen spricht von einer rechtlichen Grauzone, in der sich sowohl die Mütter in Not als auch die Betreiber und Anbieter bewegen. Verboten wurden die Angebote der anonymen Kindesabgabe jedoch bisher noch nicht. Insgesamt wurden der Bundesregierung vier verschiedene Gesetzesentwürfe bezüglich der Angebote zur anonymen Kindesabgabe vorgelegt, die jedoch allesamt nicht weiter verfolgt wurden. Die amtierende Familienministerin Schroeder hat es sich darum zur Aufgabe gesetzt, in der laufenden Amtsperiode zu einer gesetzlichen Regelung vertraulicher Geburten zu kommen. Gerade im theologischen Bereich gibt es allerlei Stellungnahmen zu diesem Thema, da sich der überwiegende Teil der Angebote zur anonymen Kindesabgabe in kirchlicher Trägerschaft beider Konfessionen befinden. Es existiert allerdings weder eine theologisch-ethische Monographie, noch eine fundierte ethische Beurteilung. Aus diesem Grunde geht die Verfasserin dieses Buches der Frage nach, ob die Angebote zur anonymen Kindesabgabe wirklich, wie vielfach behauptet und propagiert, eine ethisch sinnvolle Hilfe für Schwangere und Mütter in Not darstellen oder nicht. Dabei stellt sich ebenfalls die Frage, welche rechtlich geregelten Hilfen es für Schwangere und Mütter in Not gibt, um sich verantwortungsvoll von ihrem Kind zu trennen. Gleichzeitig muss gefragt werden, was die Gründe dafür sind bzw. sein könnten, dass diese Angebote von den betreffenden Frauen nicht angenommen und genutzt werden.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Aktualisiert: 2017-10-17
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Ein zutiefst eindrucksvolles Zeugnis gegen den Unsinn der Babyklappen, wissenschaftlich recherchiert und lebendig und gut lesbar beschrieben.
Aktualisiert: 2019-01-02
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Seit neun Jahren können in Deutschland und seit sieben Jahren in der Schweiz neugeborene Kinder anonym durch entsprechende Einrichtungen abgegeben werden. Trotz zahlreicher öffentlich geführter Diskussionen über die tatsächliche Zweckmässigkeit und die rechtliche Zulässigkeit von 'Babyklappen' und 'anonymen Geburten' existiert bis heute weder in Deutschland noch in der Schweiz eine gesetzliche Grundlage, welche die anonyme Kindesabgabe legitimieren würde. Rechtsvergleichend setzt sich die Arbeit mit dieser Situation auseinander. Dabei werden zum einen die familien-, personenstands-, strafrecht-, verfassungs- und schadensersatzrechtlichen Konsequenzen de lege lata erörtert, zum anderen wird untersucht, ob unter Berücksichtigung völker- und verfassungsrechtlicher Vorgaben eine rechtskonforme Regelung der anonymen Kindesabgabe de lege ferenda in Deutschland und der Schweiz überhaupt möglich ist. Obwohl primär eine rechtswissenschaftliche Abhandlung, richtet sich die Arbeit aufgrund der umfangreichen Berücksichtigung ausserjuristischer Forschungserkenntnisse nicht nur an Juristen, sondern ebenso an einen sozial- und erziehungswissenschaftlich sowie medizinisch interessierten Leserkreis.
Aktualisiert: 2020-01-08
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Alexander Teubel befasst sich mit dem Thema der anonymen Kindsabgabe in Deutschland. Seit 1999 werden vermehrt Kinder in sogenannten Babyklappen abgegeben oder anonym im Krankenhaus zur Welt gebracht. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen agieren die Angebote der anonymen Kindsabgabe bisher in einer rechtlichen Grauzone. Ziel der Arbeit war es daher, die anonyme Kindsabgabe umfassend rechtlich zu beleuchten und anschließend Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Inhaltlich erfolgt zunächst die Betrachtung der geltenden materiell-rechtlichen Vorschriften. Der Autor analysiert das Personenstands- und Staatsangehörigkeitsrecht, das Strafrecht, das Zivilrecht sowie das Sozialrecht. Daran anschließend bestimmt er die Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich eine gesetzliche Regelung der anonymen Kindsabgabe bewegen müsste. Es folgt eine Darstellung des Internationalen Rechts mit dem Haager Übereinkommen zum Schutz der Kinder und der Kinderkonvention der Vereinten Nationen sowie des Europarechts mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Schließlich werden die Grundrechte der Beteiligten umfassend analysiert, gegenübergestellt und abgewogen. Alexander Teubel diskutiert sodann die bisherigen Gesetzesinitiativen zur Regelung der anonymen Kindsabgabe in Deutschland und schließt mit einem eigenen ausformulierten Gesetzesentwurf nebst umfassender Begründung.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die anonyme Kindsabgabe derzeit contra legem ist. Die Beteiligten sehen sich dem Anfangsverdacht der verschiedensten Straftatbestände ausgesetzt. Zivilrechtliche Vorschriften werden konterkariert, die Grundrechte der Beteiligten, insbesondere die der abgegebenen Kinder, nicht ausreichend beachtet. Abhilfe kann hier nur eine gesetzliche Regelung schaffen. Rechtskonform dürfte dabei eine Regelung sein, die künftig nur noch die geheime und in Ausnahmefällen die anonyme Geburt gestattet. Die Praxis der Babyklappen ist einzustellen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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