Das Buch behandelt die Frage des zulässigen Einsatzes sogenannter intelligenter Videoüberwachungssysteme durch Private im öffentlichen Raum am Maßstab des §6b BDSG a.F. . Die Autorin befasst sich hierzu mit der systemkonformen Auslegung anhand des Grundgesetzes, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der EMRK und der DSRL 95/46/EG sowie der Rechtsprechung der jeweiligen Verfassungsgerichtsbarkeiten. Sie zeigt auf, dass in einem Gefüge komplexer Wertentscheidungen angesichts des betroffenen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der grundgesetzlichen Diskriminierungsverbote differenzierte Einzelfallabwägungen entlang eines aufgestellten Kriterienkataloges zu treffen sind. Das zu § 6b BDSG a. F. entwickelte Ergebnis besteht auch vor § 4 BDSG n. F. und der EU-DSGVO.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Das Recht der Europäischen Union beeinflusst in hohem Maße das Leben und das Verwaltungshandeln in den Mitgliedstaaten. Nicht immer und nicht überall ist dies den Akteuren bewusst, geschweige denn, dass sie wissen, wie sie sich rechtskonform verhalten sollen. Das Beihilfenrecht als Teil des EU-Wettbewerbsrechts gilt zwar in seinen wesentlichen Strukturen seit dem Montan-Union-Vertrag 1952, aber seine Bedeutung ist erst in den letzten Jahren einer breiteren (Fach-)Öffentlichkeit deutlich geworden. Dies betrifft einerseits die Öffentliche Hand als Beihilfengeber, vor allem in den Verzweigungen der Landes- und Kommunalverwaltung, die nicht täglich mit Förderungen und „Subventionen“ zu tun haben. Es gilt aber auch für die – potentiellen – Empfänger von Beihilfen in Wirtschaft und Wissenschaft, und bei den beratenden und prüfenden Berufen sowie in der Justiz. Ihnen allen soll mit diesem Leitfaden eine Handreichung gegeben werden, mit der sie beihilferelevante Fallgestaltungen frühzeitig erkennen und die notwendigen Schritte einleiten können. Dr. iur Hans Arno Petzold ist stellvertretender Referatsleiter im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein, zuständig für EU-Beihilfen, Regionalförderung und Aufsicht. Nach dem Studium und Referendariat in Hamburg promovierte er am Europa-Kolleg in Hamburg. Er war unter anderem als Rechtsanwalt und Verbandsgeschäftsführer tätig sowie als Leiter eines EU-Informationszentrums, und hat zahlreiche Publikationen im EU- und Deutschen Verwaltungsrecht veröffentlicht.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Das Recht der Europäischen Union beeinflusst in hohem Maße das Leben und das Verwaltungshandeln in den Mitgliedstaaten. Nicht immer und nicht überall ist dies den Akteuren bewusst, geschweige denn, dass sie wissen, wie sie sich rechtskonform verhalten sollen. Das Beihilfenrecht als Teil des EU-Wettbewerbsrechts gilt zwar in seinen wesentlichen Strukturen seit dem Montan-Union-Vertrag 1952, aber seine Bedeutung ist erst in den letzten Jahren einer breiteren (Fach-)Öffentlichkeit deutlich geworden. Dies betrifft einerseits die Öffentliche Hand als Beihilfengeber, vor allem in den Verzweigungen der Landes- und Kommunalverwaltung, die nicht täglich mit Förderungen und „Subventionen“ zu tun haben. Es gilt aber auch für die – potentiellen – Empfänger von Beihilfen in Wirtschaft und Wissenschaft, und bei den beratenden und prüfenden Berufen sowie in der Justiz. Ihnen allen soll mit diesem Leitfaden eine Handreichung gegeben werden, mit der sie beihilferelevante Fallgestaltungen frühzeitig erkennen und die notwendigen Schritte einleiten können. Dr. iur Hans Arno Petzold ist stellvertretender Referatsleiter im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein, zuständig für EU-Beihilfen, Regionalförderung und Aufsicht. Nach dem Studium und Referendariat in Hamburg promovierte er am Europa-Kolleg in Hamburg. Er war unter anderem als Rechtsanwalt und Verbandsgeschäftsführer tätig sowie als Leiter eines EU-Informationszentrums, und hat zahlreiche Publikationen im EU- und Deutschen Verwaltungsrecht veröffentlicht.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Aktualisiert: 2023-05-11
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Durchschnittlich sechsmal pro Jahr wird das StGB, die Kernkodifikation des materiellen Strafrechts in Deutschland, geändert. Solche Veränderungen der materiellen Strafrechtslage – aber auch die Abwesenheit weiterer solcher Veränderungen – werden auf verschiedenen Pfaden durch das (Straf-)Verfassungsrecht, durch europäische und internationale Vorgaben und die Kriminalpolitik bewirkt und begrenzt. In dieser Abhandlung werden die (straf-)verfassungsrechtlichen, europa(straf)rechtlichen und (kriminal-)politischen Einflusslinien auf die aktuelle Entwicklung des materiellen Strafrechts in Deutschland untersucht und hieraus Folgerungen für die (dynamische) Bestimmtheit von Strafvorschriften entwickelt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Durchschnittlich sechsmal pro Jahr wird das StGB, die Kernkodifikation des materiellen Strafrechts in Deutschland, geändert. Solche Veränderungen der materiellen Strafrechtslage – aber auch die Abwesenheit weiterer solcher Veränderungen – werden auf verschiedenen Pfaden durch das (Straf-)Verfassungsrecht, durch europäische und internationale Vorgaben und die Kriminalpolitik bewirkt und begrenzt. In dieser Abhandlung werden die (straf-)verfassungsrechtlichen, europa(straf)rechtlichen und (kriminal-)politischen Einflusslinien auf die aktuelle Entwicklung des materiellen Strafrechts in Deutschland untersucht und hieraus Folgerungen für die (dynamische) Bestimmtheit von Strafvorschriften entwickelt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In Europa ist eine zunehmende Pluralisierung normativer Ordnungen zu beobachten, die das Recht vor neue Herausforderungen stellt - vor allem im Bereich des Grundrechtsschutzes. Innerhalb des "Stimmengewirrs" der unterschiedlichen Spruchorgane zur Durchsetzung der jeweiligen Garantien sind die einzelnen Verfassungsstaaten bestrebt, ihre Autonomie zu wahren, können sich der zunehmenden Vernetzung aber nicht gänzlich entziehen. Auch Deutschland steht vor der Frage, ob es seine ausgefeilte Grundrechtssystematik dieser Entwicklung preisgeben will. Gabriele Buchholtz hat sich diesem Problem im Hinblick auf das "Politikum" Streik gewidmet. Welche Konsequenzen sich insoweit aus dem "europäischen Grundrechtsgefüge", vor allem aus Art. 6 Nr. 4 ESC und dessen Anwendung durch den EGMR und den EuGH ergeben, ist weitgehend unklar. Vor diesem Hintergrund entwirft Gabriele Buchholtz eine Kollisionsregel für das europäische Grundrechtsgefüge und zeigt auf, wie die pluralen Rechtsbeziehungen einem harmonischen Ausgleich zugeführt werden können.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Arbeit untersucht die Bedingungen der Möglichkeit der Veränderung des Mainstreams im europäischen Mehrebenensystem mit Blick auf die Integration von Gender-Aspekten. Dabei werden anhand einer Fallstudie in Brandenburg und einer Fallstudie in Schweden zwei Ansatzpunkte für soziale Innovation aufgezeigt. Entweder können Grundüberzeugungen auf der diskursiven Ebene verändert, oder konkrete Entscheidungsprozesse direkt beeinflusst werden. Vor dem Hintergrund eines machttheoretischen Governance-Modells wird gezeigt, dass die große Schwäche europäischer Politik darin liegt, nur unzureichend mit den alltäglichen Lebensformen in den verschiedenen Mitgliedstaaten verknüpft zu sein.
Aktualisiert: 2023-03-15
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Es ist ein altbekannter Mechanismus, dass insbesondere in Krisenzeiten das Vertrauen in bewährte Institutionen schwindet. Dies gilt auch für die Europäische Union, deren Zusammenhalt und Aufnahmefähigkeit in diesen Tagen mehr denn je in Frage steht. Gegenstand des Buches ist die Untersuchung der potenziellen Auswirkungen der Ost-Erweiterungen auf die Handlungsfähigkeit der EU. Wie gestaltet sich nach Aufnahme der neuen Mitgliedstaaten die Entscheidungsfindung im Ministerrat sowie im Europäischen Rat, also in den Institutionen, die als Hauptinstanz für die Vertretung nationaler Interessen gelten? Und wie funktionieren nach der jüngsten Vertragsreform von Lissabon die Abläufe im interinstitutionellen Kompetenz- und Entscheidungsgefüge? Ist der Europäischen Union der Spagat zwischen der Erweiterung nach Mittel- und Ost-Europa und der Wahrung ihrer ‚Capacity‘ (auch mit Blick auf die vollzogenen institutionellen Reformen) gelungen? Diese Fragestellungen beantwortet die Autorin anhand von zwei Fallstudien zu den Verhandlungen um den EU-Haushalt.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Aktualisiert: 2020-09-01
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Das Buch behandelt die Frage des zulässigen Einsatzes sogenannter intelligenter Videoüberwachungssysteme durch Private im öffentlichen Raum am Maßstab des §6b BDSG a.F. . Die Autorin befasst sich hierzu mit der systemkonformen Auslegung anhand des Grundgesetzes, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der EMRK und der DSRL 95/46/EG sowie der Rechtsprechung der jeweiligen Verfassungsgerichtsbarkeiten. Sie zeigt auf, dass in einem Gefüge komplexer Wertentscheidungen angesichts des betroffenen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der grundgesetzlichen Diskriminierungsverbote differenzierte Einzelfallabwägungen entlang eines aufgestellten Kriterienkataloges zu treffen sind. Das zu § 6b BDSG a. F. entwickelte Ergebnis besteht auch vor § 4 BDSG n. F. und der EU-DSGVO.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Die Arbeit untersucht die Bedingungen der Möglichkeit der Veränderung des Mainstreams im europäischen Mehrebenensystem mit Blick auf die Integration von Gender-Aspekten. Dabei werden anhand einer Fallstudie in Brandenburg und einer Fallstudie in Schweden zwei Ansatzpunkte für soziale Innovation aufgezeigt. Entweder können Grundüberzeugungen auf der diskursiven Ebene verändert, oder konkrete Entscheidungsprozesse direkt beeinflusst werden. Vor dem Hintergrund eines machttheoretischen Governance-Modells wird gezeigt, dass die große Schwäche europäischer Politik darin liegt, nur unzureichend mit den alltäglichen Lebensformen in den verschiedenen Mitgliedstaaten verknüpft zu sein.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2023-04-04
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In Europa ist eine zunehmende Pluralisierung normativer Ordnungen zu beobachten, die das Recht vor neue Herausforderungen stellt - vor allem im Bereich des Grundrechtsschutzes. Innerhalb des "Stimmengewirrs" der unterschiedlichen Spruchorgane zur Durchsetzung der jeweiligen Garantien sind die einzelnen Verfassungsstaaten bestrebt, ihre Autonomie zu wahren, können sich der zunehmenden Vernetzung aber nicht gänzlich entziehen. Auch Deutschland steht vor der Frage, ob es seine ausgefeilte Grundrechtssystematik dieser Entwicklung preisgeben will. Gabriele Buchholtz hat sich diesem Problem im Hinblick auf das "Politikum" Streik gewidmet. Welche Konsequenzen sich insoweit aus dem "europäischen Grundrechtsgefüge", vor allem aus Art. 6 Nr. 4 ESC und dessen Anwendung durch den EGMR und den EuGH ergeben, ist weitgehend unklar. Vor diesem Hintergrund entwirft Gabriele Buchholtz eine Kollisionsregel für das europäische Grundrechtsgefüge und zeigt auf, wie die pluralen Rechtsbeziehungen einem harmonischen Ausgleich zugeführt werden können.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte -- Unter Berücksichtigung der Rolle des EuGH Recht/Internationales Recht, Ausländisches Recht EMRK; Görgülü-Beschluss; Wirkung der EGMR-Urteile; Rang der EMRK; Europäisches Mehrebenensystem; Grundrechtsschutz; Reformvertrag von Lissabonn; Grundrechtsschutz in Europa Deutschland; Bundesverfassungsgericht; Rechtsprechung; Grundrechtsschutz; Europäische Menschenrechtskonvention; Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Aktualisiert: 2019-12-20
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