Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche in der Russischen Föderation.

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche in der Russischen Föderation. von Steinbach,  Johannes
Im Jahr 2002 wurden die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Russland neu geregelt. Dabei gab es jedoch kaum inhaltliche Änderungen, insbesondere wird nach wie vor grundsätzlich ein Anerkennungsabkommen vorausgesetzt. In Ermangelung eines solchen können deutsche Urteile in Russland nicht vollstreckt werden, während es aus deutscher Sicht an der Gegenseitigkeit fehlt. Allerdings hat sich die Anzahl entsprechender Staatsverträge ständig erhöht; aus europäischem Blickwinkel interessieren dabei vor allem zwei multilaterale Übereinkommen, die innerhalb der GUS für weitgehende Urteilsfreizügigkeit sorgen. Trotz dieser Reformen ist die Vollstreckung von Schiedssprüchen allerdings immer noch wesentlich einfacher als von Gerichtsurteilen; das russische Schiedsverfahrensrecht entspricht internationalen Standards. Im Zwangsvollstreckungsrecht gibt es dagegen einige Besonderheiten. Ergänzt wird die vorliegende Untersuchung durch eine Entscheidungssammlung sowie durch eine Gegenüberstellung des alten und neuen Rechts.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche in der Russischen Föderation.

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche in der Russischen Föderation. von Steinbach,  Johannes
Im Jahr 2002 wurden die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Russland neu geregelt. Dabei gab es jedoch kaum inhaltliche Änderungen, insbesondere wird nach wie vor grundsätzlich ein Anerkennungsabkommen vorausgesetzt. In Ermangelung eines solchen können deutsche Urteile in Russland nicht vollstreckt werden, während es aus deutscher Sicht an der Gegenseitigkeit fehlt. Allerdings hat sich die Anzahl entsprechender Staatsverträge ständig erhöht; aus europäischem Blickwinkel interessieren dabei vor allem zwei multilaterale Übereinkommen, die innerhalb der GUS für weitgehende Urteilsfreizügigkeit sorgen. Trotz dieser Reformen ist die Vollstreckung von Schiedssprüchen allerdings immer noch wesentlich einfacher als von Gerichtsurteilen; das russische Schiedsverfahrensrecht entspricht internationalen Standards. Im Zwangsvollstreckungsrecht gibt es dagegen einige Besonderheiten. Ergänzt wird die vorliegende Untersuchung durch eine Entscheidungssammlung sowie durch eine Gegenüberstellung des alten und neuen Rechts.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche in der Russischen Föderation.

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche in der Russischen Föderation. von Steinbach,  Johannes
Im Jahr 2002 wurden die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Russland neu geregelt. Dabei gab es jedoch kaum inhaltliche Änderungen, insbesondere wird nach wie vor grundsätzlich ein Anerkennungsabkommen vorausgesetzt. In Ermangelung eines solchen können deutsche Urteile in Russland nicht vollstreckt werden, während es aus deutscher Sicht an der Gegenseitigkeit fehlt. Allerdings hat sich die Anzahl entsprechender Staatsverträge ständig erhöht; aus europäischem Blickwinkel interessieren dabei vor allem zwei multilaterale Übereinkommen, die innerhalb der GUS für weitgehende Urteilsfreizügigkeit sorgen. Trotz dieser Reformen ist die Vollstreckung von Schiedssprüchen allerdings immer noch wesentlich einfacher als von Gerichtsurteilen; das russische Schiedsverfahrensrecht entspricht internationalen Standards. Im Zwangsvollstreckungsrecht gibt es dagegen einige Besonderheiten. Ergänzt wird die vorliegende Untersuchung durch eine Entscheidungssammlung sowie durch eine Gegenüberstellung des alten und neuen Rechts.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Anerkennung und Vollstreckung drittstaatlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Die Anerkennung und Vollstreckung drittstaatlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen von Laugwitz,  Helena Charlotte
Unter welchen Voraussetzungen entfaltet eine ausländische Entscheidung im Inland rechtliche Wirkungen? Seit der EuGVVO und dem Luganer Übereinkommen findet sich auf diese Frage hinsichtlich der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen aus dem europäischen Raum eine einheitliche Antwort. Bezüglich drittstaatlicher Entscheidungen ist der Rechtsanwender hingegen nach wie vor mit einem nur schwer zu handhabenden Normengeflecht aus autonomem Recht und Staatsverträgen konfrontiert. Helena Laugwitz untersucht im Hinblick auf dieses komplexe Netz aus Rechtsquellen das deutsche, englische und französische Anerkennungsrecht und erarbeitet aufbauend auf den Ergebnissen ihrer rechtsvergleichenden Analyse europäische Regelungsoptionen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Der Honorarkonsul

Der Honorarkonsul von Hahn,  Christopher
Zur Tätigkeit und den Aufgaben eines Honorarkonsuls bestehen im deutschsprachigen Raum nur wenige Veröffentlichungen. Dabei handelt es sich beim Honorarkonsul um ein seit dem Altertum gewachsenes Amt, dem gerade in den heutigen Zeiten der Globalisierung bei gleichzeitig wieder voranschreitender Regionalisierung eine erhebliche Bedeutung zukommt.Auch ist mit zahlreichen Klischees aufzuräumen, die mit Honorarkonsuln assoziiert werden. Honorarkonsuln werden in Deutschland in einem völker- und gewohnheitsrechtlich erprobten Verfahren bestellt und schließlich von der Bundesregierung akkreditiert. Nur so wird gewährleistet, dass sie den Aufgaben, die das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) wie auch die aktuelle Praxis vorsehen, gerecht werden können.Diese im deutschen Sprachraum bislang so einzigartige, allein auf das Honorarkonsularwesen fokussierte Darstellung soll einen Überblick in die Institution der Honorarkonsuln aus deutscher Sicht geben und dabei insbesondere die rechtlichen Aspekte der Ernennung, Bestellung und des Wirkens aufzeigen. Darüber hinaus wird die Rolle der Honorarkonsuln als nebenberuflicher „Diplomat" und somit Subakteur internationaler Beziehungen im Sinne einer effektiven und zeitgemäßen Wirkungsdiplomatie beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Honorarkonsul

Der Honorarkonsul von Hahn,  Christopher
Zur Tätigkeit und den Aufgaben eines Honorarkonsuls bestehen im deutschsprachigen Raum nur wenige Veröffentlichungen. Dabei handelt es sich beim Honorarkonsul um ein seit dem Altertum gewachsenes Amt, dem gerade in den heutigen Zeiten der Globalisierung bei gleichzeitig wieder voranschreitender Regionalisierung eine erhebliche Bedeutung zukommt.Auch ist mit zahlreichen Klischees aufzuräumen, die mit Honorarkonsuln assoziiert werden. Honorarkonsuln werden in Deutschland in einem völker- und gewohnheitsrechtlich erprobten Verfahren bestellt und schließlich von der Bundesregierung akkreditiert. Nur so wird gewährleistet, dass sie den Aufgaben, die das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) wie auch die aktuelle Praxis vorsehen, gerecht werden können.Diese im deutschen Sprachraum bislang so einzigartige, allein auf das Honorarkonsularwesen fokussierte Darstellung soll einen Überblick in die Institution der Honorarkonsuln aus deutscher Sicht geben und dabei insbesondere die rechtlichen Aspekte der Ernennung, Bestellung und des Wirkens aufzeigen. Darüber hinaus wird die Rolle der Honorarkonsuln als nebenberuflicher „Diplomat" und somit Subakteur internationaler Beziehungen im Sinne einer effektiven und zeitgemäßen Wirkungsdiplomatie beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Enforcement Shopping im europäischen Rechtsraum

Enforcement Shopping im europäischen Rechtsraum von Schwarz,  Philipp
Taktische Überlegungen bei der Durchsetzung von Forderungen spielen nicht nur im Erkenntnisverfahren, sondern auch bei der zwangsweisen Durchsetzung des Richterspruchs eine Rolle. Da bei der Vollstreckung grundsätzlich das jeweilige nationale Vollstreckungsrecht zur Anwendung gelangt, kann der Vollstreckungsgläubiger dort existierende Vollstreckungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen, die weiter reichen können als im Titulierungsstaat. Ein Gläubiger, der die entsprechenden Ressourcen und das nötige Know-how besitzt, wird regelmäßig darauf abzielen, seine titulierte Forderung optimal liquidieren zu können. Aufgrund der mannigfaltigen Unterschiede zwischen den nationalen Vollstreckungsrechten wird dies nicht selten der Fall sein. Denkbar sind dabei Unterschiede im nationalen Zwangsvollstreckungsrecht hinsichtlich des Kollisions-, Sach-, Verfahrens-, und Kostenrechts, die der Gläubiger bei der Vollstreckung ausnutzen kann. Dies führt zu der grundsätzlichen Frage, in welchem Ausmaß es dem Gläubiger gestattet sein sollte, die Unterschiede verschiedener Rechtsordnungen zu seinen Gunsten zu nutzen. Ein rechtsvergleichender Blick in andere Jurisdiktionen lässt die Schlussfolgerung zu, dass Zuständigkeitsbeschränkungen auf Ebene der Vollstreckbarkeit bereits heutzutage keineswegs unüblich sind, um dem Gläubiger bewusst den Zugriff auf ein bestimmtes Vollstreckungsforum zu verweigern. Während dem kontinentaleuropäischen Rechtsanwender schon die Anwendung der forum non conveniens-Doktrin auf Ebene des Erkenntnisverfahrens und erst recht auf Ebene der Vollstreckung Unbehagen bereitet, existieren im internationalen Zuständigkeitsrecht noch weit kreativere Regelungsmechanismen, um Gläubigern den Zugang zum nationalen Vollstreckungsforum zu verwehren.
Aktualisiert: 2020-06-30
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Internationales Privatrecht in der Strafprozessordnung am Beispiel der §§ 52, 395 und 406 StPO

Internationales Privatrecht in der Strafprozessordnung am Beispiel der §§ 52, 395 und 406 StPO von Strobel,  Franziska
Im Rahmen der Anwendung der Strafprozessordnung wird Internationales Privatrecht von Bedeutung, sobald eine Vorschrift der StPO einen privatrechtlichen Begriff enthält oder ein Adhäsionsantrag gestellt wird und der zugrundeliegende Sachverhalt einen Auslandsbezug aufweist. Neben dem Adhäsionsverfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen erläutert die Autorin die familienrechtlichen Begriffe in den exemplarisch ausgewählten Vorschriften § 52 zum Zeugnisverweigerungsrecht und § 395 zur Nebenklagebefugnis. Basierend auf einer umfassenden Darstellung der strafprozessualen und international-privatrechtlichen Grundlagen arbeitet sie zahlreiche beispielhafte Fälle heraus, die aufgrund der Besonderheiten internationaler Sachverhalte erwartungsgemäß entstehen können, und entwickelt hierfür interessengerechte Lösungen. Dass derartige Fragen die Strafgerichte bereits beschäftigt haben, verdeutlicht die praktische Relevanz des Themas. Aufgrund der zunehmenden Globalisierung ist zu erwarten, dass Probleme des Internationalen Privatrechts künftig häufiger von den Gerichten zu bewältigen sein werden. Für die bislang wenig beleuchtete Schnittstelle mit der StPO bietet dieser Band einen guten Überblick.
Aktualisiert: 2020-01-06
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Kompetenzkonflikte sowie grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung im Europäischen Justizraum

Kompetenzkonflikte sowie grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung im Europäischen Justizraum von Marinello,  Aris Miro
Die Arbeit beleuchtet die durch die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 erfolgten zentralen Änderungen innerhalb des Systems der EuGVVO. Einführend erfolgt hierzu eine Darstellung des aktuellen Standes des Europäischen Zivilverfahrensrechts unter Berücksichtigung der historischen Meilensteine auf dem Weg zur Neufassung der EuGVVO. Weiterhin erfolgt eine Überprüfung des neuen Systems von Anerkennung und Vollstreckung. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Abschaffung des Vollstreckbarerklärungsverfahrens ("Exequaturverfahren"), wodurch erstmals auch im Anwendungsbereich der EuGVVO mitgliedstaatliche Entscheidungen im EU-Ausland ohne weiteren Zwischenschritt grenzüberschreitend vollstreckt werden können. Hierbei sollen neben den Chancen und Risiken insbesondere auch die fortbestehenden Schuldnerschutzmöglichkeiten beleuchtet werden. Weiterer zentraler Untersuchungsgegenstand ist, ob durch Lockerung der allgemeinen Rechtshängigkeitsregel mit bis dato absolutem Prioritätsprinzip, Kompetenzkonflikte in Form von "Torpedoklagen" nun endgültig der Rechtshistorie angehören. Es sollen mögliche Konfliktpunkte und systemmische Lücken aufgezeigt werden, die es nach wie vor erlauben, Verfahren im Anwendungsbereich der EuGVVO zu blockieren und zu verzögern. Es wird im nächsten Schritt untersucht, wie eine Lösungsmöglichkeit de lege ferenda aussehen könnte, um durch eine weitere systematische Modifikation der allgemeinen Rechtshängigkeitsregel Torpedokläger in ihrem Handlungsspielraum einzuschränken. Es wird rechtsvergleichend untersucht, ob eventuell bereits bestehende nationale Systeme innerhalb der Mitgliedstaaten existieren, die in einer künftigen Reformierung der EuGVVO berücksichtigt werden könnten.
Aktualisiert: 2019-12-12
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Die Anerkennung und Vollstreckung drittstaatlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Die Anerkennung und Vollstreckung drittstaatlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen von Laugwitz,  Helena Charlotte
Unter welchen Voraussetzungen entfaltet eine ausländische Entscheidung im Inland rechtliche Wirkungen? Seit der EuGVVO und dem Luganer Übereinkommen findet sich auf diese Frage hinsichtlich der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen aus dem europäischen Raum eine einheitliche Antwort. Bezüglich drittstaatlicher Entscheidungen ist der Rechtsanwender hingegen nach wie vor mit einem nur schwer zu handhabenden Normengeflecht aus autonomem Recht und Staatsverträgen konfrontiert. Helena Laugwitz untersucht im Hinblick auf dieses komplexe Netz aus Rechtsquellen das deutsche, englische und französische Anerkennungsrecht und erarbeitet aufbauend auf den Ergebnissen ihrer rechtsvergleichenden Analyse europäische Regelungsoptionen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in den USA

Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in den USA von Kronenburg,  Michael
Anders als die Vollstreckung ausländischer Gerichtsurteile ist die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche beinahe weltweit geregelt durch das UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Dessen Bedeutung für die Praxis steht und fällt mit der Anwendung durch die Vollstreckungsgerichte. Michael Kronenburg weist anhand einer umfangreichen Auswertung der US-Rechtsprechung nach, daß die US-Gerichte sich in den letzten 30 Jahren konsequent von ihrer traditionell schiedsfeindlichen Haltung wegentwickelt haben. Vor diesem Hintergrund werden Leitlinien zur Vollstreckung und deren Abwehr erörtert. Gleichzeitig untersucht Michael Kronenburg auch alternative Vollstreckungsmechanismen. Er diskutiert darüberhinaus zahlreiche praktische Fragen der Vollstreckung eines Schiedsspruchs in den USA wie die formalen Anforderungen einer Vollstreckbarkeitserklärung, die Frage nach dem zuständigen Gericht, Währungsprobleme, Jury Trial, Fristen usw. Insoweit versteht sich die Untersuchung auch als praktische Vollstreckungsanleitung.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung aus Schiedssprüchen

Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung aus Schiedssprüchen von Feldmann,  Till
Schiedssprüche sind keine Vollstreckungstitel. Für einen zahlungsunwilligen Schuldner ist daher nach einem verlorenen Schiedsverfahren nicht Schluss. Die Zivilprozessordnung stellt ihm zahlreiche Verfahren zur Verfügung, mit denen er gegen den Schiedsspruch, gegen die Vollstreckbarerklärung oder gegen die Zwangsvollstreckung vorgehen kann. Auch der Gläubiger bedarf nach Abschluss des Schiedsverfahrens der gerichtlichen Unterstützung, da er aus einem Schiedsspruch nicht unmittelbar die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Gedanklicher Ausgangspunkt der Studie ist das Ende des Schiedsverfahrens. Es werden die Rechtsbehelfe dargestellt, die den Beteiligten ab diesem Zeitpunkt zur Durchsetzung ihrer Interessen zur Verfügung stehen. Dabei wird unter Berücksichtigung des gesamten zivilprozessualen Instrumentariums herausgearbeitet, unter welchen Voraussetzungen die Vollstreckung aus Schiedssprüchen abgewendet werden kann - also die Partei, die vor dem Schiedsgericht unterlegen war, die Zwangsvollstreckung letztendlich dennoch abwenden kann. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Rechtsbehelfe der Beteiligten. Die Rechtsbehelfe sind dabei unterteilt in die schiedsverfahrensspezifischen Rechtsbehelfe (1. Teil), die zwangsvollstreckungsspezifischen Rechtsbehelfe (2. Teil), die allgemeinen zivilprozessualen Rechtsbehelfe (3. Teil) und die Rechtsbehelfe des einstweiligen Rechtsschutzes (4. Teil). Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Aufhebungsgründe, auf die Schiedsgebundenheit der Rechtsbehelfe, auf die Präklusion möglicher Einwendungen und auf die Möglichkeit, noch nach Abschluss des Schiedsverfahrens materielle Einwendungen geltend zu machen, gelegt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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