Nicholas Kessler untersucht zahlreiche Rechtsfragen, die sich bei der Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (§§ 270-285 InsO) über das Vermögen einer AG und damit an der Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Gesellschaftsrecht ergeben. Einleitend werden allgemeine Probleme des Eigenverwaltungsrechts (z. B. Rechtsgrund und -natur der Befugnisse des Schuldners, seine Haftung aus § 60 InsO) und darauf aufbauend spezielle Fragen in der Gesellschaftsinsolvenz behandelt (z. B. Verbandszweck, Finanzierung der Verfahrenskosten, Wechsel von Insolvenzexperten in den Vorstand, An- und Bestellung sowie Vergütung der Organmitglieder, Person des Eigenverwalters).
Ein Schwerpunkt liegt im Verhältnis der Organe zueinander und zu den Verfahrensbeteiligten. Anstelle der im Regelverfahren geltenden Dreiteilung der Funktionsbereiche zwischen Verwalter und Organen unterscheidet der Autor zwischen Schuldner-, Sachwalter-, Eigenverwaltungs- und Überschneidungsbereich, die jeweils verschiedenen Bindungen insolvenz- und aktienrechtlicher Natur unterliegen. Gesellschaftsrechtliche Mitwirkungsbefugnisse bestehen grundsätzlich fort, sind aber insolvenzrechtlich zu modifizieren (z. B. § 308 AktG). Das Schicksal insolvenzzweckwidriger Verfügungen wird nicht wie beim Insolvenzverwalter insolvenz- (§§ 80 bzw. 81 InsO), sondern aktienrechtlich determiniert: Zweckwidrige Maßnahmen des Vorstands sind entsprechend den Grundsätzen über den Missbrauch der Vertretungsmacht unwirksam, solche des Aufsichtsrats nichtig und solche der Hauptversammlung gem. § 243 AktG anfechtbar.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nicholas Kessler untersucht zahlreiche Rechtsfragen, die sich bei der Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (§§ 270-285 InsO) über das Vermögen einer AG und damit an der Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Gesellschaftsrecht ergeben. Einleitend werden allgemeine Probleme des Eigenverwaltungsrechts (z. B. Rechtsgrund und -natur der Befugnisse des Schuldners, seine Haftung aus § 60 InsO) und darauf aufbauend spezielle Fragen in der Gesellschaftsinsolvenz behandelt (z. B. Verbandszweck, Finanzierung der Verfahrenskosten, Wechsel von Insolvenzexperten in den Vorstand, An- und Bestellung sowie Vergütung der Organmitglieder, Person des Eigenverwalters).
Ein Schwerpunkt liegt im Verhältnis der Organe zueinander und zu den Verfahrensbeteiligten. Anstelle der im Regelverfahren geltenden Dreiteilung der Funktionsbereiche zwischen Verwalter und Organen unterscheidet der Autor zwischen Schuldner-, Sachwalter-, Eigenverwaltungs- und Überschneidungsbereich, die jeweils verschiedenen Bindungen insolvenz- und aktienrechtlicher Natur unterliegen. Gesellschaftsrechtliche Mitwirkungsbefugnisse bestehen grundsätzlich fort, sind aber insolvenzrechtlich zu modifizieren (z. B. § 308 AktG). Das Schicksal insolvenzzweckwidriger Verfügungen wird nicht wie beim Insolvenzverwalter insolvenz- (§§ 80 bzw. 81 InsO), sondern aktienrechtlich determiniert: Zweckwidrige Maßnahmen des Vorstands sind entsprechend den Grundsätzen über den Missbrauch der Vertretungsmacht unwirksam, solche des Aufsichtsrats nichtig und solche der Hauptversammlung gem. § 243 AktG anfechtbar.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Nicholas Kessler untersucht zahlreiche Rechtsfragen, die sich bei der Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (§§ 270-285 InsO) über das Vermögen einer AG und damit an der Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Gesellschaftsrecht ergeben. Einleitend werden allgemeine Probleme des Eigenverwaltungsrechts (z. B. Rechtsgrund und -natur der Befugnisse des Schuldners, seine Haftung aus § 60 InsO) und darauf aufbauend spezielle Fragen in der Gesellschaftsinsolvenz behandelt (z. B. Verbandszweck, Finanzierung der Verfahrenskosten, Wechsel von Insolvenzexperten in den Vorstand, An- und Bestellung sowie Vergütung der Organmitglieder, Person des Eigenverwalters).
Ein Schwerpunkt liegt im Verhältnis der Organe zueinander und zu den Verfahrensbeteiligten. Anstelle der im Regelverfahren geltenden Dreiteilung der Funktionsbereiche zwischen Verwalter und Organen unterscheidet der Autor zwischen Schuldner-, Sachwalter-, Eigenverwaltungs- und Überschneidungsbereich, die jeweils verschiedenen Bindungen insolvenz- und aktienrechtlicher Natur unterliegen. Gesellschaftsrechtliche Mitwirkungsbefugnisse bestehen grundsätzlich fort, sind aber insolvenzrechtlich zu modifizieren (z. B. § 308 AktG). Das Schicksal insolvenzzweckwidriger Verfügungen wird nicht wie beim Insolvenzverwalter insolvenz- (§§ 80 bzw. 81 InsO), sondern aktienrechtlich determiniert: Zweckwidrige Maßnahmen des Vorstands sind entsprechend den Grundsätzen über den Missbrauch der Vertretungsmacht unwirksam, solche des Aufsichtsrats nichtig und solche der Hauptversammlung gem. § 243 AktG anfechtbar.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Werk „Die Versicherung von Risiken der Organhaftung in der Unternehmenskrise“ befasst sich mit Fragen der D&O-Versicherung in der Insolvenz der versicherungsnehmenden Gesellschaft. Da Fälle der Organhaftung in der Rechtspraxis immer mehr zunehmen, gewinnt auch die D&O-Versicherung eine immer größere Rolle. Gesellschaftsrechtliche Streitfragen der D&O-Versicherung bestehen trotz einer weitgehenden Auslotung dieses Phänomens nach wie vor, erst recht aber gibt es noch zahlreiche offene Fragen in der besonderen Situation der Unternehmenskrise. Hier greifen gesellschaftsrechtliche, versicherungsrechtliche und insolvenzrechtliche Fragestellungen ineinander. Das Werk untersucht die betroffenen Rechtsgebiete in ihrer gegenseitigen Wechselwirkung und löst Widersprüchlichkeiten rechtsgebietsübergreifend auf. In den dogmatisch-theoretischen Überlegungen werden durchgängig die Bedürfnisse der Praxis berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Werk „Die Versicherung von Risiken der Organhaftung in der Unternehmenskrise“ befasst sich mit Fragen der D&O-Versicherung in der Insolvenz der versicherungsnehmenden Gesellschaft. Da Fälle der Organhaftung in der Rechtspraxis immer mehr zunehmen, gewinnt auch die D&O-Versicherung eine immer größere Rolle. Gesellschaftsrechtliche Streitfragen der D&O-Versicherung bestehen trotz einer weitgehenden Auslotung dieses Phänomens nach wie vor, erst recht aber gibt es noch zahlreiche offene Fragen in der besonderen Situation der Unternehmenskrise. Hier greifen gesellschaftsrechtliche, versicherungsrechtliche und insolvenzrechtliche Fragestellungen ineinander. Das Werk untersucht die betroffenen Rechtsgebiete in ihrer gegenseitigen Wechselwirkung und löst Widersprüchlichkeiten rechtsgebietsübergreifend auf. In den dogmatisch-theoretischen Überlegungen werden durchgängig die Bedürfnisse der Praxis berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Für Schuldner, Gläubiger, Insolvenzgerichte, Sanierungsberater und Insolvenzverwalter besteht in einer Krise erhöhter Informationsbedarf.
Dieses Handbuch bietet allen Beteiligten in jedem Stadium des Verfahrens konkrete Beurteilungshinweise, Problemlösungen und Ratschläge. Das Handbuch ist in erster Linie lösungsorientiert; wissenschaftliche Vertiefung findet sich überwiegend dort, wo praktische Fragen ohne theoretische Befassung nicht bewältigt werden können.
Das Werk orientiert sich in seinem Aufbau am zeitlichen Ablauf des Vermögensverfalls und vertieft vor allem die vom Gesetzgeber nicht normierten, für die Insolvenzpraxis aber überaus bedeutsamen Schwerpunkte wieArbeits- und SozialrechtBesonderheiten der GesellschaftsinsolvenzSonderstellung der BankenSteuerrechttransnationale Insolvenzverfahren
Vorteile auf einen Blickorientiert sich am Ablauf des Insolvenzverfahrensgeballtes Fachwissen praxistauglich dargestellt
Zur Neuauflage
Die völlig überarbeitete Neuauflage berücksichtigt alle Änderungen seit der letzten Auflage.
Bearbeitet sind u.a. das inzwischen kodifizierte Konzerninsolvenzrecht sowie die Änderungen im Anfechtungsrecht; die Ergebnisse der ESUG-Evaluation finden ebenso Berücksichtigung wie das anstehende neue Sanierungsverfahren (Richtlinie der Europäischen Kommission über präventive Restrukturierungsrahmen). Die EUInsVO ist umfassend bearbeitet.
Zielgruppe
Für Gläubiger und Schuldner und deren Rechtsanwälte, Sanierungsberater, CRO, Insolvenzverwalter, Gerichte, Rechtspfleger, Banken, Steuerberater, Gewerkschaften, Verbände.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Jens Adolphsen,
Martin Ahrens,
Peter Bertram,
Peter de Bra,
Gerhard Dannecker,
Stephan Döbereiner,
Jochen Drukarczyk,
Diederich Eckardt,
Peter Gottwald,
Ulf Gundlach,
Ulrich Haas,
Andrea Hagemeier,
Michael Huber,
Christoph Keller,
Ulrich Keller,
Guido Koch,
Stephan Kolmann,
Reinhard Künzl,
Birgit Kurz,
Sebastian Mock,
Manfred Obermüller,
Ulf Pechartscheck,
Jürgen Schöntag,
Michael Schulze,
Detlef Specovius,
Mihai Vuia,
Christoph von Wilcken,
Markus Wimmer
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Die GmbH stellt eine häufig in Insolvenz geratende Rechtsform dar. Die Gläubiger der Gesellschaft gehen jedoch vielfach trotz Eröffnung eines Insolvenzverfahrens leer aus. Vor diesem Hintergrund behandelt die Autorin die Frage, ob der Insolvenzverwalter zur bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger beitragen kann, indem er solche Vermögensgegenstände freigibt und somit aus dem Insolvenzbeschlag entlässt, deren Verwertung nicht sinnvoll erscheint. Ob der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH die Möglichkeit hat, bspw. unverwertbare Gegenstände freizugeben, wird von der Rechtsprechung und von Seiten des Schrifttums nicht einheitlich behandelt. Die Autorin setzt sich sowohl mit dem unter Geltung der Konkursordnung und der Gesamtvollstreckungsordnung vertretenen Meinungsstand als auch mit dem aktuell unter Geltung der jetzigen Insolvenzordnung vertretenen Meinungsstand kritisch auseinander. Insbesondere wird untersucht, ob und inwieweit der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH verpflichtet ist, das Gesellschaftsvermögen vollständig zu liquidieren. Zudem befasst sich die Autorin mit der Frage, ob die Voraussetzungen, unter denen eine Freigabe möglich ist, im Falle der Insolvenz einer GmbH vorliegen. Ob und wie zwei Vermögensmassen entstehen können wird näher untersucht. In diesem Zusammenhang wird zum einen die bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eintretende Ausgangslage gewürdigt. Insbesondere werden die Unterschiede gegenüber dem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person herausgearbeitet. Zum zweiten werden die während des Verfahrens möglicherweise eintretenden Umstände - wie bspw. ein Mittelzufluss von Seiten der Gesellschafter im Wege eine Kapitalerhöhung oder etwaiger freiwilliger Nachschüsse - behandelt und geprüft, ob aufgrund dieser Umstände zwei Vermögensmassen entstehen können.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer unternehmenstragenden Gesellschaft eröffnet wird, treffen Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht aufeinander: Für die Organisation der Schuldnergesellschaft ist das Gesellschaftsrecht zuständig; die Bewältigung der Insolvenz ist den Regelungen des Insolvenzrechts überantwortet. In welchem Verhältnis stehen aber Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht zueinander, wenn mithilfe eines Insolvenzplans nicht nur das Unternehmen erhalten werden soll i.S.v.§1S.1Hs.2InsO, sondern auch dessen Träger? Damit ist die Möglichkeit angesprochen, eine insolvente Gesellschaft zu reorganisieren: Bei der Reorganisation führt der Schuldner das Unternehmen selbst - also ohne dass der Unternehmensträger gewechselt wird - fort. Bei diesem Aufeinandertreffen von Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht im Insolvenzplanverfahren (§§ 217 ff. InsO) stellt sich einerseits die Frage nach dem gesellschaftsrechtlichen Regelungspotenzial eines Insolvenzplans, d. h. ob und inwieweit er gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zum Gegenstand haben kann. Dabei ist insbesondere aus insolvenzrechtlicher Sicht von Interesse, welche Stellung die Gesellschafter in der Reorganisation insolventer Gesellschaften im Insolvenzplanverfahren haben, ob und wie ein Insolvenzplan darauf einwirkt oder einwirken kann und welche Folgen sich daraus ergeben. Andererseits wird der Frage nach den Einflüssen von Gesellschaftern aufgrund ihrer Stellung auf das Zustandekommen von Insolvenzplänen nachgegangen. An diesen Fragestellungen zeigt sich, dass die Studie im Schnittpunkt von Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht angesiedelt ist. Das Thema beinhaltet neben der Reorganisation und dem insolvenzrechtlichen Planverfahren zugleich gesellschaftsrechtliche Aspekte. Die Arbeit offenbart Defizite der Insolvenzordnung beim Aufeinandertreffen von Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht gerade im Hinblick auf die Stellung der Gesellschafter in der Reorganisation insolventer Gesellschaften im Insolvenzplanverfahren. Sie werden aus dem Blickwinkel des Insolvenzplanverfahrens einer insolvenzrechtlichen Lösung zugeführt, die Geltung unabhängig von der Rechtsform der unternehmenstragenden Gesellschaft beanspruchen kann. Marc Brüning gelangt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber tätig werden und die gesellschaftsrechtliche Abstinenz der Insolvenzordnung zur Herstellung der Neutralität des Insolvenzrechts überwinden sollte, indem er Eingriffe in die Stellung der Gesellschafter sowie gesellschaftsrechtliche Beschlussfassungen im Insolvenzplanverfahren ermöglicht. Nur so kann das Insolvenzrecht die Anforderungen erfüllen, die an seinen Regelungsinhalt gestellt werden müssen. Durch die Entwicklung von konkreten Regelungen für einen Ausgleich der Defizite soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die Praktikabilität und Leistungsfähigkeit des Insolvenzplanverfahrens für die Reorganisation insolventer Gesellschaften zu steigern und damit das Insolvenzrecht weiterzuentwickeln.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Arbeit untersucht die Regelungen der §§ 217 ff. InsO auf ihren Reformbedarf, was die Stellung der Gesellschafter im Insolvenzplanverfahren angeht. Deren vergleichsweise starke Position ist ihrer wirtschaftlichen Situation unangemessen und kann sich bei der Sanierung insolventer Gesellschaften als Hemmnis erweisen. Soll das Planverfahren eine ernstzunehmende Alternative in der Insolvenz der Gesellschaft sein, scheint ein Abschied von der gesellschaftsrechtlichen Enthaltsamkeit der InsO unumgänglich. Die Untersuchung legt dar, unter welchen Voraussetzungen sich Eingriffe in Gesellschafterrechte im Planverfahren rechtfertigen lassen und zeigt konkrete Lösungsansätze auf. Vor dem Hintergrund des Regierungsentwurfs zu einem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist die Problemstellung von höchster Aktualität.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Im eigenverwalteten Insolvenzverfahren bleibt der Schuldner ausnahmsweise verfügungsbefugt. An Stelle eines Insolvenzverwalters wird lediglich ein überwachender Sachwalter bestellt. In der Praxis spielt die viel kritisierte Eigenverwaltung kaum eine Rolle. Die Arbeit beleuchtet zunächst die Rechtswirkungen der Eigenverwaltung, insbesondere die Verteilung der Kompetenzen zwischen Schuldner und Sachwalter. Der Schwerpunkt liegt auf den Besonderheiten der Gesellschaftsinsolvenz. Nach dem vor allem teleologischen Ansatz des Autors bleibt die gesellschaftsrechtliche Kompetenzverteilung – mit wenigen Ausnahmen – von der Eigenverwaltung unberührt. Weiterhin geht die Untersuchung auf die Haftung der Gesellschaftsorgane in der Eigenverwaltung ein. Ausgehend von den vorherigen Erkenntnissen werden zuletzt die Voraussetzungen einer Anordnung der Eigenverwaltung sowie praktische Einsatzmöglichkeiten untersucht.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Nicholas Kessler untersucht zahlreiche Rechtsfragen, die sich bei der Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (§§ 270-285 InsO) über das Vermögen einer AG und damit an der Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Gesellschaftsrecht ergeben. Einleitend werden allgemeine Probleme des Eigenverwaltungsrechts (z. B. Rechtsgrund und -natur der Befugnisse des Schuldners, seine Haftung aus § 60 InsO) und darauf aufbauend spezielle Fragen in der Gesellschaftsinsolvenz behandelt (z. B. Verbandszweck, Finanzierung der Verfahrenskosten, Wechsel von Insolvenzexperten in den Vorstand, An- und Bestellung sowie Vergütung der Organmitglieder, Person des Eigenverwalters).
Ein Schwerpunkt liegt im Verhältnis der Organe zueinander und zu den Verfahrensbeteiligten. Anstelle der im Regelverfahren geltenden Dreiteilung der Funktionsbereiche zwischen Verwalter und Organen unterscheidet der Autor zwischen Schuldner-, Sachwalter-, Eigenverwaltungs- und Überschneidungsbereich, die jeweils verschiedenen Bindungen insolvenz- und aktienrechtlicher Natur unterliegen. Gesellschaftsrechtliche Mitwirkungsbefugnisse bestehen grundsätzlich fort, sind aber insolvenzrechtlich zu modifizieren (z. B. § 308 AktG). Das Schicksal insolvenzzweckwidriger Verfügungen wird nicht wie beim Insolvenzverwalter insolvenz- (§§ 80 bzw. 81 InsO), sondern aktienrechtlich determiniert: Zweckwidrige Maßnahmen des Vorstands sind entsprechend den Grundsätzen über den Missbrauch der Vertretungsmacht unwirksam, solche des Aufsichtsrats nichtig und solche der Hauptversammlung gem. § 243 AktG anfechtbar.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Geballtes Fachwissen zum Insolvenzrecht
Zum Werk
Für Schuldner, Gläubiger, Insolvenzgerichte und Insolvenzverwalter besteht in einer Krise erhöhter Informationsbedarf.
Dieses Handbuch bietet allen Beteiligten in jedem Stadium des Verfahrens konkrete Beurteilungshinweise, Problemlösungen und Ratschläge. Das Handbuch ist in erster Linie lösungsorientiert; die wissenschaftliche Vertiefung findet sich überwiegend dort, wo praktische Fragen unmittelbar angesprochen sind und ohne Schrifttum nicht bewältigt werden können.
Das Werk orientiert sich in seinem Aufbau am zeitlichen Ablauf des Vermögensverfalls und vertieft vor allem die vom Gesetzgeber nicht durchnormierten, für die Insolvenzpraxis aber überaus bedeutsamen Schwerpunkte wie
- Arbeits- und Sozialrecht;
- Besonderheiten der Gesellschaftsinsolvenz;
- Sonderstellung der Banken;
- Steuerrecht;
- transnationale Insolvenzverfahren.
Vorteile auf einen Blick
- orientiert sich am Ablauf des Insolvenzverfahrens
- geballtes Fachwissen praxistauglich dargestellt
Zur Neuauflage
Für die 5. Auflage wurden alle Teile überarbeitet und vielfach neu geschrieben.
Umfassend eingearbeitet wurden seit der letzten Auflage:
- Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) mit Schutzschirmverfahren
- Reform der Verbraucherinsolvenz (Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte)
- Reformentwürfe zur Konzerninsolvenz sowie zur Reform der EuInsVO
- neues Kapitel zum Insolvenzstrafrecht
Ergänzend ist die umfangreiche neue Rechtsprechung des BGH zu wesentlichen insolvenzrechtlichen Fragen detailliert berücksichtigt.
Zu den Autoren
Bearbeitet von Prof. Dr. Jens Adolphsen, Univ. Gießen; Prof. Dr. Martin Ahrens, Univ. Göttingen; Peter Bertram, Vors. RiLAG Hamm; Dr. Peter de Bra, RA in Achern; Prof. Dr. Gerhard Dannecker, Univ. Heidelberg; Dr. Stephan Döbereiner, Notar in Gotha; Prof. Dr. Dr. h.c. Jochen Drukarczyk, Univ. Regensburg; Prof. Dr. Diederich Eckardt, Univ. Trier; Prof. Dieter Eickmann, FH für Rechtspflege, Berlin; Prof. Dr. Gerrit Frotscher, Univ. Hamburg, RA in Hamburg; Staatssekretär Prof. Dr. Ulf Gundlach; Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Gottwald, Univ. Regensburg; Prof. Dr. Ulrich Haas, Univ. Zürich; Dr. Michael Huber, Präsident des LG Passau, Hon.Prof. an der Univ. Passau; Prof. Ulrich Keller, FH Berlin; Dr. Dr. (Univ. Paris) Onno Klopp, RA in Düsseldorf; Dr. Thomas Kluth, RA in Düsseldorf; Guido Koch, Dipl.-Kfm./WP/StB, Berlin; Dr. Stephan Kolmann, RA in München; Dr. Karen Kuder. Frankfurt/M.; Dr. Sebastian Mock, Univ. Hamburg; Dr. Manfred Obermüller, RA in Frankfurt/M.; Jürgen Schöntag, Regensburg; Dr. Mihai Vuia, RiAG Bad Segeberg.
Zielgruppe
Für Gläubiger, Schuldner und ihre Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Gerichte, Rechtspfleger, Banken, Steuerberater, Gewerkschaften, Verbände.
Aktualisiert: 2020-03-26
Autor:
Jens Adolphsen,
Martin Ahrens,
Peter Bertram,
Peter de Bra,
Gerhard Dannecker,
Stephan Döbereiner,
Jochen Drukarczyk,
Diederich Eckardt,
Dieter Eickmann,
Gerrit Frotscher,
Peter Gottwald,
Ulf Gundlach,
Ulrich Haas,
Andrea Hagemeier,
Michael Huber,
Christoph Keller,
Ulrich Keller,
Guido Koch,
Stephan Kolmann,
Karen Kuder,
Susanne Kuske,
Sebastian Mock,
Manfred Obermüller,
Ulf Pechartscheck,
Jürgen Schöntag,
Detlef Specovius,
Mihai Vuia,
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