Die Werke der Reihe "Recht und Neue Medien" zeichnen sich durch kompetente Autoren aus Wissenschaft und Praxis, große Aktualität und eine leicht verständliche Darstellung aus. Jeder Band enthält zahlreiche Beiträge zu ausgewählten Teilbereichen des Informationsrechts. Durch die interdisziplinäre Verknüpfung vermittelt die Reihe das Hintergrundwissen, das erforderlich ist, um die rechtlichen Probleme der neuen Medien praxisgerecht unter juristischen und technischen Gesichtspunkten zu lösen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Bewertungen im Internet haben enormen Einfluss auf die Nachfrageentscheidungen von Verbrauchern. Sie können Informationsasymmetrien abbauen und damit die freie Entfaltung der Marktkräfte stärken – allerdings nur, wenn die Informationen sowie deren Aufbereitung und Darstellung verlässlich sind. Bei der Diskussion über die Haftung der Betreiber von Bewertungsportalen wird das Lauterkeitsrecht bisher vernachlässigt. Das Werk untersucht die lauterkeitsrechtliche Haftung der Portalbetreiber für das Veröffentlichen fremder Bewertungen sowie für die Gestaltung des Portals und des Bewertungsverfahrens umfassend. Die Änderungen der UGP-Richtlinie durch die Omnibus-Richtlinie und ihre Umsetzung in das deutsche Recht sind bereits berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-02-14
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In jüngerer Zeit liest man nicht nur in der Presse von dem ominösen Darknet, in dem vieles möglich zu sein scheint und Kriminelle ihr Unwesen treiben, sondern es mehren sich auch Verfahren gegen Betreiber von Handelsplattformen, auf denen mit verbotenen Gütern Handel getrieben wird. Diese Arbeit hat die strafrechtliche Beurteilung der Betreiber solcher Plattformen zum Gegenstand. Sie untersucht einerseits, inwiefern der Betreiber einer solchen Handelsplattform selbst Täter oder Beteiligter an den Straftat ist, die mit Geschäften, die auf der Plattform abgeschlossen werden, einhergehen, sowie andererseits, ob schon das Betreiben einer solchen Plattform selbst eine Bestrafung als Täter eines eigenständigen Tatbestands nach sich ziehen sollte.
Aktualisiert: 2023-02-14
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In jüngerer Zeit liest man nicht nur in der Presse von dem ominösen Darknet, in dem vieles möglich zu sein scheint und Kriminelle ihr Unwesen treiben, sondern es mehren sich auch Verfahren gegen Betreiber von Handelsplattformen, auf denen mit verbotenen Gütern Handel getrieben wird. Diese Arbeit hat die strafrechtliche Beurteilung der Betreiber solcher Plattformen zum Gegenstand. Sie untersucht einerseits, inwiefern der Betreiber einer solchen Handelsplattform selbst Täter oder Beteiligter an den Straftat ist, die mit Geschäften, die auf der Plattform abgeschlossen werden, einhergehen, sowie andererseits, ob schon das Betreiben einer solchen Plattform selbst eine Bestrafung als Täter eines eigenständigen Tatbestands nach sich ziehen sollte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Bewertungen im Internet haben enormen Einfluss auf die Nachfrageentscheidungen von Verbrauchern. Sie können Informationsasymmetrien abbauen und damit die freie Entfaltung der Marktkräfte stärken – allerdings nur, wenn die Informationen sowie deren Aufbereitung und Darstellung verlässlich sind. Bei der Diskussion über die Haftung der Betreiber von Bewertungsportalen wird das Lauterkeitsrecht bisher vernachlässigt. Das Werk untersucht die lauterkeitsrechtliche Haftung der Portalbetreiber für das Veröffentlichen fremder Bewertungen sowie für die Gestaltung des Portals und des Bewertungsverfahrens umfassend. Die Änderungen der UGP-Richtlinie durch die Omnibus-Richtlinie und ihre Umsetzung in das deutsche Recht sind bereits berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Frage nach der Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für rechtswidrige Inhalte ist etwa so alt wie das Internet selbst - jedenfalls sofern man den Zeitraum in den Blick nimmt, als es zur Technologie der Massen avancierte. Zum Schutz der Innovationsfähigkeit haben seit Mitte der 1990er Jahre viele Rechtsordnungen mehr oder weniger weitreichende Haftungsprivilegierungen für Nutzerinhalte erlassen. 25 Jahre später sind die gesellschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen jedoch gänzlich andere. Dennoch gilt das damals gesetzte Recht oftmals noch heute. Alexander Schiff geht den Regeln über die Haftungsprivilegierungen in der EU nach, stellt sie in den Kontext ihrer US-amerikanischen Vorbilder und unterzieht ihre Sachgerechtigkeit einer kritischen Prüfung. In einer Phase des Umbruchs rechtlicher Zugriffe auf Informationsintermediäre zeigt er Reformperspektiven auf, die ihre besondere gesellschaftliche Bedeutung reflektieren.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Frage nach der Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für rechtswidrige Inhalte ist etwa so alt wie das Internet selbst - jedenfalls sofern man den Zeitraum in den Blick nimmt, als es zur Technologie der Massen avancierte. Zum Schutz der Innovationsfähigkeit haben seit Mitte der 1990er Jahre viele Rechtsordnungen mehr oder weniger weitreichende Haftungsprivilegierungen für Nutzerinhalte erlassen. 25 Jahre später sind die gesellschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen jedoch gänzlich andere. Dennoch gilt das damals gesetzte Recht oftmals noch heute. Alexander Schiff geht den Regeln über die Haftungsprivilegierungen in der EU nach, stellt sie in den Kontext ihrer US-amerikanischen Vorbilder und unterzieht ihre Sachgerechtigkeit einer kritischen Prüfung. In einer Phase des Umbruchs rechtlicher Zugriffe auf Informationsintermediäre zeigt er Reformperspektiven auf, die ihre besondere gesellschaftliche Bedeutung reflektieren.
Aktualisiert: 2022-03-24
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Die Werke der Reihe "Recht und Neue Medien" zeichnen sich durch kompetente Autoren aus Wissenschaft und Praxis, große Aktualität und eine leicht verständliche Darstellung aus. Jeder Band enthält zahlreiche Beiträge zu ausgewählten Teilbereichen des Informationsrechts. Durch die interdisziplinäre Verknüpfung vermittelt die Reihe das Hintergrundwissen, das erforderlich ist, um die rechtlichen Probleme der neuen Medien praxisgerecht unter juristischen und technischen Gesichtspunkten zu lösen.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Seit mehreren Jahren lässt sich eine deutliche Tendenz in Richtung einer zunehmenden Inanspruchnahme von Host-Providern für die von Nutzern begangenen Immaterialgüterrechtsverletzungen erkennen. Diese Tendenz spiegelt sich in einer stetig wachsenden Anzahl von Gerichtsentscheidungen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene wider. Das Haftungssystem für Host-Provider erweist sich dabei als besonders komplex und umstritten. Es ist geprägt von einem Ineinandergreifen von Regelungsebenen im Unionsrecht und im nationalen Recht. Das Werk unterzieht den europäischen Rechtsrahmen der Providerhaftung und die nationalen dogmatischen Grundlagen der mittelbaren Haftung einer umfassenden und kritischen Rechtsanalyse. Es werden unionsrechtliche Leitlinien für die Vermittlerhaftung herausgearbeitet, die dann entsprechend in das nationale Haftungssystem integriert werden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Web 2.0 hat die Internetnutzung revolutioniert. Doch die Errungenschaften der neuen Medien ermöglichen auch neuartige Begehungsweisen von Rechtsverletzungen. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Betreiberhaftung für diverse Arten im Internet begangener Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: persönlichkeitsverletzende Äußerungen in Meinungsforen und -portalen, Persönlichkeitsverletzungen durch Google-Autocomplete-Vorschläge und die Bereithaltung persönlichkeitsverletzender Beiträge in Online-Archiven.
Diese Betreiberhaftung wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich behandelt. Über die Figur der Störerhaftung wird mithilfe einer undurchsichtigen Einzelfallkasuistik versucht, den Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter zu gewährleisten. Schwerpunkt der Arbeit bildet die Schaffung einer einheitlichen Haftungsgrundlage für die Inanspruchnahme der Host-Provider unter Statuierung allgemeingültiger Haftungsvoraussetzungen, insbesondere gleichgelagerter Prüfungspflichten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Web 2.0 hat die Internetnutzung revolutioniert. Doch die Errungenschaften der neuen Medien ermöglichen auch neuartige Begehungsweisen von Rechtsverletzungen. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Betreiberhaftung für diverse Arten im Internet begangener Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: persönlichkeitsverletzende Äußerungen in Meinungsforen und -portalen, Persönlichkeitsverletzungen durch Google-Autocomplete-Vorschläge und die Bereithaltung persönlichkeitsverletzender Beiträge in Online-Archiven.
Diese Betreiberhaftung wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich behandelt. Über die Figur der Störerhaftung wird mithilfe einer undurchsichtigen Einzelfallkasuistik versucht, den Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter zu gewährleisten. Schwerpunkt der Arbeit bildet die Schaffung einer einheitlichen Haftungsgrundlage für die Inanspruchnahme der Host-Provider unter Statuierung allgemeingültiger Haftungsvoraussetzungen, insbesondere gleichgelagerter Prüfungspflichten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2019-03-16
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Seit mehreren Jahren lässt sich eine deutliche Tendenz in Richtung einer zunehmenden Inanspruchnahme von Host-Providern für die von Nutzern begangenen Immaterialgüterrechtsverletzungen erkennen. Diese Tendenz spiegelt sich in einer stetig wachsenden Anzahl von Gerichtsentscheidungen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene wider. Das Haftungssystem für Host-Provider erweist sich dabei als besonders komplex und umstritten. Es ist geprägt von einem Ineinandergreifen von Regelungsebenen im Unionsrecht und im nationalen Recht. Das Werk unterzieht den europäischen Rechtsrahmen der Providerhaftung und die nationalen dogmatischen Grundlagen der mittelbaren Haftung einer umfassenden und kritischen Rechtsanalyse. Es werden unionsrechtliche Leitlinien für die Vermittlerhaftung herausgearbeitet, die dann entsprechend in das nationale Haftungssystem integriert werden.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der Eintritt des Internets in seine kommerzielle Phase in den 1990er Jahren führte zu einem bedeutenden Wandel im gesellschaftlichen Kommunikationsverhalten. Zugrunde liegende technische Systeme, die eine automatisierte Informationsverbreitung ermöglichen, begünstigen das nunmehr vorherrschende Bestreben, eigene Inhalte möglichst weitreichend zu verbreiten. Weltweiter Datenverkehr ist dadurch zur Grundlage neuer Geschäftsideen geworden. Host-Provider wie YouTube oder Facebook ermöglichen es Nutzern, urheberrechtlich geschützte Werke im Schutze der Anonymität in Sekundenschnelle ubiquitär nutzbar zu machen. Die damit einhergehende stetig steigende Zahl an Inhalten führt jedoch zugleich zu einem rasanten Anstieg an Verletzungen subjektiver Rechte. Diese Entwicklung stellt das Recht vor große Herausforderungen, da eine effektive Rechtsdurchsetzung in herkömmlichen staatlichen Verfahren nicht mehr gewährleistet werden kann. Um gleichwohl nicht einer Anarchie des Netzes anheim zu fallen, ist eine Kooperation mit privaten Akteuren bei der Durchsetzung subjektiver Rechte zu beobachten. Host-Provider, die im Gegensatz zu hoheitlichen Akteuren faktisch in der Lage sind, digitale Kommunikation auf ihren Plattformen zu kontrollieren, werden mittels des Instituts der Störerhaftung dazu verpflichtet, die Verantwortung für die Verfolgung rechtlicher Verstöße zu übernehmen. Ihnen obliegt es, rechtsverletzende Inhalte zu entfernen und dafür zu sorgen, dass diese nicht wieder hochgeladen werden. Im Rahmen dessen bleibt es jedoch ihnen überlassen, welche Mittel sie dafür wählen, solange sie eine effektive Rechtsdurchsetzung gewährleisten, weshalb sich in der Praxis eine Vielzahl privatisierter Verfahren entwickelt hat. Ziel dieser Studie ist es, die Entstehung, die rechtlichen Grundlagen und Strukturen sowie die Vollzugsdefizite der implementierten Entscheidungssysteme unter Berücksichtigung der Bedeutung des Internets für die gesellschaftliche Entwicklung und die wirtschaftliche Innovation zu untersuchen. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse sollen dabei einer kritischen Bewertung im Vergleich zu den für staatliche Gerichtsverfahren geltenden rechtsstaatlichen Grundsätzen unterzogen werden. Dabei soll vor allem die Vereinbarkeit mit elementaren Prinzipien wie dem Recht auf effektiven Rechtsschutz, dem Anspruch auf rechtliches Gehör sowie dem Grundsatz der Waffengleichheit in einem fairen Verfahren berücksichtigt werden.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Können Verletzte von Internetzugangsdiensten (wie der Telekom, Vodafone oder Telefónica) verlangen, dass diese bestimmte Internetseiten sperren, wenn sie durch deren Inhalt in ihren Rechten verletzt werden?
Unterlassungsansprüche (u.a. gem. § 1004 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 823 Abs. 1, 2 BGB) können schließlich auch gegen mittelbare Verursacher geltend gemacht werden, wobei grundsätzlich keine Subsidiarität hinsichtlich einer Inanspruchnahme gegenüber unmittelbaren Verletzern zu berücksichtigten ist. Haftungsbeschränkungen
für Diensteanbieter sind allerdings nach der E-Commerce-Richtlinie vorgegeben und mit dem Telemediengesetz umgesetzt. Rechtsgebietsübergreifend geht das Buch den haftungsrechtlichen Fragen aus dem Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und allgemeine Persönlichkeitsrecht auf den Grund. Mit dem Fokus auf die Verantwortlichkeit der Internetzugangsdienste wird ein neuartiger Beitrag zur Diskussion über die Haftung von Intermediären geleistet, die sich bislang weitesgehend auf Host-Provider
konzentrierte. Im Rahmen der umfassenden Untersuchung werden die Verantwortlichkeitsregeln im TMG analysiert.
Die Verfasserin kommt nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass Sperrpflichten bei europarechtskonformer Auslegung des TMG einem Richtervorbehalt unterliegen und stellt einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung vor, der insbesondere eine Gerichtskostenentlastung der Internetzugangsdienste beinhaltet. Ferner werden die Grundsätze der Störerhaftung und der Verkehrspflichten dogmatisch eingeordnet und einander gegenüber gestellt, wobei auch die Rechtsprechung und Literatur zum Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht vertieft untersucht werden.
Die Arbeit ist nicht auf eine materielle Prüfung beschränkt, sondern führt auch in die technischen Details möglicher Sperrmaßnahmen ein und untersucht deren datenschutzrechtliche Zulässigkeit. Anders als bei Host-Providern kommt es hinsichtlich der Unterlassungshaftung der Internetzugangsdienste maßgeblich auf die Verhältnismäßigkeit von Sperrmaßnahmen im Einzelfall an. Daher werden die zu berücksichtigenden Grundrechte und (differenziert nach den Sperrmaßnahmen) die maßgeblichen Abwägungskriterien aufgezeigt.
Als Vorfrage wird auch untersucht, wann deutsches Recht vor dem Hintergrund der Globalität des Internets überhaupt auf die Tätigkeit der Internetzugangsdienste Anwendung findet.
Aktualisiert: 2021-12-03
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Aktualisiert: 2021-11-20
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Die Ausgestaltung von Prüfungspflichten für Host-Provider bei Urheberrechtsverletzungen
an audiovisuellen Medien im Internet.
Dissertation an der Juristenfakultät der Universität Leipzig
Aktualisiert: 2021-01-14
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