Tim Thabe konzipiert ein Strukturmodell zur Bewertung des Kreditrisikos, in dem die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens unabhängig von gleichzeitiger Überschuldung abgebildet wird.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Tim Thabe konzipiert ein Strukturmodell zur Bewertung des Kreditrisikos, in dem die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens unabhängig von gleichzeitiger Überschuldung abgebildet wird.
Aktualisiert: 2023-07-03
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Martin Müller untersucht, wie opportunistisches Verhalten in der Wertschöpfungskette reduziert und ein vertrauensvoller Informationsaustausch gefördert werden kann. Mit seinem Modell einer Supply Chain Community stellt er einen Ansatz vor, der einerseits eine flexible Konfiguration der Supply Chain ermöglicht und andererseits opportunistisches Verhalten sanktioniert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Martin Müller untersucht, wie opportunistisches Verhalten in der Wertschöpfungskette reduziert und ein vertrauensvoller Informationsaustausch gefördert werden kann. Mit seinem Modell einer Supply Chain Community stellt er einen Ansatz vor, der einerseits eine flexible Konfiguration der Supply Chain ermöglicht und andererseits opportunistisches Verhalten sanktioniert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Martin Müller untersucht, wie opportunistisches Verhalten in der Wertschöpfungskette reduziert und ein vertrauensvoller Informationsaustausch gefördert werden kann. Mit seinem Modell einer Supply Chain Community stellt er einen Ansatz vor, der einerseits eine flexible Konfiguration der Supply Chain ermöglicht und andererseits opportunistisches Verhalten sanktioniert.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Stefan Roth zeigt zunächst auf, welche Einsatzmöglichkeiten für das Medium Internet auf deutschen Kapitalmärkten bestehen, und inwieweit es hier (Informationsmarkt, primärer Kapitalmarkt, Nutzung im sekundären Kapitalmarkt sowie Internethandelsplattformen und virtuelle Börsen) tatsächlich zum Einsatz kommt. Im Anschluss erfolgt eine umfassende Analyse des Vertrags- und Kapitalmarktrechts im Hinblick auf die Möglichkeit des Einsatzes des Internet. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die Untersuchung der Frage, in welchem Umfang der Anlegerschutz in elektronischen Kapitalmärkten und auch reinen Informationsmärkten bzw. -plattformen gewährleistet ist.
Als Ergebnis lässt sich zunächst festhalten, dass dem Einsatz des Internet als Kapitalmarkt keine wesentlichen Hindernisse de lege lata entgegenstehen. Zudem zeigt sich, dass die zeitnahe Bereitstellung von Finanzinformationen über das Internet geradezu prädestiniert ist, Informationsasymmetrien abzubauen. Im Bereich der Emittentenpflichten wird das Schutzniveau aus diesem Grunde sogar erhöht. Außerdem sind die - lediglich im Verhältnis zum Wertpapierdienstleister - bestehenden Schutzdefizite aufgrund von Zeit- und Kostenvorteilen und insbesondere im Hinblick darauf hinzunehmen, dass es sich bei den betroffenen Anlegern um mündige Verbraucher handelt, die sich für diese Art der Marktteilnahme frei entschieden haben und Anlageentscheidungen eigenverantwortlich treffen.
Die Untersuchung dient nicht ausschließlich der rein akademischen Analyse der aufgeworfenen Rechtsfragen, sondern richtet sich auch an alle Teilnehmergruppen der behandelten Märkte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Auf der Grundlage kaufmännischer Jahresabschlüsse aus unterschiedlichen Bundesländern werden zunächst bestehende Unterschiede in der Rechnungslegung der Hochschulen aufgezeigt. Im Hinblick auf Sinn und Zweck der kaufmännischen Rechnungslegung werden unterschiedliche Vorgehensweisen in einer vereinheitlichten Ausgestaltung zusammengefasst. In diesem Zusammenhang sind auch die Governance-Strukten im Steuerungsverhältnis zwischen den Bundesländern und den öffentlichen Hochschulen in der Entwicklung des Rechnungslegungssystems berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-05-18
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Stefan Roth zeigt zunächst auf, welche Einsatzmöglichkeiten für das Medium Internet auf deutschen Kapitalmärkten bestehen, und inwieweit es hier (Informationsmarkt, primärer Kapitalmarkt, Nutzung im sekundären Kapitalmarkt sowie Internethandelsplattformen und virtuelle Börsen) tatsächlich zum Einsatz kommt. Im Anschluss erfolgt eine umfassende Analyse des Vertrags- und Kapitalmarktrechts im Hinblick auf die Möglichkeit des Einsatzes des Internet. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die Untersuchung der Frage, in welchem Umfang der Anlegerschutz in elektronischen Kapitalmärkten und auch reinen Informationsmärkten bzw. -plattformen gewährleistet ist.
Als Ergebnis lässt sich zunächst festhalten, dass dem Einsatz des Internet als Kapitalmarkt keine wesentlichen Hindernisse de lege lata entgegenstehen. Zudem zeigt sich, dass die zeitnahe Bereitstellung von Finanzinformationen über das Internet geradezu prädestiniert ist, Informationsasymmetrien abzubauen. Im Bereich der Emittentenpflichten wird das Schutzniveau aus diesem Grunde sogar erhöht. Außerdem sind die - lediglich im Verhältnis zum Wertpapierdienstleister - bestehenden Schutzdefizite aufgrund von Zeit- und Kostenvorteilen und insbesondere im Hinblick darauf hinzunehmen, dass es sich bei den betroffenen Anlegern um mündige Verbraucher handelt, die sich für diese Art der Marktteilnahme frei entschieden haben und Anlageentscheidungen eigenverantwortlich treffen.
Die Untersuchung dient nicht ausschließlich der rein akademischen Analyse der aufgeworfenen Rechtsfragen, sondern richtet sich auch an alle Teilnehmergruppen der behandelten Märkte.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Stefan Roth zeigt zunächst auf, welche Einsatzmöglichkeiten für das Medium Internet auf deutschen Kapitalmärkten bestehen, und inwieweit es hier (Informationsmarkt, primärer Kapitalmarkt, Nutzung im sekundären Kapitalmarkt sowie Internethandelsplattformen und virtuelle Börsen) tatsächlich zum Einsatz kommt. Im Anschluss erfolgt eine umfassende Analyse des Vertrags- und Kapitalmarktrechts im Hinblick auf die Möglichkeit des Einsatzes des Internet. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die Untersuchung der Frage, in welchem Umfang der Anlegerschutz in elektronischen Kapitalmärkten und auch reinen Informationsmärkten bzw. -plattformen gewährleistet ist.
Als Ergebnis lässt sich zunächst festhalten, dass dem Einsatz des Internet als Kapitalmarkt keine wesentlichen Hindernisse de lege lata entgegenstehen. Zudem zeigt sich, dass die zeitnahe Bereitstellung von Finanzinformationen über das Internet geradezu prädestiniert ist, Informationsasymmetrien abzubauen. Im Bereich der Emittentenpflichten wird das Schutzniveau aus diesem Grunde sogar erhöht. Außerdem sind die - lediglich im Verhältnis zum Wertpapierdienstleister - bestehenden Schutzdefizite aufgrund von Zeit- und Kostenvorteilen und insbesondere im Hinblick darauf hinzunehmen, dass es sich bei den betroffenen Anlegern um mündige Verbraucher handelt, die sich für diese Art der Marktteilnahme frei entschieden haben und Anlageentscheidungen eigenverantwortlich treffen.
Die Untersuchung dient nicht ausschließlich der rein akademischen Analyse der aufgeworfenen Rechtsfragen, sondern richtet sich auch an alle Teilnehmergruppen der behandelten Märkte.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Stefan Roth zeigt zunächst auf, welche Einsatzmöglichkeiten für das Medium Internet auf deutschen Kapitalmärkten bestehen, und inwieweit es hier (Informationsmarkt, primärer Kapitalmarkt, Nutzung im sekundären Kapitalmarkt sowie Internethandelsplattformen und virtuelle Börsen) tatsächlich zum Einsatz kommt. Im Anschluss erfolgt eine umfassende Analyse des Vertrags- und Kapitalmarktrechts im Hinblick auf die Möglichkeit des Einsatzes des Internet. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die Untersuchung der Frage, in welchem Umfang der Anlegerschutz in elektronischen Kapitalmärkten und auch reinen Informationsmärkten bzw. -plattformen gewährleistet ist.
Als Ergebnis lässt sich zunächst festhalten, dass dem Einsatz des Internet als Kapitalmarkt keine wesentlichen Hindernisse de lege lata entgegenstehen. Zudem zeigt sich, dass die zeitnahe Bereitstellung von Finanzinformationen über das Internet geradezu prädestiniert ist, Informationsasymmetrien abzubauen. Im Bereich der Emittentenpflichten wird das Schutzniveau aus diesem Grunde sogar erhöht. Außerdem sind die - lediglich im Verhältnis zum Wertpapierdienstleister - bestehenden Schutzdefizite aufgrund von Zeit- und Kostenvorteilen und insbesondere im Hinblick darauf hinzunehmen, dass es sich bei den betroffenen Anlegern um mündige Verbraucher handelt, die sich für diese Art der Marktteilnahme frei entschieden haben und Anlageentscheidungen eigenverantwortlich treffen.
Die Untersuchung dient nicht ausschließlich der rein akademischen Analyse der aufgeworfenen Rechtsfragen, sondern richtet sich auch an alle Teilnehmergruppen der behandelten Märkte.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Auf der Grundlage kaufmännischer Jahresabschlüsse aus unterschiedlichen Bundesländern werden zunächst bestehende Unterschiede in der Rechnungslegung der Hochschulen aufgezeigt. Im Hinblick auf Sinn und Zweck der kaufmännischen Rechnungslegung werden unterschiedliche Vorgehensweisen in einer vereinheitlichten Ausgestaltung zusammengefasst. In diesem Zusammenhang sind auch die Governance-Strukten im Steuerungsverhältnis zwischen den Bundesländern und den öffentlichen Hochschulen in der Entwicklung des Rechnungslegungssystems berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-04-01
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Auf der Grundlage kaufmännischer Jahresabschlüsse aus unterschiedlichen Bundesländern werden zunächst bestehende Unterschiede in der Rechnungslegung der Hochschulen aufgezeigt. Im Hinblick auf Sinn und Zweck der kaufmännischen Rechnungslegung werden unterschiedliche Vorgehensweisen in einer vereinheitlichten Ausgestaltung zusammengefasst. In diesem Zusammenhang sind auch die Governance-Strukten im Steuerungsverhältnis zwischen den Bundesländern und den öffentlichen Hochschulen in der Entwicklung des Rechnungslegungssystems berücksichtigt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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In überwiegender Mehrheit weist die Beteiligung einer private-equity-Gesellschaft für Familienunternehmer über deren Haltedauer hinweg eine positive Entwicklung in den Bereichen Umsatz, Mitarbeiterzuwachs, Profitabilität, Internationalisierung und Innovation auf.
Für derartige Nachfolgeregelungen ist jedoch der erfolgreiche Abschluss einer Unternehmenstransaktion notwendig. Dabei treffen die Erwartungen des übergebenden Eigentümers bezüglich des Werts seines Lebenswerks und seine Vorstellungen zur finanziellen Altersabsicherung auf die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung des potentiellen Käufers und dessen Willen zur Erhaltung eines ausreichenden finanziellen Spielraums zur Fortführung der Unternehmung.
Eine große Anzahl der geplanten Unternehmenstransaktionen scheitert allerdings vor dem Vertragsschluss. Als Hauptursache für einen Abbruch der Verhandlungen werden abweichende Vorstellungen über den Kaufpreis angeführt, welche zwischen den Vertragsparteien bestehen. Das Problem liegt insbesondere in der unterschiedlichen Prognose der zukünftigen Entwicklung. Die unterschiedlichen Erwartungen können unternehmensspezifisch sein oder auf exogenen Faktoren beruhen.
Droht die Transaktion aufgrund der divergierenden Kaufpreisvorstellungen zu scheitern, kann der sogenannte Earn-out-Ansatz einen sinnvollen Lösungskompromiss für die Parteien bieten. Der Nutzen dieser kautelarjuristischen Konstruktion ist, den finalen Kaufpreis an die Ertragsentwicklung oder andere Parameter des Transaktionsobjekts anzugleichen. Die Bemessung ist an die tatsächlich realisierte Entwicklung angelegt, wobei der Korridor des Kaufpreises nach oben offengehalten werden kann. Über Earn-out-Regelungen können sämtliche Szenarien abgedeckt werden, um den Unternehmer durch Anreize weiterhin an das Transaktionsprojekt zu binden. Dadurch wird diesem die Möglichkeit gegeben, seine Verbindungen ebenso wie Managementfähigkeiten auch nach der Geschäftsanteilsübertragung gewinnbringend für das Unternehmen einzusetzen.
Der Autor zeigt zunächst durch Aufarbeitung der bestehenden Literatur Möglichkeiten zum Ausgleich der im Rahmen von Nachfolgesituationen bei KMFU die zwischen den Parteien auftretenden Interessenskonflikte auf. Dabei werden zunächst Ursachen gegenläufiger Motive herausgearbeitet. Vor allem sollen existierende Problempunkte bei der Bewertung von KMFU sowie Informationsasymmetrien erkannt und die damit einhergehenden Folgen für die jeweilige Kaufpreisbestimmung durch Käufer und Verkäufer dargelegt werden.
Eine Möglichkeit der Problembewältigung wird anhand der Earn-out-Konstruktion diskutiert. Nach diesem Untersuchungsschritt wird der Umgang der Praxis mit den in dieser Art von Unternehmenstransaktionen bestehenden Schwierigkeiten erläutert und deren Lösungsalternativen werden aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Mit der Brüssel Ia-Verordnung hat der europäische Gesetzgeber das Internationale Zuständigkeitsrecht novelliert. Nachdem sich das reformierte Zuständigkeitsregime eines großen Zuspruchs in Rechtswissenschaft und Praxis erfreuen durfte, stellt sich die Frage, ob auch aus Perspektive der ökonomischen Analyse des Rechts die Regelungen der Brüssel Ia-Verordnung im Sinne des allokativen Effizienzkriteriums optimal ausgestaltet sind. Anhand des deskriptiven Verhaltensmodells und des normativen Bewertungsmodells betrachtet Jan Wißling zentrale Zuständigkeitsnormen der Brüssel Ia-Verordnung aus einem neuen Blickwinkel. Unter Berücksichtigung des behavioral law and economics-Ansatzes wird ein ökonomisches Untersuchungsprogramm entwickelt und das Zuständigkeitsregime daran gemessen. So entsteht ein Beitrag zum besseren Verständnis der lex lata und zugleich ein Maßstab sowohl zur Kritik als auch zur Entwicklung von Vorschlägen de lege ferenda im Internationalen Zuständigkeitsrecht.
Aktualisiert: 2021-02-11
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Aufgrund diverser Bilanzskandale und der globalen Finanzkrise ab dem Jahr 2007 versuchte der Gesetzgeber durch verschiedene Maßnahmen das Vertrauen der Anleger in die Kapitalmärkte wiederherzustellen und deren Funktionsfähigkeit zu sichern. Die Konsequenz ist eine zunehmende Regulierung der Rechnungslegung und der mit der Durchsetzung ordnungsmäßiger Rechnungslegung betrauten Institutionen, insbesondere des Enforcements und der Abschlussprüfung. Ziel der Regulierung ist u. a. eine Verbesserung der Rechnungslegungsqualität und der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts. Durch die sich stetig weiterentwickelnde und verschärfende Regulierung der Institutionen ist es – vor allem auch für den Regulator – von besonderem Interesse, inwiefern das Regulierungsziel erreicht wird. Dort setzt die vorliegende Arbeit an und untersucht die Wirkungsweise der in Deutschland relevanten Institutionen im Kontext der Qualität der Rechnungslegung und der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts. Dabei werden zunächst separate bzw. direkte Effekte des Enforcements und der Abschlussprüfung auf die Rechnungslegung und den Kapitalmarkt betrachtet. Da jedoch insbesondere ähnliche Zielsetzungen und unterschiedliche Ausgestaltungen der beiden Institutionen die Wirkungszusammenhänge von besonderem Interesse erscheinen lassen, werden auch gemeinsame bzw. indirekte Einflüsse des Enforcements und der Abschlussprüfung auf die Rechnungslegung und den Kapitalmarkt untersucht.
Aktualisiert: 2023-01-01
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Gerrit Hölzle geht davon aus, dass die heutige Informationsgesellschaft mit ihrem Überangebot an Informationen eine Informiertheitsillusion erzeugt, die im Ergebnis Informationsdefizite nach sich zieht. Daraus folgen dann Verstrickungslagen in Gestalt nicht gewollter Verträge. Auf Basis einer ökonomischen Anlayse im Recht eröffnet sich der Verfasser eine Querschnittsbetrachtung, die über kontingente Konfliktverortungen hinaus eine Verzahnung der Tatbestandsvoraussetzungen und der Rechtsfolgen einer Verstrickung durch Desinformation erlaubt. Ökonomie und Jurisprudenz sind keine konkurrierenden Wissenschaften. Vor allem darf sich weder die Ökonomie der Aufgabe allein verschreiben, das gegebene Recht zu analysieren, noch kann die Jurisprudenz unter der Anerkennung ökonomischer Vorherigkeiten ihre Autonomie preisgeben. Aufbauend auf der in beiden Disziplinen anerkannten Institution des Vertrauens unternimmt der Autor den Versuch, ein gemeinsames Wertegerüst herauszuarbeiten und dieses nach dem Vorbild und im Rahmen der juristischen Dogmatik und Abstraktion zur Grundlage eines übergeordneten systemischen Verständnisses zu machen. Die Praxistauglichkeit des so entwickelten Modells wird daraufhin zwar am konkreten Beispiel des Kaufrechts nachgewiesen, ist aber über das Kaufrecht hinaus auf das gesamte Schuldvertragsrecht übertragbar.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Tim Thabe konzipiert ein Strukturmodell zur Bewertung des Kreditrisikos, in dem die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens unabhängig von gleichzeitiger Überschuldung abgebildet wird.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Martin Müller untersucht, wie opportunistisches Verhalten in der Wertschöpfungskette reduziert und ein vertrauensvoller Informationsaustausch gefördert werden kann. Mit seinem Modell einer Supply Chain Community stellt er einen Ansatz vor, der einerseits eine flexible Konfiguration der Supply Chain ermöglicht und andererseits opportunistisches Verhalten sanktioniert.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Der Markt für private Kapitalanlagen ist geprägt von Informationsasymmetrien. Das systemimmanente Informationsgefälle zugunsten der Anbieterseite von Kapitalanlagen gegenüber der zumeist weniger gut informierten Nachfragerseite, also den Kapitalanlegern, schafft fortwährende Dissonanzen. Auch die gegenläufigen Interessen und Zielvorstellungen der handelnden Anspruchsgruppen erschweren die Eindämmung potenzieller Haftungsfragen.
Die methodisch überwiegend theoretisch-konzeptionell ausgerichtete Untersuchung beleuchtet die Problemstellung teils aus ökonomischer, teils aus juristischer Perspektive. Neben der Feststellung des Status quo der gegebenen Finanzmarktarchitektur, skizziert die Abhandlung sämtliche maßgebende europäische und nationale kapitalmarktrechtliche Grundlagen und bewertet sie. Ferner wird unter Berücksichtigung der Anlageentscheidungsparameter – aus Sicht der Privatanleger – ein Überblick über systematische und produktspezifische Risiken gegeben. Auf Basis der bis dato herausgestellten Erkenntnisse der Untersuchung werden sukzessive haftungsauslösende Faktoren erörtert – einerseits vor dem Hintergrund der Anbieterhaftung, andererseits mit Blick auf die Anlegerentschädigung.
Abgerundet wird die Analyse des untersuchten Spannungsfeldes durch eine systematische Aufstellung praktisch anwendbarer Handlungsempfehlungen, die das Ziel eines verbesserten Spannungsfeldes verfolgen. Herauszustellen ist, dass die Gestaltungsmöglichkeiten thematisch den einzelnen Anspruchsgruppen zugeordnet sind (Gesetzgebung, Finanzdienstleister, Privatanleger). Die Darstellung der aufgezeigten Gestaltungsmöglichkeiten wird zudem durch die von Dr. Heinrich entwickelte VENTE-Formel ergänzt, die seitens privater Kapitalanleger praktische Anwendung finden kann..
Aktualisiert: 2019-12-31
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Der Versicherer kann eine risikoadäquate Prämie nur berechnen, wenn er Kenntnis von den gefahrerheblichen Umständen hat. Daher trifft den Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsvertrages eine vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 I VVG). Verletzt der Versicherungsnehmer diese Anzeigepflicht, sieht das VVG in den §§ 19 II-IV, 21 f. VVG Sanktionen vor. Auch das allgemeine Zivilrecht kennt Mechanismen zum Ausgleich eines vorvertraglichen Informationsgefälles, die in den §§ 311 II, 241 II BGB verankert sind.
Der Autor widmet sich dem Verhältnis dieser Vorschriften zu den §§ 19 ff. VVG. Dabei geht er zunächst den dogmatischen Grundfragen des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts und des allgemeinen Leistungsstörungsrechts nach. Auch zeigt er auf, dass das allgemeine Zivilrecht ein grundsätzlich verschuldensunabhängiges, der culpa in contrahendo übergeordnetes Rechtsinstitut zur Sanktionierung vorvertraglicher Pflichtverletzungen kennt (praevaricatio in contrahendo), auf das die §§ 19 ff. VVG zurückgeführt werden können.
Darauf aufbauend werden die folgenden zwei Fragen beantwortet, die aufgrund ihrer praktischen Bedeutung seit der VVG-Reform von besonderem Interesse sind:
Unter welchen Voraussetzungen ist der Versicherungsnehmer zur Anzeige eines gefahrerheblichen Umstands nach den §§ 311 II, 241 II BGB auch dann verpflichtet, wenn der Versicherer nach einem gefahrerheblichen Umstand nicht oder nicht in Textform gefragt hat?
Kann der Versicherer bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung neben den §§ 19 II-IV, 21 f. VVG auch Ansprüche und Rechte aus dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht geltend machen?
Das Werk richtet sich an Wissenschaftler, (Fach-)Anwälte, Unternehmensjuristen und Mitarbeiter in Versicherungen, die sich mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers beschäftigen.
Aktualisiert: 2023-02-07
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