Im Zuge neuer Archivrecherchen konnte der Editor dieses Bandes eine bislang unbekannte Handschrift aus der Frühzeit des Königlichen Kammergerichts auffinden.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Im Zuge neuer Archivrecherchen konnte der Editor dieses Bandes eine bislang unbekannte Handschrift aus der Frühzeit des Königlichen Kammergerichts auffinden.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Diese Arbeit ist Bestandteil des von der deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützten Projektes . Ziel der Arbeit ist es, die Frage nach dem Rechtsbegriff, insbesondere in seiner Anwendung durch die Rechtsprechung des Kammergerichts, zu untersuchen. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse der Rechtsprechung vor und nach Inkrafttreten des Preußischen Allgemeinen Landrechts auf der Grundlage der unveröffentlichten Entscheidungen des Kammergerichts. Der Autor zeigt den damaligen Stand der Interpretationstheorie auf und erläutert das Gesetzesbild in Preußen zur Zeit der Einführung des Allgemeinen Landrechts. Dessen Gesetzesbegriff und Richterbild dienen als Maßstäbe für die Bewertung der Entscheidungspraxis des Kammergerichts.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Diese Arbeit ist Bestandteil des von der deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützten Projektes . Ziel der Arbeit ist es, die Frage nach dem Rechtsbegriff, insbesondere in seiner Anwendung durch die Rechtsprechung des Kammergerichts, zu untersuchen. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse der Rechtsprechung vor und nach Inkrafttreten des Preußischen Allgemeinen Landrechts auf der Grundlage der unveröffentlichten Entscheidungen des Kammergerichts. Der Autor zeigt den damaligen Stand der Interpretationstheorie auf und erläutert das Gesetzesbild in Preußen zur Zeit der Einführung des Allgemeinen Landrechts. Dessen Gesetzesbegriff und Richterbild dienen als Maßstäbe für die Bewertung der Entscheidungspraxis des Kammergerichts.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Während der NS-Zeit griff der Staat massiv in die personelle Zusammensetzung des Kammergerichts ein; politisch Unliebsame erlitten Repressalien, die Beförderungsbedingungen veränderten sich. Ausgehend von erhalten gebliebenen Personalakten untersucht die Arbeit die Biographien der Richter und Staatsanwälte. Sie nimmt deren individuelle berufliche Lage sowie den sozialen und politischen Hintergrund in den Blick. In der Personalpolitik zeigten sich aber auch Gegensätze zwischen der Justizverwaltung und der NSDAP. Insbesondere unter dem nationalkonservativ geprägten Reichsjustizminister Gürtner widersetzte sich das Reichsjustizministerium den Beförderungswünschen der Partei, wenn es die fachliche Eignung für nicht ausreichend hielt. Juristische Qualifikation und politische Zuverlässigkeit waren jedoch keineswegs ein Widerspruch: Auch am Kammergericht stellten sich viele hochqualifizierte Juristen uneingeschränkt in den Dienst der neuen Machthaber. In Hoch- und Landesverratssachen fungierte das Kammergericht als eine „Außenstelle des Volksgerichtshofs“ (Staatsekretär Freisler). Diese Arbeit beleuchtet daher auch, wie sich die Tätigkeit von Juristen des Kammergerichts in politischen Strafsenaten oder als Hilfsrichter am Volksgerichtshof auf ihre Karrieren auswirkte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Erst wir vermögen nach den Erfahrungen unserer Tage die unerschrockene Standhaftigkeit voll zu würdigen, die der Kammergerichtsrat E.T.A. Hoffmann in unruhiger Zeit bewies. Er war ein Mann von Charakter und besaß damit eine Tugend, die für den Künstler vielleicht entbehrlich, für den Juristen aber unerlässlich ist. Nur ein Jahrzehnt genügte, um aus Hoffmann einen Berliner zu machen. Nicht wegzudenken aus der Geschichte dieser Stadt und des Kammergerichts. Einen Kammergerichtsrat wie diesen hat es weder vor ihm noch nach ihm gegeben.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Während der NS-Zeit griff der Staat massiv in die personelle Zusammensetzung des Kammergerichts ein; politisch Unliebsame erlitten Repressalien, die Beförderungsbedingungen veränderten sich. Ausgehend von erhalten gebliebenen Personalakten untersucht die Arbeit die Biographien der Richter und Staatsanwälte. Sie nimmt deren individuelle berufliche Lage sowie den sozialen und politischen Hintergrund in den Blick. In der Personalpolitik zeigten sich aber auch Gegensätze zwischen der Justizverwaltung und der NSDAP. Insbesondere unter dem nationalkonservativ geprägten Reichsjustizminister Gürtner widersetzte sich das Reichsjustizministerium den Beförderungswünschen der Partei, wenn es die fachliche Eignung für nicht ausreichend hielt. Juristische Qualifikation und politische Zuverlässigkeit waren jedoch keineswegs ein Widerspruch: Auch am Kammergericht stellten sich viele hochqualifizierte Juristen uneingeschränkt in den Dienst der neuen Machthaber. In Hoch- und Landesverratssachen fungierte das Kammergericht als eine „Außenstelle des Volksgerichtshofs“ (Staatsekretär Freisler). Diese Arbeit beleuchtet daher auch, wie sich die Tätigkeit von Juristen des Kammergerichts in politischen Strafsenaten oder als Hilfsrichter am Volksgerichtshof auf ihre Karrieren auswirkte.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Im Zuge neuer Archivrecherchen konnte der Editor dieses Bandes eine bislang unbekannte Handschrift aus der Frühzeit des Königlichen Kammergerichts auffinden.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Im Zuge neuer Archivrecherchen konnte der Editor dieses Bandes eine bislang unbekannte Handschrift aus der Frühzeit des Königlichen Kammergerichts auffinden.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Am 16. Juli 1955 geht beim Senator für Inneres des Landes Berlin das Schreiben eines Kollegen aus dem Senat von Berlin, nämlich des Senators für Volksbildung Professor Dr. Tiburtius, vom selben Tage ein. Darin heißt es auszugsweise:
„Ich erlaube mir, Ihre Aufmerksamkeit auf folgenden Vorfall zu richten: In der Verwaltungsstreitsache des Professors der Hochschule für Musik Berlin Theodor J. gegen meine Verwaltung hat am 14. dieses Monats eine Verhandlung vor dem 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts stattgefunden. In dieser Verhandlung hat der Senatspräsident im Hinblick auf die dem Senat vorliegenden Akten meiner Verwaltung wörtlich erklärt: „Irgendein Idiot hat da geschrieben ….“ Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich die Beamten meiner Verwaltung gegen eine so grobe Beleidigung, zumal sie in einer öffentlichen Sitzung gerade eines Senats des Oberverwaltungsgerichts ausgesprochen ist, in Schutz nehmen muss. Ich darf Sie daher bitten, eine Untersuchung zu veranlassen. Ich darf ferner darauf hinweisen, dass die mit wenigen Sätzen angedeutete Urteilsbegründung des Vorsitzenden in der nachdrücklich betonten und von der Presse übernommenen Feststellung gipfelte, es sei ihm unverständlich, wie die Senatsverwaltung für Volksbildung einen völlig unaufgeklärten Fall durch die Instanzen hätte treiben können.“
Der Innensenator reicht dieses Schreiben unverzüglich an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin weiter, dem nach dem Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 8. Januar 1951 die Dienstaufsicht über die Mitglieder des Oberverwaltungsgerichts obliegt. Es ist unschwer zu erraten, dass der Name jenes Vorsitzenden des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin Dr. Georg Strucksberg
lautete. Was hat Dr. Strucksberg, der im Juli 1955 bereits 71 Jahre alt war, in das beschriebene Amt des Oberverwaltungsgerichts Berlin gebracht?
Aktualisiert: 2023-05-12
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Verständigungen beschäftigen die Strafprozessrechtswissenschaft schon seit vielen Jahrzehnten. Dabei werden die Diskussionen über ein solch konsensuales Element im traditionell inquisitorisch-kontradiktorischen Strafprozess naturgemäß sehr kontrovers geführt. Nicht erst seit Inkrafttreten des Verständigungsgesetzes im Jahre 2009 und einer wegweisenden Entscheidung des BVerfG im Jahre 2013 sind Verständigungen aus dem prozessualen Alltag nicht mehr wegzudenken. Als zentrale Vorschrift erlaubt § 257c StPO Verständigungen zwischen den Verfahrensbeteiligten unter bestimmten Voraussetzungen und in geeigneten Fällen.
In das JGG wurde eine entsprechende Regelung gerade nicht implementiert. Einer möglichen Anwendung des § 257c StPO über die Verweisungsnorm des § 2 Abs. 2 JGG wird – meist unter Verweis auf den im Jugendstrafrecht vorherrschenden Erziehungsgedanken – ganz überwiegend mit Skepsis begegnet. Die vorliegende Arbeit untersucht, ob eine Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses geboten erscheint und unternimmt den Versuch, mehr Transparenz bei der Frage der Zulässigkeit von Verständigungen im Jugendstrafverfahren zu schaffen.
Aktualisiert: 2023-01-01
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Erst wir vermögen nach den Erfahrungen unserer Tage die unerschrockene Standhaftigkeit voll zu würdigen, die der Kammergerichtsrat E.T.A. Hoffmann in unruhiger Zeit bewies. Er war ein Mann von Charakter und besaß damit eine Tugend, die für den Künstler vielleicht entbehrlich, für den Juristen aber unerlässlich ist. Nur ein Jahrzehnt genügte, um aus Hoffmann einen Berliner zu machen. Nicht wegzudenken aus der Geschichte dieser Stadt und des Kammergerichts. Einen Kammergerichtsrat wie diesen hat es weder vor ihm noch nach ihm gegeben.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Erst wir vermögen nach den Erfahrungen unserer Tage die unerschrockene Standhaftigkeit voll zu würdigen, die der Kammergerichtsrat E.T.A. Hoffmann in unruhiger Zeit bewies. Er war ein Mann von Charakter und besaß damit eine Tugend, die für den Künstler vielleicht entbehrlich, für den Juristen aber unerlässlich ist. Nur ein Jahrzehnt genügte, um aus Hoffmann einen Berliner zu machen. Nicht wegzudenken aus der Geschichte dieser Stadt und des Kammergerichts. Einen Kammergerichtsrat wie diesen hat es weder vor ihm noch nach ihm gegeben.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Im Zuge neuer Archivrecherchen konnte der Editor dieses Bandes eine bislang unbekannte Handschrift aus der Frühzeit des Königlichen Kammergerichts auffinden.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Das Berliner Kammergericht als Teil des nationalsozialistischen Verfolgungsapparats ist bisher kaum erforscht. Seit 1934 fällte es als »Außenstelle des Volksgerichtshofs« (Roland Freisler) eine Vielzahl von Urteilen gegen politische Gegner und Regimekritiker. 1943 verschärfte sich die Repressionspraxis weiter.
Dennoch sind die mindestens 69 Todesurteile des Kammergerichts gegen Widerstandskämpfer und Zwangsarbeiter zwischen 1943 und 1945 fast unbekannt. Der Band stellt alle bisher zugänglichen biografischen Informationen über diese Opfer der Spruchpraxis des Kammergerichts zusammen. Erstmals werden sechs Anklageschriften und 19 Todesurteile des Kammergerichts im Originaltext dokumentiert und analysiert.
»In Kenntnis der Forschungsergebnisse von Johannes Tuchel wird man fortan wohl nicht länger davon sprechen können, dass der ›Volksgerichtshof‹ nur als Gast im Kammergericht tagte. Er war, eine wenig schmeichelhafte Bilanz für das älteste deutsche Gericht, dessen vertrauter Partner im Unrecht.« (Monika Nöhre, Präsidentin des Kammergerichts a.D.)
Aktualisiert: 2020-01-06
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Am 16. Juli 1955 geht beim Senator für Inneres des Landes Berlin das Schreiben eines Kollegen aus dem Senat von Berlin, nämlich des Senators für Volksbildung Professor Dr. Tiburtius, vom selben Tage ein. Darin heißt es auszugsweise:
„Ich erlaube mir, Ihre Aufmerksamkeit auf folgenden Vorfall zu richten: In der Verwaltungsstreitsache des Professors der Hochschule für Musik Berlin Theodor J. gegen meine Verwaltung hat am 14. dieses Monats eine Verhandlung vor dem 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts stattgefunden. In dieser Verhandlung hat der Senatspräsident im Hinblick auf die dem Senat vorliegenden Akten meiner Verwaltung wörtlich erklärt: „Irgendein Idiot hat da geschrieben ….“ Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich die Beamten meiner Verwaltung gegen eine so grobe Beleidigung, zumal sie in einer öffentlichen Sitzung gerade eines Senats des Oberverwaltungsgerichts ausgesprochen ist, in Schutz nehmen muss. Ich darf Sie daher bitten, eine Untersuchung zu veranlassen. Ich darf ferner darauf hinweisen, dass die mit wenigen Sätzen angedeutete Urteilsbegründung des Vorsitzenden in der nachdrücklich betonten und von der Presse übernommenen Feststellung gipfelte, es sei ihm unverständlich, wie die Senatsverwaltung für Volksbildung einen völlig unaufgeklärten Fall durch die Instanzen hätte treiben können.“
Der Innensenator reicht dieses Schreiben unverzüglich an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin weiter, dem nach dem Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 8. Januar 1951 die Dienstaufsicht über die Mitglieder des Oberverwaltungsgerichts obliegt. Es ist unschwer zu erraten, dass der Name jenes Vorsitzenden des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin Dr. Georg Strucksberg
lautete. Was hat Dr. Strucksberg, der im Juli 1955 bereits 71 Jahre alt war, in das beschriebene Amt des Oberverwaltungsgerichts Berlin gebracht?
Aktualisiert: 2020-01-01
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Bis heute ist kaum erforscht, wie das Preußische Allgemeine Landrecht (ALR) ab 1794 in die Praxis umgesetzt wurde und ob es tatsächlich 'funktionierte'. Die Arbeit untersucht ca. 400 bislang unveröffentlichte Urteile des Kammergerichts Berlin aus den Jahren 1794–1810, die Ansprüche lediger Mütter und nichtehelicher Kinder gegen den mutmaßlichen Vater behandeln. Das neue Nichtehelichenrecht war fortschrittliches Herzstück der Reformen, aber auch erbittert umkämpft, sowie von enormer praktischer Relevanz. Die Untersuchung zeigt, dass die Richter – alles andere als 'Subsumtionsautomaten' – dem neuen Recht sogar über dessen Geltungsbereich zur Anwendung verhalfen. Sie markiert aber auch die teilweise engen Grenzen, an welche die Ideale der Reformer bei der Implementierung in die Praxis stoßen.
Ausgezeichnet mit dem Justizpreis Berlin-Brandenburg – Carl Gottlieb Svarez 2013
Aktualisiert: 2021-12-22
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Das Berliner Kammergericht ist das älteste noch existierende und berühmteste deutsche Gericht. 2018 feiert es seinen 550. Geburtstag. Aus einem mittelalterlichen Hofgericht, das im Berliner Schloss tagte, entwickelte es sich in der Epoche der Aufklärung zu einem in ganz Europa gefeierten Symbol für Rechtsstaatlichkeit. Das Kammergericht war preußischer Staatsgerichtshof und ab 1879 Oberlandesgericht der deutschen Hauptstadt. In seinem wilhelminischen Justizpalast am Kleistpark tagten der NS-Volksgerichtshof und ab 1945 die alliierte Militärregierung für ganz Deutschland. Im geteilten Berlin wurde sein Präsident Günter von Drenkmann 1974 von Linksterroristen ermordet. Seit der Wiedervereinigung ist das Kammergericht wieder für ganz Berlin zuständig. Der reich illustrierte Band gibt einen chronologischen und anschaulichen Überblick über die gesamte 550-jährige Geschichte dieser Berliner Institution – von der ersten urkundlichen Erwähnung bis zur Digitalisierung des Rechtsverkehrs.
Aktualisiert: 2020-01-16
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Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Anwendung des Preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794 in der richterlichen Spruchpraxis. Gegenstand der Untersuchung bilden die Urteile des Oberappellationssenats des Preußischen Kammergerichts von 1794-1810 zum Gewährleistungsrecht. Die Analyse der Urteile zeigt, dass das gemeine Recht auch nach Inkrafttreten des Landrechts noch von den Richtern angewendet wurde. Nach größerer Vertrautheit mit dem Gesetzbuch bildete das Preußische Gewährleistungsrecht aber ab dem Jahre 1800 für die Richter die primäre Rechtsquelle. Das gemeine Recht diente nur noch als bei der Entscheidung unklarer Fälle.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Diese Arbeit ist Bestandteil des von der deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützten Projektes . Ziel der Arbeit ist es, die Frage nach dem Rechtsbegriff, insbesondere in seiner Anwendung durch die Rechtsprechung des Kammergerichts, zu untersuchen. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse der Rechtsprechung vor und nach Inkrafttreten des Preußischen Allgemeinen Landrechts auf der Grundlage der unveröffentlichten Entscheidungen des Kammergerichts. Der Autor zeigt den damaligen Stand der Interpretationstheorie auf und erläutert das Gesetzesbild in Preußen zur Zeit der Einführung des Allgemeinen Landrechts. Dessen Gesetzesbegriff und Richterbild dienen als Maßstäbe für die Bewertung der Entscheidungspraxis des Kammergerichts.
Aktualisiert: 2023-04-15
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