§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-30
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§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-30
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§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-30
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§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-29
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§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur wird ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers an seiner Arbeitsleistung einhellig anerkannt. Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit der §§ 273 und 320 BGB, die in erster Linie auf die Fixschuldthese der herrschenden Meinung in Bezug auf die Arbeitsleistung zurückgehen, werden dabei vielfach mithilfe von Billigkeitserwägungen übergangen.
Aus diesem Grund geht Florian Dehmel der Frage nach, ob sich die Anwendung der §§ 273 und 320 BGB auf die Arbeitsleistung dogmatisch überzeugend begründen lässt. Darauf aufbauend untersucht er, an welche Voraussetzungen die Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts geknüpft ist und welche Rechtsfolgen bzw. praktischen Auswirkungen sich daraus ergeben. Schließlich wird überprüft, inwieweit die gefundenen Ergebnisse im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung Geltung beanspruchen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur wird ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers an seiner Arbeitsleistung einhellig anerkannt. Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit der §§ 273 und 320 BGB, die in erster Linie auf die Fixschuldthese der herrschenden Meinung in Bezug auf die Arbeitsleistung zurückgehen, werden dabei vielfach mithilfe von Billigkeitserwägungen übergangen.
Aus diesem Grund geht Florian Dehmel der Frage nach, ob sich die Anwendung der §§ 273 und 320 BGB auf die Arbeitsleistung dogmatisch überzeugend begründen lässt. Darauf aufbauend untersucht er, an welche Voraussetzungen die Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts geknüpft ist und welche Rechtsfolgen bzw. praktischen Auswirkungen sich daraus ergeben. Schließlich wird überprüft, inwieweit die gefundenen Ergebnisse im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung Geltung beanspruchen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur wird ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers an seiner Arbeitsleistung einhellig anerkannt. Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit der §§ 273 und 320 BGB, die in erster Linie auf die Fixschuldthese der herrschenden Meinung in Bezug auf die Arbeitsleistung zurückgehen, werden dabei vielfach mithilfe von Billigkeitserwägungen übergangen.
Aus diesem Grund geht Florian Dehmel der Frage nach, ob sich die Anwendung der §§ 273 und 320 BGB auf die Arbeitsleistung dogmatisch überzeugend begründen lässt. Darauf aufbauend untersucht er, an welche Voraussetzungen die Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts geknüpft ist und welche Rechtsfolgen bzw. praktischen Auswirkungen sich daraus ergeben. Schließlich wird überprüft, inwieweit die gefundenen Ergebnisse im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung Geltung beanspruchen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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§ 616 BGB ermöglicht bei nur kurzfristigen Verhinderungen in der Person des Dienstverpflichteten eine Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs. Eine ausdrückliche Bestimmung über das Schicksal der Leistungspflicht des Dienstverpflichteten enthält § 616 BGB nicht. Unter der Annahme, dass der Dienstverpflichtete die im Anwendungsbereich des § 616 BGB nicht erbrachte Leistungspflicht nicht nachholen muss, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Leistungspflicht entfallen kann. Diesem Problem widmet sich die Arbeit. Das Thema wird zunächst historisch beleuchtet. Insbesondere werden die Gesetzgebungsmaterialien auf das Verständnis des historischen Gesetzgebers untersucht. Es wird auf das Unmöglichkeitsrecht sowie die Begriffe der Unzumutbarkeit und der Verhinderung eingegangen. § 616 BGB wird mit der Bestimmung des § 615 BGB verglichen. Es folgt eine Betrachtung der Entwicklung des Problems während des 20. Jahrhunderts. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der aktuelle Meinungsstand werden ausgewertet. Abschließend erfolgen Vorschläge, wie künftig mit dem Problem umgegangen werden könnte.
Aktualisiert: 2023-01-12
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Die Aufrechterhaltung der Arbeitsabläufe stellt das Interesse eines jeden Arbeitgebers während eines Arbeitskampfes dar. Hierzu bedienten sich Arbeitgeber unter anderem des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher. Diese Möglichkeit entzog der Gesetzgeber Arbeitgebern durch die Novellierung des § 11 Abs. 5 AÜG. Mit Blick auf die hierbei zugrunde gelegten Gesetzesmotive wird in dieser Arbeit die arbeitskampfrechtliche Stellung von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb beleuchtet und eine vertiefte Prüfung der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht vorgenommen. Außerdem werden ausführlich Voraussetzungen, Reichweite und Rechtsfolgen des neu eingeführten Einsatzverbotes sowie des beibehaltenen Leistungsverweigerungsrechts untersucht.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die Aufrechterhaltung der Arbeitsabläufe stellt das Interesse eines jeden Arbeitgebers während eines Arbeitskampfes dar. Hierzu bedienten sich Arbeitgeber unter anderem des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher. Diese Möglichkeit entzog der Gesetzgeber Arbeitgebern durch die Novellierung des § 11 Abs. 5 AÜG. Mit Blick auf die hierbei zugrunde gelegten Gesetzesmotive wird in dieser Arbeit die arbeitskampfrechtliche Stellung von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb beleuchtet und eine vertiefte Prüfung der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht vorgenommen. Außerdem werden ausführlich Voraussetzungen, Reichweite und Rechtsfolgen des neu eingeführten Einsatzverbotes sowie des beibehaltenen Leistungsverweigerungsrechts untersucht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Weiterbeschäftigungsansprüche dienen dem Schutz der Arbeitnehmer und haben eine große praktische Bedeutung. In der Praxis versuchen Arbeitgeber häufig, sich gegen die Durchsetzung der Weiterbeschäftigungsansprüche im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens mit dem Einwand zu wehren, der Arbeitsplatz sei nachträglich weggefallen, sodass ihnen die Erfüllung des Weiterbeschäftigungsanspruchs unmöglich sei. Die Arbeit zeigt auf, ob und unter welchen Voraussetzungen der nachträgliche Wegfall des Arbeitsplatzes einen Fall der Unmöglichkeit gemäß § 275 Abs. 1 BGB oder ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 275 Abs. 2 oder 3 BGB begründen kann. Auch werden die verschiedenen Entbindungsmöglichkeiten von dem betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch gemäß § 102 Abs. 5 Nr. 1–3 BetrVG thematisiert und ausführlich dargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Fall der wirtschaftlich unzumutbaren Belastung gemäß § 102 Abs. 5 Nr. 2 BetrVG vorliegt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Weiterbeschäftigungsansprüche dienen dem Schutz der Arbeitnehmer und haben eine große praktische Bedeutung. In der Praxis versuchen Arbeitgeber häufig, sich gegen die Durchsetzung der Weiterbeschäftigungsansprüche im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens mit dem Einwand zu wehren, der Arbeitsplatz sei nachträglich weggefallen, sodass ihnen die Erfüllung des Weiterbeschäftigungsanspruchs unmöglich sei. Die Arbeit zeigt auf, ob und unter welchen Voraussetzungen der nachträgliche Wegfall des Arbeitsplatzes einen Fall der Unmöglichkeit gemäß § 275 Abs. 1 BGB oder ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 275 Abs. 2 oder 3 BGB begründen kann. Auch werden die verschiedenen Entbindungsmöglichkeiten von dem betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch gemäß § 102 Abs. 5 Nr. 1–3 BetrVG thematisiert und ausführlich dargestellt, unter welchen Voraussetzungen ein Fall der wirtschaftlich unzumutbaren Belastung gemäß § 102 Abs. 5 Nr. 2 BetrVG vorliegt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Dieser praxisnahe Kommentar zum Allgemeinen GleichbehandlungsgeSetz (AGG) behandelt systematisch die Probleme der einzelnen Paragraphen des GeSetzes, ordnet es einleitend in die Gesamtrechtsordnung ein und berücksichtigt auch die zivilrechtlichen Aspekte. Seit dem Erscheinen der Erstauflage sind sowohl auf nationaler als auch auf unionsrechtlicher Ebene zahlreiche neue Entscheidungen zu diskriminierungsrechtlichen Fragestellungen ergangen. Diese werden in der Neuauflage dargestellt und auf ihre praktische Relevanz hin ausgewertet.
Der Kommentarteil definiert die sieben Diskriminierungsmerkmale und illustriert sie mit zahlreichen Beispielen. Anschließend erörtern die Autoren ausführlich die arbeitsrechtlichen Regelungen zum Schutz der Beschäftigten und erläutern das Benachteiligungsverbot, mögliche Rechtfertigungsgründe sowie Organisations- und Schadensersatzpflichten der Arbeitgeber. Erstmals gibt eine Entschädigungstabelle einen Überblick über die bisher von den Gerichten zugesprochenen Entschädigungen. Schwerpunktmäßig werden das äußerst praxisrelevante Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und spezifische Rechtfertigungsmöglichkeiten umfassend diskutiert.
Die Wirkungen des AGG auf das allgemeine Zivilrecht sind Thema im dritten Abschnitt der Kommentierung. Abschließend werden die AGG-spezifische Beweislastverteilung, Vorschriften zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie die Schlussvorschriften erläutert. Der Text des AGG sowie seine englische ÜberSetzung runden das Buch ab.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Dieser praxisnahe Kommentar zum Allgemeinen GleichbehandlungsgeSetz (AGG) behandelt systematisch die Probleme der einzelnen Paragraphen des GeSetzes, ordnet es einleitend in die Gesamtrechtsordnung ein und berücksichtigt auch die zivilrechtlichen Aspekte. Seit dem Erscheinen der Erstauflage sind sowohl auf nationaler als auch auf unionsrechtlicher Ebene zahlreiche neue Entscheidungen zu diskriminierungsrechtlichen Fragestellungen ergangen. Diese werden in der Neuauflage dargestellt und auf ihre praktische Relevanz hin ausgewertet.
Der Kommentarteil definiert die sieben Diskriminierungsmerkmale und illustriert sie mit zahlreichen Beispielen. Anschließend erörtern die Autoren ausführlich die arbeitsrechtlichen Regelungen zum Schutz der Beschäftigten und erläutern das Benachteiligungsverbot, mögliche Rechtfertigungsgründe sowie Organisations- und Schadensersatzpflichten der Arbeitgeber. Erstmals gibt eine Entschädigungstabelle einen Überblick über die bisher von den Gerichten zugesprochenen Entschädigungen. Schwerpunktmäßig werden das äußerst praxisrelevante Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und spezifische Rechtfertigungsmöglichkeiten umfassend diskutiert.
Die Wirkungen des AGG auf das allgemeine Zivilrecht sind Thema im dritten Abschnitt der Kommentierung. Abschließend werden die AGG-spezifische Beweislastverteilung, Vorschriften zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie die Schlussvorschriften erläutert. Der Text des AGG sowie seine englische ÜberSetzung runden das Buch ab.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Dieser praxisnahe Kommentar zum Allgemeinen GleichbehandlungsgeSetz (AGG) behandelt systematisch die Probleme der einzelnen Paragraphen des GeSetzes, ordnet es einleitend in die Gesamtrechtsordnung ein und berücksichtigt auch die zivilrechtlichen Aspekte. Seit dem Erscheinen der Erstauflage sind sowohl auf nationaler als auch auf unionsrechtlicher Ebene zahlreiche neue Entscheidungen zu diskriminierungsrechtlichen Fragestellungen ergangen. Diese werden in der Neuauflage dargestellt und auf ihre praktische Relevanz hin ausgewertet.
Der Kommentarteil definiert die sieben Diskriminierungsmerkmale und illustriert sie mit zahlreichen Beispielen. Anschließend erörtern die Autoren ausführlich die arbeitsrechtlichen Regelungen zum Schutz der Beschäftigten und erläutern das Benachteiligungsverbot, mögliche Rechtfertigungsgründe sowie Organisations- und Schadensersatzpflichten der Arbeitgeber. Erstmals gibt eine Entschädigungstabelle einen Überblick über die bisher von den Gerichten zugesprochenen Entschädigungen. Schwerpunktmäßig werden das äußerst praxisrelevante Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und spezifische Rechtfertigungsmöglichkeiten umfassend diskutiert.
Die Wirkungen des AGG auf das allgemeine Zivilrecht sind Thema im dritten Abschnitt der Kommentierung. Abschließend werden die AGG-spezifische Beweislastverteilung, Vorschriften zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie die Schlussvorschriften erläutert. Der Text des AGG sowie seine englische ÜberSetzung runden das Buch ab.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Dieser praxisnahe Kommentar zum Allgemeinen GleichbehandlungsgeSetz (AGG) behandelt systematisch die Probleme der einzelnen Paragraphen des GeSetzes, ordnet es einleitend in die Gesamtrechtsordnung ein und berücksichtigt auch die zivilrechtlichen Aspekte. Seit dem Erscheinen der Erstauflage sind sowohl auf nationaler als auch auf unionsrechtlicher Ebene zahlreiche neue Entscheidungen zu diskriminierungsrechtlichen Fragestellungen ergangen. Diese werden in der Neuauflage dargestellt und auf ihre praktische Relevanz hin ausgewertet.
Der Kommentarteil definiert die sieben Diskriminierungsmerkmale und illustriert sie mit zahlreichen Beispielen. Anschließend erörtern die Autoren ausführlich die arbeitsrechtlichen Regelungen zum Schutz der Beschäftigten und erläutern das Benachteiligungsverbot, mögliche Rechtfertigungsgründe sowie Organisations- und Schadensersatzpflichten der Arbeitgeber. Erstmals gibt eine Entschädigungstabelle einen Überblick über die bisher von den Gerichten zugesprochenen Entschädigungen. Schwerpunktmäßig werden das äußerst praxisrelevante Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und spezifische Rechtfertigungsmöglichkeiten umfassend diskutiert.
Die Wirkungen des AGG auf das allgemeine Zivilrecht sind Thema im dritten Abschnitt der Kommentierung. Abschließend werden die AGG-spezifische Beweislastverteilung, Vorschriften zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie die Schlussvorschriften erläutert. Der Text des AGG sowie seine englische ÜberSetzung runden das Buch ab.
Aktualisiert: 2022-04-30
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Sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur wird ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers an seiner Arbeitsleistung einhellig anerkannt. Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit der §§ 273 und 320 BGB, die in erster Linie auf die Fixschuldthese der herrschenden Meinung in Bezug auf die Arbeitsleistung zurückgehen, werden dabei vielfach mithilfe von Billigkeitserwägungen übergangen.
Aus diesem Grund geht Florian Dehmel der Frage nach, ob sich die Anwendung der §§ 273 und 320 BGB auf die Arbeitsleistung dogmatisch überzeugend begründen lässt. Darauf aufbauend untersucht er, an welche Voraussetzungen die Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts geknüpft ist und welche Rechtsfolgen bzw. praktischen Auswirkungen sich daraus ergeben. Schließlich wird überprüft, inwieweit die gefundenen Ergebnisse im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung Geltung beanspruchen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Mit dieser Veröffentlichung erhält der Leser einen umfassenden Überblick über neues und altes Mängelhaftungsrecht sowie über das Recht der Abnahme. Verständlich formuliert und mit zahlreichen Fallbeispielen, Erläuterungen und Praxishinweisen versehen, ist dieses Buch eine wichtige Arbeitshilfe für rechtssicheres Handeln. Nach einer kurzen Einführung in den rechtlichen Zusammenhang erfolgt die genaue Erörterung des jeweiligen Rechtsproblems. In die 2. Auflage wurden das am 01.01.2009 in Kraft getretene Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) eingearbeitet und umfangreiche Rechtsprechungsnachweise eingefügt. Die Kommentierung erfolgt nach dem neuesten Stand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
Aktualisiert: 2019-01-09
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Zum Werk
Dieses neue Werk bietet eine speziell auf die Bedürfnisse des unternehmerischen Rechtsverkehrs zugeschnittene Kommentierung der §§ 305 ff. BGB. In einem besonderen Teil werden rund 40 Klauseltypen von A-Z erläutert. Auch Konstellationen mit Auslandsbezug sind dargestellt.
Auch im Rechtsverkehr zwischen Unternehmen (B2B-Geschäft) sind vertragliche Vereinbarungen meist als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu qualifizieren und unterfallen daher dem Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB. Während andere Kommentierungen - der Gesetzessystematik folgend - primär auf das Verbrauchergeschäft (B2C) zugeschnitten sind, konzentriert sich dieses Werk auf den B2B-Bereich. Dies bedeutet:
Alle Ausführungen sind unmittelbar für den B2B-Bereich relevant; der Nutzer muss nicht erst allgemeine Ausführungen lesen, um dann in einem zweiten Schritt zu erfahren, inwieweit diese auch für den B2B-Bereich gelten. Ausführungen ohne Bezug zum B2B-Bereich werden weitgehend ausgespart.
Für den B2B-Bereich besonders relevante Fragestellungen wie z.B. die Geltung der §§ 305 ff. BGB im grenzüberschreitenden Verkehr, kollidierende AGB usw. werden besonders vertieft. Ebenso werden Vertragstypen, die für die Mehrzahl der Unternehmen von Bedeutung sind, wie z.B. Einkaufsbedingungen, Lizenzverträge, Outsourcingverträge etc. besonders ausführlich kommentiert.
Vorteile auf einen Blickfokussiertanwendergerechtkonzeptionell einzigartig
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Justiziare, Rechts- und Vertragsabteilungen, Vertriebsmittler, Kaufleute mit Rechtskenntnissen, Gerichte (speziell - aber nicht nur - Kammern für Handelssachen).
Aktualisiert: 2023-04-25
Autor:
Ivo Bach,
Antje Baumann,
Caspar Behme,
Christoph Busch,
Daniel Könen,
Lars Leuschner,
Birthe Kristina Renzing,
Frederick Rieländer,
Daniel Rodi,
Alexander Sajnovits,
Alexander Wilhelm
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