Mit Veröffentlichung der Novellierung der MaRisk am 27. Oktober 2017 sind seit der letzten Novellierung nahezu fünf Jahre vergangen. Die MaRisk haben sich insgesamt in der Institutspraxis als robuster nationaler Maßstab des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses etabliert und stetig weiterentwickelt. Eine Besonderheit lag sicherlich in der überdurchschnittlich langen Dauer der Konsultationsphase, nachdem der Entwurf erstmals am 18. Februar 2016 zur Konsultation gestellt wurde. Dies deutet u. a. auf einen erheblichen Diskussionsbedarf der Detailausgestaltung zu bestimmten Themen hin.
Dennoch stehen den Instituten nach wie vor zahlreiche (auch neu geschaffene) Öffnungsklauseln und
Gestaltungsspielräume zur institutsindividuellen MaRisk-Umsetzung zur Verfügung. Die Abwägung zwischen Umsetzungsaufwand und Erleichterungswirkung einzelner Klauseln sind daher nicht nur einmalig, sondern fortlaufend zu prüfen. Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme und entsprechende Dokumentation von MaRisk-Öffnungsklauseln inzwischen Bestandteil nahezu jeder § 44 KWG-Sonderprüfung.
Erfahrene interne Revisoren aus Banken und Sparkassen sowie externe Prüfer setzen sich in diesem Buch sowohl mit den neuen und beibehaltenen als auch weggefallenen MaRisk-Öffnungsklauseln auseinander. Dabei beleuchten sie kritisch die Inanspruchnahme und prüfungsfeste Dokumentation möglicher Öffnungsklauseln und klopfen die vorhandene Umsetzung auf Optimierungspotenziale ab. Aussagekräftige Checklisten am Ende der jeweiligen Kapitel geben eine wertvolle Unterstützung
für die Prüfungspraxis.
Aktualisiert: 2023-06-29
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In dieser rechtswissenschaftlichen Arbeit untersucht Franziska Drohsel eine in den letzten Jahren hoch umstrittene, arbeits- und wirtschaftspolitisch bedeutende Frage, deren Relevanz aktuell vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise eher steigen als sinken dürfte. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, inwieweit gesetzliche Öffnungsklauseln, d. h. betriebliche Abweichungen vom Tarifvertrag ohne Zustimmung der Tarifparteien, verfassungsrechtlich möglich sind. Diese Problematik liegt an der Schnittstelle zwischen Verfassungs- und Arbeitsrecht.
Im ersten Teil der Arbeit wird untersucht, inwieweit der zwingende Charakter der Tarifnormen von der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist. Im zweiten Teil wird behandelt, ob die Überbetrieblichkeit der Koalitionen verfassungsrechtlich vorgegeben ist. Im Anschluss werden die europarechtlichen Normen und das internationale Recht unter der Maßgabe untersucht, ob sie für die Fragen der gesetzlichen Öffnungsklauseln Vorgaben auferlegen. Im vierten und letzten Teil werden insbesondere Erkenntnisse aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften zu Rate gezogen und die verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer gesetzlichen Regelung untersucht, die Öffnungsklauseln ohne Zustimmung der Tarifparteien ermöglicht. Da die Koalitionsfreiheit als zukunftsoffen verstanden werden muss, wird in dieser Arbeit auch die Frage behandelt, ob gesellschaftliche Trends wie die Globalisierung, Strukturveränderungen am Arbeitsmarkt, der demographische Wandel und die sogenannte Individualisierung Einfluss auf das Verständnis des Art. 9 Abs. 3 GG haben. Im Ergebnis wird sowohl der zwingende Charakter der Tarifnormen als auch die Überbetrieblichkeit als verfassungsrechtlich geschützt angesehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In dieser rechtswissenschaftlichen Arbeit untersucht Franziska Drohsel eine in den letzten Jahren hoch umstrittene, arbeits- und wirtschaftspolitisch bedeutende Frage, deren Relevanz aktuell vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise eher steigen als sinken dürfte. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, inwieweit gesetzliche Öffnungsklauseln, d. h. betriebliche Abweichungen vom Tarifvertrag ohne Zustimmung der Tarifparteien, verfassungsrechtlich möglich sind. Diese Problematik liegt an der Schnittstelle zwischen Verfassungs- und Arbeitsrecht.
Im ersten Teil der Arbeit wird untersucht, inwieweit der zwingende Charakter der Tarifnormen von der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist. Im zweiten Teil wird behandelt, ob die Überbetrieblichkeit der Koalitionen verfassungsrechtlich vorgegeben ist. Im Anschluss werden die europarechtlichen Normen und das internationale Recht unter der Maßgabe untersucht, ob sie für die Fragen der gesetzlichen Öffnungsklauseln Vorgaben auferlegen. Im vierten und letzten Teil werden insbesondere Erkenntnisse aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften zu Rate gezogen und die verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer gesetzlichen Regelung untersucht, die Öffnungsklauseln ohne Zustimmung der Tarifparteien ermöglicht. Da die Koalitionsfreiheit als zukunftsoffen verstanden werden muss, wird in dieser Arbeit auch die Frage behandelt, ob gesellschaftliche Trends wie die Globalisierung, Strukturveränderungen am Arbeitsmarkt, der demographische Wandel und die sogenannte Individualisierung Einfluss auf das Verständnis des Art. 9 Abs. 3 GG haben. Im Ergebnis wird sowohl der zwingende Charakter der Tarifnormen als auch die Überbetrieblichkeit als verfassungsrechtlich geschützt angesehen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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In dieser rechtswissenschaftlichen Arbeit untersucht Franziska Drohsel eine in den letzten Jahren hoch umstrittene, arbeits- und wirtschaftspolitisch bedeutende Frage, deren Relevanz aktuell vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise eher steigen als sinken dürfte. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, inwieweit gesetzliche Öffnungsklauseln, d. h. betriebliche Abweichungen vom Tarifvertrag ohne Zustimmung der Tarifparteien, verfassungsrechtlich möglich sind. Diese Problematik liegt an der Schnittstelle zwischen Verfassungs- und Arbeitsrecht.
Im ersten Teil der Arbeit wird untersucht, inwieweit der zwingende Charakter der Tarifnormen von der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist. Im zweiten Teil wird behandelt, ob die Überbetrieblichkeit der Koalitionen verfassungsrechtlich vorgegeben ist. Im Anschluss werden die europarechtlichen Normen und das internationale Recht unter der Maßgabe untersucht, ob sie für die Fragen der gesetzlichen Öffnungsklauseln Vorgaben auferlegen. Im vierten und letzten Teil werden insbesondere Erkenntnisse aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften zu Rate gezogen und die verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer gesetzlichen Regelung untersucht, die Öffnungsklauseln ohne Zustimmung der Tarifparteien ermöglicht. Da die Koalitionsfreiheit als zukunftsoffen verstanden werden muss, wird in dieser Arbeit auch die Frage behandelt, ob gesellschaftliche Trends wie die Globalisierung, Strukturveränderungen am Arbeitsmarkt, der demographische Wandel und die sogenannte Individualisierung Einfluss auf das Verständnis des Art. 9 Abs. 3 GG haben. Im Ergebnis wird sowohl der zwingende Charakter der Tarifnormen als auch die Überbetrieblichkeit als verfassungsrechtlich geschützt angesehen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sollte das unionale Datenschutzrecht tiefgreifend harmonisieren. Entgegen diesem Ziel wurden aber vermehrt Öffnungsklauseln aufgenommen. Die vorliegende Arbeit untersucht am Beispiel des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die Inanspruchnahme ausgewählter Öffnungsklauseln der DSGVO. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie es um die Harmonisierung im Datenschutzrecht nach der großen Reform von der Richtlinie hin zur Verordnung steht. Bereits auf Ebene der DSGVO fallen Unklarheiten und Widersprüche bei den Öffnungsklauseln auf. Die mitgliedstaatliche Inanspruchnahme offenbart dem folgend teils noch gravierendere Mängel, die die Harmonisierung zusätzlich abschwächen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Die Frage des Verhältnisses der betrieblichen Übung zur Betriebsvereinbarung stellt sich seit Jahrzehnten und gipfelte jüngst in dem Streit unter den Senaten des Bundesarbeitsgerichts um die vertraglich vereinbarte Betriebsvereinbarungsoffenheit. Joachim Wenning betrachtet nicht nur grundlegend die Wirkungsweise und die Grenzen von Öffnungsklauseln, sondern auch die Wirkung der Betriebsvereinbarung auf den Arbeitsvertrag von Gesetzes wegen. Auf der Grundlage rechtsquellentheoretischer Erkenntnisse untersucht er, ob eine Betriebsvereinbarung eine bestehende betriebliche Übung verändern oder beenden kann, und gelangt dabei zu neuen Erkenntnissen über die dogmatische Bedeutung des Günstigkeitsprinzips sowie den Charakter von Öffnungsklauseln. Schließlich widmet er sich dem Einfluss einer Betriebsvereinbarung auf die Entstehung betrieblicher Übungen und der bisher nicht gestellten, nicht zuletzt verfassungsrechtlichen Frage, ob die Betriebsparteien betriebliche Übungen verhindern können, insbesondere durch betriebliche Freiwilligkeitsvorbehalte. Die Doktorarbeit wurde Ende Oktober 2019 mit dem Dissertationspreis des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V. (DArbGV) ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sollte das unionale Datenschutzrecht tiefgreifend harmonisieren. Entgegen diesem Ziel wurden aber vermehrt Öffnungsklauseln aufgenommen. Die vorliegende Arbeit untersucht am Beispiel des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die Inanspruchnahme ausgewählter Öffnungsklauseln der DSGVO. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie es um die Harmonisierung im Datenschutzrecht nach der großen Reform von der Richtlinie hin zur Verordnung steht. Bereits auf Ebene der DSGVO fallen Unklarheiten und Widersprüche bei den Öffnungsklauseln auf. Die mitgliedstaatliche Inanspruchnahme offenbart dem folgend teils noch gravierendere Mängel, die die Harmonisierung zusätzlich abschwächen.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sollte das unionale Datenschutzrecht tiefgreifend harmonisieren. Entgegen diesem Ziel wurden aber vermehrt Öffnungsklauseln aufgenommen. Die vorliegende Arbeit untersucht am Beispiel des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) die Inanspruchnahme ausgewählter Öffnungsklauseln der DSGVO. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie es um die Harmonisierung im Datenschutzrecht nach der großen Reform von der Richtlinie hin zur Verordnung steht. Bereits auf Ebene der DSGVO fallen Unklarheiten und Widersprüche bei den Öffnungsklauseln auf. Die mitgliedstaatliche Inanspruchnahme offenbart dem folgend teils noch gravierendere Mängel, die die Harmonisierung zusätzlich abschwächen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten sehen eigene Rechtsanwendungsbefehle für das im Rahmen der Regelungsspielräume der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erlassene nationale Anpassungsrecht vor. Mit Blick auf die hierdurch entstehenden positiven wie negativen Normenkonflikte stellt Merlin Gömann dar, weshalb diese autonomen Rechtsanwendungsbefehle mit den binnenkollisionsrechtlichen Vorgaben der DS-GVO unvereinbar sind. Stattdessen ist der räumliche Anwendungsbereich des materiellen mitgliedstaatlichen DS-GVO-Anpassungsrechts mithilfe einer Analogie zum territorialen Anwendungsbereich der Verordnung zu bestimmen, während das anwendbare Verfahrensrecht der internationalen Zuständigkeit der Datenschutzbehörden und Gerichte folgt. Folge dessen kann sowohl die Anwendbarkeit materiellen ausländischen DS-GVO-Anpassungsrechts im Inland als auch die Unwirksamkeit einaktiger Sanktionen wie Bußgelder und Verwarnungen sein.
Die Arbeit wurde auf Vorschlag der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg mit dem von der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein gesponsorten Dissertationspreis 2021 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten sehen eigene Rechtsanwendungsbefehle für das im Rahmen der Regelungsspielräume der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erlassene nationale Anpassungsrecht vor. Mit Blick auf die hierdurch entstehenden positiven wie negativen Normenkonflikte stellt Merlin Gömann dar, weshalb diese autonomen Rechtsanwendungsbefehle mit den binnenkollisionsrechtlichen Vorgaben der DS-GVO unvereinbar sind. Stattdessen ist der räumliche Anwendungsbereich des materiellen mitgliedstaatlichen DS-GVO-Anpassungsrechts mithilfe einer Analogie zum territorialen Anwendungsbereich der Verordnung zu bestimmen, während das anwendbare Verfahrensrecht der internationalen Zuständigkeit der Datenschutzbehörden und Gerichte folgt. Folge dessen kann sowohl die Anwendbarkeit materiellen ausländischen DS-GVO-Anpassungsrechts im Inland als auch die Unwirksamkeit einaktiger Sanktionen wie Bußgelder und Verwarnungen sein.
Die Arbeit wurde auf Vorschlag der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg mit dem von der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein gesponsorten Dissertationspreis 2021 ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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125 Jahre nach der Gründung der Zahlstelle Ludwigshafen ist der Bezirk Ludwigshafen in der IG BCE der mitgliederstärkste Bezirk. 2019 feiert er sein 125jähriges Bestehen, indem er mit dieser Publikation die Geschichte der Bewegung reflektiert und Zeitzeugengespräche geführt hat, die in das Gesamtwerk, nicht nur in den 21 Biographien, eingeflossen sind. Der Schwerpunkt dieses Werkes liegt auf der Entwicklung der letzten 25 Jahre. Basis der Arbeit im Bezirk und deren Erfolge ist die, besonders in Ludwigshafen, gute Organisationsstruktur mit einem nach wie vor hohen Organisationsgrad in den Betrieben. Der Bezirk Ludwigshafen hat bundesweite Bedeutung erlangt, beispielsweise beim Bündnis für Arbeit oder dem Zukunftspakt Chemie (s.u.) und war so Vorkämpfer für Chemiearbeiter in anderen Regionen.
Die Chronik enthält neben einer Chronologie der ersten 100 Jahre eine ausführliche Darstellung der Arbeit der letzten 25 Jahre mit ausführlichem, großteils unveröffentlichtem Bildmaterial. Darüberhinaus werden die wichtigsten Protagonisten in 21 Einzelbiographien umfassend dargestellt, darunter Robert Oswald, Manfred Reimann, Ralf Sikorski und viele andere.
Herausgehoben werden in 8 Extrakapiteln, den sogenannten Themenseiten, besonders zu beleuchtende Sujets, die ausführlich behandelt werden, wie z.B. Bündnis für Arbeit, Ludwigshafener Forum und der Zukunftspakt Chemie, Öffnungsklauseln und Flexibilisierung oder auch die Abwicklung des Ludwigshafener Traditionsunternehmens BK Giulini.
Aktualisiert: 2020-07-07
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Die Frage des Verhältnisses der betrieblichen Übung zur Betriebsvereinbarung stellt sich seit Jahrzehnten und gipfelte jüngst in dem Streit unter den Senaten des Bundesarbeitsgerichts um die vertraglich vereinbarte Betriebsvereinbarungsoffenheit. Joachim Wenning betrachtet nicht nur grundlegend die Wirkungsweise und die Grenzen von Öffnungsklauseln, sondern auch die Wirkung der Betriebsvereinbarung auf den Arbeitsvertrag von Gesetzes wegen. Auf der Grundlage rechtsquellentheoretischer Erkenntnisse untersucht er, ob eine Betriebsvereinbarung eine bestehende betriebliche Übung verändern oder beenden kann, und gelangt dabei zu neuen Erkenntnissen über die dogmatische Bedeutung des Günstigkeitsprinzips sowie den Charakter von Öffnungsklauseln. Schließlich widmet er sich dem Einfluss einer Betriebsvereinbarung auf die Entstehung betrieblicher Übungen und der bisher nicht gestellten, nicht zuletzt verfassungsrechtlichen Frage, ob die Betriebsparteien betriebliche Übungen verhindern können, insbesondere durch betriebliche Freiwilligkeitsvorbehalte. Die Doktorarbeit wurde Ende Oktober 2019 mit dem Dissertationspreis des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V. (DArbGV) ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Aktualisiert: 2023-03-15
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Aktualisiert: 2023-03-14
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Mit Veröffentlichung der Novellierung der MaRisk am 27. Oktober 2017 sind seit der letzten Novellierung nahezu fünf Jahre vergangen. Die MaRisk haben sich insgesamt in der Institutspraxis als robuster nationaler Maßstab des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses etabliert und stetig weiterentwickelt. Eine Besonderheit lag sicherlich in der überdurchschnittlich langen Dauer der Konsultationsphase, nachdem der Entwurf erstmals am 18. Februar 2016 zur Konsultation gestellt wurde. Dies deutet u. a. auf einen erheblichen Diskussionsbedarf der Detailausgestaltung zu bestimmten Themen hin.
Dennoch stehen den Instituten nach wie vor zahlreiche (auch neu geschaffene) Öffnungsklauseln und
Gestaltungsspielräume zur institutsindividuellen MaRisk-Umsetzung zur Verfügung. Die Abwägung zwischen Umsetzungsaufwand und Erleichterungswirkung einzelner Klauseln sind daher nicht nur einmalig, sondern fortlaufend zu prüfen. Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme und entsprechende Dokumentation von MaRisk-Öffnungsklauseln inzwischen Bestandteil nahezu jeder § 44 KWG-Sonderprüfung.
Erfahrene interne Revisoren aus Banken und Sparkassen sowie externe Prüfer setzen sich in diesem Buch sowohl mit den neuen und beibehaltenen als auch weggefallenen MaRisk-Öffnungsklauseln auseinander. Dabei beleuchten sie kritisch die Inanspruchnahme und prüfungsfeste Dokumentation möglicher Öffnungsklauseln und klopfen die vorhandene Umsetzung auf Optimierungspotenziale ab. Aussagekräftige Checklisten am Ende der jeweiligen Kapitel geben eine wertvolle Unterstützung
für die Prüfungspraxis.
Aktualisiert: 2020-02-05
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Aktualisiert: 2023-04-04
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In dieser rechtswissenschaftlichen Arbeit untersucht Franziska Drohsel eine in den letzten Jahren hoch umstrittene, arbeits- und wirtschaftspolitisch bedeutende Frage, deren Relevanz aktuell vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise eher steigen als sinken dürfte. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, inwieweit gesetzliche Öffnungsklauseln, d. h. betriebliche Abweichungen vom Tarifvertrag ohne Zustimmung der Tarifparteien, verfassungsrechtlich möglich sind. Diese Problematik liegt an der Schnittstelle zwischen Verfassungs- und Arbeitsrecht.
Im ersten Teil der Arbeit wird untersucht, inwieweit der zwingende Charakter der Tarifnormen von der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist. Im zweiten Teil wird behandelt, ob die Überbetrieblichkeit der Koalitionen verfassungsrechtlich vorgegeben ist. Im Anschluss werden die europarechtlichen Normen und das internationale Recht unter der Maßgabe untersucht, ob sie für die Fragen der gesetzlichen Öffnungsklauseln Vorgaben auferlegen. Im vierten und letzten Teil werden insbesondere Erkenntnisse aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften zu Rate gezogen und die verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer gesetzlichen Regelung untersucht, die Öffnungsklauseln ohne Zustimmung der Tarifparteien ermöglicht. Da die Koalitionsfreiheit als zukunftsoffen verstanden werden muss, wird in dieser Arbeit auch die Frage behandelt, ob gesellschaftliche Trends wie die Globalisierung, Strukturveränderungen am Arbeitsmarkt, der demographische Wandel und die sogenannte Individualisierung Einfluss auf das Verständnis des Art. 9 Abs. 3 GG haben. Im Ergebnis wird sowohl der zwingende Charakter der Tarifnormen als auch die Überbetrieblichkeit als verfassungsrechtlich geschützt angesehen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Tarifabweichung markiert einen tiefen Einschnitt in die institutionellen Strukturen des deutschen Tarifsystems. Die Unterschreitung von Tarifnormen in betrieblichen Bündnissen mit Billigung der Tarifvertragsparteien ist inzwischen gängige Praxis in vielen Branchen. Der Autor untersucht Verbreitung und Praxis der Tarifabweichung in der Metall- und Elektroindustrie seit dem „Pforzheimer“ Tarifvertrag von 2004. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen der Tarifabweichung auf die Prägekraft der Flächentarifverträge entscheidend von der inhaltlichen und prozeduralen Kontrolle der Tarifparteien – und unter diesen vor allem der Gewerkschaft – abhängen. Kontrollerfolge in beiden Kontrolldimensionen sind unverkennbar. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Beteiligung der Beschäftigten durch eine betriebsnahe Tarifpolitik.
Aktualisiert: 2023-04-04
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