Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Eike Bicker,
Jürgen Bürkle,
Tobias Eggers,
Christoph Kumpan,
Jan Lieder,
Carlo Maus,
Valerie Meyden,
Malte Passarge,
Christian Pelz,
Stefan Reuter,
Andreas Sattler,
Marcus Schladebach,
Philipp Scholz,
Raphael Wagner
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Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Eike Bicker,
Jürgen Bürkle,
Tobias Eggers,
Christoph Kumpan,
Jan Lieder,
Carlo Maus,
Valerie Meyden,
Malte Passarge,
Christian Pelz,
Stefan Reuter,
Andreas Sattler,
Marcus Schladebach,
Philipp Scholz,
Raphael Wagner
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Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Eike Bicker,
Jürgen Bürkle,
Tobias Eggers,
Christoph Kumpan,
Jan Lieder,
Carlo Maus,
Valerie Meyden,
Malte Passarge,
Christian Pelz,
Stefan Reuter,
Andreas Sattler,
Marcus Schladebach,
Philipp Scholz,
Raphael Wagner
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Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Eike Bicker,
Jürgen Bürkle,
Tobias Eggers,
Christoph Kumpan,
Jan Lieder,
Carlo Maus,
Valerie Meyden,
Malte Passarge,
Christian Pelz,
Stefan Reuter,
Andreas Sattler,
Marcus Schladebach,
Philipp Scholz,
Raphael Wagner
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Aktualisiert: 2023-06-26
Autor:
Eike Bicker,
Jürgen Bürkle,
Tobias Eggers,
Christoph Kumpan,
Jan Lieder,
Carlo Maus,
Valerie Meyden,
Malte Passarge,
Christian Pelz,
Stefan Reuter,
Andreas Sattler,
Marcus Schladebach,
Philipp Scholz,
Raphael Wagner
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Das (geplante) Hinweisgeberschutzgesetz begründet für eine Vielzahl von Unternehmen neben umfangreichen Pflichten zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen auch konkrete Vorgaben, wie eingehende Meldungen zu behandeln sind. Über den ordnungsgemäßen Betrieb geeigneter Meldekanäle hinaus müssen Unternehmen gesetzliche Vorgaben u. a. bei der Prüfung der Stichhaltigkeit eingehender Meldungen, der Einrichtung und Ausgestaltung einer bestimmten Meldestelle (inkl. Gewährleistung einer hinreichenden personellen Ausstattung) sowie dem Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen sicherstellen. Eine besondere Herausforderung für Unternehmen stellen dabei sowohl die vorgesehene enge Zeitschiene als auch vielfältige Wechselwirkungen mit thematisch flankierenden Rechtsgebieten (z. B. Datenschutz, betriebliche Mitbestimmung, Kündigungsschutzrecht) sowie weiterer Gesetze (u. a. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) dar. Bei Verstößen gegen die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz drohen zudem teils erhebliche Bußgelder. Daneben lässt das Gesetz eine Vielzahl von praktischen Fragen offen, z. B. wie genau mit anonymen Meldungen umzugehen ist, bei welchen Verhaltensweisen es sich um Repressalien handelt und wie Hinweisgeberschutz im Konzern umzusetzen ist.
Der Praxisleitfaden bietet eine erste Orientierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dem Anwender werden praxisnahe und gesetzeskonforme Handreichungen zur erstmaligen Einrichtung bzw. Anpassung bereits vorhandener Hinweisgebersysteme geboten. Des Weiteren wird aufgezeigt, wie diese sinnvollerweise in ein bestehendes oder noch zu schaffendes Compliance-Management-System eingebettet werden können. Praktische Tipps zur Umsetzung eines Verfahrens nach dem Eingang von Meldungen sowie zum Ergreifen von etwaigen Folgemaßnahmen runden das Werk ab.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Das (geplante) Hinweisgeberschutzgesetz begründet für eine Vielzahl von Unternehmen neben umfangreichen Pflichten zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen auch konkrete Vorgaben, wie eingehende Meldungen zu behandeln sind. Über den ordnungsgemäßen Betrieb geeigneter Meldekanäle hinaus müssen Unternehmen gesetzliche Vorgaben u. a. bei der Prüfung der Stichhaltigkeit eingehender Meldungen, der Einrichtung und Ausgestaltung einer bestimmten Meldestelle (inkl. Gewährleistung einer hinreichenden personellen Ausstattung) sowie dem Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen sicherstellen. Eine besondere Herausforderung für Unternehmen stellen dabei sowohl die vorgesehene enge Zeitschiene als auch vielfältige Wechselwirkungen mit thematisch flankierenden Rechtsgebieten (z. B. Datenschutz, betriebliche Mitbestimmung, Kündigungsschutzrecht) sowie weiterer Gesetze (u. a. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) dar. Bei Verstößen gegen die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz drohen zudem teils erhebliche Bußgelder. Daneben lässt das Gesetz eine Vielzahl von praktischen Fragen offen, z. B. wie genau mit anonymen Meldungen umzugehen ist, bei welchen Verhaltensweisen es sich um Repressalien handelt und wie Hinweisgeberschutz im Konzern umzusetzen ist.
Der Praxisleitfaden bietet eine erste Orientierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dem Anwender werden praxisnahe und gesetzeskonforme Handreichungen zur erstmaligen Einrichtung bzw. Anpassung bereits vorhandener Hinweisgebersysteme geboten. Des Weiteren wird aufgezeigt, wie diese sinnvollerweise in ein bestehendes oder noch zu schaffendes Compliance-Management-System eingebettet werden können. Praktische Tipps zur Umsetzung eines Verfahrens nach dem Eingang von Meldungen sowie zum Ergreifen von etwaigen Folgemaßnahmen runden das Werk ab.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Das (geplante) Hinweisgeberschutzgesetz begründet für eine Vielzahl von Unternehmen neben umfangreichen Pflichten zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen auch konkrete Vorgaben, wie eingehende Meldungen zu behandeln sind. Über den ordnungsgemäßen Betrieb geeigneter Meldekanäle hinaus müssen Unternehmen gesetzliche Vorgaben u. a. bei der Prüfung der Stichhaltigkeit eingehender Meldungen, der Einrichtung und Ausgestaltung einer bestimmten Meldestelle (inkl. Gewährleistung einer hinreichenden personellen Ausstattung) sowie dem Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen sicherstellen. Eine besondere Herausforderung für Unternehmen stellen dabei sowohl die vorgesehene enge Zeitschiene als auch vielfältige Wechselwirkungen mit thematisch flankierenden Rechtsgebieten (z. B. Datenschutz, betriebliche Mitbestimmung, Kündigungsschutzrecht) sowie weiterer Gesetze (u. a. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) dar. Bei Verstößen gegen die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz drohen zudem teils erhebliche Bußgelder. Daneben lässt das Gesetz eine Vielzahl von praktischen Fragen offen, z. B. wie genau mit anonymen Meldungen umzugehen ist, bei welchen Verhaltensweisen es sich um Repressalien handelt und wie Hinweisgeberschutz im Konzern umzusetzen ist.
Der Praxisleitfaden bietet eine erste Orientierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dem Anwender werden praxisnahe und gesetzeskonforme Handreichungen zur erstmaligen Einrichtung bzw. Anpassung bereits vorhandener Hinweisgebersysteme geboten. Des Weiteren wird aufgezeigt, wie diese sinnvollerweise in ein bestehendes oder noch zu schaffendes Compliance-Management-System eingebettet werden können. Praktische Tipps zur Umsetzung eines Verfahrens nach dem Eingang von Meldungen sowie zum Ergreifen von etwaigen Folgemaßnahmen runden das Werk ab.
Aktualisiert: 2023-06-21
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Zum Werk
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht um; das Gesetz soll drei Monate nach Verkündung in Kraft treten. Das Ziel ist, einen höheren Hinweisgeberschutz mit den Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung, die zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, so in Einklang zu bringen, dass bürokratische Belastungen handhabbar bleiben. Das vorliegende Werk kommentiert das neue Recht und bietet Rechtssicherheit bei der Anwendung der neuen Materie.
Vorteile auf einen Blickhöchste Aktualitätvon einem führenden Autor in den Bereichen Arbeits- und AbreitnehmerrechtAutoren mit ausgewiesener Expertise aus Lehre und Praxis
Zielgruppe
Für Compliance- und Personalabteilungen, Betriebsräte, Arbeitsrechtskanzleien sowie Vorstände bzw. Geschäftsführung von Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-09
Autor:
Yannik Beden,
Lena Bleckmann,
Matthias Denzer,
Jonas Fischbach,
Katharina Fischer,
Gerrit Forst,
Cäcilie Lüneborg,
Hjalmar Mahn,
Philip Musiol,
Yannick Peisker,
Sebastian Rombey,
Charlotte Schippers,
Daniel Stille,
Gregor Thüsing
> findR *
Aktualisiert: 2023-05-04
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Der neue Heidelberger Kommentar zum Geschäftsgeheimnisgesetz und dem bald in Kraft tretenden Hinweisgeberschutzgesetz beleuchtet umfassend alle Fragestellungen, die sich aus dem zwischen beiden Gesetzen entstehenden Spannungsfeld ergeben.
Der grundrechtlich fundierte Schutz von Geschäftsgeheimnissen und deren Inhabern kollidiert mit dem Interesse der Allgemeinheit an der Aufdeckung von Verstößen in Unternehmen und staatlichen Organisationen. Um „redliche“ Hinweisgeber (Whistleblower) zu schützen, hat die EU 2019 in einer Richtlinie Mindeststandards formuliert, die jetzt in nationales Recht umgesetzt werden (HinSchG). Demgegenüber steht das ebenfalls auf EU-Recht beruhende Geschäftsgeheimnisgesetz, welches der Wahrung von schützenswertem Know-how dient (GeschGehG).
Systematisch und vergleichend erfolgt in diesem Kommentar zunächst eine Einbeziehung von Ansprüchen aus PatG, UWG, UrhG, GebrMG, DesignG, MarkenG und SortSchG, um Auslegungsmaßstäbe und -kriterien für das GeschGehG aufzuzeigen. Je ein eigener prozessualer Teil ist den Fragen der Rechtsdurchsetzung bzw. -verteidigung von Antragsfassung bis Vollstreckung gewidmet.
Bei der Erläuterung des Hinweisgeberschutzes stehen der verfahrensrechtliche Rahmen für Meldungen, das Verhältnis der Meldekanäle zueinander sowie persönliche und sachliche Reichweite des Schutzes von Hinweisgebern und Hilfspersonen im Vordergrund. Ein weiterer praxisrelevanter Schwerpunkt liegt in einer Betrachtung der Verknüpfungsmöglichkeiten des allgemeinen Systems mit bereits bestehenden bereichsspezifischen Melde- und Beschwerdeverfahren. Zudem wird erörtert, an welchen Stellen sich wegen Mängeln bei der Umsetzung sowie bei Wertungs- und Normwidersprüchen auch auf EU-Ebene Vorlagen zum EuGH aufdrängen.
Zum richtigen Umgang mit Geschäftsgeheimnissen und Whistleblowing erscheint zeitgleich zum Kommentar ein Leitfaden für den geschäftlichen Alltag.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Der neue Heidelberger Kommentar zum Geschäftsgeheimnisgesetz und dem bald in Kraft tretenden Hinweisgeberschutzgesetz beleuchtet umfassend alle Fragestellungen, die sich aus dem zwischen beiden Gesetzen entstehenden Spannungsfeld ergeben.
Der grundrechtlich fundierte Schutz von Geschäftsgeheimnissen und deren Inhabern kollidiert mit dem Interesse der Allgemeinheit an der Aufdeckung von Verstößen in Unternehmen und staatlichen Organisationen. Um „redliche“ Hinweisgeber (Whistleblower) zu schützen, hat die EU 2019 in einer Richtlinie Mindeststandards formuliert, die jetzt in nationales Recht umgesetzt werden (HinSchG). Demgegenüber steht das ebenfalls auf EU-Recht beruhende Geschäftsgeheimnisgesetz, welches der Wahrung von schützenswertem Know-how dient (GeschGehG).
Systematisch und vergleichend erfolgt in diesem Kommentar zunächst eine Einbeziehung von Ansprüchen aus PatG, UWG, UrhG, GebrMG, DesignG, MarkenG und SortSchG, um Auslegungsmaßstäbe und -kriterien für das GeschGehG aufzuzeigen. Je ein eigener prozessualer Teil ist den Fragen der Rechtsdurchsetzung bzw. -verteidigung von Antragsfassung bis Vollstreckung gewidmet.
Bei der Erläuterung des Hinweisgeberschutzes stehen der verfahrensrechtliche Rahmen für Meldungen, das Verhältnis der Meldekanäle zueinander sowie persönliche und sachliche Reichweite des Schutzes von Hinweisgebern und Hilfspersonen im Vordergrund. Ein weiterer praxisrelevanter Schwerpunkt liegt in einer Betrachtung der Verknüpfungsmöglichkeiten des allgemeinen Systems mit bereits bestehenden bereichsspezifischen Melde- und Beschwerdeverfahren. Zudem wird erörtert, an welchen Stellen sich wegen Mängeln bei der Umsetzung sowie bei Wertungs- und Normwidersprüchen auch auf EU-Ebene Vorlagen zum EuGH aufdrängen.
Zum richtigen Umgang mit Geschäftsgeheimnissen und Whistleblowing erscheint zeitgleich zum Kommentar ein Leitfaden für den geschäftlichen Alltag.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Aktualisiert: 2023-05-04
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Das (geplante) Hinweisgeberschutzgesetz begründet für eine Vielzahl von Unternehmen neben umfangreichen Pflichten zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen auch konkrete Vorgaben, wie eingehende Meldungen zu behandeln sind. Über den ordnungsgemäßen Betrieb geeigneter Meldekanäle hinaus müssen Unternehmen gesetzliche Vorgaben u. a. bei der Prüfung der Stichhaltigkeit eingehender Meldungen, der Einrichtung und Ausgestaltung einer bestimmten Meldestelle (inkl. Gewährleistung einer hinreichenden personellen Ausstattung) sowie dem Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen sicherstellen. Eine besondere Herausforderung für Unternehmen stellen dabei sowohl die vorgesehene enge Zeitschiene als auch vielfältige Wechselwirkungen mit thematisch flankierenden Rechtsgebieten (z. B. Datenschutz, betriebliche Mitbestimmung, Kündigungsschutzrecht) sowie weiterer Gesetze (u. a. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) dar. Bei Verstößen gegen die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz drohen zudem teils erhebliche Bußgelder. Daneben lässt das Gesetz eine Vielzahl von praktischen Fragen offen, z. B. wie genau mit anonymen Meldungen umzugehen ist, bei welchen Verhaltensweisen es sich um Repressalien handelt und wie Hinweisgeberschutz im Konzern umzusetzen ist.
Der Praxisleitfaden bietet eine erste Orientierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dem Anwender werden praxisnahe und gesetzeskonforme Handreichungen zur erstmaligen Einrichtung bzw. Anpassung bereits vorhandener Hinweisgebersysteme geboten. Des Weiteren wird aufgezeigt, wie diese sinnvollerweise in ein bestehendes oder noch zu schaffendes Compliance-Management-System eingebettet werden können. Praktische Tipps zur Umsetzung eines Verfahrens nach dem Eingang von Meldungen sowie zum Ergreifen von etwaigen Folgemaßnahmen runden das Werk ab.
Aktualisiert: 2023-02-08
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Zum Werk
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht um; das Gesetz soll drei Monate nach Verkündung in Kraft treten. Das Ziel ist, einen höheren Hinweisgeberschutz mit den Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung, die zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, so in Einklang zu bringen, dass bürokratische Belastungen handhabbar bleiben. Das vorliegende Werk kommentiert das neue Recht und bietet Rechtssicherheit bei der Anwendung der neuen Materie.
Vorteile auf einen Blickhöchste Aktualitätvon einem führenden Autor in den Bereichen Arbeits- und AbreitnehmerrechtAutoren mit ausgewiesener Expertise aus Lehre und Praxis
Zielgruppe
Für Compliance- und Personalabteilungen, Betriebsräte, Arbeitsrechtskanzleien sowie Vorstände bzw. Geschäftsführung von Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-12
Autor:
Yannik Beden,
Lena Bleckmann,
Matthias Denzer,
Jonas Fischbach,
Katharina Fischer,
Gerrit Forst,
Cäcilie Lüneborg,
Hjalmar Mahn,
Philip Musiol,
Yannick Peisker,
Sebastian Rombey,
Charlotte Schippers,
Daniel Stille,
Gregor Thüsing
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Die Dissertation beleuchtet, was unter "Whistleblowing" zu verstehen ist und untersucht unter welchen Bedingungen ein solches Verhalten auf Ebene der Europäischen Union rechtlichen Schutz genießt.
Dabei wird eine Definition des Whistelblowings anhand der Grundrechten der Europäischen Union hergeleitet. Zudem wird unter Einbeziehung der aktuellen Datenschutzentwicklungen, insbesondere der DSGVO, der Schutz der personenbezogenen Daten eines Whistleblowers umfassend bewertet.
Der Autor ist seit Jahren im Bereich des Datenschutzrechts aktiv und war im Referendariat beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten sowie verschiedenen Kanzleien mit Schwerpunkt IT-Recht und Datenschutzrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Das Werk beleuchtet, was unter „Whistleblowing“ zu verstehen ist und untersucht unter welchen Bedingungen ein solches Verhalten auf Ebene der Europäischen Union rechtlichen Schutz genießt.
Dabei wird eine Definition des Whistelblowings anhand der Grundrechten der Europäischen Union hergeleitet. Zudem wird unter Einbeziehung der aktuellen Datenschutzentwicklungen, insbesondere der DSGVO, der Schutz der personenbezogenen Daten eines Whistleblowers umfassend bewertet.
Der Autor ist seit Jahren im Bereich des Datenschutzrechts aktiv und war im Referendariat beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten sowie verschiedenen Kanzleien mit Schwerpunkt IT-Recht und Datenschutzrecht tätig.
Aktualisiert: 2023-04-04
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