Aktualisiert: 2023-06-29
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Aktualisiert: 2023-05-05
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Aktualisiert: 2023-04-19
Autor:
Verena Cap,
Gregor Christandl,
Georg Eckert,
Barbara Egglmeier-Schmolke,
Robert Fucik,
Helga Jesser-Huß,
Gerhard Klumpe,
Bernhard Koch,
Georg E. Kodek,
Gabriel Kogler,
Simon Laimer,
Bernhard Motal,
Marco Nademleinsky,
Kristin Nemeth,
Stephanie Nitsch,
Stefan Perner,
Bernhard Rudisch,
Claudia Rudolf,
Michael Schwimann,
Thomas Traar,
Martin Trenker,
Erika M Wagner,
Brigitta Zöchling-Jud
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Aktualisiert: 2023-04-06
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Aktualisiert: 2023-03-24
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Seit der Verabschiedung des Vertrags von Amsterdam im Jahre 1997 hat die Europäische Union eine Vielzahl von Verordnungen auf dem Gebiet des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts erlassen. Die daraus resultierenden Probleme der konsistenten Auslegung und wechselseitigen Abstimmung dieser Instrumente waren Gegenstand einer Konferenz, die im Oktober 2014 in Freiburg i.Br. stattfand. Die dort gehaltenen Referate sind in dem vorliegenden Band versammelt. Sie arbeiten Wertungswidersprüche zwischen den verschiedenen Rechtsakten heraus, beleuchten die Rahmenbedingungen für eine kohärentere Regelung und zeigen Perspektiven für eine mögliche Kodifikation des europäischen Internationalen Privat- und Verfahrensrechts auf. Zudem enthält der Band englische Zusammenfassungen der gehaltenen Referate sowie ausführliche Diskussionsberichte.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Mit seinem Urteil in der Rechtssache Nikiforidis hat der EuGH im Jahre 2016 bestätigt, dass im internationalen Vertragsrecht über Art. 9 Rom-I-Verordnung nur Eingriffsnormen des Forumstaates und des Erfüllungsstaates Beachtung finden. Eingriffsnormen anderer Herkunft können jedoch innerhalb des auf den Vertrag anwendbaren Rechts als "tatsächliche Umstände" berücksichtigt werden. Alexander Kronenberg stellt das Konzept dieser sachrechtlichen Berücksichtigung auf ein breiteres Fundament, das neben einer Analyse des Art. 9 Rom-I-Verordnung auch die grundrechtliche Dimension in den Blick nimmt. Zudem prüft er, inwieweit die Lösungen der deutschen Rechtsprechung zur Rechtslage vor der Rom-I-Verordnung auf das heute geltende Recht übertragbar sind, und entwickelt ein Gesamtkonzept der sachrechtlichen Berücksichtigung von Eingriffsnormen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Mit seinem Urteil in der Rechtssache Nikiforidis hat der EuGH im Jahre 2016 bestätigt, dass im internationalen Vertragsrecht über Art. 9 Rom-I-Verordnung nur Eingriffsnormen des Forumstaates und des Erfüllungsstaates Beachtung finden. Eingriffsnormen anderer Herkunft können jedoch innerhalb des auf den Vertrag anwendbaren Rechts als "tatsächliche Umstände" berücksichtigt werden. Alexander Kronenberg stellt das Konzept dieser sachrechtlichen Berücksichtigung auf ein breiteres Fundament, das neben einer Analyse des Art. 9 Rom-I-Verordnung auch die grundrechtliche Dimension in den Blick nimmt. Zudem prüft er, inwieweit die Lösungen der deutschen Rechtsprechung zur Rechtslage vor der Rom-I-Verordnung auf das heute geltende Recht übertragbar sind, und entwickelt ein Gesamtkonzept der sachrechtlichen Berücksichtigung von Eingriffsnormen.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Mit der Brüssel Ia-Verordnung hat der europäische Gesetzgeber das Internationale Zuständigkeitsrecht novelliert. Nachdem sich das reformierte Zuständigkeitsregime eines großen Zuspruchs in Rechtswissenschaft und Praxis erfreuen durfte, stellt sich die Frage, ob auch aus Perspektive der ökonomischen Analyse des Rechts die Regelungen der Brüssel Ia-Verordnung im Sinne des allokativen Effizienzkriteriums optimal ausgestaltet sind. Anhand des deskriptiven Verhaltensmodells und des normativen Bewertungsmodells betrachtet Jan Wißling zentrale Zuständigkeitsnormen der Brüssel Ia-Verordnung aus einem neuen Blickwinkel. Unter Berücksichtigung des behavioral law and economics-Ansatzes wird ein ökonomisches Untersuchungsprogramm entwickelt und das Zuständigkeitsregime daran gemessen. So entsteht ein Beitrag zum besseren Verständnis der lex lata und zugleich ein Maßstab sowohl zur Kritik als auch zur Entwicklung von Vorschlägen de lege ferenda im Internationalen Zuständigkeitsrecht.
Aktualisiert: 2021-02-11
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Der Begriff der dépeçage beschreibt im IPR eine Spaltung des anwendbaren Rechts. Im europäischen Rechtsraum ist die Skepsis gegenüber der dépeçage groß, während sie im US-amerikanischen Recht eine liberalere Handhabung erfährt. Dennoch können auch in der EU durch eine Spaltung des anwendbaren Rechts durchaus angemessene und im Vergleich zur Anwendung eines einheitlichen Rechts vorteilhafte Ergebnisse entstehen. Andrea Aubart untersucht die Behandlung der dépeçage schwerpunktmäßig in der Rom I-VO und der Rom II-VO. Darüber hinaus geht sie auf die neueren und geplanten EU-Verordnungen zur Vereinheitlichung des IPR im Familien- und Erbrecht sowie auf die Übernahmerichtlinie ein. Dabei zeigt die Autorin die Voraussetzungen sowie die Folgen der dépeçage und ihre möglichen Anwendungsfelder auf.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Paul Hauser untersucht mit dem Eingriffsrecht eine klassische Fragestellung des Internationalen Privatrechts, die sich durch Einführung der Rom I-Verordnung in neuem Gewand darstellt. Den Schwerpunkt legt er dabei auf die Anwendung ausländischer Eingriffsnormen. Zunächst untersucht er die neu eingeführte Definition des Begriffs "Eingriffsnorm" und insbesondere, wem die Auslegungskompetenz dieses Terminus anhand welchen Maßstabes zukommt. Nach einer kurzen Erläuterung der recht unproblematischen Anwendung inländischer Eingriffsnormen untersucht der Autor sodann die Anknüpfung ausländischer Eingriffsnormen. Die Bewertung der Arbeit des europäischen Gesetzgebers in diesem Bereich fällt ernüchternd aus, sodass Paul Hauser seine Untersuchung mit einem Reformvorschlag schließt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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"Finanzinstrumente", "öffentliche Übernahmeangebote" und "multilaterale Systeme" - In der Rom I-VO wendet der europäische Gesetzgeber aus dem Kapitalmarktrecht bekannte Begriffe erstmalig auch im Internationalen Privatrecht der vertraglichen Schuldverhältnisse an. Er stellt in Art. 6 Abs. 4 lit. d und e Rom I-VO verschiedene Fallgruppen mit Kapitalmarktbezug auf, in denen der Schutz des Verbrauchers unter der besonderen Kollisionsregel für Verbraucherverträge in Art. 6 Rom I-VO entfällt. Andrea Isabell Dicke untersucht den Anwendungsbereich von Art. 6 Abs. 4 lit. d und e Rom I-VO und entwickelt hierzu ein verordnungsautonomes Verständnis der kapitalmarktrechtlichen Begriffe unter systematischer Heranziehung der Auslegungskriterien des EuGH. Sie stellt dar, welche vertraglichen Rechte und Pflichten diese Regelungen erfassen, und überprüft sie im Hinblick auf ihre praktische Relevanz.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Das Institut der Aufrechnung ist weit verbreitet, da sie Transaktionen vereinfacht und ein untechnisches Sicherungsrecht darstellt. Zudem sind im gängigen Bankenverkehr die sog. Nettingvereinbarungen, die größtenteils auf dem traditionellen Institut der Aufrechnung beruhen, besonders relevant. Beide sind bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wichtig.
Dieses Werk unternimmt eine umfassende Analyse von aufrechnungsreleventen Problemen im Europäischen Kollisions-, Insolvenz- und Verfahrensrecht. Berücksichtigt werden auch die einschlägigen EU-Vorschriften über die Nettingvereinbarungen. Die Arbeit setzt sich mit dem geltenden Regime kritisch auseinander und zeigt auf, inwieweit die relevanten Vorschriften über die Aufrechnung und Nettingvereinbarungen überzeugen. Zudem werden Lösungsvorschläge zur Beseitigung der konstitutionellen Unsicherheit über den Bestand und die Durchsetzbarkeit der Aufrechnung sowie der Nettingvereinbarungen im EU-Binnenmarkt erarbeitet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Gelingt eine sachgerechte Anknüpfung gemischter und verbundener Verträge nach der Rom I-VO? Für gemischte Verträge entwickelt die Verfasserin Kriterien zur Schwerpunktbestimmung. Bei der Anknüpfung verbundener Verträge ist zunächst der autonome Verbraucherbegriff zu bestimmen. Im Zweifel greift eine akzessorische Anknüpfung als Auffangregelung.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Der Import embryonaler Stammzellen nach Deutschland erfordert regelmäßig den Abschluss eines Material Transfer Agreements. Die Arbeit zeigt typische Inhalte und Formen solcher Vereinbarungen und deren rechtstypologische Einordnung in das System der Schuldverträge auf. Das auf die Agreements anwendbare Recht wird nach der Rom I-Verordnung untersucht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Gelingt eine sachgerechte Anknüpfung gemischter und verbundener Verträge nach der Rom I-VO? Für gemischte Verträge entwickelt die Verfasserin Kriterien zur Schwerpunktbestimmung. Bei der Anknüpfung verbundener Verträge ist zunächst der autonome Verbraucherbegriff zu bestimmen. Im Zweifel greift eine akzessorische Anknüpfung als Auffangregelung.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Gelingt eine sachgerechte Anknüpfung gemischter und verbundener Verträge nach der Rom I-VO? Für gemischte Verträge entwickelt die Verfasserin Kriterien zur Schwerpunktbestimmung. Bei der Anknüpfung verbundener Verträge ist zunächst der autonome Verbraucherbegriff zu bestimmen. Im Zweifel greift eine akzessorische Anknüpfung als Auffangregelung.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Von „Freien Berufen“ zu sprechen ist aus juristischer Sicht ein Euphemismus. Rechtlich gesehen sind Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Architekten in vieler Hinsicht durch nationales, spezielles Berufsrecht eingeschränkt. Doch in der vernetzten Welt zählen Staatsgrenzen auch für Freiberufler immer weniger. Immer häufiger gehen sie internationale Rechtsbeziehungen ein. Nur bleibt oft strittig, welches Recht dabei gilt. Maria Bairlein geht dieser Frage auf Grundlage der ab Dezember 2009 geltenden Rom I-Verordnung nach. Diese vereinheitlicht europaweit die Ermittlung des auf internationale Verträge anzuwendenden Rechts. Eingehend behandelt sie Probleme, die sich mit der neuen Rechtsgrundlage stellen, und arbeitet Besonderheiten für die Angehörigen Freier Berufe heraus. Fraglich ist vor allem, inwieweit die freiberuflichen Gebührenordnungen bei internationalen Verträgen abgewählt werden können. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Internets steigt auch die Anzahl der freiberuflichen Teledienstleistungen. Technisch kann ein Chirurg in den USA heute mit den Instrumenten der Telemedizin Patienten in Deutschland operieren. Die Frage nach dem in diesem Fall auf den Arztvertrag anzuwendenden Recht wirft spannende international-privatrechtliche Probleme auf. Denn das anwendbare Recht bestimmt, welche vertraglich geschuldeten Pflichten der Freiberufler hat.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Die vorweggenommene Erbfolge hat in den letzten Jahrzehnten zunehmend
an Bedeutung gewonnen und beim Übergang von Betriebsvermögen
und Immobilien die klassische Erbfolge weitgehend verdrängt.
Im Zuge der europäischen Integration haben naturgemäß auch Fälle der
vorweggenommenen Erbfolge mit Verbindung zum Recht verschiedener
Staaten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Nach wie vor mangelt es
jedoch der vorweggenommenen Erbfolge an einer hinreichenden gesetzlichen
Regelung. Die vorweggenommene Erbfolge kann weder auf eine
Legaldefinition im nationalen Recht noch auf eine vertragstypische Erwähnung
in der gemeinschaftsrechtlichen Rom I-Verordnung
zurückgreifen. Diese Regelungslücken führen zu einer Rechtsunsicherheit
der vorweggenommenen Erbfolge, die ihrer zunehmend gewonnenen
Bedeutung nicht mehr gerecht wird. Der Autor analysiert die
vorweggenommene Erbfolge im nationalen Recht und unter der Rom
I-Verordnung. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass die Regelungslücken
der vorweggenommenen Erbfolge im nationalen Recht durch
Anerkennung der vorweggenommenen Erbfolge als eigenständiges
Rechtsinstitut sui generis und unter der Rom I-Verordnung durch Erschließung
eines Gesamtstatuts der vorweggenommenen Erbfolge geschlossen
werden können.
Aktualisiert: 2019-01-23
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Aktualisiert: 2023-04-04
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