Wie mancher Denker der frühen Aufklärung trug der Thomasius-Schüler Nikolaus Hieronymus Gundling (1671-1729) nicht nur akademisch, sondern auch journalistisch zur lebendigen philosophischen Diskussion bei. Dabei erhob er den Anspruch, in seinen Rezensionen zwar invektivisch-provokant, nie aber persönlich beleidigend zu argumentieren. Meinungsfreiheit verteidigte er als fortschrittliches Gut. Sein zugleich gelehrter wie unterhaltsamer Stil verschaffte seinen Vorlesungen in Halle als Professor für Philosophie, Rhetorik und Jura große Popularität und sorgte noch Jahrzehnte nach seinem Tod für eine beispiellose Veröffentlichungsflut von Vorlesungsmitschriften.
Gundlings Lehrwerk Via ad Veritatem (1713-1715) behandelt in drei Bänden die Bereiche Logik, Ethik und Naturrecht. Neben der thomasischen Philosophie (wie z.B. die Aufnahme der Hippokratischen Temperamentlehre in die Ethik) finden sich darin vor allem Bezüge auf Locke und Hobbes. Die postum veröffentlichten Philosophischen Discourse (1739-1740) bieten in deutscher Sprache einen umfassenden Einblick in Gundlings Vorlesungspraxis, bei der er Passagen aus seinem Lehrwerk oder Essays mit seinen umfassenden historischen Kenntnissen verknüpft.****************Like many thinkers of the early Enlightenment, Nikolaus Hieronymus Gundling (1671-1729), a disciple of Thomasius, contributed to the lively philosophical discussion of the period not only academically but also journalistically. He defended freedom of opinion as a progressive benefit. His style, both learned and entertaining, made his lectures as Professor of Philosophy, Rhetoric and Law at Halle very popular.
Gundling’s textbook “Via ad Veritatem” (1713-1715) treats in three volumes the spheres of logic, ethics and natural law. As well as Thomasian philosophy (e.g. the reception in ethics of the Hippocratic theory of temperaments), the book is particularly notable for its references to Locke and Hobbes.
The posthumously published "Philosophische Discourse" (1739-1740) offer a comprehensive insight in German into Bundling’s lecturing practice, in which he links passages from his textbooks and essays with his wide-ranging historical knowledge.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Wie mancher Denker der frühen Aufklärung trug der Thomasius-Schüler Nikolaus Hieronymus Gundling (1671-1729) nicht nur akademisch, sondern auch journalistisch zur lebendigen philosophischen Diskussion bei. Dabei erhob er den Anspruch, in seinen Rezensionen zwar invektivisch-provokant, nie aber persönlich beleidigend zu argumentieren. Meinungsfreiheit verteidigte er als fortschrittliches Gut. Sein zugleich gelehrter wie unterhaltsamer Stil verschaffte seinen Vorlesungen in Halle als Professor für Philosophie, Rhetorik und Jura große Popularität und sorgte noch Jahrzehnte nach seinem Tod für eine beispiellose Veröffentlichungsflut von Vorlesungsmitschriften.
Gundlings Lehrwerk Via ad Veritatem (1713-1715) behandelt in drei Bänden die Bereiche Logik, Ethik und Naturrecht. Neben der thomasischen Philosophie (wie z.B. die Aufnahme der Hippokratischen Temperamentlehre in die Ethik) finden sich darin vor allem Bezüge auf Locke und Hobbes. Die postum veröffentlichten Philosophischen Discourse (1739-1740) bieten in deutscher Sprache einen umfassenden Einblick in Gundlings Vorlesungspraxis, bei der er Passagen aus seinem Lehrwerk oder Essays mit seinen umfassenden historischen Kenntnissen verknüpft.****************Like many thinkers of the early Enlightenment, Nikolaus Hieronymus Gundling (1671-1729), a disciple of Thomasius, contributed to the lively philosophical discussion of the period not only academically but also journalistically. He defended freedom of opinion as a progressive benefit. His style, both learned and entertaining, made his lectures as Professor of Philosophy, Rhetoric and Law at Halle very popular.
Gundling’s textbook “Via ad Veritatem” (1713-1715) treats in three volumes the spheres of logic, ethics and natural law. As well as Thomasian philosophy (e.g. the reception in ethics of the Hippocratic theory of temperaments), the book is particularly notable for its references to Locke and Hobbes.
The posthumously published "Philosophische Discourse" (1739-1740) offer a comprehensive insight in German into Bundling’s lecturing practice, in which he links passages from his textbooks and essays with his wide-ranging historical knowledge.
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Wie mancher Denker der frühen Aufklärung trug der Thomasius-Schüler Nikolaus Hieronymus Gundling (1671-1729) nicht nur akademisch, sondern auch journalistisch zur lebendigen philosophischen Diskussion bei. Dabei erhob er den Anspruch, in seinen Rezensionen zwar invektivisch-provokant, nie aber persönlich beleidigend zu argumentieren. Meinungsfreiheit verteidigte er als fortschrittliches Gut. Sein zugleich gelehrter wie unterhaltsamer Stil verschaffte seinen Vorlesungen in Halle als Professor für Philosophie, Rhetorik und Jura große Popularität und sorgte noch Jahrzehnte nach seinem Tod für eine beispiellose Veröffentlichungsflut von Vorlesungsmitschriften.
Gundlings Lehrwerk Via ad Veritatem (1713-1715) behandelt in drei Bänden die Bereiche Logik, Ethik und Naturrecht. Neben der thomasischen Philosophie (wie z.B. die Aufnahme der Hippokratischen Temperamentlehre in die Ethik) finden sich darin vor allem Bezüge auf Locke und Hobbes. Die postum veröffentlichten Philosophischen Discourse (1739-1740) bieten in deutscher Sprache einen umfassenden Einblick in Gundlings Vorlesungspraxis, bei der er Passagen aus seinem Lehrwerk oder Essays mit seinen umfassenden historischen Kenntnissen verknüpft.****************Like many thinkers of the early Enlightenment, Nikolaus Hieronymus Gundling (1671-1729), a disciple of Thomasius, contributed to the lively philosophical discussion of the period not only academically but also journalistically. He defended freedom of opinion as a progressive benefit. His style, both learned and entertaining, made his lectures as Professor of Philosophy, Rhetoric and Law at Halle very popular.
Gundling’s textbook “Via ad Veritatem” (1713-1715) treats in three volumes the spheres of logic, ethics and natural law. As well as Thomasian philosophy (e.g. the reception in ethics of the Hippocratic theory of temperaments), the book is particularly notable for its references to Locke and Hobbes.
The posthumously published "Philosophische Discourse" (1739-1740) offer a comprehensive insight in German into Bundling’s lecturing practice, in which he links passages from his textbooks and essays with his wide-ranging historical knowledge.
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Wie mancher Denker der frühen Aufklärung trug der Thomasius-Schüler Nikolaus Hieronymus Gundling (1671-1729) nicht nur akademisch, sondern auch journalistisch zur lebendigen philosophischen Diskussion bei. Dabei erhob er den Anspruch, in seinen Rezensionen zwar invektivisch-provokant, nie aber persönlich beleidigend zu argumentieren. Meinungsfreiheit verteidigte er als fortschrittliches Gut. Sein zugleich gelehrter wie unterhaltsamer Stil verschaffte seinen Vorlesungen in Halle als Professor für Philosophie, Rhetorik und Jura große Popularität und sorgte noch Jahrzehnte nach seinem Tod für eine beispiellose Veröffentlichungsflut von Vorlesungsmitschriften.
Gundlings Lehrwerk Via ad Veritatem (1713-1715) behandelt in drei Bänden die Bereiche Logik, Ethik und Naturrecht. Neben der thomasischen Philosophie (wie z.B. die Aufnahme der Hippokratischen Temperamentlehre in die Ethik) finden sich darin vor allem Bezüge auf Locke und Hobbes. Die postum veröffentlichten Philosophischen Discourse (1739-1740) bieten in deutscher Sprache einen umfassenden Einblick in Gundlings Vorlesungspraxis, bei der er Passagen aus seinem Lehrwerk oder Essays mit seinen umfassenden historischen Kenntnissen verknüpft.****************Like many thinkers of the early Enlightenment, Nikolaus Hieronymus Gundling (1671-1729), a disciple of Thomasius, contributed to the lively philosophical discussion of the period not only academically but also journalistically. He defended freedom of opinion as a progressive benefit. His style, both learned and entertaining, made his lectures as Professor of Philosophy, Rhetoric and Law at Halle very popular.
Gundling’s textbook “Via ad Veritatem” (1713-1715) treats in three volumes the spheres of logic, ethics and natural law. As well as Thomasian philosophy (e.g. the reception in ethics of the Hippocratic theory of temperaments), the book is particularly notable for its references to Locke and Hobbes.
The posthumously published "Philosophische Discourse" (1739-1740) offer a comprehensive insight in German into Bundling’s lecturing practice, in which he links passages from his textbooks and essays with his wide-ranging historical knowledge.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Wie mancher Denker der frühen Aufklärung trug der Thomasius-Schüler Nikolaus Hieronymus Gundling (1671-1729) nicht nur akademisch, sondern auch journalistisch zur lebendigen philosophischen Diskussion bei. Dabei erhob er den Anspruch, in seinen Rezensionen zwar invektivisch-provokant, nie aber persönlich beleidigend zu argumentieren. Meinungsfreiheit verteidigte er als fortschrittliches Gut. Sein zugleich gelehrter wie unterhaltsamer Stil verschaffte seinen Vorlesungen in Halle als Professor für Philosophie, Rhetorik und Jura große Popularität und sorgte noch Jahrzehnte nach seinem Tod für eine beispiellose Veröffentlichungsflut von Vorlesungsmitschriften.
Gundlings Lehrwerk Via ad Veritatem (1713-1715) behandelt in drei Bänden die Bereiche Logik, Ethik und Naturrecht. Neben der thomasischen Philosophie (wie z.B. die Aufnahme der Hippokratischen Temperamentlehre in die Ethik) finden sich darin vor allem Bezüge auf Locke und Hobbes. Die postum veröffentlichten Philosophischen Discourse (1739-1740) bieten in deutscher Sprache einen umfassenden Einblick in Gundlings Vorlesungspraxis, bei der er Passagen aus seinem Lehrwerk oder Essays mit seinen umfassenden historischen Kenntnissen verknüpft.****************Like many thinkers of the early Enlightenment, Nikolaus Hieronymus Gundling (1671-1729), a disciple of Thomasius, contributed to the lively philosophical discussion of the period not only academically but also journalistically. He defended freedom of opinion as a progressive benefit. His style, both learned and entertaining, made his lectures as Professor of Philosophy, Rhetoric and Law at Halle very popular.
Gundling’s textbook “Via ad Veritatem” (1713-1715) treats in three volumes the spheres of logic, ethics and natural law. As well as Thomasian philosophy (e.g. the reception in ethics of the Hippocratic theory of temperaments), the book is particularly notable for its references to Locke and Hobbes.
The posthumously published "Philosophische Discourse" (1739-1740) offer a comprehensive insight in German into Bundling’s lecturing practice, in which he links passages from his textbooks and essays with his wide-ranging historical knowledge.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Rechtslehre von Hobbes gliedert sich im wesentlichen in die zwei einander begründungslogisch bedingenden Teile der Naturzustandslehre und der Souveränitätstheorie. Die Rezeption von Hobbes' Lehre ist im 17. und 18. Jahrhundert weder offen erfolgt, noch hat sie sich gleichermaßen auf beide Teile seiner Rechtslehre bezogen. Nicht nur Thomasius, sondern auch viele andere Vertreter einer absolutistischen Staatslehre waren viel eher bereit, der Hobbesschen Souveränitätslehre zu folgen als seiner Theorie des Naturzustandes. Umgekehrt wandten sich vor allem in Frankreich die Gegner des Absolutismus auch gegen Hobbes' Souveränitätslehre, wobei zum Beispiel Diderot und vor allem Rousseau dennoch eine relativ große Affinität - ungeachtet aller anders gelagerten Rhetorik - zu Hobbes aufwiesen.
Die Staatsrechtler und Theoretiker des 17. Jahrhunderts waren aber nicht bereit, sich auf die Prämissen der Hobbesschen Naturzustandstheorie einzulassen. Hobbes hatte durch seine ambivalente Argumentation seinen Kritikern sicherlich Vorschub geleistet. Denn dadurch, daß er nicht nur den juridischen Konflikt herausgearbeitet hatte, sondern auch immer wieder auf anthropologische Argumente rekurrierte, verschob sich die Diskussion und Kritik von der entscheidenden rechtsphilosophischen Fragestellung hin zu einer Erörterung über die Natur des Menschen. Hobbes' Argumente waren hier nicht nur anfechtbar, sondern durch diese Akzentverschiebung wurde der Blick auf die epochale rechtsphilosophische Leistung verstellt. Für Hobbes' Rechtslehre war es im Grunde nicht relevant, ob der Mensch als ein altruistisches oder egoistisches Wesen aufgefaßt wurde, aber genau entlang dieser Fragestellung entzündete sich die Kritik. Überspitzt formuliert wird man sagen können, daß vor allem die zeitgenössische englische Kritik an Hobbes ihren eigentlichen Gegenstand verfehlte und in vordergründigen traditionellen Argumentationsmustern verhaftet blieb.
Erst Kant hat in Erkenntnis der rechtsphilosophischen Bedeutung der Hobbesschen Naturzustandslehre diese von den anthropologischen Aspekten befreit und auf ihren juridischen Gehalt reduziert. Er ist damit der erste, der diesen Teil der Rechtslehre rezipierte und entscheidend weiterentwickelte. In dieser Studie wird der kontinentaleuropäischen Rezeption Thomas Hobbes' erstmals detaillierter nachgegangen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Rechtslehre von Hobbes gliedert sich im wesentlichen in die zwei einander begründungslogisch bedingenden Teile der Naturzustandslehre und der Souveränitätstheorie. Die Rezeption von Hobbes' Lehre ist im 17. und 18. Jahrhundert weder offen erfolgt, noch hat sie sich gleichermaßen auf beide Teile seiner Rechtslehre bezogen. Nicht nur Thomasius, sondern auch viele andere Vertreter einer absolutistischen Staatslehre waren viel eher bereit, der Hobbesschen Souveränitätslehre zu folgen als seiner Theorie des Naturzustandes. Umgekehrt wandten sich vor allem in Frankreich die Gegner des Absolutismus auch gegen Hobbes' Souveränitätslehre, wobei zum Beispiel Diderot und vor allem Rousseau dennoch eine relativ große Affinität - ungeachtet aller anders gelagerten Rhetorik - zu Hobbes aufwiesen.
Die Staatsrechtler und Theoretiker des 17. Jahrhunderts waren aber nicht bereit, sich auf die Prämissen der Hobbesschen Naturzustandstheorie einzulassen. Hobbes hatte durch seine ambivalente Argumentation seinen Kritikern sicherlich Vorschub geleistet. Denn dadurch, daß er nicht nur den juridischen Konflikt herausgearbeitet hatte, sondern auch immer wieder auf anthropologische Argumente rekurrierte, verschob sich die Diskussion und Kritik von der entscheidenden rechtsphilosophischen Fragestellung hin zu einer Erörterung über die Natur des Menschen. Hobbes' Argumente waren hier nicht nur anfechtbar, sondern durch diese Akzentverschiebung wurde der Blick auf die epochale rechtsphilosophische Leistung verstellt. Für Hobbes' Rechtslehre war es im Grunde nicht relevant, ob der Mensch als ein altruistisches oder egoistisches Wesen aufgefaßt wurde, aber genau entlang dieser Fragestellung entzündete sich die Kritik. Überspitzt formuliert wird man sagen können, daß vor allem die zeitgenössische englische Kritik an Hobbes ihren eigentlichen Gegenstand verfehlte und in vordergründigen traditionellen Argumentationsmustern verhaftet blieb.
Erst Kant hat in Erkenntnis der rechtsphilosophischen Bedeutung der Hobbesschen Naturzustandslehre diese von den anthropologischen Aspekten befreit und auf ihren juridischen Gehalt reduziert. Er ist damit der erste, der diesen Teil der Rechtslehre rezipierte und entscheidend weiterentwickelte. In dieser Studie wird der kontinentaleuropäischen Rezeption Thomas Hobbes' erstmals detaillierter nachgegangen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Prädestiniert durch ihre Geschichte – als Zentrum der deutschen Frühaufklärung mit europäischer Wirkung und als einer der Impulsgeber der anthropologischen Wende – gründete die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 1993 das Interdisziplinäre Zentrum für die Erforschung der Europäischen Aufklärung (IZEA). Bisherige und gegenwärtige Forschungsschwerpunkte des IZEA umfassen die aufklärerische Anthropologie, die Aufklärung im Bezugsfeld frühneuzeitlicher Esoterik, Universitätsgeschichte, den Philanthropismus und das Gartenreich Dessau-Wörlitz, neuere Akzente liegen auf der Frühaufklärung als Experimentierfeld und der Begründung von Kulturmustern für die Moderne. Die Ergebnisse dieser Forschungen erscheinen seit Herbst 1995 in der wissenschaftlichen Reihe des IZEA unter dem Titel »Hallesche Beiträgezur Europäischen Aufklärung«. Hinzu kommen qualifizierte Arbeiten, dieextern entstanden sind. Pro Jahr erscheinen zwei bis vier Bände (Monographien, Sammelbände, Quellenkommentare).
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Rechtslehre von Hobbes gliedert sich im wesentlichen in die zwei einander begründungslogisch bedingenden Teile der Naturzustandslehre und der Souveränitätstheorie. Die Rezeption von Hobbes' Lehre ist im 17. und 18. Jahrhundert weder offen erfolgt, noch hat sie sich gleichermaßen auf beide Teile seiner Rechtslehre bezogen. Nicht nur Thomasius, sondern auch viele andere Vertreter einer absolutistischen Staatslehre waren viel eher bereit, der Hobbesschen Souveränitätslehre zu folgen als seiner Theorie des Naturzustandes. Umgekehrt wandten sich vor allem in Frankreich die Gegner des Absolutismus auch gegen Hobbes' Souveränitätslehre, wobei zum Beispiel Diderot und vor allem Rousseau dennoch eine relativ große Affinität - ungeachtet aller anders gelagerten Rhetorik - zu Hobbes aufwiesen.
Die Staatsrechtler und Theoretiker des 17. Jahrhunderts waren aber nicht bereit, sich auf die Prämissen der Hobbesschen Naturzustandstheorie einzulassen. Hobbes hatte durch seine ambivalente Argumentation seinen Kritikern sicherlich Vorschub geleistet. Denn dadurch, daß er nicht nur den juridischen Konflikt herausgearbeitet hatte, sondern auch immer wieder auf anthropologische Argumente rekurrierte, verschob sich die Diskussion und Kritik von der entscheidenden rechtsphilosophischen Fragestellung hin zu einer Erörterung über die Natur des Menschen. Hobbes' Argumente waren hier nicht nur anfechtbar, sondern durch diese Akzentverschiebung wurde der Blick auf die epochale rechtsphilosophische Leistung verstellt. Für Hobbes' Rechtslehre war es im Grunde nicht relevant, ob der Mensch als ein altruistisches oder egoistisches Wesen aufgefaßt wurde, aber genau entlang dieser Fragestellung entzündete sich die Kritik. Überspitzt formuliert wird man sagen können, daß vor allem die zeitgenössische englische Kritik an Hobbes ihren eigentlichen Gegenstand verfehlte und in vordergründigen traditionellen Argumentationsmustern verhaftet blieb.
Erst Kant hat in Erkenntnis der rechtsphilosophischen Bedeutung der Hobbesschen Naturzustandslehre diese von den anthropologischen Aspekten befreit und auf ihren juridischen Gehalt reduziert. Er ist damit der erste, der diesen Teil der Rechtslehre rezipierte und entscheidend weiterentwickelte. In dieser Studie wird der kontinentaleuropäischen Rezeption Thomas Hobbes' erstmals detaillierter nachgegangen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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‚Vorurteil‘ und ‚Befangenheit‘ sind Begriffe, die das objektive, richtige Urteil von einem solchen abzugrenzen scheinen, in dem sich Subjekte oder Kollektivsubjekte auch von anderem leiten lassen als von dem zu Beurteilenden. Allerdings kann man, wenn man über eine Sache urteilt, kaum vermeiden, andere als die unbestreitbaren Eigenschaften dieser Sache in das Urteil einfließen zu lassen, zum einen, weil es wirklich unbestreitbare Eigenschaften kaum einmal gibt, zum anderen, weil solange, wie Subjekte urteilen, von der Umgrenzung ihres Horizonts nicht abstrahiert werden kann.
Die Beiträge des Buches erklären für ein interdisziplinäres, geisteswissenschaftlich interessiertes Publikum an Beispielen die historische Herkunft der Konzepte und ihre Bedeutsamkeit für textorientierte Wissenschaften.
Aktualisiert: 2023-01-26
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Wie mancher Denker der frühen Aufklärung trug der Thomasius-Schüler Nikolaus Hieronymus Gundling (1671-1729) nicht nur akademisch, sondern auch journalistisch zur lebendigen philosophischen Diskussion bei. Dabei erhob er den Anspruch, in seinen Rezensionen zwar invektivisch-provokant, nie aber persönlich beleidigend zu argumentieren. Meinungsfreiheit verteidigte er als fortschrittliches Gut. Sein zugleich gelehrter wie unterhaltsamer Stil verschaffte seinen Vorlesungen in Halle als Professor für Philosophie, Rhetorik und Jura große Popularität und sorgte noch Jahrzehnte nach seinem Tod für eine beispiellose Veröffentlichungsflut von Vorlesungsmitschriften.
Gundlings Lehrwerk Via ad Veritatem (1713-1715) behandelt in drei Bänden die Bereiche Logik, Ethik und Naturrecht. Neben der thomasischen Philosophie (wie z.B. die Aufnahme der Hippokratischen Temperamentlehre in die Ethik) finden sich darin vor allem Bezüge auf Locke und Hobbes. Die postum veröffentlichten Philosophischen Discourse (1739-1740) bieten in deutscher Sprache einen umfassenden Einblick in Gundlings Vorlesungspraxis, bei der er Passagen aus seinem Lehrwerk oder Essays mit seinen umfassenden historischen Kenntnissen verknüpft.****************Like many thinkers of the early Enlightenment, Nikolaus Hieronymus Gundling (1671-1729), a disciple of Thomasius, contributed to the lively philosophical discussion of the period not only academically but also journalistically. He defended freedom of opinion as a progressive benefit. His style, both learned and entertaining, made his lectures as Professor of Philosophy, Rhetoric and Law at Halle very popular.
Gundling’s textbook “Via ad Veritatem” (1713-1715) treats in three volumes the spheres of logic, ethics and natural law. As well as Thomasian philosophy (e.g. the reception in ethics of the Hippocratic theory of temperaments), the book is particularly notable for its references to Locke and Hobbes.
The posthumously published "Philosophische Discourse" (1739-1740) offer a comprehensive insight in German into Bundling’s lecturing practice, in which he links passages from his textbooks and essays with his wide-ranging historical knowledge.
Aktualisiert: 2019-11-18
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Die Arbeit untersucht den religionsgeschichtlichen und naturrechtlichen Kontext von Johann Gottfried Schnabels Romantetralogie Wunderliche FATA einiger Seefahrer (1731-1743). Schnabels Werk wird zugleich in seiner Struktur als literarische Utopie an der Schwelle vom Spätbarock zur Frühaufklärung analysiert.
Es wird gezeigt, dass Schnabel das Gattungsmuster einer utopischen Erzählung nutzt, um auf die fundamentale Frage des 17. und frühen 18. Jahrhunderts nach der Möglichkeit von irdischer Glückseligkeit als Literat mit sokratischer Ironie zu antworten. Als kritischer Beobachter seiner Zeitgenossen verbindet Schnabel zeitgenössisches Wissen über protestantische Ethik, Naturrecht, Alchemie, Magie und Gespenster mit realistisch erscheinenden Lebensgeschichten von Romanfiguren. In allen fiktiven Biografien wird die Frage nach dem guten Leben verhandelt. Dabei erweist sich insbesondere das Naturrecht der Liebe von Christian Thomasius als plausibler Referenztext zu dem im Roman vorgestellten Idealkonzept. Dass diese Konzeption der „vernünftigen Liebe“ schließlich mit dem Wachsen der Inselpopulation im literarischen Gedankenexperiment auch scheitern muss, ist einerseits gattungsspezifischer Teil der utopischen Erzählung, von der keine konkrete Handlungsanweisung zu erwarten ist, andererseits entspricht dieses Scheitern dem pessimistischen Menschenbild von Martin Luther und Christian Thomasius.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Anfang des 19. Jahrhunderts wurde vermutet bzw. angenommen, dass Anfang des 18. Jahrhunderts im Umkreis der neu gegründeten Universität Halle pädagogische und kulturkritische Schriften entstanden, in denen die Grundgedanken der (pädagogischen) Koryphäen Rousseau und Pestalozzi anklingen bzw. vorweg genommen werden. Anfang des 21. Jahrhunderts ist festzustellen, dass diese Annahme zutrifft und dass Johann Gottfried Zeidler (1655-1711), demissionierter Pastor und Universitätsauktionar in Halle, Verfasser dieser Schriften ist. Die zum größten Teil erstmalige Editierung dieser und verwandter Schriften soll im Einzelnen zeigen, dass diese Feststellung zu Recht gemacht wird.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Although S. v. Pufendorf, Chr. Thomasius (1655–1728), and Chr. Wolff (1679–1754) represent the most important German legal scholars of early and high German Enlightenment respectively, they have been widely ignored by the history of political thought. Based on the results especially of philosophical, juridical and Germanic research, the study exposes in systematic reconstruction the political theories generated by the doctrines of natural law of both authors Thomasius receives his overdue rehabilitation as a political thinker with a preliberal orientation. Wolff‹s ontologically founded absolutist welfare state undergoes a reinterpretation, based on thorough sourcereading, which is aimed to dismiss shortening depictions.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Aktualisiert: 2023-03-27
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Versammelte Texte und Dokumente geben einen Einblick in die Debatte: Freiheit - Fatalismus, Pietismus - Physicotheologie, Glauben und Toleranz der ersten Hälfte des 18. Jh. in Halle und beleuchten den Streit zwischen Christian Wolff und Joachim Lange aus Sicht des letzteren.
Aktualisiert: 2018-12-05
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